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Mutter wird durch Hartz IV Behörde obdachlos? JobCenter Gnadenlos zahlte keine Miete: Mutter und Kind droht jetzt Obdachlosigkeit

JobCenter Gnadenlos zahlte keine Miete: Mutter und Kind droht jetzt Obdachlosigkeit

15.06.2016

Nathalie (Name geändert) ist heute 22 und wohnt in Neustadt am Rübenberge. Sie ist von Hartz IV ebenso abhängig wie ihre Mutter und wird vom Jugendamt betreut, denn sie wuchs mit der Gewalt eines alkoholkranken Vaters auf. 2014 zog sie von ihrer Mutter aus, weil sie schwanger war, und die gemeinsame Wohnung mit der Mutter und ihrem 17jährigen Bruder zu klein war. Sie fand eine 70 qm Wohnung in Neustadt. Zuerst sagte das JobCenter, die Wohnung sei zu teuer und zu groß. Trotzdem bekam Nathalie die Wohnung, weil keine andere in Aussicht stand.


Bild: juefraphoto – fotolia

Das JobCenter sollte die Miete direkt an den Vermieter überweisen. Es zahlte die Mietkaution und die erste Miete. Das zweite und dritte Mal überwies das JobCenter aber keine Miete mehr; Natalie bekam Ärger mit dem Vermieter, fragte mehrfach beim JobCenter nach, und das erstattete die Miete rückwirkend.

Mehrere Monate überwies das Center jetzt die Miete, dann ging es wieder los. Das JobCenter zahlte nicht. Nathalie ließ sich zwei Mal schriftlich bestätigen, daß sie Anspruch auf die Mietzahlung hatte.

Dann kam nach circa einem halben Jahr ein Brief des JobCenters, daß die Wohnung zu groß sei, und sie sich deshalb eine neue suchen müsse. Dabei hatte das JobCenter anfangs die Wohnung gerade bewilligt, weil keine kleinere Wohnung zu einem günstigeren Preis zu finden war.

Nathalie suchte, aber fand keine Wohnung. Ihr Kind war inzwischen ein halbes Jahr alt. Das JobCenter teilte ihr jetzt mit, daß es die Miete für die 70 qm Wohnung nicht zahlen würde. Nathalie war eingeschüchtert und traute sich nicht, das JobCenter zu drängen.

Der Vermieter kündigte ihr und drohte mit dem Gerichtsvollzieher. Im April 2016 zog sie schließlich mit dem nunmehr fast zwei Jahre alten Kind zurück zu ihrer Mutter und ihrem Bruder.

Der Vermieter ist der gleiche, und er möchte Nathalie und ihr Kind aus der Wohnung bekommen. Er begründete dies mit einer Überbelegung. Die vier wohnen auf 54,6 qm in einer 2, 5 Zimmer Wohnung, Mutter und Sohn teilen sich ein Zimmer, Nathalie und ihr Kind das andere. Der Vermieter droht jetzt der Mutter als Mieterin mit der fristlosen Kündigung zum 1.7.2016, falls Nathalie und ihr Kind bis dahin nicht ausgezogen sind.

Weil Nathalie unter anderem einen Termin am Telefon falsch verstanden hatte, kürzte das JobCenter bereits ihre Bezüge, Sie sagte eine Schulungsmaßnahme des JobCenters ab, weil diese sich mit der Zeit überschneiden würde, in der sie voraussichtlich ihren Sohn von dem zukünftigen Kindergarten abholen müsste. Jetzt kürzte das JobCenter noch einmal, so daß Nathalie insgesamt 40 % weniger Bezüge bekommt.

Falls die junge Mutter nicht schleunigst eine Wohnung findet, und der Vermieter vor Gericht durchkommt, bleibt ihr und ihrem Kind nur die Obdachlosenunterkunft in der Moordorfer Straße in Neustadt / Poggenhagen. (ua)

 

Quelle : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mutter-wird-durch-hartz-iv-beoerde-obdachlos.php


EIGENER KOMMENTAR :

Hier herrschen Schildbürgergesetze….

Einer Mutter mit Kind wird ständig die Mietübernahme verweigert – um hinterher alles nachzuzahlen und wieder von vorne mit den Verweigerungen anzufangen…bis die junge Frau gekündigt wurde…
Unseren „ach so wertvollen zugereisten Fachkräften(in welchem Fach auch immer?!)“ werden pro „zugereister Fachkraft“ 700 € Miete – plus Strom, plus Gas, plus exorbitant erhöhtem Geld zum Lebensunterhalt, plus pro Kind 500 € „Kopfgeld“ zu dem Regelgeldsatz, eine 80 – sogar 100 qm Wohnung für eine Einzelperson mit bis zu einer Höchstmietzahlung von 1185,89 € monatlich  genehmigt !

WO leben wir? Ach ja… ich vergaß – die Mutter und ihr Kind sind Deutsche…. das erklärt so Einiges!!!!  

Armes Deutschland, WIE tief bist DU gesunken…

 

Gruß an Nathalie – ich drück die Daumen und appelliere an unsere deutschen kinderfreundlichen Vermieter, Nathalie zu helfen!

Kräutermume

 

 

Deutschlands düstere Seite: Immer mehr Obdachlose

Immer mehr Obdachlose

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Wenn einer noch ein Beispiel braucht, welchen Stellenwert die Einheimischen bei dieser Regierung besitzen, dann wird er hier bestens bedient: 2014 hatten nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) 335.000 Menschen in der Bundesrepublik keine Wohnung. Dies sind 18 Prozent mehr als noch 2012. Bis 2018 soll diese Zahl um 61 Prozent auf fast 540.000 steigen, berichtet Mopo24.de. Die Ursachen für diese erschreckende Entwicklung ist für den Verband ganz klar: Die steigenden Mieten und die immer stärker verarmenden unteren Einkommensgruppen. Außerdem gibt es viel zu wenige günstige Sozialwohnungen.

Jedem fällt es ins Auge und das nicht erst seit gestern, dass immer mehr Obdachlose allen Altersklassen in den Städten anzutreffen sind. Es ist kaum zu verstehen, wie der Zustand der deutschen Obdachlosen seit Jahren vernachlässigt wurde, aber mit welcher Sorge sich um die „Flüchtlinge“ gekümmert wird. Um die Unterbringung von „Flüchtlingen“ werden leerstehende Wohnungen per Verordnung übernommen, auch Nobelhotels werden angemietet oder gleich Reihenhäuser gebaut. Aber der deutsche Obdachlose darf dieses Privileg nicht genießen, in einer komfortablen Unterkunft einen Schlafplatz zu erhalten.

Und keinen Gutmenschen juckt es. Oder hat man schon mal gesehen, dass einer von diesen sogenannten Promis darüber im Fernsehen labert? Die schwenken lieber alle Fähnchen für „Flüchtlinge, als sich für ihre deutschen Mitbürger zu engagieren.

Gruß an die deutschen Obdachlosen, die „Gutmenschen“ und die „Fähnchenschwinger“

Kräutermume

Quelle:  https://www.netzplanet.net/deutschlands-duestere-seite-immer-mehr-obdachlose/

Bei „DIESEM AUSERWÄHLETEN VOLKE“ kommt einem das Essen der letzten zehn Generationen wieder retour geschickt…! TALMUDZITATE

Talmudzitate

Von den folgenden im Internet kursierenden Talmudzitaten wird manchmal behauptet, sie seien gefälscht oder aus dem Zusammenhang gerissen. Um das aufzuklären, sind hier einmal die Quellenangaben der einzelnen Sprüche mit Scans der entsprechenden Seiten des Talmud der Hamburger Staatsbibliothek (Lesesaal H Jud 44/3 – Stand 21.01.08) verlinkt. Meine Quelle für die Zitate war ein Usenetposting von Fred Molnar.

Die meisten Zitate konnte ich zumindest sinngemäß wiederfinden. Sie wurden nach meiner Einschätzung einmal aus einer Auslegung oder Zusammenfassung des Talmud entnommen. Erfälscht sind sie jedenfalls nicht.

Wenn jemand wünscht, daß seine Gelübde des ganzen Jahres nichtig seien, so spreche er am Beginn des Jahres: jedes Gelübde das ich tun werde, ist nichtig; nur muß er beim Geloben daran denken.
Nedarim 23b
Das Zitat ist richtig.

Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie.
Bababathra 54b
Das Zitat ist auch richtig. Hier ist ein Anwendungsbeispiel.

Dem Juden ist es erlaubt zum Nichtjuden zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben, ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nichtjuden ist als Gemeineigentum anzusehen und es gehört dem ersten [Juden], der es sich sichern kann.
Baba kamma 113a
Es kommt nicht wörtlich darin vor. Aber es ist von Raub und Betrug an Nichtjuden die Rede und daß Raub verboten sein soll. Es wird anekdotenhaft unkritisch berichtet, wie Juden Nichtjuden schon betrogen haben (violett markiert) und ganz am Ende steht noch der Satz: „Wenn er [der Nichtjude – HB] sich zu seinem Nachteile geirrt hat, dann braucht man ihn darauf nicht aufmerksam zu machen.„.

Wenn sich ein Nichtjude mit der Thora befaßt, so verdient er den Tod.
Synhedrin 59a
Das Zitat ist richtig. Bemerkenswert finde ich hier noch die rot unterlegten Passagen: „Wenn ein Nichtjude einen Israeliten schlägt, so verdient er den Tod“ und „Wenn jemand einen Israeliten ohrfeigt, dann ist es ebenso als hätte er die Göttlichkeit geohrfeigt.

Die Wohnung eines Nichtjuden wird nicht als Wohnung betrachtet.
Erubin 75a
Das steht da wirklich.

Den besten der Gojim [Nichtjuden -HB] sollst du töten.
Kiduschin 40b
Das steht dort weder wörtlich noch sinngemäß. Es ist von völlig anderen Dingen die Rede. (Es gibt zwei Talmude: Den Babylonischen und den Jerusalemer. Ich habe jetzt woanders gelesen, daß sich diese Quellenangabe auf den mir nicht vorliegenden Jerusalemer Talmud beziehen soll. Da ich fast alle anderen Zitate wiederfinden konnte, finde ich das plausibel.)

Weshalb sind die Nichtjuden schmutzig? Weil sie am Berge Sinaj nicht gestanden haben. Als nämlich die Schlange der Chava beiwohnte, impfte sie ihr einen Schmutz ein; bei den Jisraeliten, die am Berge Sinaj gestanden haben, verlor sich der Schmutz, bei den Nichtjuden aber verlor er sich nicht.
Aboda zara 22b
Das Zitat ist richtig. Besonders drollig ist auch noch die rot markierte Textstelle: „Man darf kein Vieh in ein Wirtshaus von Nichtjuden einstellen, weil sie der Bestialität verdächtig sind.„.

Die folgenden fünf Textstellen sind ebenfalls korrekt zitiert:
Sobald der Messias kommt, sind alle [Nichtjuden] Sklaven der Jisraeliten.
Erubin 43b

Wer die Scharen der Gojim [Nichtjuden -HB] sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu Schande die euch geboren hat.
Berakhoth 58a

Wer die Gräber der Gojim [Nichtjuden -HB] sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu Schande die euch geboren hat.
Berakhoth 58b

Eher gib einem Jisraeliten umsonst als einem Nichtjuden auf Wucher.
Baba mezia 71a

Ihr aber seid meine Schafe, die Schafe meiner Weide, Menschen seid ihr, ihr heißt Menschen, nicht aber heißen die weltlichen Völker Menschen, sondern Vieh.
Baba mezia 114b

Der Samen der Nichtjuden ist Viehsamen.
Jabmuth 94b
Es geht dort entfernt um das Thema, aber das Zitat ist nicht drin.

Der Beischlaf der Nichtjuden ist wie Beischlaf der Viecher.
Aboda zara 22b
Der Satz steht dort zwar nicht, aber dafür einige Dinge, die seine Aussage möglicherweise implizieren. Es sieht für mich so aus, als ob das Zitat aus einer Zusammenfassung dieser Passage stammt.

Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag ist zum Beischlaf geeignet.
Jabmuth 57b, Jabmuth 60a, Aboda zara 37a
Es steht in allen dreien zumindest sinngemäß drin.

Der Notzüchter braucht kein Schmerzensgeld zu zahlen, weil das Mädchen diese Schmerzen später unter ihrem Ehemann gehabt haben würde.
Baba kamma 59a
Das zitiert dort jemand als Lehre eines anderen, teilt dessen Auffassung aber nicht: „Die freiwillige Beschlafung ist nicht mit der gewaltsamen zu vergleichen.“ Man kann also sagen, daß dieses Zitat aus dem Zusammenhang gerissen ist.

 

Es folgen Textstellen, die mir beim Nachprüfen der obigen aufgefallen sind.

Der Prophet sprach zu den Israeliten: Rafft eure Beute zusammen. Sie fragten ihn: Plündern oder verteilen? Er erwiderte ihnen: Wie die Heuschrecken raffen; wie bei den Heuschrecken jede für sich besonders rafft, ebenso rafft auch ihr jeder für sich besonders.
Synhedrin XI 94b

An deinen Nächsten ist die Übervorteilung zurückzugeben, nicht aber ist die Übervorteilung an einen Nichtjuden zurückzugeben.
Bekhoroth II 13b

Ihr dürft keinerlei Aas essen, dem Fremdling, der in deinen Toren, magst Du es geben, daß er es esse, oder du magst es verkaufen einem Nichtjuden.
Aboda Zara I 20a

Von einem aus meinem Volke und einem Nichtjuden geht der aus meinem Volke vor.
Baba mezia 71a

Tötet der Ochs eines Israeliten den eines Israeliten, so muß der Eigentümer die Hälfte des Schadens ersetzen, wenn den eines Nichtjuden, so ist er ersatzfrei; wenn der eines Nichtjuden den eines Israeliten, so muß der Eigentümer den ganzen Schaden ersetzen.
Synhedrin X 85b

Wenn er in der Absicht, ein Tier zu töten, einen Menschen getötet hat, oder einen Nichtjuden zu töten, einen Israeliten getötet hat, oder eine Fehlgeburt zu töten, ein lebensfähiges Kind getötet hat, so ist er frei.
Synhedrin IX 78b

Findet man da [an einem gemischt besiedelten Ort – HB] etwas, so braucht man das Gefundene, wenn es mehr Nichtjuden sind, nicht ausrufen, sind es mehr Israeliten, so muß man es ausrufen.
Makhsirin II

Allerdings ist nach demjenigen, welcher sagt, seine [des Nichtjuden – HB] Beraubung sei verboten, ein Schriftvers nötig, seine Übervorteilung zu erlauben, wenn er aber der Ansicht desjenigen ist, welcher sagt, seine Beraubung sei erlaubt, so gilt dies ja um so mehr von der Übervorteilung!?
Bekhoroth II 13b

Du sollst verzehren all die Völker, die der Herr dein Gott, dir preisgibt.
Baba kamma 113a und in der Bibel im Fünften Buch Mose 7,16 („Alle Völker, die der Herr in eure Hand gibt, müsst ihr vernichten.„)
Deshalb werden bei uns immer mehr Ausländer angesiedelt, indem die Gesetze entsprechend gestaltet werden. Wir werden als Volk vernichtet.

Was bedeutet ‚Berg Sinaj‘? Der Berg, auf den Haß über die Völker der Welt herabgestiegen ist.
Sabbath IX 89a

Vergleiche auch Metapedia oder Jüdische Talmud-Zitate.