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Dieses Gesetz kennt schon jeder Deutsche – oder nicht?!

  1. Neue Landespolizeigesetze – Das Ende der Privatheit

Neue Landespolizeigesetze:Das Ende der Privatheit

Noch ist über den Lauschangriff nicht entschieden, und schon führen die Länder auch das vorbeugende Telefonabhören ein.

(SZ vom 29.7. 2003) – Es gibt ein Wort, das immer öfter eigentlich Verbotenes möglich macht: Es heißt Prävention, also Vorbeugung.

Mit diesem Wort haben die Amerikaner den Krieg im Irak begründet – zur Vorbeugung gegen den Terror. In Deutschland muss dieses Wort Prävention herhalten wenn es gilt, in Grundrechte einzugreifen:

Die Bundesländer haben damit begonnen, in den Neufassungen ihrer Polizeigesetze den Beamten die vorsorgliche Telefonüberwachung (TÜ) zu erlauben – also das Abhören ohne konkreten Verdacht.

Begründung: Prävention gegen Straftaten und Terroranschläge. Das Abhören soll erlaubt sein, nicht weil der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, sondern weil sich beim Abhören der Verdacht auf eine erhebliche Straftat ergeben könnte.

Im CDU-regierten Thüringen wurde ein solches vorbeugendes Abhörgesetz (im Rahmen der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes vom 20. Juni 2002) vor einem Jahr erlassen; es ging ohne große Widerstände und ohne bundesweites Medienecho über die Bühne; es gilt als „Pilotprojekt“ für die Ausweitung der Telefonüberwachung.

Im CSU-regierten Bayern kam ein solches Gesetz im Frühjahr in den Landtag, stieß aber auf unerwartet großen Widerstand, wurde deshalb vorläufig zurückgezogen und soll nach der Landtagswahl im September erneut eingebracht werden.

Pikanter Zeitpunkt

In Niedersachsen hat sich die Koalition aus CDU und FDP auf die vorbeugende Telefonüberwachung geeinigt; die erste Lesung des Gesetzes im Landtag hat am 25.Juni stattgefunden.

Fast genau so weit ist Rheinland-Pfalz; dort haben sich die Regierungsparteien SPD und FDP auch auf das Abhören ins Blaue hinein verständigt, ein entsprechender Regierungsentwurf vom 24.Juni wurde dem Landtag zugeleitet.

In einer Vielzahl von Bundesländern laufen Vorarbeiten für ähnliche Gesetze.

Da an den schon geltenden oder geplanten Polizeiabhörgesetzen fast alle Parteien beteiligt sind (nur Grüne und PDS fehlen), kann man sich darauf einrichten, dass in Bälde die Polizei in Deutschland flächendeckend eigene Abhörkompetenzen hat, die nur sehr wenig kontrolliert werden.

Diese Bestrebungen laufen pikanterweise just in einer Zeit, in der Karlsruhe die Vereinbarkeit des großen Lauschangriffs, also der elektronischen Wanze, mit der Verfassung prüft – einer Abhörmethode, die höchst umstritten ist, deren rechtliche Voraussetzungen aber immerhin höher sind als diejenigen in den neuen Polizeigesetzen.

Diese Gesetze stellen die Telefonüberwachung auf eine weitere, eine dritte Säule. Bisher dürfen Telefone abgehört werden im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach den Paragrafen 100 a und folgende der Strafprozessordnung; die Polizei ist hier Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.

Vorbeugendes Abhörrecht für die Polizei

Und es darf von den Geheimdiensten abgehört werden bei „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ gemäß Artikel 10 Absatz 2 Grundgesetz.

Mit den neuen Gesetzen kommt nun ein spezifisches polizeiliches Abhörrecht dazu – und zwar schon dann, wenn bestimmte Straftaten noch gar nicht begangen sind, aber die Polizei meint, dass bestimmte Personen sie begehen wollen.

Die Polizei kann diese Vorverdächtigen und deren Kontakt- und Vertrauenspersonen abhören.

Sie kann also auch die Gespräche der Vorverdächtigen mit Rechtsanwälten, Journalisten oder Geistlichen belauschen, die Gespräche mit all denen also, die im Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Dieses Recht, das beim Abhören im Rahmen eines Strafverfahrens noch Beachtung findet (selbst beim Großen Lauschangriff mittels Wanze darf das Gespräch mit dem Anwalt nicht aufgezeichnet werden) wird im bloßen Polizeiverfahren, in dem es noch nicht einmal einen richtigen Verdacht gibt, vom Tisch gewischt.

Das heißt: Je geringer der Verdacht, umso hemmungsloser kann abgehört werden.

Erfasst wird auch der gesamte e-mail- und Internet-Verkehr, erfasst wird auch „der Standort nicht ortsfester Telekommunikationsanlagen“; das heißt:

Es darf von der Polizei festgestellt werden, wo sich eine Person aufhält, die ein Handy in der Tasche hat.

Verabschiedung vom Fernmeldegeheimnis

Der frühere Bundesverfassungsrichters Jürgen Kühling hat im „Grundrechte-Report 2003“ bitter diagnostiziert:

„Das Fernmeldegeheimnis darf man als Totalverlust abschreiben.“Die neue Gesetzgebung ist so, als wolle sie diese Feststellung dick unterstreichen:

Schon aufgrund der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen ist es so, dass (wie das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg festgestellt hat), die „Anordnungshäufigkeit“ in Deutschland dreißigmal höher liegt als in den USA; die richterliche Kontrolle der Telefonüberwachungen wird im Max-Planck-Gutachten für stark verbesserungsbedürftig gehalten wird.

Von solch besseren Kontrollen findet sich in den neuen Länderpolizeigesetzen nichts.

Im Gegenteil: Selbst der in der Praxis ohnehin schlecht funktionierende Richtervorbehalt wird noch durchlöchert. Im thüringischen Gesetz gibt es, wie das der Bürgerrechtler Jürgen Seifert formuliert, den „polizeilichen Selbstvollzug“.

Im Gesetz heißt es nämlich: „Soweit lediglich eine Auskunft über die näheren Umstände der Telekommunikation erforderlich ist, kann bei Gefahr im Verzug der Leiter des Landeskriminalamts oder einer Polizeidirektion die Anordnung treffen.“

An Warnungen in den laufenden Gesetzgebungsverfahren hat es nicht gefehlt:

Bei der Anhörung im Bayerischen Landtag Ende Juni stieß das Projekt auf die geballte Ablehnung der beiden großen Kirchen, der Anwälte, der Notare, Ärzte und Journalisten, des obersten Datenschützers im Freistaat, Reinhard Vetter, sowie des Chefs der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld:

Bestehende Gesetze reichen aus

Das geplante Gesetz sei überflüssig, gab der ohne Wenn und Aber zu Protokoll.

Um Straftaten und Terroranschlägen vorzubeugen, wie CSU und Staatsregierung das geplante Gesetz begründen, seien die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend.

Er kenne „keinen Fall“, wo den Strafverfolgungsbehörden die Hände tatsächlich gebunden gewesen seien. Die geballte Kritik aller Berufsgruppen verwundert nicht:

Zum Kern der neuen Abhörgesetze gehört es, dass die Polizei vorbeugend die Kommunikationsverbindungen all der Personen abhören darf, die nach der Strafprozessordnung durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt sind. In Bayern sollen also etwa auch völlig unverdächtige Ärzte, Pfarrer, Drogenberater und Journalisten abgehört werden.

Sie alle müssen damit rechnen, das die Polizei mithört, wenn sie mit ihren Problemfällen Kontakt aufnehmen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist damit ausgehebelt. Zwar sind solche Gesetze in Hamburg und im Saarland schon gescheitert. Angesichts des Pilotprojekts in Thüringen und der Gesetzesvorhaben in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern sind aber neue Anläufe zu erwarten.

Der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha bezweifelt, ob die Länder überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Telefonüberwachung haben: Die Telekommunikation gehört nämlich gemäß Artikel 73 Nummer 7 Grundgesetz zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes; die Länder berufen sich hingegen auf ihre Kompetenz in Polizeiangelegenheiten.

Heinz Honnacker, Ex-Bundesverwaltungsrichter, früher Polizeirechtsreferent im bayerischen Innenministerium und Kommentator im Polizeirecht, sprach bei der Anhörung am 28.Februar 2002 im Thüringer Landtag von einer „ganz heißen Kiste“.

Er gab sich zwar als großer Befürworter der Telefonüberwachung zu erkennen, gestand aber zu, dass die „Kompetenz nach wie vor ungeklärt“ sei. Und auch der frühere Berliner Innensenator Eckhard Werthebach (CDU) hatte deswegen „juristisch gewisse Probleme“.

Lästige Statistik

Der Verstoß gegen Bundesrecht ist ziemlich offensichtlich. Dagegen gibt es ein probates Mittel. Es findet sich in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes:

„Bei Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht mit diesem Grundgesetz“ entscheidet „auf Antrag der Bundesregierung“ oder „eines Drittels der Mitglieder des Bundestages“ das Bundesverfassungsgericht.

Bisher war aber weder die Bundesregierung noch die rot-grüne Mehrheit im Bundestag bereit, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten. Offenbar hat man gegen das schleichende Ende der Privatheit nichts einzuwenden.

Die Bundesregierung will sogar die gesetzliche Vorschrift streichen, die bisher Transparenz bei der Telefonüberwachung gewährleisten soll:

Die Telekommunikationsunternehmen haben eine Jahresstatistik über die bei ihnen angeordneten Überwachungsmaßnahmen zu führen. Diese Statistik soll nun abgeschafft werden.

Sie ist aber die einzige Möglichkeit zu erfahren, wie viele einzelne Anschlüsse jährlich in Deutschland abgehört werden – weil die Statistiken der Landesjustizverwaltungen nur die Anzahl der Strafverfahren erfasst, in den eine TÜ angeordnet wird.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der überwachten Anschlüsse, wie zuletzt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten Ende März in Dresden moniert hat, um jährlich etwa 25 Prozent gestiegen. Vielleicht ist die Abschaffung der einschlägigen Statistik ja ein Ausdruck staatlicher Beschämung – nach dem Motto: Was man nicht mehr weiß, macht niemand mehr heiß.

 

Quelle : https://www.sueddeutsche.de/politik/neue-landespolizeigesetze-das-ende-der-privatheit-1.884413

Zwar Jahre alt, doch auch wert, zu wissen….

Frau Ursula Haverbeck / Verweigerung des Bischofbesuches durch die Strafanstaltsleitung / BRD Horror

Der gebildeten, klugen, edlen, humanistischen, wider jedes Menschenrecht in geschlossene BRD Haft geschlagene Frau Ursula Haverbeck ist der Wunsch ausgeschlagen worden, dass Bischof Williamson sie besuche.

Mitstreiter und Weggefährte Mkarazzipuzz sagt:

Liebe Freunde von BB,

ich erfahre eben, dass Frau Ursula Haverbeck im Gefängnis die Beichte ablegen will und einen Geistlichen ihres Vertrauens, den Bischof Williamson darum gebeten hat.

Die Frau ist 92 Jahre alt und fühlt vielleicht ihr Ende kommen.

Wer es bisher noch nicht wußte, Ursula Haverbeck sitzt wegen der sogenannten „Holocaustleugnung“ in Bielefeld im geschlossenen Vollzug.

Der erbetene Besuch des Bischof Williamson bei Ursula Haverbeck wurde von der Gefängnisleitung rundweg abgelehnt, wie vorher schon der offene Vollzug für eine über 90igjährige.

Leute, das gab es nicht mal in der Ostzone..

Das Gelumpe, was bei uns noch immer in Justiz und Vollzug am Drücker ist, schämt sich scheinbar für gar nichts mehr.

Verbreitet diese Info bitte auf Euren Blocks. So was sollte auch bei Nichtgläubigen wie mir Ekel und Abscheu hervorrufen.

Lieben Gruß
krazzi

 

Letzter i-Punkt auf NO GO wurde damit gesetzt.

Leser :

Greife zu Feder und Papier. Oder und zum Telefonhörer.

Gefängnisleitung
Bielefeld-Brackwede
Umlostraße 100,
33649 Bielefeld, Deutschland
poststelle@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de
Gruß an die Unbeugsamen !

Kräutermume

++++EILMELDUNG++++Sachsens Landesregierung rechnet mit SYSTEMWECHSEL !!!!++++EILMELDUNG++++

NA DA HT ABER JEMAND ANGST ….SYSTEMWECHSEL????

Illuminaten – Mega – Ritual am 03.11.2019

Möge ein Jeder sich selber seine Meinung bilden – doch hört es Euch bitte bis zum Ende an…
Und recht hat er auch, denn auch mir ist diese Symbolki und die Bedeutung darum bekannt….

Teil 2

 

Teil 3

Teil 4

Teil 5

FALSE FLAG 2019

 

 

 

Klimawandel ein großer Schwindel???

In einer Aufsehen erregenden Dokumentation bestreiten namhafte internationale Wissenschaftler, darunter 70 Nobelpreisträger, den Klimawandel !

Hört sich sehr plausibel an und stimmt auch so nach meinen Recherchen….

 

 

Quelle FB : Diana U. Ulli

Ist Ursula Haverbeck schuldlos ins Gefängnis geschickt worden? Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr

Da stellt sich mir mehr als ein Fragezeichen in meinem Gehirn zu dem Inhalt des BVG’s und der Verurteilung so einiger Menschen…
Sollten hier nur Menschen mundtot gemacht werden, hat man Angst vor ihnen??
Hier der Artikel :

Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.

Der ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die “religiö-sen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:

“Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”

Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8

Wir stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet Derartiges.

Es war der unvergessene Jürgen Rieger, der diese Menschenrechtswidrigkeit vor das Verfassungsgericht brachte. Nur wenige Tage nach seinem Tod wurde der Entscheid verkündet, mit einem verheerenden Wortlaut für uns Freiheitliche. Die Systemmedien bezogen sich auf den Passus, dass das System tatsächlich Sondergesetze anwendet. Klipp und klar liest man, dass “§ 130 Abs. 4 StGB auch als Sondergesetz mit Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, vereinbar ist.”

Dieser Teil des BVerfG-Entscheids klingt eindeutig. Die menschenverachtende Verfolgungsmaschinerie schien sich tatsächlich auf Paragraph 130 StGB berufen zu dürfen. Wir vom NJ hatten immer moniert, dass im Zusammenhang mit der Bestreitung von Gaskammern und dem Umfang von “jüdischen Opfern” die Anwendung des 130-er von den damit befassten Gerichten willkürlich gegen seinen Inhalt ausgelegt wird.

Wer “jüdische Opfer” während der NS-Zeit grundsätzlich nicht bestreitet, sondern nur den allgemein genannten Umfang in Abrede stellt, sowie die “Tatwaffe Gaskammern” bestreitet, der durfte unserer Meinung nach nie nach § 130 StGB vor Gericht gestellt werden. Dieser Paragraph schreibt weder eine Mindestopferzahl vor, an die man glauben muss, noch wird eine spezifische Tatwaffe genannt, die man nennen muß. Insofern hätte damals das gesamte Parlament vor den Richter gehört, das die Formulierung des Gesetzes ohne “Mindestopferzahl” und ohne “Gaskammern” verabschiedete.

Doch die justiziable Wirklichkeit im Verfolgerstaat BRD war eine andere. Beweise dürfen bis heute nicht eingebracht werden und in Sachen Opferzahl und Tatwaffe wird eine sogenannte Offenkundigkeit vorgeschützt, die aber bis heute von keinem Richter definiert wurde. Kein Richter will sich in Sachen Zahlen festlegen und auch die Gaskammern werden, wenn überhaupt, nur nebulös angesprochen. Dennoch wird regelmäßig verurteilt, mittlerweile bis zu lebenslänglich. Man addiert einfach einzelne Sätze aus einer Forschungsveröffentlichung und bestraft den Autor für jeden Satz einzeln mit der Höchststrafe von fünf Jahren. Der deutsche Freiheitskämpfer Horst Mahler erhielt so 13 Jahre Kerker aufgebrummt, und das bei einem Lebensalter von 73 Jahren.

Es war Horst Mahler, der den BVerfG-Entscheid analysierte und aus der Zelle heraus mitteilte, der Inhalt sei das Gegenteil von dem, was im Leitsatz, wie oben zitiert, über die Medien nach draußen kam. Mahler führte aus, warum das Willkürgesetz damit außer Kraft gesetzt sei. Er sollte mit seiner Analyse recht behalten, das Bundesverfassungsgericht hat die Willkürverfolgung nach § 130 StGB in Wechselwirkung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung anders definiert als derzeit von den Gerichten praktiziert.

Bereits in Absatz 61 der Urteilsbegründung stellen die Richter klar, dass die Meinungsäußerung,“Juden wurden nicht vergast” keine Straftat darstellt, sofern nicht bewusst die als offenkundig bezeichnete Gewalt der NS-Zeit ausdrücklich gebilligt, verherrlicht und gerechtfertigt wird. Die Richter bestätigen wohl die “rechtmäßige” Anwendung eines menschenrechtswidrigen Sondergesetzes, aber nur im Zusammenhang mit der Billigung von Gewalt: “Die Vorschrift (§ 130 StGB) dient nicht dem Schutz von Gewaltopfern allgemein und stellt bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt- und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt ab, sondern ist auf Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt.”

Mag es historisch noch so falsch, ethisch noch so verwerflich sein, was da formuliert wurde, die Bestreitung der Existenz von Gaskammern fällt demgemäß nicht unter die Verfolgungsmaßnahmen. Um nach dem Sondergesetz verfolgt werden zu können, müsste jemand sagen/schreiben: “Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn Deutschland hatte das Recht dazu.” Kein Revisionist, kein Nationalist, kein Freiheitlicher hatte jemals Derartiges gesagt bzw. würde das jemals sagen.

Unter Absatz 72 wird das Gericht noch klarer, weil die Richter feststellen, dass die Bestreitung des sogenannten Holocaust nicht als “Verherrlichung” des NS-Reiches bzw. als “Billigung” des behaupteten Holocaust gedeutet werden darf. Es wird klar gesagt, dass es keine Einschränkungen bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt geben darf. Es heißt: “Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen.” Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn daraus eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nicht behindert werden. Das Gericht wörtlich: “Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.”Dann nochmals die Verdeutlichung, dass jede Meinungsäußerung, die nicht direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß, auch wenn sie noch so “gefährlich” bzw. “wertlos” (falsch) sei. Wörtlich: “Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.” Diese Formulierung ist glasklar. Solange nicht zu Gewalt im Zusammenhang mit der Holo-Bestreitung aufgerufen wird bzw. die behaupteten Verbrechen gerechtfertigt werden, muß für den Holo-Widerspruch die volle Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gelten.

Diese Festlegung wird sogar noch tiefer definiert: “Für den Schutz von materiellen Rechten ergibt sich hieraus eine Art Eingriffsschwelle für die Gefahrenabwehr, die lediglich von den Meinungen als solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als dass sie dazu berechtigen, diese staatlicherseits zu untersagen.” Im Klartext: Der Sonderschutz der Juden ist nicht gefährdet, wenn jemand schreibt/sagt, der Holo hat nicht stattgefunden. Eine solche Meinung, so die Richter, darf vom Staat nicht untersagt werden.

In Absatz 75 des Urteils wird noch einmal deutlich gemacht, dass die Verfolgung im Rahmen von § 130 StGB alleine dem Aufruf nach Gewalt und der eindeutigen Rechtfertigung von historischer Gewalt, nicht aber der geistigen Auseinandersetzung gilt. Es wird zwar gesagt, dass die “rein geistige Wirkung” sich mit der “rechtsverletzenden Wirkung” überschneiden kann, doch müsse sich der Gesetzgeber“von vornherein auf die Verfolgung von Schutzzwecken beschränken, die an dieser Grenze orientiert sind und nicht schon das Prinzip der freien geistigen Auseinandersetzung selbst zurücknehmen.” Es wird von den Richtern sogar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abverlangt. Also, ob aus gewissen Äußerungen Gewalt entstanden ist: “Diesen Grenzen hat auch die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu folgen. Je konkreter und unmittelbarer ein Rechtsgut durch eine Meinungsäußerung gefährdet wird, desto geringer sind die Anforderungen an einen Eingriff; je vermittelter und entfernter die drohenden Rechtsgutverletzungen bleiben, desto höher sind die zu stellenden Anforderungen … Je mehr [Meinungsäußerungen] im Ergebnis eine inhaltliche Unterdrückung der Meinung selbst zur Folge haben, desto höher sind die Anforderungen an das konkrete Drohen einer Rechtsgutgefährdung.” Wenn also ersichtlich ist, dass die Verfolgung einer “Sondermeinung” die Meinungsfreiheit selbst in Gefahr bringt, desto mehr muss überprüft werden, ob wirklich eine Rechtsgutgefährdung (Gefahr für die Juden durch Gefährdung des öffentlichen Friedens) vorliegt.

Was die Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, macht das Gericht in Absatz 77 klar: “Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.”

Allerdings, wie immer im BRD-Justizsystem, lassen die Richter eine Hintertür für die Verfolgung mit einer schwammigen Formulierung in Absatz 78 offen. Sie stellen die Strafbarkeit heraus, “den öffentlichen Frieden stören” indem die Aufforderung zu Straftaten, die Androhung zu Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten, eingeschlossen jene des § 130 StGB, enthalten sind.

Aber in Absatz 79 wird diese Definition wieder unwirksam gemacht, indem eindeutig die Strafbarkeit in der Gefährdung des öffentlichen Friedens festgemacht wird: “Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Gesetzesbegründung allein und tragfähig auf den Schutz des öffentlichen Friedens gestützt. Die Frage, ob, beziehungsweise in welchem Verständnis die Norm auch auf den Schutz der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gestützt werden könnte, kann damit dahinstehen.”

Und in Absatz 81 hebt das Gericht die Meinungsverfolgung nach § 130 StGB, wie auch in Absatz 78 schwammig bestätigt, total auf. Es wird klar gesagt, dass nach § 130 StGB nur das Gutheißen des realen Verbrechens verfolgt werden darf, nicht die Ideen. Wörtlich: “§130 Abs. 4 StGB definiert als unter Strafe gestellte Tathandlung die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Bestraft wird damit das Gutheißen nicht von Ideen, sondern von realen Verbrechen.”

Noch deutlicher wird die derzeitige menschenverachtende Verfolgungspraxis nach § 130 StGB in Absatz 82 als unrechtmäßig verworfen. Es wird ausdrücklich gesagt, dass eine anstößige Geschichtsinterpretation nicht unter Strafe gestellt werden darf. Wörtlich: “Die Vorschrift stellt nicht schon eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe, sondern die nach außen manifestierte Gutheißung der realen historischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wie sie unter dem Nationalsozialismus ins Werk gesetzt wurde.” Also selbst das Ausdrücken von Sympathien für den Nationalsozialismus, weil er zum Beispiel viele soziale Reformen zugunsten der Menschen schuf, ist keine Straftat. Die Geschichtsinterpretation alleine schon gar nicht.

Dass eine gegenteilige Meinung zum staatlich verordneten Holocaust-Bild keine Straftat darstellt nach § 130 StGB, sondern ausdrücklich nur die Billigung und Belohnung von “tatsächlich begangenen Verbrechen”, wird in Absatz 82 noch einmal unterstrichen. Wörtlich: “Die Vorschrift ist von der gesetzgeberischen Wertung insoweit ähnlich angelegt wie bisher schon § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten, tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe stellt.”

Bislang haben die Gerichte den § 130 StGB als Gummiparagraphen benutzt. Kein Richter hat jemals verbindlich einem Angeklagten sagen können, welche jüdische Opferzahl als strafrechtlich relevant gilt bzw. mit welcher Opferzahl man sich bei Nennung strafbar machen würde. Auch im Verfolgungsparagraphen 130 gibt es keine klaren Vorgaben dazu. Selbst die “Tatwaffe” für den Holocaust wird im § 130 nicht genannt, wie bereits oben ausgeführt. Somit ist es für den Normalbürger nicht zu überschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. In Absatz 88 (sic) stellt das Gericht diesen Missstand heraus, der so nicht angewendet werden darf. Wörtlich: “Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Diese Verpflichtung dient einem doppelten Zweck. Einerseits geht es um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist.”

In anbetracht der Tatsache, dass die Holo-Richter bislang das Gesetz selbst interpretierten und die interpretierte Version anwandten, wird in der BVerfG-Entscheidung mit folgendem Satz als ungesetzlich festgeschrieben:“Andererseits soll sichergestellt werden, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt [Richtern] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.”

Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.

Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. “Bei ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der Politik.” (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftigte diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: “Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk.Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.”(Der Spiegel 26/1992, S. 23)

Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der federführende Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.

Man kann sagen, dass nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden.

Tausende Deutsche wurden verfassungswidrig verurteilt und inhaftiert wegen § 130! Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?

Liebe Blogger und Internetnutzer. Bitte verbreitet diesen Beitrag größtmöglich im Internet, in Foren und Blogs und natürlich auf Facebook und Twitter. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir uns von der deutschen Lügenpresse nicht beirren lassen und eine angemessene Gegenöffentlichkeit herstellen.

Quelle : http://mzwnews.com/politik/verfassungsgericht-holocaust-bestreitung-ist-keine-straftat-mehr/

 

 

Das stellt einzig und allein die Meinung des Verfassers da, nicht meine eigene!

Kräutermume


Eigener Kommentar :

Tja…. wenn das „Verfassungsgericht“ den Beschluß gefaßt hat, daß dieses KEINE Straftat mehr ist, die EU 2005 die Strafe für „Nationalsozialistischen Zeichen des „AH-Reiches“ aufgehoben hat (Ab 2005 hat die EU das Verbot der Symbole des 3. Reiches aufgehoben) , frage ich mich :

WARUM SITZEN DIE MENSCHEN DANN WEGEN §130 StGB??????

Gruß Eure sehr nachdenkliche Kräutermume…..

Rabbiner und wahre Juden gegen Zionismus

Sehr sehenswert….!

Gefunden bei :
 Hussein Zreik 

Quelle :
Die Welt wird belogen und verkauft – Wir brauchen eine globale Revolution“ 

Kräutermume sagt danke!

„Nazi und krank“: Zwischenfall mit der Polizei auf Demo „Mütter gegen Gewalt“ in Duisburg


Sind Mütter, die für die Sicherheit ihrer Kinder demonstrieren Nazis? Etwa 150 taten dies gestern und mussten sich – mit Duldung der Polizei – als Nazis beschimpfen lassen

Bei der gestrigen Demo „Mütter gegen Gewalt“ kam es zu einem Zwischenfall, über den die betroffene Demonstrantin berichtet. Es ist unglaublich – aber verwundert schon gar nicht mehr – wie die Polizei auf eine Bitte reagierte, eine Anzeige wegen Beleidigung aufzunehmen. Ein Gastbeitrag von Peter Helmes (Conservo)

Was deutlich macht, dass die „Strategie“ der (politisch gesteuerten) Einsatzleitungen hier und andernorts zumindest darin besteht, Teilnehmer zu verunsichern. Nach dem hier geschilderten Vorfall wird die Lust zur Teilnahme an solchen Demos nicht gerade gefördert – aber das Ziel erreicht: möglichst wenig Teilnehmer!

Was das noch mit der (eindeutigen) Rechtsgrundlage zu tun hat, wird uns gewiss niemand „Offizieller“ beantworten. Wer gegen den Strom der Willkommenskultur protestiert, ist gottgegeben ein Nazi – eben!

Lesen Sie, was eine Teilnehmerin, deren Namen ich aus verständlichen Gründen hier nicht angebe, in Duisburg erlebt hat. (Ihre Frage am Schluss dieses Berichts gebe ich gerne an meine Leser weiter!): Bericht aus Duisburg.

Ich bin auf der Demo „Mütter gegen Gewalt“ in Duisburg gewesen. Es sollte eine Großdemo werden. So viel dazu: Die anwesenden Polizisten waren vielleicht zahlreicher als die Demo und die Gegendemo zusammen. Habe leider Laleh verpasst, aber sonst alles miterlebt. Danke an Mona und alle, die an der Organisation beteiligt waren! Gute Reden. Ich fand nur schade, dass die von Ignaz nicht die letzte war. Es wär ein krönender Abschluss gewesen.

Während seiner Rede hat es für mich persönlich einen Zwischenfall gegeben. Ich habe eine Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung erstattet. Es kam so:

Eine anwesende junge weibliche Person hat mich angesprochen und gefragt, warum ich denn klatschen würde, denn Ignaz würde wie Hitler sprechen, und wenn ich klatsche, dann bin ich Nazi und krank.

Zuerst hielt ich es für einen Scherz bzw. hoffte, dass daraus ein Gespräch wird. Aber sie ließ nicht locker und wiederholte mehrmals ihre Beleidigungen. Sie erwähnte dabei, dass sie aus der Ukraine stammen würde und Jüdin sei, und dass ich und alle dort die ersten sein werden, die man vergasen wird, wenn’s losgeht. Das ganze ereignete sich unter den Bäumen links von der Bühne, von den Zuschauern aus gesehen.

(Photo: Auf der Demo wurden von „Widerstand steigt auf“ auch wieder PP-Flugblätter verteilt)

Die von mir herbei gerufenen Polizisten (2), die die Anzeige aufnehmen sollten, haben zu ihr gesagt, sie soll wiederholen, was sie gesagt hat und sie tat es. Sie sagte wörtlich: „Ja, das stimmt. Sie ist Nazi und krank, weil sie klatscht, wenn der da redet.“ Daraufhin wandten sich die Polizisten an mich und sagten, das sei Kinderkram, sie meine nicht mich persönlich, sondern alle, die dort sind, das verstünden sie so und ob ich wirklich eine Anzeige erstatten will, denn das ganze könnte auch nach hinten losgehen.

Ich wollte die Namen der Polizisten wissen, denn schließlich haben sie auch gehört, dass sie gesagt hat, sie meint mich persönlich und ich würde sie gern als Zeugen benennen. Dass war denen wohl zuviel, denn der eine schrie mich förmlich an und meinte, sie können keine Zeugen sein, sie sind Polizisten, und ich kann Anzeigen erstatten, wie ich will, aber daraus wird nichts. „Ist mir klar“ bemerkte ich. Er war außer sich und sagte zornig: „Ich weiß genau, wie sie das meinen!“ Ich sagte: „Ich stimme Ihnen zu, das habe ich gemeint.“ Dann entfernten sie sich mit dem Mädel mehrere Schritte weiter. Der eine redete mit ihr, während der andere mit meinem Ausweis in der Hand telefonierte. Sie hatte keinen Ausweis dabei. Am Ende kam der eine zurück und las mir ihre Einlassung vor. Darin stand, dass sie uns alle gemeint hat und nicht mich persönlich. (Damit ist wohl der Tatbestand der Beleidigung nicht mehr erfüllt).

Die junge Frau hat gelernt, sie kann beleidigen, lügen und machen was sie will, keiner kann ihr was. Sie ist auf der „richtigen“ Seite und hat es den „Nazis“ gezeigt.

Das kommt uns doch bekannt vor, nicht wahr?

Ja, dann gute Nacht, Freunde.

Wir müssten uns unbedingt Strategien für solche Fälle einfallen lassen. Und auch über den Umgang mit dem Wort Nazi.

Manchen ist es egal, andere empfinden es fast als Auszeichnung, dritte leiden still und wissen nicht, was sie dagegen tun sollen, für mich ist es unannehmbar und beleidigend.

Aber ehrlich, sollen wir es weiterhin masochistisch erdulden oder wäre es nicht besser sich zu wehren, solange es noch geht? Ich werde heute 60. Ich lass mir das nicht mehr gefallen.

Was meint ihr dazu? Guten Morgen!

 

Quelle : https://philosophia-perennis.com/2018/05/06/nazi-und-krank-zwischenfall-mit-der-polizei-auf-demo-muetter-gegen-gewalt-in-duisburg/

Kräutermume sagt danke!

Doktor warnt Welt über „Chemtrail Lunge“, eine neue Gesundheitsepidemie, die Gehirn- und Lungenprobleme in der Gesellschaft verursacht

Die Existenz von Chemtrails war früher ein Thema der Debatte, aber sie werden nun von Experten wie Meteorologen mehr und mehr von Wissenschaftlern anerkannt. Es wird immer schwieriger zu leugnen, dass sie existieren, da immer mehr Menschen mit Krankheiten im Zusammenhang mit Chemtrails zu kämpfen haben. 

Als TV-Moderatorin Rachel Reenstra Schwierigkeiten hatte, einen anhaltenden Husten zu überwinden, der von Schmerzen, Schmerzen und Fieber begleitet war, besuchte sie einen Arzt. Nachdem die Röntgenaufnahmen der Brust eine Art von Bronchitis zeigten, erhielt sie Antibiotika, die sie nur noch schlechter fühlen ließen. 

Ihr Arzt sagte ihr, dass sich viele bakterielle Infektionen ereignen , und als sie ihn fragte, woher sie kämen, sagte er ihr die Wahrheit, die viele Ärzte ihren Patienten nicht verraten würden: Chemtrails sind das Herz weit verbreiteter Lungenprobleme jetzt sofort. Überrascht von seiner Offenheit fragte sie, ob sie ihn über das Phänomen filmen könne. Sie können das Video unten sehen; der namenlose Arzt erscheint kurz vor der 8-Minuten-Marke. 

 

Der Arzt sagt, er habe Hunderte von Kaliforniern erlebt, die an diesem Problem leiden, das er „Chemtrail-Lunge“ nennt. Er sagt, dass es ein „aufkommendes Problem“ ist, mit dem die giftigen Gase, Chemikalien, Viruspartikel, Schwermetalle und andere Gase, die in die Atmosphäre gesprüht werden, führen zu problematischen Atemwegsinfektionen. 

Er fügte hinzu, dass es besonders schlecht ist, wo Reenstra in Kalifornien lebt, dank der Nähe zum Flughafen Palmdale. Er sagte, dass die Topographie des Gebietes und die Santa-Ana-Winde dieses Problem verschlimmern und die Tatsache, dass viele der am stärksten verschmutzten Städte der Nation in Kalifornien gefunden werden, hilft nicht. Darüber hinaus nannte er Gase aus Fracking als Beitrag zu dem Problem, zusammen mit Antibiotika übermäßiger Nutzung und Schimmel und Schimmel inhalieren. 

Interessanterweise wiesen Reenstras Symptome anfangs auf die Grippe hin. Als sie ihrem Arzt sagte, dass sie keine Grippeimpfung bekommen hatte, war er erleichtert. In dem Video können Sie auch den mutigen Arzt sehen, der zugesteht, dass er die Grippeschutzimpfung nur für einige wenige empfiehlt, und selbst dann rät er davon ab, es jedes Jahr zu bekommen. Er weist darauf hin, dass die Wissenschaftler im Grunde raten, was sie in den Impfstoff jedes Jahres einbeziehen sollten, und in manchen Jahren sind es weniger als 20 Prozent. Er ist der Meinung, dass dies den Patienten nicht zugute kommt, und dass es besser ist, sich aktiv um Gesundheit und Prävention zu kümmern, als sich auf Schüsse zu verlassen. 

Sowohl der Arzt als auch Reenstra riskieren ihre Karriere, indem sie öffentlich über dieses kontroverse Thema sprechen, und man kann nur hoffen, dass ihr Mut andere dazu inspirieren wird, sich zu äußern. 

Fast jeder auf der Erde atmet unsichere Luft 

Es sind nicht nur Chemtrails, über die man sich Sorgen machen muss; es gibt auch die Frage von Feinstaub . Die Art von feinen Partikeln, die beispielsweise aus Autoabgasen stammen, können Entzündungen in der Lunge und darüber hinaus verursachen, was zu Herzerkrankungen und Insulinresistenz beiträgt. 

Ein kürzlich erschienener Bericht des Health Effects Institute fand heraus, dass 95 Prozent der Bevölkerung unseres Planeten in unsichere Luft atmen , die von der Verbrennung von festen Brennstoffen wie Kohle oder Biomasse bis hin zu Transportemissionen entsteht. Letztes Jahr waren mehr als sechs Millionen Todesfälle auf Luftverschmutzung zurückzuführen, mit Ursachen wie chronische Lungenkrankheit, Lungenkrebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt. 

Da so viele Toxine bereits in der Luft schweben, die wir atmen, ist das Letzte, was wir brauchen, Chemtrails, die noch mehr giftige Substanzen in unsere Luft bringen. Entdecken Sie weitere Neuigkeiten über Geoengineering und Chemtrails auf Geoengineering.news . 

Quellen: AllNewsPipeline.com ; NaturalNews.com ; NaturalNews.com

Und diese Fotos sind nur von Köln! Wird das jetzt Europa und Weltweit  zusammen gefasst

ergibt das nicht nur  verheerende Folgen für den  Mensch und seiner Gesundheit,  sondern der gesamte  natürliche Organismus der Natur kommt aus dem Gleichgewicht  !

extreme Dürren sowie Extreme Stürme und Überflutungen sind die Weltweiten folgen

Wenn die jetzige Generation nichts dagegen unternimmt ,dann sind ihre fundamentalen Lebensgrundlagen für immer zerstört ,den dieser Frevel an der Natur ist überall zu beobachten und zu erkennen .Zu Lande im Wasser und in der Luft!

 

Und diese Fotos sind nur von Köln! Wird das jetzt Europa und Weltweit zusammen gefasst

ergibt das nicht nur verheerende Folgen für den Mensch und seiner Gesundheit, sondern der gesamte natürliche Organismus der Natur kommt aus dem Gleichgewicht !

Extreme Dürren sowie extreme Stürme und Überflutungen sind die weltweiten Folgen

Wenn die jetzige Generation nichts dagegen unternimmt ,dann sind ihre fundamentalen Lebensgrundlagen für immer zerstört ,denn dieser Frevel an der Natur ist überall zu beobachten und zu erkennen . Zu Lande, im Wasser und in der Luft!

Beitrag von Isabelle Z .

Quelle : https://dergeistderwahrheit.wordpress.com/2018/04/30/doktor-warnt-welt-ueber-chemtrail-lunge-eine-neue-gesundheitsepidemie-die-gehirn-und-lungenprobleme-in-der-gesellschaft-verursacht/

Kräutermume sagt danke!

Die Etrusker – oder wie man sich seine Seele zurück holt!

Liebe Geheimnissucher, liebe Geheimnisvolle,

sagen Ihnen die „Etrusker“ etwas? Nun, die Etrusker waren vor etlichen von Hunderten Jahren „vor“ uns, eine Art „Hochkultur“! Sie verstanden sich in der Metaphysik, aber auch in der Anatomie und damit der „Medizin“. Es war ein Volk, welches damals in „Italien“ ansässig war, in einem Ort, den man „Etruskien“ nannte. Heute gibt es diesen Ort nicht mehr! Genauso wie viele andere Orte, von ehemaligen Hochkulturen auch nicht mehr auffindbar bzw. genau lokalisiert und nach Namen benannt sind!

Nun gut, die Etrusker verstanden sich, wie beschrieben, ganz besonders auf die Anatomie des menschlichen Körpers. So führten sie beispielsweise „Leberschauen“ durch, um einen Blick in die Zukunft oder Vergangenheit zu erhaschen! Sie besaßen eine Weisheit, die bis heute noch nicht geklärt werden konnte. Aber zu meiner großen Freude hat jemand einen Film über sie gedreht, indem sie (wenigstens ansatzweise) vorkommen. Dieser Film nennt sich „Neverlake“ und er ist in Youtube auf deutsch komplett erhältlich. Ich kann Ihnen nur raten sich diesen Film anzusehen, denn er beinhaltet sehr viel von der Weisheit der Etrusker!

Im Grunde genommen ist es ein „Horrorfilm“ oder mindestens einer, den man in den Bereich „Mystery“ einordnen kann! Aber worum genau geht es jetzt? Es tut mir leid, Ihnen jetzt vorweg greifen zu müssen, indem ich Ihnen enthülle, was in diesem Film passiert, doch leider kann ich meine Botschaft nicht anders vermitteln.

In dem Film geht es darum, dass ein verzweifelter Vater, dessen Kind an einer seltenen Krankheit (das Steinmenschensyndrom) erkrankt ist, sich der Weisheit der Etrusker bedient. Die Etrusker glaubten einst, dass es die Seele eines Menschen stärken oder retten kann, wenn man eine Figur von jenem Menschen schnitzt und sie in einen See wirft! Sie legten, im Gegensatz zu diversen anderen Spezien, ihr Augenmerk vor allem auf den Tod. Weil der Tod für sie die Ewigkeit und damit das eigentliche Leben beinhaltete. Und dennoch konnten sie, gerade aufgrund dieses Wissens, so manches „Leben“ retten!

Gut, der Vater, ein Chirurg und die Mutter, eine OP-Schwester, bekommen ein Kind. Und dieses Kind hat, wie beschrieben, das Steinmenschensyndrom (also alle Organe und Körperteile des Kindes werden nach und nach zu Stein)! Sie beschließen also einen teuflischen Pakt. Nämlich jenen, dass der Vater sich eine Frau sucht, die Kinder für ihn gebären soll, von welchen er anschließend die Organe entnimmt, um sie seiner „Tochter“ einzupflanzen! Er ersetzt sozusagen jene Organe, welche seiner Tochter fehlen bzw. welche versteinern! Und dabei bringt er die Kinder um, die er einst nur zu diesem Zweck und ohne deren Wissen, in die Welt gesetzt hat!

In dem Film ist die Rede von einem „magischen See“. Nämlich einen, in den die Etrusker angeblich vor langen Zeiten, Figuren und Abbilder ihrer eigenen Seelen geworfen haben, um sie unsterblich zu machen! Dem See wird, nach etruskischer Weltanschauung eine bestimmte „magische“ Fähigkeit zugeschrieben. Nämlich jene, dass er alles heilen kann, was man ihm übergibt.

Was also tat der „Vater“ damit sein „geliebtes Kind“ die Organe seiner, nur aus diesem Grund gezeugten Geschwister, annehmen konnte? Er ließ eben jene Organe, welche er für seine Tochter ersetzen wollte, von einem Goldschmied aus Bronze anfertigen. Das heißt Herz, Nieren, Lungen, Leber, etc… und nachdem diese Wertstücke fertig waren, warf er sie in den See und vertraute auf seine Kraft. Zeitgleich amputierte er seinen „gezeugten Kindern“ unter einem Vorwand die Organe, um sie seinem „geliebten Kind“ einpflanzen zu können. Anschließend brachte er diese „Nutzkinder“ um. Und siehe da, der See reagierte und schenkte seiner „heiß geliebten Tochter“ das Leben.

Doch was geschah zeitgleich mit jenen (den Nutzkindern), die man nur aus diesem Grund umgebracht, deren Leben man gestohlen und die man damit um einen Seelenanteil (Organ) beraubt hatte? Sie wurden zu Gefangenen des Sees und waren dazu verdammt für immer und ewig in seinen Tiefen zu leben und zwar OHNE ihre Organe, welche man ihnen gestohlen hatte. Das heißt, der dem man die Augen genommen hatte blieb blind, der dem man die Beine genommen hatte blieb Krüppel usw… selbst „im Tod“!

Der einzige Weg zurück bzw. zur „Heilung“ jener Seelen? Irgendjemand musste die aus Gold (oder sonstigem Material) geschmiedeten Organe aus dem See holen und sie seinen Besitzern zurück geben. In jenem Fall der Mutter all dieser Kinder, welche der Vater gefangen gehalten und nur zu diesem Zweck immer wieder geschwängert hatte, um sich sozusagen „Organe“ für sein heiß geliebtes Kind zu züchten! Nur durch das Fischen jener „Abbilder von Organen aus dem See und das Bringen an ihre eigentliche Schöpferin“ konnte den Seelen die Freiheit und die Heilung gebracht werden! Nur so konnte der Bann gebrochen werden.

Denn ganz gleich, was auch immer passiert, man darf niemals „Leben stehlen“ um anderes Leben „zu erhalten“! Schon vor 70 Jahren sagte ein bekannter Führer einmal: „Man lässt absterben, was zum sterben bestimmt ist!“ Diese Worte klingen hart, doch sind sie noch gnädig gegen das, was man mit den Kindern in diesem Film gemacht hat und was man vor allem „auch heute noch“ mit uns macht! Man stiehlt uns unsere Seele um selber weiter leben zu können. Man stiehlt uns unsere Kraft, unseren Glauben, unsere Arbeitskraft, unseren Wert und unsere Existenz! Und es wird Zeit, dass wir uns genau diese Dinge zurück holen!

Und eben das tat das letzte „gezüchtete Kind“ als es hinter die Machenschaften seines Vaters kam. Es tauchte in den See und holte alle nachgemachten und aus Bronze geschmiedeten Organe, wegen welchen seine Geschwister umgebracht wurden, heraus und brachte sie zu seiner Mutter! So durchbrach das „letzte Kind“ den Bann und genauso sollten auch „wir“ ihn durchbrechen. Wir sollten uns das zurück holen, was uns zusteht und dabei ausnahmsweise einmal „keine Rücksicht“ auf Verluste nehmen. Jene, die uns gefoltert, ermordet und beraubt haben, haben ihrerseits auch keine Rücksicht auf uns genommen!

Wichtig ist nur, dass das „Ritual“ stattfindet. Das heißt: Holen wir uns wieder, was zu uns gehört und befreien wir damit unsere Seelen und auch jene Seelen, die uns einst auf die Welt brachten und wegen dieses „Diebstahls“ und dieser „Lügen“ noch immer hier gefangen sind! Machen wir es wie „Jenny“ in dem Film, das sechste Kind, welches einzig zu dem Zweck gezeugt wurde, seiner unbekannten Schwester das Leben zu retten, so wie wir für jene nur den Zweck haben ihren uns unbekannten „Kindern“ zu dienen!

Es ist eine Metapher, doch es ist eine schöne Metapher: Wir müssen uns sozusagen die Weisheit der Etrusker (welche ja tatsächlich real waren) zu Nutze machen, in den See (die tiefen unseres Seins und die dunkelsten Seiten der Geschichte) hinab tauchen, uns von allen los sagen, die uns im Weg stehen und uns unsere Seelen zurück holen! Und wenn wir das tun, dann dürfen wir eben so darauf vertrauen, dass wir von „ungeahnter Seite“ Hilfe erhalten werden, so wie Jenny in dem Film und besonders der verlinkten Szene.

 

VORSICHT! KINDER FERNHALTEN UND NUR AB 18 JAHRE!!!

Ja, ich liebe Geschichten und ich habe schon so manche in meinem Leben wahr werden lassen! Denn ob Sie es glauben oder nicht, doch an den meisten, ist etwas dran! Und wenn Sie „die Moral“ der Geschichte verfolgen, Ihre Fantasie und vor allem „Ihre Intelligenz“ spielen lassen, dann werden Sie feststellen, dass da eine ganze Menge Wahrheit drin steckt!

Hat es Jenny Spaß gemacht, das wahre Gesicht ihres Vaters zu erkennen? Nein! Hat sie sich vor ihrer „Aufgabe“ gefürchtet? Ja! Und hat sie sie dennoch getan? JA! Also lernen Sie wieder auf Ihr Herz zu hören und holen Sie sich zurück, was Ihnen gebührt. Nur so kann Heilung geschehen! Denn was hier geschieht, geschieht auch dort! Oder um es einmal in „Feindsprache“ zu formulieren: „Wie im Himmel, so auch auf Erden!“

Holen wir uns unsere Seelen zurück, indem wir uns endlich trauen vollkommen „einzutauchen“ in Neos spektakulären „Kaninchenbau“! (Sie wissen schon: Die rote oder die blaue Pille?) Auch wenn es schmerzhaft ist, es ist der einzige Weg um irgendwann einmal wieder „ganz“ zu werden! Und das haben wir uns redlich verdient. Für dieses Ereignis haben wir „genug“ Opfer gebracht!

Ein Deutsches Mädchen

Quelle : https://deutsches-maedchen.com/2018/04/11/die-etrusker-oder-wie-man-sich-seine-seele-zurueck-holt/

Kräutermume sagt danke!