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Stürzenberger an Erzbischof Marx: “Räumen Sie Ihren Stuhl, wenn Sie nicht den Mut haben, Christen vor dem Islam zu warnen!”

Erzbischof Marx: Warnen sie endlich die Christen vor dem Islam. Oder machen Sie Ihren Platz frei!

ISIS-Graeuel-2014-08-11
Das obige Bild – aufgenommen vor wenigen Tagen – zeigt das tägliche Grauen, das sich derzeit vor der Haustür Europas abspielt.
Es wurde der polnischen Seite MPolska24 entnommen, auf der einige (grauenvolle) Bilder des aktuell vor sich gehenden Genozids an irakischen Christen durch sunnitische ISIS-Gotteskrieger zu sehen sind. Unsere Medien veröffentlichen solche Bilder natürlich nicht. Wollen sie doch verhindern, dass ihre Mär vom angeblich friedlichen Islam als das erkannt wird, was sie ist: Als die gefährlichste Lüge der Gegenwart. Und hohe Kirchenvertreter behaupten, solche Szenen wie die obige hätten nichts mit dem Islam zu tun. Doch sie haben keine Ahnung vom wahren Islam. Denn Mohammed selbst befahl solche Köpfungen wie oben und nahm -wie zum Beispiel beim ersten Genozid des Islam an Juden, dem Massaker an den jüdischen Banu Kureiza (diesem fielen 700-1000 Juden zum Opfer) – an solchen Enthauptungen persönlich teil. So rühmte der schiitische Geistliche und bekannteste Richter der islamischen Republik Iran, Ayatholla Sadeq Khalkali, Mohammed wörtlich wie folgt: “Gegner des Tötens haben keinen Platz im Islam. Unser Prophet tötete mit seinen eigenen gesegneten Händen!”. Von gläubigen Moslems wird alles, was Mohammed tat, als Vorbild gesehen. Auch ISIS tut genau das, was Mohammed dereinst selbst befahl und tat, und wozu sie die religiöse Absolution durch Allah haben: Denn im Koran, laut islamischem Glauben die wortwörtliche Botschaft Allahs an seine Gläubigen, fordert der islamische Gott allein an 216 zum Töten (meist Abschneiden des Kopfes) der Gegner des Islam auf. Scheinbar kennen christliche Würdenträger wie Erzbischof Marx den Islam jedoch besser als muslimische Gelehrte. Dieser sagte vor kurzem öffentlich: “Ich weiß, der Islam ist nicht das, was ISIS ist.” Ob Marx weiß, dass er mit solch ignoranten und das wahre Wesen des Islam zutiefst verkennenden Aussagen persönlich dazu beiträgt, dass dieses Morden weitergeht? Und zwar in Namen des wahren Islam, den zu erkennen Männer wie Marx mit solchen Aussagen verhindern. Auch Unwissenheit kann Sünde sein… (MM)

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Offener Brief des Islamaufklärers Michael Stürzenberger an Erzbischof Marx:

Sehr geehrter Erzbischof Marx,

Sie haben öffentlich behauptet: “Ich weiß, der Islam ist nicht das, was ISIS ist.”

Woher entnehmen Sie diese “Weisheit”? Hat Ihnen das vielleicht Imam Idriz eingesäuselt? Schon mal was von der „Taqiyya“ gehört, dem erlaubten Lügen zur Verbreitung des Islams? Überzeugen Sie sich besser selbst: Lesen Sie den Koran von der ersten bis zur letzten Seite. Es ist unverantwortlich, was Sie von sich geben. Sie verraten die 150.000 Christen, die jedes Jahr in islamischen Ländern getötet werden, und sie versündigen sich an den zig Millionen, die weltweit unter Diskriminierung, Verfolgung und Vertreibung durch gläubige Moslems leiden.

In Ihrem Bischofssitz ist mit Sicherheit noch kein korankonform christenverfluchender und kopfabschneidender Moslem aufgetaucht. Aber die Christen im Irak und in Syrien erleben gerade den real existierenden islamischen Horror.

Hinweis von MM: Achtung: Das Öffnen dieses Links kann zu schweren seelischen Traumata führen. Verhindern Sie, dass dieser Link in die Hände von Kindern kommt!!!! Das ist ein Verweis auf den Link von mpolska24.pl !!!

Die polnische Internetseite „m polska24“ hat Fotos dieses Horrors veröffentlicht. Der Artikel wird zurecht „Holocaust an Christen“ betitelt. Es liegt nun in Ihrer Verantwortung als Vorsitzendem der deutschen Bischofskonferenz sowie der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft, dass Sie sich dies hier alles ansehen. Und zwar von oben bis unten: http://www.redakcja.mpolska24.pl/6737/holokaust-chrzescijan

Hinweis von MM: Achtung: Das Öffnen dieses Links kann zu schweren seelischen Traumata führen. Verhindern Sie, dass dieser Link in die Hände von Kindern kommt!!!!

Und dann vergleichen Sie diese unfassbare Grausamkeit mit dem, was Mohammed in den Koran diktierte und als Befehl seines Gottes Allah ausgab. Ich kann Ihnen die Mühe erleichtern: Sie müssen nur dies hier durchlesen, dann werden Ihnen in wenigen Minuten umfassend die Augen geöffnet.

Was gerade im Islamischen Staat Irak geschieht, ist zu 100 % der reine und wahre Islam, so wie ihn der „Prophet“ Mohammed begründet hat. Exakt das Gleiche spielte sich im 7. Jahrhundert unter dem Kriegsführer Mohammed auf der arabischen Halbinsel ab, so dass das heutige Saudi-Arabien „juden- und christenrein“ ist. Mohammed ist der Islam und der Islam ist Mohammed.
Erzbischof Marx: Warnen sie endlich die Christen vor dem Islam. Oder machen Sie Ihren Platz frei!

Kirche+Islam2

Einschub von MM:
Solange Kirchenführer Wie Marx das Märchen vom friedlichen Islam weitergeben, werden Christen weiterhin täglich von Muslimen geschlachtet.

Wenn Sie und alle anderen Kirchenvertreter weiterhin schweigen, vertuschen und verharmlosen, wird uns dieser Horror auch demnächst in Europa überrollen.

Daher fordere ich Sie auf: Werden Sie mutig und reden Sie endlich Klartext. Sonst versündigen Sie sich an den Christen und allen anderen Nicht-Moslems, die noch sterben müssen. 270 Millionen Opfer des Islams sind wahrlich genug. Alle fünf Minuten, die Sie weiter schweigen, wird wieder ein Christ getötet. Von einem gläubigen Moslem, der ganz genau weiß, was in seinem “Heiligen Buch” steht.

Wenn Sie nicht den Mut dazu haben und sich fürchten, dann machen Sie den Platz für einen anderen frei. Die Zeit des Schwafelns ist vorbei.

Mit zutiefst besorgten Grüßen,

Michael Stürzenberger

http://michael-mannheimer.info/2014/08/19/stuerzenberger-an-bischof-marx-woher-nehmen-sie-ihre-weisheit-zu-behaupten-dass-isis-nicht-den-realen-islam-verkoerpert/

Gefunden bei: http://derhonigmannsagt.wordpress.com

ARD-ZDF-Beitragsservice-Zurückweisung (Mustertext

 

ARD-ZDF-Beitragsservice-ZURÜCKWEISUNG (Mustertext)

by feld89

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Geldforderungen werden zurückgewiesen, wegen Fehlen der juristischen Voraussetzungen!

Begründung(en):

I.
Am 24. Oktober 2007 meldete ich mich –ordentlich – nach deutschem Recht ab von dem bisherigen Wohnsitz in D-Bad Säckingen und bewegte mich ins Ausland.
Ihre aufgelaufenen Forderungen können somit von diesem faktischen Blickwinkel her gesehen gar nicht rechtmässig sein. Bitte prüfen Sie erst mal Ihr eigenes inneres Organisationswesen!!
Für Ihre Fehler stehen Sie unter Haftung (Privathaftung), Näheres folgt!

II.
Sie handeln nicht nach staatlichem sondern nach dem UCC-Handelsrecht. Und einen Vertrag bin ich mit Ihnen, Ihre Geldforderung als Angebot wertend, nicht eingegangen! Und wenn, dann nur unter dem strafrechtlichen Tatbestand der nötigenden Vortäuschung von falschen juristischen Voraussetzungen. Strafanzeige nach nationalem Recht i. V. m. internationalem Recht (BRD-GG Art. 25, MRK, EMRK ff.) vorbehalten, i. V. m. BGB §823 und VStGB §§ 5.9! (!!) – <Näheres lesen Sie bitte selber. Meine Aufgabe besteht NICHT Sie auszubilden!
Ihre straftatbestandlichen offenkundigen detaillierten Tatbestände werden hier nicht weiter aufgezählt- Ggf. zum nächsten Schreiben, falls es prozessual dazu kommt!

III.
Ihr BGB Handlungsakt ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, formell und materiell gegen das Grundgesetz verstößt.
Die formelle Verfassungswidrigkeit (Grundgesetz) ergibt sich daraus, dass der sog. Rundfunkbeitrag nicht als Beitrag, sondern als Steuer zu qualifizieren ist. Ein Beitrag knüpft immer an einen individualisierbaren Vorteil für eine konkrete Gruppe. Da der Beitrag auch von Haushalten zu entrichten ist, die über keine Empfangsmöglichkeiten für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk verfügen und damit keinen Vorteil aus dem Beitrag ziehen können, ist eine Klassifizierung als Beitrag unzulässig.

Vielmehr handelt es sich um eine Steuer nach § 3 (1) Abgabenordnung. Die vier Voraussetzungen, Geldleistung, keine besondere Gegenleistung und einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt, sind in vollem Umfang erfüllt.
Die Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite, nicht den Ländern zufließende, Steuer liegt jedoch nach Artikel 105 ff. Grundgesetz beim Bund.
Die materielle Verfassungswidrigkeit ergibt sich unter anderem aus der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 (1) Grundgesetz. Es liegt eine nicht mehr gerechtfertigte Gleichbehandlung ungleicher Sachen vor. Vom Gesetzgeber wird unterstellt, dass jeder Inhaber einer Wohnung auch Rundfunkteilnehmer ist.

Laut statistischem Bundesamt verfügten 2011 3,8%, also ca. eine Million, der deutschen Haushalte über kein Fernsehgerät. Eine Gleichbehandlung einer so hohen Zahl an Haushalten ist nicht mehr gerechtfertigt. Die bewusste Entscheidung einiger Million Menschen in Deutschland, den Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, (wegen vorsätzlicher Volksverdummung und Desinformation gemäß der Alliierten Medienhoheit) nicht zu nutzen, ist nach Artikel 2 (1) Grundgesetz zu respektieren.

Sollten Sie über die obigen Punkte eine andere Rechtsauffassung vertreten, so sind Sie verpflichtet, den zweifelsfreien Nachweis Ihrer Rechtsgrundlagen und Ihrer Rechtsfähigkeit unter Angabe der rechtlichen Vorschriften zu benennen und zu meinen Händen weiter zu leiten. Ich bin Menschenrechtskommissar nach internationalem Recht, juristische Basis ist oben erwähnt.

Hierzu räume ich Ihnen eine angemessene Frist von 14 Tagen nach Zugang dieser Nachricht ein. Erfolgt kein gegenteiliger Beweis, gilt dies als Zustimmung.

Ihr ‘Staatvertrag’ ist verfassungswidrig, besser grundgesetzwidrig, so wie es das Nachstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvF 1/11 vom 25. März 2014 aufzeigt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html
-Anlage 1 BvF 1/11 + URL – Link.

IV.
Im Falle, dass Sie in Ihrer normativen faktischen, jedoch illegalen Praktika immer noch diese oben genannten präjudizialen Vorentscheide, in der Juristerei genannt „Präjudiz“, anwenden und ignorieren wollen, verweise ich auf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) § 31, Absatz 1:

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Und Sie müssen (dürfen) sich bewusst werden, Ihrer nationalen und internationalen Rechtslage. Unverjährbarkeit, nach VStGB, verbrieft in BRD.

V.
Aus ganzheitlicher juristischer Sicht sprechen sämtliche horizontalen und vertikalen Rechtsnormen (Lehre der Rechtswissenschaft), unter Berücksichtigung assoziativer Regeln, gegen SIE.

Fachliche Weiterungen für Ihre nicht juristisch fachgerecht ausgebildete Rechtsabteilung kann ich Ihnen gerne zu kommen lassen gegen eine Schutzgebühr von EUR 1000,– (Vorauskasse).
Mit freundlichen Grüßen

2-0-2014-06-17-BVERG-1 BvF 1 11 -zu-Staatsvertrag-GEZ-Beitragsservice

http://ralfkeser.wordpress.com/2014/06/17/ard-zdf-beitragsservice-zuruckweisung-mustertext/