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Wie man still und heimlich Millionen von Menschen umbringen könnte …. und wie man sich davor schützen könnte….

Wie man still und heimlich Millionen von Menschen umbringen könnte ….
und wie man sich davor schützen könnte….
Stellen sie sich vor es gibt noch mehr als Vitamine und Psyche, so etwas wie eine Batterielevel an Spannung und Strom im Menschlichen Körper.

Dieser Batterielevel gemessen in Bovis zeigt den Stand der Lebensenergie an. Diese Stand ist abhängig von folgenden Faktoren:

Der Hochwertigkeit deiner Nahrung
der Möglichkeit deines Körpers in völlig strahlungsfreiem Umfeld zur Ruhe zu kommen
vom Lichteinfall der Sonne in deine Augen
vom Mineraliengehalt deiner Nahrung
von deinen Körperpflegeprodukten
vom Säure-Basen Haushalt in deinem Körper / ph-Wert
vom Salz das du isst
von äußeren Frequenzeinflüssen

Ich drücke im Folgenden die Werte in Volt und Bovis aus um es etwas deutlicher zu machen.
Die Batterie ist voll bei 9,1 Volt entspricht 9100 Bovis Lebensenergie. Das Maximum was der menschliche Durchschnittskörper an Energie halten kann.
Ein durchaus noch guter Wert ist 6V = 6000 Bovis Lebensenergie.
Ein mittlerer Wert der Menschen auf der Straße im April 2018 war rund 2800 – 3500 Bovis also 2,8 – 3,5 Volt.
Ich teste diese Werte seit Jahren bei unzähligen Menschen.
Im Zeitraum Juli 2018 fielen die Werte auf rund 1500 -2000 Bovis als entsprechend 1,5 – 2 Volt.
Jetzt kann man sich vorstellen das 1,5 Volt von 9V nicht gerade der verträglich ist.

Es geht Weiter – es geht noch schlimmer….
Oktober 2018 Es gab wieder eine Energieentzugswelle und viele der Menschen haben nur noch 1000 Bovis zum Teil weniger. (entspricht 1 Volt)

Warum merken das viele nicht ?

die psychische Konstellation ob manisch oder depressiv hat damit nichts zu tun.
Die Menschen werden getrieben und immer in nicht natürlichen Frequenzen gehalten was aktiv macht. Bsp: Radiomusik mit Kammerton 440 oder 444 Herz macht unruhig und das wird oft fälschlich als aktiv gedeutet.
Weil sie unter Leistungsdruck stehen
Weil sie keine Zeit mehr haben zum reflektieren der eigenen Situation
Weil die Wahrnehmung der Gefühlswelt mit abnehmenden Bovis verkümmert.

Was ist der Nächste Schritt:

Es wird zu einem „seltsamen Massensterben“ kommen bei dem Menschen die gestern noch arbeiten waren morgen einfach nicht mehr aufwachen.

Manch einer mag jetzt schmunzeln und mich für etwas fehlgeleitet halten:

Bsp: Ich telefoniere mit einem befreundeten Landwirt und erzähle ihm das Thema.

Er unterbricht mich und erzählt das eine Mitarbeiter auf dem Hof sich in der Mittagspause hingelegt hat und einfach nicht mehr aufgestanden ist. TOD

0 Volt – Die Batterie ist leer. Das war schon 6 Wochen her.

Ich war erst mal still.

Wäre es nicht eine fantastische Strategie in der Wissenschaft die Feinstofflichkeit zu leugnen und sie dann als Waffe einzusetzen. Darauf käme keiner. Ein Schelm ist wer Böses dabei denkt……

Nun gehen wir das ganze mal strategisch an:

Zuerst müssen alle Kinder Flurtabletten essen damit die Zähne langfristige Schäden ausbilden  und damit Fluorsäure oder Flußsäure entsteht die das Silizium (unser Hauptmineral) aus dem Körper ausleitet.

Dann könnte man Impfen damit noch mehr Schäden entstehen und die Leute mit Quecksilber noch etwas vergiften und die erweiterte Wahrnehmung zu schließen.

Dann verbietet man Naturheilmittel

Dann werden Pflanzen genetisch verändert das kaum mehr ausreichend Mineralien mehr enthalten sind.

Dann haut mal Phosphor auf den Acker damit den Menschen die Adern zuwachsen.

Dann nimmt man Halmverkürzer, Erntet zu spät, Stellt die Ähren nicht mehr auf, und der Weizen hat dann noch 1300 Bovis, oh Wunder das den keiner mehr verträgt. Guter echter Weizen hat im Vergleich dazu 7500 Bovis.

Dann wird immer mehr Chemische Scheiße ins Essen gemischt mit Glutamat, künstlichen Stoffen die der Körper nicht ab kann.

Dann forciert man Mikrowelle und Induktionsherd und zerstöhrt damit das restliche Essen völlig .

Energiesparlampen mit Quecksilber und viel Blaulichtanteil stören deinen Melatoninhaushalt. LED Lampen haben auch zu viel Blaulichtanteil.

Deine Schlafphasen verändern sich.

Dann sprüht man Aluminium Barium Strontium und weitere Metalle damit der Körper, das Zeug einmal eingeatmet, super als Antenne funktioniert.

Dann bekommt jeder eine Mikrowelle in die Hand genannt Handy oder Smartphone, damit sich die Schrottschwingung auch überall ausbreiten kann.

Mit jeder schwingenden App könntest du dann körperlich manipuliert werde

Herzlichen Glückwunsch – Sie sind ein Kandidat des Todes

Kein Silizium ,keine Energie im Körper.

Also kannst du warten bis deine Energie im Keller ist und dann sterben.
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Wir haben in einer Gruppe mental getestet wie viele Prozent der Menschen der BRD wohl im nächsten halben Jahr so sterben würden und die geringste Zahl war 15%.
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Oder….

Du beginnst mit Lösungen und baust deine Leben um.

Siliziumhaushalt wieder auffüllen.
1 TL Kieselerde / Silizium in möglichst feiner Pulverform abends eingenommen mit 2 Schluck Rotwein. (Ich diskutiere nicht, Wasser geht nicht – schnauze)

Wenn die Heilungsreaktionen im Körper zu stark werden pausieren.
Basenfußbad mit Natron 37 Grad mindestens 60 min / 30 Tage lang.

Wenn du die Säure aus deinem Körper haben willst, ist das der einfachste Ansatz. Ziel PH deutlich über 7 ideal 8 (so kamen wir zur Welt)

Sonnenbrille in die Mülltonne, Energiesparlampen zum Laden bringen und Glühlampen reaktiviern.

Aufladen des Körpers mit einem Orgonstrahler oder Orgonakkumulator bis 6000 Bovis. Mit der NHS 3.0 to – go 10 – 15 min.

Selbst lernen die Bovis zu testen mit Pendel oder Rute.

Auffüllen des restlichen Mineralstoffhaushaltes.
1 Liter Schnaps / ich nehme Kirschwasser / mit einem Esslöffel hochwertigem Steinsalz. Schütteln bis das Salz sich im Schnappes aufgelöst hat und Täglich 1x einen Esslöffel voll davon.

Mache deine W-Lan nachts immer aus.

Essen:
80% Gemüse, 20% Früchte, gelegentlich hochwertiges Fleisch, fast kein Brot

Essen beim lokalen Bauern kaufen, da dies nicht radioaktiv bestrahlt ist (EU-Verordnung)

Niemals Fertiggerichte essen, Kochsalz in den Mülleimer.

Handy – Smartphone:
So oft wie möglich ausschalten / niemals Flugmodus (nur Idiotem machen das). Alle Apps deaktivieren vor allem die von Google.

Niemals das Smartphone am Körper tragen – NIEMALS
Niemals das Smartphone als Wecker benutzen – NIEMALS

Regelmäßig deine Lebensenergie überprüfen

Teste deine Essen auf Energie, bevor du es kaufst

Bleibe Gesund und informiere anderen, damit ein paar ehrliche Aufrechte übrig bleiben.
Lass dich von dummen Sprüchen nicht beeindrucken.

Wer länger lebt lacht als letzter.

Das Lachen ist zu Ende

Die Terminator-Welt ist online
Nach dem Testlauf in Californien im Sommer 2018 / zerstören der Hauser und Autos incl. der Menschen die dabei verdunsten wurde
Ebenso in Griechenland 80 Autos incl. der Menschen und Tiere
In Portugal die geschlachteten Häuser 2018
und jetzt wieder in Californien ganze Wohnviertel eleminiert.

Bitte auch eventuell den darunterstehenden Artikel auf der Seite lesen….

Quelle : https://www.energieprodukte.org/uumlberleben-aber-wie.html

Gruß an die Macher…
Kräutermume

++++EILMELDUNG++++Sachsens Landesregierung rechnet mit SYSTEMWECHSEL !!!!++++EILMELDUNG++++

NA DA HT ABER JEMAND ANGST ….SYSTEMWECHSEL????

Malachias-Weissagung: In Rom trat der letzte Papst sein Amt an

Der letzte Papst – da macht das Lesen des Textes „Ahh“

Der Theologe

bonifatius-VIII-2Ist Franziskus der letzte Papst? Was steht in der Malachias-Weissagung, und was stimmt mit Franziskus überein? Die so genannte Malachias-Weissagung oder Malachias-Prophezeiung ist seit langem bekannt. Sie soll vom „heiligen“ Malachias stammen, dem irischen Erzbischof von Armagh (1094/1095 – 2.11.1148). Malachias soll voraus gesehen haben, dass es, beginnend mit Papst Coelestin II. (1143-1144, wahrscheinlich vergiftet), noch insgesamt 112 Päpste gibt, die er jeweils kurz charakterisierte; (Foto links: Papst Bonifatius VIII., Papst von 1294-1303, der 29. Papst in dieser Aufzählung).
Skeptiker und die meisten Wissenschaftler betrachten die Prophezeiung jedoch – wie so vieles aus den Reihen der Kirche – als Fälschung. Sie sei erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden, um eine Papstwahl im Sinne eines Kandidaten zu manipulieren, der sich dann jedoch nicht durchgesetzt hatte.
Ob das nun stimmt oder nicht, kann an dieser Stelle völlig offen bleiben. Denn Fakt ist: Der Inhalt dieser Weissagung charakterisiert…

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Illuminaten – Mega – Ritual am 03.11.2019

Möge ein Jeder sich selber seine Meinung bilden – doch hört es Euch bitte bis zum Ende an…
Und recht hat er auch, denn auch mir ist diese Symbolki und die Bedeutung darum bekannt….

Teil 2

 

Teil 3

Teil 4

Teil 5

FALSE FLAG 2019

 

 

 

Die wahren Infos aus Syrien – Idlib

Zensurwelle auf FB läuft.
Willkürliche Löschungen von Beiträgen, Videos und Profilen ! Alles was das Thema i*d*l*b betrifft gelöscht. Alleine heute 8 Videos !!!

Quelle : FB

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Die „Weisshelm“- Terroristen
– die Propagandaabteilung von IS und AlKaida – bei der „Arbeit“…

FALSE FLAG – AKTION unter
Federführung des britischen Geheimdienstes MI6 !

„Der britische Geheimdienst (MI6) hat geplant, einen chemischen Angriff unter falscher Flagge in Idlib zu organisieren, und ihn dann der Arabischen Republik Syrien (als „Regime“ benannt) zuzuschreiben um damit einen westlichen Angriff auf Syrien zu rechtfertigen. Deutschland, die Vereinigten Staaten, Frankreich und das Vereinigte Königreich wären daran beteiligt.“

Gefunden bei : FB

Klimawandel ein großer Schwindel???

In einer Aufsehen erregenden Dokumentation bestreiten namhafte internationale Wissenschaftler, darunter 70 Nobelpreisträger, den Klimawandel !

Hört sich sehr plausibel an und stimmt auch so nach meinen Recherchen….

 

 

Quelle FB : Diana U. Ulli

Geheime SATAN – RITUALE zur Sommersonnenwende

Am 21. Juni ist die Sommersonnenwende.

Um Mitternacht wird eine schwer bewachte Zeremonie in der katholischen Basilika Notre Dame in der Rue Argand in Genf stattfinden.
(Nachdem das hier bekannt wurde wird vermutlich der geplante Ort gewechselt, aber Satanisten wechseln nicht den Zeitpunkt, weil er größte Wirkung auf das Massen-bewußtsein hat …. )

Wir wurden gewarnt, dies nicht zu veröffentlichen, es ist höchst geheim, aber es ist dieselbe Basilika, in der Kinder schon 2014 verschwanden und rituelle Tötungen schienen stattzufinden.

Ihr 21.6.18 -Pakt wird mit Blut besiegelt.
Nur der Papst und WCC-Führer werden anwesend sein.
(World Counsil of Churches).

Anmerkung meinerseits:

Durch das besondere Datum in diesem Jahr ( numerologisch = 9 ),
versuchen die Satan – Jünger ihre Dinge im morphogenetischen Feld für alle Zeiten zu verankern!
An uns friedliebenden und liebenden Menschen, allen Energie – und Lichtarbeitern ist es, diesem Treiben endgültig ein Ende zu setzen!

Ein Vatikan – Dokument aus den geheimen Archiven, das jetzt dem internat. Common Law- Gericht in Brüssel vorliegt sagt, daß, um ihren Gott Satan zu ehren, es notwendig ist, daß der Papst und die Kardinale an satanistischen Kindestötungen und sexuellem Missbrauch in regelmäßigen
Abständen teilnehmen müssen. Um dies offenzulegen und zu stoppen, werden Kevin Annett und das 1TCCS eine Demo anführen in Genf, am 21.6.2018 ( die riskieren ihr Leben )

Dies ist nicht das 1. Mal, daß Papst Franziskus dessen angeklagt wird.
Im Juli 2014 haben zwei weibliche Jugendliche vor Gericht bezeugt, daß Bergoglio sie während solch einer Opferungszeremonie im Frühjahr 2009 und 2010 vergewaltigte. Ein Angesteller der Kurie in Rom sagte, diese Zeremonien finden auch statt auf dem Gelände des Carnarvon-Castle in Wales und einem französischen Chateau.

Das ITCCS-Gericht hat Dokumente aus geheimen Archiven erhalten.

In ihnen steht u.a., vor jeder Einsetzung muß der neue Papst und der Neun-Kreise-Kult ein Opferungsritual eines Babies ausführen, gefolgt vom Trinken seines Blutes. Die Augenzeugen des Rituals behaupteten auch, daß die Queen, ihr Mann und Mitglieder der Familie, und einige hohe Jesuiten ebenfalls teilnahmen, zusammen mit Papst Ratzinger.
(Anmerkung: Das ist auch so ! )
48 Zeugen erklärten sich vor dem ICLCJ-Gericht, und Papst Franziskus, Jesuitenführer A. Pachon und der Erzbischof von Canterbury, J. Welby, wurden schuldig gesprochen.

(Warum werden sie nicht verhaftet? Entweder man spricht den Gerichten die Kompetenz ab, oder diese Leute werden von ganz oben geschützt, was beides Hand in Hand geht.)

Bitte an alle Leser: Denken Sie bitte daran, in der Nacht vom 21.6.18 auf den 22. um Mitternacht Licht nach Genf zu schicken! ! 

Markieren Sie sich dies im Kalender, und stellen Sie sich den Papst
und die Mittäter hinter Gittern vor !

Anmerkung meinerseits :
“ Diese Ritual – „Veranstaltung“ wurde gefunden und aufgelöst, die Kinder heil und unversehrt gerettet, der Papst und die Mittäter wurden verhaftet und sind hinter Gittern. Das ist ebenso an allen beteiligten Stätten so geschehen!“
So ist es!

Die Protest- und Gegenkonferenz in Genf:
www.murderbydecree.com bzw. itccs.org

Quelle: Anonym
Quelle ist bekannt, wird jedoch hier aus Schutzgründen NICHT genannt!

Kräutermume sagt danke!


NACHTRAG :
Bitte schon ab dem 20.06.2018 abend ab 23.00h damit beginnen, Licht und Herzenergie zu senden mit der Vorstellung, das alle Beteiligten entdeckt und verhaftet worden sind und alle Kinder wohlbehalten und unverletzt gefunden, gerettet und jetzt beschützt sind.

Beenden könnt Ihr die Gedanken-und Energieübertragung am 23.06.2018 um 00.00h ! Damit schließen wir auch die Eventualität am 23.06.2018 gleich mit aus!
Ich danke Euch!
Falls ihr den Beitrag verlinkt oder übernommen habt, macht bitte selbiges mit dem Nachtrag hier, damit jeder Bescheid weiß!
Gruß Kräutermume

Von den „Glücken“ und „Tücken“ der Moral! – Warum der Bauer sich das Korn genau anschauen sollte, welches er pflanzt!

von Deutsches Mädchen

Veröffentlicht am 25/05/2018 von dimrond unter Allgemein

Liebe Tolerante, liebe „Moralhüter“,

prinzipiell möchte ich einmal etwas zum Thema „wahrhaftige Toleranz“ sagen! Jeder von uns hat mit Sicherheit seine „ganz persönlichen“ Vorstellungen davon, was zu tolerieren ist und was nicht. Und jeder von uns hat eine andere Auffassung darüber, welche Lebensweise die Richtige ist und welche die Falsche. Es ist gut und es ist auch wichtig, dass dies so ist! Denn erstens wäre diese Welt sonst nicht „bunt“ und zweitens steckt in allem ein Körnchen Wahrheit! Ich persönlich halte mich dabei gerne an einen alt bewährten Spruch:

„Alles ist Gift! Es kommt auf die Dosierung an!“

Dies bedeutet nicht, dass jeder alles schlucken muss. Doch es bedeutet zeitgleich, dass keiner einen anderen dafür zu verurteilen hat, was dieser zu sich nimmt, von sich gibt oder inwieweit er sein persönliches Leben zu gestalten hat! Um es einmal an einem Beispiel zu demonstrieren: Jahrelang wurde uns eingebläut, dass Marihuana Gift ist! Dabei wurde uns „wohlweislich“ verschwiegen, dass dieser pflanzliche Stoff, Schmerzen lindern kann, wie kein anderer und dabei keineswegs ungesund ist. Ich will hier niemanden zum Drogenkonsum ermuntern. Ich möchte Sie lediglich darauf hinweisen, dass man „immer“ kritisch hinterfragen sollte, was einem als richtig und gesund oder falsch und ungesund verkauft wird! Vor allem dann, wenn es von der „Lügenpresse“ kommt, die sich ihren Namen ja nun nicht umsonst verdient hat!

Ich persönlich bin ebenfalls noch nicht am Ende der Weisheit angekommen und ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Es wäre ein Wunder, wenn ich dies bis zu meinem Lebensende schaffen würde. Das einzige was ich, oder auch Sie, tun können, ist „offen“ zu bleiben und vor allem nicht „vor- zu verurteilen!“ Und ganz grundsätzlich sollte man „keinen“ Menschen in Schubladen wie „pauschal tolerierbar“ und „pauschal nicht-tolerierbar“ stecken! Das Leben eines jeden von uns, besteht immerhin nicht nur aus einer einzigen Tat. Genauso wie der Charakter eines Menschen nicht nur aus einer einzigen Eigenschaft besteht! Ich wage sogar zu behaupten, dass die „Pauschal-Verurteilung“ von Menschen die Wurzel von wenigstens 90 Prozent allen Übels ist!

Bei allem Kampf für Gerechtigkeit, Wahrheit und Frieden, dürfen wir nicht vergessen, dass wir „alle“ nur Menschen und damit auch zwangsläufig „fehlbar“ sind. Wir können alle nur versuchen, das beste aus uns zu machen, soviel wie möglich zu lernen und nach bestem Wissen und Ge-wissen zu handeln. Doch wir sollten uns nicht zu jener Scheinmoral herab lassen, die aus Menschen wie Ihnen oder mir, „Könige“ gemacht hat, die von sich selbst meinen, sie hätten das Recht über andere zu urteilen, zu herrschen oder sie würden geistig in sonst einer Weise „über“ ihnen stehen! Denn genau jene Spezies ist dieselbe, die heute verantwortlich für Kriege, Leid und Armut auf der ganzen Welt ist und von sich selbst meint, sie hätte ein „Vorrecht“ in Bezug auf alle anderen! Insofern ist der Spruch Jesus (mag es ihn nun gegeben haben oder nicht) durchaus legitim:

„Wer sich erniedrigt, wird erhöht werden!“

Denn was bedeutet dies denn eigentlich? Es bedeutet keineswegs, dass ich mich öffentlich zu demütigen habe. Nein, ganz im Gegenteil, es bedeutet, dass ich von meinem hohen Ross runter komme und mich auf die selbe Stufe mit meinen Mitmenschen stelle! Im Grunde hat dies noch nicht einmal etwas mit „Erniedrigung“ zu tun, sondern etwas mit einer „Gleichstellung“ meiner Person mit jedem anderen lebenden und von Gott erschaffenen Wesen! Und genauso wie ein jeder von seinem göttlichen Recht Gebrauch machen sollte, sein Leben nach seiner Fasson und seinen Vorstellungen zu leben, sollte er dieses Recht auch anderen zugestehen. Wenn es bei diesem Thema „Grenzen“ geben sollte, dann lediglich jene, die dort Einhalt gebieten, wo die Lebensweise eines Menschen, die eines anderen „vorsätzlich“ und „kontinuierlich“ beeinträchtigt!

Gerade in jüngster Zeit werde ich immer wieder mit Menschen konfrontiert, die von sich meinen, das Recht zu besitzen, anderen sagen zu müssen, was diese zu tun und zu lassen haben! Nun, manchmal mögen diese Menschen Recht haben, mit ihren Vorstellungen! Manchmal vielleicht auch nicht! Was mich aber „immer wieder“ stört und mir am meisten aufstößt, ist: Diese Menschen, die für sich persönlich vielleicht „den richtigen“ Weg entdeckt haben, handeln doch gar nicht im Sinne „der Menschheit“! Denn wie hoch muss ein Mensch sich in den geistigen Gefielden der Moral verloren haben, um andere zu erniedrigen oder zu diskriminieren, die etwas tun, was er für sich selbst vielleicht ablehnt. Und vor allem dann, wenn diese anderen weder ihm noch sonst einem Menschen mit ihrem Verhalten schaden! Auch an dieser Stelle möchte ich nochmals einen schönen Spruch bringen:

Wer zu hoch über das Ziel hinaus schießt, fällt umso tiefer!

Was diese Menschen bei all ihren „heroischen“ Vorstellungen vergessen, ist, dass es genau solche Menschen wie sie selbst waren, die jetzt die Fäden über Krieg und Frieden, Recht und Unrecht, Richtig und Falsch in der Hand halten! Ganz einfach indem sie sich aufgrund einer persönlichen Scheinmoral selbst erhöht und andere erniedrigt haben und dies auch noch legal durchsetzen konnten! Wenn man als Mensch nicht die Größe besitzt, anderen zuzugestehen, dass sie Fehler machen (müssen) wie man selbst um lernen zu können und stattdessen über sie richtet oder sie im schlimmsten Fall sogar noch „hinrichtet“, und sich zu aller Absurdität auch noch auf „eine höhere Moral“ bezieht, dann darf man sich nicht wundern, wenn man eines Tages „das Gegenteil“ dessen erreicht hat, was man eigentlich erreichen wollte! Und auch hier wird eines Tages der „ewig gültige“ Grundsatz greifen:

Was ich ausgesät habe, das werde ich eines Tages auch ernten!

Also seien Sie vorsichtig damit, Menschen pauschal in eine Ecke zu drängen oder ihre Verhaltensweisen kollektiv als „richtig“ oder „falsch“ zu bezeichnen! Weder können Sie in die Köpfe dieser Menschen blicken, noch haben Sie eine Ahnung von ihren Geschichten und schon gar nicht können Sie wissen, was diese Menschen (außer dem Verhalten welches Sie so kritisierenswert finden) noch so leisten!

Lieber habe ich als Kameraden einen „Raucher“ und „Säufer“ an meiner Seite, der den Arsch in der Hose hat, seine Meinung zu sagen. Der sich nicht zu schade ist, sich für jene Menschen einzusetzen, die unrechtmäßig und auf unmenschlichste Weise hinter Gitter geschoben wurden, als einen pazifistischen, abstinenten Moralprediger, der sich noch nicht einmal traut, den Namen Ursula Haverbeck laut auszusprechen! Mag der Abstinenzler vielleicht auch Recht behalten, was seine Gesundheit oder die Gesundheit im allgemeinen betrifft, einen wirklichen Dienst für die Befreiung des Volkes hat er damit noch lange nicht geleistet!

Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass Sie einen Mitbürger „missionieren“ müssen (benutzen Sie dieses Wort einmal wenn Indianer anwesend sind, dann wird von Ihnen vermutlich nur noch Ihr Skalp übrig bleiben) und dabei auch noch etwas wirklich „Menschliches“ tun möchten, dann gebe ich Ihnen den dringenden Rat, dies „diskret“ zu machen und vor allem mit Feingefühl! Wenn Sie sich dafür hergeben, Ihr „Wissen“ dafür zu nutzen, um andere öffentlich zu demütigen oder bloß zu stellen, dann schmieden Sie sich dadurch genau jenes Damoklesschwert, welches unsichtbar über Ihrem Kopf schweben und Ihnen eines Tages zum Verhängnis werden wird!

Verstehen Sie mich nicht falsch: Sie sollen „Unrecht“ auch „Unrecht“ nennen! Aber Sie dürfen damit „niemals“ jene magische Grenze überschreiten, die Sie selbst in Bezug auf andere „höher“ stellt! Und Sie dürfen „niemals“ den Fehler machen, einen Menschen nach nur einer einzigen „bestimmten Charaktereigenschaft“ oder „Verhaltensweise“ pauschal abzuurteilen! Sie sind nicht im Besitz der Weitsicht einer nicht auf dieser Welt lebenden Gottheit, die in einer Sekunde dazu in der Lage ist, alles richtig zu beurteilen! Sie sind lediglich ein Mensch, der nach bestem Wissen und Gewissen und im wohlwollenden Streben für die Freiheit, den Frieden und das Recht „aller“ Menschen kämpfen sollte!

Dies beinhaltet „selbstverständlich“ im Zweifelsfall einen wirklichen Verbrecher auch ordnungsgemäß zu verurteilen! Doch es bedeutet „nicht“ Menschen wegen Kleinigkeiten oder Abweichungen von Ihrem persönlichen Moral-Empfinden, aufgrund vereinzelter Handlungen pauschal abzuurteilen und sogar noch öffentlich zu demütigen! Wenn Sie sich dafür hergeben, dann machen Sie sich zu dem, von dem Sie vorgeben, es doch eisern bekämpfen zu wollen!

Es ist mir selbstverständlich vollkommen klar, dass jetzt nicht „jeder“ diesen Text versteht und schon gar nicht, „warum“ ich ihn geschrieben habe! Dennoch halte ich es nicht für notwendig, diese Gründe zu nennen, denn die „Quintessenz“ stimmt „immer“! Prinzipiell können Sie sich an eine einfache (geistig-gesetzmäßige) Faustregel halten: Wer seine „Macht“ in welcher Form auch immer, missbraucht und anderen damit schadet, dem wird sie eines Tages (geistig-gesetzmäßig) auch wieder entzogen werden! Dies wird das unweigerliche Schicksal unserer derzeitigen „Machthaber“ sein. Sehen Sie zu, dass dies nicht auch eines Tages „Ihr“ Schicksal sein wird. Denn dies wird „Ihnen“ das Genick auf eine Weise brechen, die Sie sich ganz sicher nicht wünschen!

Ein Deutsches Mädchen

Kräutermume sagt danke! Damit gehe ich 100% konform!
Wundervoll geschriebener Beitrag!

 

Quelle : https://lichterschein.com/2018/05/25/von-den-gluecken-und-tuecken-der-moral-warum-der-bauer-sich-das-korn-genau-anschauen-sollte-welches-er-pflanzt/

 

Ist Ursula Haverbeck schuldlos ins Gefängnis geschickt worden? Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr

Da stellt sich mir mehr als ein Fragezeichen in meinem Gehirn zu dem Inhalt des BVG’s und der Verurteilung so einiger Menschen…
Sollten hier nur Menschen mundtot gemacht werden, hat man Angst vor ihnen??
Hier der Artikel :

Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.

Der ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die “religiö-sen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:

“Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”

Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8

Wir stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet Derartiges.

Es war der unvergessene Jürgen Rieger, der diese Menschenrechtswidrigkeit vor das Verfassungsgericht brachte. Nur wenige Tage nach seinem Tod wurde der Entscheid verkündet, mit einem verheerenden Wortlaut für uns Freiheitliche. Die Systemmedien bezogen sich auf den Passus, dass das System tatsächlich Sondergesetze anwendet. Klipp und klar liest man, dass “§ 130 Abs. 4 StGB auch als Sondergesetz mit Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, vereinbar ist.”

Dieser Teil des BVerfG-Entscheids klingt eindeutig. Die menschenverachtende Verfolgungsmaschinerie schien sich tatsächlich auf Paragraph 130 StGB berufen zu dürfen. Wir vom NJ hatten immer moniert, dass im Zusammenhang mit der Bestreitung von Gaskammern und dem Umfang von “jüdischen Opfern” die Anwendung des 130-er von den damit befassten Gerichten willkürlich gegen seinen Inhalt ausgelegt wird.

Wer “jüdische Opfer” während der NS-Zeit grundsätzlich nicht bestreitet, sondern nur den allgemein genannten Umfang in Abrede stellt, sowie die “Tatwaffe Gaskammern” bestreitet, der durfte unserer Meinung nach nie nach § 130 StGB vor Gericht gestellt werden. Dieser Paragraph schreibt weder eine Mindestopferzahl vor, an die man glauben muss, noch wird eine spezifische Tatwaffe genannt, die man nennen muß. Insofern hätte damals das gesamte Parlament vor den Richter gehört, das die Formulierung des Gesetzes ohne “Mindestopferzahl” und ohne “Gaskammern” verabschiedete.

Doch die justiziable Wirklichkeit im Verfolgerstaat BRD war eine andere. Beweise dürfen bis heute nicht eingebracht werden und in Sachen Opferzahl und Tatwaffe wird eine sogenannte Offenkundigkeit vorgeschützt, die aber bis heute von keinem Richter definiert wurde. Kein Richter will sich in Sachen Zahlen festlegen und auch die Gaskammern werden, wenn überhaupt, nur nebulös angesprochen. Dennoch wird regelmäßig verurteilt, mittlerweile bis zu lebenslänglich. Man addiert einfach einzelne Sätze aus einer Forschungsveröffentlichung und bestraft den Autor für jeden Satz einzeln mit der Höchststrafe von fünf Jahren. Der deutsche Freiheitskämpfer Horst Mahler erhielt so 13 Jahre Kerker aufgebrummt, und das bei einem Lebensalter von 73 Jahren.

Es war Horst Mahler, der den BVerfG-Entscheid analysierte und aus der Zelle heraus mitteilte, der Inhalt sei das Gegenteil von dem, was im Leitsatz, wie oben zitiert, über die Medien nach draußen kam. Mahler führte aus, warum das Willkürgesetz damit außer Kraft gesetzt sei. Er sollte mit seiner Analyse recht behalten, das Bundesverfassungsgericht hat die Willkürverfolgung nach § 130 StGB in Wechselwirkung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung anders definiert als derzeit von den Gerichten praktiziert.

Bereits in Absatz 61 der Urteilsbegründung stellen die Richter klar, dass die Meinungsäußerung,“Juden wurden nicht vergast” keine Straftat darstellt, sofern nicht bewusst die als offenkundig bezeichnete Gewalt der NS-Zeit ausdrücklich gebilligt, verherrlicht und gerechtfertigt wird. Die Richter bestätigen wohl die “rechtmäßige” Anwendung eines menschenrechtswidrigen Sondergesetzes, aber nur im Zusammenhang mit der Billigung von Gewalt: “Die Vorschrift (§ 130 StGB) dient nicht dem Schutz von Gewaltopfern allgemein und stellt bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt- und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt ab, sondern ist auf Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt.”

Mag es historisch noch so falsch, ethisch noch so verwerflich sein, was da formuliert wurde, die Bestreitung der Existenz von Gaskammern fällt demgemäß nicht unter die Verfolgungsmaßnahmen. Um nach dem Sondergesetz verfolgt werden zu können, müsste jemand sagen/schreiben: “Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn Deutschland hatte das Recht dazu.” Kein Revisionist, kein Nationalist, kein Freiheitlicher hatte jemals Derartiges gesagt bzw. würde das jemals sagen.

Unter Absatz 72 wird das Gericht noch klarer, weil die Richter feststellen, dass die Bestreitung des sogenannten Holocaust nicht als “Verherrlichung” des NS-Reiches bzw. als “Billigung” des behaupteten Holocaust gedeutet werden darf. Es wird klar gesagt, dass es keine Einschränkungen bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt geben darf. Es heißt: “Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen.” Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn daraus eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nicht behindert werden. Das Gericht wörtlich: “Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.”Dann nochmals die Verdeutlichung, dass jede Meinungsäußerung, die nicht direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß, auch wenn sie noch so “gefährlich” bzw. “wertlos” (falsch) sei. Wörtlich: “Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.” Diese Formulierung ist glasklar. Solange nicht zu Gewalt im Zusammenhang mit der Holo-Bestreitung aufgerufen wird bzw. die behaupteten Verbrechen gerechtfertigt werden, muß für den Holo-Widerspruch die volle Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gelten.

Diese Festlegung wird sogar noch tiefer definiert: “Für den Schutz von materiellen Rechten ergibt sich hieraus eine Art Eingriffsschwelle für die Gefahrenabwehr, die lediglich von den Meinungen als solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als dass sie dazu berechtigen, diese staatlicherseits zu untersagen.” Im Klartext: Der Sonderschutz der Juden ist nicht gefährdet, wenn jemand schreibt/sagt, der Holo hat nicht stattgefunden. Eine solche Meinung, so die Richter, darf vom Staat nicht untersagt werden.

In Absatz 75 des Urteils wird noch einmal deutlich gemacht, dass die Verfolgung im Rahmen von § 130 StGB alleine dem Aufruf nach Gewalt und der eindeutigen Rechtfertigung von historischer Gewalt, nicht aber der geistigen Auseinandersetzung gilt. Es wird zwar gesagt, dass die “rein geistige Wirkung” sich mit der “rechtsverletzenden Wirkung” überschneiden kann, doch müsse sich der Gesetzgeber“von vornherein auf die Verfolgung von Schutzzwecken beschränken, die an dieser Grenze orientiert sind und nicht schon das Prinzip der freien geistigen Auseinandersetzung selbst zurücknehmen.” Es wird von den Richtern sogar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abverlangt. Also, ob aus gewissen Äußerungen Gewalt entstanden ist: “Diesen Grenzen hat auch die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu folgen. Je konkreter und unmittelbarer ein Rechtsgut durch eine Meinungsäußerung gefährdet wird, desto geringer sind die Anforderungen an einen Eingriff; je vermittelter und entfernter die drohenden Rechtsgutverletzungen bleiben, desto höher sind die zu stellenden Anforderungen … Je mehr [Meinungsäußerungen] im Ergebnis eine inhaltliche Unterdrückung der Meinung selbst zur Folge haben, desto höher sind die Anforderungen an das konkrete Drohen einer Rechtsgutgefährdung.” Wenn also ersichtlich ist, dass die Verfolgung einer “Sondermeinung” die Meinungsfreiheit selbst in Gefahr bringt, desto mehr muss überprüft werden, ob wirklich eine Rechtsgutgefährdung (Gefahr für die Juden durch Gefährdung des öffentlichen Friedens) vorliegt.

Was die Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, macht das Gericht in Absatz 77 klar: “Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.”

Allerdings, wie immer im BRD-Justizsystem, lassen die Richter eine Hintertür für die Verfolgung mit einer schwammigen Formulierung in Absatz 78 offen. Sie stellen die Strafbarkeit heraus, “den öffentlichen Frieden stören” indem die Aufforderung zu Straftaten, die Androhung zu Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten, eingeschlossen jene des § 130 StGB, enthalten sind.

Aber in Absatz 79 wird diese Definition wieder unwirksam gemacht, indem eindeutig die Strafbarkeit in der Gefährdung des öffentlichen Friedens festgemacht wird: “Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Gesetzesbegründung allein und tragfähig auf den Schutz des öffentlichen Friedens gestützt. Die Frage, ob, beziehungsweise in welchem Verständnis die Norm auch auf den Schutz der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gestützt werden könnte, kann damit dahinstehen.”

Und in Absatz 81 hebt das Gericht die Meinungsverfolgung nach § 130 StGB, wie auch in Absatz 78 schwammig bestätigt, total auf. Es wird klar gesagt, dass nach § 130 StGB nur das Gutheißen des realen Verbrechens verfolgt werden darf, nicht die Ideen. Wörtlich: “§130 Abs. 4 StGB definiert als unter Strafe gestellte Tathandlung die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Bestraft wird damit das Gutheißen nicht von Ideen, sondern von realen Verbrechen.”

Noch deutlicher wird die derzeitige menschenverachtende Verfolgungspraxis nach § 130 StGB in Absatz 82 als unrechtmäßig verworfen. Es wird ausdrücklich gesagt, dass eine anstößige Geschichtsinterpretation nicht unter Strafe gestellt werden darf. Wörtlich: “Die Vorschrift stellt nicht schon eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe, sondern die nach außen manifestierte Gutheißung der realen historischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wie sie unter dem Nationalsozialismus ins Werk gesetzt wurde.” Also selbst das Ausdrücken von Sympathien für den Nationalsozialismus, weil er zum Beispiel viele soziale Reformen zugunsten der Menschen schuf, ist keine Straftat. Die Geschichtsinterpretation alleine schon gar nicht.

Dass eine gegenteilige Meinung zum staatlich verordneten Holocaust-Bild keine Straftat darstellt nach § 130 StGB, sondern ausdrücklich nur die Billigung und Belohnung von “tatsächlich begangenen Verbrechen”, wird in Absatz 82 noch einmal unterstrichen. Wörtlich: “Die Vorschrift ist von der gesetzgeberischen Wertung insoweit ähnlich angelegt wie bisher schon § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten, tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe stellt.”

Bislang haben die Gerichte den § 130 StGB als Gummiparagraphen benutzt. Kein Richter hat jemals verbindlich einem Angeklagten sagen können, welche jüdische Opferzahl als strafrechtlich relevant gilt bzw. mit welcher Opferzahl man sich bei Nennung strafbar machen würde. Auch im Verfolgungsparagraphen 130 gibt es keine klaren Vorgaben dazu. Selbst die “Tatwaffe” für den Holocaust wird im § 130 nicht genannt, wie bereits oben ausgeführt. Somit ist es für den Normalbürger nicht zu überschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. In Absatz 88 (sic) stellt das Gericht diesen Missstand heraus, der so nicht angewendet werden darf. Wörtlich: “Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Diese Verpflichtung dient einem doppelten Zweck. Einerseits geht es um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist.”

In anbetracht der Tatsache, dass die Holo-Richter bislang das Gesetz selbst interpretierten und die interpretierte Version anwandten, wird in der BVerfG-Entscheidung mit folgendem Satz als ungesetzlich festgeschrieben:“Andererseits soll sichergestellt werden, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt [Richtern] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.”

Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.

Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. “Bei ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der Politik.” (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftigte diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: “Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk.Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.”(Der Spiegel 26/1992, S. 23)

Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der federführende Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.

Man kann sagen, dass nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden.

Tausende Deutsche wurden verfassungswidrig verurteilt und inhaftiert wegen § 130! Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?

Liebe Blogger und Internetnutzer. Bitte verbreitet diesen Beitrag größtmöglich im Internet, in Foren und Blogs und natürlich auf Facebook und Twitter. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir uns von der deutschen Lügenpresse nicht beirren lassen und eine angemessene Gegenöffentlichkeit herstellen.

Quelle : http://mzwnews.com/politik/verfassungsgericht-holocaust-bestreitung-ist-keine-straftat-mehr/

 

 

Das stellt einzig und allein die Meinung des Verfassers da, nicht meine eigene!

Kräutermume


Eigener Kommentar :

Tja…. wenn das „Verfassungsgericht“ den Beschluß gefaßt hat, daß dieses KEINE Straftat mehr ist, die EU 2005 die Strafe für „Nationalsozialistischen Zeichen des „AH-Reiches“ aufgehoben hat (Ab 2005 hat die EU das Verbot der Symbole des 3. Reiches aufgehoben) , frage ich mich :

WARUM SITZEN DIE MENSCHEN DANN WEGEN §130 StGB??????

Gruß Eure sehr nachdenkliche Kräutermume…..

Warnung: Dieser Impfstoff killte mind. 69 Babys!!! (Verheimlichte Impfstudie)

Hersteller des Impfstoffs GlaxoSmithKline (GSK) gaben in einem vertraulichen Bericht an die Regulierungsbehörde bekannt, dass etwa 72 Babys innerhalb von 20 Tagen nach Infanrix hexa starben. Sie berichteten, dass der Tod dieser Kinder auf das plötzliche Kindstodsyndrom (Sudden Infant Death Syndrom – SIDS) und die plötzliche unerwartete Todesstörung (Sudden Unexpected Death Syndrome – SUDS) zurückzuführen sind.

Ein italienischer Richter, Nicola Di Leo, hat jedoch angeordnet, dass die verheimlichte Studie zu veröffentlichen sei. Nun ist sie im Internet verfügbar: (http://autismoevaccini.files.wordpress.com)

Analyse der Daten zeigt, dass mindestens 69 von 72 gemeldeten Todesfällen wahrscheinlich durch den Impfstoff verursacht wurden.

Infanrix hexa kombiniert Impfstoffe gegen 6 Krankheiten [nämlich Diphtherie, Tetanus und Acelluar Pertusis (Keuchhusten), Hepatitis B -, inaktivierte Poliomyelitis und Haemophilus Influenza Typ B] in einem einzigen Impfstoff. Der DPT-Impfstoff, Hepatitis B, Hib und injizierbare Polio wurden in der Vergangenheit getrennt verabreicht. Der neuere Kombinationsimpfstoff wird mit der Begründung gefördert, dass er die Anzahl der Injektionen für Babys reduziert. Die Sicherheit der Kombination wird jetzt in Frage gestellt.

Offensichtlich verlogenen Pharma-Hersteller hatten berichtet, dass diese plötzlichen und unerwarteten Todesfälle nicht durch den Impfstoff verursacht wurden, sondern lediglich zufällige SIDS-Todesfälle waren.

Dr. Puliyel analysierte Sterbe – Daten und fand heraus, dass 97% der Todesfälle (65 Todesfälle) bei Säuglingen unter 1 Jahr in den ersten 10 Tagen auftreten und nur 3% (2 Todesfälle) in den nächsten 10 Tagen auftreten. Wären zufällige Todesfälle (SIDS)-Todesfälle, die nichts mit Impfungen zu tun hätten, hätte die Anzahl der Todesfälle in den beiden 10-Tage-Perioden gleich sein müssen.

Puliyel stellte auch zu Recht in Frage, warum Sicherheitsdaten vertraulich behandelt werden müssen. Der kürzlich vom italienischen Gericht veröffentlichte GSK-Bericht stammt vom 16. Dezember 2011. Wäre er zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht worden, hätte eine grosse Zahl unnötiger Todesfälle in den Jahren 2012, 2013 und 2014 vermieden werden können.

Fazit: Wer seinem Kind diese Impfung trotzdem zumuten will, sollte zuerst abklären, wie es auf Pertussis-Toxoid, Tetanustoxoid, Diphtherietoxoid, Aluminiumphosphat, Aluminiumhydroxid, Formaldehyd, Neomycin, Polymyxin, VERO-Zellen (Affennierenzellen), Latex oder Hefe reagiert. Nebst dem Tod können Impfungen auch bleibende Schäden verursachen. In Anbetracht der vielen verheimlichten Studien dürfte die Dunkelziffer massiv alarmierender sein, als die bislang bekannten Fälle …

Quelle : https://www.legitim.ch/single-post/2018/04/27/Warnung-Dieser-Impfstoff-killte-mind-69-Babys-Verheimlichte-Impfstudie

Kräutermume sagt danke!


Beipackzettel

INFANRIX hexa Fertigspr.Plv.u.Susp.z.H.e.Inj.Susp.

Präparat:
INFANRIX hexa Fertigspr.Plv.u.Susp.z.H.e.Inj.Susp.
PZN:
6340665
Packungsgröße:
1 Stück (N1)
Abgabeform:
Rezeptpflichtig
Darreichungsform:
Trockensubstanz mit Lösungsmittel

Anbieter:

EurimPharm Arzneimittel GmbH
Saaldorf-Surheim
Homepage: http://www.eurim.de

Aktiver Wirkstoff:

  • Diphtherie-Adsorbat-Impfstoff (mindestens 30 Internationale Einheiten pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)
  • Haemophilus influenzae B-Saccharid-T-Konjugat-Impfstoff (0,035 mg pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)= HIB-PRP (0,01 mg pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)= Tetanus-Toxoid (0,025 mg pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)
  • Hepatitis-B-Impfstoff, rekombiniert, monovalent (0,01 mg pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)
  • Pertussis, acellulär-Adsorbat-Impfstoff (0,058 mg pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)= Hämagglutinin, filamentöses (0,025 mg pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)= Pertussis-Toxoid (0,025 mg pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)= Pertactin (0,008 mg pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)
  • Poliomyelitis-Impfstoff, inaktiviert (VERO); trivalent (80 Einheiten pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)= Poliomyelitisviren, inaktiviert (VERO) Typ I; Stamm Mahoney (40 Einheitennull pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)= Poliomyelitisviren, inaktiviert (VERO) Typ II; Stamm MEF1 (8 Einheitennull pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)= Poliomyelitisviren, inaktiviert (VERO) Typ III; Stamm Saukett (32 Einheitennull pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)
  • Tetanus-Adsorbat-Impfstoff (mindestens 40 Internationale Einheiten pro 0,5 ml Fertiglösung = 1 Flasche)

Sonstige Bestandteile:

  • Aluminiumhydroxid
  • Aluminiumphosphat
  • Aluminium-Ion
  • Lactose
  • Natriumchlorid

Weitere Bestandteile

  • Medium 199
  • Wasser für Injektionszwecke
  • Formaldehyd
  • Neomycin
  • Polymyxin B

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Die Informationen zu den Wirkstoffen können im Einzelfall von den Angaben im Beipackzettel mancher Fertigarzneimittel abweichen. Das liegt beispielsweise daran, dass wirkstoffgleiche Präparate von verschiedenen Herstellern für unterschiedliche Anwendungsgebiete zugelassen sind.

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Wirkung
Anwendung

Anwendungsgebiete von INFANRIX hexa Fertigspr.Plv.u.Susp.z.H.e.Inj.Susp.

– Diphtherie, zur Vorbeugung
– Tetanus (Wundstarrkrampf), zur Vorbeugung
– Keuchhusten (Pertussis), zur Vorbeugung
– Poliomyelitis (Kinderlähmung), zur Vorbeugung
– Erkrankungen durch Haemophilus influenzae Typ b, zur Vorbeugung
– Hepatitis B, zur Vorbeugung

Gegenanzeigen

Gegenanzeigen von INFANRIX hexa Fertigspr.Plv.u.Susp.z.H.e.Inj.Susp.

Beschreibt, welche Erkrankungen oder Umstände gegen eine Anwendung des Arzneimittels sprechen, in welchen Altersgruppen das Arzneimittel nicht eingesetzt werden sollte/darf und ob Schwangerschaft und Stillzeit gegen die Anwendung des Arzneimittels sprechen.

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
– Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Unter Umständen – sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
– Infektionen
– Fieber
– Erhöhte Blutungsneigung
– Thrombozytopenie (Verminderte Anzahl an Blutplättchen)

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
– Säuglinge in den ersten 6 Lebenswochen: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
– Kinder ab 3 Jahren: Das Arzneimittel sollte in dieser Altersgruppe in der Regel nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
– Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
– Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

Nebenwirkungen

Nebenwirkungen von INFANRIX hexa Fertigspr.Plv.u.Susp.z.H.e.Inj.Susp.

Nebenwirkungen sind unerwünschte Wirkungen, die bei bestimmungsgemäßer Anwendung des Arzneimittels auftreten können.

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

– Magen-Darm-Beschwerden, wie:
  – Erbrechen
  – Durchfälle
  – Appetitlosigkeit
– Lokale Reizerscheinungen am Applikationsort, wie:
  – Hautrötung
  – Wassereinlagerungen (Ödeme)
  – Schmerzen am Applikationsort
– Reizbarkeit
– Unruhe
– Erregung
– Schläfrigkeit
– Husten
– Fieber
– Abgeschlagenheit

(und plötzlicher Kindstod – Anm.d.Admin)

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise zu INFANRIX hexa Fertigspr.Plv.u.Susp.z.H.e.Inj.Susp.

Hinweise zu den Bereichen Allergien (betreffend Wirk- und Hilfsstoffe), Wechselwirkungen, Komplikationen mit Nahrungs- und Genussmitteln, sowie sonstige Warnhinweise.

Was sollten Sie beachten?
– Vorsicht bei Allergie gegen Formaldehyd (E-Nummer E 239)!
– Vorsicht bei Allergie gegen das Antibiotikum Neomycin!
– Aspartam/Phenylalanin kann schädlich sein für Patienten mit Phenylketonurie.
– Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Wechselwirkungen

Wechselwirkungen

Wenn mehrere Arzneimittel gleichzeitig angewendet werden, kann es zu  Wechselwirkungen kommen. Wirkungen und Nebenwirkungen der Arzneimittel können dadurch verändert werden. Ob eine Wechselwirkung auftritt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Sprechen Sie daher immer mit Ihrem Arzt oder Apotheker, um zu klären, ob eine Wechselwirkung für Sie tatsächlich eine Rolle spielt. Nur Arzt oder Apotheker können Ihre individuellen Risikofaktoren für eine Wechselwirkung abschätzen. Falls notwendig können Arzt oder Apotheker entsprechende Maßnahmen veranlassen. Setzen Sie vom Arzt verordnete Arzneimittel nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker ab.

Dosierung und Anwendungshinweise

Dosierung von INFANRIX hexa Fertigspr.Plv.u.Susp.z.H.e.Inj.Susp.

Wie wird das Arzneimittel dosiert?

Grundimmunisierung:

  • Säuglinge und Kinder von 6 Wochen – 3 Jahren
    • Einzel-/Gesamtdosis: 1 Fertigspritze / 2-3 Fertigspritzen
    • Zeitpunkt: unabhängig von der Tageszeit

Auffrischimpfung:

  • Säuglinge und Kinder von 6 Wochen – 3 Jahren
    • Einzel-/Gesamtdosis: 1 Fertigspritze / 1 Fertigspritze
    • Zeitpunkt: unabhängig von der Tageszeit

Anwendungshinweise

Beschreibt die korrekte Anwendung des Arzneimittels und wie lange das Arzneimittel angewendet werden sollte/darf.

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Die Anwendung sollte nur durch Fachpersonal oder unter deren Aufsicht erfolgen.

Dauer der Anwendung?
Grundimmunisierung: Säuglinge und Kinder von 6 Wochen – 3 Jahren erhalten 2-3 Impfdosen in einem Abstand von mindestens 1 Monat zwischen den Impfungen. 
Die Auffrischimpfung erfolgt 6-12 Monate nach der Grundimmunisierung, vorzugsweise im 2. Lebensjahr.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Besondere Maßnahmen sind deshalb nicht erforderlich.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

Aufbewahrung

Hinweise zur Aufbewahrung

Hinweise zur Aufbewahrung des Arzneimittels beim Endverbraucher, ggf. ergänzt um die Frist, innerhalb derer das Arzneimittel nach Anbruch verwendet werden darf.

Aufbewahrung

Lagerung vor Anbruch
Das Arzneimittel muss
– im Kühlschrank
– vor Frost geschützt
– im Dunkeln (z.B. im Umkarton)
aufbewahrt werden.
Aufbewahrung nach Anbruch oder Zubereitung
Das Arzneimittel muss nach Anbruch/Zubereitung innerhalb der nächsten Stunde verbraucht werden!
Das Arzneimittel ist nach Anbruch/Zubereitung nur zur einmaligen Anwendung vorgesehen. Reste müssen verworfen werden!

Bearbeitungsstand

Bearbeitungsstand

Datum der letzten Aktualisierung

06.03.2018

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Wichtige Hinweise
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Die medizinische Wissenschaft entwickelt sich ständig weiter. Neue Informationen finden nur mit zeitlicher Verzögerung Eingang in diese Datenbank. Lesen Sie daher immer die aktuelle Gebrauchsinformation vollständig durch und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Die Informationen dieser Datenbank sind nicht vollständig. Nicht jede Information ist für jeden Patienten relevant. Die Datenbank ersetzt daher nicht den Arztbesuch und die Beratung durch den Apotheker.

Quellen:  Informationsgrundlage ist das Datenangebot von ABDATA Pharma-Daten-Service

Gefunden : https://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/INFANRIX-hexa-Fertigspr.Plv.u.Susp.z.H.e.Inj.Susp.-6340665.html

Kräutermume sagt danke!


Eigener Kommentar:

Es wird vorsätzlich der Tod eines Säuglings und Kleinkind in Kauf genommen, um sich die Taschen zu füllen….

Soetwas nennt man  VORSÄTZLICHEN MORD und das auch noch aus niederen Beweggründen zum Zwecke der finanziellen Vorteilnahme im Sinne von vorsätzlicher Bereicherung im Schwerstfall.… (früher gab es dafür in Deutschland lebenslänglich!)

Ebenso schuldig sind die Gehilfen, Erfüllungsgehilfen und Regieungspersonal der jeweiligen Länder / Staaten, denn da gilt das selbe wie für den Impfstoff-Hersteller GlaxoSmithKline (GSK)….

Und iCH gebe denen allen mein Wort darauf :
WIR BEKOMMEN JEDEN EINZELNEN VON EUCH VERBRECHERN!!!!

Kräutermume