„Warum ist es notwendig Gemeinden zu aktivieren?
Heute gibt es keine Gemeinden oder Städte (im staatlichen Sinne) mehr. Denn sie sind als Firmen organisiert worden, siehe Firmeneintragungen bei den internationalen Firmenregistern D&B, manta oder Hoppenstedt. Diese Firmen unterliegen durch die handelsrechtliche Verwaltung der BRD dem Verein im Handelsrecht EU. Diese Gemeindefirmen sind den strikten Anordnungen der übergeordneten Behörden ausgeliefert. Dadurch wird die hohe gewollte Verschuldung erschaffen.
Man beachte: Eine Firma im Handelsrecht gehört zuerst einem Eigentümer. Daher dient sie auch zuerst diesem Eigentümer. Zudem ist das Ziel einer jeden Firma Profite zu machen, und zwar jedes Jahr mehr als im Jahr zuvor. Diese Gewinne resp. dieses Geld muss jedoch irgendwo herkommen (bspw. aus Steuern, Abgaben, Parkgebühren, . . . ). Dahingegen ist eine staatlich organisierte Stadt oder Gemeinde im Eigentum der Staatsangehörigen die dort ihren Wohnsitz haben. und Eine staatlich organisierte Stadt dient daher den Bürgern vor Ort. Von einer solchen Stadt profitieren alle Bürger – nicht nur private Eigentümer.
Der weitere Weg ist wie folgt vorgegeben:
Die Gemeinden und Städte ,in ihrer Firmenstruktur, haben oder wollen nach „Landesgesetz“ das sogenannte Doppik (KomDoppikLG) einführen. Diese Struktur ändert das System des Geldvermögens in ein imaginäres Eigenkapital und macht die Gemeinde zu einer leeren Hülse, da alle Werte angefangen vom Kindergarten, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, den Schulen usw. in fremde Hände übergeben werden sollen. Es wird das von den Einwohnern der Gemeinden und Städten erarbeitete Vermögen den Gemeinden und Städten entzogen.
Im Kgr. Preußen war die Eigenständigkeit der Gemeinden von der Regierung ausdrücklich gewünscht und in den Gemeindeverordnungen verankert. Die Bürger bestimmten eigenständig über ihre Belange. Durch das staatliche Prinzip der Subsidiarität<sup>9</sup> im Königreich Preußen konnte der Staat nach der Verfassung Preußens von 1848/1850 kaum noch in die Belange der Gemeinden eingreifen. Das Geld der Gemeinde blieb ausschließlich in der Gemeinde. Schulden der Gemeinden waren in der damaligen Zeit so gut wie unbekannt. Es herrschte allgemeiner Wohlstand, wie man an den aus der damaligen Zeit stammenden Gebäuden heute noch sehen kann.
Der 1. Oktober 1990 ist das bedeutendste Datum seit dem Kriegs”ende” 1918
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Am 1. Oktober 1990 wurde der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland „2+4-Vertrag“ mit Erklärung vom 1. Oktober 1990 zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und-Verantwortlichkeiten unterschrieben.
Art. 7 des Vertrages besagt:
“(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.”
Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937.
Wenn wir diesen Text wirklich in seiner ganzen Bandbreite verstehen möchten, sollten wir auf die Zeit von 1914 / 1918 zurückgehen. Der erste Weltkrieg war beendet, der Kaiser hatte am 28. November 1918 abgedankt und es gab keine legitime Regierung und Monarchie mehr. Nach dem Völkerrecht hätte jetzt das Volk über die weiteren Geschicke des Landes abstimmen müssen. Es kam anders.Es kam zur Selbstermächtigung von Parteigruppen. Oswald Sprengler hat dies im Jahr 1924 bereits klar aufgezeigt.
„Aus Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern eine Firma. In ihren Satzungen ist nicht vom Volk die Rede, sondern von PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN. Wir haben kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; kein Ziel, keine Zukunft mehr, sondern Interessen von PARTEIEN. Und diese PATREIEN – noch einmal: keine Volksteile, sondern Erwerbsgesellschaften mit einem bezahlten Beamtenapparat, die sich zu amerikanischen Parteien verhielten wie ein Trödelgeschäft zu einem Warenhaus – entschlossen sich, dem FEINDE alles was er wünschte auszuliefern, jede Forderung zu unterschreiben, den Mut zu immer weitergehenden Ansprüchen in ihm aufzuwecken, nur um im Innern ihren eigenen Zielen nachgehen zu können.“ zitiert nach Oswald Spengler, Philosoph 1924 (Zweibändiges Werk über den „Untergang des Abendlandes“). Quelle: Zeit-Online vom 9. Juli 1993
Besser könnten wir die heutige Zeit auch nicht beschreiben.
Vor 1918 waren die Parteien von einer verantwortlichen Mitgestaltung der Politik ausgeschlossen.
Im Jahr 1918 endete der deutsche souveräne Staat. Er hat seine Rechtsfähigkeit allerdings nie verloren. Die Änderungen an den Verfassungen kann nach dem gültigen Völkerrecht nur der Souverän – das Volk – vornehmen. Wir sollten uns davor hüten, wie es die Alliierten in ihrer Anordnung Grundgesetz verlangen, eine neue Verfassung zu fordern. Wir könnten dann den Bezug zu unserer Abstammung verlieren.
Wenn die preußische Verfassung vom Souverän abgeschafft wird, geht die Staatsangehörigkeit dadurch verloren.
Ohne Staatsangehörigkeit stehen wir ungeschützt im Handelsrecht. Wir sollten die Verfassungen unserer jeweiligen Bundesstaates10 nur ergänzen und ändern, d. h. sie den heutigen Lebensumständen11 anpassen. Die Verfassung darf nur vom Souverän geändert werden. Sie ist die Gebrauchsanleitung für unsere Angestellten in den Verwaltungen. Damit behält der Souverän (WIR) die Macht in seinen Händen. In die Verfassung sollte unbedingt aufgenommen werden, dass eine bestimmte Anzahl von Gemeinden die Verwaltungen absetzen und neu besetzen können. Diese Maßnahme kann erforderlich werden, wenn die Verwaltung gegen die Interessen des Souverän arbeitet (bspw. Lobbyismus, Vetternwirtschaft, Landesverrat, Vorteilsnahme etc.).
Alle sogenannten Regierungen nach 1918 waren Mandatsregierungen im Handelsrecht und im Auftrag von Dritten. Das war bei der Weimarer Regierung und im Jahr 1933 bei der Regierung mit Adolf Hitler jeweils durch Selbstermächtigung.
Der erste Weltkrieg wurde (nur) durch einen nach dem Völkerrecht möglichen Waffenstillstand unterbrochen (Kriegshandlungen wurden eingestellt). Im völkerrechtlichen Vertrag von 1907 / 1910 der Haager Landkriegsordnung ist dies festgelegt:
Art. 36 [Folgen des Waffenstillstandes; Aufnahme der Kampfhandlungen]
Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen, doch nur unter der Voraussetzung, daß der Feind, gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandes, rechtzeitig benachrichtigt wird.
Der Krieg kann nur durch einen Friedensvertrag beendet werden. Diesen Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg haben wir bis heute noch nicht. Der sogenannte zweite Weltkrieg ist ein Waffenstillstandsbruch und die Fortsetzung des ersten Weltkrieges.
Nach dem ersten Weltkrieg ist nicht nur unser Land ins Handelsrecht verkommen, auch die Alliierten sind jetzt im Handelsrecht. Als Beispiel: der erste Weltkrieg wurde mit
Russland dem zaristischen Kaiserreich geführt. Die Fortsetzung des ersten Weltkrieges wurde mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geführt. Heute nennt sich die Firma Russische Föderation und Herr Putin ist der Geschäftsführer.
Wir erinnern uns an den 2+4 Vertrag? Dort hat die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken unterschrieben und nicht die Russische Föderation. Wie kann das sein?
Bei uns ist das Kaiserreich noch rechtsfähig. Es wurde durch den Souverän nie außer Kraft gesetzt wurde. Darüber wurde im Handelsrecht die Weimarer Republik, das sogenannte dritte Reich, die Vereinigten Wirtschaftsgebiete und zum Schluß die Bundesrepublik Deutschland gepackt. Alle Handelsfirmen sind die Fortsetzung der jeweils ersten.
In unserem Fall der Weimarer Republik. Siehe auch GG Art. 140 (Weimarer Verfassung) Im Fall der Sozialistischen Sowjetrepubliken ist die Russische Föderation auch nur die Fortsetzung.
Als Konsequenz aus den handelsrechtlichen Mandatsregierungen können auch alle von ihnen abgeschlossenen Verträge nur Handelsverträge sein.
Der Vertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 ist ein Handelsvertrag und kein Friedensvertrag wie vielfach behauptet wird. Auf dem Deckel des Vertrages steht: „Treaty of Peace“ – „Vertrag zum Frieden“. Ein völkerrechtlicher Friedensvertrag schreibt sich wie folgt: „Peace Treaty“ – Friedensvertrag“ Mit solchen Wortschöpfungen werden wir seit fast 100 Jahren getäuscht.
Nach 1949, in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland stand in unseren Ausweisen nur noch Name und nicht mehr Familienname. Das gültige internationale deutsche Gesetz, daß HGB vom 10. März 1897 besagt im Art. 17. „Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, […]“. Durch diese weitere Täuschung konnten die Staatsangehörigen der jeweiligen Bundesstaaten ausgeraubt werden. (Siehe auch Lastenausgleich12 1952.) Bei
einer natürlichen Person muss laut Gesetz ein Familienname eingetragen werden.
Der Leser möge nun in seinem Ausweis prüfen ob er eine natürliche Person oder eine juristische Person (unbeseelte Sache) ist.
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Merke: Vertragsrecht bricht Völkerrecht!
Der SHAEF-Vertrag der Alliierten aus dem Jahre 1944 ist ebenfalls ein Handelsvertrag der den Schutz der Staatsangehörigen des Kaiserreiches laut Haager Landkriegsordnung (HLKO) gewährleistet. Auch wenn die Alliierten ihren Vertrag Gesetz nennen. Es bleibt nur ein Handelsrechtlicher Vertrag. Auch dies fällt unter Täuschung.
Das „Gesetz“ Nr. 52 Sperre und Kontrolle von Vermögen besagt: Artikel VII (Begriffsbestimmungen): „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.”
Die Alliierten (von 1944) meinen mit dem Begriff “Deutschland” die Hitlerdiktatur im Jahr 1937.
Artikel I (Arten von Vermögen):
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Die Staatsangehörigen des „Deutschen Reiches (Kaiserreich vor 1918) sind von der Sperre und Kontrolle von Vermögen nach dem Völkerrecht ausgenommen. Dies dürfte für alle von Interesse sein die glauben die Verträge würden nicht eingehalten. Wichtig ist es sie zu kennen und sie einzufordern!
Der dritte Vertrag im Handelsrecht ist der oben aufgeführte 2+4 Vertrag. In diesem Vertrag geben die handelsrechtlichen Parteien die Besetzung des Jahres 1945 auf.
Außenminister Baker USA setzt den Art. 23 (Geltungsbereich des GG) 1990 außer Kraft und übergibt die Verwaltung der Bundesbürger, nicht aber der Staatsangehörigen der Bundesstaaten von vor 1918, an den Verein im Handelsrecht Europäische Union.
In den Jahren 2006 bis 2010 wurden durch die Bereinigungsgesetze die Verordnungen, Anordnungen und Empfehlungen der direkten Besatzungsverwaltung für Staatsangehörige der Bundesstaaten durch Streichung des Geltungsbereich außer Kraft gesetzt.
Gesetze können nur von einem souveränen Staat erlassen werden. Die BRD-Verwaltung greift in den Jahren 2009 und 2011 bei der ZPOEG und der StPOEG auf die Gesetze des Kaiserreiches aus dem Jahr 1877 zurück.
Merke: ZPOEG, StPOEG, BGBEG sind nur Verordnungen einer Handelsverwaltung.
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Wenn wir diese Zusammenhänge verstanden haben können wir erkennen welche einzigartige Chance wir in unserem Land jetzt haben.
Wir können im Gegensatz zu unseren Nachbarländern unsere Handelsverwaltung ohne Gewalt, friedlich durch unsere Handlungen absetzen. Die Voraussetzungen bietet das Völkerrecht die HLKO.
Wir sind bis zum Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg noch immer ein besetztes Land, aber die Staatsangehörigen nach RuStAG 191316 (Reichs-, und Staatsangehörigkeitsgesetz – ) können sich ab dem 12. September 1990 nach dem 2+4 Vertrag wieder selbst ohne direkte Verwaltung der Alliierten organisieren.
Das heißt: Die Gemeinden und Städte die nach 1990 von den Alliierten ins Handelsrecht gesetzt wurden sind jetzt als Gebietskörperschaft mit dem Bodenrecht wieder freigegeben. Die Staatsangehörigen die ihre Vorfahren bis vor 1914 (RuStAG 1913) nachweisen können haben die Möglichkeit die rechtsfähige Gemeinde wieder zu aktivieren.
Auszug aus der Aktivierungsurkunde der Gemeinde Neuhaus vom 8. April 2013 an die Alliierten, die UNO und die Behörden der BRD zur Kenntnisnahme per FAX:
„ […] setze Sie hiermit in Kenntnis, dass die Gemeinde Neuhaus (ab 1036) in der Preußischen Provinz Westfalen nach der Gemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19.03.1856 von Preußischen Staatsangehörigen bewohnt wird und aktiv ist.
Laut Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 ist es laut Artikel 43 untersagt neue Länder, Städte oder Gesetze anzuordnen. Die Namensänderung im Jahr 1957 in Schloß Neuhaus und die Eingemeindung – durch „Nordrhein Westfalen“ – am 01. Januar 1975 widersprechen dem gültigen Völkerrecht, stellen ein Kriegsverbrechen dar und sind somit nichtig. Wir erinnern Sie auch an den Befehl Nr. 46 der Alliierten Hohen Kommission der 1955 von der UDSSR aufgehoben wurde.
Inwohner der Gemeinde Neuhaus sind freie Männer und Frauen und Staatsangehörige des Königreich Preußens. […]”
Wir fordern Sie auf, als Besatzungsmacht über das Deutsche Reich dafür Sorge zu tragen, dass die NGO/Company „Bundesrepublik Deutschland“ keine Angehörige der Bundesstaaten / Deutsches Reich plündert oder deren Eigentum einzieht. Sie verstoßen damit gegen geltendes Völkerrecht (HLKO Artikel 43,46,47 )
Die aktivierte Gemeinde kann sich nach internationalem Recht selbst organisieren. Wir können uns jetzt entscheiden ob wir mit der Verwaltung der Alliierten in dem Verein Europäische Union (im Handelsrecht) aufgehen wollen oder ob wir uns wieder selbst als souveräner Staat organisieren. Auf dem Gebiet des Amt Neuhaus in Westfalen / Gemeinde Neuhaus in Westfalen gilt als Beispiel kein ESM-Vertrag. Dies hat die EU in ihrem Antwortschreiben zur Kenntnis genommen.
Viele aktivierte Gemeinden können mit den westlichen Alliierten des ersten Weltkrieges den Friedensvertrag verhandeln. Mit Russland haben wir zum ersten Weltkrieg bereits den völkerrechtlich gültigen Friedensvertrag von Brest-Litowsk17 vom 3. März 1918. Wenn der Friedensvertrag mit den westlichen Alliierten abgeschlossen wird, ist unser Land wieder voll souverän.
Wichtig: Der erste Weltkrieg wurde nach Verträgen begonnen und nur nach diesen Regeln kann er auch wieder beendet werden!
Es gibt in unserem Land viele Gruppen die glauben das Deutsche Reich, Preußen (auch Freistaat Preußen von 1920 im Handelsrecht) oder ein Königreich zu sein. Alle diese Gruppen im Handelsrecht (Vereinsrecht) halten sich nicht an das Völkerrecht, die völkerrechtlichen Verträge, um zu einem Friedensvertrag und dadurch an die volle Souveränität zu gelangen. Die Lösung kann nur über die Gemeinde und damit in der Verwaltung
zum Kreis usw. gehen. Man kann den Hausbau nicht mit dem Dach beginnen. Einige Gruppen sind bereits in den Verdacht gekommen mit Diensten zusammen zu arbeiten. Ein deutlicher Hinweis auf die Arbeit der Dienste ist, daß sie die Gruppen im Handelsrecht organisieren oder sie auf die eine oder andere Weise ins Handelsrecht ziehen.
Souverän heißt: Wir entscheiden ob über unserem Land Gift in den Himmel gesprüht wird, ob wir alle von den Diensten der Alliierten (NSA u. a.) abgehört werden, welches Geldsystem wir haben wollen, ob Bargeld abgeschafft werden soll, ob wir die Verträge wie ESM, TTIP18, NATO19 usw. anerkennen oder nicht. Alle diese Probleme die im Internet jeden Tag breit diskutiert werden haben wir in unserer Hand.
Wer eine Gemeinde aktivieren möchte sollte sich auf einen Rechtskreis vor 1914/18 festlegen. (Staatsrecht)
Die Wahl des richtigen Rechtskreises ist der wichtigste Punkt bei der Aktivierung der Gemeinde!
Nur im Staatsrecht vor 1914 ist der Schutz der HLKO gewährleistet. Wer sich auf die Zeit nach dem ersten Weltkrieg einläßt ist im Handelsrecht und angreifbar / vernichtbar!
Das Spiel im Handelsrecht heißt Monopoly: Sie haben die Bank, sie können jederzeit die Spielregeln ändern, sie haben die Schloßallee und Badstraße, Bahnhof einfach alles. Wer mitspielen möchte kann auf Dauer nur verlieren. Das zeigt die Geschichte der letzten 97 Jahre all zu deutlich!
Die Gemeinde Neuhaus hat die Landgemeindeordnung der Preußischen Provinz Westfalen vom 19. März 1856 und die “Verfassung” des Deutschen Bundes von 1871 angenommen. Man sollte die Gemeinde, Gemeindegrenzen und die gültige Gemeindeordnung20 kennen.
Die Verfassung des Königreich Preußen wurde von den Staatsangehörigen mit ihrem Leben (Blutsonntag in Berlin) und mit Festungshaft (z.B. Gerichtsreferent Franz Löher in Neuhaus i.W., Paderborn) durchgesetzt und 1850 vom König von Preußen unterzeichnet. In dieser Verfassung21 finden sich viele bürgerliche Rechte. Der Artikel 10 z. B. besagt: “Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt.”
Am 1. Januar 1871 wurde die Verfassung22 des Deutschen Bundes als Zusammenschluß der souveränen Bundesstaaten vollzogen. Die vorstehende Verfassung wurde vom Bundesrat dem am 21. März 1871 zusammentretenden Reichstag des Deutschen Reiches unter rein redaktionellen Änderungen als Reichsgesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vorgelegt und am 16. April 1871 von Kaiser Wilhelm I. im Reichsgesetzblatt bekannt gegeben. Das Gesetz trat am 4. Mai 1871 in Kraft und ersetzte im Wesentlichen die Verfassung vom 1. Januar. Es gibt weltweit nur drei Zusammenschlüsse mit souveränen Bundesstaaten. Das sind die Schweiz, Amerika und der Deutsche Bund.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist:
Die Gemeinde aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg hat ihre Rechtsfähigkeit nie verloren.
Organisation der aktivierten Gemeinde:
Die Gemeindemitglieder die ihren Wohnsitz nach Art. 7 des BGB vom 18. August 1896 in der aktivierten Gemeinde begründen und sich von der Firma Gemeinde (im Handelsrecht) abgemeldet haben, unterliegen wieder dem Schutz des völkerrechtlichen Vertrag, der HLKO und dem Schutz des internationalen deutschen Recht. Damit ist die Gemeinde wieder organisiert.
Geschäftsfähigkeit der organisierten Gemeinde:
Die Geschäftsfähigkeit erlangt die Gemeinde wenn über 50 Prozent der deutschen Staatsangehörigen mit Wahlrecht (geregelt durch die Gemeindeordnungen) ihren Wohnsitz in der aktivierten Gemeinde begründen. In diesem Fall muß die BRD-Verwaltung die Organisation mit allen Unterlagen, Dateien, Gebäuden und Mitarbeitern nach dem gültigen Völkerrecht übergeben. Die aktivierte Ur-Gemeinde ist dann nicht mehr an Anweisungen der BRD Behörden oder der EU gebunden. Nach unserem Wissen gelten dann auch keine Schulden aus der Zeit vor der Geschäftsfähigkeit. Die Schulden verbleiben bei der ehemaligen Gemeinde im Handelsrecht! Die dann staatliche Gemeinde kann sich, ohne Abgaben an andere, selbst finanzieren und die Gemeindemitglieder entscheiden selbst über ihre Belange wie zum Beispiel die Organisation des Kindergartens. Die Gemeinde kann auch die Bürgerrechte verleihen.
Voraussetzung ist die handelsrechtliche Kündigung mit Hinweis auf den Art. 119 (Anfechtung wegen Irrtums) des BGB von 1896. Der Nachweis der Staatsangehörigkeit mit der Staatsangehörigkeitsurkunde, die einen richtigen Antrag nach RuStAG 1913 und die richtige Staatsangehörigkeit wie zum Beispiel die Staatsangehörigkeit des Kgr. Preußen beinhaltet, ist die Voraussetzung um bei einem Friedensvertrag mitbestimmen zu können und die Rechte als Staatsangehöriger wieder zu erlangen.
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Die BRD – Behörden sind im Auftrag der Alliierten bis zu einem Friedensvertrag verpflichtet die öffentliche Ordnung in unserem Land zu gewährleisten. Dazu gehört die Verwaltung der Einwohnerdaten, das Katasteramt usw. Es gibt jeweils für die deutsche Frage zuständige Personen in den Behörden. Die Bestätigung der Staatsangehörigkeit kann deshalb nur über den sogenannten „gelben Schein“ erfolgen ! Solange in der Gemeinde in der Überzahl Bundesbürger wohnen, übernimmt die Bestätigung der Staatsangehörigkeit die BRD- Verwaltung.“ [Quelle, Hervorhebungen hinzugefügt; Anm. d. Red.]