Schlagwort-Archive: UNHCR

Italien erwartet Exodus von „biblischem Ausmaß“ aus Afrika

Die Regierung in Kenia hat große Flüchtlingslager geschlossen. Libyen will die Migranten und Flüchtlinge nicht aufnehmen. Afrika selbst ist bereits völlig überfordert. Für viele Menschen ist der Weg nach Europa die letzte Hoffnung. Die italienische Zeitung Il Giornale spricht von einem „Exodus biblischen Ausmaßes“, der im Sommer einsetzen könnte.

 

 

Quelle : http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/06/07/italien-erwartet-exodus-von-biblischem-ausmass-aus-afrika/

 

Gruß an die Erwachten der Humanoiden
Kräutermume

Deutschland: Welle von Vergewaltigungen durch Migranten – alles nur Einzelfälle??? Nein, mittlerweile Normalität und Alltag!!!

  • Obwohl sich die Vergewaltigung schon im Juni ereignete, verschwieg die Polizei sie fast drei Monate lang, bis die lokalen Medien darüber berichteten. Wie das Westfalen-Blatt schreibt, lehnt die Polizei es ab, Verbrechen öffentlich zu machen, an denen Flüchtlinge und Migranten beteiligt sind, weil sie Kritikern der Masseneinwanderung keine Legitimation verleihen will.
  • In einer Flüchtlingseinrichtung in Detmold wurde ein 13-jähriges muslimisches Mädchen von einem anderen Asylbewerber vergewaltigt. Berichten zufolge waren das Mädchen und seine Mutter aus ihrem Heimatland geflohen, um einer Kultur sexueller Gewalt zu entkommen.
  • Gut 80 Prozent der Flüchtlinge/Migranten in der Münchener Aufnahmeeinrichtung sind männlich. … Der Preis für Sex mit weiblichen Asylsuchenden beträgt 10 Euro. (Bayerischer Rundfunk)
  • In der bayerischen Stadt Mering, wo am 12. September in 16-jähriges Mädchen vergewaltigt wurde, hat die Polizei Eltern davor gewarnt, ihre Kinder ohne Begleitung aus dem Haus zu lassen. Im bayerischen Pocking ruft die Schulleitung des Wilhelm-Diess-Gymnasiums Eltern dazu auf, ihre Töchter keine freizügige Kleidung tragen zu lassen, um „Missverständnisse“ zu vermeiden.
  • „Wenn minderjährige muslimische Jungs ins Freibad gehen, sind sie völlig überfordert damit, Mädchen in Bikinis zu sehen. Die Jungen, in deren Kulturkreis nackte Haut von Frauen völlig verpönt ist, laufen den Mädchen nach und bedrängen sie – ohne das zu beabsichtigen, aber das löst natürlich Ängste aus“, wird ein bayerischer Lokalpolitiker in der Tageszeitung Die Welt zitiert. ( e.K.: Sie sind GÄSTE in UNSERER HEIMAT?! )
  • Eine Polizeirazzia in der Münchener Flüchtlingseinrichtung brachte zutage, dass die Wachleute, die eingestellt worden waren, um in der Einrichtung für Sicherheit zu sorgen, mit Drogen und Waffen handelten und die Prostitution duldeten.
  • Gleichzeitig ist die Vergewaltigung deutscher Frauen durch Asylsuchende gang und gäbe.

Immer mehr Frauen und junge Mädchen, die in deutschen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge untergebracht sind, werden von männlichen Asylbewerbern vergewaltigt, oder anderweitig sexuell missbraucht und sogar zur Prostitution gezwungen – das berichten Sozialverbände, die über Informationen aus erster Hand verfügen.

Viele der Vergewaltigungen werden in gemischtgeschlechtlichen Unterkünften verübt, in denen die deutschen Behörden aus Platzmangel Tausende Männer und Frauen dazu zwingen, gemeinsam dieselben Schlafräume und sanitären Einrichtungen zu benutzen.

In einigen Einrichtungen ist die Lage für Frauen und Mädchen so gefährlich, dass Frauen dort als „Freiwild“ bezeichnet werden, die sich gegen Angriffe muslimischer Männer zur Wehr setzen müssen. Viele Opfer schweigen darüberaus Angst vor Rache – sagen Sozialarbeiter.

Unterdessen werden in Städten und Dörfern überall im Land deutsche Frauen von Asylbewerbern aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten vergewaltigt. Oft werden diese Verbrechen von den Behörden und den überregionalen Medien verharmlost, offenbar, um zu vermeiden, dass sie die Stimmung gegen Einwanderung befeuern könnten.

Ein Bündnis von vier Sozialverbänden und Frauenrechtsorganisationen sandte am 18. August einen zwei Seiten langen Brief an die frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen im Hessischen Landtag, in dem sie angesichts der sich immer weiter verschlimmernden Lage von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften Alarm schlugen. In dem Brief heißt es:

„Der stetig wachsende Zustrom von Flüchtlingen hat zur Folge, dass sich die Situation in der Giessener Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) und ihren Außenstellen insbesondere für Frauen und Mädchen weiter zuspitzt.“

„Die Unterbringung in Großzelten, nicht geschlechtergetrennte sanitäre Einrichtungen, nicht abschließbare Räume, fehlende Rückzugsräume für Frauen und Mädchen – um nur einige räumliche Faktoren zu nennen – vergrößern die Schutzlosigkeit von Frauen und Kindern innerhalb der HEAE. Diese Situation spielt denjenigen Männern in die Hände, die Frauen ohnehin eine untergeordnete Rolle zuweisen und allein reisende Frauen als ,Freiwild‘ behandeln.“

„Die Folge sind zahlreiche Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe, zunehmend wird auch von Zwangsprostitution berichtet. Es muss deutlich gesagt werden, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt.“

„Frauen berichten, dass sie, aber auch Kinder, vergewaltigt wurden oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind. So schlafen viele Frauen in ihrer Straßenkleidung. Frauen berichten regelmäßig, dass sie nachts nicht zur Toilette gehen, weil es auf den Wegen dorthin und in den sanitären Einrichtungen zu Überfällen und Vergewaltigungen gekommen ist. Selbst am Tag ist der Gang durch das Camp bereits für viele Frauen eine angstbesetzte Situation.“

„Viele Frauen sind – neben der Flucht vor Kriegen oder Bürgerkriegen – auch aus geschlechtsspezifischen Gründen auf der Flucht, wie beispielsweise drohender Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung. Diese Frauen sind auf der Flucht besonderen Gefährdungen ausgesetzt, insbesondere wenn sie allein oder nur mit ihren Kindern unterwegs sind. Die Begleitung durch männliche Angehörige oder Bekannte sichert jedoch nicht immer Schutz vor Gewalterleben, sondern kann auch zu besonderen Abhängigkeiten und sexueller Ausbeutung führen.“

„Die meisten geflüchteten Frauen haben eine Vielzahl von traumatisierenden Erlebnissen im Herkunftsland und auf der Flucht erlebt. Sie wurden Opfer von Gewalt, waren Entführungen, Folterungen, Schutzgelderpressungen und Vergewaltigung teilweise über Jahre ausgesetzt.“

„Das Gefühl, hier angekommen zu sein – in Sicherheit – und sich angstfrei bewegen zu können, ist für viele Frauen ein Geschenk. … Daher bitten wir Sie, sich … unserer Forderung nach der sofortigen Einrichtung von Schutzräumlichkeiten (abgeschlossene Wohneinheiten oder Häuser) für allein reisende Frauen und Kinder … anzuschließen.“

„Diese Räumlichkeiten müssen so ausgestattet sein, dass Männer keinen Zugang zu den Räumlichkeiten der Frauen haben, ausgenommen sind Rettungskräfte und Sicherheitspersonal. Zudem müssen Schlafräume, Aufenthaltsräume, Küchen und Sanitärräume so verbunden sein, dass sie eine abgeschlossene Einheit bilden – und damit nur über den abschließbaren und überwachten Zugang zum Haus bzw. der Wohnung erreicht werden können.“

Nachdem zahlreiche Blogs auf den Brief aufmerksam gemacht hatten (hier, hier und hier), entfernte der LandesFrauenRat (LFR) Hessen – jene Frauenlobbyorganisation, die das politisch nicht korrekte Dokument ursprünglich auf ihre Website gesetzt hatte – ihn am 14. September plötzlich und ohne Erklärung aus dem Internet.

Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften sind ein bundesweites Problem.

In Bayern werden Frauen und Mädchen, die in einer Flüchtlingsunterkunft in der Bayernkaserne, einer ehemaligen Bundeswehreinrichtung in München, untergebracht sind, täglich Opfer von Vergewaltigung und Zwangsprostitution, berichten Frauenrechtsgruppen. Zwar hat die Einrichtung getrennte Schlafsäle für Frauen, doch deren Türen können nicht abgeschlossen werden und Männer kontrollieren den Zugang zu den sanitären Einrichtungen.

Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, sind gut 80 Prozent der Flüchtlinge/Migranten in der Münchener Aufnahmeeinrichtung männlich. Der Preis für Sex mit Asylbewerberinnen liege bei 10 Euro, heißt es in dem Bericht. Ein Sozialarbeiter beschreibt die Einrichtung mit den Worten: „Wir sind das größte Bordell in München.“

Die Polizei beteuert, für Vergewaltigungen gebe es keine Beweise – obwohl eine Polizeirazzia zutage brachte, dass die Wachleute, die eingestellt worden waren, um in der Einrichtung für Sicherheit zu sorgen, mit Drogen und Waffen handelten und Prostitution duldeten.
(e.K.: Haben die Polizisten eventuell Gedächnisschwund oder leiden sie an der mittlerweile epedemihaft ansteigenden Krankheit Morbus Ignoranta mit verbundener Intelligenzallergie?!  )
Am 28. August wird ein 22-jähriger Asylbewerber aus Eritrea zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, nachdem er versucht hatte, in der Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Höchstädt eine 30-jährige irakisch-kurdische Frau zu vergewaltigen. Die Strafe war auf dieses Maß reduziert worden, weil der Verteidiger den Richter davon überzeugt hatte, dass die Situation seines Mandanten in der Unterkunft trostlos sei: „Seit einem Jahr sitzt er herum und macht sich Gedanken – über das Nichts.“

Am 26. August versucht ein 34-jähriger Asylbewerber, eine 34-jährige Frau in der Waschküche einer Einrichtung für Flüchtlinge in Stralsundzu vergewaltigen.

Am 6. August gibt die Polizei bekannt, dass ein 13-jähriges muslimisches Mädchen von einem anderen Asylsuchenden in einem Flüchtlingsheim in Detmold vergewaltigt wurde. Das Mädchen und seine Mutter waren aus ihrer Heimat geflohen, um einer Kultur sexueller Gewalt zu entkommen. Wie sich herausstellte, kam der Vergewaltiger des Mädchens aus demselben Land. Obwohl sich die Vergewaltigung schon im Juni ereignete, verschwieg die Polizei sie zwei Monate lang, bis die lokalen Medien darüber berichteten. Wie ein Journalist des Westfalen-Blatt in einem Kommentar schreibt, lehnt die Polizei es ab, Verbrechen öffentlich zu machen, an denen Flüchtlinge und Migranten beteiligt sind, weil sie Kritikern der Masseneinwanderung keine Legitimation verleihen will. Polizeichef Bernd Flake entgegnet, das Stillschweigen diene dem Schutz des Opfers. „Bei dieser Linie [die Öffentlichkeit nicht zu informieren] bleiben wir, wenn die Taten in Asylbewerberunterkünften passieren.“

Am Wochenende vom 12. bis 14. Juni wird ein 15-jähriges Mädchen, das in einem Flüchtlingsheim in Habenhausen bei Bremen untergebracht ist,  wiederholt von zwei anderen Asylbewerbern vergewaltigt. Weil die Gewalt zwischen rivalisierenden Jugendbanden aus Afrika und dem Kosovo dort eskaliert, wird die Einrichtung das „Horrorhaus genannt. Insgesamt leben in dem Heim, das eine Kapazität für 180 Personen und eine Cafeteria mit 53 Sitzplätzen hat, 247 Asylbewerber.

Gleichzeitig ist die Vergewaltigung deutscher Frauen durch Asylsuchende gang und gäbe. Im Folgenden einige wenige ausgewählte Fälle, die sich alle allein im Jahr 2015 ereigneten.

Am 12. September wird ein 16-jähriges Mädchen von einem unbekannten „dunkelhäutigen Mann mit gebrochenem Deutsch“ in der Nähe eines Flüchtlingsheims im bayerischen Mering vergewaltigt. Der Übergriff ereignet sich, als das Mädchen auf dem Heimweg vom Bahnhof ist.

Am 13. August verhaftet die Polizei zwei irakische Asylbewerber im Alter von 23 und 19 Jahren. Sie sollen hinter einem Schulhof im nordrhein-westfälischen Hamm eine 18-jährige deutsche Frau vergewaltigt haben.

Am 26. Juli kommt es bei Heilbronn in der Toilette eines Regionalzugs zu einem sexuellen Übergriff auf einen 14-jährigen Jungen. Die Polizei fahndet nach einem „dunkelhäutigen“ Mann zwischen 30 und 40 Jahren mit „arabischem Aussehen“. Am selben Tag vergewaltigt ein tunesischer Asylbewerber in der Dornwaldsiedlung im Kreis Karlsruhe eine 20-jähre Frau. Die Polizei verheimlicht das Verbrechen bis zum 14. August, als eine Lokalzeitung die Nachricht an die Öffentlichkeit bringt.

Am 9. Juni werden zwei somalische Asylbewerber im Alter von 20 und 18 Jahren zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatten am 13. Dezember 2014 in Bad Kreuznach eine 21-jährige Deutsche vergewaltigt.

Am 5. Juni wird ein 30-jähriger somalischer Asylbewerber namens „Ali S.“ wegen versuchter Vergewaltigung einer 20-jährigen Frau in München zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Ali hatte zuvor eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung abgesessen und war erst seit fünf Monaten wieder auf freiem Fuß, als er wieder zuschlug. Mit dem Ziel, die Identität von Ali S. zu schützen, wird er von einer Münchner Zeitung politisch korrekter „Joseph T.“ genannt.

Am 22. Mai wird ein 30-jähriger Marokkaner wegen der versuchten Vergewaltigung einer 55-jährigen Frau in Dresden zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Am 20. Mai wird ein 25-jähriger Asylbewerber aus dem Senegal verhaftet; er hatte versucht, auf dem Stachus (Karlsplatz) in München eine 21-jährige deutsche Frau zu vergewaltigen.

Am 16. April wird ein 21-jähriger Asylbewerber aus dem Irak zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte im August 2014 bei einem Fest in der bayerischen Stadt Straubing eine 17-Jährige vergewaltigt. Am 7. April wird in Alzenau ein 29-jähriger Asylbewerber wegen der versuchten Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens verhaftet.

Am 17. März werden zwei afghanische Asylbewerber im Alter von 19 und 20 Jahren wegen der von ihnen in Kirchheim bei Stuttgart am 17. August 2014 verübten „besonders abscheulichen“ Vergewaltigung einer 21-jährigen deutschen Frau zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Am 11. Februar wird ein 28-jähriger Asylbewerber aus Eritrea wegen der Vergewaltigung einer 25-jährigen deutschen Frau in Stralsund im Oktober 2014 zu vier Jahren Haft verurteilt.

Am 1. Februar wird ein 27-jähriger Asylbewerber aus Somalia verhaftet, nachdem er versucht hatte, im bayerischen Reisbach Frauen zu vergewaltigen.

Am 16. Januar wird eine 29-jährige Frau in Dresden von einem 24-jährigen marokkanischen Einwanderer vergewaltigt.

Dutzende weiterer Fälle von Vergewaltigungen und versuchten Vergewaltigungen – Fälle, bei denen die Polizei ausdrücklich nach ausländischen Tätern sucht (wobei die deutsche Polizei die Täter oft als „Südländer“ bezeichnet), bleiben unaufgeklärt. Im Folgenden eine unvollständige Liste allein aus dem August 2015:

Am 23. August versucht ein „dunkelhäutiger“ Mann, eine 35-jährige Frau in Dortmund zu vergewaltigen. Am 17. August versuchen drei „Südländer“, eine 42-jährige Frau in Ansbach zu vergewaltigen. Am 16. August vergewaltigt ein „Südländer“ eine Frau in Hanau.

Am 12. August versucht ein „Südländer“, eine 17-jährige Frau in Hannover zu vergewaltigen. Ebenfalls am 12. August entblößt sich ein „Südländer“ vor einer 31-jährigen Frau in Kassel. Wie die Polizei sagt, war es in derselben Gegend am 11. August bereits zum einem ähnlichen Vorfall gekommen.

Am 10. August versuchen fünf Männer „türkischer Herkunft“, ein Mädchen in Mönchengladbach zu vergewaltigen. Ebenfalls am 10. August versucht ein „Südländer“ in Rinteln, ein 15-jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Am 8. August versucht ein „Südländer“, eine 20-jährige Frau in Siegen zu vergewaltigen.

Am 3. August vergewaltigt ein „Nordafrikaner“ in einem Park in Chemnitz am helllichten Tag ein siebenjähriges Mädchen. Am 1. August versucht ein „Südländer“, in der Stuttgarter Innenstadt eine 27-jährige Frau zu vergewaltigen.

Unterdessen werden Eltern dazu angehalten, auf ihre Töchter aufzupassen. In der bayerischen Stadt Mering, wo am 12. September ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt wurde, warnt die Polizei Eltern davor, ihre Kinder ohne Begleitung aus dem Haus zu lassen. Zudem weist sie Frauen an, nicht allein vom oder zum Bahnhof zu gehen, da dieser in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft liegt. ( e.K.: gut wenn man jemanden hat, der einen bringt und abholt! Was tun die Frauen, die alleine leben?!)

In der bayerischen Stadt Pocking ruft die Schulleitung des Wilhelm-Diess-Gymnasiums Eltern dazu auf, ihre Töchter keine freizügige Kleidung tragen zu lassen, um „Missverständnisse“ unter den 200 muslimischen Flüchtlingen zu vermeiden, die in Notunterkünften neben der Schule untergebracht sind. In dem Brief heißt es:

„Die syrischen Bürger sind mehrheitlich Muslime und sprechen arabisch. Die Asylbewerber sind von ihrer eigenen Kultur geprägt. Da unsere Schule in direkter Nachbarschaft ist, sollte eine zurückhaltende Alltagskleidung angemessen sein, um Diskrepanzen zu vermeiden. Durchsichtige Tops oder Blusen, kurze Shorts oder Miniröcke könnten zu Missverständnissen führen.“

Ein in der Tageszeitung Die Welt zitierter Lokalpolitiker sagt:

„Wenn minderjährige muslimische Jungs ins Freibad gehen, sind sie völlig überfordert damit, Mädchen in Bikinis zu sehen. Die Jungen, in deren Kulturkreis nackte Haut von Frauen völlig verpönt ist, laufen den Mädchen nach und bedrängen sie – ohne das zu beabsichtigen, aber das löst natürlich Ängste aus.“ ( Wie gesagt, es ist UNSERE HEIMAT und UNSERE KULTUR, NICHT IHRE !)

Der Anstieg von Sexualverbrechen in Deutschland wird von der Tatsache befeuert, dass die ins Land kommenden Flüchtlinge/Migranten zum großen Teil muslimische Männer sind.

Wo sind die Frauen?
Von den 411.567 Flüchtlingen/Migranten, die in diesem Jahr auf dem Seeweg in die EU kamen, waren 72 Prozent männlich. Oben: Einige der Hunderten von Migranten, die am 12. September 2015 in München ankamen.

Eine Rekordzahl von 104.460 Asylsuchenden traf im August in Deutschland ein, wodurch die Gesamtzahl für die ersten acht Monate des Jahres 2015 auf 413.535 kletterte. Deutschland erwartet in diesem Jahr insgesamt 800.000 Flüchtlinge und Migranten, viermal so viele wie 2014.

Laut einer jüngsten Schätzung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) sind mindestens 80 Prozent der eintreffenden Flüchtlinge/Migranten Muslime.

Die Asylsuchenden sind zudem zum allergrößten Teil Männer. Von den 411.567 Flüchtlingen/Migranten, die dieses Jahr auf dem Seeweg in die Europäische Union kamen, waren 72 Prozent männlich, 13 Prozent Frauen und 15 Prozent Kinder. Das geht aus Berechnungen der UN-Flüchtlingsagentur UNHCR hervor. Informationen über die Geschlechterverteilung unter denjenigen, die auf dem Landweg kommen, sind bislang nicht verfügbar.

Laut der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge waren von den Asylsuchenden, die 2014 in Deutschland eintrafen, 71,5 Prozent der 16- bis 18-Jährigen männlich; unter den 18- bis 25-Jährigen waren es 77,5 Prozent, unter den 25-bis 30-Jährigen 73,5 Prozent. Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor.

Gruß an die „Verschweiger“ und an die „Wissenden“
Kräutermume

Bundesregierung e n t h i e l t sich bei der UN-Resolution zu Gaza (Volltext, dt.), warum bloß? „The ghetto will fight back

Freitag, 1. August 2014
Bundesregierung e n t h i e l t sich bei der UN-Resolution zu Gaza (Volltext, dt.), warum bloß?
rhbl

„the ghetto will fight back“

Collective Punishment in Gaza, The New Yorker, July 29, 2014
By Rashid Khalidi

Schule-jabalja

Schule-jabalja

Ein Palästinenserjunge steht fassungslos in einer eingetrockneten Blutlache inmitten eines von einer israelischen Panzergranate zerstörten Klassenraums einer UNRWA-Schule in Jabalia. Hunderttausende von Palästinenserkindern sind durch die pausenlosen israelischen Bombenangriffe schwer traumatisiert und brauchen dringend Ruhe, Schutz vor den IOF-Kriegsmassakern und ein friedliches, kindgerechtes Leben in der Geborgenheit ihrer Familien.

Am 23. Juli 2014 forderte der UN-Menschenrechtsrat (UNHCR) auf der Gaza-Sondersitzung in seiner nicht bindenden UN-Resolution „A/HRC/RES/S-21/1“ doc engl. (mit 29 zu 1 Stimmen, bei 17 Stimmenthaltungen) zu dem laufenden OPE-Massaker im Gazastreifen, dass Israel seine Aggression gegen die Palästinenser „s o f o r t“ einzustellen hat. Seitdem ist nix passiert.

Wer das Papier liest (s.u.*) der wundert sich, warum die UN, die am 12. Januar 2009 in der UN-Resolution 1860 schon einmal ziemlich genau dasselbe beschlossen haben, ihrer sonst so heuchlerisch gepriesenen Schutzverantwortung** noch immer nicht nachgekommen sind. Scusi! hatte sich schon 2009 über die gegenüber Israel äußerst zurückhaltende Zuschauermentalität des Westens sehr gewundert (60 Jahre Landraub…).

Die relevante Ziffer 4 der aktuellen UN-Resolution lautet diesmal:

„4. fordert eine s o f o r t i g e Einstellung der israelischen Militärangriffe im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und ein Ende der Angriffe gegen alle Zivilisten, darunter auch israelische Zivilisten;“

Auch in den anderen Ziffern ist harte Kritik der „Internationalen Gemeinschaft“ am „Wiederholungstäter“ Israel mit eindeutigen Forderungen zur Deeskalation, zur Beachtung von Internationalen Normen und geltendem humanitärem Völkerrecht sowie der Einführung halbwegs zivilen und rechtstaatlichen Verhaltens bei den IOF-Sicherheitskräften zusammengepackt.

Das sind alles ganz vernünftige und angemessene Forderungen unter zivilisierten Staaten. „Sofort“ heißt übrigens „sofort“, d.h. stehenden Fußes. Stände in Ziff. 4 z.B. etwas vom „unverzüglichen“ Beenden der Angriffe, dann ließe das etwas mehr Zeit. Israel müsste „ohne schuldhaftes Zögern“ die Kampfhandlungen einstellen. Aber es steht nunmal der juristische Fachbegriff „sofort“ in dem UN-Text und der Text ist schon eine Woche alt.

Warum passiert nix. Weil die vielen, auf den verschiedener Führungsebenen Internationaler und Supranationaler Organisationen versteckten Izaks, es sind meist auf Kosten des unterdrückten Teils der Weltbevölkerung verbeamtete Maulwürfe Israels, in der jeweiligen UN-/US-/UK – Verwaltung, bei der NATO, der Weltbank, dem Weltwährungsfonds, der IAEO, der WHO usw. die Umsetzung diskret sabotieren.

Wieder mal wackelt der atomare Schwanz Israel mit dem nuklearen, selbsternannten Weltpolizeihund, der räuberischen Atomsupermacht USA. Oder rheinländisch gesagt: Beide sind „een Kopp unn` een Aarsch“. Sie lassen sich seit 1948 von der Internationalen „Wertegemeinschaft“ überhaupt nichts sagen. Die Atomfaschisten machen halt was sie gerade wollen. Nur die „Goim“ müssen sich an Regeln halten, und zwar an die, die Washington vorgibt.

Wie sich jeder denken kann, waren die USA wieder der einzige Staat, der gegen die UN-Resolution HRC/RES/S-21/1 zu Gaza gestimmt hat. Die USA, infolge ihrer fortwährenden verdeckten Raub- und Aggressionskriege selbst zum plutokratischen Pariastaat verkommen, sehen keine „Schutzverantwortung“ für die Palästinenser.

Folgerichtig führt der hemmungslose Aggressor Israel, der sich unter dem Schutz der Weltsuperschurkenatommacht USA bombensicher fühlt, seine völkerrechtswidrigen Militärangriffe und menschenrechtswidrigen Massaker im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet bis heute fort (SPON).

Nicht bekannt ist vielen Bürgern, dass die Bundesrepublik Deutschland zu den acht EU-Staaten im UNHCR gehört, deren Stimmen bei dieser Resolution alle unter den 17 Enthaltungen zu finden sind.

Das kapiert kaum einer. Dazu müsste man Englisch verstehen, richtig schreiben und das passende UN-Dokument im englischen Internet über die englische Suchfunktion mit der exakten englischen Bezeichnung erst mal finden können. Was nicht ganz trivial ist.

Welcher anspruchsvolle Kulturmensch spricht oder schreibt schon das vom Amerika-Haus und der ProIl-Presse heftigst gesponserte, von den hiesigen Uni-Ami-Sbirren immer wieder über den grünen Klee gelobte Englisch, in Wahrheit nur eine unpräzise Primitivsprache für fiese Piraten und berechnende Koofmichs mit geringem Wortschatz. Bei den UN, in den deutschen Medien oder auf entsprechenden Uni-Webseiten ist die o.a. UN-Resolution im deutschen Wortlaut denn auch nirgendwo zu finden.

Deutschland unterhält zwar bei den UN einen Sprachendienst, der alle „wichtigen“ UN-Dokumente für uns ins Deutsche übersetzt und auf seiner Website Online stellt. Aber die politisch entscheidenden Dokumente des UNHCR wie die „Gaza-Resolution“ tauchen dort nicht oder erst viel zu spät auf. Deshalb hat scusi! mal eben den englischen Text vom Google-Roboter übersetzen lassen und von Hand nachgeglättet. Etwas holprig ist`s geworden – aber noch verständlich.

Inhaltlich ist die aktuelle UN-Resolution übrigens so human und diplomatisch ausgewogen formuliert, dass die Bundesregierung eigentlich jeden Grund gehabt hätte, mit der größeren Hälfte der Welt f ü r die Resolution zu stimmen. Nebenbei gesagt. Die größere Hälfte, die BRICS-Staaten, wird zukünftig immer mehr Gewicht kriegen. Der „Westen“ hat ein Demographieproblem.

Man lese selbst, der Teufel steckt in den Details:

———————————————-

*Rohübersetzung, Nachtarbeit, Tippfehler bitte entschuldigen!

„UN-Menschenrechtsrat
Einundzwanzigste Sondersitzung
23. Juli 2014

Resolution, angenommen durch den UN-Menschenrechtsrat
S-21/1

Wahrung des Völkerrechts in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem

Der Menschenrechtsrat,

– geleitet von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,

– unter Hinweis auf die Resolution 60/251 vom 15. März 2006 und die Menschenrechts – Resolutionen 5/1 und 5/2 vom 18. Juni 2007,

– unter Bekräftigung des Rechts auf Selbstbestimmung des palästinensischen Volkes und die Unzulässigkeit des Erwerbs von Grundstücken durch die Anwendung von Gewalt, die in der Charta verankert ist,

– unter Bekräftigung der Anwendbarkeit der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalem,

– bekräftigend, dass alle Hohen Vertragsparteien des Vierten Genfer Übereinkommens verpflichtet sind dieses zu respektieren und die Verpflichtungen aus dem genannten Übereinkommen in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete zu beachten, einschließlich Ost-Jerusalems, und in Bekräftigung ihrer Verpflichtungen aus Artikel 146, 147 und 148 in Bezug auf strafrechtliche Sanktionen, schwere Rechtsverletzungen und die Verantwortlichkeiten der Hohen Vertragsparteien,

– äußerst besorgt über die mangelnde Umsetzung der Empfehlungen in dem Bericht der Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen zum Gaza-Konflikt von 2009 und davon überzeugt, dass der Mangel an Verantwortlichkeit für Verletzungen des Völkerrechts eine Kultur der Straflosigkeit stärkt, was zu einem Wiederauftreten von Verletzungen und ernsthafter Gefährdung der Aufrechterhaltung des internationalen Friedens führt,

– feststellend, dass der 9. Juli 2014 den zehnten Jahrestag der Verabschiedung des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs über die Rechtsfolgen des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten markiert, und dass keine Fortschritte bei seiner Umsetzung gemacht worden sind, und bekräftigt die dringende Notwendigkeit das humanitäre Völkerrecht zu achten und die internationalen Menschenrechtsnormen in diesem Zusammenhang zu respektieren,

– fest davon überzeugt, dass die Gerechtigkeit und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit die unverzichtbaren Grundlagen für den Frieden sind und betonend, dass eine vorherrschende langjährige und systemische Straffreiheit für Verletzungen des Völkerrechts eine Krise der Justiz in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffen hat, die Maßnahmen verlangt, einschließlich der Verantwortlichkeit für die Verbrechen gegen das Völkerrecht,

– in Anbetracht des systematischen israelischen Versagens, echte Ermittlungen unparteiisch, unabhängig, schnell und in wirksamer Art und Weise durchzuführen wie vom internationalem Recht gefordert, in Bezug auf Gewalt und Straftaten gegen die Palästinenser, durchgeführt von den Besatzungskräften und Siedlern und wegen des Fehlens einer etablierten justiziellen Rechenschaftspflicht über ihre (Israels) militärischen Aktionen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem,

– die Verpflichtungen von Israel als Besatzungsmacht betonend, damit das Wohlergehen und die Sicherheit der palästinensischen Zivilbevölkerung unter der Besatzung in der Westbank, einschließlich Ost-Jerusalem und im Gaza-Streifen gewährleistet ist, und feststellend, dass Israel seine diesbezüglichen Verpflichtungen vorsätzlich zurückweist und ablehnt,

– feststellend, dass die gezielten Angriffe auf Zivilisten und andere geschützte Personen und die Begehung von systematischen, weit verbreiteten und eklatanten Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte in bewaffneten Konflikten schwere Verletzungen und eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit bilden,

– die massiven israelischen Militäroperationen in dem besetzten palästinensischen Gebiet bedauernd, einschließlich Ost-Jerusalem, seit dem 13. Juni 2014, die unverhältnismäßige und wahllose Angriffe beinhalteten und zu schweren Verletzungen der Menschenrechte der palästinensischen Zivilbevölkerung führten, auch durch die jüngsten israelischen Militärangriffe auf dem besetzten Gazastreifen, der letzten in einer Reihe von militärischen Aggressionen Israels und Aktionen der Massenwegschließungen, Massenverhaftungen und der Tötung von Zivilisten in der besetzten Westbank,

– ernste Besorgnis über die kritische humanitäre Situation im Gazastreifen ausdrückend, darunter insbesondere die Vertreibung von Zehntausenden von palästinensischen Zivilisten, über die Krise im Zugang zu einer angemessenen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die fast 1 Million Menschen trifft, und über die umfangreichen Schäden an der Strominfrastruktur, was bedeutet, dass 80 Prozent der Bevölkerung Strom nur vier Stunden am Tag empfangen , und was die Bedeutung der Bereitstellung humanitärer Soforthilfe für sie und andere Opfer unterstreicht,

– die Einrichtung der palästinensischen Regierung des nationalen Konsenses am 2. Juli 2014 als einen wichtigen Schritt zur Versöhnung der Palästinenser begrüßend, die von entscheidender Bedeutung für das Erreichen einer Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Grenzen von vor 1967 und dauerhaften Frieden ist, und betonend, dass die Situation des besetzten Gaza-Streifen ist nicht nachhaltig gelöst wird, solange er geographisch, politisch und wirtschaftlich von der Westbank getrennt bleibt,

1. verurteilt schärfstens das Versagen Israels als Besatzungsmacht, seine verlängerte Besetzung des besetzten palästinensischen Gebiets zu beenden, einschließlich Ost-Jerusalem, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen;

2. verurteilt auf das Schärfste die weit verbreiteten, systematischen und groben Verletzungen der internationalen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die aus den israelischen Militäroperationen im besetzten palästinensischen Gebiet seit dem 13. Juni 2014 herrühren, vor allem die neuesten israelischen Militärangriffe auf den besetzten Gazastreifen, aus der Luft, zu Land und vom Meer, die unverhältnismäßige und wahllose Angriffe sind, einschließlich der Luftangriffe auf zivile Gebiete, die Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte in kollektiver Bestrafung sind, sie verstoßen gegen das Völkerrecht;

und verurteilt andere Aktionen, einschließlich derjenigen, die auf das medizinische und humanitäre Personals zielen, was ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden kann, direkt resultierend in der Tötung von mehr als 650 Palästinensern, die meisten von ihnen Zivilisten und mehr als 170 davon sind Kinder, die Verletzung von mehr als 4.000 Menschen und die mutwillige Zerstörung von Häusern, der lebenswichtigen Infrastruktur und öffentlicher Einrichtungen;

3. verurteilt jegliche Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, wo immer sie auftritt, einschließlich der Tötung von zwei israelischen Zivilisten als Folge des Raketenbeschusses, und fordert alle Beteiligten nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachzukommen und die internationalen Menschenrechte zu respektieren;

4. fordert eine sofortige Einstellung der israelischen Militärangriffe im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und ein Ende der Angriffe gegen alle Zivilisten, darunter auch israelische Zivilisten;

5. begrüßt die Initiative von Ägypten, die von der Liga der arabischen Staaten unterstützt wird, und fordert alle regionalen und internationalen Akteure auf, diese Initiative im Hinblick auf die Sicherung einer umfassenden Waffenstillstand zu unterstützen;

6. fordert, dass Israel, die Besatzungsmacht, unverzüglich und umfassend ihre illegale Schließung des besetzten Gaza-Streifen beendet, die aus sich heraus zur kollektiven Bestrafung der palästinensischen Zivilbevölkerung führt, unter anderem durch die sofortige, dauerhafte und bedingungslose Öffnung der Grenzübergänge für die humanitäre Hilfe, kommerzielle Güter und Personen, von und aus dem Gazastreifen, in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht ;

7. fordert die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, der internationalen Finanzinstitutionen und die zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie regionalen und interregionalen Organisationen, die dringend benötigte humanitäre Hilfe und Dienstleistungen für das palästinensische Volk in den Gazastreifen zu liefern, auch durch Unterstützung des Notfall-Appells vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten vom 17. Juli 2014;

8. äußert sich zutiefst besorgt über die steigende Zahl der Fälle von Gewalt, Zerstörung, Belästigung, Provokation und Aufstachelung gegen palästinensische Zivilisten, einschließlich der Kinder, und ihres Eigentums, durch extremistische israelische Siedler, die illegal in die besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalems eingeschleust wurden, und verurteilt auf das Schärfste die daraus resultierende Begehung von Verbrechen aus Hass;

9. äußert sich tief besorgt über den Zustand der palästinensischen Gefangenen und Häftlinge in israelischen Gefängnissen und Haftzentren, insbesondere nach der Verhaftung von mehr als 1.000 Palästinensern seit dem 13. Juni 2014 und fordert Israel, die Besatzungsmacht auf, unverzüglich alle palästinensischen Gefangenen, deren Inhaftierung nicht inÜbereinstimmung mit dem Völkerrecht, einschließlich aller Kinder und alle Mitglieder des palästinensischen Legislativrats;

10. unterstreicht die Bedeutung des Schutzes aller Zivilisten, betont das fortgesetzte Versagen Israels, die palästinensische Zivilbevölkerung im Rahmen ihrer Tätigkeit zu schützen, wie es das internationale Recht verlangt, und fordert in diesem Zusammenhang den sofortigen internationalen Schutz für die Palästinenser in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, dem humanitären Völkerrecht und dem internationalen Menschenrecht;

11. empfiehlt, dass die Regierung der Schweiz, in ihrer Funktion als Verwahrer der Vierten Genfer Konvention, sofort wieder die Konferenz der Hohen Vertragsparteien des Übereinkommens über die Maßnahmen zusammenruft, die sie in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ost-Jerusalems durchsetzen möchte, und deren Beachtung sie in Übereinstimmung mit dem Artikel 1 der vier Genfer Abkommen, unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Konferenz der Hohen Vertragsparteien vom 15. Juli 1999 und der Erklärung der Konferenz vom 5. Dezember 2001 durchsetzen soll;

12. ersucht alle relevanten Mandatsträger der Sonderverfahren, dringend Informationen über alle Menschenrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, entsprechend ihren jeweiligen Mandate zu suchen und zu sammeln und ihre Beobachtungen in ihren Jahresberichten an den Menschenrechtsrat zu berichten;

13. beschließt, dringend eine unabhängige internationale Untersuchungskommission zu entsenden, die von dem Präsidenten des Menschenrechtsrates ernannt werden soll, um alle Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem zu untersuchen, insbesondere diejenigen im besetzten Gazastreifen, die im Rahmen der militärischen Operationen seit 13. Juni 2014 erfolgt sind, ob vor, während oder danach, um die Fakten und Umstände von entsprechenden Rechtsverletzungen und der Verbrechen niederzuschreiben und die Verantwortlichen identifizieren, insbesondere , um Empfehlungen für Maßnahmen gegen Verantwortliche zu erstellen, alles mit Blick auf die Vermeidung und Beendigung der Straflosigkeit und auf die Gewährleistung, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, und über Mittel und Wege, um Zivilisten vor weiteren Übergriffen zu schützen und dem Rat auf seiner achtundzwanzigsten Tagung Bericht zu erstatten;

14. ersucht die Zusammenarbeit, gegebenenfalls von anderen zuständigen Organe der Vereinten Nationen mit der Untersuchungskommission für die Erfüllung ihrer Mission, und erbittet die Unterstützung des Generalsekretärs und Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in dieser Hinsicht, auch in Bezug auf das zur Bereitstellung aller administrativen, technischen und zur logistischen Unterstützung Erforderliche, um es der Untersuchungskommission und den Mandatsträgern besonderer Verfahren zu ermöglichen ihre Mandate schnell und effizient zu erfüllen;

15. ersucht den Hohen Kommissar, über die Umsetzung der Resolution Bericht zu erstatten, einschließlich über Maßnahmen zur Gewährleistung der Haftbarmachung für die schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, zu den Aufgaben des Menschenrechtsrats auf seiner siebenundzwanzigsten Tagung genommen;

16. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.

2. Sitzung, 23. Juli 2014

(Angenommen bei einer aufgezeichneten Abstimmung mit 29 zu 1 Stimmen, bei 17 Stimmenthaltungen.)

Die Abstimmung war wie folgt:

Ja – Stimmen: Algerien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Kongo, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Kuba, Äthiopien, Indien, Indonesien, Kasachstan, Kenia, Kuwait, Malediven, Mexiko, Marokko, Namibia, Pakistan, Peru, Philippinen, Russische Föderation , Saudi-Arabien, Sierra Leone, Südafrika, Vereinigte Arabische Emirate, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam

g e g e n : Vereinigte Staaten von Amerika

Enthaltungen: Österreich, Benin, Botswana, Burkina Faso, Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Gabun, Deutschland, Irland, Italien, Japan, Montenegro, die Republik Korea, Rumänien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland].“
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________

** In dem hochtrabenden UN-Dokument zur Umsetzung der Schutzverantwortung der „Vereinten Nationen“ kommt z.B. auf 35 Seiten das Wort „Ruanda“ 35 mal vor. Alle sonstigen „Brennpunkte“ der Welt vom Kosovo bis Südsudan werden in dem Papier zigfach erwähnt.

Nur ein Konfliktherd ist wie durch ein Wunder völlig ausgespart worden und wird verschwiegen: Israel : Palästina. Wer hat das Papier wohl endredigiert? Izaks? Vermutlich. Zugespitzt formuliert:

Der Topos „Schutzverantwortung“ (engl.: „Responsibility To Protect, R2P“) wurde von „Proisraelischen Völkerrechtlern“ wie H. Münkler et alii für die UN nur erfunden, um den US-/ UK-/ IL-Raubkolonisten eine winkeladvokatorische Rechtsgrundlage zu schaffen, damit die modernen Räuber und Piraten des Industriezeitalters in ölreiche Drittweltstaaten wie Libyen, Irak oder Syrien einfallen können und sich der dortigen Rohstoffe unter dem Deckmantel der „Humanität“ praktisch umsonst bemächtigen können.

Bei ihrer R2P-Propaganda lassen die ProIl-Wissenschaftler ihre eigene Mischpoke in Israel natürlich außen vor. Das Apartheidsregime in Tel Aviv samt unterdrückten Palästinensern wird in den entsprechenden R2P-Abhandlungen nicht erwähnt.

Die Worte „Israel“, Palästina, Westbank oder „Gaza“ kommen in dem o.a. tollen UN-Opus zur Schutzverantwortung (R2P) nirgendwo vor. Was für ein Zufall. Dafür steht das obige AgitProp-Machwerk der Mischpoke als eines der wenigen ins Deutsche übersetzten UN-Dokumente online auf der UN-Website des „deutschen“ UN-Sprachdienstes:

——————————————

„Vereinte Nationen“ A/63/677
Generalversammlung

Verteilung: Allgemein; Datum: 12. Januar 2009 (das ist zufällig auch das Herausgabe-Datum der UN-Resolution 1860, scusi!);

Original: Englisch; Dreiundsechzigste Tagung (Es tagt und tagt und will nicht heller werden, scusi!!)

Tagesordnungspunkte 44 und 107:

Integrierte und koordinierte Umsetzung und Weiterverfolgung der Ergebnisse der großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich und auf damit zusammenhängenden Gebieten
Weiterverfolgung der Ergebnisse des Millenniums-Gipfels“

——————————————————————-

Scusi meint zum UN-Projekt R2P: Wir erkennen die Melodie und wir sind verstimmt. Das ist wohl blanker Wissenschaftstourismus zum Abschirmen des israelischen Staatsterrorismus in Gaza. Das R2P – Projekt bitte sofort bei den UN einstampfen“! Scusi hat drei Vorschläge:

1. müssen die UN aus der babylonischen Gefangenschaft im US-Staat New York befreit werden und aus den USA in die neutrale Schweiz umgesiedelt werden;

2. sollte das anachronistische Regelwerk der UN (Vetorecht für WKII-Siegermächte usw. ?) umfassend demokratisiert werden.

3. Eine sozialverträgliche Verabschiedung des kompletten, proil-kontaminierten Führungspersonals in den UN-Teppichetagen muss umgehend beginnen. Die alten UN-Beamten – Ban ki Moon etc. – haben in Bezug auf Israel/Palästina erneut schwer versagt. Neue Köpfe braucht die UN-Welt.

Das zur Zeit noch von NSA-Wanzen und anderen kosmopolitischen ProIl-Bewohnern bis unters Dach versiffte UN-Gebäude am East-River in New York sollte nach dem völligen Neuaufbau der UN in der Schweiz als Symbol für den Fehlschlag der US-gelenkten, Supranationalen Diplomatie seit 1945, als drohendes Mahnmal gegen jede neokonservativ-kapitalistische Arroganz, Täuschung, Lüge, Scheinheiligkeit, Unfähigkeit, Raffgier, Mißbrauch, und Mißwirtschaft fungieren. Es ist schon jetzt für alle Völker ein Warnzeichen gegen die maßlose Korruption gekauften diplomatischen Personals.

Das alte UN-Hochhaus sollte angesichts eines in Zukunft vorurteilslos und unbestechlich zu führenden globalen Dialogs der Völker als schlimmer Fingerzeig wie demnächst das „One World Trade Center“ im zerfallenden New York der auseinanderbrechenden USA (Uneinige Staaten im Abgrund) für immer als Ruine leer stehenbleiben.


Gefunden bei: http://scusi.twoday.net/stories/948990862/#948991286