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Dieses Gesetz kennt schon jeder Deutsche – oder nicht?!

  1. Neue Landespolizeigesetze – Das Ende der Privatheit

Neue Landespolizeigesetze:Das Ende der Privatheit

Noch ist über den Lauschangriff nicht entschieden, und schon führen die Länder auch das vorbeugende Telefonabhören ein.

(SZ vom 29.7. 2003) – Es gibt ein Wort, das immer öfter eigentlich Verbotenes möglich macht: Es heißt Prävention, also Vorbeugung.

Mit diesem Wort haben die Amerikaner den Krieg im Irak begründet – zur Vorbeugung gegen den Terror. In Deutschland muss dieses Wort Prävention herhalten wenn es gilt, in Grundrechte einzugreifen:

Die Bundesländer haben damit begonnen, in den Neufassungen ihrer Polizeigesetze den Beamten die vorsorgliche Telefonüberwachung (TÜ) zu erlauben – also das Abhören ohne konkreten Verdacht.

Begründung: Prävention gegen Straftaten und Terroranschläge. Das Abhören soll erlaubt sein, nicht weil der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, sondern weil sich beim Abhören der Verdacht auf eine erhebliche Straftat ergeben könnte.

Im CDU-regierten Thüringen wurde ein solches vorbeugendes Abhörgesetz (im Rahmen der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes vom 20. Juni 2002) vor einem Jahr erlassen; es ging ohne große Widerstände und ohne bundesweites Medienecho über die Bühne; es gilt als „Pilotprojekt“ für die Ausweitung der Telefonüberwachung.

Im CSU-regierten Bayern kam ein solches Gesetz im Frühjahr in den Landtag, stieß aber auf unerwartet großen Widerstand, wurde deshalb vorläufig zurückgezogen und soll nach der Landtagswahl im September erneut eingebracht werden.

Pikanter Zeitpunkt

In Niedersachsen hat sich die Koalition aus CDU und FDP auf die vorbeugende Telefonüberwachung geeinigt; die erste Lesung des Gesetzes im Landtag hat am 25.Juni stattgefunden.

Fast genau so weit ist Rheinland-Pfalz; dort haben sich die Regierungsparteien SPD und FDP auch auf das Abhören ins Blaue hinein verständigt, ein entsprechender Regierungsentwurf vom 24.Juni wurde dem Landtag zugeleitet.

In einer Vielzahl von Bundesländern laufen Vorarbeiten für ähnliche Gesetze.

Da an den schon geltenden oder geplanten Polizeiabhörgesetzen fast alle Parteien beteiligt sind (nur Grüne und PDS fehlen), kann man sich darauf einrichten, dass in Bälde die Polizei in Deutschland flächendeckend eigene Abhörkompetenzen hat, die nur sehr wenig kontrolliert werden.

Diese Bestrebungen laufen pikanterweise just in einer Zeit, in der Karlsruhe die Vereinbarkeit des großen Lauschangriffs, also der elektronischen Wanze, mit der Verfassung prüft – einer Abhörmethode, die höchst umstritten ist, deren rechtliche Voraussetzungen aber immerhin höher sind als diejenigen in den neuen Polizeigesetzen.

Diese Gesetze stellen die Telefonüberwachung auf eine weitere, eine dritte Säule. Bisher dürfen Telefone abgehört werden im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach den Paragrafen 100 a und folgende der Strafprozessordnung; die Polizei ist hier Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.

Vorbeugendes Abhörrecht für die Polizei

Und es darf von den Geheimdiensten abgehört werden bei „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ gemäß Artikel 10 Absatz 2 Grundgesetz.

Mit den neuen Gesetzen kommt nun ein spezifisches polizeiliches Abhörrecht dazu – und zwar schon dann, wenn bestimmte Straftaten noch gar nicht begangen sind, aber die Polizei meint, dass bestimmte Personen sie begehen wollen.

Die Polizei kann diese Vorverdächtigen und deren Kontakt- und Vertrauenspersonen abhören.

Sie kann also auch die Gespräche der Vorverdächtigen mit Rechtsanwälten, Journalisten oder Geistlichen belauschen, die Gespräche mit all denen also, die im Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Dieses Recht, das beim Abhören im Rahmen eines Strafverfahrens noch Beachtung findet (selbst beim Großen Lauschangriff mittels Wanze darf das Gespräch mit dem Anwalt nicht aufgezeichnet werden) wird im bloßen Polizeiverfahren, in dem es noch nicht einmal einen richtigen Verdacht gibt, vom Tisch gewischt.

Das heißt: Je geringer der Verdacht, umso hemmungsloser kann abgehört werden.

Erfasst wird auch der gesamte e-mail- und Internet-Verkehr, erfasst wird auch „der Standort nicht ortsfester Telekommunikationsanlagen“; das heißt:

Es darf von der Polizei festgestellt werden, wo sich eine Person aufhält, die ein Handy in der Tasche hat.

Verabschiedung vom Fernmeldegeheimnis

Der frühere Bundesverfassungsrichters Jürgen Kühling hat im „Grundrechte-Report 2003“ bitter diagnostiziert:

„Das Fernmeldegeheimnis darf man als Totalverlust abschreiben.“Die neue Gesetzgebung ist so, als wolle sie diese Feststellung dick unterstreichen:

Schon aufgrund der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen ist es so, dass (wie das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg festgestellt hat), die „Anordnungshäufigkeit“ in Deutschland dreißigmal höher liegt als in den USA; die richterliche Kontrolle der Telefonüberwachungen wird im Max-Planck-Gutachten für stark verbesserungsbedürftig gehalten wird.

Von solch besseren Kontrollen findet sich in den neuen Länderpolizeigesetzen nichts.

Im Gegenteil: Selbst der in der Praxis ohnehin schlecht funktionierende Richtervorbehalt wird noch durchlöchert. Im thüringischen Gesetz gibt es, wie das der Bürgerrechtler Jürgen Seifert formuliert, den „polizeilichen Selbstvollzug“.

Im Gesetz heißt es nämlich: „Soweit lediglich eine Auskunft über die näheren Umstände der Telekommunikation erforderlich ist, kann bei Gefahr im Verzug der Leiter des Landeskriminalamts oder einer Polizeidirektion die Anordnung treffen.“

An Warnungen in den laufenden Gesetzgebungsverfahren hat es nicht gefehlt:

Bei der Anhörung im Bayerischen Landtag Ende Juni stieß das Projekt auf die geballte Ablehnung der beiden großen Kirchen, der Anwälte, der Notare, Ärzte und Journalisten, des obersten Datenschützers im Freistaat, Reinhard Vetter, sowie des Chefs der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld:

Bestehende Gesetze reichen aus

Das geplante Gesetz sei überflüssig, gab der ohne Wenn und Aber zu Protokoll.

Um Straftaten und Terroranschlägen vorzubeugen, wie CSU und Staatsregierung das geplante Gesetz begründen, seien die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend.

Er kenne „keinen Fall“, wo den Strafverfolgungsbehörden die Hände tatsächlich gebunden gewesen seien. Die geballte Kritik aller Berufsgruppen verwundert nicht:

Zum Kern der neuen Abhörgesetze gehört es, dass die Polizei vorbeugend die Kommunikationsverbindungen all der Personen abhören darf, die nach der Strafprozessordnung durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt sind. In Bayern sollen also etwa auch völlig unverdächtige Ärzte, Pfarrer, Drogenberater und Journalisten abgehört werden.

Sie alle müssen damit rechnen, das die Polizei mithört, wenn sie mit ihren Problemfällen Kontakt aufnehmen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist damit ausgehebelt. Zwar sind solche Gesetze in Hamburg und im Saarland schon gescheitert. Angesichts des Pilotprojekts in Thüringen und der Gesetzesvorhaben in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern sind aber neue Anläufe zu erwarten.

Der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha bezweifelt, ob die Länder überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Telefonüberwachung haben: Die Telekommunikation gehört nämlich gemäß Artikel 73 Nummer 7 Grundgesetz zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes; die Länder berufen sich hingegen auf ihre Kompetenz in Polizeiangelegenheiten.

Heinz Honnacker, Ex-Bundesverwaltungsrichter, früher Polizeirechtsreferent im bayerischen Innenministerium und Kommentator im Polizeirecht, sprach bei der Anhörung am 28.Februar 2002 im Thüringer Landtag von einer „ganz heißen Kiste“.

Er gab sich zwar als großer Befürworter der Telefonüberwachung zu erkennen, gestand aber zu, dass die „Kompetenz nach wie vor ungeklärt“ sei. Und auch der frühere Berliner Innensenator Eckhard Werthebach (CDU) hatte deswegen „juristisch gewisse Probleme“.

Lästige Statistik

Der Verstoß gegen Bundesrecht ist ziemlich offensichtlich. Dagegen gibt es ein probates Mittel. Es findet sich in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes:

„Bei Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht mit diesem Grundgesetz“ entscheidet „auf Antrag der Bundesregierung“ oder „eines Drittels der Mitglieder des Bundestages“ das Bundesverfassungsgericht.

Bisher war aber weder die Bundesregierung noch die rot-grüne Mehrheit im Bundestag bereit, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten. Offenbar hat man gegen das schleichende Ende der Privatheit nichts einzuwenden.

Die Bundesregierung will sogar die gesetzliche Vorschrift streichen, die bisher Transparenz bei der Telefonüberwachung gewährleisten soll:

Die Telekommunikationsunternehmen haben eine Jahresstatistik über die bei ihnen angeordneten Überwachungsmaßnahmen zu führen. Diese Statistik soll nun abgeschafft werden.

Sie ist aber die einzige Möglichkeit zu erfahren, wie viele einzelne Anschlüsse jährlich in Deutschland abgehört werden – weil die Statistiken der Landesjustizverwaltungen nur die Anzahl der Strafverfahren erfasst, in den eine TÜ angeordnet wird.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der überwachten Anschlüsse, wie zuletzt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten Ende März in Dresden moniert hat, um jährlich etwa 25 Prozent gestiegen. Vielleicht ist die Abschaffung der einschlägigen Statistik ja ein Ausdruck staatlicher Beschämung – nach dem Motto: Was man nicht mehr weiß, macht niemand mehr heiß.

 

Quelle : https://www.sueddeutsche.de/politik/neue-landespolizeigesetze-das-ende-der-privatheit-1.884413

Zwar Jahre alt, doch auch wert, zu wissen….

Frau Ursula Haverbeck / Verweigerung des Bischofbesuches durch die Strafanstaltsleitung / BRD Horror

Der gebildeten, klugen, edlen, humanistischen, wider jedes Menschenrecht in geschlossene BRD Haft geschlagene Frau Ursula Haverbeck ist der Wunsch ausgeschlagen worden, dass Bischof Williamson sie besuche.

Mitstreiter und Weggefährte Mkarazzipuzz sagt:

Liebe Freunde von BB,

ich erfahre eben, dass Frau Ursula Haverbeck im Gefängnis die Beichte ablegen will und einen Geistlichen ihres Vertrauens, den Bischof Williamson darum gebeten hat.

Die Frau ist 92 Jahre alt und fühlt vielleicht ihr Ende kommen.

Wer es bisher noch nicht wußte, Ursula Haverbeck sitzt wegen der sogenannten „Holocaustleugnung“ in Bielefeld im geschlossenen Vollzug.

Der erbetene Besuch des Bischof Williamson bei Ursula Haverbeck wurde von der Gefängnisleitung rundweg abgelehnt, wie vorher schon der offene Vollzug für eine über 90igjährige.

Leute, das gab es nicht mal in der Ostzone..

Das Gelumpe, was bei uns noch immer in Justiz und Vollzug am Drücker ist, schämt sich scheinbar für gar nichts mehr.

Verbreitet diese Info bitte auf Euren Blocks. So was sollte auch bei Nichtgläubigen wie mir Ekel und Abscheu hervorrufen.

Lieben Gruß
krazzi

 

Letzter i-Punkt auf NO GO wurde damit gesetzt.

Leser :

Greife zu Feder und Papier. Oder und zum Telefonhörer.

Gefängnisleitung
Bielefeld-Brackwede
Umlostraße 100,
33649 Bielefeld, Deutschland
poststelle@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de
Gruß an die Unbeugsamen !

Kräutermume

++++EILMELDUNG++++Sachsens Landesregierung rechnet mit SYSTEMWECHSEL !!!!++++EILMELDUNG++++

NA DA HT ABER JEMAND ANGST ….SYSTEMWECHSEL????

Die wahren Infos aus Syrien – Idlib

Zensurwelle auf FB läuft.
Willkürliche Löschungen von Beiträgen, Videos und Profilen ! Alles was das Thema i*d*l*b betrifft gelöscht. Alleine heute 8 Videos !!!

Quelle : FB

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Die „Weisshelm“- Terroristen
– die Propagandaabteilung von IS und AlKaida – bei der „Arbeit“…

FALSE FLAG – AKTION unter
Federführung des britischen Geheimdienstes MI6 !

„Der britische Geheimdienst (MI6) hat geplant, einen chemischen Angriff unter falscher Flagge in Idlib zu organisieren, und ihn dann der Arabischen Republik Syrien (als „Regime“ benannt) zuzuschreiben um damit einen westlichen Angriff auf Syrien zu rechtfertigen. Deutschland, die Vereinigten Staaten, Frankreich und das Vereinigte Königreich wären daran beteiligt.“

Gefunden bei : FB

Merkel-Regime will Grundstücke von Bürgern enteignen, um Häuser für Illegale zu bauen

Willkommen in Absurdistan! Während die Deutschen ohnehin schon den Hals voll haben von multikrimineller Bereicherung durch Merkels Fachkräfte und vor allem von der Tatsache, dass sie mit ihrem hart erarbeiteten Geld den eigenen Völkermord auch noch bezahlen dürfen, sollen sie jetzt auch noch enteignet werden. Auf Grundstücken von Deutschen sollen dann Häuser für Illegale entstehen – auf unsere Kosten wohlgemerkt.

von Ernst Fleischmann

Man könnte meinen, es handle sich um einen üblen Scherz, doch es ist die Realtität: Die Politik plant den Zugriff auf Häuser und Grundstücke der Bürger. Die Empörung ist groß, denn mündige Bürger wollen schließlich immer noch selbst entscheiden, was mit ihrem Eigentum geschieht. Das sieht das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg allerdings anders und fordert vehement ein Zugriffsrecht der Kommunen auf Privatgrundstücke im Innenbereich der Städte.

Ein internes Dokument des Ministeriums, welches den Stuttgarter Nachrichten vorliegt, zeigt auf, welchem Zweck die dreiste Forderung nach Enteignung der Bürger dient. Das Land will Bauland für neue Wohnungen aktivieren. Zweimal dürfen Sie raten, wer in die neuen Häuser einziehen wird. Sind es etwa deutsche Obdachlose oder sozial schwache deutsche Familien, für die nun endlich bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll?

Fehlanzeige! Selbstverständlich sollen Merkels Goldstücken die neuen Häuser zur Verfügung gestellt werden. Denn welcher Illegale wohnt schon gern in einer Gemeinschaftsunterkunft? Die Politik versucht, den wahren Zweck der Enteignung der Bürger zu vertuschen und spricht unverfänglich von „gezielter Aktivierung innerörtlicher Brach­flächen und Baulücken“. Doch wie ein Ministeriumsmitarbeiter gegenüber Anonymousnews.ru bestätigte, sind die Pläne zur Unterbringung der Illegalen längst erarbeitet.

Die Dreistigkeit der Politik geht sogar so weit, dass man die Bürger zwingen will, ihre Grundstücke auch noch nach den Vorgaben der Behörden selbst zu bebauen. Doch wer schaufelt sich schon gern das eigene Grab? Welcher Eigenheimbesitzer käme freimütig auf die Idee, hinter seinem Haus eine Luxusunterkunft für fremde Sex- und Gewalttouristen zu bauen? Wohl kaum ein normaler Mensch würde dies freiwillig tun.

Deshalb sieht die Lösung des Ministeriums so aus: „erforderlichenfalls Zugriffsmöglichkeit der Gemeinde auf Privatgrundstücke“. Das Wort Enteignung vermeidet man geflissentlich, könnte es doch im Volk zu Beunruhigung führen. Doch es sind längst noch nicht alle Menschen in die Fänge linksgrüner Volksabschaffer geraten. Und viele selbstständig denkende Immobilienbesitzer laufen bereits Sturm gegen ihre geplante Enteignung.

Die liberale Agenda
Buchtipp zum Thema: „Die liberale Agenda – Analyse der Geisteskrankheit linker Meinungsdiktatoren“

Wieder einmal soll ordnungsrechtlicher Zwang mit massiven Eingriffsmöglichkeiten in die Eigentumsrechte als Hebel dienen“, kritisiert Haus-und-Grund-Landeschef Ottmar Wernicke. Zudem besteht aus Sicht von Wernicke die Gefahr, dass das Gesetz auf Gebiete angewandt wird, die sich dafür nicht eignen. „Als ­Beispiel kann die Einfamilienhaussiedlung mit großen Gärten angeführt werden“, bemängelt der Haus-und-Grund-Chef weiter. Der Politik ist das jedoch egal. Wer braucht schon einen Garten hinter dem Eigenheim, wenn er stattdessen ein paar afrikanische Drogendealer oder Vergewaltiger als direkte Nachbarn haben könnte? Komisch ist immer nur, dass Politiker aus sämtlichen Lagern in der Regel gut abgeschottet in Wohlstandsvierteln leben, wo es keine Bereicherung gibt. Warum das wohl so ist?

Wie dicht Politik und Wirtschaft mittlerweile schon verknüpft sind, wenn es um Geld aus der Asylindustrie und um die Abschaffung des eigenen Volkes geht, zeigt die Äußerung von Sigrid Feßler. Der Vorschlag sei „überlegenswert, einfach, um Flächenpotenziale der Innenentwicklung effektiver als bisher erschließen zu können“, sagt die Direktorin des Verbands der baden-württembergischen Wohnungs- und Immobilienunternehmen, kurz VBW. Man sieht auch hier, wie der Bürger mit vermeintlich unverfänglichen Floskeln hinters Licht geführt und für dumm verkauft werden soll.

Auf die Frage, wie der Bau von Häusern für Illegale auch gegen den Willen der Grundstückseigentümer durchgesetzt werden könnte, heißt es aus dem Ministerium: Erfülle ein Eigentümer seine Bauverpflichtung nicht in einer vorgegebenen Frist, muss die Gemeinde ein angemessenes Angebot zum Verkauf unterbreiten. Und: „Lehnt der Grundstückseigentümer das Angebot ab, greift als letzte Stufe die Enteignung.“ Wie wir die Schergen des Merkel-Regimes kennen, werden diese „angemessenen“ Angebote natürlich den Marktwert der Grundstücke deutlich unterschreiten, sodass ein normaler Mensch ohnehin nicht auf die Idee käme, zu verkaufen. Und zack, schlägt die Enteignung zu. Ganz davon abgesehen will kein normaler Mensch illegale Asylforderer als unmittelbare Nachbarn, was den Weg zur Enteigung noch verkürzt. Willkommen in Absurdistan.

 

Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2018/07/30/merkel-regime-will-grundstuecke-von-buergern-enteignen-um-haeuser-fuer-illegale-zu-bauen/

Klimawandel ein großer Schwindel???

In einer Aufsehen erregenden Dokumentation bestreiten namhafte internationale Wissenschaftler, darunter 70 Nobelpreisträger, den Klimawandel !

Hört sich sehr plausibel an und stimmt auch so nach meinen Recherchen….

 

 

Quelle FB : Diana U. Ulli

Ist Ursula Haverbeck schuldlos ins Gefängnis geschickt worden? Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr

Da stellt sich mir mehr als ein Fragezeichen in meinem Gehirn zu dem Inhalt des BVG’s und der Verurteilung so einiger Menschen…
Sollten hier nur Menschen mundtot gemacht werden, hat man Angst vor ihnen??
Hier der Artikel :

Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.

Der ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die “religiö-sen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:

“Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”

Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8

Wir stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet Derartiges.

Es war der unvergessene Jürgen Rieger, der diese Menschenrechtswidrigkeit vor das Verfassungsgericht brachte. Nur wenige Tage nach seinem Tod wurde der Entscheid verkündet, mit einem verheerenden Wortlaut für uns Freiheitliche. Die Systemmedien bezogen sich auf den Passus, dass das System tatsächlich Sondergesetze anwendet. Klipp und klar liest man, dass “§ 130 Abs. 4 StGB auch als Sondergesetz mit Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, vereinbar ist.”

Dieser Teil des BVerfG-Entscheids klingt eindeutig. Die menschenverachtende Verfolgungsmaschinerie schien sich tatsächlich auf Paragraph 130 StGB berufen zu dürfen. Wir vom NJ hatten immer moniert, dass im Zusammenhang mit der Bestreitung von Gaskammern und dem Umfang von “jüdischen Opfern” die Anwendung des 130-er von den damit befassten Gerichten willkürlich gegen seinen Inhalt ausgelegt wird.

Wer “jüdische Opfer” während der NS-Zeit grundsätzlich nicht bestreitet, sondern nur den allgemein genannten Umfang in Abrede stellt, sowie die “Tatwaffe Gaskammern” bestreitet, der durfte unserer Meinung nach nie nach § 130 StGB vor Gericht gestellt werden. Dieser Paragraph schreibt weder eine Mindestopferzahl vor, an die man glauben muss, noch wird eine spezifische Tatwaffe genannt, die man nennen muß. Insofern hätte damals das gesamte Parlament vor den Richter gehört, das die Formulierung des Gesetzes ohne “Mindestopferzahl” und ohne “Gaskammern” verabschiedete.

Doch die justiziable Wirklichkeit im Verfolgerstaat BRD war eine andere. Beweise dürfen bis heute nicht eingebracht werden und in Sachen Opferzahl und Tatwaffe wird eine sogenannte Offenkundigkeit vorgeschützt, die aber bis heute von keinem Richter definiert wurde. Kein Richter will sich in Sachen Zahlen festlegen und auch die Gaskammern werden, wenn überhaupt, nur nebulös angesprochen. Dennoch wird regelmäßig verurteilt, mittlerweile bis zu lebenslänglich. Man addiert einfach einzelne Sätze aus einer Forschungsveröffentlichung und bestraft den Autor für jeden Satz einzeln mit der Höchststrafe von fünf Jahren. Der deutsche Freiheitskämpfer Horst Mahler erhielt so 13 Jahre Kerker aufgebrummt, und das bei einem Lebensalter von 73 Jahren.

Es war Horst Mahler, der den BVerfG-Entscheid analysierte und aus der Zelle heraus mitteilte, der Inhalt sei das Gegenteil von dem, was im Leitsatz, wie oben zitiert, über die Medien nach draußen kam. Mahler führte aus, warum das Willkürgesetz damit außer Kraft gesetzt sei. Er sollte mit seiner Analyse recht behalten, das Bundesverfassungsgericht hat die Willkürverfolgung nach § 130 StGB in Wechselwirkung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung anders definiert als derzeit von den Gerichten praktiziert.

Bereits in Absatz 61 der Urteilsbegründung stellen die Richter klar, dass die Meinungsäußerung,“Juden wurden nicht vergast” keine Straftat darstellt, sofern nicht bewusst die als offenkundig bezeichnete Gewalt der NS-Zeit ausdrücklich gebilligt, verherrlicht und gerechtfertigt wird. Die Richter bestätigen wohl die “rechtmäßige” Anwendung eines menschenrechtswidrigen Sondergesetzes, aber nur im Zusammenhang mit der Billigung von Gewalt: “Die Vorschrift (§ 130 StGB) dient nicht dem Schutz von Gewaltopfern allgemein und stellt bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt- und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt ab, sondern ist auf Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt.”

Mag es historisch noch so falsch, ethisch noch so verwerflich sein, was da formuliert wurde, die Bestreitung der Existenz von Gaskammern fällt demgemäß nicht unter die Verfolgungsmaßnahmen. Um nach dem Sondergesetz verfolgt werden zu können, müsste jemand sagen/schreiben: “Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn Deutschland hatte das Recht dazu.” Kein Revisionist, kein Nationalist, kein Freiheitlicher hatte jemals Derartiges gesagt bzw. würde das jemals sagen.

Unter Absatz 72 wird das Gericht noch klarer, weil die Richter feststellen, dass die Bestreitung des sogenannten Holocaust nicht als “Verherrlichung” des NS-Reiches bzw. als “Billigung” des behaupteten Holocaust gedeutet werden darf. Es wird klar gesagt, dass es keine Einschränkungen bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt geben darf. Es heißt: “Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen.” Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn daraus eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nicht behindert werden. Das Gericht wörtlich: “Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.”Dann nochmals die Verdeutlichung, dass jede Meinungsäußerung, die nicht direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß, auch wenn sie noch so “gefährlich” bzw. “wertlos” (falsch) sei. Wörtlich: “Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.” Diese Formulierung ist glasklar. Solange nicht zu Gewalt im Zusammenhang mit der Holo-Bestreitung aufgerufen wird bzw. die behaupteten Verbrechen gerechtfertigt werden, muß für den Holo-Widerspruch die volle Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gelten.

Diese Festlegung wird sogar noch tiefer definiert: “Für den Schutz von materiellen Rechten ergibt sich hieraus eine Art Eingriffsschwelle für die Gefahrenabwehr, die lediglich von den Meinungen als solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als dass sie dazu berechtigen, diese staatlicherseits zu untersagen.” Im Klartext: Der Sonderschutz der Juden ist nicht gefährdet, wenn jemand schreibt/sagt, der Holo hat nicht stattgefunden. Eine solche Meinung, so die Richter, darf vom Staat nicht untersagt werden.

In Absatz 75 des Urteils wird noch einmal deutlich gemacht, dass die Verfolgung im Rahmen von § 130 StGB alleine dem Aufruf nach Gewalt und der eindeutigen Rechtfertigung von historischer Gewalt, nicht aber der geistigen Auseinandersetzung gilt. Es wird zwar gesagt, dass die “rein geistige Wirkung” sich mit der “rechtsverletzenden Wirkung” überschneiden kann, doch müsse sich der Gesetzgeber“von vornherein auf die Verfolgung von Schutzzwecken beschränken, die an dieser Grenze orientiert sind und nicht schon das Prinzip der freien geistigen Auseinandersetzung selbst zurücknehmen.” Es wird von den Richtern sogar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abverlangt. Also, ob aus gewissen Äußerungen Gewalt entstanden ist: “Diesen Grenzen hat auch die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu folgen. Je konkreter und unmittelbarer ein Rechtsgut durch eine Meinungsäußerung gefährdet wird, desto geringer sind die Anforderungen an einen Eingriff; je vermittelter und entfernter die drohenden Rechtsgutverletzungen bleiben, desto höher sind die zu stellenden Anforderungen … Je mehr [Meinungsäußerungen] im Ergebnis eine inhaltliche Unterdrückung der Meinung selbst zur Folge haben, desto höher sind die Anforderungen an das konkrete Drohen einer Rechtsgutgefährdung.” Wenn also ersichtlich ist, dass die Verfolgung einer “Sondermeinung” die Meinungsfreiheit selbst in Gefahr bringt, desto mehr muss überprüft werden, ob wirklich eine Rechtsgutgefährdung (Gefahr für die Juden durch Gefährdung des öffentlichen Friedens) vorliegt.

Was die Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, macht das Gericht in Absatz 77 klar: “Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.”

Allerdings, wie immer im BRD-Justizsystem, lassen die Richter eine Hintertür für die Verfolgung mit einer schwammigen Formulierung in Absatz 78 offen. Sie stellen die Strafbarkeit heraus, “den öffentlichen Frieden stören” indem die Aufforderung zu Straftaten, die Androhung zu Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten, eingeschlossen jene des § 130 StGB, enthalten sind.

Aber in Absatz 79 wird diese Definition wieder unwirksam gemacht, indem eindeutig die Strafbarkeit in der Gefährdung des öffentlichen Friedens festgemacht wird: “Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Gesetzesbegründung allein und tragfähig auf den Schutz des öffentlichen Friedens gestützt. Die Frage, ob, beziehungsweise in welchem Verständnis die Norm auch auf den Schutz der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gestützt werden könnte, kann damit dahinstehen.”

Und in Absatz 81 hebt das Gericht die Meinungsverfolgung nach § 130 StGB, wie auch in Absatz 78 schwammig bestätigt, total auf. Es wird klar gesagt, dass nach § 130 StGB nur das Gutheißen des realen Verbrechens verfolgt werden darf, nicht die Ideen. Wörtlich: “§130 Abs. 4 StGB definiert als unter Strafe gestellte Tathandlung die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Bestraft wird damit das Gutheißen nicht von Ideen, sondern von realen Verbrechen.”

Noch deutlicher wird die derzeitige menschenverachtende Verfolgungspraxis nach § 130 StGB in Absatz 82 als unrechtmäßig verworfen. Es wird ausdrücklich gesagt, dass eine anstößige Geschichtsinterpretation nicht unter Strafe gestellt werden darf. Wörtlich: “Die Vorschrift stellt nicht schon eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe, sondern die nach außen manifestierte Gutheißung der realen historischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wie sie unter dem Nationalsozialismus ins Werk gesetzt wurde.” Also selbst das Ausdrücken von Sympathien für den Nationalsozialismus, weil er zum Beispiel viele soziale Reformen zugunsten der Menschen schuf, ist keine Straftat. Die Geschichtsinterpretation alleine schon gar nicht.

Dass eine gegenteilige Meinung zum staatlich verordneten Holocaust-Bild keine Straftat darstellt nach § 130 StGB, sondern ausdrücklich nur die Billigung und Belohnung von “tatsächlich begangenen Verbrechen”, wird in Absatz 82 noch einmal unterstrichen. Wörtlich: “Die Vorschrift ist von der gesetzgeberischen Wertung insoweit ähnlich angelegt wie bisher schon § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten, tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe stellt.”

Bislang haben die Gerichte den § 130 StGB als Gummiparagraphen benutzt. Kein Richter hat jemals verbindlich einem Angeklagten sagen können, welche jüdische Opferzahl als strafrechtlich relevant gilt bzw. mit welcher Opferzahl man sich bei Nennung strafbar machen würde. Auch im Verfolgungsparagraphen 130 gibt es keine klaren Vorgaben dazu. Selbst die “Tatwaffe” für den Holocaust wird im § 130 nicht genannt, wie bereits oben ausgeführt. Somit ist es für den Normalbürger nicht zu überschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. In Absatz 88 (sic) stellt das Gericht diesen Missstand heraus, der so nicht angewendet werden darf. Wörtlich: “Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Diese Verpflichtung dient einem doppelten Zweck. Einerseits geht es um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist.”

In anbetracht der Tatsache, dass die Holo-Richter bislang das Gesetz selbst interpretierten und die interpretierte Version anwandten, wird in der BVerfG-Entscheidung mit folgendem Satz als ungesetzlich festgeschrieben:“Andererseits soll sichergestellt werden, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt [Richtern] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.”

Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.

Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. “Bei ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der Politik.” (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftigte diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: “Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk.Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.”(Der Spiegel 26/1992, S. 23)

Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der federführende Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.

Man kann sagen, dass nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden.

Tausende Deutsche wurden verfassungswidrig verurteilt und inhaftiert wegen § 130! Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?

Liebe Blogger und Internetnutzer. Bitte verbreitet diesen Beitrag größtmöglich im Internet, in Foren und Blogs und natürlich auf Facebook und Twitter. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir uns von der deutschen Lügenpresse nicht beirren lassen und eine angemessene Gegenöffentlichkeit herstellen.

Quelle : http://mzwnews.com/politik/verfassungsgericht-holocaust-bestreitung-ist-keine-straftat-mehr/

 

 

Das stellt einzig und allein die Meinung des Verfassers da, nicht meine eigene!

Kräutermume


Eigener Kommentar :

Tja…. wenn das „Verfassungsgericht“ den Beschluß gefaßt hat, daß dieses KEINE Straftat mehr ist, die EU 2005 die Strafe für „Nationalsozialistischen Zeichen des „AH-Reiches“ aufgehoben hat (Ab 2005 hat die EU das Verbot der Symbole des 3. Reiches aufgehoben) , frage ich mich :

WARUM SITZEN DIE MENSCHEN DANN WEGEN §130 StGB??????

Gruß Eure sehr nachdenkliche Kräutermume…..

Rabbiner und wahre Juden gegen Zionismus

Sehr sehenswert….!

Gefunden bei :
 Hussein Zreik 

Quelle :
Die Welt wird belogen und verkauft – Wir brauchen eine globale Revolution“ 

Kräutermume sagt danke!

Die 3 größten Lügen unseres Schulsystems

Die 3 größten Lügen unseres Schulsystems

Unsere Schulen sind sinkende Schiffe, die den Anforderungen unserer Zeit nicht mehr gerecht werden.

Es ist nicht so, dass das nicht auch von der Politik erkannt wird. Aber die Lippenbekenntnisse etwas zu verändern, helfen nicht weiter. Der Wandel muss aus den Schulen kommen. Er muss aus der Gesellschaft kommen – von Dir und von mir kommen.

Bevor wir etwas verändern können, müssen wir erkennen, was wir verändern möchten.
Bevor wir etwas neu bauen möchten, müssen wir erkennen, was mit dem alten System – dem alten Schulsystem – nicht stimmt.

Die Wurzel allen Übels ist, dass wir in der Schule belogen werden. Uns werden Dinge aufgetischt, die so nicht stimmen. Und die möchte ich beim Namen nennen.

Lüge #1: Die Talent-Lüge:
Unser Schulsystem sortiert Kinder aus, ja es stempelt sie ab. Es trennt die „Guten“ von den „Schlechten“.
Deshalb haben wir ein System mit Haupt- und Realschulen und den Gymnasien.
Unserem System zufolge gibt es Kinder, die intelligenter sind als die anderen. Und es gibt Noten, die das angeblich belegen.

Es gibt Zeugnisse auf denen steht, dass aus dem einen Kind mal etwas werden kann – und aus dem anderen nie etwas werden wird.
Dieses System unterstützt die Auffassung, dass es eben dumme und intelligente Kinder gibt und dass einige talentiert sind und andere nicht.
Ich halte das für falsch.
Wir sollten Kinder keinen Stempel aufdrücken, von dem sie sich nur schwer oder gar nicht mehr befreien können.

Wir sollten Kinder motivieren, dass sie gut werden können in dem was sie tun.
Wir sollten sie motivieren, dass sie gut werden können, auch wenn ihnen nicht alles zufliegt.
Prinzipiell bin ich davon überzeugt, dass wir in allem gut werden können. Es kommt weit mehr auf die Übung an, als auf das Talent.

Wachstum in einem Bereich kommt ganz automatisch, wenn wir uns auf diesen Bereich fokussieren und uns üben.

Wir sollten Kindern kommunizieren: Jeder kann alles lernen.

Das Gehirn ist wie ein Muskel.

Es wächst und verändert sich.

Wenn man etwas übt oder das Gehirn für eine bestimmte Tätigkeit benutzt, dann wird es besser in der Tätigkeit und verändert sogar seine Struktur.

Experimente, die Carol Dweck (Autorin von Mindset: The New Psychology of Success) mit Schülern durchführte, haben gezeigt, dass allein das Wissen, dass man sich selbst verändern kann ihre Lernleistungen extrem gesteigert hat.

Im Vergleich zu den Schülern, denen nicht gesagt wurde, dass ihr Gehirn wie ein Muskel funktioniert, und die deutlich schlechtere Ergebnisse zeigten. Und das innerhalb eines sehr kurzen Intervalls.

Die Lüge, dass die einen Kinder gut und die anderen schlecht sind, sollte dadurch ersetzt werden, dass alle Kinder talentiert sind.

Alle Kinder haben jedes für sich ein enormes Potential.

Wir sollten Kinder ermutigen ihr Potential zu entfalten anstatt ihnen zu sagen, dass sie dies und das nicht können oder hier und da Nachholbedarf haben.

Ich glaube es würde unsere Gesellschaft nachhaltig verändern, wenn uns allen bewusst wäre, dass wir alle Potentialträger sind und unser Potential mit entsprechendem Einsatz und Fleiß entfalten können.

Lüge #2: Die Konkurrenz-Lüge:
Die zweite Lüge, die fest in unserer Gesellschaft verankert ist, ist die Konkurrenzlüge.

Uns wird von kleinauf beigebracht, dass es ohne Konkurrenz nicht geht.

Wir sollen uns mit unserem nächsten vergleichen.

Wir sollen andere übertreffen und „besser“ sein.

Wir sollen anderen nur dann helfen, wenn es uns selbst etwas bringt.

Woher kommt diese Lüge?

Sie kommt aus einer Denkart, die besagt, dass es nicht genug für alle gibt.

Sie kommt aus einer Denkart der Angst und Unsicherheit, die besagt, dass wir vielleicht nicht geliebt werden, wenn wir uns nicht besser stellen als andere.

In dem Buch Body Mind Mastery: Creating Success in Sport and Life von Dan Millman, wird auf ein klassisches Beispiel verwiesen.

Jeder kennt das Stuhltanz Spiel, bei dem immer ein Stuhl weggenommen wird.

Für mich war es ein Aha-Moment, dass man dieses Spiel auch spielen könnte, ohne dass Kinder „rausfliegen“ und am Ende nur noch ein Kind sitzen kann.

Man könnte es im Geiste der Kooperation spielen. Es wird immer ein Stuhl weggenommen und die Kinder müssen versuchen alle auf die noch verbleibenden Stühle zu passen. Am Ende hätte man ein lachendes Knäuel von Kindern, die sich zu einem menschlichen Turm auf einem Stuhl machen.

Ich will nicht sagen, dass Stuhltanz ein Spiel ist, bei dem wir psychische Schäden davon getragen haben, weil es eine spielerische Konkurrenz gibt. Keineswegs. Ich finde nur spannend, dass sich in der Welt, genau wie in diesem Spiel auch ohne Konkurrenz, dafür in einem kreativen Miteinander für ein höheres Ziel, viele positive Lösungen entstehen können.

Insbesondere an Schulen sollte es doch darum gehen, den Kindern beizubringen, wie man kreativ miteinander Lösungen entwickelt und nicht wie man gegeneinander antritt.

Warum nicht sich gegenseitig inspirieren, statt zu konkurrieren?

An unseren Schulen und Universitäten (ich spreche hier einfach mal nur für die BWL Studiengänge) werden tendenziell eher junge Erwachsene „herangezogen“, die ihrem nächsten nur solange etwas gönnen, solange er oder sie „schlechter“ ist.

Wollen wir in so einer Gesellschaft leben? Einer Gesellschaft in der wir neidisch aufeinander sind und uns versuchen auszustechen?

Für mich ist die Antwort ein klares NEIN.

Wenn wir eine andere Gesellschaft wollen, in der jeder versucht sich selbst zu übertreffen, anstatt seinen nächsten, dann sollten wir das auch unseren Kindern zeigen und mit gutem Beispiel vorangehen.

Kinder mit einem erfundenen Maßstab, also Zeugnissen und Noten gegeneinander zu stellen und sie danach zu beurteilen, ist dafür vermutlich nicht der richtige Weg.

Insbesondere wenn man beachtet, dass in der Regel nicht wirkliche, lebensnahe Kompetenzen beurteilt werden, sondern Wissen, das man heutzutage jeder jederzeit und überall mit seinem Smartphone abrufen kann.

Lüge #3: Die System-Lüge:
Die dritte Lüge ist die System-Lüge.

Ich habe sie während meiner Schulzeit so oft gehört, dass ich sie genauso geglaubt habe, wie vermutlich die meisten anderen Schüler auch.

„Wenn Du kein ordentliches Abi machst, dann kann auch nichts aus dir werden.“

„Wie willst du mal einen Job finden, wenn Du keine guten Noten hast?“

Und so weiter.

Aus meiner Sicht sind diese Fragen super gefährlich. Sie schrecken uns davon ab, mündige und eigenständige junge Menschen zu werden.

Die Aussage der System-Lüge ist, dass wir jemand anderen brauchen, der uns unter seine Fittiche nimmt. Wir müssen uns durch die Schule quälen. Dann müssen wir möglichst eine Uni besuchen. Und zu guter Letzt sollen wir uns anbiedern und uns einen Job suchen.

Allein sind wir wertlos und ohne gute Noten kann unser Leben nur eine Richtung kennen. Steil nach unten.

Das ist natürlich Humbug.

Ich frage mich, warum uns nicht beigebracht wird, dass wir selbst Dinge bewegen können.

Warum lernen wir nicht zu handeln, zu agieren, Projekte zu starten?

Warum wird an der Schule und der Uni vor allem gelehrt, passiv Wissen in sich hineinzufuttern und es anderen, nämlich der Autoritätsperson, die vor der Klasse steht, Recht zu machen?

Ist es das was wir wollen?

Woher kam in der Geschichte wirklicher Fortschritt?

Von Menschen, die gelernt haben sich anzubiedern oder von Menschen die den Status Quo in Frage stellten?

Mir geht es nicht darum, dass niemand in und für Unternehmen arbeiten soll.

Absolut nicht.

Mir geht es darum, dass wir mit der System-Lüge junge Menschen davon abhalten sich wirklich ihren Potentialen ensprechend in der Gesellschaft einzubringen.

Alle sagen doch, dass wir mehr Menschen mit (nachhaltigem) Unternehmergeist, Problemlöser und Menschen mit Visionen brauchen.

Auch weitere Lippenbekenntnisse und mehr Geld für Bildung werden jedoch nichts ändern, wenn wir nicht unser Denken ändern.

Einige Schulen machen Schluss mit diesen drei Lügen. Sie sind wirkliche Orte des Lernens. Besonders beeindruckt hat mich das Buch EduAction – Wir machen Schule, in dem es um die evangelische Schule Berlin Zentrum geht, die einen alternativen Weg geht.

Wir brauchen mehr davon. Und mehr davon kann es nur geben, wenn mehr Menschen die Lügen sehen und grundsätzlich bereit sind einen anderen Weg zu gehen.

Unser Grundsatz:
Bildung und Wissen sollte immer und für jeden frei zugänglich sein. Heute wie nie zuvor ist es wichtig, dass die eigene Meinung nicht einfach von Medien übernommen, sondern selbst gebildet wird!
Entdecken auf unserer Seite weitere spannende Artikel & Videos!

gemeinsam rocken wir den Frieden.
euer Frieden rockt Team 

 

Quelle : FB Frieden rockt

Kräutermume sagt danke!

„Nazi und krank“: Zwischenfall mit der Polizei auf Demo „Mütter gegen Gewalt“ in Duisburg


Sind Mütter, die für die Sicherheit ihrer Kinder demonstrieren Nazis? Etwa 150 taten dies gestern und mussten sich – mit Duldung der Polizei – als Nazis beschimpfen lassen

Bei der gestrigen Demo „Mütter gegen Gewalt“ kam es zu einem Zwischenfall, über den die betroffene Demonstrantin berichtet. Es ist unglaublich – aber verwundert schon gar nicht mehr – wie die Polizei auf eine Bitte reagierte, eine Anzeige wegen Beleidigung aufzunehmen. Ein Gastbeitrag von Peter Helmes (Conservo)

Was deutlich macht, dass die „Strategie“ der (politisch gesteuerten) Einsatzleitungen hier und andernorts zumindest darin besteht, Teilnehmer zu verunsichern. Nach dem hier geschilderten Vorfall wird die Lust zur Teilnahme an solchen Demos nicht gerade gefördert – aber das Ziel erreicht: möglichst wenig Teilnehmer!

Was das noch mit der (eindeutigen) Rechtsgrundlage zu tun hat, wird uns gewiss niemand „Offizieller“ beantworten. Wer gegen den Strom der Willkommenskultur protestiert, ist gottgegeben ein Nazi – eben!

Lesen Sie, was eine Teilnehmerin, deren Namen ich aus verständlichen Gründen hier nicht angebe, in Duisburg erlebt hat. (Ihre Frage am Schluss dieses Berichts gebe ich gerne an meine Leser weiter!): Bericht aus Duisburg.

Ich bin auf der Demo „Mütter gegen Gewalt“ in Duisburg gewesen. Es sollte eine Großdemo werden. So viel dazu: Die anwesenden Polizisten waren vielleicht zahlreicher als die Demo und die Gegendemo zusammen. Habe leider Laleh verpasst, aber sonst alles miterlebt. Danke an Mona und alle, die an der Organisation beteiligt waren! Gute Reden. Ich fand nur schade, dass die von Ignaz nicht die letzte war. Es wär ein krönender Abschluss gewesen.

Während seiner Rede hat es für mich persönlich einen Zwischenfall gegeben. Ich habe eine Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung erstattet. Es kam so:

Eine anwesende junge weibliche Person hat mich angesprochen und gefragt, warum ich denn klatschen würde, denn Ignaz würde wie Hitler sprechen, und wenn ich klatsche, dann bin ich Nazi und krank.

Zuerst hielt ich es für einen Scherz bzw. hoffte, dass daraus ein Gespräch wird. Aber sie ließ nicht locker und wiederholte mehrmals ihre Beleidigungen. Sie erwähnte dabei, dass sie aus der Ukraine stammen würde und Jüdin sei, und dass ich und alle dort die ersten sein werden, die man vergasen wird, wenn’s losgeht. Das ganze ereignete sich unter den Bäumen links von der Bühne, von den Zuschauern aus gesehen.

(Photo: Auf der Demo wurden von „Widerstand steigt auf“ auch wieder PP-Flugblätter verteilt)

Die von mir herbei gerufenen Polizisten (2), die die Anzeige aufnehmen sollten, haben zu ihr gesagt, sie soll wiederholen, was sie gesagt hat und sie tat es. Sie sagte wörtlich: „Ja, das stimmt. Sie ist Nazi und krank, weil sie klatscht, wenn der da redet.“ Daraufhin wandten sich die Polizisten an mich und sagten, das sei Kinderkram, sie meine nicht mich persönlich, sondern alle, die dort sind, das verstünden sie so und ob ich wirklich eine Anzeige erstatten will, denn das ganze könnte auch nach hinten losgehen.

Ich wollte die Namen der Polizisten wissen, denn schließlich haben sie auch gehört, dass sie gesagt hat, sie meint mich persönlich und ich würde sie gern als Zeugen benennen. Dass war denen wohl zuviel, denn der eine schrie mich förmlich an und meinte, sie können keine Zeugen sein, sie sind Polizisten, und ich kann Anzeigen erstatten, wie ich will, aber daraus wird nichts. „Ist mir klar“ bemerkte ich. Er war außer sich und sagte zornig: „Ich weiß genau, wie sie das meinen!“ Ich sagte: „Ich stimme Ihnen zu, das habe ich gemeint.“ Dann entfernten sie sich mit dem Mädel mehrere Schritte weiter. Der eine redete mit ihr, während der andere mit meinem Ausweis in der Hand telefonierte. Sie hatte keinen Ausweis dabei. Am Ende kam der eine zurück und las mir ihre Einlassung vor. Darin stand, dass sie uns alle gemeint hat und nicht mich persönlich. (Damit ist wohl der Tatbestand der Beleidigung nicht mehr erfüllt).

Die junge Frau hat gelernt, sie kann beleidigen, lügen und machen was sie will, keiner kann ihr was. Sie ist auf der „richtigen“ Seite und hat es den „Nazis“ gezeigt.

Das kommt uns doch bekannt vor, nicht wahr?

Ja, dann gute Nacht, Freunde.

Wir müssten uns unbedingt Strategien für solche Fälle einfallen lassen. Und auch über den Umgang mit dem Wort Nazi.

Manchen ist es egal, andere empfinden es fast als Auszeichnung, dritte leiden still und wissen nicht, was sie dagegen tun sollen, für mich ist es unannehmbar und beleidigend.

Aber ehrlich, sollen wir es weiterhin masochistisch erdulden oder wäre es nicht besser sich zu wehren, solange es noch geht? Ich werde heute 60. Ich lass mir das nicht mehr gefallen.

Was meint ihr dazu? Guten Morgen!

 

Quelle : https://philosophia-perennis.com/2018/05/06/nazi-und-krank-zwischenfall-mit-der-polizei-auf-demo-muetter-gegen-gewalt-in-duisburg/

Kräutermume sagt danke!