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Ist Ursula Haverbeck schuldlos ins Gefängnis geschickt worden? Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr

Da stellt sich mir mehr als ein Fragezeichen in meinem Gehirn zu dem Inhalt des BVG’s und der Verurteilung so einiger Menschen…
Sollten hier nur Menschen mundtot gemacht werden, hat man Angst vor ihnen??
Hier der Artikel :

Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.

Der ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die “religiö-sen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:

“Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”

Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8

Wir stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet Derartiges.

Es war der unvergessene Jürgen Rieger, der diese Menschenrechtswidrigkeit vor das Verfassungsgericht brachte. Nur wenige Tage nach seinem Tod wurde der Entscheid verkündet, mit einem verheerenden Wortlaut für uns Freiheitliche. Die Systemmedien bezogen sich auf den Passus, dass das System tatsächlich Sondergesetze anwendet. Klipp und klar liest man, dass “§ 130 Abs. 4 StGB auch als Sondergesetz mit Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, vereinbar ist.”

Dieser Teil des BVerfG-Entscheids klingt eindeutig. Die menschenverachtende Verfolgungsmaschinerie schien sich tatsächlich auf Paragraph 130 StGB berufen zu dürfen. Wir vom NJ hatten immer moniert, dass im Zusammenhang mit der Bestreitung von Gaskammern und dem Umfang von “jüdischen Opfern” die Anwendung des 130-er von den damit befassten Gerichten willkürlich gegen seinen Inhalt ausgelegt wird.

Wer “jüdische Opfer” während der NS-Zeit grundsätzlich nicht bestreitet, sondern nur den allgemein genannten Umfang in Abrede stellt, sowie die “Tatwaffe Gaskammern” bestreitet, der durfte unserer Meinung nach nie nach § 130 StGB vor Gericht gestellt werden. Dieser Paragraph schreibt weder eine Mindestopferzahl vor, an die man glauben muss, noch wird eine spezifische Tatwaffe genannt, die man nennen muß. Insofern hätte damals das gesamte Parlament vor den Richter gehört, das die Formulierung des Gesetzes ohne “Mindestopferzahl” und ohne “Gaskammern” verabschiedete.

Doch die justiziable Wirklichkeit im Verfolgerstaat BRD war eine andere. Beweise dürfen bis heute nicht eingebracht werden und in Sachen Opferzahl und Tatwaffe wird eine sogenannte Offenkundigkeit vorgeschützt, die aber bis heute von keinem Richter definiert wurde. Kein Richter will sich in Sachen Zahlen festlegen und auch die Gaskammern werden, wenn überhaupt, nur nebulös angesprochen. Dennoch wird regelmäßig verurteilt, mittlerweile bis zu lebenslänglich. Man addiert einfach einzelne Sätze aus einer Forschungsveröffentlichung und bestraft den Autor für jeden Satz einzeln mit der Höchststrafe von fünf Jahren. Der deutsche Freiheitskämpfer Horst Mahler erhielt so 13 Jahre Kerker aufgebrummt, und das bei einem Lebensalter von 73 Jahren.

Es war Horst Mahler, der den BVerfG-Entscheid analysierte und aus der Zelle heraus mitteilte, der Inhalt sei das Gegenteil von dem, was im Leitsatz, wie oben zitiert, über die Medien nach draußen kam. Mahler führte aus, warum das Willkürgesetz damit außer Kraft gesetzt sei. Er sollte mit seiner Analyse recht behalten, das Bundesverfassungsgericht hat die Willkürverfolgung nach § 130 StGB in Wechselwirkung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung anders definiert als derzeit von den Gerichten praktiziert.

Bereits in Absatz 61 der Urteilsbegründung stellen die Richter klar, dass die Meinungsäußerung,“Juden wurden nicht vergast” keine Straftat darstellt, sofern nicht bewusst die als offenkundig bezeichnete Gewalt der NS-Zeit ausdrücklich gebilligt, verherrlicht und gerechtfertigt wird. Die Richter bestätigen wohl die “rechtmäßige” Anwendung eines menschenrechtswidrigen Sondergesetzes, aber nur im Zusammenhang mit der Billigung von Gewalt: “Die Vorschrift (§ 130 StGB) dient nicht dem Schutz von Gewaltopfern allgemein und stellt bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt- und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt ab, sondern ist auf Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt.”

Mag es historisch noch so falsch, ethisch noch so verwerflich sein, was da formuliert wurde, die Bestreitung der Existenz von Gaskammern fällt demgemäß nicht unter die Verfolgungsmaßnahmen. Um nach dem Sondergesetz verfolgt werden zu können, müsste jemand sagen/schreiben: “Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn Deutschland hatte das Recht dazu.” Kein Revisionist, kein Nationalist, kein Freiheitlicher hatte jemals Derartiges gesagt bzw. würde das jemals sagen.

Unter Absatz 72 wird das Gericht noch klarer, weil die Richter feststellen, dass die Bestreitung des sogenannten Holocaust nicht als “Verherrlichung” des NS-Reiches bzw. als “Billigung” des behaupteten Holocaust gedeutet werden darf. Es wird klar gesagt, dass es keine Einschränkungen bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt geben darf. Es heißt: “Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen.” Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn daraus eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nicht behindert werden. Das Gericht wörtlich: “Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.”Dann nochmals die Verdeutlichung, dass jede Meinungsäußerung, die nicht direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß, auch wenn sie noch so “gefährlich” bzw. “wertlos” (falsch) sei. Wörtlich: “Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.” Diese Formulierung ist glasklar. Solange nicht zu Gewalt im Zusammenhang mit der Holo-Bestreitung aufgerufen wird bzw. die behaupteten Verbrechen gerechtfertigt werden, muß für den Holo-Widerspruch die volle Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gelten.

Diese Festlegung wird sogar noch tiefer definiert: “Für den Schutz von materiellen Rechten ergibt sich hieraus eine Art Eingriffsschwelle für die Gefahrenabwehr, die lediglich von den Meinungen als solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als dass sie dazu berechtigen, diese staatlicherseits zu untersagen.” Im Klartext: Der Sonderschutz der Juden ist nicht gefährdet, wenn jemand schreibt/sagt, der Holo hat nicht stattgefunden. Eine solche Meinung, so die Richter, darf vom Staat nicht untersagt werden.

In Absatz 75 des Urteils wird noch einmal deutlich gemacht, dass die Verfolgung im Rahmen von § 130 StGB alleine dem Aufruf nach Gewalt und der eindeutigen Rechtfertigung von historischer Gewalt, nicht aber der geistigen Auseinandersetzung gilt. Es wird zwar gesagt, dass die “rein geistige Wirkung” sich mit der “rechtsverletzenden Wirkung” überschneiden kann, doch müsse sich der Gesetzgeber“von vornherein auf die Verfolgung von Schutzzwecken beschränken, die an dieser Grenze orientiert sind und nicht schon das Prinzip der freien geistigen Auseinandersetzung selbst zurücknehmen.” Es wird von den Richtern sogar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abverlangt. Also, ob aus gewissen Äußerungen Gewalt entstanden ist: “Diesen Grenzen hat auch die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu folgen. Je konkreter und unmittelbarer ein Rechtsgut durch eine Meinungsäußerung gefährdet wird, desto geringer sind die Anforderungen an einen Eingriff; je vermittelter und entfernter die drohenden Rechtsgutverletzungen bleiben, desto höher sind die zu stellenden Anforderungen … Je mehr [Meinungsäußerungen] im Ergebnis eine inhaltliche Unterdrückung der Meinung selbst zur Folge haben, desto höher sind die Anforderungen an das konkrete Drohen einer Rechtsgutgefährdung.” Wenn also ersichtlich ist, dass die Verfolgung einer “Sondermeinung” die Meinungsfreiheit selbst in Gefahr bringt, desto mehr muss überprüft werden, ob wirklich eine Rechtsgutgefährdung (Gefahr für die Juden durch Gefährdung des öffentlichen Friedens) vorliegt.

Was die Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, macht das Gericht in Absatz 77 klar: “Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.”

Allerdings, wie immer im BRD-Justizsystem, lassen die Richter eine Hintertür für die Verfolgung mit einer schwammigen Formulierung in Absatz 78 offen. Sie stellen die Strafbarkeit heraus, “den öffentlichen Frieden stören” indem die Aufforderung zu Straftaten, die Androhung zu Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten, eingeschlossen jene des § 130 StGB, enthalten sind.

Aber in Absatz 79 wird diese Definition wieder unwirksam gemacht, indem eindeutig die Strafbarkeit in der Gefährdung des öffentlichen Friedens festgemacht wird: “Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Gesetzesbegründung allein und tragfähig auf den Schutz des öffentlichen Friedens gestützt. Die Frage, ob, beziehungsweise in welchem Verständnis die Norm auch auf den Schutz der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gestützt werden könnte, kann damit dahinstehen.”

Und in Absatz 81 hebt das Gericht die Meinungsverfolgung nach § 130 StGB, wie auch in Absatz 78 schwammig bestätigt, total auf. Es wird klar gesagt, dass nach § 130 StGB nur das Gutheißen des realen Verbrechens verfolgt werden darf, nicht die Ideen. Wörtlich: “§130 Abs. 4 StGB definiert als unter Strafe gestellte Tathandlung die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Bestraft wird damit das Gutheißen nicht von Ideen, sondern von realen Verbrechen.”

Noch deutlicher wird die derzeitige menschenverachtende Verfolgungspraxis nach § 130 StGB in Absatz 82 als unrechtmäßig verworfen. Es wird ausdrücklich gesagt, dass eine anstößige Geschichtsinterpretation nicht unter Strafe gestellt werden darf. Wörtlich: “Die Vorschrift stellt nicht schon eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe, sondern die nach außen manifestierte Gutheißung der realen historischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wie sie unter dem Nationalsozialismus ins Werk gesetzt wurde.” Also selbst das Ausdrücken von Sympathien für den Nationalsozialismus, weil er zum Beispiel viele soziale Reformen zugunsten der Menschen schuf, ist keine Straftat. Die Geschichtsinterpretation alleine schon gar nicht.

Dass eine gegenteilige Meinung zum staatlich verordneten Holocaust-Bild keine Straftat darstellt nach § 130 StGB, sondern ausdrücklich nur die Billigung und Belohnung von “tatsächlich begangenen Verbrechen”, wird in Absatz 82 noch einmal unterstrichen. Wörtlich: “Die Vorschrift ist von der gesetzgeberischen Wertung insoweit ähnlich angelegt wie bisher schon § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten, tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe stellt.”

Bislang haben die Gerichte den § 130 StGB als Gummiparagraphen benutzt. Kein Richter hat jemals verbindlich einem Angeklagten sagen können, welche jüdische Opferzahl als strafrechtlich relevant gilt bzw. mit welcher Opferzahl man sich bei Nennung strafbar machen würde. Auch im Verfolgungsparagraphen 130 gibt es keine klaren Vorgaben dazu. Selbst die “Tatwaffe” für den Holocaust wird im § 130 nicht genannt, wie bereits oben ausgeführt. Somit ist es für den Normalbürger nicht zu überschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. In Absatz 88 (sic) stellt das Gericht diesen Missstand heraus, der so nicht angewendet werden darf. Wörtlich: “Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Diese Verpflichtung dient einem doppelten Zweck. Einerseits geht es um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist.”

In anbetracht der Tatsache, dass die Holo-Richter bislang das Gesetz selbst interpretierten und die interpretierte Version anwandten, wird in der BVerfG-Entscheidung mit folgendem Satz als ungesetzlich festgeschrieben:“Andererseits soll sichergestellt werden, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt [Richtern] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.”

Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.

Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. “Bei ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der Politik.” (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftigte diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: “Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk.Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.”(Der Spiegel 26/1992, S. 23)

Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der federführende Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.

Man kann sagen, dass nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden.

Tausende Deutsche wurden verfassungswidrig verurteilt und inhaftiert wegen § 130! Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?

Liebe Blogger und Internetnutzer. Bitte verbreitet diesen Beitrag größtmöglich im Internet, in Foren und Blogs und natürlich auf Facebook und Twitter. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir uns von der deutschen Lügenpresse nicht beirren lassen und eine angemessene Gegenöffentlichkeit herstellen.

Quelle : http://mzwnews.com/politik/verfassungsgericht-holocaust-bestreitung-ist-keine-straftat-mehr/

 

 

Das stellt einzig und allein die Meinung des Verfassers da, nicht meine eigene!

Kräutermume


Eigener Kommentar :

Tja…. wenn das „Verfassungsgericht“ den Beschluß gefaßt hat, daß dieses KEINE Straftat mehr ist, die EU 2005 die Strafe für „Nationalsozialistischen Zeichen des „AH-Reiches“ aufgehoben hat (Ab 2005 hat die EU das Verbot der Symbole des 3. Reiches aufgehoben) , frage ich mich :

WARUM SITZEN DIE MENSCHEN DANN WEGEN §130 StGB??????

Gruß Eure sehr nachdenkliche Kräutermume…..

Spirituelle Aufrüstung oder: Wie „Unmögliches“ möglich wird!

Liebe Leser, liebe geistig „Entwaffneten“,

Die Zeit der Worte ist vorbei. Denn Worte sind zu schwach, um ändern zu können, was dringend verändert werden muss. Jetzt ist endlich die Zeit der „Taten“ gekommen! Doch was ist die Voraussetzung für eine Tat? Richtig, jeder Tat geht ein Gedanke voraus! Wahre Veränderung beginnt, oh Überraschung, also in Gedanken! Doch verwirklichen kann sie sich nur durch das entsprechende Gefühl! Deshalb werde ich Ihnen jetzt jene „Waffen“ zurück geben, welche Ihnen mittels Gehirnwäsche ein Leben lang abtrainiert wurden!

Waffe 1:

Das Wissen um die hermetischen Gesetzmäßigkeiten:

Das Prinzip der Mentalität

Das Prinzip der Entsprechung

Das Prinzip der Schwingung

Das Prinzip der Polarität

Das Prinzip des Rhythmus

Das Prinzip von Ursache und Wirkung

Das Prinzip des Geschlechts

Studieren Sie die hinterlegte Quelle und übertragen Sie sie wie eine Schablone auf Ihr Leben. Fangen Sie an „im Kleinen“ mit den geistigen Gesetzen zu arbeiten und lernen Sie dadurch Ihre persönliche Wirklichkeit besser zu verstehen! Es ist über alle Maßen wichtig, daß Sie wirklich begreifen „das“ und „wie“ diese Gesetze funktionieren, um zu lernen mittels ihrer, Ihre Realität positiv zu beeinflussen!

Und bedenken Sie stets: Es gibt keine Schuld! Es geht nicht darum, ob Sie „Schuld“ an etwas haben. Es geht nur darum, ob es „funktionell“ für Sie ist, was sie tun, denken und fühlen! Schuld an sich gibt es überhaupt nicht. Es gibt nur Ursache und Wirkung! Um wirklich und bewußt in das Schöpfungsgeschehen einzugreifen, müssen Sie erst einmal diese Wahrheit akzeptieren und vor allem auch emotional integrieren!

In jedem Moment Ihres Lebens haben Sie Ihr Bestes gegeben, egal wie schlecht es Ihnen auch vorkam. Doch es liegt in der Natur des Geistes, stets sein Bestes zu geben! Der Geist ist also nicht und niemals „böse“, sondern im Gegenteil, stets darum bemüht, „sein Bestes“ zu geben! Wenn das nicht gut genug war, so lag es also nicht an Ihrer „Schlechtigkeit“, sondern an der Tatsache, dass in Ihrem Innern unbewußte, negative Programme laufen. Um diese zu ändern müssen Sie jedoch erst einmal die natürlichen „Gesetzmäßigkeiten“, denen alles Leben folgt, verstehen! Dafür ist das Studium dieses (kleinen) Buches von (großem) Nutzen!

Waffe 2:

Der innere Hausputz:

Beginnen Sie unverzüglich mit den inneren Aufräumarbeiten. Das heißt auf deutsch: „Schaffen Sie Platz!“ Wie schafft man Platz? Das ist eigentlich ganz simpel:

Setzen Sie sich in den Garten, an einen Kamin oder schlicht an einen Ort, an dem Sie sich wohl fühlen. Und dann sagen Sie sich folgendes: „Ich weiß, dass ich NICHTS weiß!“ Sprechen Sie dies laut oder in Gedanken ruhig häufiger aus, ähnlich wie ein Mantra! Denn damit löschen Sie Ihre alten Programme, die Ihnen ja stets suggerieren, daß alles was, Sie glaube,n in Stein gemeißelt ist.

Ein weiterer Gedanke, den Sie immer wieder aktiv denken sollten lautet: „Frage: Wer bin ich? Antwort: ICH BIN!“ Damit definieren Sie sich nicht oder reduzieren sich selbst auf „Erfahrungen, Bedingungen oder eine bestimmte Meinung“! Im Gegenteil, Sie sprechen sich von allen Bedingungen und äußeren Umständen frei, nehmen die Brille von Wertungen ab und lösen die Einschränkungen, die Ihnen Ihr Bewußtsein mittels der „öffentlichen Indoktrinierung“ auferlegt hat.

Alles was Sie sind dürfen Sie auch sein, ohne es gleich bewerten zu müssen! Sie stoppen damit die Richtung, die Sie sich für gewöhnlich (unbewußt) vorgeben und erlauben sich dadurch erst einmal lediglich zu sein! Dies wird Sie frei machen und sich selbst näher bringen!

Waffe 3:

Die Macht der Gefühle:

Ich sagte es bereits an anderer Stelle schon, doch ich wiederhole es hier noch einmal: Nicht, was Sie denken verwirklicht sich, sondern nur das, was Sie in Wahrheit fühlen! Aber Ihre Gedanken bestimmen, was Sie fühlen!

Wenn Ihnen Ihr Leben lang erzählt wurde, wie schlecht Sie doch sind, so werden Sie das unwillkürlich irgendwann glauben und mit diesem Glaube geht ein bestimmtes Gefühl einher. Im Falle Deutschlands, was man psychologisch als Musterbeispiel bezeichnen könnte, ist es das Gefühl der Schuld!

Und weil wir Deutschen, Tag für Tag, mit dieser Schuld infiziert werden, selbst dann, wenn wir es nicht bewußt mitbekommen, lagert sie sich in unserem Unterbewußtsein ein. Und wenn etwas vom „Bewußtsein“ ins „Unterbewußtsein“ wandert, dann verwirklicht es sich! Das Problem jedoch ist, dass Sie an Ihr Unterbewußtsein nicht mehr so leicht heran kommen, wie an Ihr Bewußtsein! Das sind dann Prozesse, die im Verborgenen ablaufen und Glaubenssätze, die Sie ständig wiederholen ohne es zu merken!

Doch wie „heilen“ Sie Ihre Gefühle? Erst einmal dadurch, daß Sie sich dieser bewußt werden und sie akzeptieren. Es ist okay wenn Sie wütend, traurig, fassungslos oder voller Hass sind! Gefühle wollen aktiv gefühlt werden, also erlauben Sie es sich und verurteilen Sie sich dafür nicht. Fürchten Sie sich auch nicht davor, denn sie stellen keine reale Bedrohung für Sie dar!

Es fühlt sich natürlich nicht gut an, sich bewußt schlecht zu fühlen, doch um diese Gefühle zu heilen und zu transformieren, ist es von allergrößter Notwendigkeit sie anzuerkennen und zu erlauben! Lernen Sie, daß schlechte Gefühle nicht daher kommen, daß Sie schlecht sind, sondern daher, daß Sie ein bestimmtes Programm laufen haben! Und zwar das Sklavenprogramm!

Was wir aber erreichen wollen, ist ja daß Sie „frei werden“! Und Freisein bedeutet, daß man zu aller erst aus der „Wertung“ herausgehen muß! Denn nur dies ermöglicht es Ihnen sich so anzunehmen, wie Sie sind und sich nicht mehr von Ihren indoktrinierten Gefühlen abhängig machen zu lassen!

Gefühle sind einfach und dabei in Wirklichkeit weder gut, noch schlecht! Nur wenn Sie sie erlauben, wird es Ihnen die Möglichkeit geben, Sie auch zu verändern. Und mit Ihren Gefühlen wird sich auch Ihre Realität ändern (müssen)!

Waffe 4:

Loslassen:

Im obigen Absatz schrieb ich über die Gefühle und darüber, daß Sie sie zulassen müssen. Doch ich sagte damit nicht, daß Sie in ihnen „verweilen“ sollen! Nein, Sie dürfen und können Sie verändern. Und dies geschieht durch einen ganz einfachen Prozeß: Sie müssen loslassen!

Warum ist das Wort „Loslassen“ ähnlich irre führend wie das Wort „Gehirnwäsche“? Weil es suggeriert, daß ein bestimmtes Thema nur mit Mitteln erreicht werden kann, mit denen es „unmöglich“ erreicht werden kann. Beim Wort „Loslassen“ denkt doch jeder ganz automatisch daran, daß etwas nicht sein kann, nicht sein darf oder man es vergessen muß. Es suggeriert „Verlust“ und keinen „Gewinn“!

Doch das Gegenteil ist der Fall und genauso gegensätzlich sollten Sie es angehen: Sagen Sie sich nicht: „Ich lasse los!“ Denn das funktioniert nicht und wird niemals funktionieren! Sagen Sie sich stattdessen: „Ich bin einverstanden!“ Sie sollen also nicht von sich weg schieben, was Sie nicht haben mögen, sondern im Gegenteil, es anerkennen und akzeptieren! Sie lassen also nichts los und schieben es dadurch weg, sondern sie erkennen und nehmen etwas an! Auch dann, wenn es sich erst einmal schlecht anfühlt und vielleicht scheußlich ist!

Waffe 5:

Die Macht der Vorstellungskraft:

Nutzen Sie Ihren Geist, um Ihre Welt zu verändern. Seien Sie dabei nicht ungeduldig, sondern nur „konsequent“! Das heißt, stellen Sie sich das „Unvorstellbare“ vor und beginnen Sie damit, es für möglich zu halten. Nehmen Sie sich jeden Tag vielleicht „fünf Minuten“ Zeit und stellen Sie sich in dieser Zeit eine Welt vor, die so ist, wie Sie es sich wünschen. Gehen Sie vollkommen in dieses Gefühl hinein, das Sie hätten, wenn ihr Traum Wirklichkeit wäre.

Wie würden Sie sich fühlen, wenn alle korrupten Machthaber entmachtet wären?

Wie würden Sie sich fühlen, wenn Ihnen aller Reichtum der Ihnen zusteht, gegeben würde?

Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie wahrhaftig frei sprechen dürften?

Wie würden Sie sich fühlen, wenn plötzlich ein Wunder geschähe, welches diese Welt zum Positiven und nach Ihren Vorstellungen verändert?

Erlauben Sie sich im Geiste, das Unmögliche „möglich“ zu machen und sich so zu fühlen, als wäre es bereits so! Machen Sie das am Besten in einem ruhigen und entspannten Moment. Vielleicht vor dem Einschlafen, denn dies ist die Phase, in der Sie sich in einem Zustand zwischen Wachsein und Schlaf befinden und in dem Sie deshalb den größten Zugriff auf Ihr Unterbewusstsein haben! Es ist ein Moment, ähnlich einer Trance, in dem Sie nicht urteilen, sondern nur erfahren!

Waffe 6:

Übernehmen Sie Verantwortung:

Ein kluger Spruch besagt: „Wem du die Schuld gibst, dem gibst du die Macht!“ Wenn Sie sich jedoch klar machen, daß es „Schuld“ in Wirklichkeit gar nicht gibt, sondern nur „Ursache und Wirkung“ dann können Sie die Verantwortung übernehmen, ohne sich schlecht zu fühlen!

Es geht nicht darum, sich selbst dafür zu verurteilen, daß man auf eine Weise gefühlt hat, die das Schlechte erst hat Wahrheit werden lassen. Sondern es geht darum anzuerkennen, daß man durch seine Gefühle dazu beigetragen hat, daß es entstehen konnte. Denn nur so können Sie auch dafür sorgen, daß es rückgängig gemacht wird!

Sie wurden von Betrügern und Lügnern „getäuscht“ und insofern waren Ihre Gefühle und Reaktionen lediglich eines, nämlich folgerichtig! „Sie“ sind nicht schlecht oder dumm, weil Sie sich so verhalten haben, wie es diese Gefühle Ihnen vorgaben oder weil Sie geglaubt haben, was man Ihnen an Lügen erzählt hat!

Ihre Verantwortung beginnt lediglich damit die Wahrheit zu erkennen und dadurch Ihre Gefühle (also das Benzin für den Schöpfungsmotor) entsprechend zu verändern! Und zwar so zu verändern, daß eine neue Wirklichkeit entstehen kann. Eine Wirklichkeit, die mit Ihren Gefühlen übereinstimmt! Und dies kann nur geschehen, in dem Sie den Sieg fühlen und als Wahrheit anerkennen, bevor der Kampf zu Ende ist. Und indem Sie erkennen, daß Sie Ihre Gefühle ändern können!

Waffe 6:

Machen Sie sich bewußt, daß Sie alles, was Sie wollen auch verdient haben:

Ein tragendes Fundament jeglicher Schöpfungsmagie und geistigen Gesundheit ist die Art und Weise, wie wir uns selbst wahr nehmen und was wir uns erlauben!

Es ist okay und gut, reich zu sein!

Es ist okay und gut, glücklich zu sein!

Es ist okay und gut, erfolgreich zu sein!

Es ist okay und gut, frei zu sein!

Es ist okay und gut, sich selbst zu lieben!

Sie nehmen einem anderen nichts, indem Sie sich selbst mehr geben und erlauben! Im Gegenteil, durch Ihre veränderte Energie motivieren Sie andere auf energetischer Ebene dazu, sich ebenfalls selbst mehr zu geben und zu erlauben!

Ein schöner Spruch besagt: „Weltfrieden beginnt im eigenen Herzen!“ Doch dies geschieht nicht, indem man seine angeblich „schlechten Gefühle“ verdammt und ignoriert. Denn diese Gefühle haben sich bereits bewahrheitet! Und um „Wahrhaftiges“ zu erschaffen, müssen Sie erst einmal anerkennen und akzeptieren, daß Wahrheit (auch wenn Sie negativ ist) erschaffen wurde!

Waffe 7:

Das Bewußtsein über die Unsterblichkeit:

Ein wunderbarer Vergleich, welcher bildlich veranschaulicht, daß die Unsterblichkeit die Wahrheit ist, ist folgender:

Fragen Sie einen Quantenphysiker: Wer oder was hat die Welt erschaffen? Antwort aus biochemischer Sicht: Energie! Beschreiben Sie Energie: Energie ist einfach. Es hat sie schon immer gegeben und es wird sie immer geben. Sie kann nicht erschaffen oder vernichtet werden. Sie bezieht eine Form, geht durch die Form und verläßt die Form!

Fragen Sie einen Theologen: Wer oder was hat die Welt erschaffen? Antwort aus spiritueller Sicht: Gott! Beschreiben Sie Gott: Gott ist einfach. Es hat ihn schon immer gegeben und wird ihn immer geben. Er kann nicht erschaffen oder vernichtet werden. Er bezieht eine Form, geht durch die Form und verläßt die Form!

Sie erhalten also genau dieselbe Beschreibung, lediglich in einer anderen Terminologie!

Fazit:

Was aber sagt uns das? Es gibt nur eine Wahrheit, ganz gleich wie Sie diese auch immer interpretieren! Und wenn Sie sie ernsthaft suchen und zulassen, dann wird sie in jeder Sichtweise und Terminologie logisch und gleich sein!

Wahrheit ist immer logisch! Sie folgt immer den Gesetzen der Logik, ganz gleich ob sie spiritueller oder naturwissenschaftlicher Interpretation entstammt! Deshalb ist das Argument, daß Gott unlogisch, überirdisch, unsichtbar oder gar unvorstellbar ist, Schwachsinn!

Wie bei vielen anderen Dingen auch, wurde dies Ihnen so beigebracht. Die Realität sieht jedoch anders aus: Nämlich, daß Ihr Kopf verwirrt und Ihr Geist vergiftet wurde. Ihnen wird eingeredet, daß es für „Schöpfung“ des „Übernatürlichen“ und besonderer Kräfte bedarf. Das Gott weit weg und das Jenseits irgendwo anders ist!

Doch in Wahrheit sind so bezeichnete übernatürliche Kräfte eigentlich ganz natürliche Kräfte, die in jedem von uns schlummern und nur darauf warten, re-aktiviert zu werden. Gott ist ganz nah, nämlich in uns und das Jenseits ist genau hier!

Nutzen Sie diese Waffen. Studieren und hinterfragen Sie sie! Erlauben Sie es sich selbstständig zu denken. Und akzeptieren Sie, daß es sein könnte, dass man Ihnen bewußt das Falsche erzählt hat, um sie kampfuntauglich zu machen!

Niemand kann Sie jemals entrechten, denn wahres Recht ist gottgegeben und kein Mensch auf Erden kann größer und mächtiger sein als Gott! Glauben Sie dies nicht nur mental, sondern integrieren Sie es emotional und Sie werden überrascht sein, zu welcher Schöpfung (Erschaffung von Realität) Sie in der Lage sein werden!

Ein Deutsches Mädchen

 

Quelle : http://www.journalalternativemedien.info/gesellschaft/spirituelle-aufruestung-oder-wie-unmoegliches-moeglich-wird/

Merkel, Gabriel und Medien geben Schießbefehl: gegen geltendes Recht, gegen Ausreisewillige, gegen die AfD, gegen das deutsche Volk

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Das Schlimmste am Trommelfeuer der fremdbestimmt-korrupten, maximal-etatistischen Blockparteienpolitiker und ihren devoten Hündchen in der Systempresse sind noch nicht einmal ihre wirr-unbegründeten Aggressionen gegen uns Rechtsstaats-Verteidiger, sondern die tägliche Beleidigung jedes minimalen intellektuellen Niveaus – vorgetragen in noch immer „staatstragendem“ Duktus: Moralisierende Ahnungslosigkeit bezüglich Staatenkonstitution, Rechtslage und Faktenlage oberbelehrt ein ganzes Volk (oder zumindest ihre leider noch immer messbaren Leserschaften) über „die Welt“.

Und wie IST „die Welt“ according to Alpenprawda & Co? Nun, der unsägliche Nico Fried darf auf der SZ-Titelseite heute etwas von „Entsetzen über Frauke Petry“ schwadronieren – nur weil diese die vom „Mannheimer Morgen“ in einem verhörartigen und völlig falsch wiedergegebenen Interview [siehe dazu unten den Bericht eines in Mannheim anwesenden Ohrenzeugen *) ] permanent zu einem Statement zu ultima-ratio-Mitteln eines (zu Frieds grünem Bedauern) noch immer existenten und damit zwingend wehrhaften deutschen Staatswesens gedrängt wurde. Petry wurde so schließlich nach x (vom Mainstream weggelassenen) Aussagen à la Wir brauchen keinen Zwang an unseren Grenzen, wenn die Regierung endlich wieder die geltende EUropäische Rechtslage weit vor den deutschen Grenzen durchsetzt und wenn Merkel endlich aufhört, Einladungen an die ganze Welt auszusenden zu einer Paraphrasierung der geltenden Gesetzeslage genötigt: Im „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) steht in §11 der (für Rechtsstaatler ebenso wie für Staatsrechtler trivial-selbstverständliche) Satz zum „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“: „Die in §9 … genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder der Überprüfung ihrer Person .. zu entziehen versuchen.“ Der bekannte Jurist Joachim Steinhöfel weist zurecht süffisant darauf hin, daß diese Rechtslage seit 1961 (!) besteht – und seitdem von allen Blockparteien im Bundestag entweder erlassen oder nicht aufgehoben und damit zu verantworten ist!

Wenn also die Lügenpresse (heute z.B. Fried und Prantl, SZ) oder Herr Gabriel eine schlichte Paraphrasierung der Rechtslage durch Petry zum Anlass nehmen, dummposaunend der Welt zu verkünden, das Gesetz sei „ekelhaft“ und die AfD müsse nun deswegen (sic) „durch den VS beobachtet“ werden, dann muss man direkt sagen: „IHR ZUERST!“, denn selbst Unkenntnis der Rechtslage (was man bei Sigmar Dumpfbacke Gabriel tatsächlich nicht ganz ausschließen kann) schützt bekanntlich nicht vor Bestrafung. Und für Uns-das-Volk wäre sogar just solche Unkenntnis die allergrößte Gefahr!

Diese Angriffe ohne jede Substanz jenseits einer verqueren und weltfernen Pseudo-Moralisierung sind die letzten Zuckungen einer fremdbestimmten Macht, die mit allen totalitären Mitteln der Propaganda auf unterstem und rechtsunstaatlichen Niveau versucht, ihre auf falschgeldfinanzierte Organbestechung aufgebaute Macht noch eine Weile zu sichern. Die politischen und medialen Büttel dieser Macht forderten sofort heute auf lokaler Ebene mal wieder, ausgerechnet UNS RECHTSSTAATS-VERTEIDIGER (beim Euro ebenso wie bei der Grenzsicherung und der Zuwanderungsfrage – siehe Rechtsgutachten Schachtschneider und di Fabio u.v.a.) aus einem zivilisierten Diskurs in öffentlichen Räumen auszuschließen. Uns also Saalverbot zu erteilen – und so eine zutiefst bürgerliche Protestbewegung mit demnächst 15% der Sitze in den Parlamenten auf die Straße zu drängen, wo die faschistischen und käuflichen Schergen der sogenannten „AntiFa“ sich dieses „Problems“ annehmen können. SO wird eine bürgerlich-friedliche und rechtsstaatliche Bewegung in die Radikalisierung gedrängt. Und genau dies ist das Ziel der Extremisten in der fremdbestimmten und linksextremen Machtzirkeln und ihren Redaktionen!

Bei dieser Gemengelage könnte man glatt zum Anarchisten werden. Denn ein Staat, der verfassungswidrig mit der Aufgabe der Grenzsicherung auch sein grundgesetzlich geschütztes Staatsvolk aufgibt, verletzt gleich BEIDE konstitutiven Grundaufgaben, die seine bloße Existenz (ohnehin nur in MINIMALER Ausprägungsform) rechtfertigen: die Verteidigung des Rechts nach innen und die Verteidigung des Territoriums nach außen! Ein Staat, der beides aufgibt, ist keiner mehr und hat jedes Recht auf Steuererhebung verwirkt! Dieses jedoch würden die Gabriels dieser Welt bis zum letzten Moment mit JEDER zur Verfügung stehenden Gewalt durchsetzen. Ohne jedes Wimpernzucken auch mittels Beugehaft und (falls sich der Steuerzahler durch Flucht zu entziehen sucht) durch Schusswaffengebrauch als Ultima Ratio! Nicht wahr, Herr Gabriel?! Genau das MACHEN SIE und Ihresgleichen seit Jahrzehnten. Beobachtet Sie jetzt endlich der Verfassungsschutz?!

Doch es hilft nichts: Wir dürfen den perfiden Mächten der Gegenwart nicht auf den Leim gehen und nicht in die Falle der Radikalisierung tappen: Wir als APO und demnächst PO müssen und werden uns sklavisch an die rechtsstaatlichen Vorgaben halten. Wir werden immer mehr – die schweigende Mehrheit stellen wir bereits – die wählende dauert nur noch wenige Jahre. Wir werden wegen durchschaubaren, absurden und bewusst-ehrabschneidenden Vorwürfen gegen uns nicht zu absoluten Staatsablehnern und Anarchisten. Selbst hardcore-libertäre Staatskritiker sehen die durch Anarchie an den deutschen Grenzen ausgelöste Masseneinwanderung in ein Wohlfahrtsystem nicht als „kluge Staatskunst“ an. Die Verhetzung von Oben gegen uns wird nicht mehr lange funktionieren. Anhaltend-saudumme und faktenferne Moral-Überschriften à la „Entsetzen über die AfD“ (SZ-Titel von heute) werden die Umfrageergebnisse der AfD nur nochmals um 2% pro Woche nach oben treiben wie eben erst bei der Sonntagsumfrage von Emnid geschehen (nunmehr bundesweit 12% – in BaWü und Sachsen-Anhalt sogar schon weit darüber)! Die alten Eliten haben bald fertig (wobei „bald“ leider noch immer in Jahren gemessen werden muss). Doch zuvor entlarven sie sich noch durch waidwundes Keifen auf niedrigstem Niveau – wie eben geschehen in der aktuellen Grenzsicherungsdebatte, die eine rationale Regierung schon vor Jahren weit außerhalb Deutschlands gelöst hätte, so dass sich die Frage des Schußwaffengebrauchs niemals gestellt hätte!

Absolut hanebüchene und geschichtsvergessene Fehlvergleiche etwa mit dem Schußwaffengebrauch der Grenzsoldaten der DDR-Junta sind eine intellektuelle Beleidigung auf unterstem Niveau – denn die DDR hinderte ihre Bürger an deren Menschenrecht auf AUSREISE (!) – also das glatte Gegenteil zu einer Grenzsicherung gegen zu 80-95% illegale EINdringlinge! Das Analogon zum DDR-Vergleich des dummdreisten Mainstreams wäre, wenn die AfD den Schusswaffengebrauch gegen AUSREISE-willige BRD-Steuersklaven gefordert hätte. Dies jedoch ist doch viel mehr die Spezialität der heutigen linksextremen Politjunta von Merkel über Stegner bis Özdemir und den LINKEN! Wegzugs-Besteuerung gibt es bereits, die 100% (!) Erbschafts-Steuer ist bereits gefordert, das Bargeldverbot schon in der Mache – zum nEUen Schießbefehl gegen Ausreisende ist es nicht mehr weit. Und DIESE MISCHPOKE wagt es, die AfD, die ebenso wie bei der krass verfassungswidrigen permanenten Euro-Rettung rechtsstaatliche Regelungen erhalten will, an den Pranger zu stellen und medial hinzurichten (Petry und von Storch ebenso wie Höcke)! Die Welt ist kafkaesk geworden – in der heutigen fast grenzenlosen Ausprägung nur erklärbar durch (intellektuelle und materielle) Fehlallokationen von Falschgeld in beinahe grenzenlosem Umfang!

Teufelskreis der Markt- und Gesellschaftsmanipulation

Mein ceterum censeo seit 15 Jahren: Es wird allerhöchste Zeit für einen Elitenwechsel – und zu einer Rückkehr zu Recht und Vernunft! Und zu einem extrem verschlankten Minimalstaat, basierend auf gutem und damit knappem Geld, mit dem keine Endzeitdekadenzen und weltentrückte Propaganda gegen Recht(s) und Verstand finanziert werden können, wie wir sie derzeit erleben müssen!

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*) Beim Interview von Frauke Petry mit dem „Mannheimer Morgen“ war auch der Medienschaffende Imad Karim mit anwesend. Imad ist gebürtiger Libanese und Ex-Moslem. Er kommentiert unter einem Artikel von Tagesschau.de:

Kollegen von der Tagesschau, Ihr betreibt Propaganda von unglaublichen Maßen. Das hat Frau Petry niemals gesagt. Ihr habt Euer Gewissen verkauft!! Ich saß am selben Tisch und verfolgte das ‚Interview‘ , in der Redaktion von Mannheimer Morgen, das vielmehr ein Verhör war. Frau Petry wurde mehrmals diesbezüglich gefragt und jedesmal sagte sie, ‚wir müssen die Grenzen sichern und ich hoffe, es kommt nie soweit, dass ein Polizist von seiner Waffe Gebrauch macht‘. Das hat aber die kleinkarierten Dorfjournalisten von MM nicht interessiert und wiederholten immer wieder und wieder und wieder ob sie für Schießbefehl sei und jedesmal antwortete das gleiche, bis sie am Ende sagt, ein Polizist habe auch laut seinen Vorschriften zu handeln. (Es gibt Tonaufzeichnungen). Ihr verratet die Zukunft Eurer Kinder, Kollegen – und das Schlimme, ihr wisst das nicht! Lasst Euch das von einem arabischsprechenden Kollegen von Euch sagen, IHR WERDET NOCH ZU EUREN LEBZEITEN BEREUEN, WAS IHR FRAU PETRY UND ANDEREN AUFRICHTIGEN BESORGTEN FRAUEN UND MÄNNERN IN DIESM LAND ANTUT!!!!! …… SPÄTESTENS, WENN DER ‚EROBERUNGSZUG‘ DER ‚GLÄUBIGEN‘ BEGINNT UND IHR ERKENNT, IHR HABT EUEREM LAND BALKANVERHÄLTNISSE BESCHERT!! Gott oder Jupiter von mir aus, seid Ihr arrogant und ignorant!“

Ergänzung wegen Nachfragen:
Natürlich ist das zitierte UZwG nicht das einzige beim Schusswaffengebrauch von Polizisten einschlägige Gesetz. Übrigens kann „Schusswaffengebrauch“ auch „Abgabe von Warnschüssen“ bedeuten – auch diese sind ENORM wirkungsvoll, wie jeder Polizeipraktiker und ggf. Militär weiß! Aber hier einige andere Rechtsvorschriften – alle sehen den geregelten Schusswaffengebrauch als ultima ratio vor (Ausnahmen gelten ggü. Kindern und Jugendlichen). Aus gutem Grund – denn alles andere wäre Anarchie, die Grenzsicherung wäre tot, JEDER könnte hier rein, Grenzschutz könnte man dann sofort bleiben lassen:

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§ 11 UZwG

Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im
Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der
wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa
mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu
entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden
wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben,
die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst
übertragen sind.

§ 97 AufenthG

Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen [also schwere Straftaten]

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren wird bestraft, wer in den
Fällen des § 96 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4, den Tod des
Geschleusten verursacht.

(2) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in
den Fällen des § 96 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4, als Mitglied
einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
gewerbsmäßig handelt.

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz

(Die Bundespolizei hat ähnliche Befugnisse und Vorschriften)

§ 66 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

(1) Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des
unmittelbaren Zwangs erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen
Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der
Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.

(2) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder
fluchtunfähig zu machen. Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige
Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen
Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

(3) Gegen Personen, die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind,
dürfen Schusswaffen nicht gebraucht werden. Das gilt nicht, wenn der
Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr
für Leib oder Leben ist.

(4) Der Schusswaffengebrauch ist unzulässig, wenn für den Polizeibeamten
erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Das gilt
nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer
gegenwärtigen Lebensgefahr ist.

§ 67 Schusswaffengebrauch gegen Personen

(1) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden,

1. um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren,

2. um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung eines Verbrechens
oder eines Vergehens unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder
Explosivmitteln zu verhindern,

3. um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder
Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie

a) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder

b) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme

rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Explosivmittel mit sich führt,

4. zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in
amtlichen

Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist,

a) auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens oder auf

Grund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder

b) auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Vergehens oder auf

Grund dringenden Tatverdachts eines Vergehens, sofern Tatsachen die

Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Explosivmittel mit sich führt,

5. um die gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam zu
verhindern oder in sonstigen Fällen des § 100 des Strafvollzugsgesetzes.

(2) Schusswaffen dürfen nach Absatz 1 Nr. 4 nicht gebraucht werden, wenn es
sich um den Vollzug eines Jugendarrestes oder eines Strafarrestes handelt oder
wenn die Flucht aus einer offenen Anstalt verhindert werden soll.

Das UZwG wurde „Zuletzt geändert durch Art. 36 V v. 31.8.2015“. Hier können Sie es sehen:

http://www.gesetze-im-internet…

 

Quelle : http://goldseitenblog.de/peter-boehringer/merkel-gabriel-und-medien-geben-schiessbefehl-gegen-geltendes-recht-gegen-ausreisewillige-gegen-die-afd-gegen-das-deutsche-volk/

 

Goethe wenn ein Volk sich aufgibt

Gruß an die Recht – Staat – Verteidiger
Kräutermume

Nach Grenz-Tumulten in Spielfeld: Das Ende des Staates?

Nach Grenz-Tumulten in Spielfeld: Das Ende des Staates?

Seit Ungarn seine Grenze zu Kroatien dicht gemacht hat, kommen die Flüchtlinge über Slowenien nach Österreich. Vor allem am Grenzübergang Spielfeld spitzt sich die Lage immer weiter zu und ist mehr als angespannt. 3500 Menschen drückten auf der slowenischen Seite gegen den Zaun der österreichischen Aufnahmestelle. Es kam zu Tumulten und lebensgefährlichen Situationen.

Kommentatoren aus Militär und Medien sind sich einig: Durch das Versagen der Grenze in der Steiermark hat der Staat selbst versagt und ist heute alles – nur nicht souverän.

Nach dem Asyl-Kollaps von Nickelsdorf im Burgenland ist gegenwärtig das steirische Spielfeld im Süden Österreichs an der Reihe: Die Bilder der überrannten Grenze verbreiten sich wie ein Lauffeuer und die Anwohner sind verzweifelt. Anstatt den Tourismus an der steirischen Weinstraße zu bewältigen gilt es diesen Herbst die Menschenmassen aus dem Süden zu stemmen. Doch man sieht keine „Refugees Welcome“ Schilder mehr – in den warmen Schreibstuben der Mainstreammedien und bei den bezahlten Helfern der CARITAS beklagt man, dass am ganzen vergangenen Wochenende nur ein (1!) freiwilliger Helfer da war. Die Steirer unterdessen bewaffnen sich, tätigen Hamsterkäufe und versammeln sich bereits zu ersten Bürgerprotesten direkt an der Grenze – weil der Staat versagt und weder in der Lage ist die Grenzen noch die Bevölkerung zu schützen.

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Regierung befiehlt Kapitulation

Im Internet kursiert ein Bericht eines Bundesheer-Majors, der seine Eindrücke in einem Vor-Ort-Bericht zusammengefasst hat. Info-DIREKT hielt Rücksprache: Es handelt sich um Major Mag. Dr. Rudolf Moser und er ist sich sicher:

„Es handelt sich um eine regelrechte Invasion. Österreich ist kein souveräner Staat mehr!“

Major Moser war persönlich an der Grenze vor Ort und bezeichnete dies als „schwärzesten Tag“ in seinem Leben. Vor seinen Augen marschierten tausende „junge, durchtrainierte Männer völlig ungehindert und unkontrolliert“ über die Grenze. „Der Österreichische Staat hat zur Durchsetzung seiner Souveränität und zum Schutze der Österreichischen Bevölkerung seine Polizei- und Militärkräfte vor diesem Ansturm kapitulieren lassen. Ich musste mit ansehen, wie über eine Stunde etwa 5.000 Okkupanten in bedrohlicher, arroganter und auch aggressiver Art und Weise wie selbstverständlich Österreichisches Staatsgebiet besetzten, ungeniert ihre Notdurft verrichteten, Müll in völlig unzivilisierter Manier einfach wegwarfen – all das sieht der Durchschnittsösterreicher nicht.“ Der Landeshauptmann der Steiermark, Hermann Schützenhöfer, wandte sich indessen verzweifelt an seine Regierung in Wien: „Der Staat muss seine Grenzen schützen – und das tut er nicht.“

Außerdem zitiert Major Moser aus einem Gespräch mit Brigadier Josef Paul Puntigam. Brigadier Puntigam war Chef der Infanterie des österreichischen Bundesheeres und führte 1991 eine 1.600 Mann starke gepanzerte Einsatzgruppe an der österreichisch-jugoslawischen Grenze. Niemand kennt die Grenze so gut wie Brigadier Puntigam: „Niemand schützt in dieser bedrohlichen Situation die Österreichische Bevölkerung.“ Brigadier Puntigam äußerte Major Moser gegenüber, es fehle nur der Wille, es ist möglich auch heute mit den verfügbaren Kräften unsere Souveränität zu bewahren, wie dies auch rechtlich vorgesehen ist. (…) „Es stellt sich nicht die Frage des Könnens, sondern nur die des Wollens.“ In dieser Einschätzung sind die Militär-Experten mit dem ehemaligen österreichischen Verfassungsschutz-Chef Gert R. Polli einer Meinung, der bereits im September vor einem „sicherheitspolitischen Blindflug“ warnte und darauf hinwies, dass Polizei und Sicherheitsbehörden mehr wissen würden, als sie der Bevölkerung mitteilen dürften.

„Empfinden Staat als Besatzungsregime“

Angesichts des staatlichen Versagens rät der Journalist Andreas Unterberger dem Staat auch in anderen Dingen die Gefolgschaft zu verweigern. Denn im Gegensatz zu den nicht vorhandenen Grenzkontrollen funktionieren Daten-Bespitzelungen der Bürger, Steuerbescheide und Strafzettel nach wie vor einwandfrei. Unterberger: „Wenn ein Staat so versagt, dann fällt jede moralische Pflicht weg, diesem Staat zu geben, was des Staates ist. Dann gibt es ihm gegenüber keine zivil- oder bürgergesellschaftlichen Verpflichtungen mehr, keine Motivation, ihm eine innere Loyalität entgegenzubringen.“ Tiefes Misstrauen in diesen Staat ist an die Stelle des Vertrauens getreten und jede Bevormundung durch diesen Staat wird von den Österreichern als nicht legitimer Zwang interpretiert: „Unglaublich viele Österreicher empfinden den Staat inzwischen wie ein Besatzungsregime. Das Vertrauen zur gesamten Führung ist bei allen Umfragen wie ein Stein nach unten gesunken.“

Ähnlich drastisch schließt Major Rudolf Moser seinen Bericht von der Grenze:
„Als ehemaliger Kompaniekommandant der 2.Kompanie/522 war ich fast zwei Jahrzehnte an dieser Grenze mobilbeordert und unser einst stolzes Bundesheer hatte den Auftrag die Staatsgrenze zu schützen. Diesen Auftrag hätten wir ohne wenn und aber erfüllt, wie alle Soldaten angelobt auf unser Vaterland. Es ist eine Schande zu sehen, wie unsere Kräfte auch heute noch diesen Auftrag erfüllen könnten, jedoch nicht dürfen.”

“Es ist Krieg – das darf allerdings nur Bulgarien sagen, unsere Politiker und die gleichgeschalteten Medien beruhigen – mediale Schallmaienklänge säuseln die Österreicher ein, wie einst das Orchester der Titanic – und die dankbaren so eingelullten österreichischen Naivlinge tanzen auch noch fröhlich dazu. Mein Gott – warum hast Du uns verlassen!“
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EIGENER KOMMENTAR (e.K.) :
Endlich mal einer, der die Wahrheit ausspricht ! Danke Herr Major Moser!

Gruß an die Steiermark, die Österreicher und besonders an die Menschen in Spielfeld – ich sende Euch allen ganz viel Kraft, endlich gemeinsam wieder für Recht und Ordnung zu sorgen! Gebt gut auf Euch acht und auch auf Eure wütenden, jedoch genauso ängstlichen Nachbarn !
Kräutermume

 

Quelle : http://alpenschau.com/2015/10/30/nach-grenz-tumulten-in-spielfeld-das-ende-des-staates/

Original-Quelle: Info Direkt