Damit die Internet – Trolle ganz ausflippen : Katasteramt, Eigentum unbedingt zu sichern!

Grundbuchsberichtigung:
Grundsteuermutterrolle! Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern.
Man benötigt einen beglaubigten Eigentumsnachweis incl. Flurkarte aus dem Katasteramt.
Antrag für Bayern download: http://www.ldbv.bayern.de/…/8293/antrag_katasterauszuege.pdf
Siehe auch: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/9444285343
Katasteramt – Übersicht: http://katasteramt.org/

Der Eigentumsnachweis darf im unteren Bereich keinen Hinweis „Die Daten wurden elektronische erstellt und sind auch ohne Unterschrift gültig“ oder so ähnlich, enthalten.
Auch eine Unterschrift mit i. A. muß vermieden werden !
Das kann dann nicht apostelliert werden.


Der Vermessungsbeamte muß dann vom Ausdruck eine Kopie anfertigten, den Satz abdecken und dann beide Seiten –Eigentumsnachweis und Flurkarte- links oben zusammenheften und auf jeder Seite mit Unterschrift mit Vor- Familienname, „Klarname“ und Datum, siegeln, sprich beglaubigen.
Die linke obere Ecke wird bei einer Beglaubigung umgeknickt und auf der Rückseite noch einmal mit dem Siegel des Vermessungsamtes gesiegelt.


WICHTIG: Es darf kein Siegelbruch vorkommen, d.h. der Beamte darf nicht durch das Siegel unterschreiben!!!


Die meisten wissen es, aber mach ihn bitte noch einmal darauf aufmerksam.

Hinweis:
Geht persönlich hin und nicht Online !
Gelegentlich kommt es vor daß man euch dort zum Reichsdeutschen deklariert;
dann antwortet mit:
• Ich/wir sind weder Alt-monarchistisch, Reichsbürger, Reichsideologisch, irgendwie rechts-beseelte und wollen auch nicht Heim in’s „Reich“.

• Persönliche Anmerkung: ( Griechische Juden prägten vor 2000 Jahren den Begriff „Nazi“, ¸Jesus der Nazarether’ [in der englischen Bibel ¸Nazirite’ genannt.

Nazis oder Nasis bzw. Nasiräer sind gemäß Bibel „Heilige, von Gott auserwählte Menschen“, genannt nach deren heiligem Herkunftsort „Nazareth“ („En-Nasira“, Brockhaus) und fand Eingang in die Bibel.

Jetzt ist die NAZI-Keule auch noch kaputt ? ! )

Versucht wenn möglich die Unterschrift beim Katasteramt in grün zu erhalten; Grün = Land, Blau = See;
Wird auch inzwischen meist verweigert:
Wird die Unterschrift mit grüner Tinte verweigert, dann akzeptiert blau – sonst machen die auf stur ( denn es gibt inzwischen eine Dienstanweisung, das nur in blau unterschrieben werden soll).

Nehmt am besten nur euren Paß (sofern vorhanden) mit und nicht den Personalausweis.
Für die Apostille muß man mit dem beglaubigten Eigentumsnachweis dann zur Beglaubigungsstelle der Regierung in München:
Hinweis:
Bei der [AuftragsreGierung] Regierung von Oberbayern wird die Apostille inzwischen meist verweigert

! Dann müßt Ihr es beim Landgericht versuchen ! ! !
Link: https://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/
oder: https://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m2/verwaltung/
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/182101553206?
plz=86564&behoerde=95664247521&gemeinde=127635323676

• Klicken Sie auf die Schaltfläche Formular herunterladen unten.
https://formularserver.bayern.de/…/r…/b1/11/rmf_11-009/index?
caller=045970978626

http://www.gesetze-im-internet.de/urkbefr_bkg_haag/

Auf die Apostille könnt Ihr ggf. verzichten, das wichtigste ist;
• Flurkarte
• Flurstücks- und Eigentümernachweis
Regierung von Oberbayern
SG 11/ Beglaubigungswesen
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: +49 (0)89 2176-0
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag:
08.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag
08.00 – 11.00 Uhr
Bei Fragen zur Beglaubigung von Urkunden aus Oberbayern und zur Erteilung der Apostille steht Ihnen bei der Regierung von Oberbayern
die Telefonnummern +49 (89) 2176-2295, +49 (89) 2176-2055 und +49 (89) 2176-2495 zur Verfügung.
Hinweis: Sie versuchen Euch möglicherweise abzuwimmeln, (*) bei Darlegung des berechtigten Interesses.
Bei Nachfrage des Beamten lautet die einfache Erklärung: „Ich habe einen ausländischen Käufer und sie wissen ja, daß diese nur dem Kataster vertrauen….“
Und nennt kein EU – Land !
Die Objektformel bezeichnet einen Versuch
Denn nur eine Natürliche Person ist nach GG Art. 2 (2) unverletzlich und kann staatlich und handelsrechtlich klagen!
Ein sogenannter „Staat“ ist nicht mehr eine territoriale Nation, sondern, wie der der US-Oberkommandierende es in seinem Befehl damals erklärte, die neue Bezeichnung für die gebildeten Wirtschaftszonen!

Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern – dies möglichst bis spätestens Ende 28. Oktober 2017.

Quelle : Geikler Maik
Kräutermume sagt Danke!

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