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Dieses Gesetz kennt schon jeder Deutsche – oder nicht?!

  1. Neue Landespolizeigesetze – Das Ende der Privatheit

Neue Landespolizeigesetze:Das Ende der Privatheit

Noch ist über den Lauschangriff nicht entschieden, und schon führen die Länder auch das vorbeugende Telefonabhören ein.

(SZ vom 29.7. 2003) – Es gibt ein Wort, das immer öfter eigentlich Verbotenes möglich macht: Es heißt Prävention, also Vorbeugung.

Mit diesem Wort haben die Amerikaner den Krieg im Irak begründet – zur Vorbeugung gegen den Terror. In Deutschland muss dieses Wort Prävention herhalten wenn es gilt, in Grundrechte einzugreifen:

Die Bundesländer haben damit begonnen, in den Neufassungen ihrer Polizeigesetze den Beamten die vorsorgliche Telefonüberwachung (TÜ) zu erlauben – also das Abhören ohne konkreten Verdacht.

Begründung: Prävention gegen Straftaten und Terroranschläge. Das Abhören soll erlaubt sein, nicht weil der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, sondern weil sich beim Abhören der Verdacht auf eine erhebliche Straftat ergeben könnte.

Im CDU-regierten Thüringen wurde ein solches vorbeugendes Abhörgesetz (im Rahmen der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes vom 20. Juni 2002) vor einem Jahr erlassen; es ging ohne große Widerstände und ohne bundesweites Medienecho über die Bühne; es gilt als „Pilotprojekt“ für die Ausweitung der Telefonüberwachung.

Im CSU-regierten Bayern kam ein solches Gesetz im Frühjahr in den Landtag, stieß aber auf unerwartet großen Widerstand, wurde deshalb vorläufig zurückgezogen und soll nach der Landtagswahl im September erneut eingebracht werden.

Pikanter Zeitpunkt

In Niedersachsen hat sich die Koalition aus CDU und FDP auf die vorbeugende Telefonüberwachung geeinigt; die erste Lesung des Gesetzes im Landtag hat am 25.Juni stattgefunden.

Fast genau so weit ist Rheinland-Pfalz; dort haben sich die Regierungsparteien SPD und FDP auch auf das Abhören ins Blaue hinein verständigt, ein entsprechender Regierungsentwurf vom 24.Juni wurde dem Landtag zugeleitet.

In einer Vielzahl von Bundesländern laufen Vorarbeiten für ähnliche Gesetze.

Da an den schon geltenden oder geplanten Polizeiabhörgesetzen fast alle Parteien beteiligt sind (nur Grüne und PDS fehlen), kann man sich darauf einrichten, dass in Bälde die Polizei in Deutschland flächendeckend eigene Abhörkompetenzen hat, die nur sehr wenig kontrolliert werden.

Diese Bestrebungen laufen pikanterweise just in einer Zeit, in der Karlsruhe die Vereinbarkeit des großen Lauschangriffs, also der elektronischen Wanze, mit der Verfassung prüft – einer Abhörmethode, die höchst umstritten ist, deren rechtliche Voraussetzungen aber immerhin höher sind als diejenigen in den neuen Polizeigesetzen.

Diese Gesetze stellen die Telefonüberwachung auf eine weitere, eine dritte Säule. Bisher dürfen Telefone abgehört werden im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach den Paragrafen 100 a und folgende der Strafprozessordnung; die Polizei ist hier Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.

Vorbeugendes Abhörrecht für die Polizei

Und es darf von den Geheimdiensten abgehört werden bei „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ gemäß Artikel 10 Absatz 2 Grundgesetz.

Mit den neuen Gesetzen kommt nun ein spezifisches polizeiliches Abhörrecht dazu – und zwar schon dann, wenn bestimmte Straftaten noch gar nicht begangen sind, aber die Polizei meint, dass bestimmte Personen sie begehen wollen.

Die Polizei kann diese Vorverdächtigen und deren Kontakt- und Vertrauenspersonen abhören.

Sie kann also auch die Gespräche der Vorverdächtigen mit Rechtsanwälten, Journalisten oder Geistlichen belauschen, die Gespräche mit all denen also, die im Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Dieses Recht, das beim Abhören im Rahmen eines Strafverfahrens noch Beachtung findet (selbst beim Großen Lauschangriff mittels Wanze darf das Gespräch mit dem Anwalt nicht aufgezeichnet werden) wird im bloßen Polizeiverfahren, in dem es noch nicht einmal einen richtigen Verdacht gibt, vom Tisch gewischt.

Das heißt: Je geringer der Verdacht, umso hemmungsloser kann abgehört werden.

Erfasst wird auch der gesamte e-mail- und Internet-Verkehr, erfasst wird auch „der Standort nicht ortsfester Telekommunikationsanlagen“; das heißt:

Es darf von der Polizei festgestellt werden, wo sich eine Person aufhält, die ein Handy in der Tasche hat.

Verabschiedung vom Fernmeldegeheimnis

Der frühere Bundesverfassungsrichters Jürgen Kühling hat im „Grundrechte-Report 2003“ bitter diagnostiziert:

„Das Fernmeldegeheimnis darf man als Totalverlust abschreiben.“Die neue Gesetzgebung ist so, als wolle sie diese Feststellung dick unterstreichen:

Schon aufgrund der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen ist es so, dass (wie das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg festgestellt hat), die „Anordnungshäufigkeit“ in Deutschland dreißigmal höher liegt als in den USA; die richterliche Kontrolle der Telefonüberwachungen wird im Max-Planck-Gutachten für stark verbesserungsbedürftig gehalten wird.

Von solch besseren Kontrollen findet sich in den neuen Länderpolizeigesetzen nichts.

Im Gegenteil: Selbst der in der Praxis ohnehin schlecht funktionierende Richtervorbehalt wird noch durchlöchert. Im thüringischen Gesetz gibt es, wie das der Bürgerrechtler Jürgen Seifert formuliert, den „polizeilichen Selbstvollzug“.

Im Gesetz heißt es nämlich: „Soweit lediglich eine Auskunft über die näheren Umstände der Telekommunikation erforderlich ist, kann bei Gefahr im Verzug der Leiter des Landeskriminalamts oder einer Polizeidirektion die Anordnung treffen.“

An Warnungen in den laufenden Gesetzgebungsverfahren hat es nicht gefehlt:

Bei der Anhörung im Bayerischen Landtag Ende Juni stieß das Projekt auf die geballte Ablehnung der beiden großen Kirchen, der Anwälte, der Notare, Ärzte und Journalisten, des obersten Datenschützers im Freistaat, Reinhard Vetter, sowie des Chefs der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld:

Bestehende Gesetze reichen aus

Das geplante Gesetz sei überflüssig, gab der ohne Wenn und Aber zu Protokoll.

Um Straftaten und Terroranschlägen vorzubeugen, wie CSU und Staatsregierung das geplante Gesetz begründen, seien die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend.

Er kenne „keinen Fall“, wo den Strafverfolgungsbehörden die Hände tatsächlich gebunden gewesen seien. Die geballte Kritik aller Berufsgruppen verwundert nicht:

Zum Kern der neuen Abhörgesetze gehört es, dass die Polizei vorbeugend die Kommunikationsverbindungen all der Personen abhören darf, die nach der Strafprozessordnung durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt sind. In Bayern sollen also etwa auch völlig unverdächtige Ärzte, Pfarrer, Drogenberater und Journalisten abgehört werden.

Sie alle müssen damit rechnen, das die Polizei mithört, wenn sie mit ihren Problemfällen Kontakt aufnehmen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist damit ausgehebelt. Zwar sind solche Gesetze in Hamburg und im Saarland schon gescheitert. Angesichts des Pilotprojekts in Thüringen und der Gesetzesvorhaben in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern sind aber neue Anläufe zu erwarten.

Der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha bezweifelt, ob die Länder überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Telefonüberwachung haben: Die Telekommunikation gehört nämlich gemäß Artikel 73 Nummer 7 Grundgesetz zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes; die Länder berufen sich hingegen auf ihre Kompetenz in Polizeiangelegenheiten.

Heinz Honnacker, Ex-Bundesverwaltungsrichter, früher Polizeirechtsreferent im bayerischen Innenministerium und Kommentator im Polizeirecht, sprach bei der Anhörung am 28.Februar 2002 im Thüringer Landtag von einer „ganz heißen Kiste“.

Er gab sich zwar als großer Befürworter der Telefonüberwachung zu erkennen, gestand aber zu, dass die „Kompetenz nach wie vor ungeklärt“ sei. Und auch der frühere Berliner Innensenator Eckhard Werthebach (CDU) hatte deswegen „juristisch gewisse Probleme“.

Lästige Statistik

Der Verstoß gegen Bundesrecht ist ziemlich offensichtlich. Dagegen gibt es ein probates Mittel. Es findet sich in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes:

„Bei Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht mit diesem Grundgesetz“ entscheidet „auf Antrag der Bundesregierung“ oder „eines Drittels der Mitglieder des Bundestages“ das Bundesverfassungsgericht.

Bisher war aber weder die Bundesregierung noch die rot-grüne Mehrheit im Bundestag bereit, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten. Offenbar hat man gegen das schleichende Ende der Privatheit nichts einzuwenden.

Die Bundesregierung will sogar die gesetzliche Vorschrift streichen, die bisher Transparenz bei der Telefonüberwachung gewährleisten soll:

Die Telekommunikationsunternehmen haben eine Jahresstatistik über die bei ihnen angeordneten Überwachungsmaßnahmen zu führen. Diese Statistik soll nun abgeschafft werden.

Sie ist aber die einzige Möglichkeit zu erfahren, wie viele einzelne Anschlüsse jährlich in Deutschland abgehört werden – weil die Statistiken der Landesjustizverwaltungen nur die Anzahl der Strafverfahren erfasst, in den eine TÜ angeordnet wird.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der überwachten Anschlüsse, wie zuletzt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten Ende März in Dresden moniert hat, um jährlich etwa 25 Prozent gestiegen. Vielleicht ist die Abschaffung der einschlägigen Statistik ja ein Ausdruck staatlicher Beschämung – nach dem Motto: Was man nicht mehr weiß, macht niemand mehr heiß.

 

Quelle : https://www.sueddeutsche.de/politik/neue-landespolizeigesetze-das-ende-der-privatheit-1.884413

Zwar Jahre alt, doch auch wert, zu wissen….

Illuminaten – Mega – Ritual am 03.11.2019

Möge ein Jeder sich selber seine Meinung bilden – doch hört es Euch bitte bis zum Ende an…
Und recht hat er auch, denn auch mir ist diese Symbolki und die Bedeutung darum bekannt….

Teil 2

 

Teil 3

Teil 4

Teil 5

FALSE FLAG 2019

 

 

 

Die wahren Infos aus Syrien – Idlib

Zensurwelle auf FB läuft.
Willkürliche Löschungen von Beiträgen, Videos und Profilen ! Alles was das Thema i*d*l*b betrifft gelöscht. Alleine heute 8 Videos !!!

Quelle : FB

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Die „Weisshelm“- Terroristen
– die Propagandaabteilung von IS und AlKaida – bei der „Arbeit“…

FALSE FLAG – AKTION unter
Federführung des britischen Geheimdienstes MI6 !

„Der britische Geheimdienst (MI6) hat geplant, einen chemischen Angriff unter falscher Flagge in Idlib zu organisieren, und ihn dann der Arabischen Republik Syrien (als „Regime“ benannt) zuzuschreiben um damit einen westlichen Angriff auf Syrien zu rechtfertigen. Deutschland, die Vereinigten Staaten, Frankreich und das Vereinigte Königreich wären daran beteiligt.“

Gefunden bei : FB

Von den „Glücken“ und „Tücken“ der Moral! – Warum der Bauer sich das Korn genau anschauen sollte, welches er pflanzt!

von Deutsches Mädchen

Veröffentlicht am 25/05/2018 von dimrond unter Allgemein

Liebe Tolerante, liebe „Moralhüter“,

prinzipiell möchte ich einmal etwas zum Thema „wahrhaftige Toleranz“ sagen! Jeder von uns hat mit Sicherheit seine „ganz persönlichen“ Vorstellungen davon, was zu tolerieren ist und was nicht. Und jeder von uns hat eine andere Auffassung darüber, welche Lebensweise die Richtige ist und welche die Falsche. Es ist gut und es ist auch wichtig, dass dies so ist! Denn erstens wäre diese Welt sonst nicht „bunt“ und zweitens steckt in allem ein Körnchen Wahrheit! Ich persönlich halte mich dabei gerne an einen alt bewährten Spruch:

„Alles ist Gift! Es kommt auf die Dosierung an!“

Dies bedeutet nicht, dass jeder alles schlucken muss. Doch es bedeutet zeitgleich, dass keiner einen anderen dafür zu verurteilen hat, was dieser zu sich nimmt, von sich gibt oder inwieweit er sein persönliches Leben zu gestalten hat! Um es einmal an einem Beispiel zu demonstrieren: Jahrelang wurde uns eingebläut, dass Marihuana Gift ist! Dabei wurde uns „wohlweislich“ verschwiegen, dass dieser pflanzliche Stoff, Schmerzen lindern kann, wie kein anderer und dabei keineswegs ungesund ist. Ich will hier niemanden zum Drogenkonsum ermuntern. Ich möchte Sie lediglich darauf hinweisen, dass man „immer“ kritisch hinterfragen sollte, was einem als richtig und gesund oder falsch und ungesund verkauft wird! Vor allem dann, wenn es von der „Lügenpresse“ kommt, die sich ihren Namen ja nun nicht umsonst verdient hat!

Ich persönlich bin ebenfalls noch nicht am Ende der Weisheit angekommen und ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Es wäre ein Wunder, wenn ich dies bis zu meinem Lebensende schaffen würde. Das einzige was ich, oder auch Sie, tun können, ist „offen“ zu bleiben und vor allem nicht „vor- zu verurteilen!“ Und ganz grundsätzlich sollte man „keinen“ Menschen in Schubladen wie „pauschal tolerierbar“ und „pauschal nicht-tolerierbar“ stecken! Das Leben eines jeden von uns, besteht immerhin nicht nur aus einer einzigen Tat. Genauso wie der Charakter eines Menschen nicht nur aus einer einzigen Eigenschaft besteht! Ich wage sogar zu behaupten, dass die „Pauschal-Verurteilung“ von Menschen die Wurzel von wenigstens 90 Prozent allen Übels ist!

Bei allem Kampf für Gerechtigkeit, Wahrheit und Frieden, dürfen wir nicht vergessen, dass wir „alle“ nur Menschen und damit auch zwangsläufig „fehlbar“ sind. Wir können alle nur versuchen, das beste aus uns zu machen, soviel wie möglich zu lernen und nach bestem Wissen und Ge-wissen zu handeln. Doch wir sollten uns nicht zu jener Scheinmoral herab lassen, die aus Menschen wie Ihnen oder mir, „Könige“ gemacht hat, die von sich selbst meinen, sie hätten das Recht über andere zu urteilen, zu herrschen oder sie würden geistig in sonst einer Weise „über“ ihnen stehen! Denn genau jene Spezies ist dieselbe, die heute verantwortlich für Kriege, Leid und Armut auf der ganzen Welt ist und von sich selbst meint, sie hätte ein „Vorrecht“ in Bezug auf alle anderen! Insofern ist der Spruch Jesus (mag es ihn nun gegeben haben oder nicht) durchaus legitim:

„Wer sich erniedrigt, wird erhöht werden!“

Denn was bedeutet dies denn eigentlich? Es bedeutet keineswegs, dass ich mich öffentlich zu demütigen habe. Nein, ganz im Gegenteil, es bedeutet, dass ich von meinem hohen Ross runter komme und mich auf die selbe Stufe mit meinen Mitmenschen stelle! Im Grunde hat dies noch nicht einmal etwas mit „Erniedrigung“ zu tun, sondern etwas mit einer „Gleichstellung“ meiner Person mit jedem anderen lebenden und von Gott erschaffenen Wesen! Und genauso wie ein jeder von seinem göttlichen Recht Gebrauch machen sollte, sein Leben nach seiner Fasson und seinen Vorstellungen zu leben, sollte er dieses Recht auch anderen zugestehen. Wenn es bei diesem Thema „Grenzen“ geben sollte, dann lediglich jene, die dort Einhalt gebieten, wo die Lebensweise eines Menschen, die eines anderen „vorsätzlich“ und „kontinuierlich“ beeinträchtigt!

Gerade in jüngster Zeit werde ich immer wieder mit Menschen konfrontiert, die von sich meinen, das Recht zu besitzen, anderen sagen zu müssen, was diese zu tun und zu lassen haben! Nun, manchmal mögen diese Menschen Recht haben, mit ihren Vorstellungen! Manchmal vielleicht auch nicht! Was mich aber „immer wieder“ stört und mir am meisten aufstößt, ist: Diese Menschen, die für sich persönlich vielleicht „den richtigen“ Weg entdeckt haben, handeln doch gar nicht im Sinne „der Menschheit“! Denn wie hoch muss ein Mensch sich in den geistigen Gefielden der Moral verloren haben, um andere zu erniedrigen oder zu diskriminieren, die etwas tun, was er für sich selbst vielleicht ablehnt. Und vor allem dann, wenn diese anderen weder ihm noch sonst einem Menschen mit ihrem Verhalten schaden! Auch an dieser Stelle möchte ich nochmals einen schönen Spruch bringen:

Wer zu hoch über das Ziel hinaus schießt, fällt umso tiefer!

Was diese Menschen bei all ihren „heroischen“ Vorstellungen vergessen, ist, dass es genau solche Menschen wie sie selbst waren, die jetzt die Fäden über Krieg und Frieden, Recht und Unrecht, Richtig und Falsch in der Hand halten! Ganz einfach indem sie sich aufgrund einer persönlichen Scheinmoral selbst erhöht und andere erniedrigt haben und dies auch noch legal durchsetzen konnten! Wenn man als Mensch nicht die Größe besitzt, anderen zuzugestehen, dass sie Fehler machen (müssen) wie man selbst um lernen zu können und stattdessen über sie richtet oder sie im schlimmsten Fall sogar noch „hinrichtet“, und sich zu aller Absurdität auch noch auf „eine höhere Moral“ bezieht, dann darf man sich nicht wundern, wenn man eines Tages „das Gegenteil“ dessen erreicht hat, was man eigentlich erreichen wollte! Und auch hier wird eines Tages der „ewig gültige“ Grundsatz greifen:

Was ich ausgesät habe, das werde ich eines Tages auch ernten!

Also seien Sie vorsichtig damit, Menschen pauschal in eine Ecke zu drängen oder ihre Verhaltensweisen kollektiv als „richtig“ oder „falsch“ zu bezeichnen! Weder können Sie in die Köpfe dieser Menschen blicken, noch haben Sie eine Ahnung von ihren Geschichten und schon gar nicht können Sie wissen, was diese Menschen (außer dem Verhalten welches Sie so kritisierenswert finden) noch so leisten!

Lieber habe ich als Kameraden einen „Raucher“ und „Säufer“ an meiner Seite, der den Arsch in der Hose hat, seine Meinung zu sagen. Der sich nicht zu schade ist, sich für jene Menschen einzusetzen, die unrechtmäßig und auf unmenschlichste Weise hinter Gitter geschoben wurden, als einen pazifistischen, abstinenten Moralprediger, der sich noch nicht einmal traut, den Namen Ursula Haverbeck laut auszusprechen! Mag der Abstinenzler vielleicht auch Recht behalten, was seine Gesundheit oder die Gesundheit im allgemeinen betrifft, einen wirklichen Dienst für die Befreiung des Volkes hat er damit noch lange nicht geleistet!

Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass Sie einen Mitbürger „missionieren“ müssen (benutzen Sie dieses Wort einmal wenn Indianer anwesend sind, dann wird von Ihnen vermutlich nur noch Ihr Skalp übrig bleiben) und dabei auch noch etwas wirklich „Menschliches“ tun möchten, dann gebe ich Ihnen den dringenden Rat, dies „diskret“ zu machen und vor allem mit Feingefühl! Wenn Sie sich dafür hergeben, Ihr „Wissen“ dafür zu nutzen, um andere öffentlich zu demütigen oder bloß zu stellen, dann schmieden Sie sich dadurch genau jenes Damoklesschwert, welches unsichtbar über Ihrem Kopf schweben und Ihnen eines Tages zum Verhängnis werden wird!

Verstehen Sie mich nicht falsch: Sie sollen „Unrecht“ auch „Unrecht“ nennen! Aber Sie dürfen damit „niemals“ jene magische Grenze überschreiten, die Sie selbst in Bezug auf andere „höher“ stellt! Und Sie dürfen „niemals“ den Fehler machen, einen Menschen nach nur einer einzigen „bestimmten Charaktereigenschaft“ oder „Verhaltensweise“ pauschal abzuurteilen! Sie sind nicht im Besitz der Weitsicht einer nicht auf dieser Welt lebenden Gottheit, die in einer Sekunde dazu in der Lage ist, alles richtig zu beurteilen! Sie sind lediglich ein Mensch, der nach bestem Wissen und Gewissen und im wohlwollenden Streben für die Freiheit, den Frieden und das Recht „aller“ Menschen kämpfen sollte!

Dies beinhaltet „selbstverständlich“ im Zweifelsfall einen wirklichen Verbrecher auch ordnungsgemäß zu verurteilen! Doch es bedeutet „nicht“ Menschen wegen Kleinigkeiten oder Abweichungen von Ihrem persönlichen Moral-Empfinden, aufgrund vereinzelter Handlungen pauschal abzuurteilen und sogar noch öffentlich zu demütigen! Wenn Sie sich dafür hergeben, dann machen Sie sich zu dem, von dem Sie vorgeben, es doch eisern bekämpfen zu wollen!

Es ist mir selbstverständlich vollkommen klar, dass jetzt nicht „jeder“ diesen Text versteht und schon gar nicht, „warum“ ich ihn geschrieben habe! Dennoch halte ich es nicht für notwendig, diese Gründe zu nennen, denn die „Quintessenz“ stimmt „immer“! Prinzipiell können Sie sich an eine einfache (geistig-gesetzmäßige) Faustregel halten: Wer seine „Macht“ in welcher Form auch immer, missbraucht und anderen damit schadet, dem wird sie eines Tages (geistig-gesetzmäßig) auch wieder entzogen werden! Dies wird das unweigerliche Schicksal unserer derzeitigen „Machthaber“ sein. Sehen Sie zu, dass dies nicht auch eines Tages „Ihr“ Schicksal sein wird. Denn dies wird „Ihnen“ das Genick auf eine Weise brechen, die Sie sich ganz sicher nicht wünschen!

Ein Deutsches Mädchen

Kräutermume sagt danke! Damit gehe ich 100% konform!
Wundervoll geschriebener Beitrag!

 

Quelle : https://lichterschein.com/2018/05/25/von-den-gluecken-und-tuecken-der-moral-warum-der-bauer-sich-das-korn-genau-anschauen-sollte-welches-er-pflanzt/

 

Ist Ursula Haverbeck schuldlos ins Gefängnis geschickt worden? Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr

Da stellt sich mir mehr als ein Fragezeichen in meinem Gehirn zu dem Inhalt des BVG’s und der Verurteilung so einiger Menschen…
Sollten hier nur Menschen mundtot gemacht werden, hat man Angst vor ihnen??
Hier der Artikel :

Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.

Der ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die “religiö-sen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:

“Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”

Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8

Wir stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet Derartiges.

Es war der unvergessene Jürgen Rieger, der diese Menschenrechtswidrigkeit vor das Verfassungsgericht brachte. Nur wenige Tage nach seinem Tod wurde der Entscheid verkündet, mit einem verheerenden Wortlaut für uns Freiheitliche. Die Systemmedien bezogen sich auf den Passus, dass das System tatsächlich Sondergesetze anwendet. Klipp und klar liest man, dass “§ 130 Abs. 4 StGB auch als Sondergesetz mit Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, vereinbar ist.”

Dieser Teil des BVerfG-Entscheids klingt eindeutig. Die menschenverachtende Verfolgungsmaschinerie schien sich tatsächlich auf Paragraph 130 StGB berufen zu dürfen. Wir vom NJ hatten immer moniert, dass im Zusammenhang mit der Bestreitung von Gaskammern und dem Umfang von “jüdischen Opfern” die Anwendung des 130-er von den damit befassten Gerichten willkürlich gegen seinen Inhalt ausgelegt wird.

Wer “jüdische Opfer” während der NS-Zeit grundsätzlich nicht bestreitet, sondern nur den allgemein genannten Umfang in Abrede stellt, sowie die “Tatwaffe Gaskammern” bestreitet, der durfte unserer Meinung nach nie nach § 130 StGB vor Gericht gestellt werden. Dieser Paragraph schreibt weder eine Mindestopferzahl vor, an die man glauben muss, noch wird eine spezifische Tatwaffe genannt, die man nennen muß. Insofern hätte damals das gesamte Parlament vor den Richter gehört, das die Formulierung des Gesetzes ohne “Mindestopferzahl” und ohne “Gaskammern” verabschiedete.

Doch die justiziable Wirklichkeit im Verfolgerstaat BRD war eine andere. Beweise dürfen bis heute nicht eingebracht werden und in Sachen Opferzahl und Tatwaffe wird eine sogenannte Offenkundigkeit vorgeschützt, die aber bis heute von keinem Richter definiert wurde. Kein Richter will sich in Sachen Zahlen festlegen und auch die Gaskammern werden, wenn überhaupt, nur nebulös angesprochen. Dennoch wird regelmäßig verurteilt, mittlerweile bis zu lebenslänglich. Man addiert einfach einzelne Sätze aus einer Forschungsveröffentlichung und bestraft den Autor für jeden Satz einzeln mit der Höchststrafe von fünf Jahren. Der deutsche Freiheitskämpfer Horst Mahler erhielt so 13 Jahre Kerker aufgebrummt, und das bei einem Lebensalter von 73 Jahren.

Es war Horst Mahler, der den BVerfG-Entscheid analysierte und aus der Zelle heraus mitteilte, der Inhalt sei das Gegenteil von dem, was im Leitsatz, wie oben zitiert, über die Medien nach draußen kam. Mahler führte aus, warum das Willkürgesetz damit außer Kraft gesetzt sei. Er sollte mit seiner Analyse recht behalten, das Bundesverfassungsgericht hat die Willkürverfolgung nach § 130 StGB in Wechselwirkung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung anders definiert als derzeit von den Gerichten praktiziert.

Bereits in Absatz 61 der Urteilsbegründung stellen die Richter klar, dass die Meinungsäußerung,“Juden wurden nicht vergast” keine Straftat darstellt, sofern nicht bewusst die als offenkundig bezeichnete Gewalt der NS-Zeit ausdrücklich gebilligt, verherrlicht und gerechtfertigt wird. Die Richter bestätigen wohl die “rechtmäßige” Anwendung eines menschenrechtswidrigen Sondergesetzes, aber nur im Zusammenhang mit der Billigung von Gewalt: “Die Vorschrift (§ 130 StGB) dient nicht dem Schutz von Gewaltopfern allgemein und stellt bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt- und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt ab, sondern ist auf Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt.”

Mag es historisch noch so falsch, ethisch noch so verwerflich sein, was da formuliert wurde, die Bestreitung der Existenz von Gaskammern fällt demgemäß nicht unter die Verfolgungsmaßnahmen. Um nach dem Sondergesetz verfolgt werden zu können, müsste jemand sagen/schreiben: “Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn Deutschland hatte das Recht dazu.” Kein Revisionist, kein Nationalist, kein Freiheitlicher hatte jemals Derartiges gesagt bzw. würde das jemals sagen.

Unter Absatz 72 wird das Gericht noch klarer, weil die Richter feststellen, dass die Bestreitung des sogenannten Holocaust nicht als “Verherrlichung” des NS-Reiches bzw. als “Billigung” des behaupteten Holocaust gedeutet werden darf. Es wird klar gesagt, dass es keine Einschränkungen bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt geben darf. Es heißt: “Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen.” Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn daraus eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nicht behindert werden. Das Gericht wörtlich: “Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.”Dann nochmals die Verdeutlichung, dass jede Meinungsäußerung, die nicht direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß, auch wenn sie noch so “gefährlich” bzw. “wertlos” (falsch) sei. Wörtlich: “Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.” Diese Formulierung ist glasklar. Solange nicht zu Gewalt im Zusammenhang mit der Holo-Bestreitung aufgerufen wird bzw. die behaupteten Verbrechen gerechtfertigt werden, muß für den Holo-Widerspruch die volle Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gelten.

Diese Festlegung wird sogar noch tiefer definiert: “Für den Schutz von materiellen Rechten ergibt sich hieraus eine Art Eingriffsschwelle für die Gefahrenabwehr, die lediglich von den Meinungen als solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als dass sie dazu berechtigen, diese staatlicherseits zu untersagen.” Im Klartext: Der Sonderschutz der Juden ist nicht gefährdet, wenn jemand schreibt/sagt, der Holo hat nicht stattgefunden. Eine solche Meinung, so die Richter, darf vom Staat nicht untersagt werden.

In Absatz 75 des Urteils wird noch einmal deutlich gemacht, dass die Verfolgung im Rahmen von § 130 StGB alleine dem Aufruf nach Gewalt und der eindeutigen Rechtfertigung von historischer Gewalt, nicht aber der geistigen Auseinandersetzung gilt. Es wird zwar gesagt, dass die “rein geistige Wirkung” sich mit der “rechtsverletzenden Wirkung” überschneiden kann, doch müsse sich der Gesetzgeber“von vornherein auf die Verfolgung von Schutzzwecken beschränken, die an dieser Grenze orientiert sind und nicht schon das Prinzip der freien geistigen Auseinandersetzung selbst zurücknehmen.” Es wird von den Richtern sogar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abverlangt. Also, ob aus gewissen Äußerungen Gewalt entstanden ist: “Diesen Grenzen hat auch die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu folgen. Je konkreter und unmittelbarer ein Rechtsgut durch eine Meinungsäußerung gefährdet wird, desto geringer sind die Anforderungen an einen Eingriff; je vermittelter und entfernter die drohenden Rechtsgutverletzungen bleiben, desto höher sind die zu stellenden Anforderungen … Je mehr [Meinungsäußerungen] im Ergebnis eine inhaltliche Unterdrückung der Meinung selbst zur Folge haben, desto höher sind die Anforderungen an das konkrete Drohen einer Rechtsgutgefährdung.” Wenn also ersichtlich ist, dass die Verfolgung einer “Sondermeinung” die Meinungsfreiheit selbst in Gefahr bringt, desto mehr muss überprüft werden, ob wirklich eine Rechtsgutgefährdung (Gefahr für die Juden durch Gefährdung des öffentlichen Friedens) vorliegt.

Was die Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, macht das Gericht in Absatz 77 klar: “Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.”

Allerdings, wie immer im BRD-Justizsystem, lassen die Richter eine Hintertür für die Verfolgung mit einer schwammigen Formulierung in Absatz 78 offen. Sie stellen die Strafbarkeit heraus, “den öffentlichen Frieden stören” indem die Aufforderung zu Straftaten, die Androhung zu Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten, eingeschlossen jene des § 130 StGB, enthalten sind.

Aber in Absatz 79 wird diese Definition wieder unwirksam gemacht, indem eindeutig die Strafbarkeit in der Gefährdung des öffentlichen Friedens festgemacht wird: “Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Gesetzesbegründung allein und tragfähig auf den Schutz des öffentlichen Friedens gestützt. Die Frage, ob, beziehungsweise in welchem Verständnis die Norm auch auf den Schutz der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gestützt werden könnte, kann damit dahinstehen.”

Und in Absatz 81 hebt das Gericht die Meinungsverfolgung nach § 130 StGB, wie auch in Absatz 78 schwammig bestätigt, total auf. Es wird klar gesagt, dass nach § 130 StGB nur das Gutheißen des realen Verbrechens verfolgt werden darf, nicht die Ideen. Wörtlich: “§130 Abs. 4 StGB definiert als unter Strafe gestellte Tathandlung die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Bestraft wird damit das Gutheißen nicht von Ideen, sondern von realen Verbrechen.”

Noch deutlicher wird die derzeitige menschenverachtende Verfolgungspraxis nach § 130 StGB in Absatz 82 als unrechtmäßig verworfen. Es wird ausdrücklich gesagt, dass eine anstößige Geschichtsinterpretation nicht unter Strafe gestellt werden darf. Wörtlich: “Die Vorschrift stellt nicht schon eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe, sondern die nach außen manifestierte Gutheißung der realen historischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wie sie unter dem Nationalsozialismus ins Werk gesetzt wurde.” Also selbst das Ausdrücken von Sympathien für den Nationalsozialismus, weil er zum Beispiel viele soziale Reformen zugunsten der Menschen schuf, ist keine Straftat. Die Geschichtsinterpretation alleine schon gar nicht.

Dass eine gegenteilige Meinung zum staatlich verordneten Holocaust-Bild keine Straftat darstellt nach § 130 StGB, sondern ausdrücklich nur die Billigung und Belohnung von “tatsächlich begangenen Verbrechen”, wird in Absatz 82 noch einmal unterstrichen. Wörtlich: “Die Vorschrift ist von der gesetzgeberischen Wertung insoweit ähnlich angelegt wie bisher schon § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten, tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe stellt.”

Bislang haben die Gerichte den § 130 StGB als Gummiparagraphen benutzt. Kein Richter hat jemals verbindlich einem Angeklagten sagen können, welche jüdische Opferzahl als strafrechtlich relevant gilt bzw. mit welcher Opferzahl man sich bei Nennung strafbar machen würde. Auch im Verfolgungsparagraphen 130 gibt es keine klaren Vorgaben dazu. Selbst die “Tatwaffe” für den Holocaust wird im § 130 nicht genannt, wie bereits oben ausgeführt. Somit ist es für den Normalbürger nicht zu überschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. In Absatz 88 (sic) stellt das Gericht diesen Missstand heraus, der so nicht angewendet werden darf. Wörtlich: “Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Diese Verpflichtung dient einem doppelten Zweck. Einerseits geht es um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist.”

In anbetracht der Tatsache, dass die Holo-Richter bislang das Gesetz selbst interpretierten und die interpretierte Version anwandten, wird in der BVerfG-Entscheidung mit folgendem Satz als ungesetzlich festgeschrieben:“Andererseits soll sichergestellt werden, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt [Richtern] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.”

Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.

Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. “Bei ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der Politik.” (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftigte diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: “Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk.Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.”(Der Spiegel 26/1992, S. 23)

Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der federführende Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.

Man kann sagen, dass nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden.

Tausende Deutsche wurden verfassungswidrig verurteilt und inhaftiert wegen § 130! Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?

Liebe Blogger und Internetnutzer. Bitte verbreitet diesen Beitrag größtmöglich im Internet, in Foren und Blogs und natürlich auf Facebook und Twitter. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir uns von der deutschen Lügenpresse nicht beirren lassen und eine angemessene Gegenöffentlichkeit herstellen.

Quelle : http://mzwnews.com/politik/verfassungsgericht-holocaust-bestreitung-ist-keine-straftat-mehr/

 

 

Das stellt einzig und allein die Meinung des Verfassers da, nicht meine eigene!

Kräutermume


Eigener Kommentar :

Tja…. wenn das „Verfassungsgericht“ den Beschluß gefaßt hat, daß dieses KEINE Straftat mehr ist, die EU 2005 die Strafe für „Nationalsozialistischen Zeichen des „AH-Reiches“ aufgehoben hat (Ab 2005 hat die EU das Verbot der Symbole des 3. Reiches aufgehoben) , frage ich mich :

WARUM SITZEN DIE MENSCHEN DANN WEGEN §130 StGB??????

Gruß Eure sehr nachdenkliche Kräutermume…..

Rabbiner und wahre Juden gegen Zionismus

Sehr sehenswert….!

Gefunden bei :
 Hussein Zreik 

Quelle :
Die Welt wird belogen und verkauft – Wir brauchen eine globale Revolution“ 

Kräutermume sagt danke!

Seltsame Kriegsspiele: Bundeswehr trainiert den Bürgerkrieg


Bildquelle: Screenshot Youtube

In „Schnöggersburg“ in der Altmark baut die Bundeswehr eine Geisterstadt zum Üben des Häuserkampfes in urbanen Gegenden – sogar mit Altstadt, Kulissenkirche, Hochhäusern, Flüsschen, Kanalsystem, Flugplatz und einer falschen U-Bahn-Station.Ein Gastbeitrag von A.R. Göhring

Unsere Streitkräfte zu Lande, zu Wasser, und in der Luft werden seit Jahrzehnten kaputtgespart und mangelverwaltet. Am schlimmsten haben es die Merkel-Verteidigungsminister de Maizière und von der Leyen getrieben.

Maizière war zwar noch bei den Männern und den Frauen unter Waffen weitgehend anerkannt, war aber mit der Führung der Bundeswehr überfordert, was an dem von ihm zu verantworteten Drohnen-Debakel deutlich zu sehen war. Von der Leyen hat, als eine Art Nemesis der Truppe, nicht nur etliche Fahrzeuge wie U-Boote und Hubschrauber vergammeln lassen, sondern die Truppe auch noch mit Gendergaga und Nazijagden moralisch unterminiert.

Als von der Leyen trotz ihrer katastrophalen Bilanz von Merkel erneut zur Bundes-Nichtverteidigungs-Ministerin bestellt wurde, bestand wenig Hoffnung, dass die Militär-Nemesis das Ruder herumreißen und einen neuen, vernünftigen Kurs einschlagen würde. Um den peinlichen Problemen mit den Massen von nicht einsatzfähigem Gerät Herr zu werden, versucht es Nemesis jetzt mit viel mehr Geld für die Bundeswehr. „Viel hilft viel“ funktioniert bekanntlich nicht immer, weil das zusätzliche Steuergeld unter einer komplett unfähigen Ministerin nicht unbedingt dort landet, wo es Sinn macht.

In dem Zusammenhang sollte man sich „Schnöggersburg“ in der Altmark genauer anschauen, eine Geisterstadt zum Üben des Häuserkampfes in urbanen Gegenden – sogar mit Altstadt, Kulissenkirche, Hochhäusern, Flüsschen, Kanalsystem, Flugplatz und einer falschen U-Bahn-Station (siehe Foto – Screenshot Youtube).

Die Übungsstadt wird am Ende der Bauzeit, 2020, aus 520 Betongebäuden bestehen und kostet etwa 140 Millionen Euro. Offiziell sollen dort deutsche und andere NATO-Soldaten für Auslandseinsätze trainieren.

An dieser Aussage stören sich allerdings Mitglieder einer örtlichen Bürgerinitiative, für die Schnöggersburg trotz der Betonfassaden verdächtig nach einer mitteleuropäischen Stadt aussieht und nicht nach einem Krisengebiet in Afrika oder Mittelasien.

Es darf also, vor allem in Zeiten einer Angela Merkel und einer Ursula von der Leyen, gefragt werden, was unsere Soldaten hier tatsächlich, oder zumindest auch, trainieren sollen. Befürchten die Regierungsfrauen nach ihrer katastrophalen Immigrationspolitik bald häufige und heftige Terroranschläge im Land, die Militärseinsätze erforderlich machen? Nun, das befürchte ich auch.

Leider ist das noch nicht alles: Linksextreme, Pegida- und AfD-Redner, und sogar die CIA rechnen mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Deutschland. Linke mutmaßen, dass Themen wie Sozialabbau die Bürger des Landes derart auf die Barrikaden treiben könnten, dass die Polizei alleine der Lage nicht mehr Herr werden könnte.

Nun ja, die extremen Linken waren noch nie bekannt dafür, die Realität gut einschätzen zu können. Wir eingeborenen Europäer sind derart durchzivilisiert und gealtert, dass von uns mit Sicherheit keine Bürgerkriegsgefahr ausgeht. Pegida-Spaziergänge zum Beispiel sind erfahrungsgemäß derart harmlos, dass die Polizei in Abwesenheit von Antifaschlägern eigentlich nur den Verkehr regeln muss.

Tumulte von jungen linken Studenten wie die G20-Randale in Hamburg müssen eigentlich auch nicht von Soldaten mit Panzern und Kriegswaffen niedergeschlagen werden; dafür reicht die Bereitschaftspolizei, sofern sie denn nicht von linken Politikern so gern an ihrer Arbeit gehindert würde.

Eine tatsächliche Bürgerkriegsgefahr hingegen geht von den Millionen mohammedanischen und bald auch afrikanischen Männern aus,

…die von den vergangenen Regierungen, vor allem unter Kanzlerin Merkel ins Land gelassen wurden und werden und die bislang mit üppigen Sozialleistungen ruhig gehalten werden.

Was aber wird sein, wenn nach einem zu erwartenden Euro-Crash der Staat seine Sozialleistungen nicht mehr aufrechterhalten kann? Dann wird es zu Verteilungskämpfen kommen, wie wir sie im Kleinen schon an den Tafeln in Essen und anderswo beobachten konnten.

Junge kräftige Männer, ungebildet, anspruchsvoll, patriarchats- und kriegsgeprägt, gewaltbereit, strenggläubig, mit überheblicher Herren-Attitüde;das ist nach aller geschichtlichen Erfahrung die gefährlichste Spezies des Planeten. Nun gut, wenn die Truppe für den Bürgerkrieg mit den illegalen Immigranten und den Altlasten der fehlgeschlagenen Migrationspolitik der alten Bundesrepublik in den 60ern und 70ern trainiert, sind wir auf das Kommende immerhin vorbereitet.

Aber mal eine Frage vom zweifelnden Wahlbürger: Wäre es nicht besser, die gefährlichen Jungmänner, die vor rein gar nichts geflohen sind als vor relativer Armut oder Strafverfolgung in der Heimat, möglichst zahlreich endlich zurück in ihr Heimatland zu befördern oder wenigstens zu internieren, wie Australien das tut? Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Aber Merkel und von der Leyen sorgen sich ja ausschließlich um ihr Image in den Medien. Nach uns die Sintflut, respektive der Bürgerkrieg.

Veröffentlicht 

Quelle : https://philosophia-perennis.com/2018/05/06/seltsame-kriegsspiele-bundeswehr-trainiert-den-buergerkrieg/

Kräutermume sagt danke!

Doktor warnt Welt über „Chemtrail Lunge“, eine neue Gesundheitsepidemie, die Gehirn- und Lungenprobleme in der Gesellschaft verursacht

Die Existenz von Chemtrails war früher ein Thema der Debatte, aber sie werden nun von Experten wie Meteorologen mehr und mehr von Wissenschaftlern anerkannt. Es wird immer schwieriger zu leugnen, dass sie existieren, da immer mehr Menschen mit Krankheiten im Zusammenhang mit Chemtrails zu kämpfen haben. 

Als TV-Moderatorin Rachel Reenstra Schwierigkeiten hatte, einen anhaltenden Husten zu überwinden, der von Schmerzen, Schmerzen und Fieber begleitet war, besuchte sie einen Arzt. Nachdem die Röntgenaufnahmen der Brust eine Art von Bronchitis zeigten, erhielt sie Antibiotika, die sie nur noch schlechter fühlen ließen. 

Ihr Arzt sagte ihr, dass sich viele bakterielle Infektionen ereignen , und als sie ihn fragte, woher sie kämen, sagte er ihr die Wahrheit, die viele Ärzte ihren Patienten nicht verraten würden: Chemtrails sind das Herz weit verbreiteter Lungenprobleme jetzt sofort. Überrascht von seiner Offenheit fragte sie, ob sie ihn über das Phänomen filmen könne. Sie können das Video unten sehen; der namenlose Arzt erscheint kurz vor der 8-Minuten-Marke. 

 

Der Arzt sagt, er habe Hunderte von Kaliforniern erlebt, die an diesem Problem leiden, das er „Chemtrail-Lunge“ nennt. Er sagt, dass es ein „aufkommendes Problem“ ist, mit dem die giftigen Gase, Chemikalien, Viruspartikel, Schwermetalle und andere Gase, die in die Atmosphäre gesprüht werden, führen zu problematischen Atemwegsinfektionen. 

Er fügte hinzu, dass es besonders schlecht ist, wo Reenstra in Kalifornien lebt, dank der Nähe zum Flughafen Palmdale. Er sagte, dass die Topographie des Gebietes und die Santa-Ana-Winde dieses Problem verschlimmern und die Tatsache, dass viele der am stärksten verschmutzten Städte der Nation in Kalifornien gefunden werden, hilft nicht. Darüber hinaus nannte er Gase aus Fracking als Beitrag zu dem Problem, zusammen mit Antibiotika übermäßiger Nutzung und Schimmel und Schimmel inhalieren. 

Interessanterweise wiesen Reenstras Symptome anfangs auf die Grippe hin. Als sie ihrem Arzt sagte, dass sie keine Grippeimpfung bekommen hatte, war er erleichtert. In dem Video können Sie auch den mutigen Arzt sehen, der zugesteht, dass er die Grippeschutzimpfung nur für einige wenige empfiehlt, und selbst dann rät er davon ab, es jedes Jahr zu bekommen. Er weist darauf hin, dass die Wissenschaftler im Grunde raten, was sie in den Impfstoff jedes Jahres einbeziehen sollten, und in manchen Jahren sind es weniger als 20 Prozent. Er ist der Meinung, dass dies den Patienten nicht zugute kommt, und dass es besser ist, sich aktiv um Gesundheit und Prävention zu kümmern, als sich auf Schüsse zu verlassen. 

Sowohl der Arzt als auch Reenstra riskieren ihre Karriere, indem sie öffentlich über dieses kontroverse Thema sprechen, und man kann nur hoffen, dass ihr Mut andere dazu inspirieren wird, sich zu äußern. 

Fast jeder auf der Erde atmet unsichere Luft 

Es sind nicht nur Chemtrails, über die man sich Sorgen machen muss; es gibt auch die Frage von Feinstaub . Die Art von feinen Partikeln, die beispielsweise aus Autoabgasen stammen, können Entzündungen in der Lunge und darüber hinaus verursachen, was zu Herzerkrankungen und Insulinresistenz beiträgt. 

Ein kürzlich erschienener Bericht des Health Effects Institute fand heraus, dass 95 Prozent der Bevölkerung unseres Planeten in unsichere Luft atmen , die von der Verbrennung von festen Brennstoffen wie Kohle oder Biomasse bis hin zu Transportemissionen entsteht. Letztes Jahr waren mehr als sechs Millionen Todesfälle auf Luftverschmutzung zurückzuführen, mit Ursachen wie chronische Lungenkrankheit, Lungenkrebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt. 

Da so viele Toxine bereits in der Luft schweben, die wir atmen, ist das Letzte, was wir brauchen, Chemtrails, die noch mehr giftige Substanzen in unsere Luft bringen. Entdecken Sie weitere Neuigkeiten über Geoengineering und Chemtrails auf Geoengineering.news . 

Quellen: AllNewsPipeline.com ; NaturalNews.com ; NaturalNews.com

Und diese Fotos sind nur von Köln! Wird das jetzt Europa und Weltweit  zusammen gefasst

ergibt das nicht nur  verheerende Folgen für den  Mensch und seiner Gesundheit,  sondern der gesamte  natürliche Organismus der Natur kommt aus dem Gleichgewicht  !

extreme Dürren sowie Extreme Stürme und Überflutungen sind die Weltweiten folgen

Wenn die jetzige Generation nichts dagegen unternimmt ,dann sind ihre fundamentalen Lebensgrundlagen für immer zerstört ,den dieser Frevel an der Natur ist überall zu beobachten und zu erkennen .Zu Lande im Wasser und in der Luft!

 

Und diese Fotos sind nur von Köln! Wird das jetzt Europa und Weltweit zusammen gefasst

ergibt das nicht nur verheerende Folgen für den Mensch und seiner Gesundheit, sondern der gesamte natürliche Organismus der Natur kommt aus dem Gleichgewicht !

Extreme Dürren sowie extreme Stürme und Überflutungen sind die weltweiten Folgen

Wenn die jetzige Generation nichts dagegen unternimmt ,dann sind ihre fundamentalen Lebensgrundlagen für immer zerstört ,denn dieser Frevel an der Natur ist überall zu beobachten und zu erkennen . Zu Lande, im Wasser und in der Luft!

Beitrag von Isabelle Z .

Quelle : https://dergeistderwahrheit.wordpress.com/2018/04/30/doktor-warnt-welt-ueber-chemtrail-lunge-eine-neue-gesundheitsepidemie-die-gehirn-und-lungenprobleme-in-der-gesellschaft-verursacht/

Kräutermume sagt danke!

Krieg, Frieden und Wohlstand – Was ist eigentlich „Nationalsozialismus“?

Liebe Gehirngewaschene, liebe denkunfähig Gemachte,

seien Sie mir nicht böse, doch so langsam bin ich es leid! Ich bin es leid, jedesmal und immer wieder erklären zu müssen, warum die Welt so ist wie sie ist und warum sie nicht mittels einiger mit schmutziger Tinte auf altes Papier geschriebenen Regeln verbessert werden kann! Aber da mir diese Welt und natürlich Deutschland sehr am Herzen liegen werde ich einen erneuten Versuch starten, Ihnen das Offensichtliche und dabei offensichtlich Unsichtbare begreiflich zu machen:

Ich baue diesen Text auf der Frage auf, was denn nun eigentlich genau „der Nationalsozialismus“ ist! Nun, wir alle kennen die Geschichten der Siegermächte. Wir alle haben die neunte Klasse durchlaufen und mussten uns die Vorwürfe anhören, welche unsere Lehrer beinahe anklagend an ihre minderjährigen Schüler richteten. Wir alle haben uns anhören müssen, wie bestialisch, wie unmenschlich und wie bösartig unsere eigenen Großeltern und Urgroßeltern waren! Wir alle mussten uns, im zarten Alter von gerade einmal 16 Jahren die Gräuelbilder ansehen, von Leichen, vergasten Juden und vielem mehr, nur um uns endgültig einzugestehen, wie bösartig unser eigenes Blut ist!

An dieser Stelle muss man sich doch unwillkürlich fragen, warum in der „BRD“ überhaupt irgendwelche Gesetze erlassen werden, die Minderjährigen den Zugriff auf blutrünstige Horrorfilme verbietet, wenn man doch gleichzeitig Minderjährige mit den blutigsten und mörderischsten Verbrechen, die man überhaupt begehen kann, hochoffiziell in der Schule traumatisiert! Und das Alter, welches man für „zumutbar“ hält, wird immer weiter herunter gesetzt. Ginge es nach unserer „Menschen- und Deutschfreundlichen“ Regierung“ so würde man inzwischen bereits Dreijährigen im Kindergarten die Bilder vergaster Leichen und Schrumpfköpfe zeigen und wäre dies möglich, so würde man auch virtuell den Gestank mit einbauen, der von den Bergen von Menschen ausgeht, die während des ersten und zweiten Weltkriegs grausam hingerichtet und abgeschlachtet wurden!

Und die Köpfe der Eltern und Kinder, die sich mit diesem perversen Rotz auseinandersetzen müssen, sind bereits so vergiftet, dass keiner auf die Idee kommt einmal danach zu fragen, was „der Nationalsozialismus denn eigentlich in Wirklichkeit“ ist! Mal Hand aufs Herz: Wissen Sie es? Und wenn ich nach „Wissen“ frage, dann meine ich nicht, dass Sie todesmutig entsprechende Artikel in der Bildzeitung gelesen haben oder so wie wir alle und auch Ihre unschuldigen Kinder, in den Schulen traumatisiert wurden, sondern dann frage ich, ob Sie sich einmal wirklich „eigenständig“ mit diesem Thema beschäftigt haben!?

Nun, dann möchte ich an dieser Stelle einmal einen recht oberflächlichen aber deutlichen Erklärungsversuch wagen: Der Nationalsozialismus ist genau das, was er auch im Wortlaut bedeutet: Nämlich Sozialität gegenüber dem eigenen Volk! Was heißt das? Dass man andere Völker abschlachten muss? Ist dies etwa Ihr persönliches Verständnis von Selbstliebe? Sie können sich selbst nur lieben, wenn Sie anderen Schaden zufügen? Dann möchte ich Ihnen gratulieren: Sie haben sich mit dieser Einstellung den „goldenen Trottel“ der BRD verdient!

Nein! Nationalsozialismus bedeutet, man sorgt dafür, dass es dem eigenen Volk gut geht. Das heißt, man bekämpft im eigenen Reich die Armut, die Arbeitslosigkeit und den Klassenwahn. Man führt ein System ein, welches es „jedem“ Menschen ermöglicht ein einigermaßen „menschenwürdiges“ Leben zu führen, man nutzt die Talente und Fähigkeiten eines jeden einzelnen, damit er mittels dieser der Allgemeinheit dienen kann und man schirmt das arbeitende Volk „vor allem“ gegen die Ausbeutung durch Staatsfremde und nichtsnutzige Mächte ab, die es feige und faul einfach nur ausquetschen wollen. Und ja, damit sind „die internationalen Banken“ gemeint, deren Besitzer außer Fressen, Saufen und Betrügen nichts weiter können und auch nicht dazu im Stande, geschweige denn „willens“ sind etwas Uneigennütziges zu tun! „Vielleicht“, aber auch nur „vielleicht“ sind diese Kreaturen dazu in der Lage sich selbst den Hintern abzuwischen, allerdings würde ich sogar dies inzwischen schwer bezweifeln!

Nationalsozialismus bedeutet, dass jeder dort eingesetzt wird, wo er etwas Sinnvolles vollbringen kann und auch entsprechend entlohnt wird. Er bedeutet, dass dort wo die Arbeit geleistet wird auch das Geld hinfließt und somit der (hoch verdiente) Wohlstand! Er bedeutet, dass Geld an Menschen geht und nicht an Banken! Er bedeutet, dass ein jeder Mensch, ganz gleich, was er auch immer können oder tun mag, zum Wohle der Gesellschaft eingesetzt und entsprechend entlohnt wird. Er hat überhaupt gar nichts mit Krieg, Ausbeutung oder der eigenen Höherstellung zu tun. Ganz im Gegenteil: Es ist eine völlig neue Wertedefinition, die alles und jeden einschließt und ihm seinen rechtmäßigen Platz in der Gesellschaft einräumt!

So und nun stellen Sie sich einmal eine Welt vor, in der in jedem Land der Nationalsozialismus zum Tragen käme. Ich weiß, es wird natürlich in den Geschichtsbüchern (wie so vieles) nicht erwähnt, doch: Auch im Nationalsozialismus hat man „gute“ Beziehungen zum Ausland gepflegt und Handel betrieben. Nur hat man diesen Handel unter anderen Bedingungen gestaltet. So wurde beispielsweise auf den „direkten Tausch“ bestanden. Das heißt: Ein Sack Reis gegen einen Sack Kartoffeln! Was aber ist der Unterschied zum jetzigen Zustand? Richtig: Die Hochfinanz konnte nicht mit verdienen, da nicht in „Geldwert“ und somit „verzollt“ sondern nur nach „Sachgegenstand“ gehandelt wurde!

Und jetzt haben Sie auch direkt den wirklichen Grund für den zweiten Weltkrieg!

Für alle die glauben, wir müssten „dem armen Afrika“ oder „dem armen Arabien“ helfen: Afrika und Arabien sind, wie Deutschland auch, Länder, die sehr gut selbst für ihr Hab und Wohl sorgen könnten! Diese Länder bestehen nicht nur aus „Deppen“, die wir hier betüteln und bewohlstanden müssen, weil wir ja so unglaublich „gutherzig“ sind und mittels unserem Helfersyndrom, welches vernichtender als jede Atombombe ist, in den Niedergang vergutmenschen müssen! Nein, das sind autonome Länder mit autonomen Völkern, die sich verdammt gut selbst verwalten können, wenn wir nicht der allgemeinen teuflischen Verblendung verfallen wären, dass man ihnen ihre Errungenschaften mit „Bombenargumenten“ weg sprengen und ihre Länder unbewohnbar bekriegsglücken würde!

Das Deutsche Helfersyndrom, welches lediglich ein Resultat des mittels Gesetzen in die Köpfe der Menschen eingehämmerten „Schuldkults“ ist, ist es erst welches solch ursprünglich gut laufende Länder vernichtet und somit Flüchtlingsströme in unvorstellbarem Ausmaß ermöglicht! Würde man diese Länder einfach in Ruhe lassen und nach ihrem Gutdünken walten lassen, dann hätten wir den ganzen Salat samt seiner kriminellen Auswüchse nicht! Aber so lange der eigentlich intelligente Deutsche sich diese Märchen erzählen lässt, ist Hopfen und Malz verloren. Und an dieser Stelle und „tatsächlich erst an dieser“ beginnt „die wirkliche Deutsche Schuld“!

Wir Deutschen haben sowohl das Hirn als auch das logische Denkvermögen, um solch ein perfides Spiel zu durchschauen. Wenn wir das nicht können oder gar wollen, weil wir an unserem Porsche und unserer unrechtmäßigen „Unbescholtenheit“, die in Wahrheit „eine handfeste Schuld“ ist hängen, dann erst machen wir uns wirklich zu Verbrechern!

Adolf Hitler hatte keine Unterstützung in mindestens 20 Ländern, weil er so ein „mieser Diktator“ war. Die Wehrmacht hatte keine, an die 20 ausländischen Legionen, weil sie so „abgrund tief böse“ war! Tun Sie sich einmal einen Gefallen und fragen Sie Ihre russischen Nachbarn! Ich wette, Sie werden eine umfassendere und zufriedenstellendere Antwort bekommen, als wenn Sie Ihren gehirngewaschenen und zu Tode bürokratisierten Geschichtslehrer fragen! Nein, sie hatten diese (verschwiegene aber nachprüfbare) Unterstützung weil sie „das Richtige für die ganze Welt“ getan haben!

Man muss doch nur einmal zurück gehen zu Merkels legendärer Griechenlandspende. Glauben Sie ernsthaft auch nur ein einziger Mensch aus dem griechischen, bürgerlichen Volk hat davon profitiert? Nein! All dieses Geld ging lediglich an Banken und private Nutznießer! Wachen Sie endlich auf und machen Sie sich „das Offensichtliche“ klar! Ich weiß nicht, was man noch sagen oder tun muss um dem gutmenschlich benebelten Bürger endlich die Henkerbrille von der Nase zu reißen! Ich kann die Menschen nur immer wieder dazu ermuntern, die Dinge einmal „eigenständig“ und vor allem „logisch“ zu hinterfragen! Und ja, es tut verdammt weh, wenn man erkennt in was für einem „Höllenkonstrukt“ wir uns derzeit befinden. Aber einen Ausweg kann es nun einmal erst dann geben, wenn wir uns dies auch eingesestehen. Gerne untermale ich dies mit einem Beispiel aus der Psychologie:

Wenn Sie Ihre Wand in einer neuen Farbe streichen wollen, dann müssen Sie erst einmal erkennen, welche Farbe sie „jetzt“ hat!

Also erkennen Sie es endlich und hören Sie auf, sich wie eine Horde feiger Schulmädchen zu benehmen, deren einzige Waffe gegen einen teuflischen Plan immer nur das „weg schauen“ ist! So gewinnt man keinen Staat und erst recht keinen Krieg! Fangen Sie endlich damit an sich wie „Männer“ zu benehmen, wie „Frauen“ und vor allem wie „Deutsche“! Beschäftigen Sie sich einmal ausführlich mit dem Nationalsozialismus und überlegen Sie sich, welche Folgen es hätte, würden alle Länder der Erde sich ihn zu eigen machen! Und hören Sie vor allem damit auf, diesem Mist und Blödsinn und dieser Grimm-Märchen Stunde namens „Nachrichten“ zu lauschen, die Ihnen niemals die Wahrheit sagen, aber Ihren Geist dafür mit Propaganda, Lügen und Selbstaufgabe vergiften wird. Und seien Sie sich über eines bewusst: Wir Deutschen (das ursprünglich „fortschrittlichste Volk“) hinken enorm hinterher! Auf der ganzen Welt im Gesamten sind die Menschen schon längst aufgewacht!

Überlegen Sie sich einmal „völlig logisch“ wie viele Kriege „nach“ der Ausmerzung des Nationalsozialsozialismus geführt wurden! Wenn „der Nationalsozialismus“ oder „Adolf Hitler“ schuld am Leid der Welt wären, dann müsste dieses Leid schon längst beendet sein! Und nur weil man „Krieg“ inzwischen „humanitäre Intervention“ und „rechtschaffen“ „rechts“ nennt, heißt das noch lange nicht, dass sich hinter diesen scheinheiligen Worten auch handfeste Tatsachen verbergen! Fangen Sie endlich wieder an sich wie „Menschen“ zu benehmen und nicht wie „Idiologiesklaven“, die man mittels Deckelworten in beliebige Himmelsrichtungen schicken kann!

Ein Deutsches Mädchen

Quelle ; https://deutsches-maedchen.com/2018/04/30/krieg-frieden-und-wohlstand-was-ist-eigentlich-nationalsozialismus/

Kräutermume sagt danke!

Wir wollen Frieden mit Russland

E I L T! Wir von der Redaktion, sehen eine riesengroße Gefahr, die von den aktuellen Ereignissen ausgeht. Die Manipulation der Menschen über die Medien, sei es durch die Berichterstattung über den Syrien Konflikt, die Affäre um den Giftanschlag auf den Doppelspion Skripal, wo immer wieder die Russen Schuld sein sollen, all diese Dinge sollen uns auf der westlichen Seite darauf einstimmen, gegen Russland ins Feld zu ziehen, was dieser Stunden in Syrien anfangen wird.

Die Gefahr des Ausweitung auf europäisches Feld ist immens hoch. Es braucht nur 1 Fehler auf einer der beiden Seiten geschehen und wir befinden uns ruckzuck in einer immensen Krise!!! Das Wort Krieg möchten wir lieber nicht in den Mund nehmen.

Es ist beschämend, aber viele Zeichen stehen danach und wir wollen aufrufen und uns mitteilen!!!

Wir wollen FRIEDEN

Quelle : Horizonworld

Kräutermume sagt danke!