Archiv der Kategorie: Terror

Dieses Gesetz kennt schon jeder Deutsche – oder nicht?!

  1. Neue Landespolizeigesetze – Das Ende der Privatheit

Neue Landespolizeigesetze:Das Ende der Privatheit

Noch ist über den Lauschangriff nicht entschieden, und schon führen die Länder auch das vorbeugende Telefonabhören ein.

(SZ vom 29.7. 2003) – Es gibt ein Wort, das immer öfter eigentlich Verbotenes möglich macht: Es heißt Prävention, also Vorbeugung.

Mit diesem Wort haben die Amerikaner den Krieg im Irak begründet – zur Vorbeugung gegen den Terror. In Deutschland muss dieses Wort Prävention herhalten wenn es gilt, in Grundrechte einzugreifen:

Die Bundesländer haben damit begonnen, in den Neufassungen ihrer Polizeigesetze den Beamten die vorsorgliche Telefonüberwachung (TÜ) zu erlauben – also das Abhören ohne konkreten Verdacht.

Begründung: Prävention gegen Straftaten und Terroranschläge. Das Abhören soll erlaubt sein, nicht weil der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, sondern weil sich beim Abhören der Verdacht auf eine erhebliche Straftat ergeben könnte.

Im CDU-regierten Thüringen wurde ein solches vorbeugendes Abhörgesetz (im Rahmen der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes vom 20. Juni 2002) vor einem Jahr erlassen; es ging ohne große Widerstände und ohne bundesweites Medienecho über die Bühne; es gilt als „Pilotprojekt“ für die Ausweitung der Telefonüberwachung.

Im CSU-regierten Bayern kam ein solches Gesetz im Frühjahr in den Landtag, stieß aber auf unerwartet großen Widerstand, wurde deshalb vorläufig zurückgezogen und soll nach der Landtagswahl im September erneut eingebracht werden.

Pikanter Zeitpunkt

In Niedersachsen hat sich die Koalition aus CDU und FDP auf die vorbeugende Telefonüberwachung geeinigt; die erste Lesung des Gesetzes im Landtag hat am 25.Juni stattgefunden.

Fast genau so weit ist Rheinland-Pfalz; dort haben sich die Regierungsparteien SPD und FDP auch auf das Abhören ins Blaue hinein verständigt, ein entsprechender Regierungsentwurf vom 24.Juni wurde dem Landtag zugeleitet.

In einer Vielzahl von Bundesländern laufen Vorarbeiten für ähnliche Gesetze.

Da an den schon geltenden oder geplanten Polizeiabhörgesetzen fast alle Parteien beteiligt sind (nur Grüne und PDS fehlen), kann man sich darauf einrichten, dass in Bälde die Polizei in Deutschland flächendeckend eigene Abhörkompetenzen hat, die nur sehr wenig kontrolliert werden.

Diese Bestrebungen laufen pikanterweise just in einer Zeit, in der Karlsruhe die Vereinbarkeit des großen Lauschangriffs, also der elektronischen Wanze, mit der Verfassung prüft – einer Abhörmethode, die höchst umstritten ist, deren rechtliche Voraussetzungen aber immerhin höher sind als diejenigen in den neuen Polizeigesetzen.

Diese Gesetze stellen die Telefonüberwachung auf eine weitere, eine dritte Säule. Bisher dürfen Telefone abgehört werden im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach den Paragrafen 100 a und folgende der Strafprozessordnung; die Polizei ist hier Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.

Vorbeugendes Abhörrecht für die Polizei

Und es darf von den Geheimdiensten abgehört werden bei „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ gemäß Artikel 10 Absatz 2 Grundgesetz.

Mit den neuen Gesetzen kommt nun ein spezifisches polizeiliches Abhörrecht dazu – und zwar schon dann, wenn bestimmte Straftaten noch gar nicht begangen sind, aber die Polizei meint, dass bestimmte Personen sie begehen wollen.

Die Polizei kann diese Vorverdächtigen und deren Kontakt- und Vertrauenspersonen abhören.

Sie kann also auch die Gespräche der Vorverdächtigen mit Rechtsanwälten, Journalisten oder Geistlichen belauschen, die Gespräche mit all denen also, die im Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Dieses Recht, das beim Abhören im Rahmen eines Strafverfahrens noch Beachtung findet (selbst beim Großen Lauschangriff mittels Wanze darf das Gespräch mit dem Anwalt nicht aufgezeichnet werden) wird im bloßen Polizeiverfahren, in dem es noch nicht einmal einen richtigen Verdacht gibt, vom Tisch gewischt.

Das heißt: Je geringer der Verdacht, umso hemmungsloser kann abgehört werden.

Erfasst wird auch der gesamte e-mail- und Internet-Verkehr, erfasst wird auch „der Standort nicht ortsfester Telekommunikationsanlagen“; das heißt:

Es darf von der Polizei festgestellt werden, wo sich eine Person aufhält, die ein Handy in der Tasche hat.

Verabschiedung vom Fernmeldegeheimnis

Der frühere Bundesverfassungsrichters Jürgen Kühling hat im „Grundrechte-Report 2003“ bitter diagnostiziert:

„Das Fernmeldegeheimnis darf man als Totalverlust abschreiben.“Die neue Gesetzgebung ist so, als wolle sie diese Feststellung dick unterstreichen:

Schon aufgrund der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen ist es so, dass (wie das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg festgestellt hat), die „Anordnungshäufigkeit“ in Deutschland dreißigmal höher liegt als in den USA; die richterliche Kontrolle der Telefonüberwachungen wird im Max-Planck-Gutachten für stark verbesserungsbedürftig gehalten wird.

Von solch besseren Kontrollen findet sich in den neuen Länderpolizeigesetzen nichts.

Im Gegenteil: Selbst der in der Praxis ohnehin schlecht funktionierende Richtervorbehalt wird noch durchlöchert. Im thüringischen Gesetz gibt es, wie das der Bürgerrechtler Jürgen Seifert formuliert, den „polizeilichen Selbstvollzug“.

Im Gesetz heißt es nämlich: „Soweit lediglich eine Auskunft über die näheren Umstände der Telekommunikation erforderlich ist, kann bei Gefahr im Verzug der Leiter des Landeskriminalamts oder einer Polizeidirektion die Anordnung treffen.“

An Warnungen in den laufenden Gesetzgebungsverfahren hat es nicht gefehlt:

Bei der Anhörung im Bayerischen Landtag Ende Juni stieß das Projekt auf die geballte Ablehnung der beiden großen Kirchen, der Anwälte, der Notare, Ärzte und Journalisten, des obersten Datenschützers im Freistaat, Reinhard Vetter, sowie des Chefs der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld:

Bestehende Gesetze reichen aus

Das geplante Gesetz sei überflüssig, gab der ohne Wenn und Aber zu Protokoll.

Um Straftaten und Terroranschlägen vorzubeugen, wie CSU und Staatsregierung das geplante Gesetz begründen, seien die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend.

Er kenne „keinen Fall“, wo den Strafverfolgungsbehörden die Hände tatsächlich gebunden gewesen seien. Die geballte Kritik aller Berufsgruppen verwundert nicht:

Zum Kern der neuen Abhörgesetze gehört es, dass die Polizei vorbeugend die Kommunikationsverbindungen all der Personen abhören darf, die nach der Strafprozessordnung durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt sind. In Bayern sollen also etwa auch völlig unverdächtige Ärzte, Pfarrer, Drogenberater und Journalisten abgehört werden.

Sie alle müssen damit rechnen, das die Polizei mithört, wenn sie mit ihren Problemfällen Kontakt aufnehmen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist damit ausgehebelt. Zwar sind solche Gesetze in Hamburg und im Saarland schon gescheitert. Angesichts des Pilotprojekts in Thüringen und der Gesetzesvorhaben in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern sind aber neue Anläufe zu erwarten.

Der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha bezweifelt, ob die Länder überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Telefonüberwachung haben: Die Telekommunikation gehört nämlich gemäß Artikel 73 Nummer 7 Grundgesetz zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes; die Länder berufen sich hingegen auf ihre Kompetenz in Polizeiangelegenheiten.

Heinz Honnacker, Ex-Bundesverwaltungsrichter, früher Polizeirechtsreferent im bayerischen Innenministerium und Kommentator im Polizeirecht, sprach bei der Anhörung am 28.Februar 2002 im Thüringer Landtag von einer „ganz heißen Kiste“.

Er gab sich zwar als großer Befürworter der Telefonüberwachung zu erkennen, gestand aber zu, dass die „Kompetenz nach wie vor ungeklärt“ sei. Und auch der frühere Berliner Innensenator Eckhard Werthebach (CDU) hatte deswegen „juristisch gewisse Probleme“.

Lästige Statistik

Der Verstoß gegen Bundesrecht ist ziemlich offensichtlich. Dagegen gibt es ein probates Mittel. Es findet sich in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes:

„Bei Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht mit diesem Grundgesetz“ entscheidet „auf Antrag der Bundesregierung“ oder „eines Drittels der Mitglieder des Bundestages“ das Bundesverfassungsgericht.

Bisher war aber weder die Bundesregierung noch die rot-grüne Mehrheit im Bundestag bereit, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten. Offenbar hat man gegen das schleichende Ende der Privatheit nichts einzuwenden.

Die Bundesregierung will sogar die gesetzliche Vorschrift streichen, die bisher Transparenz bei der Telefonüberwachung gewährleisten soll:

Die Telekommunikationsunternehmen haben eine Jahresstatistik über die bei ihnen angeordneten Überwachungsmaßnahmen zu führen. Diese Statistik soll nun abgeschafft werden.

Sie ist aber die einzige Möglichkeit zu erfahren, wie viele einzelne Anschlüsse jährlich in Deutschland abgehört werden – weil die Statistiken der Landesjustizverwaltungen nur die Anzahl der Strafverfahren erfasst, in den eine TÜ angeordnet wird.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der überwachten Anschlüsse, wie zuletzt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten Ende März in Dresden moniert hat, um jährlich etwa 25 Prozent gestiegen. Vielleicht ist die Abschaffung der einschlägigen Statistik ja ein Ausdruck staatlicher Beschämung – nach dem Motto: Was man nicht mehr weiß, macht niemand mehr heiß.

 

Quelle : https://www.sueddeutsche.de/politik/neue-landespolizeigesetze-das-ende-der-privatheit-1.884413

Zwar Jahre alt, doch auch wert, zu wissen….

Frau Ursula Haverbeck / Verweigerung des Bischofbesuches durch die Strafanstaltsleitung / BRD Horror

Der gebildeten, klugen, edlen, humanistischen, wider jedes Menschenrecht in geschlossene BRD Haft geschlagene Frau Ursula Haverbeck ist der Wunsch ausgeschlagen worden, dass Bischof Williamson sie besuche.

Mitstreiter und Weggefährte Mkarazzipuzz sagt:

Liebe Freunde von BB,

ich erfahre eben, dass Frau Ursula Haverbeck im Gefängnis die Beichte ablegen will und einen Geistlichen ihres Vertrauens, den Bischof Williamson darum gebeten hat.

Die Frau ist 92 Jahre alt und fühlt vielleicht ihr Ende kommen.

Wer es bisher noch nicht wußte, Ursula Haverbeck sitzt wegen der sogenannten „Holocaustleugnung“ in Bielefeld im geschlossenen Vollzug.

Der erbetene Besuch des Bischof Williamson bei Ursula Haverbeck wurde von der Gefängnisleitung rundweg abgelehnt, wie vorher schon der offene Vollzug für eine über 90igjährige.

Leute, das gab es nicht mal in der Ostzone..

Das Gelumpe, was bei uns noch immer in Justiz und Vollzug am Drücker ist, schämt sich scheinbar für gar nichts mehr.

Verbreitet diese Info bitte auf Euren Blocks. So was sollte auch bei Nichtgläubigen wie mir Ekel und Abscheu hervorrufen.

Lieben Gruß
krazzi

 

Letzter i-Punkt auf NO GO wurde damit gesetzt.

Leser :

Greife zu Feder und Papier. Oder und zum Telefonhörer.

Gefängnisleitung
Bielefeld-Brackwede
Umlostraße 100,
33649 Bielefeld, Deutschland
poststelle@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de
Gruß an die Unbeugsamen !

Kräutermume

Illuminaten – Mega – Ritual am 03.11.2019

Möge ein Jeder sich selber seine Meinung bilden – doch hört es Euch bitte bis zum Ende an…
Und recht hat er auch, denn auch mir ist diese Symbolki und die Bedeutung darum bekannt….

Teil 2

 

Teil 3

Teil 4

Teil 5

FALSE FLAG 2019

 

 

 

Die wahren Infos aus Syrien – Idlib

Zensurwelle auf FB läuft.
Willkürliche Löschungen von Beiträgen, Videos und Profilen ! Alles was das Thema i*d*l*b betrifft gelöscht. Alleine heute 8 Videos !!!

Quelle : FB

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Die „Weisshelm“- Terroristen
– die Propagandaabteilung von IS und AlKaida – bei der „Arbeit“…

FALSE FLAG – AKTION unter
Federführung des britischen Geheimdienstes MI6 !

„Der britische Geheimdienst (MI6) hat geplant, einen chemischen Angriff unter falscher Flagge in Idlib zu organisieren, und ihn dann der Arabischen Republik Syrien (als „Regime“ benannt) zuzuschreiben um damit einen westlichen Angriff auf Syrien zu rechtfertigen. Deutschland, die Vereinigten Staaten, Frankreich und das Vereinigte Königreich wären daran beteiligt.“

Gefunden bei : FB

Merkel-Regime will Grundstücke von Bürgern enteignen, um Häuser für Illegale zu bauen

Willkommen in Absurdistan! Während die Deutschen ohnehin schon den Hals voll haben von multikrimineller Bereicherung durch Merkels Fachkräfte und vor allem von der Tatsache, dass sie mit ihrem hart erarbeiteten Geld den eigenen Völkermord auch noch bezahlen dürfen, sollen sie jetzt auch noch enteignet werden. Auf Grundstücken von Deutschen sollen dann Häuser für Illegale entstehen – auf unsere Kosten wohlgemerkt.

von Ernst Fleischmann

Man könnte meinen, es handle sich um einen üblen Scherz, doch es ist die Realtität: Die Politik plant den Zugriff auf Häuser und Grundstücke der Bürger. Die Empörung ist groß, denn mündige Bürger wollen schließlich immer noch selbst entscheiden, was mit ihrem Eigentum geschieht. Das sieht das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg allerdings anders und fordert vehement ein Zugriffsrecht der Kommunen auf Privatgrundstücke im Innenbereich der Städte.

Ein internes Dokument des Ministeriums, welches den Stuttgarter Nachrichten vorliegt, zeigt auf, welchem Zweck die dreiste Forderung nach Enteignung der Bürger dient. Das Land will Bauland für neue Wohnungen aktivieren. Zweimal dürfen Sie raten, wer in die neuen Häuser einziehen wird. Sind es etwa deutsche Obdachlose oder sozial schwache deutsche Familien, für die nun endlich bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll?

Fehlanzeige! Selbstverständlich sollen Merkels Goldstücken die neuen Häuser zur Verfügung gestellt werden. Denn welcher Illegale wohnt schon gern in einer Gemeinschaftsunterkunft? Die Politik versucht, den wahren Zweck der Enteignung der Bürger zu vertuschen und spricht unverfänglich von „gezielter Aktivierung innerörtlicher Brach­flächen und Baulücken“. Doch wie ein Ministeriumsmitarbeiter gegenüber Anonymousnews.ru bestätigte, sind die Pläne zur Unterbringung der Illegalen längst erarbeitet.

Die Dreistigkeit der Politik geht sogar so weit, dass man die Bürger zwingen will, ihre Grundstücke auch noch nach den Vorgaben der Behörden selbst zu bebauen. Doch wer schaufelt sich schon gern das eigene Grab? Welcher Eigenheimbesitzer käme freimütig auf die Idee, hinter seinem Haus eine Luxusunterkunft für fremde Sex- und Gewalttouristen zu bauen? Wohl kaum ein normaler Mensch würde dies freiwillig tun.

Deshalb sieht die Lösung des Ministeriums so aus: „erforderlichenfalls Zugriffsmöglichkeit der Gemeinde auf Privatgrundstücke“. Das Wort Enteignung vermeidet man geflissentlich, könnte es doch im Volk zu Beunruhigung führen. Doch es sind längst noch nicht alle Menschen in die Fänge linksgrüner Volksabschaffer geraten. Und viele selbstständig denkende Immobilienbesitzer laufen bereits Sturm gegen ihre geplante Enteignung.

Die liberale Agenda
Buchtipp zum Thema: „Die liberale Agenda – Analyse der Geisteskrankheit linker Meinungsdiktatoren“

Wieder einmal soll ordnungsrechtlicher Zwang mit massiven Eingriffsmöglichkeiten in die Eigentumsrechte als Hebel dienen“, kritisiert Haus-und-Grund-Landeschef Ottmar Wernicke. Zudem besteht aus Sicht von Wernicke die Gefahr, dass das Gesetz auf Gebiete angewandt wird, die sich dafür nicht eignen. „Als ­Beispiel kann die Einfamilienhaussiedlung mit großen Gärten angeführt werden“, bemängelt der Haus-und-Grund-Chef weiter. Der Politik ist das jedoch egal. Wer braucht schon einen Garten hinter dem Eigenheim, wenn er stattdessen ein paar afrikanische Drogendealer oder Vergewaltiger als direkte Nachbarn haben könnte? Komisch ist immer nur, dass Politiker aus sämtlichen Lagern in der Regel gut abgeschottet in Wohlstandsvierteln leben, wo es keine Bereicherung gibt. Warum das wohl so ist?

Wie dicht Politik und Wirtschaft mittlerweile schon verknüpft sind, wenn es um Geld aus der Asylindustrie und um die Abschaffung des eigenen Volkes geht, zeigt die Äußerung von Sigrid Feßler. Der Vorschlag sei „überlegenswert, einfach, um Flächenpotenziale der Innenentwicklung effektiver als bisher erschließen zu können“, sagt die Direktorin des Verbands der baden-württembergischen Wohnungs- und Immobilienunternehmen, kurz VBW. Man sieht auch hier, wie der Bürger mit vermeintlich unverfänglichen Floskeln hinters Licht geführt und für dumm verkauft werden soll.

Auf die Frage, wie der Bau von Häusern für Illegale auch gegen den Willen der Grundstückseigentümer durchgesetzt werden könnte, heißt es aus dem Ministerium: Erfülle ein Eigentümer seine Bauverpflichtung nicht in einer vorgegebenen Frist, muss die Gemeinde ein angemessenes Angebot zum Verkauf unterbreiten. Und: „Lehnt der Grundstückseigentümer das Angebot ab, greift als letzte Stufe die Enteignung.“ Wie wir die Schergen des Merkel-Regimes kennen, werden diese „angemessenen“ Angebote natürlich den Marktwert der Grundstücke deutlich unterschreiten, sodass ein normaler Mensch ohnehin nicht auf die Idee käme, zu verkaufen. Und zack, schlägt die Enteignung zu. Ganz davon abgesehen will kein normaler Mensch illegale Asylforderer als unmittelbare Nachbarn, was den Weg zur Enteigung noch verkürzt. Willkommen in Absurdistan.

 

Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2018/07/30/merkel-regime-will-grundstuecke-von-buergern-enteignen-um-haeuser-fuer-illegale-zu-bauen/

Klimawandel ein großer Schwindel???

In einer Aufsehen erregenden Dokumentation bestreiten namhafte internationale Wissenschaftler, darunter 70 Nobelpreisträger, den Klimawandel !

Hört sich sehr plausibel an und stimmt auch so nach meinen Recherchen….

 

 

Quelle FB : Diana U. Ulli

Ist Ursula Haverbeck schuldlos ins Gefängnis geschickt worden? Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr

Da stellt sich mir mehr als ein Fragezeichen in meinem Gehirn zu dem Inhalt des BVG’s und der Verurteilung so einiger Menschen…
Sollten hier nur Menschen mundtot gemacht werden, hat man Angst vor ihnen??
Hier der Artikel :

Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.

Der ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die “religiö-sen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:

“Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”

Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8

Wir stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet Derartiges.

Es war der unvergessene Jürgen Rieger, der diese Menschenrechtswidrigkeit vor das Verfassungsgericht brachte. Nur wenige Tage nach seinem Tod wurde der Entscheid verkündet, mit einem verheerenden Wortlaut für uns Freiheitliche. Die Systemmedien bezogen sich auf den Passus, dass das System tatsächlich Sondergesetze anwendet. Klipp und klar liest man, dass “§ 130 Abs. 4 StGB auch als Sondergesetz mit Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, vereinbar ist.”

Dieser Teil des BVerfG-Entscheids klingt eindeutig. Die menschenverachtende Verfolgungsmaschinerie schien sich tatsächlich auf Paragraph 130 StGB berufen zu dürfen. Wir vom NJ hatten immer moniert, dass im Zusammenhang mit der Bestreitung von Gaskammern und dem Umfang von “jüdischen Opfern” die Anwendung des 130-er von den damit befassten Gerichten willkürlich gegen seinen Inhalt ausgelegt wird.

Wer “jüdische Opfer” während der NS-Zeit grundsätzlich nicht bestreitet, sondern nur den allgemein genannten Umfang in Abrede stellt, sowie die “Tatwaffe Gaskammern” bestreitet, der durfte unserer Meinung nach nie nach § 130 StGB vor Gericht gestellt werden. Dieser Paragraph schreibt weder eine Mindestopferzahl vor, an die man glauben muss, noch wird eine spezifische Tatwaffe genannt, die man nennen muß. Insofern hätte damals das gesamte Parlament vor den Richter gehört, das die Formulierung des Gesetzes ohne “Mindestopferzahl” und ohne “Gaskammern” verabschiedete.

Doch die justiziable Wirklichkeit im Verfolgerstaat BRD war eine andere. Beweise dürfen bis heute nicht eingebracht werden und in Sachen Opferzahl und Tatwaffe wird eine sogenannte Offenkundigkeit vorgeschützt, die aber bis heute von keinem Richter definiert wurde. Kein Richter will sich in Sachen Zahlen festlegen und auch die Gaskammern werden, wenn überhaupt, nur nebulös angesprochen. Dennoch wird regelmäßig verurteilt, mittlerweile bis zu lebenslänglich. Man addiert einfach einzelne Sätze aus einer Forschungsveröffentlichung und bestraft den Autor für jeden Satz einzeln mit der Höchststrafe von fünf Jahren. Der deutsche Freiheitskämpfer Horst Mahler erhielt so 13 Jahre Kerker aufgebrummt, und das bei einem Lebensalter von 73 Jahren.

Es war Horst Mahler, der den BVerfG-Entscheid analysierte und aus der Zelle heraus mitteilte, der Inhalt sei das Gegenteil von dem, was im Leitsatz, wie oben zitiert, über die Medien nach draußen kam. Mahler führte aus, warum das Willkürgesetz damit außer Kraft gesetzt sei. Er sollte mit seiner Analyse recht behalten, das Bundesverfassungsgericht hat die Willkürverfolgung nach § 130 StGB in Wechselwirkung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung anders definiert als derzeit von den Gerichten praktiziert.

Bereits in Absatz 61 der Urteilsbegründung stellen die Richter klar, dass die Meinungsäußerung,“Juden wurden nicht vergast” keine Straftat darstellt, sofern nicht bewusst die als offenkundig bezeichnete Gewalt der NS-Zeit ausdrücklich gebilligt, verherrlicht und gerechtfertigt wird. Die Richter bestätigen wohl die “rechtmäßige” Anwendung eines menschenrechtswidrigen Sondergesetzes, aber nur im Zusammenhang mit der Billigung von Gewalt: “Die Vorschrift (§ 130 StGB) dient nicht dem Schutz von Gewaltopfern allgemein und stellt bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt- und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt ab, sondern ist auf Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt.”

Mag es historisch noch so falsch, ethisch noch so verwerflich sein, was da formuliert wurde, die Bestreitung der Existenz von Gaskammern fällt demgemäß nicht unter die Verfolgungsmaßnahmen. Um nach dem Sondergesetz verfolgt werden zu können, müsste jemand sagen/schreiben: “Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn Deutschland hatte das Recht dazu.” Kein Revisionist, kein Nationalist, kein Freiheitlicher hatte jemals Derartiges gesagt bzw. würde das jemals sagen.

Unter Absatz 72 wird das Gericht noch klarer, weil die Richter feststellen, dass die Bestreitung des sogenannten Holocaust nicht als “Verherrlichung” des NS-Reiches bzw. als “Billigung” des behaupteten Holocaust gedeutet werden darf. Es wird klar gesagt, dass es keine Einschränkungen bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt geben darf. Es heißt: “Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen.” Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn daraus eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nicht behindert werden. Das Gericht wörtlich: “Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.”Dann nochmals die Verdeutlichung, dass jede Meinungsäußerung, die nicht direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß, auch wenn sie noch so “gefährlich” bzw. “wertlos” (falsch) sei. Wörtlich: “Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.” Diese Formulierung ist glasklar. Solange nicht zu Gewalt im Zusammenhang mit der Holo-Bestreitung aufgerufen wird bzw. die behaupteten Verbrechen gerechtfertigt werden, muß für den Holo-Widerspruch die volle Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gelten.

Diese Festlegung wird sogar noch tiefer definiert: “Für den Schutz von materiellen Rechten ergibt sich hieraus eine Art Eingriffsschwelle für die Gefahrenabwehr, die lediglich von den Meinungen als solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als dass sie dazu berechtigen, diese staatlicherseits zu untersagen.” Im Klartext: Der Sonderschutz der Juden ist nicht gefährdet, wenn jemand schreibt/sagt, der Holo hat nicht stattgefunden. Eine solche Meinung, so die Richter, darf vom Staat nicht untersagt werden.

In Absatz 75 des Urteils wird noch einmal deutlich gemacht, dass die Verfolgung im Rahmen von § 130 StGB alleine dem Aufruf nach Gewalt und der eindeutigen Rechtfertigung von historischer Gewalt, nicht aber der geistigen Auseinandersetzung gilt. Es wird zwar gesagt, dass die “rein geistige Wirkung” sich mit der “rechtsverletzenden Wirkung” überschneiden kann, doch müsse sich der Gesetzgeber“von vornherein auf die Verfolgung von Schutzzwecken beschränken, die an dieser Grenze orientiert sind und nicht schon das Prinzip der freien geistigen Auseinandersetzung selbst zurücknehmen.” Es wird von den Richtern sogar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abverlangt. Also, ob aus gewissen Äußerungen Gewalt entstanden ist: “Diesen Grenzen hat auch die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu folgen. Je konkreter und unmittelbarer ein Rechtsgut durch eine Meinungsäußerung gefährdet wird, desto geringer sind die Anforderungen an einen Eingriff; je vermittelter und entfernter die drohenden Rechtsgutverletzungen bleiben, desto höher sind die zu stellenden Anforderungen … Je mehr [Meinungsäußerungen] im Ergebnis eine inhaltliche Unterdrückung der Meinung selbst zur Folge haben, desto höher sind die Anforderungen an das konkrete Drohen einer Rechtsgutgefährdung.” Wenn also ersichtlich ist, dass die Verfolgung einer “Sondermeinung” die Meinungsfreiheit selbst in Gefahr bringt, desto mehr muss überprüft werden, ob wirklich eine Rechtsgutgefährdung (Gefahr für die Juden durch Gefährdung des öffentlichen Friedens) vorliegt.

Was die Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, macht das Gericht in Absatz 77 klar: “Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.”

Allerdings, wie immer im BRD-Justizsystem, lassen die Richter eine Hintertür für die Verfolgung mit einer schwammigen Formulierung in Absatz 78 offen. Sie stellen die Strafbarkeit heraus, “den öffentlichen Frieden stören” indem die Aufforderung zu Straftaten, die Androhung zu Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten, eingeschlossen jene des § 130 StGB, enthalten sind.

Aber in Absatz 79 wird diese Definition wieder unwirksam gemacht, indem eindeutig die Strafbarkeit in der Gefährdung des öffentlichen Friedens festgemacht wird: “Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Gesetzesbegründung allein und tragfähig auf den Schutz des öffentlichen Friedens gestützt. Die Frage, ob, beziehungsweise in welchem Verständnis die Norm auch auf den Schutz der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gestützt werden könnte, kann damit dahinstehen.”

Und in Absatz 81 hebt das Gericht die Meinungsverfolgung nach § 130 StGB, wie auch in Absatz 78 schwammig bestätigt, total auf. Es wird klar gesagt, dass nach § 130 StGB nur das Gutheißen des realen Verbrechens verfolgt werden darf, nicht die Ideen. Wörtlich: “§130 Abs. 4 StGB definiert als unter Strafe gestellte Tathandlung die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Bestraft wird damit das Gutheißen nicht von Ideen, sondern von realen Verbrechen.”

Noch deutlicher wird die derzeitige menschenverachtende Verfolgungspraxis nach § 130 StGB in Absatz 82 als unrechtmäßig verworfen. Es wird ausdrücklich gesagt, dass eine anstößige Geschichtsinterpretation nicht unter Strafe gestellt werden darf. Wörtlich: “Die Vorschrift stellt nicht schon eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe, sondern die nach außen manifestierte Gutheißung der realen historischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wie sie unter dem Nationalsozialismus ins Werk gesetzt wurde.” Also selbst das Ausdrücken von Sympathien für den Nationalsozialismus, weil er zum Beispiel viele soziale Reformen zugunsten der Menschen schuf, ist keine Straftat. Die Geschichtsinterpretation alleine schon gar nicht.

Dass eine gegenteilige Meinung zum staatlich verordneten Holocaust-Bild keine Straftat darstellt nach § 130 StGB, sondern ausdrücklich nur die Billigung und Belohnung von “tatsächlich begangenen Verbrechen”, wird in Absatz 82 noch einmal unterstrichen. Wörtlich: “Die Vorschrift ist von der gesetzgeberischen Wertung insoweit ähnlich angelegt wie bisher schon § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten, tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe stellt.”

Bislang haben die Gerichte den § 130 StGB als Gummiparagraphen benutzt. Kein Richter hat jemals verbindlich einem Angeklagten sagen können, welche jüdische Opferzahl als strafrechtlich relevant gilt bzw. mit welcher Opferzahl man sich bei Nennung strafbar machen würde. Auch im Verfolgungsparagraphen 130 gibt es keine klaren Vorgaben dazu. Selbst die “Tatwaffe” für den Holocaust wird im § 130 nicht genannt, wie bereits oben ausgeführt. Somit ist es für den Normalbürger nicht zu überschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. In Absatz 88 (sic) stellt das Gericht diesen Missstand heraus, der so nicht angewendet werden darf. Wörtlich: “Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Diese Verpflichtung dient einem doppelten Zweck. Einerseits geht es um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist.”

In anbetracht der Tatsache, dass die Holo-Richter bislang das Gesetz selbst interpretierten und die interpretierte Version anwandten, wird in der BVerfG-Entscheidung mit folgendem Satz als ungesetzlich festgeschrieben:“Andererseits soll sichergestellt werden, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt [Richtern] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.”

Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.

Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. “Bei ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der Politik.” (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftigte diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: “Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk.Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.”(Der Spiegel 26/1992, S. 23)

Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der federführende Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.

Man kann sagen, dass nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden.

Tausende Deutsche wurden verfassungswidrig verurteilt und inhaftiert wegen § 130! Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?

Liebe Blogger und Internetnutzer. Bitte verbreitet diesen Beitrag größtmöglich im Internet, in Foren und Blogs und natürlich auf Facebook und Twitter. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir uns von der deutschen Lügenpresse nicht beirren lassen und eine angemessene Gegenöffentlichkeit herstellen.

Quelle : http://mzwnews.com/politik/verfassungsgericht-holocaust-bestreitung-ist-keine-straftat-mehr/

 

 

Das stellt einzig und allein die Meinung des Verfassers da, nicht meine eigene!

Kräutermume


Eigener Kommentar :

Tja…. wenn das „Verfassungsgericht“ den Beschluß gefaßt hat, daß dieses KEINE Straftat mehr ist, die EU 2005 die Strafe für „Nationalsozialistischen Zeichen des „AH-Reiches“ aufgehoben hat (Ab 2005 hat die EU das Verbot der Symbole des 3. Reiches aufgehoben) , frage ich mich :

WARUM SITZEN DIE MENSCHEN DANN WEGEN §130 StGB??????

Gruß Eure sehr nachdenkliche Kräutermume…..

Krebsforscher Dr. Robert Bell: Impfen ist Hauptursache für Krebs

Professor Francis Peyton Rous, der emeritierte Direktor des Krebsforschungslabors im Rockefeller Institut, wurde mit dem Nobelpreis für die Entdeckung krebserregender Viren ausgezeichnet, die dem Gelehrten erstmalig im Jahre 1910 gelang.

Inzwischen hat man eine Reihe verschiedener Krebsviren gefunden und allmählich beginnen die Krebsforscher zu verstehen, wie ein solches Virus eine gesunde Körperzelle in eine Krebszelle verwandeln kann.

Besonders heikel wird dieser Sachverhalt aber, wenn man sich zu Gemüte führt, dass solche Krebsviren seit Jahrzehnten den Impfstoffen beigemischt werden. Die CDC(Centers for Disease Control and Prevention) gab neulich sogar zu, dass 10-30 Millionen Amerikaner/innen über die Polioimpfung mit SV40 („Krebsvirus“; Simian Virus 40) infiziert wurden. Wer eins und eins zusammenzählen kann, sollte das makabere Geschäftsmodell der Pharma ziemlich schnell durchschaut haben.

Dr. Robert Bell, ehemaliger Vizepräsident der internationalen Krebsforschung am British Cancer Hospital kann offensichtlich eins und eins zusammenzählen und spricht Klartext:“The chief, if not the sole, cause of the monstrous increase in cancer has been vaccination.“ (dt. Der Hauptgrund, wenn nicht die einzige Ursache für die monströse Zunahme von Krebs ist die Impfung.)

Das dürfte auch der Grund sein, dass Impfstoffe nicht auf Karzinogene getestet werden und die Patienten nie mit den Packungsbeilagen konfrontiert werden. Bei solchen Tests würden sie nämlich durchfallen und entsprechend keine Zulassung erhalten.

Impfstoffe enthalten aber nicht nur Krebsviren. Ein weiteres Problem ist der hohe Quecksilbergehalt: In England kollabierte beispielsweise die 14-jährige Natalie Mortonrund 75 Minuten nach einer Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs im Schulhauskorridor und verstarb auf der Stelle.

Während sich die Anzeichen für die Gefährlichkeit dieser Injektionen allerorten mehren, versucht die Pharmalobby mit allen Mitteln der Propaganda dagegenzuhalten; die Obama-Administration lockerte in den USA sogar die strikten Grenzwerte für den Quecksilbergehalt in Impfstoffen. Der Verdacht drängt sich auf: Hier hat jemand etwas anderes im Sinn, als das, was die Ärzte im Hippokratischen Eid schwören müssen!

Selbst die amerikanische Forscherin Dr. Diane Harper, die massgeblich an der Erforschung und klinischen Erprobung der HPV-Impfstoffe Cervarix und Gardasil beteiligt war, hat öffentlich gewarnt, die beiden Impfstoffe seien möglicherweise nicht sicher. In einem Interview mit der englischen Zeitung Sunday Express erklärte sie ganz offen, entgegen der Versicherung seiner Befürworter verhindere der Impfstoff keineswegs den Gebärmutterhalskrebs: „Der Impfstoff wird die Häufigkeit des Gebärmutterhalskrebses nicht senken.“ Diese sensationelle Nachricht wird von der Presse – nach einer Propaganda-Gegenoffensive zugunsten der Impfung – genauso gewissenlos unter den Teppich gekehrt, wie die Berichte über den Tod der jungen Natalie Morton.

Leider wurde das spannende Interview wenig später zensiert: Express.co.uk (Selbst der Guardian berichtete über den Skandal.)

Fazit: Solange Impfungen freiwillig sind, könnte es uns ja egal sein. Nicht dass ich kein Mitgefühl für Opfer habe, aber in der Zwischenzeit sind die Informationen da und ein Mindestmass an Eigenverantortung sollte man meiner Meinung nach voraussetzen können; besonders wenn es um die Gesundheit der eigenen Kinder geht. Wenn selbst der „dumme“ Trump darüber Bescheid weiss, kann es doch nicht so schwierig sein.

Jan Walter

Quelle : https://www.legitim.ch/single-post/2018/01/19/Krebsforscher-Dr-Robert-Bell-Impfen-ist-Hauptursache-für-Krebs

Kräutermume sagt Danke!

Vorgestellt: 24 natürliche Hausmittel gegen Warzen

Warzen sind ein sehr leidiges Thema und lösen häufig einen starken Juckreiz aus. Die oft hellgefärbten und glatten Epithel-Geschwulste werden in der Regel durch virale Infektionen ausgelöst und können Kopfzerbrechen bereiten. Ich möchte Ihnen mit diesem Artikel einen Überblick über nützliche Hausmittel gegen Warzen geben. Dabei zeige ich sowohl symptombekämpfende, als auch ursachenlösende Möglichkeiten auf, um die kleinen Hautveränderungen langfristig loszuwerden. Alterswarzen, Dellwarzen und Stielwarzen erfordern jedoch einen Besuch beim Arzt und lassen sich in der Regel nicht effektiv durch Hausmittel beseitigen.

Vorgestellt: 24 natürliche Hausmittel gegen Warzen

Lebensmittel

1. Apfelweinessig

Apfelweinessig bekämpft nicht den eigentlichen Virus, der die Warze entstehen lässt, sondern attackiert aufgrund seiner Säure viel mehr das infizierte Fleisch. Die Säure wird den Juckreiz wahrscheinlich umgehend stoppen und dafür sorgen, dass sich die Warze nicht weiter unangenehm bemerkbar macht. Um von der Wirkung des Essigs zu profitieren, sollte man diesen auf ein Stück Watte träufeln und dieses auf die betroffene Stelle auftragen. Um dafür zu sorgen, dass das Wattestück nicht verrutscht, kann man dieses problemlos mit etwas Klebeband befestigen. Grundsätzlich lässt sich der Essig so durchgehend auf der infizierten Stelle tragen und wirkt langfristig dem Juckreiz und dem Wuchern der Warze entgegen.

2. Honig

Eines der effektivsten Mittel gegen Warzen ist Honig, welcher aufgrund antiviraler und antibakterieller Eigenschaften auch optimal zur Warzen-Bekämpfung eingesetzt werden kann. Außerdem schützt Honig wegen seiner Konsistenz eine betroffene Stelle vor äußeren Einflüssen. Das bedeutet, dass die Warze optimal vom Sauerstoff isoliert wird, was den Rückbildungsprozess beschleunigt. Es empfiehlt sich die Warze täglich mit Honig einzureiben und später einen Verband zum Abdecken der Warze einzusetzen. Man sollte einen solchen Verband alle 24 Stunden wechseln und dies solange wiederholen, bis die Warze abstirbt.

3. Bananen

Bananen sind nicht nur lecker und eine gute Kalzium und Magnesium-Quelle, sondern auch ein sehr effektives Mittel gegen Warzen. Bananenschalen enthalten Enzyme, die nicht nur das Wuchern einer Warze verhindern, sondern zusätzlich auch einen vorbeugenden Schutz bereitstellen. Dazu lässt sich die Bananenschale wie ein Pflaster auftragen und mit Klebeband festkleben. Außerdem ist es möglich, dass man statt der ganzen Schale nur den sich an der Innenseite der Schale befindenden Brei abträgt und diesen auf die Warze aufträgt. Die Banane ist ein Hausmittel, welches eine besonders langfristige Therapie zulässt, da sie grundsätzlich auch sehr wohltuend für die Haut ist. Ich empfehle, dass Sie die Behandlung mithilfe einer Bananenschale solange vollziehen, bis die Warze vollkommen abgeheilt ist.

4. Ananas

Ein eher unbekanntes Hausmittel gegen Warzen ist die Ananas. Diese fördert das Abschwellen der betroffenen Stelle und wirkt antientzündlich. Hierfür ist das Enzym Bromelain verantwortlich, welches hauptsächlich im Fruchtfleisch der Ananas vorkommt. Alternativ lässt sich das Enzym auch konzentriert in Kapseln oder Tabletten erwerben und verwenden. Die Anwendung erfolgt durch den oralen Konsum der Kapseln oder der Ananas. Neben der Effektivität gegen Warzen sind auch Erfolge in der Behandlung von Darmparasiten, Fieber, Asthma, Krampfadern, Verstopfung und Wunden mit dem Einsatz von Bromelain bewiesen.

5. Kartoffeln

Kartoffeln gelten als gesund und effektiv gegen eine Vielzahl an gesundheitlichen Problemen.
Dabei stehen in der Regel jedoch die Mineralstoffe und Vitamine des Erdapfels im Mittelpunkt. Die Wirksamkeit gegen Warzen ist jedoch hauptsächlich dem basischen PH Wert der Kartoffel zuzusprechen. Dieser macht das Überleben des Virus deutlich schwerer. Am effektivsten lässt sich dieses Hausmittel in Scheiben geschnitten direkt auf der Warze einsetzen. Dazu sollten Sie einfach eine Kartoffel zerschneiden und diese mit einem Verband auf der Warze befestigen. Alternativ lässt sich auch eine Art Kartoffelpüree herstellen. Diese Anwendung kann problemlos zwei bis drei Mal täglich wiederholt werden.

6. Papaya

Die Tropenfrucht schmeckt nicht nur gut, sondern kann auch wahre Wunder bei der Behandlung von Warzen wirken. Hierfür ist ein proteolytisches Enzym verantwortlich, welches die Zellen der Warze angreift. Pickel, hartnäckige Akne und Hühneraugen können hiermit ebenfalls effektiv behandelt werden. Wichtig ist, dass Sie hierfür nicht die reife Frucht verwenden, sondern zu einer jungen Papaya greifen. Der milchige Saft, der beim Schneiden der Papaya austritt, ist der Hauptträger des Enzyms und wirkt aktiv beim Behandeln von Warzen. Am besten verdünnen Sie den Saft vor der Anwendung mit etwas Wasser und verteilen ihn großzügig auf der Warze. Ich empfehle eine mindestens zweiwöchige Behandlung, welche je nach Zustand der Warze auch verlängert werden kann.

Kräuter und Heilpflanzen

7. Basilikum

Basilikum gilt als ein besonders effektives Hausmittel gegen viral ausgelöste Krankheiten. Das Gewürz lässt sich aufgrund seiner Virus-bekämpfenden Eigenschaften als sehr effektives Hausmittel gegen Warzen einsetzen. Hierzu sollten Sie einfach einige Blätter zerstampfen, bis eine Paste entsteht und diese auf die betroffene Stelle auftragen. Am effektivsten ist das Hausmittel, wenn die Warze später mit einem Verband abgedeckt wird und so vom Sonnenlicht, Wind und anderen äußeren Eigenschaften isoliert ist. Der Verband einschließlich der Paste sollte täglich gewechselt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man nach einigen Tagen erste Besserungen feststellen sollte. Ich empfehle daher einen Anwendungszeitraum von etwa 1-2 Wochen.

8. Seidenpflanzen

Seidenpflanzen sind als ein sehr effektives Mittel gegen Gesichtswarzen bekannt. Am effektivsten ist die häufig am Straßenrand wachsende Pflanze als Creme oder Extrakt, welche einfach in der Apotheke zu erwerben sind. Eine simple Variante ist auch die direkte Verwendung der Pflanze, wobei Sie den milchigen Saft im Inneren des Stiels verwenden und auf Ihre Warze auftragen sollten. Der Pflanzenextrakt wirkt grundsätzlich antibakteriell und hilft dabei die Warze aufzulösen.

Wenn Sie ein zu starkes Brennen bemerken sollten, empfehle ich die Pflanzenmilch oder den Extrakt umgehend abzuwaschen und diesen anschließend in einer geringeren Dosierung aufzutragen. Das leichte Brennen kann aber auch als wirklich angenehm bei den sonst so stark juckenden Hautkrankheiten wahrgenommen werden.

9. Echinacea

Die auch als Sonnenhüte oder Igelköpfe bekannte Pflanzengattung ist als effektive Lösung gegen gesundheitliche Probleme verschiedener Art bekannt. Die Wirksamkeit der Pflanze liegt dabei in der aktiven Stärkung des Immunsystems auf natürlichem Wege. In auf Homöopathie fokussierten Apotheken ist ein in der Regel sehr wirkungsvoller Flüssigextrakt erhältlich, der das Immunsystem schon in kürzester Zeit stärken kann. Alternativ lassen sich aus dem Extrakt gepresste Tabletten und Kapseln schon für einen recht günstigen Preis im Internet erwerben.

10. Goldsiegelwurzel

Ein wirklich effektives Hausmittel im Kampf gegen Warzen ist die Goldsiegelwurzel. Diese lässt sich entweder als Extrakt oder als Öl erwerben und direkt auf die Warze auftragen. Für die Effektivität des Hausmittels sorgen seine antibakteriellen und antientzündlichen Eigenschaften.
Neben Warzen ist die Wurzel auch noch effektiv gegen eine Vielzahl weiterer viraler Infektionen und sollte daher in jedem gut sortierten Haushalt vorhanden sein. Sie können die Anwendung der Goldsiegelwurzel beliebig oft wiederholen, bis sich die Warze vollständig zurückgebildet hat. Wenn Ihre Apotheke keinen Extrakt oder Öl der Wurzel auf Lager hat, können Sie diese auch in verschiedenen Onlineshops erwerben.

11. Löwenzahn

Löwenzahn ist ein häufig vorkommendes Kraut, welches jedoch in der Regel unterschätzt wird. Hierbei handelt es sich nicht nur um ein im eigenen Garten lästiges Kraut, welches sich schnell verbreitet, sondern um ein Hausmittel mit langer Heiltradition. Es ist grundsätzlich bekannt, dass Löwenzahn gut für das Immunsystem des Körpers ist. Viele Menschen sind sich jedoch nicht bewusst, dass das Kraut auch als Mittel gegen Krebs und andere Krankheiten eingesetzt werden kann.

Die Effektivität gegen Warzen resultiert aus seinen Virus-bekämpfenden Eigenschaften. Um das Maximum aus dem Kraut zu gewinnen, sollten Sie wild gewachsenen Löwenzahn pflücken und seinen Kopf entfernen. Die milchige Flüssigkeit im Inneren ist das wirksamste Produkt des Löwenzahns und kann direkt auf die Warze aufgetragen werden. Damit Sie ein überzeugendes Ergebnis erzielen, sollten Sie die Anwendung mehrmals täglich wiederholen. Ich empfehle, dass Sie die betroffene Stelle nach dem Auftragen des Löwenzahns mit einem Verband abdecken.

12. Aloe Vera

Bei jeglichen Hautirritationen wird Aloe Vera als eines der effektivsten homöopathischen Mittel empfohlen. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass Aloe Vera auch bei Hautwucherungen, wie Warzen hilfreich sein kann. Grund hierfür ist die in der Pflanze enthaltene Apfelsäure, welche den Virus auf natürliche Weise bekämpfen soll. Ich empfehle Ihnen, dass Sie zum Anwenden dieses Hausmittels auf die natürlichste Form der Pflanze setzen.

Wenn Sie Zugang zu frischer Aloe Vera haben, dann können Sie das Gel aus dem Blatt direkt auf die Warze auftragen. Ansonsten sind Gels und Extrakte ebenfalls erhältlich, die sich auch als wirklich wirksam beschreiben lassen. Nach dem Auftragen des Gels sollten Sie in jedem Fall die betroffene Stelle mit einem Tuch oder einem Pflaster abdecken, damit diese so geschützt wie Möglich mit der Apfelsäure reagieren
kann.

13. Knoblauch

Knoblauch gilt als ein altbewährtes Hausmittel gegen Warzen, welches schon von unseren Großeltern effektiv eingesetzt wurde. Der Hauptgrund für die Effektivität des Knollengewächses sind seine antiviralen und antibakteriellen Eigenschaften, die vor allem beim direkten Auftragen zum Vorschein kommen. Um das Maximum aus der Wirkung des Knoblauchs herauszubekommen sollten Sie eine Zehe in kleine Scheiben schneiden und diese direkt auf die Warze auftragen. Wenn Sie ein Pflaster oder einen Verband zur Verfügung haben, dann empfiehlt sich das Überkleben der Zehe. Dadurch stellen Sie sicher, dass diese nicht verrutscht und der Knoblauch seine Wirkung optimal entfalten kann. Am besten funktioniert diese Form der Anwendung über Nacht oder in Ruhephasen, in welchen Sie sich nicht wirklich schnell bewegen. Für die Anwendung tagsüber bietet sich das Pürieren einiger Knoblauchzehen in etwas Wasser an. Die entstandene Paste sollte anschließend direkt auf und um die Warze verteilt werden.

14. Zaubernuss

Die Zaubernuss hat tatsächlich nahezu magische Wirkungen, wenn es zu der Behandlung von unangenehmen Warzen kommt. Die auch als Hamamelis bekannte Pflanze ist besonders für ihre Wirksamkeit bei ernsthaften Hautproblemen und Hautkrankheiten bekannt. Grund hierfür sind die antibakteriellen und die desinfizierenden Eigenschaften der Pflanze, welche optimal genutzt werden können, wenn die Pflanze so direkt wie möglich auf die betroffene Stelle aufgetragen wird. Zudem soll die Zaubernuss aktiv gegen Viren und Pilzinfektionen helfen, was sie zu einem absolut wirkungsvollen Hausmittel machen. Der Extrakt lässt sich inzwischen problemlos in vielen Onlineshops oder in auf Homöopathie spezialisierten Apotheken erwerben. Ich empfehle Ihnen das Auftragen mithilfe eines kleinen Stofftuchs, welches für eine optimale Verteilung des Extraktes sorgen sollte. Die Anwendung sollte zwei bis drei Mal täglich erfolgen und kann auch nach dem Absterben der Warze weiter erfolgen, bis eine neue Infektion ausgeschlossen ist.

15. Königskerze

Ein in Deutschland eher unbekanntes, jedoch sehr effektives Mittel gegen Warzen ist die Königskerze oder auch Verbascum. Diese Pflanzengattung kommt überwiegend in der Mittelmeerregion und in Asien vor. Die Tradition der Heilpflanze ist lang, in ihrer jahrhundertelangen Historie wurde sie bspw. als Stimmungsaufheller, Schmerzmittel und Entzündungshemmer eingesetzt. Die Blüten dieser Pflanzengattung sind zudem jedoch sehr effektiv bei besonders hartnäckigen Warzen und fördern die Rückbildung dieser. Am effektivsten lässt sich die Pflanze als Pulver direkt auf der Warze einsetzen. Dazu muss der getrocknete Extrakt einfach auf der Warze zerrieben werden, was mehrmals wiederholt werden kann. Eine andere und ebenfalls wirksame Lösung ist das Auftragen eines Tees mit einem Stofftuch direkt auf die Warze. Hierbei sollten Sie jedoch speziell darauf achten, dass es sich um einen konzentrierten Tee handelt.

Öle

16. Oreganoöl

Oregano ist nicht nur geschmacklich ansprechend, sondern auch gesundheitlich wirkungsvoll. Das aus der Oreganopflanze gepresste Öl ist sogar als ein Geheimtipp bei hartnäckigen Warzen anzusehen. Hierfür ist das Phenol Carvacrol verantwortlich, welches Viren effektiv bekämpfen soll. Um das Öl am effektivsten einzusetzen, müssen Sie dies auf Ihre Warze auftragen und es einziehen lassen. Das geht am besten mit einem Trägeröl, was Oliven- oder Kokosnussöl sein kann. Einige Tropfen reichen schon aus, um wirklich effektive Ergebnisse zu erzielen. Da es sich hierbei um eine wirklich schonende Methode handelt, müssen Sie sich beim Wiederholen des Vorgangs nicht zurückhalten. Sechs bis acht Mal kann das Öl auf die Warze aufgetragen werden, bis sich diese nach einiger Zeit zurückbildet.

17. Teebaumöl

Teebaumöl gilt als ein wirklich effektives Hausmittel gegen viele verschiedene Hautkrankheiten. Beim aktiven Bekämpfen von Warzen kann Teebaumöl ebenfalls hilfreich sein. Grund dafür sind die Virus-bekämpfenden Eigenschaften des Öls. Diese sorgen dafür, dass sich Warzen innerhalb kürzester Zeit vollkommen zurückbilden können. Da das Öl sehr stark und konzentriert ist, sollten Sie es mit Wasser oder Aloe Vera verdünnen, bevor Sie es verwenden. Die Anwendung erfolgt direkt auf der Warze und kann mehrmals täglich erfolgen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie die betroffene Stelle nach dem Auftragen des Öls mit einem Verband oder einem Pflaster abdecken, damit die Heilung so effektiv wie möglich erfolgen kann.

18. Rizinusöl

Ein sehr effektives Hausmittel gegen Warzen ist Rizinusöl, welches sich entweder fertig kaufen oder zuhause pressen lässt. Beide Öle sind ähnlich effektiv und helfen mit ihren antientzündlichen, antibakteriellen und Virus-bekämpfenden Wirkungen beim Kampf gegen Warzen. Das Öl hilft nicht nur beim Stoppen von Wucherungen, sondern ermöglicht nebenbei auch, dass sich die Warze in Kürze zurückbildet.

Dennoch muss angeführt werden, dass die Effektivität bei großen Warzen oder Genitalwarzen eher mäßig ist. Am effektivsten ist Rizinusöl bei kleinen Warzen auf dünnerer Haut. Bei der Anwendung können Sie prinzipiell nichts falsch machen. Das Öl lässt sich unverdünnt direkt auf die Warze auftragen und sollte dort mindestens zwei Stunden bleiben. Anschließend lässt sich neues Öl nachtragen. Damit die Warze auch Nachts mit dem Öl behandelt werden kann, können Sie ein Stofftuch mit dem Öl beträufeln und dieses direkt auf die Warze auftragen. Dadurch wird immer wieder neues Öl an die Warze abgegeben, welche sich in kürzester Zeit zurückbilden sollte.

19. Kokosnussöl

Das aus dem Kokosnussfleisch gewonnene Öl ist als besonders hautfreundlich und verträglich bekannt. Besonders hautfreundlich ist das Öl aufgrund seiner vielen Mineralstoffe und Vitamine, die allesamt zum Schließen von Wunden und zum Wiederherstellen des Säureschutzmantels der Haut beitragen. Das Öl gilt als besonders effektiv gegen Viren und Bakterien, weshalb es auch ein gutes Hausmittel gegen lästige Warzen darstellt. Am effektivsten ist es, wenn das Öl direkt auf die Warze aufgetragen und dort mithilfe eines Baumwolltuchs verteilt wird. Versuchen Sie das Öl richtig in die Haut einzureiben, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Der Prozess lässt sich zwei bis drei Mal täglich wiederholen und ist grundsätzlich als sehr effektiv einzustufen. Noch effektiver wird das Ganze, wenn Sie die Stelle ordnungsgemäß mit einem Verband oder einem großen Pflaster schützen.

20. Pflanzenöle

Viele verschiedene Kräuter- und Pflanzenöle wirken wirklich sehr effektiv gegen Warzen. Diese lassen sich in homöopathischen Shops erwerben und sorgen für häufig schnelle Ergebnisse. Nelkenöl, Knoblauchöl, Lavendelöl und weitere wirken Virus-bekämpfend und sorgen dafür, dass sich Warzen schnell zurückbilden. Zudem helfen sie aktiv beim Pflegen der Haut und beugen der Entstehung weiterer Warzen vor. Ein großer Vorteil von Kräuterölen ist, dass diese auch nach dem Abheilen der Warzen problemlos weiter verwendet werden können. Ich empfehle Ihnen, verschiedene Öle auszuprobieren und sich anschließend festzulegen, welche Variante Sie für die Behandlung Ihrer Warze einsetzen werden. Das Mischen verschiedener Öle bietet sich ebenfalls an.

Sonstige Hausmittel gegen Warzen

21. Vitamin C

Ascorbinsäure oder Vitamin C gilt als effektiv gegen Wucherungen auf der Haut. Hierzu gehören auch Warzen, die sich häufig in einem rasanten Tempo ausbreiten. Am effektivsten ist das Vitamin, wenn es direkt auf die Warze aufgetragen wird. Hierzu können Sie entweder eine Vitamin C Tablette zermahlen und mit ein paar Tropfen Wasser zu einer Paste auflösen oder direkt zu einem Pulver greifen. Ascorbinsäure stellt nicht nur eine gute Möglichkeit zur Bekämpfung der Warze, sondern auch ein gutes Mittel gegen nervigen Juckreiz dar. Ich empfehle daher eine regelmäßige Anwendung und ein ganztägiges Auftragen, bis sich die Warze vollkommen zurückgebildet hat. Die Wirkung entsteht hier durch die Säure der Warze, welche den für die Entstehung der Warze verantwortlichen Virus aktiv bekämpfen soll.

22. Backpulver

Das antientzündliche und desinfizierende Wirkung von Backpulver macht es zu einem effektiven Mittel gegen viele Hautwucherungen. Auch bei Warzen kann Backpulver helfen und die Rückbildung des Gewebes aktiv fördern. Am effektivsten ist dieses Hausmittel, wenn man eine Paste aus Backpulver und Essig herstellt. Diese lässt sich dann anschließend direkt auf die Warze auftragen. Wenn Sie dabei ein leichtes Brennen verspüren, müssen Sie keine Angst haben. Dies ist völlig normal und wird durch den PH-Wert der Paste erzeugt. Ich empfehle Ihnen, dass Sie die betroffene Stelle nach dem Auftragen des Backpulvers mit einem Verband oder einem Pflaster abdecken.

Die Entstehung von Warzen verhindern

23. Immunsystem stärken

Ein schwaches Immunsystem ist in der Regel der Hauptgrund für die Entstehung von Warzen. Wenn der eigene Körper zu schwach ist, um den hartnäckigen Virus abzuwehren, ist dies meistens ein Zeichen von einer schlechten Ernährung oder zu wenig Sport. Genügend Schlaf, eine ausgewogene Ernährung und regelmäßiger Sport helfen aktiv dabei, dass sich Warzen gar nicht erst bilden können. Verschiedene Nahrungsergänzungsmittel können ebenfalls nützlich sein und das Entstehen von Warzen verhindern.

24. Infektion vermeiden

Eine Impfung gegen humane Papillomaviren kann vor einer Infektion mit bestimmten HPV-Typen schützen. Dadurch wird nicht nur das Risiko an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken gesenkt, sondern häufig auch Feigwarzen vorgebeugt. Diese Impfung ist für Mädchen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren empfehlenswert, wobei diese jedoch nicht gegen andere Warzenarten hilft. Der beste Weg Infektionen zu vermeiden ist eine gute Hygiene. Versuchen Sie schon vorhandene Warzen nicht ohne Handschuhe oder ein Tuch als Schutz anzufassen. Sogar beim Auftragen von Creme, Ölen oder anderen Mitteln ist das Tragen von Handschuhen oder einem anderen Schutz empfehlenswert. Damit sich andere Menschen nicht anstecken, sollten Sie die betroffene Stelle mit einem Verband oder einem Tuch dauerhaft abdecken.

Was hilft gegen Warzen? – Abschließende Bemerkungen

Sie können sehen, dass eine Warze absolut kein Grund zum Verzweifeln ist. Eine Vielzahl an Hausmitteln wirken effektiv dem Entstehen und der Verbreitung von Warzen entgegen und können zudem bei der Rückbildung der Warze helfen. Ich empfehle Ihnen jedoch immer einen Arzt aufzusuchen, der die Art der Warze und die Notwendigkeit einer schulmedizinischen Behandlung feststellt. Wenn Ihnen noch weitere Hausmittel gegen Warzen einfallen, sind Sie herzlich eingeladen diese in den Kommentaren zu erwähnen. Andere Leser werden sich über neue Tipps und Ihre Erfahrungsberichte zu der Behandlung mit Hausmitteln sicher freuen. Mit dem Teilen des Artikels in sozialen Medien können Sie Ihren Freunden, die an akuten Warzen leiden, bei der Heilung helfen. Diese werden sich sicherlich freuen!

 

Quelle : https://deine-gesundheit.net/hausmittel-gegen-warzen/

 

Kräutermume sagt danke!