Archiv der Kategorie: Illuminaten

Frau Ursula Haverbeck / Verweigerung des Bischofbesuches durch die Strafanstaltsleitung / BRD Horror

Der gebildeten, klugen, edlen, humanistischen, wider jedes Menschenrecht in geschlossene BRD Haft geschlagene Frau Ursula Haverbeck ist der Wunsch ausgeschlagen worden, dass Bischof Williamson sie besuche.

Mitstreiter und Weggefährte Mkarazzipuzz sagt:

Liebe Freunde von BB,

ich erfahre eben, dass Frau Ursula Haverbeck im Gefängnis die Beichte ablegen will und einen Geistlichen ihres Vertrauens, den Bischof Williamson darum gebeten hat.

Die Frau ist 92 Jahre alt und fühlt vielleicht ihr Ende kommen.

Wer es bisher noch nicht wußte, Ursula Haverbeck sitzt wegen der sogenannten „Holocaustleugnung“ in Bielefeld im geschlossenen Vollzug.

Der erbetene Besuch des Bischof Williamson bei Ursula Haverbeck wurde von der Gefängnisleitung rundweg abgelehnt, wie vorher schon der offene Vollzug für eine über 90igjährige.

Leute, das gab es nicht mal in der Ostzone..

Das Gelumpe, was bei uns noch immer in Justiz und Vollzug am Drücker ist, schämt sich scheinbar für gar nichts mehr.

Verbreitet diese Info bitte auf Euren Blocks. So was sollte auch bei Nichtgläubigen wie mir Ekel und Abscheu hervorrufen.

Lieben Gruß
krazzi

 

Letzter i-Punkt auf NO GO wurde damit gesetzt.

Leser :

Greife zu Feder und Papier. Oder und zum Telefonhörer.

Gefängnisleitung
Bielefeld-Brackwede
Umlostraße 100,
33649 Bielefeld, Deutschland
poststelle@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de
Gruß an die Unbeugsamen !

Kräutermume

Illuminaten – Mega – Ritual am 03.11.2019

Möge ein Jeder sich selber seine Meinung bilden – doch hört es Euch bitte bis zum Ende an…
Und recht hat er auch, denn auch mir ist diese Symbolki und die Bedeutung darum bekannt….

Teil 2

 

Teil 3

Teil 4

Teil 5

FALSE FLAG 2019

 

 

 

Merkel-Regime will Grundstücke von Bürgern enteignen, um Häuser für Illegale zu bauen

Willkommen in Absurdistan! Während die Deutschen ohnehin schon den Hals voll haben von multikrimineller Bereicherung durch Merkels Fachkräfte und vor allem von der Tatsache, dass sie mit ihrem hart erarbeiteten Geld den eigenen Völkermord auch noch bezahlen dürfen, sollen sie jetzt auch noch enteignet werden. Auf Grundstücken von Deutschen sollen dann Häuser für Illegale entstehen – auf unsere Kosten wohlgemerkt.

von Ernst Fleischmann

Man könnte meinen, es handle sich um einen üblen Scherz, doch es ist die Realtität: Die Politik plant den Zugriff auf Häuser und Grundstücke der Bürger. Die Empörung ist groß, denn mündige Bürger wollen schließlich immer noch selbst entscheiden, was mit ihrem Eigentum geschieht. Das sieht das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg allerdings anders und fordert vehement ein Zugriffsrecht der Kommunen auf Privatgrundstücke im Innenbereich der Städte.

Ein internes Dokument des Ministeriums, welches den Stuttgarter Nachrichten vorliegt, zeigt auf, welchem Zweck die dreiste Forderung nach Enteignung der Bürger dient. Das Land will Bauland für neue Wohnungen aktivieren. Zweimal dürfen Sie raten, wer in die neuen Häuser einziehen wird. Sind es etwa deutsche Obdachlose oder sozial schwache deutsche Familien, für die nun endlich bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll?

Fehlanzeige! Selbstverständlich sollen Merkels Goldstücken die neuen Häuser zur Verfügung gestellt werden. Denn welcher Illegale wohnt schon gern in einer Gemeinschaftsunterkunft? Die Politik versucht, den wahren Zweck der Enteignung der Bürger zu vertuschen und spricht unverfänglich von „gezielter Aktivierung innerörtlicher Brach­flächen und Baulücken“. Doch wie ein Ministeriumsmitarbeiter gegenüber Anonymousnews.ru bestätigte, sind die Pläne zur Unterbringung der Illegalen längst erarbeitet.

Die Dreistigkeit der Politik geht sogar so weit, dass man die Bürger zwingen will, ihre Grundstücke auch noch nach den Vorgaben der Behörden selbst zu bebauen. Doch wer schaufelt sich schon gern das eigene Grab? Welcher Eigenheimbesitzer käme freimütig auf die Idee, hinter seinem Haus eine Luxusunterkunft für fremde Sex- und Gewalttouristen zu bauen? Wohl kaum ein normaler Mensch würde dies freiwillig tun.

Deshalb sieht die Lösung des Ministeriums so aus: „erforderlichenfalls Zugriffsmöglichkeit der Gemeinde auf Privatgrundstücke“. Das Wort Enteignung vermeidet man geflissentlich, könnte es doch im Volk zu Beunruhigung führen. Doch es sind längst noch nicht alle Menschen in die Fänge linksgrüner Volksabschaffer geraten. Und viele selbstständig denkende Immobilienbesitzer laufen bereits Sturm gegen ihre geplante Enteignung.

Die liberale Agenda
Buchtipp zum Thema: „Die liberale Agenda – Analyse der Geisteskrankheit linker Meinungsdiktatoren“

Wieder einmal soll ordnungsrechtlicher Zwang mit massiven Eingriffsmöglichkeiten in die Eigentumsrechte als Hebel dienen“, kritisiert Haus-und-Grund-Landeschef Ottmar Wernicke. Zudem besteht aus Sicht von Wernicke die Gefahr, dass das Gesetz auf Gebiete angewandt wird, die sich dafür nicht eignen. „Als ­Beispiel kann die Einfamilienhaussiedlung mit großen Gärten angeführt werden“, bemängelt der Haus-und-Grund-Chef weiter. Der Politik ist das jedoch egal. Wer braucht schon einen Garten hinter dem Eigenheim, wenn er stattdessen ein paar afrikanische Drogendealer oder Vergewaltiger als direkte Nachbarn haben könnte? Komisch ist immer nur, dass Politiker aus sämtlichen Lagern in der Regel gut abgeschottet in Wohlstandsvierteln leben, wo es keine Bereicherung gibt. Warum das wohl so ist?

Wie dicht Politik und Wirtschaft mittlerweile schon verknüpft sind, wenn es um Geld aus der Asylindustrie und um die Abschaffung des eigenen Volkes geht, zeigt die Äußerung von Sigrid Feßler. Der Vorschlag sei „überlegenswert, einfach, um Flächenpotenziale der Innenentwicklung effektiver als bisher erschließen zu können“, sagt die Direktorin des Verbands der baden-württembergischen Wohnungs- und Immobilienunternehmen, kurz VBW. Man sieht auch hier, wie der Bürger mit vermeintlich unverfänglichen Floskeln hinters Licht geführt und für dumm verkauft werden soll.

Auf die Frage, wie der Bau von Häusern für Illegale auch gegen den Willen der Grundstückseigentümer durchgesetzt werden könnte, heißt es aus dem Ministerium: Erfülle ein Eigentümer seine Bauverpflichtung nicht in einer vorgegebenen Frist, muss die Gemeinde ein angemessenes Angebot zum Verkauf unterbreiten. Und: „Lehnt der Grundstückseigentümer das Angebot ab, greift als letzte Stufe die Enteignung.“ Wie wir die Schergen des Merkel-Regimes kennen, werden diese „angemessenen“ Angebote natürlich den Marktwert der Grundstücke deutlich unterschreiten, sodass ein normaler Mensch ohnehin nicht auf die Idee käme, zu verkaufen. Und zack, schlägt die Enteignung zu. Ganz davon abgesehen will kein normaler Mensch illegale Asylforderer als unmittelbare Nachbarn, was den Weg zur Enteigung noch verkürzt. Willkommen in Absurdistan.

 

Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2018/07/30/merkel-regime-will-grundstuecke-von-buergern-enteignen-um-haeuser-fuer-illegale-zu-bauen/

Geheime SATAN – RITUALE zur Sommersonnenwende

Am 21. Juni ist die Sommersonnenwende.

Um Mitternacht wird eine schwer bewachte Zeremonie in der katholischen Basilika Notre Dame in der Rue Argand in Genf stattfinden.
(Nachdem das hier bekannt wurde wird vermutlich der geplante Ort gewechselt, aber Satanisten wechseln nicht den Zeitpunkt, weil er größte Wirkung auf das Massen-bewußtsein hat …. )

Wir wurden gewarnt, dies nicht zu veröffentlichen, es ist höchst geheim, aber es ist dieselbe Basilika, in der Kinder schon 2014 verschwanden und rituelle Tötungen schienen stattzufinden.

Ihr 21.6.18 -Pakt wird mit Blut besiegelt.
Nur der Papst und WCC-Führer werden anwesend sein.
(World Counsil of Churches).

Anmerkung meinerseits:

Durch das besondere Datum in diesem Jahr ( numerologisch = 9 ),
versuchen die Satan – Jünger ihre Dinge im morphogenetischen Feld für alle Zeiten zu verankern!
An uns friedliebenden und liebenden Menschen, allen Energie – und Lichtarbeitern ist es, diesem Treiben endgültig ein Ende zu setzen!

Ein Vatikan – Dokument aus den geheimen Archiven, das jetzt dem internat. Common Law- Gericht in Brüssel vorliegt sagt, daß, um ihren Gott Satan zu ehren, es notwendig ist, daß der Papst und die Kardinale an satanistischen Kindestötungen und sexuellem Missbrauch in regelmäßigen
Abständen teilnehmen müssen. Um dies offenzulegen und zu stoppen, werden Kevin Annett und das 1TCCS eine Demo anführen in Genf, am 21.6.2018 ( die riskieren ihr Leben )

Dies ist nicht das 1. Mal, daß Papst Franziskus dessen angeklagt wird.
Im Juli 2014 haben zwei weibliche Jugendliche vor Gericht bezeugt, daß Bergoglio sie während solch einer Opferungszeremonie im Frühjahr 2009 und 2010 vergewaltigte. Ein Angesteller der Kurie in Rom sagte, diese Zeremonien finden auch statt auf dem Gelände des Carnarvon-Castle in Wales und einem französischen Chateau.

Das ITCCS-Gericht hat Dokumente aus geheimen Archiven erhalten.

In ihnen steht u.a., vor jeder Einsetzung muß der neue Papst und der Neun-Kreise-Kult ein Opferungsritual eines Babies ausführen, gefolgt vom Trinken seines Blutes. Die Augenzeugen des Rituals behaupteten auch, daß die Queen, ihr Mann und Mitglieder der Familie, und einige hohe Jesuiten ebenfalls teilnahmen, zusammen mit Papst Ratzinger.
(Anmerkung: Das ist auch so ! )
48 Zeugen erklärten sich vor dem ICLCJ-Gericht, und Papst Franziskus, Jesuitenführer A. Pachon und der Erzbischof von Canterbury, J. Welby, wurden schuldig gesprochen.

(Warum werden sie nicht verhaftet? Entweder man spricht den Gerichten die Kompetenz ab, oder diese Leute werden von ganz oben geschützt, was beides Hand in Hand geht.)

Bitte an alle Leser: Denken Sie bitte daran, in der Nacht vom 21.6.18 auf den 22. um Mitternacht Licht nach Genf zu schicken! ! 

Markieren Sie sich dies im Kalender, und stellen Sie sich den Papst
und die Mittäter hinter Gittern vor !

Anmerkung meinerseits :
“ Diese Ritual – „Veranstaltung“ wurde gefunden und aufgelöst, die Kinder heil und unversehrt gerettet, der Papst und die Mittäter wurden verhaftet und sind hinter Gittern. Das ist ebenso an allen beteiligten Stätten so geschehen!“
So ist es!

Die Protest- und Gegenkonferenz in Genf:
www.murderbydecree.com bzw. itccs.org

Quelle: Anonym
Quelle ist bekannt, wird jedoch hier aus Schutzgründen NICHT genannt!

Kräutermume sagt danke!


NACHTRAG :
Bitte schon ab dem 20.06.2018 abend ab 23.00h damit beginnen, Licht und Herzenergie zu senden mit der Vorstellung, das alle Beteiligten entdeckt und verhaftet worden sind und alle Kinder wohlbehalten und unverletzt gefunden, gerettet und jetzt beschützt sind.

Beenden könnt Ihr die Gedanken-und Energieübertragung am 23.06.2018 um 00.00h ! Damit schließen wir auch die Eventualität am 23.06.2018 gleich mit aus!
Ich danke Euch!
Falls ihr den Beitrag verlinkt oder übernommen habt, macht bitte selbiges mit dem Nachtrag hier, damit jeder Bescheid weiß!
Gruß Kräutermume

Ist Ursula Haverbeck schuldlos ins Gefängnis geschickt worden? Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr

Da stellt sich mir mehr als ein Fragezeichen in meinem Gehirn zu dem Inhalt des BVG’s und der Verurteilung so einiger Menschen…
Sollten hier nur Menschen mundtot gemacht werden, hat man Angst vor ihnen??
Hier der Artikel :

Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.

Der ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die “religiö-sen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:

“Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”

Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8

Wir stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet Derartiges.

Es war der unvergessene Jürgen Rieger, der diese Menschenrechtswidrigkeit vor das Verfassungsgericht brachte. Nur wenige Tage nach seinem Tod wurde der Entscheid verkündet, mit einem verheerenden Wortlaut für uns Freiheitliche. Die Systemmedien bezogen sich auf den Passus, dass das System tatsächlich Sondergesetze anwendet. Klipp und klar liest man, dass “§ 130 Abs. 4 StGB auch als Sondergesetz mit Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, vereinbar ist.”

Dieser Teil des BVerfG-Entscheids klingt eindeutig. Die menschenverachtende Verfolgungsmaschinerie schien sich tatsächlich auf Paragraph 130 StGB berufen zu dürfen. Wir vom NJ hatten immer moniert, dass im Zusammenhang mit der Bestreitung von Gaskammern und dem Umfang von “jüdischen Opfern” die Anwendung des 130-er von den damit befassten Gerichten willkürlich gegen seinen Inhalt ausgelegt wird.

Wer “jüdische Opfer” während der NS-Zeit grundsätzlich nicht bestreitet, sondern nur den allgemein genannten Umfang in Abrede stellt, sowie die “Tatwaffe Gaskammern” bestreitet, der durfte unserer Meinung nach nie nach § 130 StGB vor Gericht gestellt werden. Dieser Paragraph schreibt weder eine Mindestopferzahl vor, an die man glauben muss, noch wird eine spezifische Tatwaffe genannt, die man nennen muß. Insofern hätte damals das gesamte Parlament vor den Richter gehört, das die Formulierung des Gesetzes ohne “Mindestopferzahl” und ohne “Gaskammern” verabschiedete.

Doch die justiziable Wirklichkeit im Verfolgerstaat BRD war eine andere. Beweise dürfen bis heute nicht eingebracht werden und in Sachen Opferzahl und Tatwaffe wird eine sogenannte Offenkundigkeit vorgeschützt, die aber bis heute von keinem Richter definiert wurde. Kein Richter will sich in Sachen Zahlen festlegen und auch die Gaskammern werden, wenn überhaupt, nur nebulös angesprochen. Dennoch wird regelmäßig verurteilt, mittlerweile bis zu lebenslänglich. Man addiert einfach einzelne Sätze aus einer Forschungsveröffentlichung und bestraft den Autor für jeden Satz einzeln mit der Höchststrafe von fünf Jahren. Der deutsche Freiheitskämpfer Horst Mahler erhielt so 13 Jahre Kerker aufgebrummt, und das bei einem Lebensalter von 73 Jahren.

Es war Horst Mahler, der den BVerfG-Entscheid analysierte und aus der Zelle heraus mitteilte, der Inhalt sei das Gegenteil von dem, was im Leitsatz, wie oben zitiert, über die Medien nach draußen kam. Mahler führte aus, warum das Willkürgesetz damit außer Kraft gesetzt sei. Er sollte mit seiner Analyse recht behalten, das Bundesverfassungsgericht hat die Willkürverfolgung nach § 130 StGB in Wechselwirkung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung anders definiert als derzeit von den Gerichten praktiziert.

Bereits in Absatz 61 der Urteilsbegründung stellen die Richter klar, dass die Meinungsäußerung,“Juden wurden nicht vergast” keine Straftat darstellt, sofern nicht bewusst die als offenkundig bezeichnete Gewalt der NS-Zeit ausdrücklich gebilligt, verherrlicht und gerechtfertigt wird. Die Richter bestätigen wohl die “rechtmäßige” Anwendung eines menschenrechtswidrigen Sondergesetzes, aber nur im Zusammenhang mit der Billigung von Gewalt: “Die Vorschrift (§ 130 StGB) dient nicht dem Schutz von Gewaltopfern allgemein und stellt bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt- und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt ab, sondern ist auf Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt.”

Mag es historisch noch so falsch, ethisch noch so verwerflich sein, was da formuliert wurde, die Bestreitung der Existenz von Gaskammern fällt demgemäß nicht unter die Verfolgungsmaßnahmen. Um nach dem Sondergesetz verfolgt werden zu können, müsste jemand sagen/schreiben: “Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn Deutschland hatte das Recht dazu.” Kein Revisionist, kein Nationalist, kein Freiheitlicher hatte jemals Derartiges gesagt bzw. würde das jemals sagen.

Unter Absatz 72 wird das Gericht noch klarer, weil die Richter feststellen, dass die Bestreitung des sogenannten Holocaust nicht als “Verherrlichung” des NS-Reiches bzw. als “Billigung” des behaupteten Holocaust gedeutet werden darf. Es wird klar gesagt, dass es keine Einschränkungen bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt geben darf. Es heißt: “Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen.” Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn daraus eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nicht behindert werden. Das Gericht wörtlich: “Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.”Dann nochmals die Verdeutlichung, dass jede Meinungsäußerung, die nicht direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß, auch wenn sie noch so “gefährlich” bzw. “wertlos” (falsch) sei. Wörtlich: “Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.” Diese Formulierung ist glasklar. Solange nicht zu Gewalt im Zusammenhang mit der Holo-Bestreitung aufgerufen wird bzw. die behaupteten Verbrechen gerechtfertigt werden, muß für den Holo-Widerspruch die volle Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gelten.

Diese Festlegung wird sogar noch tiefer definiert: “Für den Schutz von materiellen Rechten ergibt sich hieraus eine Art Eingriffsschwelle für die Gefahrenabwehr, die lediglich von den Meinungen als solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als dass sie dazu berechtigen, diese staatlicherseits zu untersagen.” Im Klartext: Der Sonderschutz der Juden ist nicht gefährdet, wenn jemand schreibt/sagt, der Holo hat nicht stattgefunden. Eine solche Meinung, so die Richter, darf vom Staat nicht untersagt werden.

In Absatz 75 des Urteils wird noch einmal deutlich gemacht, dass die Verfolgung im Rahmen von § 130 StGB alleine dem Aufruf nach Gewalt und der eindeutigen Rechtfertigung von historischer Gewalt, nicht aber der geistigen Auseinandersetzung gilt. Es wird zwar gesagt, dass die “rein geistige Wirkung” sich mit der “rechtsverletzenden Wirkung” überschneiden kann, doch müsse sich der Gesetzgeber“von vornherein auf die Verfolgung von Schutzzwecken beschränken, die an dieser Grenze orientiert sind und nicht schon das Prinzip der freien geistigen Auseinandersetzung selbst zurücknehmen.” Es wird von den Richtern sogar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abverlangt. Also, ob aus gewissen Äußerungen Gewalt entstanden ist: “Diesen Grenzen hat auch die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu folgen. Je konkreter und unmittelbarer ein Rechtsgut durch eine Meinungsäußerung gefährdet wird, desto geringer sind die Anforderungen an einen Eingriff; je vermittelter und entfernter die drohenden Rechtsgutverletzungen bleiben, desto höher sind die zu stellenden Anforderungen … Je mehr [Meinungsäußerungen] im Ergebnis eine inhaltliche Unterdrückung der Meinung selbst zur Folge haben, desto höher sind die Anforderungen an das konkrete Drohen einer Rechtsgutgefährdung.” Wenn also ersichtlich ist, dass die Verfolgung einer “Sondermeinung” die Meinungsfreiheit selbst in Gefahr bringt, desto mehr muss überprüft werden, ob wirklich eine Rechtsgutgefährdung (Gefahr für die Juden durch Gefährdung des öffentlichen Friedens) vorliegt.

Was die Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, macht das Gericht in Absatz 77 klar: “Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.”

Allerdings, wie immer im BRD-Justizsystem, lassen die Richter eine Hintertür für die Verfolgung mit einer schwammigen Formulierung in Absatz 78 offen. Sie stellen die Strafbarkeit heraus, “den öffentlichen Frieden stören” indem die Aufforderung zu Straftaten, die Androhung zu Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten, eingeschlossen jene des § 130 StGB, enthalten sind.

Aber in Absatz 79 wird diese Definition wieder unwirksam gemacht, indem eindeutig die Strafbarkeit in der Gefährdung des öffentlichen Friedens festgemacht wird: “Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Gesetzesbegründung allein und tragfähig auf den Schutz des öffentlichen Friedens gestützt. Die Frage, ob, beziehungsweise in welchem Verständnis die Norm auch auf den Schutz der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gestützt werden könnte, kann damit dahinstehen.”

Und in Absatz 81 hebt das Gericht die Meinungsverfolgung nach § 130 StGB, wie auch in Absatz 78 schwammig bestätigt, total auf. Es wird klar gesagt, dass nach § 130 StGB nur das Gutheißen des realen Verbrechens verfolgt werden darf, nicht die Ideen. Wörtlich: “§130 Abs. 4 StGB definiert als unter Strafe gestellte Tathandlung die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Bestraft wird damit das Gutheißen nicht von Ideen, sondern von realen Verbrechen.”

Noch deutlicher wird die derzeitige menschenverachtende Verfolgungspraxis nach § 130 StGB in Absatz 82 als unrechtmäßig verworfen. Es wird ausdrücklich gesagt, dass eine anstößige Geschichtsinterpretation nicht unter Strafe gestellt werden darf. Wörtlich: “Die Vorschrift stellt nicht schon eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe, sondern die nach außen manifestierte Gutheißung der realen historischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wie sie unter dem Nationalsozialismus ins Werk gesetzt wurde.” Also selbst das Ausdrücken von Sympathien für den Nationalsozialismus, weil er zum Beispiel viele soziale Reformen zugunsten der Menschen schuf, ist keine Straftat. Die Geschichtsinterpretation alleine schon gar nicht.

Dass eine gegenteilige Meinung zum staatlich verordneten Holocaust-Bild keine Straftat darstellt nach § 130 StGB, sondern ausdrücklich nur die Billigung und Belohnung von “tatsächlich begangenen Verbrechen”, wird in Absatz 82 noch einmal unterstrichen. Wörtlich: “Die Vorschrift ist von der gesetzgeberischen Wertung insoweit ähnlich angelegt wie bisher schon § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten, tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe stellt.”

Bislang haben die Gerichte den § 130 StGB als Gummiparagraphen benutzt. Kein Richter hat jemals verbindlich einem Angeklagten sagen können, welche jüdische Opferzahl als strafrechtlich relevant gilt bzw. mit welcher Opferzahl man sich bei Nennung strafbar machen würde. Auch im Verfolgungsparagraphen 130 gibt es keine klaren Vorgaben dazu. Selbst die “Tatwaffe” für den Holocaust wird im § 130 nicht genannt, wie bereits oben ausgeführt. Somit ist es für den Normalbürger nicht zu überschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. In Absatz 88 (sic) stellt das Gericht diesen Missstand heraus, der so nicht angewendet werden darf. Wörtlich: “Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Diese Verpflichtung dient einem doppelten Zweck. Einerseits geht es um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist.”

In anbetracht der Tatsache, dass die Holo-Richter bislang das Gesetz selbst interpretierten und die interpretierte Version anwandten, wird in der BVerfG-Entscheidung mit folgendem Satz als ungesetzlich festgeschrieben:“Andererseits soll sichergestellt werden, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt [Richtern] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.”

Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.

Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. “Bei ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der Politik.” (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftigte diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: “Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk.Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.”(Der Spiegel 26/1992, S. 23)

Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der federführende Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.

Man kann sagen, dass nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden.

Tausende Deutsche wurden verfassungswidrig verurteilt und inhaftiert wegen § 130! Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?

Liebe Blogger und Internetnutzer. Bitte verbreitet diesen Beitrag größtmöglich im Internet, in Foren und Blogs und natürlich auf Facebook und Twitter. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir uns von der deutschen Lügenpresse nicht beirren lassen und eine angemessene Gegenöffentlichkeit herstellen.

Quelle : http://mzwnews.com/politik/verfassungsgericht-holocaust-bestreitung-ist-keine-straftat-mehr/

 

 

Das stellt einzig und allein die Meinung des Verfassers da, nicht meine eigene!

Kräutermume


Eigener Kommentar :

Tja…. wenn das „Verfassungsgericht“ den Beschluß gefaßt hat, daß dieses KEINE Straftat mehr ist, die EU 2005 die Strafe für „Nationalsozialistischen Zeichen des „AH-Reiches“ aufgehoben hat (Ab 2005 hat die EU das Verbot der Symbole des 3. Reiches aufgehoben) , frage ich mich :

WARUM SITZEN DIE MENSCHEN DANN WEGEN §130 StGB??????

Gruß Eure sehr nachdenkliche Kräutermume…..

Rabbiner und wahre Juden gegen Zionismus

Sehr sehenswert….!

Gefunden bei :
 Hussein Zreik 

Quelle :
Die Welt wird belogen und verkauft – Wir brauchen eine globale Revolution“ 

Kräutermume sagt danke!

„Nazi und krank“: Zwischenfall mit der Polizei auf Demo „Mütter gegen Gewalt“ in Duisburg


Sind Mütter, die für die Sicherheit ihrer Kinder demonstrieren Nazis? Etwa 150 taten dies gestern und mussten sich – mit Duldung der Polizei – als Nazis beschimpfen lassen

Bei der gestrigen Demo „Mütter gegen Gewalt“ kam es zu einem Zwischenfall, über den die betroffene Demonstrantin berichtet. Es ist unglaublich – aber verwundert schon gar nicht mehr – wie die Polizei auf eine Bitte reagierte, eine Anzeige wegen Beleidigung aufzunehmen. Ein Gastbeitrag von Peter Helmes (Conservo)

Was deutlich macht, dass die „Strategie“ der (politisch gesteuerten) Einsatzleitungen hier und andernorts zumindest darin besteht, Teilnehmer zu verunsichern. Nach dem hier geschilderten Vorfall wird die Lust zur Teilnahme an solchen Demos nicht gerade gefördert – aber das Ziel erreicht: möglichst wenig Teilnehmer!

Was das noch mit der (eindeutigen) Rechtsgrundlage zu tun hat, wird uns gewiss niemand „Offizieller“ beantworten. Wer gegen den Strom der Willkommenskultur protestiert, ist gottgegeben ein Nazi – eben!

Lesen Sie, was eine Teilnehmerin, deren Namen ich aus verständlichen Gründen hier nicht angebe, in Duisburg erlebt hat. (Ihre Frage am Schluss dieses Berichts gebe ich gerne an meine Leser weiter!): Bericht aus Duisburg.

Ich bin auf der Demo „Mütter gegen Gewalt“ in Duisburg gewesen. Es sollte eine Großdemo werden. So viel dazu: Die anwesenden Polizisten waren vielleicht zahlreicher als die Demo und die Gegendemo zusammen. Habe leider Laleh verpasst, aber sonst alles miterlebt. Danke an Mona und alle, die an der Organisation beteiligt waren! Gute Reden. Ich fand nur schade, dass die von Ignaz nicht die letzte war. Es wär ein krönender Abschluss gewesen.

Während seiner Rede hat es für mich persönlich einen Zwischenfall gegeben. Ich habe eine Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung erstattet. Es kam so:

Eine anwesende junge weibliche Person hat mich angesprochen und gefragt, warum ich denn klatschen würde, denn Ignaz würde wie Hitler sprechen, und wenn ich klatsche, dann bin ich Nazi und krank.

Zuerst hielt ich es für einen Scherz bzw. hoffte, dass daraus ein Gespräch wird. Aber sie ließ nicht locker und wiederholte mehrmals ihre Beleidigungen. Sie erwähnte dabei, dass sie aus der Ukraine stammen würde und Jüdin sei, und dass ich und alle dort die ersten sein werden, die man vergasen wird, wenn’s losgeht. Das ganze ereignete sich unter den Bäumen links von der Bühne, von den Zuschauern aus gesehen.

(Photo: Auf der Demo wurden von „Widerstand steigt auf“ auch wieder PP-Flugblätter verteilt)

Die von mir herbei gerufenen Polizisten (2), die die Anzeige aufnehmen sollten, haben zu ihr gesagt, sie soll wiederholen, was sie gesagt hat und sie tat es. Sie sagte wörtlich: „Ja, das stimmt. Sie ist Nazi und krank, weil sie klatscht, wenn der da redet.“ Daraufhin wandten sich die Polizisten an mich und sagten, das sei Kinderkram, sie meine nicht mich persönlich, sondern alle, die dort sind, das verstünden sie so und ob ich wirklich eine Anzeige erstatten will, denn das ganze könnte auch nach hinten losgehen.

Ich wollte die Namen der Polizisten wissen, denn schließlich haben sie auch gehört, dass sie gesagt hat, sie meint mich persönlich und ich würde sie gern als Zeugen benennen. Dass war denen wohl zuviel, denn der eine schrie mich förmlich an und meinte, sie können keine Zeugen sein, sie sind Polizisten, und ich kann Anzeigen erstatten, wie ich will, aber daraus wird nichts. „Ist mir klar“ bemerkte ich. Er war außer sich und sagte zornig: „Ich weiß genau, wie sie das meinen!“ Ich sagte: „Ich stimme Ihnen zu, das habe ich gemeint.“ Dann entfernten sie sich mit dem Mädel mehrere Schritte weiter. Der eine redete mit ihr, während der andere mit meinem Ausweis in der Hand telefonierte. Sie hatte keinen Ausweis dabei. Am Ende kam der eine zurück und las mir ihre Einlassung vor. Darin stand, dass sie uns alle gemeint hat und nicht mich persönlich. (Damit ist wohl der Tatbestand der Beleidigung nicht mehr erfüllt).

Die junge Frau hat gelernt, sie kann beleidigen, lügen und machen was sie will, keiner kann ihr was. Sie ist auf der „richtigen“ Seite und hat es den „Nazis“ gezeigt.

Das kommt uns doch bekannt vor, nicht wahr?

Ja, dann gute Nacht, Freunde.

Wir müssten uns unbedingt Strategien für solche Fälle einfallen lassen. Und auch über den Umgang mit dem Wort Nazi.

Manchen ist es egal, andere empfinden es fast als Auszeichnung, dritte leiden still und wissen nicht, was sie dagegen tun sollen, für mich ist es unannehmbar und beleidigend.

Aber ehrlich, sollen wir es weiterhin masochistisch erdulden oder wäre es nicht besser sich zu wehren, solange es noch geht? Ich werde heute 60. Ich lass mir das nicht mehr gefallen.

Was meint ihr dazu? Guten Morgen!

 

Quelle : https://philosophia-perennis.com/2018/05/06/nazi-und-krank-zwischenfall-mit-der-polizei-auf-demo-muetter-gegen-gewalt-in-duisburg/

Kräutermume sagt danke!

Seltsame Kriegsspiele: Bundeswehr trainiert den Bürgerkrieg


Bildquelle: Screenshot Youtube

In „Schnöggersburg“ in der Altmark baut die Bundeswehr eine Geisterstadt zum Üben des Häuserkampfes in urbanen Gegenden – sogar mit Altstadt, Kulissenkirche, Hochhäusern, Flüsschen, Kanalsystem, Flugplatz und einer falschen U-Bahn-Station.Ein Gastbeitrag von A.R. Göhring

Unsere Streitkräfte zu Lande, zu Wasser, und in der Luft werden seit Jahrzehnten kaputtgespart und mangelverwaltet. Am schlimmsten haben es die Merkel-Verteidigungsminister de Maizière und von der Leyen getrieben.

Maizière war zwar noch bei den Männern und den Frauen unter Waffen weitgehend anerkannt, war aber mit der Führung der Bundeswehr überfordert, was an dem von ihm zu verantworteten Drohnen-Debakel deutlich zu sehen war. Von der Leyen hat, als eine Art Nemesis der Truppe, nicht nur etliche Fahrzeuge wie U-Boote und Hubschrauber vergammeln lassen, sondern die Truppe auch noch mit Gendergaga und Nazijagden moralisch unterminiert.

Als von der Leyen trotz ihrer katastrophalen Bilanz von Merkel erneut zur Bundes-Nichtverteidigungs-Ministerin bestellt wurde, bestand wenig Hoffnung, dass die Militär-Nemesis das Ruder herumreißen und einen neuen, vernünftigen Kurs einschlagen würde. Um den peinlichen Problemen mit den Massen von nicht einsatzfähigem Gerät Herr zu werden, versucht es Nemesis jetzt mit viel mehr Geld für die Bundeswehr. „Viel hilft viel“ funktioniert bekanntlich nicht immer, weil das zusätzliche Steuergeld unter einer komplett unfähigen Ministerin nicht unbedingt dort landet, wo es Sinn macht.

In dem Zusammenhang sollte man sich „Schnöggersburg“ in der Altmark genauer anschauen, eine Geisterstadt zum Üben des Häuserkampfes in urbanen Gegenden – sogar mit Altstadt, Kulissenkirche, Hochhäusern, Flüsschen, Kanalsystem, Flugplatz und einer falschen U-Bahn-Station (siehe Foto – Screenshot Youtube).

Die Übungsstadt wird am Ende der Bauzeit, 2020, aus 520 Betongebäuden bestehen und kostet etwa 140 Millionen Euro. Offiziell sollen dort deutsche und andere NATO-Soldaten für Auslandseinsätze trainieren.

An dieser Aussage stören sich allerdings Mitglieder einer örtlichen Bürgerinitiative, für die Schnöggersburg trotz der Betonfassaden verdächtig nach einer mitteleuropäischen Stadt aussieht und nicht nach einem Krisengebiet in Afrika oder Mittelasien.

Es darf also, vor allem in Zeiten einer Angela Merkel und einer Ursula von der Leyen, gefragt werden, was unsere Soldaten hier tatsächlich, oder zumindest auch, trainieren sollen. Befürchten die Regierungsfrauen nach ihrer katastrophalen Immigrationspolitik bald häufige und heftige Terroranschläge im Land, die Militärseinsätze erforderlich machen? Nun, das befürchte ich auch.

Leider ist das noch nicht alles: Linksextreme, Pegida- und AfD-Redner, und sogar die CIA rechnen mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Deutschland. Linke mutmaßen, dass Themen wie Sozialabbau die Bürger des Landes derart auf die Barrikaden treiben könnten, dass die Polizei alleine der Lage nicht mehr Herr werden könnte.

Nun ja, die extremen Linken waren noch nie bekannt dafür, die Realität gut einschätzen zu können. Wir eingeborenen Europäer sind derart durchzivilisiert und gealtert, dass von uns mit Sicherheit keine Bürgerkriegsgefahr ausgeht. Pegida-Spaziergänge zum Beispiel sind erfahrungsgemäß derart harmlos, dass die Polizei in Abwesenheit von Antifaschlägern eigentlich nur den Verkehr regeln muss.

Tumulte von jungen linken Studenten wie die G20-Randale in Hamburg müssen eigentlich auch nicht von Soldaten mit Panzern und Kriegswaffen niedergeschlagen werden; dafür reicht die Bereitschaftspolizei, sofern sie denn nicht von linken Politikern so gern an ihrer Arbeit gehindert würde.

Eine tatsächliche Bürgerkriegsgefahr hingegen geht von den Millionen mohammedanischen und bald auch afrikanischen Männern aus,

…die von den vergangenen Regierungen, vor allem unter Kanzlerin Merkel ins Land gelassen wurden und werden und die bislang mit üppigen Sozialleistungen ruhig gehalten werden.

Was aber wird sein, wenn nach einem zu erwartenden Euro-Crash der Staat seine Sozialleistungen nicht mehr aufrechterhalten kann? Dann wird es zu Verteilungskämpfen kommen, wie wir sie im Kleinen schon an den Tafeln in Essen und anderswo beobachten konnten.

Junge kräftige Männer, ungebildet, anspruchsvoll, patriarchats- und kriegsgeprägt, gewaltbereit, strenggläubig, mit überheblicher Herren-Attitüde;das ist nach aller geschichtlichen Erfahrung die gefährlichste Spezies des Planeten. Nun gut, wenn die Truppe für den Bürgerkrieg mit den illegalen Immigranten und den Altlasten der fehlgeschlagenen Migrationspolitik der alten Bundesrepublik in den 60ern und 70ern trainiert, sind wir auf das Kommende immerhin vorbereitet.

Aber mal eine Frage vom zweifelnden Wahlbürger: Wäre es nicht besser, die gefährlichen Jungmänner, die vor rein gar nichts geflohen sind als vor relativer Armut oder Strafverfolgung in der Heimat, möglichst zahlreich endlich zurück in ihr Heimatland zu befördern oder wenigstens zu internieren, wie Australien das tut? Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Aber Merkel und von der Leyen sorgen sich ja ausschließlich um ihr Image in den Medien. Nach uns die Sintflut, respektive der Bürgerkrieg.

Veröffentlicht 

Quelle : https://philosophia-perennis.com/2018/05/06/seltsame-kriegsspiele-bundeswehr-trainiert-den-buergerkrieg/

Kräutermume sagt danke!

Doktor warnt Welt über „Chemtrail Lunge“, eine neue Gesundheitsepidemie, die Gehirn- und Lungenprobleme in der Gesellschaft verursacht

Die Existenz von Chemtrails war früher ein Thema der Debatte, aber sie werden nun von Experten wie Meteorologen mehr und mehr von Wissenschaftlern anerkannt. Es wird immer schwieriger zu leugnen, dass sie existieren, da immer mehr Menschen mit Krankheiten im Zusammenhang mit Chemtrails zu kämpfen haben. 

Als TV-Moderatorin Rachel Reenstra Schwierigkeiten hatte, einen anhaltenden Husten zu überwinden, der von Schmerzen, Schmerzen und Fieber begleitet war, besuchte sie einen Arzt. Nachdem die Röntgenaufnahmen der Brust eine Art von Bronchitis zeigten, erhielt sie Antibiotika, die sie nur noch schlechter fühlen ließen. 

Ihr Arzt sagte ihr, dass sich viele bakterielle Infektionen ereignen , und als sie ihn fragte, woher sie kämen, sagte er ihr die Wahrheit, die viele Ärzte ihren Patienten nicht verraten würden: Chemtrails sind das Herz weit verbreiteter Lungenprobleme jetzt sofort. Überrascht von seiner Offenheit fragte sie, ob sie ihn über das Phänomen filmen könne. Sie können das Video unten sehen; der namenlose Arzt erscheint kurz vor der 8-Minuten-Marke. 

 

Der Arzt sagt, er habe Hunderte von Kaliforniern erlebt, die an diesem Problem leiden, das er „Chemtrail-Lunge“ nennt. Er sagt, dass es ein „aufkommendes Problem“ ist, mit dem die giftigen Gase, Chemikalien, Viruspartikel, Schwermetalle und andere Gase, die in die Atmosphäre gesprüht werden, führen zu problematischen Atemwegsinfektionen. 

Er fügte hinzu, dass es besonders schlecht ist, wo Reenstra in Kalifornien lebt, dank der Nähe zum Flughafen Palmdale. Er sagte, dass die Topographie des Gebietes und die Santa-Ana-Winde dieses Problem verschlimmern und die Tatsache, dass viele der am stärksten verschmutzten Städte der Nation in Kalifornien gefunden werden, hilft nicht. Darüber hinaus nannte er Gase aus Fracking als Beitrag zu dem Problem, zusammen mit Antibiotika übermäßiger Nutzung und Schimmel und Schimmel inhalieren. 

Interessanterweise wiesen Reenstras Symptome anfangs auf die Grippe hin. Als sie ihrem Arzt sagte, dass sie keine Grippeimpfung bekommen hatte, war er erleichtert. In dem Video können Sie auch den mutigen Arzt sehen, der zugesteht, dass er die Grippeschutzimpfung nur für einige wenige empfiehlt, und selbst dann rät er davon ab, es jedes Jahr zu bekommen. Er weist darauf hin, dass die Wissenschaftler im Grunde raten, was sie in den Impfstoff jedes Jahres einbeziehen sollten, und in manchen Jahren sind es weniger als 20 Prozent. Er ist der Meinung, dass dies den Patienten nicht zugute kommt, und dass es besser ist, sich aktiv um Gesundheit und Prävention zu kümmern, als sich auf Schüsse zu verlassen. 

Sowohl der Arzt als auch Reenstra riskieren ihre Karriere, indem sie öffentlich über dieses kontroverse Thema sprechen, und man kann nur hoffen, dass ihr Mut andere dazu inspirieren wird, sich zu äußern. 

Fast jeder auf der Erde atmet unsichere Luft 

Es sind nicht nur Chemtrails, über die man sich Sorgen machen muss; es gibt auch die Frage von Feinstaub . Die Art von feinen Partikeln, die beispielsweise aus Autoabgasen stammen, können Entzündungen in der Lunge und darüber hinaus verursachen, was zu Herzerkrankungen und Insulinresistenz beiträgt. 

Ein kürzlich erschienener Bericht des Health Effects Institute fand heraus, dass 95 Prozent der Bevölkerung unseres Planeten in unsichere Luft atmen , die von der Verbrennung von festen Brennstoffen wie Kohle oder Biomasse bis hin zu Transportemissionen entsteht. Letztes Jahr waren mehr als sechs Millionen Todesfälle auf Luftverschmutzung zurückzuführen, mit Ursachen wie chronische Lungenkrankheit, Lungenkrebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt. 

Da so viele Toxine bereits in der Luft schweben, die wir atmen, ist das Letzte, was wir brauchen, Chemtrails, die noch mehr giftige Substanzen in unsere Luft bringen. Entdecken Sie weitere Neuigkeiten über Geoengineering und Chemtrails auf Geoengineering.news . 

Quellen: AllNewsPipeline.com ; NaturalNews.com ; NaturalNews.com

Und diese Fotos sind nur von Köln! Wird das jetzt Europa und Weltweit  zusammen gefasst

ergibt das nicht nur  verheerende Folgen für den  Mensch und seiner Gesundheit,  sondern der gesamte  natürliche Organismus der Natur kommt aus dem Gleichgewicht  !

extreme Dürren sowie Extreme Stürme und Überflutungen sind die Weltweiten folgen

Wenn die jetzige Generation nichts dagegen unternimmt ,dann sind ihre fundamentalen Lebensgrundlagen für immer zerstört ,den dieser Frevel an der Natur ist überall zu beobachten und zu erkennen .Zu Lande im Wasser und in der Luft!

 

Und diese Fotos sind nur von Köln! Wird das jetzt Europa und Weltweit zusammen gefasst

ergibt das nicht nur verheerende Folgen für den Mensch und seiner Gesundheit, sondern der gesamte natürliche Organismus der Natur kommt aus dem Gleichgewicht !

Extreme Dürren sowie extreme Stürme und Überflutungen sind die weltweiten Folgen

Wenn die jetzige Generation nichts dagegen unternimmt ,dann sind ihre fundamentalen Lebensgrundlagen für immer zerstört ,denn dieser Frevel an der Natur ist überall zu beobachten und zu erkennen . Zu Lande, im Wasser und in der Luft!

Beitrag von Isabelle Z .

Quelle : https://dergeistderwahrheit.wordpress.com/2018/04/30/doktor-warnt-welt-ueber-chemtrail-lunge-eine-neue-gesundheitsepidemie-die-gehirn-und-lungenprobleme-in-der-gesellschaft-verursacht/

Kräutermume sagt danke!

Das bestgehütete Geheimnis der Geheimdienste und Staatsanwaltschaften: Farbdruckermarkierung

Die Farbdruckermarkierung, im englischen Machine Identification Code (MIC) genannt, ist der Aufdruck eines geheimen digitalen Wasserzeichens in Form von mikroskopisch kleinen und zumeist gelben Punkten durch die meisten modernen Farblaserdrucker und -kopierer, da die Gerätehersteller geheime Abkommen mit Nachrichtendiensten zur Totalüberwachung der Bürger unterzeichnet haben. Dieser mit bloßem Auge nicht sichtbare Code, im englischen auch „tracking dots“ (engl. | dt.: Punkte zur Nachverfolgung) oder auch „secret dots“ (engl. | dt.: geheime Punkte) genannt, auf jeder ausgedruckten Seite beinhaltet mindestens das Druckdatum, den Gerätetyp, die Seriennummer des Farbdruckers bzw. -kopieres sowie Daten zur Fehlerkorrektur. Neuere Techniken ermöglichen es, weitere Parameter unsichtbar abzubilden.

Durch das Auslesen des geheimen Codes mittels verschiedener Methoden ist es nicht nur Geheimdiensten, sondern auch der Staatsanwaltschaft ein leichtes, das verwendete Gerät zu identifizieren und somit auch Rückschlüsse auf den Ersteller eines Ausdruckes zu erhalten. Diese Art der geheimen Überwachung kann für politische Aktivisten zu einer großen Gefahr werden – so geschehen bei einer russischen Geheimnisverräterin, welche im Jahre 2017 einen streng geheimen Bericht[1] der NSA über „russische Hackerangriffe“ kurz vor der Präsidentschaftswahl von Donald Trump an die publizistische Weltnetzseite The Intercept weiterleitete. Die von ihr eingescannten Dokumente enthielten jedoch noch die hier beschriebene geheime Farbdruckermarkierung, welche sie letztendlich identifizierte und zu ihrer Inhaftierung führte.[2]

 


Farbdruckermarkierung eines HP Color LaserJet 3700


Die ehemalige NSA-Mitarbeiterin Reality Leigh Winner und die Farbdruckermarkierung, welche sie des Geheimnisverrats überführte

 

Geschichte

Die offizielle Geschichtsversion der Farbdruckermarkierung lautet wie folgt: Mitte der 1980er Jahre war die Firma Xerox der führende Hersteller eines Verfahrens, bei welchem auf der gesamten Seite eines Ausdruckes ganze Zahlenreihen unsichtbar aufgedruckt werden konnten. Xerox entwickelte diesen Machine Identification Code (MIC) vorgeblich um Befürchtungen mehrere Regierungen zu entkräften, seine in mehreren Ländern verkauften Farbdrucker könnten zum Fälschen von Banknoten verwendet werden.[3]

Im Jahre 2004 hörten die Nutzer von Farbdruckern zum ersten mal von dieser versteckten Funktion, welche die dänischen Behörden dazu nutzten, um Fälschern auf die Spur zu kommen, die Laserdrucker der Marke Canon benutzten.[4]

Im November 2004 veröffentlichte PCWorld die Nachricht, daß diese Farbdruckermarkierung in einigen Druckern bereits seit Jahrzehnten aktiv ist – erneut mit dem Vorwand, Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, Fälscher zu identifizieren und zu verfolgen.

Entschlüsselung


Entschlüsselte Matrix der Farbdruckermarkierung durch die EFF

Im Jahre 2005 fühlte sich die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation durch die zahlreichen Berichte über die aufgedruckten geheimen Punkte in der Pflicht, die Öffentlichkeit zu bitten, Ausdrucke des eigenen Druckers einzusenden und machte sich sofort an’s Werk, die Daten der sonst unsichtbaren und verschlüsselten Muster zu dekodieren – was ihnen schließlich wirklich gelang.[5] Folgende Datenfelder wurden von der Electronic Frontier Foundation während ihrer Untersuchungen identifiziert:

  • 1: Vertikaler Paritäts-Code
  • 2: Minute, in der das Dokument gedruckt wurde
  • 3: unbenutzt
  • 4: unbenutzt
  • 5: Stunde, in der das Dokument gedruckt wurde
  • 6: Tag, an dem das Dokument gedruckt wurde
  • 7: Monat, in dem das Dokument gedruckt wurde
  • 8: Jahr, in dem das Dokument gedruckt wurde (5 = 2005)
  • 9: unbenutzt
  • 10: Separator (Normalerweise sind alle Punkte in dieser Reihe gesetzt)
  • 11: Seriennummer des Geräts
  • 12: Seriennummer des Geräts
  • 13: Seriennummer des Geräts
  • 14: Seriennummer des Geräts
  • 15: unbekannt

Die erfolgreichen Analysen mündeten in einer öffentlich abrufbaren Anleitung sowie einem kleinen Programm welches in jedem Weltnetzerkunder läuft, mit welchem jeder den Inhalt der Farbdruckermarkierung seines eigenen Druckers sofort entschlüsseln kann.[6] Das dort eingesetzte Programm wurde ebenfalls als Python-Skript[7] für Linux-Nutzer bereitgestellt. Die Farbdruckermarkierung wurde seither bei einem breiten Spektrum an Druckern unterschiedlichster Modelle und Hersteller vorgefunden und die Liste der getesteten Drucker wird beständig aktualisiert.[8] Seit der Erfindung der Farbdruckermarkierung wurden durch die Hersteller von Farblaserdruckern jedoch noch weitere bislang unbekannte Techniken zur vorgeblichen „Verfolgung von Fälschern“ entwickelt, welche somit auch noch nicht dekodiert werden können.

Technische Umsetzung


Stark vergrößerte Aufnahme einer Farbdruckermarkierung zum Vergleich des Größenverhältnisses, Punktdurchmesser etwa 0,1 mm

Die Farbdruckermarkierung besteht aus einem Punktraster, welches über das gesamte Druckfeld verteilt ist. Die unsichtbaren Punkte werden in hellgelber Farbe aufgedruckt und haben einen Durchmesser von einem Zehntel Millimeter sowie einen Abstand von etwa einem Millimeter. Bei einer Farbdruckermarkierung, welche aus 8 × 16 Punkten in einer quadratischen oder hexagonalen Anordnung besteht, belegt diese eine Fläche von etwa vier Quadratzentimetern und erscheint auf einem DIN-A4-Blatt mindestens 150 Mal. Somit kann sie selbst dann ausgelesen werden, wenn das bedruckte Blatt zerschnitten wurde.

Laut Analysen des Chaos Computer Clubs aus dem Jahre 2005 nehmen alle Farbkopierer eine Markierung in einer Matrix von 32 × 16 Punkten vor und können somit mindestens eine Datenmenge von 64 Byte auf dem Ausdruck unterbringen.[9]

Sichtbarmachung


Farbdruckermarkierung unter ultraviolettem Licht in regelmäßiger (rot und blau markiert) und unregelmäßiger Anordnung (grün markiert)

Die Farbdruckermarkierung kann durch den Ausdruck oder die Fotokopie einer Farbseite und das anschließende einscannen mit hoher Auflösung sichtbar gemacht werden. Durch die Verstärkung des gelben Farbkanals mittels eines Bildbearbeitungsprogramms wie GIMP werden die unsichtbaren Punkte, insofern vorhanden, deutlich erkennbar. Oftmals reicht es jedoch schon aus, eine starke Lupe unter guter Beleuchtung zu verwenden, um die winzigen gelben Punkte zu sehen. Eine weitere Methode stellt die Bestrahlung des zu untersuchenden Blattes mit UV-Licht dar.[10]

Dieses steganografische Verfahren ermöglicht es auch, hochwertige Ausdrucke als Kopien einer Originalvorlage (zum Beispiel einer Banknote) unter ultraviolettem Licht zu enttarnen. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, daß mit Hilfe der Farbdruckermarkierung geschredderte Ausdrucke wiederhergestellt werden können: Im Jahre 2011 rief die Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA), eine Behörde des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten eine „Shredder Challenge“ aus um herauszufinden, mit welcher Methode geschredderte Ausdrucke wie geheime Akten am Besten wiederherzustellen sind. Diese unlösbar klingende Aufgabe wurde als einziges von der Mannschaft „All Your Shreds Are Belong To U.S.“ vollständig gelöst und gewannen das Preisgeld von 50.000 VS-Dollar.[11][12]

Farbdruckermarkierung eines HP Color LaserJet CP1515n

Die Weltnetzseite „Instructables“ stellt eine englischsprachige, bebilderte Anleitung für die Überprüfung des eigenen Druckers bereit.[13] Die Electronic Frontier Foundation bittet jedoch um stetige Mithilfe, weitere Farblaserdrucker professionell auf die geheimen Wasserzeichen zu testen und hat zu diesem Zwecke eine einfach verständliche, englischsprachige Anleitung[14] für den Test bereitgestellt:

  • 1. Informationsformular[15] ausfüllen und der Sendung beilegen
  • 2. Alle acht Testseiten[16] ausdrucken (jede Testseite liegt im Format *.PNG und *.PDF vor – es muß nur Format ausdruckt werden)
  • 3. Statusseite mit Seriennummer des Gerätes zum entschlüsseln und Abgleich mit dem Code beilegen
  • 4. Wenn ein Rückkontakt der Electronic Frontier Foundation gewünscht ist eine anonymen E-Post-Adresse beilegen (eine Absenderadresse auf dem Umschlag sollte vermieden werden, wenn man nicht in das Visier der Geheimdienste geraten will)
  • 5. Alle Ausdrucke in einem sehr gut verschlossenen Umschlag an folgende Adresse senden:
Electronic Frontier Foundation

Machine Identification Code Technology Project

454 Shot

well Street

San Francisco, CA 94110-1914

Vereinigte Staaten von Amerika

Um die laufende Erforschung der Farbdruckermarkierung zu verfolgen, stellt die Electronic Frontier Foundation eine eigens dafür gedachte E-Post-Liste[17] bereit, in welcher sich Interessenten eintragen können, um Neuigkeiten zu erhalten.

Bekanntmachung

Als Erfinder der Farbdruckermarkierung ist Xerox wohl einer der wenigen Hersteller, welche auf die Verwendung dieser Methode der Massenspionage hinweisen. Entsprechend den Forderungen zahlreicher Regierungen (und damit der Geheimdienste) wurde das gesamte digitale Farbdrucksystem mit einem fälschungssicheren Kennzeichnungs- und Banknotenerkennungssystem ausgerüstet, ohne die Öffentlichkeit jemals darüber in Kenntnis zu setzen. Die Electronic Frontier Foundation vermutet daher einen schweren Angriff auf die Menschenrechte[18]. Die Organisation „Seeing Yellow“[19] ruft ebenfalls dazu auf, den eigenen Drucker zu untersuchen und die Hersteller mit bohrenden Fragen zu konfrontieren bzw. Klage gegen diese einzureichen.

Hewlett Packard Deutschland bestätigt, in allen eigenen Druckern die Farbdruckermarkierung einzutzen. Außerdem gibt das Unternehmen an, daß angeblich keine Programmierung seiner Druckers ohne diese unsichtbare Spionage bereitgestellt werden kann, während in Benutzerhandbüchern seiner Drucker davon kein Wort erwähnt wird. Eine Rückgabe eines Gerätes wird von Händlern unter Hinweis auf die Beratungshaftung akzeptiert, wenn im Verkaufsgespräch nicht in Bezug auf die Farbdruckermarkierung aufgeklärt wurde – was praktisch nie geschieht.

Der Hersteller Canon fühlte sich überhaupt nicht in der Pflicht, seine Kunden über den weltweiten Einsatz der Farbdruckermarkierung in allen seinen Geräten zu informieren und „gewann“ daher im Jahre 2004 den Big Brother Award.[20]

Gegenmaßnahmen

Laut Aussage der Electronic Frontier Foundation sind monochrome Drucker sowie „InkJets“ angeblich nicht von der beschriebenen Farbdruckermarkierung betroffen.[21] Es ist jedoch ratsam, jegliche durch einen Farblaserdrucker erstellten Ausdrucke möglichst nochmals vor deren Verbreitung mit einem alten Schwarz-Weiß-Kopierer ohne Weltnetzanbindung und ohne verbaute Festplatte zu vervielfältigen, um nicht nur die unsichtbare Farbdruckermarkierung, sondern auch die neueren noch unbekannten Markierungstechniken zu verwischen.

Sicherheitsspezialisten des Illinois Institute of Technology haben sich zudem tiefergehende Gedanken[22] darüber gemacht, wie sich die stets aufgedruckte Farbdruckermarkierung unbrauchbar machen läßt – so zum Beispiel mit Hilfe eigens erstellten Rastermusters[23], welches als Wasserzeichen in Schreibprogrammen wie Microsoft Word oder LibeOffice Writer geladen wird und aus ebenfalls mit dem bloßen Auge nicht sichbaren gelben Punkten besteht. Die gelben Punkte des selbst erstellten Rasters sind jedoch leicht größer als jene des beim Ausdruck der Datei durch den Drucker oder Farbkopierer aufgedruckten. Dadurch befinden sich dann tausende winzige und unsichtbare gelbe Punkte auf der ausgedruckten Seite, wodurch die „originale“ Farbdruckermarkierung nicht mehr auslesbar ist.

Schlußendlich ist es beim Ausdruck jeglicher politischer und unpolitischer Falt- und Flugblätter immer ratsam, Textilhandschuhe gegen Fingerabdrücke auf dem Papier zu tragen, denn Geheimdienste sammeln auch vermeintlich „unwichtige“ Spuren, um diese später mit bestimmten Personenkreisen in Verbindung bringen zu können. Politische Aktivisten sollten beim Kauf von Druckern jeglicher Art penibel darauf achten, niemals Geräte zu kaufen oder zu verwenden, welche an das Weltnetz angeschlossen werden, geschweige denn eine eingebaute Festplatte besitzen, da eben jene Festplatten auch immer durch Strafverfolgungsbehörden bei einer Hausdurchsuchung nach der Beschlagnahmung des Druckers oder Kopierers ausgewertet werden.[24]

Schlußfolgerung

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß Kopien oder Ausdrucke sensibler Dokumente, wie zum Beispiel Arztbriefe, Bankauszüge, Steuererklärungen oder Firmenbilanzen jederzeit auf den Druckereigentümer zurückverfolgt können und der Erstellungszeitpunkt festgestellt werden kann. Da die Rückverfolgbarkeit der Öffentlichkeit kaum bekannt ist und der Code der Farbdruckermarkierung von den Herstellern der Geräte nicht bekanntgegeben wird, ist somit immer unklar, welche Daten mit einem Ausdruck oder einer Kopie unwillentlich weitergegeben werden. Außerdem finden sich – auf Grund der geheimen Abkommen mit Nachrichtendiensten – keinerlei Hinweise in den Bedienungsanleitungen der meisten betroffenen Drucker (bis auf den Hersteller Xerox, welcher, wie erwähnt, die flächendeckende Nutzung offen zugibt).

Politische Flugblätter, Wurfschnipsel und dergleichen sind jederzeit zurückverfolgbar, so lange nicht die angesprochenen Gegenmaßnahmen getroffen wurden oder ein sehr altes Gerät verwendet wurde. Anzunehmen ist, daß zu Beginn des Jahres 2018 politisch Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland, sowie z. B. Angehörige der sogenannten Nationalen Bewegung mit den Verhältnissen um die Farbdruckermarkierung nicht bekannt waren. Aufklärungsarbeiten waren in diesem Bereich bis dann nicht vorgenommen.

Fußnoten

  1. Top-Secret NSA Report Details Russian Hacking Effort Days Before 2016 Election, The Intercept, 5. Juni 2017
  2. Intelligence Contractor Is Charged in First Leak Case Under Trump, The New York Times, 5. Juni 2017
  3. Government Uses Color Laser Printer Technology to Track Documents, PCWorld, 22. November 2004
  4. Dutch track counterfeits via printer serial numbers, PCWorld, 26. Oktober 2004
  5. Bürgerrechtler entschlüsseln Punktmarkierungen auf Farblaser-Ausdrucken, heise online, 17. Oktober 2005
  6. DocuColor Tracking Dot Decoding Guide, Electronic Frontier Foundation
  7. CGI script to interpret Xerox DocuColor forensic dot pattern, Electronic Frontier Foundation
  8. List of Printers Which Do or Do Not Display Tracking Dots, Electronic Frontier Foundation
  9. Die Datenschleuder – Fachblatt Nr. 86, „Datenspur Papier“ (Seite 19), Chaos Computer Club, 2005
  10. Code bei Farblasern entschlüsselt: Big Brother is watching you, Druckerchannel (DC), 26. Oktober 2005
  11. „All Your Shreds Are Belong to U.S.“ Wins $50,000 DARPA Shredder Challenge, TechCrunch, 2. Dezember 2011
  12. Tip for Bad Guys: Burn, Don’t Shred, Bloomberg Businesweek, 15. Dezember 2011
  13. Yellow Dots of Mystery: Is Your Printer Spying on You?, Instructables, 21. Oktober 2008
  14. Help The Machine Identification Code Technology Project, Electronic Frontier Foundation
  15. Machine Identification Code Technology Project: Informationsformular, Electronic Frontier Foundation
  16. Testseiten zum Ausdrucken und Einsenden an die EFF, komprimiertes ZIP-Archiv, 8.7 MB, Electronic Frontier Foundation
  17. Investigating forensic watermarks, Electronic Frontier Foundation
  18. EU: Printer Tracking Dots May Violate Human Rights, Electronic Frontier Foundation, 13. Febraur 2008
  19. Seeing Yellow, Englischsprachiger Aufruf zur Klage gegen Gerätehersteller
  20. Der BigBrotherAward in der Kategorie Technik geht an die Firma Canon Deutschland GmbH, BigBrotherAwards, 2004
  21. Buying a Printer: Fact vs. Fiction, Electronic Frontier Foundation, 22. Dezember 2009
  22. Printer Watermark Obfuscation Analysis, Illinois Institute of Technology
  23. Color Laser Printer Watermark Obfuscation – Creating a Yellow Dot Template, Illinois Institute of Technology
  24. Anonymes Drucken und Kopieren nahezu unmöglich, c’t Magazin, 6. Juni 2017

 

 

Quelle: http://de.metapedia.org/wiki/Farbdruckermarkierung