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Volksverhetzung gilt für Justiz nicht bei Beleidigung Deutscher

Türke darf Deutsche als »Köterrasse« bezeichnen, deren Lebensraum zu zerstören ist

Deutsche zu beschimpfen, gilt als juristisch unerheblich, entschied die Hamburger Staatsanwaltschaft – und wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Malik Karabulut zurück. Dieser sprach von einer »Köterrasse«, deren Lebensraum zu zerstören sei.

Foto: Hans/ pixabay.com

Keine Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft erlaubt die Bezeichnung von Deutschen als „Köterrasse“

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, beschimpfte die Deutschen unter anderem als „Köterrasse“. Der Fall wurde zur Anzeige gebracht. Doch die Staatsanwaltschaft Hamburg kann hinter Karabuluts Aussagen keine Volksverhetzung erkennen.

Der türkische Elternrat Malik Karabulut wurde wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen angezeigt. Wie die „Junge Freiheit“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die Anzeige nun zurückgewiesen.

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg hat Deutsche im Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als „Köterrasse“ beschimpft.

Nach der Armenien-Resolution im Bundestag – die den Völkermord an den Armeniern als Genozid einstuft – kam es zu dem Wutausbruch des Betriebswirtes, wie der NDR berichtete.

Karabulut schrieb auf Facebook: „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt und wir schweigen immer noch.“ Und: „Erhofft sich die Türkei etwas von dieser Köterrasse? Ihr nennt uns Verbrecher und wir sollen dazu schweigen. Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.“

Später entschuldigte sich der türkische Funktionär für seine Wortwahl.

 

Staatsanwaltschaft kann keine Volksverhetzung erkennen

Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann in Karabuluts Anti-Deutschen-Äußerungen aber keine Volksverhetzung erkennen.

Die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben, heißt es laut JF in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung „Deutsche“, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ abgrenzen ließen.

Demnach erkenne die Staatsanwaltschaft die Deutschen nicht als besondere Gruppe an. Denn bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handele es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen „Teil der Bevölkerung“.

Zudem seien Deutsche als Kollektiv „nicht beleidigungsfähig“, zitiert JF die Staatsanwaltschaft. Denn, bei Deutschen handele es sich nicht um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen. (so)

 

Quelle : http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/keine-volksverhetzung-staatsanwaltschaft-erlaubt-die-bezeichnung-von-deutschen-als-koeterrasse-a2059264.html

 

gefunden bei : http://www.freiewelt.net/nachricht/volksverhetzung-gilt-fuer-justiz-nicht-bei-beleidigung-deutscher-10070259/

 

Umstrittenes Urteil in Ludwigsburg Amtsgericht bestraft Helfer

Von Tim Höhn

Das Ludwigsburger Amtsgericht hat ein umstrittenes Urteil gefällt. Foto: Schweizer/Archiv
Das Ludwigsburger Amtsgericht hat ein umstrittenes Urteil gefällt.Foto: Schweizer/Archiv

Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilt einen jungen Mann, der einem Prügelopfer geholfen und dabei selbst jemanden verletzt hat. Dabei hatte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.

Ludwigsburg Er hat Zivilcourage gezeigt, einem Menschen in einer Notsituation geholfen – und wird bestraft. Das Amtsgericht hat am Donnerstag einen 22-jährigen Ludwigsburger zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil dieser im Juni 2015 in der Ludwigsburger Innenstadt einen Menschen verletzt hat. Das er dabei quasi in Notwehr handelte, ließ die Richterin unbeeindruckt, obwohl sogar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert hatte. Die Verteidigerin kündigte sofort nach der Verhandlung an, in Berufung zu gehen.

Denn die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte damals versucht hat, einem hilflosen Mann beizustehen, als dieser spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher attackiert wurde. Der Remsecker war vor der Gaststätte Kanone niedergeschlagen und dabei schwer verletzt worden. Während er auf dem Boden lag, wurde er umringt und offenbar weiter getreten – woraufhin der Angeklagte einschritt, die Angreifer wegschubste und das Opfer aus der Gefahrenzone brachte. Bei dieser Aktion habe auch er um sich geschlagen und eventuell jemanden getroffen, erklärte er vor Gericht. „Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten.“

Zahlreiche Zeugen stützen die Aussagen des Angeklagten

Dieser Ablauf wurde von zahlreichen Zeugen bestätigt. Auch das Opfer, der Mann aus Remseck, schilderte vor Gericht ausführlich, wie ihm der Angeklagte zur Hilfe geeilt sei. Die Staatsanwältin und die Verteidigerin kamen daher in seltener Einmütigkeit zu dem Ergebnis: Der 22-Jährige habe in einer Nothilfe-Situation gehandelt. Dass er dabei unabsichtlich jemanden verletzte, sei nicht zu bestrafen.

Die Richterin kam zu einem anderen Schluß. Zwar ließ sie die ursprüngliche Anklage – gefährliche Körperverletzung – fallen, verurteilte den 22-Jährigen aber wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung. Der Angeklagte ist somit vorbestraft, und es ist denkbar, dass er in einem Zivilprozess auf Schadensersatz verklagt wird. Das Urteil fußt darauf, dass er vor Jahren schon einmal wegen Körperverletzung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Vor allem aber wurde ihm zum Verhängnis, dass einer der Jugendlichen, die er bei seiner Rettungstat zur Seite gestoßen hat, dabei einen Kiefernbruch erlitt. Ob und inwieweit dieser Verletzte zuvor an der Attacke gegen den am Boden liegenden Verletzten beteiligt war, blieb unklar. Er behauptet, der Angeklagte habe ihm grundlos eine Faust ins Gesicht geschlagen – diese Angaben wurden jedoch von keinem der neutralen Zeugen gestützt.

Auch die Richterin zweifelt nicht daran, dass der Angeklagte tatsächlich helfen wollte, geht aber davon aus, daß er dabei weit übers Ziel hinaus geschossen ist. In ihren Worten: „Das Ausmaß dieser Nothilfe war so nicht erforderlich.“ Das ein Gericht eine Strafe verhängt, nachdem die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hat, ist eine Seltenheit. Wie es überhaupt selten vorkommt, dass die Anklagebehörde sich derart weit von der Anklage distanziert – weil damit immer das Eingeständnis verbunden ist, daß bei den Ermittlungen Fehler gemacht wurden. Tatsächlich wirft die Vorgehensweise der Polizei auch in diesem Fall Fragen auf. Verwunderlich sei diese gewesen, sagte die Verteidigerin, und auch die Staatsanwältin bemerkte mehrfach, sie sei irritiert angesichts mancher Entscheidung.

Der Helfer saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft

So wurde beispielsweise ein Mobiltelefon eines unmittelbar Beteiligten erst im Januar ausgewertet, weil die zuständige Polizei-Sachbearbeiterin krank war. Dabei befanden sich darauf Kurznachrichten, die belegen, daß der Angeklagte eher Helfer denn Schläger war. Dieser war, wegen vermeintlicher Fluchtgefahr, Mitte Dezember sogar in Untersuchungshaft genommen worden. Vor dem Haftrichter hatte er erneut betont, daß er damals nur eingeschritten sei, um Schlimmeres zu verhindern. „Auch er glaubte mir nicht.“

 

Quelle : http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittenes-urteil-in-ludwigsburg-amtsgericht-bestraft-helfer.0e912ce4-0806-486e-9f32-86239c65dee6.html

 

Gruß an die die trotzdem helfen
Kräutermume

Polizeibeamter durch Messerstiche tödlich verletzt

Beileid

Herborn: Nach einem Messerangriff auf zwei Polizeibeamte verstarb heute Morgen (24.12.2015) am Herborner Bahnhof ein 46-jähriger Polizeibeamter. Sein 47-jähriger Kollege und der 27-jährige Angreifer erlitten schwere Verletzungen.

Gegen 07.00 Uhr benötigte der Zugbegleiter eines Regionalexpresses Hilfe bei einem Fahrgast, der sich offensichtlich nicht kontrollieren lassen wollte. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen griff der Mann die beiden Polizisten unmittelbar an, nachdem sie den am Bahngleis stehenden Zug betraten. Die Polizisten versuchten den Angriff abzuwehren, hierbei kam auch eine Schusswaffe zum Einsatz. Der 46-Jährige Polizist erlitt tödliche Stichverletzungen. Sein 47-jähriger Kollege und der 27-jährige Angreifer werden derzeit mit schweren Verletzungen in Krankenhäusern behandelt.

Der Angreifer ist Deutscher und stammt aus dem Lahn-Dill-Kreis.

Die Staatsanwaltschaft und das Hessische Landeskriminalamt haben die Ermittlungen übernommen.

Netzplanet: Bei Biodeutschen wird immer der Name erwähnt, warum hier nicht?

 

Quelle : https://www.netzplanet.net/polizeibeamter-durch-messerstiche-toedlich-verletzt/

 

Mein Mitgefühl gilt den Hinterblieben dieses Polizisten – möge der Kollege überleben!
Kräutermume

Deutschland: Welle von Verbrechen durch Migranten, Polizei kapituliert