Schlagwort-Archive: STASI

Dieses Gesetz kennt schon jeder Deutsche – oder nicht?!

  1. Neue Landespolizeigesetze – Das Ende der Privatheit

Neue Landespolizeigesetze:Das Ende der Privatheit

Noch ist über den Lauschangriff nicht entschieden, und schon führen die Länder auch das vorbeugende Telefonabhören ein.

(SZ vom 29.7. 2003) – Es gibt ein Wort, das immer öfter eigentlich Verbotenes möglich macht: Es heißt Prävention, also Vorbeugung.

Mit diesem Wort haben die Amerikaner den Krieg im Irak begründet – zur Vorbeugung gegen den Terror. In Deutschland muss dieses Wort Prävention herhalten wenn es gilt, in Grundrechte einzugreifen:

Die Bundesländer haben damit begonnen, in den Neufassungen ihrer Polizeigesetze den Beamten die vorsorgliche Telefonüberwachung (TÜ) zu erlauben – also das Abhören ohne konkreten Verdacht.

Begründung: Prävention gegen Straftaten und Terroranschläge. Das Abhören soll erlaubt sein, nicht weil der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, sondern weil sich beim Abhören der Verdacht auf eine erhebliche Straftat ergeben könnte.

Im CDU-regierten Thüringen wurde ein solches vorbeugendes Abhörgesetz (im Rahmen der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes vom 20. Juni 2002) vor einem Jahr erlassen; es ging ohne große Widerstände und ohne bundesweites Medienecho über die Bühne; es gilt als „Pilotprojekt“ für die Ausweitung der Telefonüberwachung.

Im CSU-regierten Bayern kam ein solches Gesetz im Frühjahr in den Landtag, stieß aber auf unerwartet großen Widerstand, wurde deshalb vorläufig zurückgezogen und soll nach der Landtagswahl im September erneut eingebracht werden.

Pikanter Zeitpunkt

In Niedersachsen hat sich die Koalition aus CDU und FDP auf die vorbeugende Telefonüberwachung geeinigt; die erste Lesung des Gesetzes im Landtag hat am 25.Juni stattgefunden.

Fast genau so weit ist Rheinland-Pfalz; dort haben sich die Regierungsparteien SPD und FDP auch auf das Abhören ins Blaue hinein verständigt, ein entsprechender Regierungsentwurf vom 24.Juni wurde dem Landtag zugeleitet.

In einer Vielzahl von Bundesländern laufen Vorarbeiten für ähnliche Gesetze.

Da an den schon geltenden oder geplanten Polizeiabhörgesetzen fast alle Parteien beteiligt sind (nur Grüne und PDS fehlen), kann man sich darauf einrichten, dass in Bälde die Polizei in Deutschland flächendeckend eigene Abhörkompetenzen hat, die nur sehr wenig kontrolliert werden.

Diese Bestrebungen laufen pikanterweise just in einer Zeit, in der Karlsruhe die Vereinbarkeit des großen Lauschangriffs, also der elektronischen Wanze, mit der Verfassung prüft – einer Abhörmethode, die höchst umstritten ist, deren rechtliche Voraussetzungen aber immerhin höher sind als diejenigen in den neuen Polizeigesetzen.

Diese Gesetze stellen die Telefonüberwachung auf eine weitere, eine dritte Säule. Bisher dürfen Telefone abgehört werden im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach den Paragrafen 100 a und folgende der Strafprozessordnung; die Polizei ist hier Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.

Vorbeugendes Abhörrecht für die Polizei

Und es darf von den Geheimdiensten abgehört werden bei „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ gemäß Artikel 10 Absatz 2 Grundgesetz.

Mit den neuen Gesetzen kommt nun ein spezifisches polizeiliches Abhörrecht dazu – und zwar schon dann, wenn bestimmte Straftaten noch gar nicht begangen sind, aber die Polizei meint, dass bestimmte Personen sie begehen wollen.

Die Polizei kann diese Vorverdächtigen und deren Kontakt- und Vertrauenspersonen abhören.

Sie kann also auch die Gespräche der Vorverdächtigen mit Rechtsanwälten, Journalisten oder Geistlichen belauschen, die Gespräche mit all denen also, die im Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Dieses Recht, das beim Abhören im Rahmen eines Strafverfahrens noch Beachtung findet (selbst beim Großen Lauschangriff mittels Wanze darf das Gespräch mit dem Anwalt nicht aufgezeichnet werden) wird im bloßen Polizeiverfahren, in dem es noch nicht einmal einen richtigen Verdacht gibt, vom Tisch gewischt.

Das heißt: Je geringer der Verdacht, umso hemmungsloser kann abgehört werden.

Erfasst wird auch der gesamte e-mail- und Internet-Verkehr, erfasst wird auch „der Standort nicht ortsfester Telekommunikationsanlagen“; das heißt:

Es darf von der Polizei festgestellt werden, wo sich eine Person aufhält, die ein Handy in der Tasche hat.

Verabschiedung vom Fernmeldegeheimnis

Der frühere Bundesverfassungsrichters Jürgen Kühling hat im „Grundrechte-Report 2003“ bitter diagnostiziert:

„Das Fernmeldegeheimnis darf man als Totalverlust abschreiben.“Die neue Gesetzgebung ist so, als wolle sie diese Feststellung dick unterstreichen:

Schon aufgrund der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen ist es so, dass (wie das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg festgestellt hat), die „Anordnungshäufigkeit“ in Deutschland dreißigmal höher liegt als in den USA; die richterliche Kontrolle der Telefonüberwachungen wird im Max-Planck-Gutachten für stark verbesserungsbedürftig gehalten wird.

Von solch besseren Kontrollen findet sich in den neuen Länderpolizeigesetzen nichts.

Im Gegenteil: Selbst der in der Praxis ohnehin schlecht funktionierende Richtervorbehalt wird noch durchlöchert. Im thüringischen Gesetz gibt es, wie das der Bürgerrechtler Jürgen Seifert formuliert, den „polizeilichen Selbstvollzug“.

Im Gesetz heißt es nämlich: „Soweit lediglich eine Auskunft über die näheren Umstände der Telekommunikation erforderlich ist, kann bei Gefahr im Verzug der Leiter des Landeskriminalamts oder einer Polizeidirektion die Anordnung treffen.“

An Warnungen in den laufenden Gesetzgebungsverfahren hat es nicht gefehlt:

Bei der Anhörung im Bayerischen Landtag Ende Juni stieß das Projekt auf die geballte Ablehnung der beiden großen Kirchen, der Anwälte, der Notare, Ärzte und Journalisten, des obersten Datenschützers im Freistaat, Reinhard Vetter, sowie des Chefs der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld:

Bestehende Gesetze reichen aus

Das geplante Gesetz sei überflüssig, gab der ohne Wenn und Aber zu Protokoll.

Um Straftaten und Terroranschlägen vorzubeugen, wie CSU und Staatsregierung das geplante Gesetz begründen, seien die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend.

Er kenne „keinen Fall“, wo den Strafverfolgungsbehörden die Hände tatsächlich gebunden gewesen seien. Die geballte Kritik aller Berufsgruppen verwundert nicht:

Zum Kern der neuen Abhörgesetze gehört es, dass die Polizei vorbeugend die Kommunikationsverbindungen all der Personen abhören darf, die nach der Strafprozessordnung durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt sind. In Bayern sollen also etwa auch völlig unverdächtige Ärzte, Pfarrer, Drogenberater und Journalisten abgehört werden.

Sie alle müssen damit rechnen, das die Polizei mithört, wenn sie mit ihren Problemfällen Kontakt aufnehmen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist damit ausgehebelt. Zwar sind solche Gesetze in Hamburg und im Saarland schon gescheitert. Angesichts des Pilotprojekts in Thüringen und der Gesetzesvorhaben in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern sind aber neue Anläufe zu erwarten.

Der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha bezweifelt, ob die Länder überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Telefonüberwachung haben: Die Telekommunikation gehört nämlich gemäß Artikel 73 Nummer 7 Grundgesetz zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes; die Länder berufen sich hingegen auf ihre Kompetenz in Polizeiangelegenheiten.

Heinz Honnacker, Ex-Bundesverwaltungsrichter, früher Polizeirechtsreferent im bayerischen Innenministerium und Kommentator im Polizeirecht, sprach bei der Anhörung am 28.Februar 2002 im Thüringer Landtag von einer „ganz heißen Kiste“.

Er gab sich zwar als großer Befürworter der Telefonüberwachung zu erkennen, gestand aber zu, dass die „Kompetenz nach wie vor ungeklärt“ sei. Und auch der frühere Berliner Innensenator Eckhard Werthebach (CDU) hatte deswegen „juristisch gewisse Probleme“.

Lästige Statistik

Der Verstoß gegen Bundesrecht ist ziemlich offensichtlich. Dagegen gibt es ein probates Mittel. Es findet sich in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes:

„Bei Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht mit diesem Grundgesetz“ entscheidet „auf Antrag der Bundesregierung“ oder „eines Drittels der Mitglieder des Bundestages“ das Bundesverfassungsgericht.

Bisher war aber weder die Bundesregierung noch die rot-grüne Mehrheit im Bundestag bereit, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten. Offenbar hat man gegen das schleichende Ende der Privatheit nichts einzuwenden.

Die Bundesregierung will sogar die gesetzliche Vorschrift streichen, die bisher Transparenz bei der Telefonüberwachung gewährleisten soll:

Die Telekommunikationsunternehmen haben eine Jahresstatistik über die bei ihnen angeordneten Überwachungsmaßnahmen zu führen. Diese Statistik soll nun abgeschafft werden.

Sie ist aber die einzige Möglichkeit zu erfahren, wie viele einzelne Anschlüsse jährlich in Deutschland abgehört werden – weil die Statistiken der Landesjustizverwaltungen nur die Anzahl der Strafverfahren erfasst, in den eine TÜ angeordnet wird.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der überwachten Anschlüsse, wie zuletzt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten Ende März in Dresden moniert hat, um jährlich etwa 25 Prozent gestiegen. Vielleicht ist die Abschaffung der einschlägigen Statistik ja ein Ausdruck staatlicher Beschämung – nach dem Motto: Was man nicht mehr weiß, macht niemand mehr heiß.

 

Quelle : https://www.sueddeutsche.de/politik/neue-landespolizeigesetze-das-ende-der-privatheit-1.884413

Zwar Jahre alt, doch auch wert, zu wissen….

Es ist so weit: Zwangsüberwachung durch die Steckdose ab 2017 !

Die „intelligenten Stromzähler“ der Zukunft sollen es bereits ab 2017 ermöglichen, den Stromverbrauch genau zu überwachen. Bald sollen sie Standard in allen Haushalten werden.

Doch die Kehrseite der Medaille: Das gesamte Verhalten der Stromkunden kann somit in Zukunft ganz einfach überwacht werden. Doch wer jetzt denkt „Selbst Schuld, wenn man sich so einen modernen Stromzähler zulegt“, der irrt:

Die neuen Geräte sollen bald zwangsweise für alle deutschen Haushalte installiert werden!

————————————————————————————-

EIGENER KOMMENTAR :

Da fällt mir Orsen Wells „1984“ ein… Eine „Neue Welt Ordnung“ – der Überwachungs-Staat….
wieviele Personen, was tun sie, wer sieht fern etc. : das hat nichts mit „Stromsparen“ zu tun, sondern mit ausspionieren und überwachen der Menschen! Das sind nationalsozialistische Überwachungsmethoden wie das Schornsteinfeger-Gesetz : Gesetz zur damaligen Ausspionierung der Bevölkerung…Wanze in Feuermeldern…

 

Gruß an die Wachsamen und die „Überwacher“
Kräutermume

 

Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant

Seit mehr als zwei Jahren dokterte die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ an den „Rechtsvereinfachungen SGB II“ herum. Neben der Teilnahme von Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Städtetag und Deutscher Verein, konnten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Vorschläge einreichen. Von den ursprünglich 120 Vorschlägen ist nun ein Teil übrig geblieben, der sich im Referentenentwurf vom Oktober 2015 niederschlägt. Neben den Änderungen im Sozialgesetzbuch II enthält er ebenfalls Änderungen nach dem Sozialgesetzbuch III. Im Gesamtpaket lag der Fokus auf die Vereinfachung innerhalb der Handhabung des SGB II für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter. Der Bund spart rund 125 Millionen Euro jährlich ein. Die Bundesagentur für Arbeit hat durch die Regelungen insgesamt Mehrausgaben von rund 210 Millionen Euro jährlich. Kommunen sollen nicht belastet werden.

Dazu Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann: „Nachdem nun die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Koalition im Geheimen die Änderungen im SGB II diskutiert und beschlossen haben, ist die Katze aus dem Sack. Wie erwartet und im Internet veröffentlicht, seit dem Bekanntwerden der Arbeitsgruppe, stellen die sogenannten Rechtsvereinfachungen keine dar. Vielmehr handelt es sich für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten um weitere Verschärfungen und Entrechtungen nach dem SGB II und somit einem weiterem Abbau unseres Sozialstaates.“

So sind Einschnitte bei der Übernahme von Wohnungsmieten zu erwarten, da in Zukunft eine Grenze der Gesamtmiete durch die Jobcenter festgelegt werden kann. Mögliche höhere Betriebskosten durch veraltete Bauweisen werden damit ignoriert und sind vom Leistungsberechtigten selbst zu tragen. Das führt zu zwangsläufig einer Minderung des Regelsatzes und somit zu einer weiteren Kürzung des Existenzminimums. Getrennt lebende Elternteile müssen in Zukunft nachweisen, dass sich ihr Kind bei beiden Elternteilen gleichmäßig aufhält. Dieses ist kaum möglich, da sich das Kind zumeist durch einen Kindergarten – oder Schulbesuch zwangsläufig mehrheitlich bei einem Elternteil aufhält. Somit wird einem Elternteil der Anspruch für das Kind gestrichen und die Aufwendungen sind aus dem Regelsatz einer Person zu bestreiten.

Die ursprünglich angedachten Entschärfungen bei den Sanktionen sind komplett herausgenommen wurden. Die Linke fordert eine Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis, die Grünen ein Sanktionsmoratorium bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zur Verfassungsmäßigkeit dieser, die SPD plädierte für eine Entschärfung der unter 25-jährigen und die CDU / CSU, unter Seehofer, wollten keine Änderungen.

„Das die Sanktionen nicht entschärft werden, zeigt auf, dass gerade die Große Koalition am Bestrafungssystem festhält und auch in Kauf nehmen, dass Betroffene über Monate hinweg keine Existenzgrundlage haben. Die scharfe Kritik und Forderung zur Abschaffung der Geldkürzungen durch Sozialverbände, Politik und Wissenschaftlern werden außer Acht gelassen. Benannte Gruppen sollten sich nun erneut zu den Änderungen deutlich positionieren und die Betroffenen in Hartz IV sollten in Massen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, sofern sie sich in ihren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten verletzt sehen“. Diese Gesetzesänderungen sind ein Armutszeugnis unserer Regierung“, so Hannemann abschließend.

 

Quelle: DIE LINKE. Inge Hannemann: Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant

Gruß an die Widerstreiter und Betroffnen! Danke an Inge Hannemann !
Kräutermume
———————————————————————————————————————————–
EIGENER KOMMENTAR  (e,K,) :
Na, da sind ja die fehlenden Beträge, die man zur Belustigung unserer „ach so traumatisierten Asylanten und Flüchtlinge“ braucht…der „Alesso-Bau“ kann beginnen !
Einfach nur krank diese „Vollstrecker und Befehlsempfänger“….
Kräutermume

Ost-Ukraine: Gefechte mit Panzern und Kampfjets nördlich von Donezk

Ost-Ukraine: Gefechte mit Panzern und Kampfjets nördlich von Donezk

17:04 19/06/2014
KRAMATORSK, 19. Juni (RIA Novosti).

Nach der von Präsident Pjotr Poroschenko angekündigten Feuerpause liefern sich die ukrainische Armee und die Volksmilizen am Donnerstag im Norden des Gebietes Donezk erbitterte Gefechte. Die Milizen erleiden nach eigenen Angaben große Verluste. Die Kiew-treuen Kräfte setzen Kampfjets und Panzer ein.

„Die Armee setzt Jagdflugzeuge Su-25 und Hubschrauber, rund 20 Kampfpanzer und 50 Panzerfahrzeuge, aber auch Panzerhaubitzen ‚Akazija‘ ein“, teilte ein Vertreter der Bürgerwehr RIA Novosti mit. Auf der Seite der Regierungsarmee kämpfen ihm zufolge zwei Infanteriebataillone. „Wir erleiden große Verluste“, gestand der Sprecher ein. Die Milizen haben ihm zufolge einen Panzer außer Gefecht gesetzt. Umkämpft seien die Ortschaften Jampol und Sakotnoje im Raum Krasny Liman. Augenzeugen in Jampol berichten von zahlreichen Bränden durch den Artilleriebeschuss. Selbst in den nahe gelegenen Städten Slawjansk und Kramatorsk sind die Schüsse und Explosionen zu hören.

Knapp zwei Wochen nach der Vereidigung des neuen ukrainischen Präsidenten Pjotr Poroschenko haben sich die Gefechte, die davor hauptsächlich auf die Protesthochburg Slawjansk beschränkt waren, praktisch auf das ganze Gebiet Donezk ausgedehnt. Zu militärischen Zusammenstößen kommt es in Mariupol, Kramatorsk, Gorlowka und anderen Städten. Vor einer Woche hat das ukrainische Gesundheitsministerium den Tod von rund 200 Zivilisten, darunter auch Frauen und Kinder, bestätigt.

 

 

Berichterstattung:
[18:56:49] S.W.: thx.
[18:58:23] S.W. Ist schlimmer, als ria es darstellt. Die Kleinstädte um Slawjansk sind annähernd dem Erdboben gleichgemacht. Jetzt sind die größeren Ansiedlungen dran. Klar doch, wenn die Schiefergas fördern wollen, müssen die das Gelände „ungezieferfrei“ haben, dazu zählen auch Menschen…
[18:58:44] L.: ;(
[18:58:53] L.: diese verdammten Verbrecher!
[18:58:56] S.W.: ja, so sieht’s aus.
[18:59:09] L.: es geht… „nur“ um Schiefergas???
[18:59:48] L.: viele Ukrainer wollen flüchten – nach Russland. aber man lässt sie nicht
[19:00:46] .: http://www.saarbruecker-homepage.de/einfach-easy/item/487-die-neuen-weltkriegs-koordinaten
[19:01:48] S.W.: Das, was in der Ukraine zur Zeit passiert, wird wohl als der erste Gaskrieg in die Geschichtsbücher eingehen. Es gibt einen Vertrag der Naftagas mit Shell oder Chevron (weiß nicht genau), wonach zwei Gebiete für die Schiefergasförderung vorgesehen sind, das eine ist halt die Gegend um Slawjansk. Jusowbecken. Das andere ist bei Lemberg.
[19:02:32] L.: Scheiss-Amis – die haben doch überall ihre dreckigenFflossen drin!
[19:03:36] S.W.: Wenn man die flüchten läßt, könnten sie ja wieder zurück kommen und ihr Land einfordern. Wenn da aber erstmal Schiefergas abgebaut wird, ist die nächsten Jahrzehnte keine Besiedlung möglich!
[19:03:50] L.: klar…
[19:04:00] L.: und zudem – das Grundwasser wird vergiftet!
[19:04:46] S.W.: Unter dem Licht werden auch die Bombardements plausibel – wenn die Ukros den Zugang zu den Lagerstätten nicht freiräumen, zahlen sie „Vertragsstrafe“!
[19:05:00] L.: ja
[19:05:03] S.W.: Was meinst Du, warum der Biden jr. im Vorstand von Naftagas ist???
[19:05:11] L.: eben drum…

<<< Leserbriefe: Die USA führen einen ökonomischen Krieg gegen Europa
13.06.2014 – 05:55 Uhr
Unsere Leser zu den Äußerungen Obamas, den Wahlen in der Ukraine und dem Einfluss der Militärs
Zur Situation in der Ukraine: Den Medien war zu entnehmen, dass USA-Präsident Obama in Warschau die Worte sagte: „Die Zeiten von Imperien und Einflusssphären sind vorbei“. Will etwa Obama nun seine Weltherrschaftspläne aufgeben, die Osterweiterungspläne der Nato stoppen oder gar die Nato gänzlich auflösen, weil sie das militärische Instrument zur Sicherung des US-Imperiums und seiner Einflusssphären sind? Zu diesem Zweck wurden ja die US-hörigen Vasallenstaaten in Osteuropa geschaffen, um den Erzfeind Russland mit Hilfe der dort stationierten Militärbasen einzukreisen. Das also nennt Obama „Abschied vom Imperium und Einflusssphären“! Wäre die Lage nicht so ernst und friedensgefährdend, müsste man Obamas Worte als „Witz des Jahres“ klassifizieren. Just in dem Moment, wo Obama seine Militärpräsenz in Osteuropa erhöhen will, bedient er sich solcher dreisten Propagandalügen.  Christa Triebel, Luisenthal

Kalter Krieg
Eine weitere Meinung:
Der Sand, der den Leuten in die Augen gestreut wird, heißt Ukraine. Warum? Man versetze sich einmal in die Lage der USA: Man bezahlt seine Auslandschulden mit Waren, die kein Mensch braucht – mit Dienstleistungen, die hauptsächlich im parasitären Finanzbereich liegen – oder ebenso nutzlose Dinge wie Rüstungsgüter. Ansonsten konkurriert man mit Dritte-Welt-Ländern um Rohstoffe, um Energie und Landwirtschaftsprodukte. Wenn sich jetzt ein Europa anschickt, mit Russland, was Rohstoffe und Energie und als Markt ein großes Entwicklungspotenzial hat, zusammenzuarbeiten, welche Rolle bleibt da für die USA? Daher findet folgendes statt: Wirtschaftliche Fesselung durch das Freihandelsabkommen. Ein neuer kalter Krieg gegen Russland. Wirtschaftliche Schwächung Europas durch die Aufforderung nach mehr Rüstungsausgaben. Ich nenne das einen ökonomischen Krieg gegen Europa. Wilfried Woigk, Gotha

Wahl zum Schein
Zu den Wahlen:Die Weltmachtpolitik von USA, Nato und EU wird immer mehr unglaubwürdig und zynischer. Dazu ein weiteres Beispiel: Während die USA und EU von Russland kategorisch fordern, die „freien“ Kriegswahlen in der Ukraine und deren Ergebnisse bedingungslos anzuerkennen, werden die Kriegswahlen in Syrien von den USA und der EU für „illegal“ erklärt und als „Scheinwahl“ bezeichnet. Wahlen sind also nur dann gültig, wenn das Ergebnis westlichen Wünschen entspricht. Die Wähler haben zu parieren.  Günter Hoffmann, Erfurt

Fehlende Freiheit
zu dem Thema:Einerseits fordern Obama und Merkel von Russland, sich aus dem Ukrainekonflikt herauszuhalten, andererseits will man, dass auch Russland gegen die nach Freiheit und Autonomie strebenden Ostukrainer vorgeht und sie entwaffnet. Welch ein Widersinn, wenn man bedenkt, wie brutal und mörderisch das russlandfeindliche Kiewer Regime mit Billigung des Westens auch nach der Wahl gegen die russischstämmigen Ukrainer vorgeht und deren Menschenrechte sowie die Uno-Charta missachtet.
Bernd Köhler, Erfurt

13.06.14 / TA
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Leserbriefe-Die-USA-fuehren-einen-oekonomischen-Krieg-gegen-Europa-355354668

Putins Berater: Die Ukraine ist US-okkupiertes Territorium, die USA wollen Vierten Weltkrieg!