Archiv für den Monat Mai 2020

Dieses Gesetz kennt schon jeder Deutsche – oder nicht?!

  1. Neue Landespolizeigesetze – Das Ende der Privatheit

Neue Landespolizeigesetze:Das Ende der Privatheit

Noch ist über den Lauschangriff nicht entschieden, und schon führen die Länder auch das vorbeugende Telefonabhören ein.

(SZ vom 29.7. 2003) – Es gibt ein Wort, das immer öfter eigentlich Verbotenes möglich macht: Es heißt Prävention, also Vorbeugung.

Mit diesem Wort haben die Amerikaner den Krieg im Irak begründet – zur Vorbeugung gegen den Terror. In Deutschland muss dieses Wort Prävention herhalten wenn es gilt, in Grundrechte einzugreifen:

Die Bundesländer haben damit begonnen, in den Neufassungen ihrer Polizeigesetze den Beamten die vorsorgliche Telefonüberwachung (TÜ) zu erlauben – also das Abhören ohne konkreten Verdacht.

Begründung: Prävention gegen Straftaten und Terroranschläge. Das Abhören soll erlaubt sein, nicht weil der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, sondern weil sich beim Abhören der Verdacht auf eine erhebliche Straftat ergeben könnte.

Im CDU-regierten Thüringen wurde ein solches vorbeugendes Abhörgesetz (im Rahmen der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes vom 20. Juni 2002) vor einem Jahr erlassen; es ging ohne große Widerstände und ohne bundesweites Medienecho über die Bühne; es gilt als „Pilotprojekt“ für die Ausweitung der Telefonüberwachung.

Im CSU-regierten Bayern kam ein solches Gesetz im Frühjahr in den Landtag, stieß aber auf unerwartet großen Widerstand, wurde deshalb vorläufig zurückgezogen und soll nach der Landtagswahl im September erneut eingebracht werden.

Pikanter Zeitpunkt

In Niedersachsen hat sich die Koalition aus CDU und FDP auf die vorbeugende Telefonüberwachung geeinigt; die erste Lesung des Gesetzes im Landtag hat am 25.Juni stattgefunden.

Fast genau so weit ist Rheinland-Pfalz; dort haben sich die Regierungsparteien SPD und FDP auch auf das Abhören ins Blaue hinein verständigt, ein entsprechender Regierungsentwurf vom 24.Juni wurde dem Landtag zugeleitet.

In einer Vielzahl von Bundesländern laufen Vorarbeiten für ähnliche Gesetze.

Da an den schon geltenden oder geplanten Polizeiabhörgesetzen fast alle Parteien beteiligt sind (nur Grüne und PDS fehlen), kann man sich darauf einrichten, dass in Bälde die Polizei in Deutschland flächendeckend eigene Abhörkompetenzen hat, die nur sehr wenig kontrolliert werden.

Diese Bestrebungen laufen pikanterweise just in einer Zeit, in der Karlsruhe die Vereinbarkeit des großen Lauschangriffs, also der elektronischen Wanze, mit der Verfassung prüft – einer Abhörmethode, die höchst umstritten ist, deren rechtliche Voraussetzungen aber immerhin höher sind als diejenigen in den neuen Polizeigesetzen.

Diese Gesetze stellen die Telefonüberwachung auf eine weitere, eine dritte Säule. Bisher dürfen Telefone abgehört werden im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach den Paragrafen 100 a und folgende der Strafprozessordnung; die Polizei ist hier Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.

Vorbeugendes Abhörrecht für die Polizei

Und es darf von den Geheimdiensten abgehört werden bei „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ gemäß Artikel 10 Absatz 2 Grundgesetz.

Mit den neuen Gesetzen kommt nun ein spezifisches polizeiliches Abhörrecht dazu – und zwar schon dann, wenn bestimmte Straftaten noch gar nicht begangen sind, aber die Polizei meint, dass bestimmte Personen sie begehen wollen.

Die Polizei kann diese Vorverdächtigen und deren Kontakt- und Vertrauenspersonen abhören.

Sie kann also auch die Gespräche der Vorverdächtigen mit Rechtsanwälten, Journalisten oder Geistlichen belauschen, die Gespräche mit all denen also, die im Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Dieses Recht, das beim Abhören im Rahmen eines Strafverfahrens noch Beachtung findet (selbst beim Großen Lauschangriff mittels Wanze darf das Gespräch mit dem Anwalt nicht aufgezeichnet werden) wird im bloßen Polizeiverfahren, in dem es noch nicht einmal einen richtigen Verdacht gibt, vom Tisch gewischt.

Das heißt: Je geringer der Verdacht, umso hemmungsloser kann abgehört werden.

Erfasst wird auch der gesamte e-mail- und Internet-Verkehr, erfasst wird auch „der Standort nicht ortsfester Telekommunikationsanlagen“; das heißt:

Es darf von der Polizei festgestellt werden, wo sich eine Person aufhält, die ein Handy in der Tasche hat.

Verabschiedung vom Fernmeldegeheimnis

Der frühere Bundesverfassungsrichters Jürgen Kühling hat im „Grundrechte-Report 2003“ bitter diagnostiziert:

„Das Fernmeldegeheimnis darf man als Totalverlust abschreiben.“Die neue Gesetzgebung ist so, als wolle sie diese Feststellung dick unterstreichen:

Schon aufgrund der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen ist es so, dass (wie das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg festgestellt hat), die „Anordnungshäufigkeit“ in Deutschland dreißigmal höher liegt als in den USA; die richterliche Kontrolle der Telefonüberwachungen wird im Max-Planck-Gutachten für stark verbesserungsbedürftig gehalten wird.

Von solch besseren Kontrollen findet sich in den neuen Länderpolizeigesetzen nichts.

Im Gegenteil: Selbst der in der Praxis ohnehin schlecht funktionierende Richtervorbehalt wird noch durchlöchert. Im thüringischen Gesetz gibt es, wie das der Bürgerrechtler Jürgen Seifert formuliert, den „polizeilichen Selbstvollzug“.

Im Gesetz heißt es nämlich: „Soweit lediglich eine Auskunft über die näheren Umstände der Telekommunikation erforderlich ist, kann bei Gefahr im Verzug der Leiter des Landeskriminalamts oder einer Polizeidirektion die Anordnung treffen.“

An Warnungen in den laufenden Gesetzgebungsverfahren hat es nicht gefehlt:

Bei der Anhörung im Bayerischen Landtag Ende Juni stieß das Projekt auf die geballte Ablehnung der beiden großen Kirchen, der Anwälte, der Notare, Ärzte und Journalisten, des obersten Datenschützers im Freistaat, Reinhard Vetter, sowie des Chefs der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld:

Bestehende Gesetze reichen aus

Das geplante Gesetz sei überflüssig, gab der ohne Wenn und Aber zu Protokoll.

Um Straftaten und Terroranschlägen vorzubeugen, wie CSU und Staatsregierung das geplante Gesetz begründen, seien die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend.

Er kenne „keinen Fall“, wo den Strafverfolgungsbehörden die Hände tatsächlich gebunden gewesen seien. Die geballte Kritik aller Berufsgruppen verwundert nicht:

Zum Kern der neuen Abhörgesetze gehört es, dass die Polizei vorbeugend die Kommunikationsverbindungen all der Personen abhören darf, die nach der Strafprozessordnung durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt sind. In Bayern sollen also etwa auch völlig unverdächtige Ärzte, Pfarrer, Drogenberater und Journalisten abgehört werden.

Sie alle müssen damit rechnen, das die Polizei mithört, wenn sie mit ihren Problemfällen Kontakt aufnehmen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist damit ausgehebelt. Zwar sind solche Gesetze in Hamburg und im Saarland schon gescheitert. Angesichts des Pilotprojekts in Thüringen und der Gesetzesvorhaben in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern sind aber neue Anläufe zu erwarten.

Der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha bezweifelt, ob die Länder überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Telefonüberwachung haben: Die Telekommunikation gehört nämlich gemäß Artikel 73 Nummer 7 Grundgesetz zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes; die Länder berufen sich hingegen auf ihre Kompetenz in Polizeiangelegenheiten.

Heinz Honnacker, Ex-Bundesverwaltungsrichter, früher Polizeirechtsreferent im bayerischen Innenministerium und Kommentator im Polizeirecht, sprach bei der Anhörung am 28.Februar 2002 im Thüringer Landtag von einer „ganz heißen Kiste“.

Er gab sich zwar als großer Befürworter der Telefonüberwachung zu erkennen, gestand aber zu, dass die „Kompetenz nach wie vor ungeklärt“ sei. Und auch der frühere Berliner Innensenator Eckhard Werthebach (CDU) hatte deswegen „juristisch gewisse Probleme“.

Lästige Statistik

Der Verstoß gegen Bundesrecht ist ziemlich offensichtlich. Dagegen gibt es ein probates Mittel. Es findet sich in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes:

„Bei Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht mit diesem Grundgesetz“ entscheidet „auf Antrag der Bundesregierung“ oder „eines Drittels der Mitglieder des Bundestages“ das Bundesverfassungsgericht.

Bisher war aber weder die Bundesregierung noch die rot-grüne Mehrheit im Bundestag bereit, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten. Offenbar hat man gegen das schleichende Ende der Privatheit nichts einzuwenden.

Die Bundesregierung will sogar die gesetzliche Vorschrift streichen, die bisher Transparenz bei der Telefonüberwachung gewährleisten soll:

Die Telekommunikationsunternehmen haben eine Jahresstatistik über die bei ihnen angeordneten Überwachungsmaßnahmen zu führen. Diese Statistik soll nun abgeschafft werden.

Sie ist aber die einzige Möglichkeit zu erfahren, wie viele einzelne Anschlüsse jährlich in Deutschland abgehört werden – weil die Statistiken der Landesjustizverwaltungen nur die Anzahl der Strafverfahren erfasst, in den eine TÜ angeordnet wird.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der überwachten Anschlüsse, wie zuletzt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten Ende März in Dresden moniert hat, um jährlich etwa 25 Prozent gestiegen. Vielleicht ist die Abschaffung der einschlägigen Statistik ja ein Ausdruck staatlicher Beschämung – nach dem Motto: Was man nicht mehr weiß, macht niemand mehr heiß.

 

Quelle : https://www.sueddeutsche.de/politik/neue-landespolizeigesetze-das-ende-der-privatheit-1.884413

Zwar Jahre alt, doch auch wert, zu wissen….

Kinderärzte gegen falsche Coronamassnahmen

Kinderärzte gegen falsche Coronamassnahmen

Wir veröffentlichen hier ein Positionspapier von Wissenschaftlern, Ärzten und Pädagogen, die sich sorgenvoll mit den auch aus unserer Sicht falschen Massnahmen gegen eine Coronabedrohung auseinandersetzen.

Wir möchten alle Leser bitten, so tief als möglich dieses Papier in der Gesellschaft zu teilen. Besonders gerade an Verantwortliche in der Verwaltung, von Kindergärten und Schulen,  die sonst in vorrauseilenden Gehorsam ein System der Verbote und  Konditionierungen /Sanktionierungen aufbauen, wie die Verwendung von Masken und Bewegungseinschränkungen sowie unsinnige Abstandgebote. Juristisch befinden wir uns da im direkten Gebiet der Kindeswohlgefährdung gegen unsere Kinder in der Schule und Kindergarten  durch unsinnige und falsche Massnahmen gegen eine wie auch immer geartete Coronabedrohung.

 

Stellungnahme

zur Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie 2020,

pädagogisch-medizinische Arbeitsgruppe Witten/Herdecke

 

Dr. med. Miriam Bräuer, Dr. med. Christine Decker, Nicola Fels, Dr. med. univ. Klaus Lesacher,

Prof. Dr. med. David Martin, Dr. med. Karin Michael, Dr. med. Silke Schwarz, Lena Zipperle

 

 

Eine Gruppe von Pädagog*Innen, Fachärzt*Innen für Kinder- und Jugendmedizin sowie

Kindergarten- und Schulärzt*Innen beschäftigt sich mit der Frage, wie wir zeitnah Kindern

und Jugendlichen in der aktuellen Weltlage zu angemesseneren und sichereren

Lebensumständen verhelfen, sowie psychosozialen Gesundheits- und

Entwicklungsgefährdungen vorbeugen können. Solidarität ist keine Einbahnstraße: Kindern

wird gerade sehr viel abverlangt, während ihre eigenen Bedürfnisse und Belange kaum

ernstgenommen und berücksichtigt werden!

 

Welches Bild von Krisenbewältigung geben wir Kindern und Jugendlichen aktuell?

Welche gesundheitsfördernden Fähigkeiten bringen wir ihnen bei? Erleben sie angstfreie

souveräne Erwachsene, die ihnen überzeugend alle wichtigen Faktoren der Salutogenese

(nämlich Verstehbarkeit, Sinnhaftigkeit und Handhabbarkeit eines Ereignisses) vermitteln?

Es mangelt uns doch auf allen Ebenen an Klarheit und erfolgversprechender Strategie.

Salutogenese fordert geradezu das Gegenteil dessen, was wir Kindern gerade vorleben: Wir

sind beherrscht von Angst und dem Glauben, dass nur ein Impfstoff uns retten könnte!

 

Entwicklung einer natürlichen Immunität oder Warten auf einen Impfstoff?

Die Entwicklung einer effektiven Gruppenimmunität während eines Lockdowns ist kaum

möglich. Darüber hinaus schwächen solche Lebensumstände das Immunsystem durch

fehlende Nähe, Einsamkeit, existenzielle Not, Angst und Depression.

Warten auf einen Impfstoff kann und darf nicht unsere einzige Strategie zur Beendigung

dieser Krise sein. Gründe hierfür sind u. a. folgende:

– Eine Impfung fördert nicht die Gesundheit, sondern verhindert bestenfalls die

Erkrankung mit einem bestimmten Erreger.

– Die Effektivität eines Impfstoffes ist sehr unsicher und vielleicht nur von kurzer

Dauer, wenn ein Virus wie SARS-CoV-2 einem beständigen Wandel (Mutation)

unterliegt.

– Wegen der extrem kurzen Entwicklungszeit wird die Impfstoffsicherheit besonders

gering sein.

– Impfungen führen nie zu einem hundertprozentigen Erfolg, sondern nur zu einem

Schutz eines noch unklaren Teils der Geimpften.

 

Wer ist eigentlich gefährdet oder gefährlich in der Corona-Pandemie?

Kinder und Jugendliche sind beides nicht! Mit ihrem Erkranken könnten sie sogar zum Schutz

anderer beitragen (Gruppenimmunität). Diese Tatsache könnte ihnen zu einem positiven

Selbstverständnis und gesunden Selbstwertgefühl verhelfen. Kindern darf nicht eine

Verantwortung für Leben und Sterben ihrer Mitmenschen aufgebürdet werden. Jedoch wird

ihnen aktuell vermittelt, dass sie anderen schaden und sie sogar gefährlich für ihre nächsten

Angehörigen, insbesondere die geliebten Großeltern sind. Es geschieht hier eine nicht

2

gerechtfertigte Beziehungsstörung zwischen Kindern und Großeltern. Kinder sollten lernen,

dass sie der Welt und den Mitmenschen Freude, Lachen, Kraft, Hoffnung und Liebe bringen!

 

Lernen ist bis zur Pubertät hochgradig abhängig von der Beziehung zum Lehrenden!

Das reale Erleben von Lehrern ist für den schulischen Entwicklungsweg von Kindern

unabdingbar! Kinder lernen durch Beziehung. Ein fragwürdiger Mund-Nasen-Schutz ist

hierbei ein unverhältnismäßiger Störfaktor.

Der undifferenzierte und plötzlich scheinbar zwingende Umgang mit digitalen

Unterrichtsmethoden in allen Altersstufen ist verheerend für Lernfähigkeit und Entwicklung.

Gleichzeitig erleben wir aktuell eine drastische Zunahme ungesunden und suchtartigen

Verhaltens bezüglich digitaler Medien. Auch mangelt es Kindern immer mehr an Bewegung

im Freien und Lichtexposition.

 

Welche Auswirkungen auf Verhalten und psychische Gesundheit erleben wir?

Neue Angst- und Zwangsstörungen bei Kindern und Eltern nehmen teilweise groteske

Formen an. Unmäßige und mit Angst vermittelte Hygienemaßnahmen führen gehäuft zu

entsprechenden psychischen Belastungen. Auch Abstandsregeln führen am falschen Ort und

zur falschen Zeit zu zwischenmenschlichen Verhaltensstörungen. Ohne Frage und ohne

Zögern muss z. B. ein Kind, das gestürzt ist oder sich anderweitig verletzt hat, getröstet, ggf.

auf den Arm genommen und berührt werden! Die Trennung von geliebten Menschen hält

niemanden gesund; sie fördert Depressionen und nimmt insbesondere den Jüngsten und

Ältesten ein starkes Lebensmotiv! Keinen Abschied von einem sterbenden geliebten

Menschen nehmen zu dürfen bedeutet eine tiefe seelische Verletzung, die oft durch nichts

wirklich zu heilen ist.

 

Die schlimmsten Verletzungen an Leib und Seele von Kindern nehmen zu!

Für viele Kinder vor allem sozial schwacher Familien fallen sichere Bezugspunkte in ihrem

Leben wie Lehrer, Sozialarbeiter, Therapeuten und nicht zuletzt ihre Freunde weg. Ohne die

übliche Begleitung durch Ärzt*Innen und Erzieher*Innen bleiben mehr Misshandlungen von

Kindern unentdeckt. Zudem fehlt eine Zuflucht für die Kinder ebenso, wie eine Entlastung

insbesondere für berufstätige und/oder alleinerziehende Eltern. Eine Zunahme von Gewalt,

Missbrauch und Überforderungen im häuslichen Umfeld darf nicht für einen fragwürdigen

Schutz anderer Altersgruppen in Kauf genommen werden!

 

 

Jeder weitere Tag, an dem die Kinder diesem Ausnahmezustand ausgesetzt

sind, gefährdet ihre Gesundheit, schwächt ihr Immunsystem und belastet

unsere Zukunft.

Was daher unmittelbar zum Schutz von Kindheit und Jugend zu tun ist:

– Zeitnahe epidemiologisch begleitete Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten.*

– Um Angstentstehung und Verunsicherung bei Kindern und Jugendlichen zu

vermeiden, müssen bei der Vermittlung und Durchführung von

Präventionsmaßnahmen psychoimmunologische und entwicklungspsychologische

Faktoren berücksichtigt werden. Jedes Kind braucht eine altersentsprechende

Ansprache. (Eine gesunde Psyche stärkt das Immunsystem!)

– Altersentsprechende Lernstrategien unter Berücksichtigung der negativen

Auswirkungen von undifferenziertem und zu frühem Gebrauch digitaler Medien.

3

– Vermeidung unnötiger Hygienestrategien und differenzierte Anpassung an die

Altersgruppen:

o Händehygiene: Seife und Einmalhandtücher statt Desinfektionsmittel für alle

gesunden Kinder und Jugendlichen.

o Keine Oberflächendesinfektion in Schulen und zuhause: „Eine routinemäßige

Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der

häufigen Kontaktflächen, wird auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht

empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl.“

(Quelle: RKI, siehe Link unten)

o Effektiver Mundnasenschutz nur für Lehrpersonal und Erzieher*Innen mit

erhöhtem Risiko, nicht für gesunde Kinder- und Jugendliche. (Lüften statt Luft

nehmen!)

o Keine Abstandsregeln für Kinder!

– Zwischenmenschliche Nähe angemessen ermöglichen und auch den Kontakt zu

Großeltern nicht weiter vermeiden.

– Kinder psychoimmunologisch und salutogenetisch stärken!!!

 

* Speziell empfehlen wir den raschen Start einer zeitlich begrenzten Pilotstudie, die die

Öffnung von Schulen mit und ohne Beschränkungen in Bezug auf Immunitätsentwicklung

und Sicherheit untersucht.

***

 

Weitere unterzeichnende Pädagog*Innen und Ärzt*Innen:

Dr. med. Michaela Glöckler, Claudia McKeen, Georg Soldner, Dr. med. Bart Maris, Dr. med.

Daniel Moos, Dr. med. Wolf Marstaller, Dr. med. Dorothea Veltkamp, Wiebke Jochumsen,

Roland Jochumsen, Markus Wegner, Uwe Schiller, Dr. med. Michael Knoch, Benjamin

Herrmann, Stella Hutnicka-Rolka, Dr. med. Tillman Fellmer, Dr. med. Renate Karutz, Antje

Liechti, Dr. Reinhard Kindt, Tobias Jungermann, Dr. med. Martin Wassermeyer, Dr. med.

univ. Henrik Szőke, Dr. med. Arne Schmidt, Dr. med. Christoph Bernhardt, Uwe Momsen, Dr.

Justine Büchler, Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt, Marion Körner, Dr. Irene Stiltz, Dr. med.

Susanne Hofmeister, Dr. med. Verena Eickel Buchmann, Dr. med. Cornelia Buldmann, Dr.

med. Andrea Seemann, Veronika Constantin, Senin Constantin, Dr. Ulrich Gutdeutsch, Dr.

med. Johannes Portner, Katharina Schlüter, Christoph Buschmann, Tatjana Ramazani, Angela

Sichelschmidt, Coelestine Sichelschmidt, Marie-Sophie Sichelschmidt, Dr. med. Annemarie

Balliel, Wolfgang Streit, Dr. Karl-Reinhard Kummer, Annette Kaufmann, Dr.med. Katrin

Meitsch, Dr. med. Tobias Daumüller, Dr. med. Christoph Michels, Christoph Junge, Dr. med.

Christa M. Ratjen, Julia Veil, Christine Saahs, Dr. med. Simone Hoffmann, Dr. med. Wolfram

Faber, Dr. med. Nina Klinger, Dr. med. Johann Pohl, Juliane Rüchel, Dr. Roswitha Kuhl-Jockel,

Dr. med. Astrid Lindberg, Dr. med. Jost Christian Deerberg, Barbara Zacherl, Christian Liechti,

Dr. med. Volker Hentschel, Dr. med. Dietrich Schlodder, Angelika Maaser, Dr. Cornelia

Wagner, Daniel Stächele, Dr. med. Marion Debus, Petra Stemplinger, Bettina Kröner-Spruck,

Dr. med. Peter Thilemann, Dr. med. Susanne Wicht, Dr. med. Martina Franziska Schmidt,

Ilona Neisecke, Tanja Popp, Dr. med. Gabriele Schaefermeyer, Dr. med. Heinrich

Schaefermeyer, Bert Raderschatt, Anja Andreae, Dr. med. Christian Grah, Dr. med. Claudia

Morawe-Weisheit, Dr. med. Ingmar Silberbaur, Gesa Sitaras, Ulrike Steurer, Aune Hinz, Dr.

med. Maria Bovelet, Kirsten Matthäus, Dr.med. Thengis Tsouloukidse, Dr. med. Hannes

Wieting, Dr. med. Christian Rummel, Stefanie Aurig, Solco Aurig, Jule Quadflieg, Olga

Davidoff, Frances Brestowski, Cécile Hertel-Alghariz, Gerhard Stocker, Iris Stocker, Torsten

4

Akelbein, Jenny Stark, Ingrid Bachmann, Anna Plaza, Theresa Bauer, Dr. med. Christina Plath,

Michael Lehmann, Dr. med. Christina Sanwald, Dr. med. Mathias Poland, Dr. med. Johannes

Portner.

 

 

Folgende Quellen und Stellungnahmen zu Corona und Kindern unterstützen unsere

Forderungen:

 

– Grundrechte sind kein Luxus nur für gute Zeiten von Juli Zeh, Focus Magazin Nr. 15,

2020, 4. April 2020: https://www.focus.de/politik/deutschland/meinung-

grundrechte-sind-kein-luxus-nur-fuer-gute-zeiten_id_11849613.html

– Dachverband der kinder- und jugendärztlichen Verbände in Deutschland am 20.4.20:

https://www.dakj.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-deutschen-akademie-fuer-

kinder-und-jugendmedizin-e-v-zu-weiteren-einschraenkungen-der-

lebensbedingungen-von-kindern-und-jugendlichen-in-der-pandemie-mit-dem-neuen-

coronavirus-sar/

– Deutsche Liga für das Kind:

http://liga-kind.de/wordpress/wp-content/uploads/2020/04/Liga-Stellungnahme-

Corona_200420_final.pdf

– Auf der Webseite www.co-ki-eltern.de finde sich ein Fragebogen für Eltern um Covid-

19 Fälle zu erfassen und Literatur für Eltern zu Corona bei Kindern. Fachliteratur

findet sich auf der Seite www.co-ki.de und www.feverapp.de/corona

– Aus dem Newsletter 2020/15 der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie zu

COVID-19 und Schulöffnung: https://mailchi.mp/8eb7bc22a732/sgp-newsletter-

4402368?e=6bcadd83ba

– Noch vor Beginn der Diskussion rund um den Maskenschutz, Anfang April

veröffentlichte die renommierte medizinische Fachzeitschrift Lancet einen Bericht,

der zu dem Ergebnis kommt, dass Schulschließungen zur Eindämmung von

Coronaviren keinen oder nur einen minimalen Effekt haben. School closure and

management practices during coronavirus outbreaks including COVID-19: a rapid

systematic review. Prof Russell M Viner at al, Lancet I Volume 4, Issue 5

– Kinder spielen in der Übertragung der Erkrankung vermutlich nur eine

untergeordnete Rolle. (Krankes Kind steckt keinen an. 172 Kontaktpersonen von

Corona verschont. N-tv.de I Montag, 20.4.2020)

– Es ist davon auszugehen, dass die Letalität der Erkrankung Covid 19 bei Kindern nahe

bei 0 liegt. (Global Covid-19 Case Fatality Rates. CEBM.net I Jason Oke, Carl Heneghan

I Updated 22 nd April 2020)

– Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene (u. a. Oberflächendesinfektion

in häuslichen und öffentlichen Bereichen):

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Reinigung_Desinfe

ktion.html

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Meine Meinung zu den Gesetzen und Verordungen, ob auf Bundesebene oder in den jeweiligen Ländern: Sie verstossen ganz  klar gegen das Grundgesetz, und das sogar mehrfach.

Jeder der von diesen Gesetz betroffen ist kann auch wie  klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Neben dem juristischen Weg ist es auch ganz besonders wichtig, das wir in der Öffentlichkeit zeigen:

So Nicht ! Nicht mit uns, wir gehen keinen Schritt zurück, und sehen den Zwang zu einem willkürlich verordneten Abstand zu anderen Menschen als asoziale Massnahme an, die uns unserer Rechte beraubt.

Aus meiner Sicht ist es eine Generalverurteilung aller Gesunden.

Noch wichtiger ist es, diskriminierende Massnahmen über eine wie auch immer geartete individuelle Unterteilung von Menschen zu verhindern, ob über irgendwelche Apps oder wie auch immer.

Das muss in die Öffentlichkeit getragen werden, um den Politikern zu zeigen das sie damit nicht durchkommen und damit wir noch mehr Menschen über dies gefährlichen Tendenzen zu informieren. Ob nun durch Demonstrationen, Schweigemärsche, Sit-ins, Sitzstreiks, Blockaden, Besetzungen oder viele andere Aktionen, das ist vollkommen egal.

Wichtig ist nur eine friedliche Durchführung, denn wir sehen die Polizei und Geheimdienste als Teil des Volkes an, die  ja auch, zusammen mit ihren Familien davon betroffen sind, wenn noch ein weiterer Rechtsverlust stattfindet.

 

Liebe Freunde, findet ihr hier Fehler, habt Ihr Anregungen und Vorschläge oder Fragen, dann schreibt mich einfach über den Messenger Telegram direkt an

Dort bin ich zu finden über @Zaunreiter

Alles Liebe Euch wünscht

Michael Ellerhausen ( Zaunreiter )

Du bist nicht vollkommen überzeugt von der Wirkung der Impfungen? Du hast von Impfschäden gehört? Du möchtest Dir nicht vom Staat sagen lassen was in Deinen Körper gespritzt werden soll? Wir können Dir mit vielen Fakten und Informationen weiterhelfen. Du kannst uns helfen für eine Selbstbestimmung etwas zu tun. Mein Körper gehört mir. Keine Verpflichtung zu einer Impfung. Keinen Zwang direkt oder indirekt sich oder seine Kinder impfen zu lassen. Komm in unsere Telegram Gruppe „Impfkritik“ Du findest uns über https://t.me/impfkritisch

 

Hier der Link zu unseren Informationskanal, er ist auch ohne installiertes Telegram in Deinem Browser lesbar: https://t.me/s/impfkritischKanal

Du willst mehr Informationen über Telegram haben, damit Du auch diese Gruppe besuchen kannst – geh auf https://telegram-fanbase.org/

Ich habe oft die Frage bekommen, wie man mich unterstützen kann.

Möglich ist dies derzeit am einfachsten über Paypal:

fair-netzen@mail-blue-direkt.de

Freuen würde sich meine Familie und ich auf jeden Fall.

 

Kräutermume sagt danke!
Quelle : https://bewusst-leben.org/index.php/corona-denk-mit/kinderaerzte-zu-corona