Schlagwort-Archive: Sanktionen

Mit anderen Waffen gegen Deutschland und Russland.

Warum hat sich Daimler-Benz wegen illegaler Absprachen selbst angezeigt? Glauben Sie im Ernst, dass die deutsche Autoindustrie als einzige auf der Welt betrogen hat – ganz im Gegensatz zu Amerikanern, Japanern, Koreanern und Franzosen, welche die US-Abgasnormen im Gegensatz zu den Deutschen mustergültig erfüllen?Diese Normen sind ohne einen Aufwand, der die Autos unverkäuflich macht, gar nicht zu erfüllen. Ihr einziger Zweck ist es, die technisch uneinholbar bessere deutsche Konkurrenz mit geheimdienstlichen Methoden kaputt zu machen.

 

Ja, die deutsche Autoindustrie hat illegale Absprachen getroffen, genauso wie es alle anderen Autobauer weltweit wohl auch tun. Als die General Motors Tochter Opel in einem Abgasskandal zu versinken drohte, verlief das schnell im Sande. Warum sind die deutschen Autobauer so dumm, sich im Gegensatz zu den anderen erwischen zu lassen? Nun, ca. 25 weltweit tätige US-Geheimdienste haben zwei Aufgaben: 1. Terrorinszenierung, wo immer es den eigenen Interessen dient und 2. Industriespionage. Die Geheimdienste wissen alles, die Frage ist nur, wen sie auffliegen lassen. Irgendjemand in Stuttgart hat erfahren, dass es jetzt die Deutschen trifft. Die Selbstanzeige ist der US-Kronzeugenregelung geschuldet. Der Konzern hofft so auf Straffreiheit in den USA.

 

Die deutsche Industrie wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die ihr aufgezwungenen Sanktionen gegen Russland. Das ist jetzt die Strafe. Russland wird durch die Sanktionen stranguliert, weil es sich weigert, sich zu verschulden. Deshalb ist es das freiste und souveränste Land der Welt. Die großen Investitionsfonds der Wall Street und der City of London verwalten Vermögen die weit größer sind als das Welt-Sozialprodukt und sie wissen nicht mehr, wohin mit dem Geld. Sie wollen Russland ausweiden und versuchen deshalb das Land mit Sanktionen in die Knie zu zwingen.

 

Und sie wollen die deutsche Autoindustrie günstig übernehmen. Mit horrenden zu erwartenden Strafen und Prozesslawinen treiben sie die Aktienkurse in den Keller. Insbesondere auf VW haben sie es abgesehen. Die Sperrminorität von Niedersachsen macht es zu einem quasi öffentlichen Unternehmen. Das ist gegen die Regeln des Shareholder Value Totalkapitalismus. 

 

Hastings Ismay, erster Generalsekretär der NATO, hat den Zweck dieses Bündnisses genannt: „Die Russen draußen, die Amerikaner drinnen und die Deutschen unten zu halten“. Ein Land, das die besten Autos der Welt baut und die weltbeste Industrie hat, ist nicht unten. Wenn das nicht korrigiert werden kann, wird die NATO nur noch gebraucht, um Russland zu erobern. Die Immigrationswaffe hält Deutschland unten und gefügig.

 

Es begann in den fünfziger Jahren mit der Anwerbung von Gastarbeitern, was die SPD damals bekämpfte. Südeuropäer ließen sich noch gut integrieren. Auf Betreiben der USA musste Adenauer aber türkische Gastarbeiter holen, weil die Türkei die Ostflanke der NATO schützt. Die aktuelle Einwanderungswelle aus Afrika und dem Nahen Osten entspricht Plänen von US Think Tanks vor fünfzig Jahren. Eine einfache Maßnahme hat die schlagartig begonnene Flüchtlingswelle im letzten Jahr ausgelöst: Die Tagesration für Essen in syrischen, jordanischen und türkischen Flüchtlingscamps wurde geviertelt. Die Leute sind schlicht verhungert. Vor 30 Jahren leitete Erich Honecker tamilische Flüchtlinge großzügig nach Westdeutschland durch. Die Flüchtlingsflut jetzt ist eine strategische Maßnahme, um Deutschland zu destabilisieren, „unten“ zu halten und als Beute seine Industrie zu übernehmen. Die Kanzlerin ist die eifrige Erfüllungsgehilfin dieser Strategie.

Wolfgang Berger

Quelle: https://www.business-reframing.de/2017/08/01/der-weltkrieg-3-0-beginnt/

Sozialgericht: Arbeitslose können sinnlose Maßnahmen ablehnen

Das Sozialgericht Leipzig hat ein wegweisendes Urteil zu Gunsten von Arbeitslosen erlassen. Verhandelt wurde, ob Arbeitslose jede von der Arbeitsagentur angeordnete Maßnahme hinnehmen oder mit Sanktionen rechnen müssen.

Im vorliegenden Fall klagte eine 61-jährige Frau aus Schkeuditz, die von der Agentur für Arbeit Oschatz betreut wird. In den Jahren 2005 bis 2014 war Monika M, die Diplom-Wirtschaftsingenieurin ist, ununterbrochen als Buchhalterin angestellt, bis sie betriebsbedingt ihren Job verlor. Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hat die Frau noch bis zum Frühjahr 2017.

Von der Arbeitsagentur Oschatz wurde die Arbeitslose zu einer Kompakt-Maßnahme verdonnert, in der sie Einblicke in verschiedene Jobs erhalten sollte.  So sollte sie in Holztechnik, Pflegehilfe, Metall, Farbe, Lager sowie Garten- und Landschaftsbau hineinschnuppern. Wie die diplomierte Ingenierin selbst sagt, empfand sie die Maßnahmen zu einer „künftigen Vogelhäuschen-Erbauerin“ oder Pflegehilfskraft als „reine Schikane“. Daher nahm sie an den besagten Kursen nicht teil, obwohl sie von der Arbeitsagentur verpflichtet wurde. Auch wies man seitens der Behörde ihre Widersprüche gegen diese Maßnahmen zurück. Schlußendlich wurde der Fall dann vor dem Sozialgericht verhandelt.

Vor Gericht hatte sie Erfolg. „Es ist gerichtsbekannt, daß für Buchhalter – sogar für angelernte – eine gute Arbeitsmarktlage besteht“, so das Sozialgericht in seiner Urteilsbegründung. Die Richter stellten fest, daß die von der Arbeitsagentur angeordnete Kompakt-Maßnahme die Eingliederung nicht vorantreiben würden. Nach Auffassung des Gerichts sei die Zuweisung der Buchhalterin in die genannten Maßnahmen als „rechtswidrig“. Die auferlegten Maßnahmen müssen zum Profil des Erwerbslosen passen.

Erstmalig hatte damit ein Sozialgericht entschieden, daß Erwerbslose sich nicht erst gegen etwaige Leistungskürzungen bzw. -sperrungen wehren müssen sondern bereits auch primär Rechtschutz gegen Sinnlos-Maßnahmen genießen, so der Anwalt der Schkeuditzerin, Sebastian E. Obermaier.

„Hätte ich mich nicht gewehrt und vor Gericht geklagt, wäre mir das Arbeitslosengeld I gesperrt worden“, so die 61-Jährige nach der Entscheidung. Mit ihrem Vorgehen möchte die Frau auch andere ermutigen, sich keine unpassenden und sinnlosen Maßnahmen von den Arbeitsagenturen aufdrängen zu lassen.

Entwürdigende Maßnahmen

Während sich die zuständige Arbeitsagentur nicht zum Fall äußerte, begrüßte die Leipziger Kirchliche Erwerbsloseninitiative die Entscheidung des Sozialgerichts. „Wir können bestätigen, daß die Zumutbarkeitsregeln oft sehr restriktiv gehandhabt werden – vor allem vom Leipziger Jobcenter“, erklärte die Leiterin Dorothea Klein. „Gerade ältere Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, empfinden es als entwürdigend, wenn sie im Aktivierungskurs lernen sollen, daß man pünktlich zum Dienst erscheint, wie man seine Körperpflege betreibt oder richtig kocht.“

Hartz IV Leistungsempfänger besonders betroffen

Die häufigsten Probleme und unsinnigsten Maßnahmen müssen leider Empfänger von Hartz IV Leistungen über sich ergehen lassen. So sind in den letzten Jahren Meldungen aufgetauscht, wonach Betroffene mehrfach nahezu identische Kurse machen mussten, immer wieder. Gerne werden Leistungsempfänger auch zu Motivationskursen geladen, wo sie sich beispspielsweise vorstellen müssen, was sie alles auf eine einsame Insel mitnehmen würden. Ebenfalls sind Fälle ans Licht gekommen, wo Hartz IV Empfänger zu Motivationszweckenfür mehrere Stunden ins Fitneßstudio geschickt wurden oder an Theaterspielen teilgenommen haben. Auch das Ausführen von Lamas ist mittlerweile auf der Liste der unsinnigsten Eingliederungsmaßnahmen durch die Jobcenter.

Wir können daher nur jedem Betroffenen raten, sich gegen völlig sinnlose Maßnahmen zu wehren und auf das persönliche Profil abgestimmte Eingliederungsmaßnehmen fordern. Das Urteil des Sozialgerichts Leipzig kann hier bereits als Grundlage genutzt werden und sollte beim Amt auch mit dem Aktenzeichen genannt werden.

Sozialgericht Leipzig – Az.: S 1 AL 251/15

 

Quelle : http://www.hartziv.org/news/20160816-sozialgericht-arbeitslose-koennen-sinnlose-massnahmen-ablehnen.html

 

Mutter wird durch Hartz IV Behörde obdachlos? JobCenter Gnadenlos zahlte keine Miete: Mutter und Kind droht jetzt Obdachlosigkeit

JobCenter Gnadenlos zahlte keine Miete: Mutter und Kind droht jetzt Obdachlosigkeit

15.06.2016

Nathalie (Name geändert) ist heute 22 und wohnt in Neustadt am Rübenberge. Sie ist von Hartz IV ebenso abhängig wie ihre Mutter und wird vom Jugendamt betreut, denn sie wuchs mit der Gewalt eines alkoholkranken Vaters auf. 2014 zog sie von ihrer Mutter aus, weil sie schwanger war, und die gemeinsame Wohnung mit der Mutter und ihrem 17jährigen Bruder zu klein war. Sie fand eine 70 qm Wohnung in Neustadt. Zuerst sagte das JobCenter, die Wohnung sei zu teuer und zu groß. Trotzdem bekam Nathalie die Wohnung, weil keine andere in Aussicht stand.


Bild: juefraphoto – fotolia

Das JobCenter sollte die Miete direkt an den Vermieter überweisen. Es zahlte die Mietkaution und die erste Miete. Das zweite und dritte Mal überwies das JobCenter aber keine Miete mehr; Natalie bekam Ärger mit dem Vermieter, fragte mehrfach beim JobCenter nach, und das erstattete die Miete rückwirkend.

Mehrere Monate überwies das Center jetzt die Miete, dann ging es wieder los. Das JobCenter zahlte nicht. Nathalie ließ sich zwei Mal schriftlich bestätigen, daß sie Anspruch auf die Mietzahlung hatte.

Dann kam nach circa einem halben Jahr ein Brief des JobCenters, daß die Wohnung zu groß sei, und sie sich deshalb eine neue suchen müsse. Dabei hatte das JobCenter anfangs die Wohnung gerade bewilligt, weil keine kleinere Wohnung zu einem günstigeren Preis zu finden war.

Nathalie suchte, aber fand keine Wohnung. Ihr Kind war inzwischen ein halbes Jahr alt. Das JobCenter teilte ihr jetzt mit, daß es die Miete für die 70 qm Wohnung nicht zahlen würde. Nathalie war eingeschüchtert und traute sich nicht, das JobCenter zu drängen.

Der Vermieter kündigte ihr und drohte mit dem Gerichtsvollzieher. Im April 2016 zog sie schließlich mit dem nunmehr fast zwei Jahre alten Kind zurück zu ihrer Mutter und ihrem Bruder.

Der Vermieter ist der gleiche, und er möchte Nathalie und ihr Kind aus der Wohnung bekommen. Er begründete dies mit einer Überbelegung. Die vier wohnen auf 54,6 qm in einer 2, 5 Zimmer Wohnung, Mutter und Sohn teilen sich ein Zimmer, Nathalie und ihr Kind das andere. Der Vermieter droht jetzt der Mutter als Mieterin mit der fristlosen Kündigung zum 1.7.2016, falls Nathalie und ihr Kind bis dahin nicht ausgezogen sind.

Weil Nathalie unter anderem einen Termin am Telefon falsch verstanden hatte, kürzte das JobCenter bereits ihre Bezüge, Sie sagte eine Schulungsmaßnahme des JobCenters ab, weil diese sich mit der Zeit überschneiden würde, in der sie voraussichtlich ihren Sohn von dem zukünftigen Kindergarten abholen müsste. Jetzt kürzte das JobCenter noch einmal, so daß Nathalie insgesamt 40 % weniger Bezüge bekommt.

Falls die junge Mutter nicht schleunigst eine Wohnung findet, und der Vermieter vor Gericht durchkommt, bleibt ihr und ihrem Kind nur die Obdachlosenunterkunft in der Moordorfer Straße in Neustadt / Poggenhagen. (ua)

 

Quelle : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mutter-wird-durch-hartz-iv-beoerde-obdachlos.php


EIGENER KOMMENTAR :

Hier herrschen Schildbürgergesetze….

Einer Mutter mit Kind wird ständig die Mietübernahme verweigert – um hinterher alles nachzuzahlen und wieder von vorne mit den Verweigerungen anzufangen…bis die junge Frau gekündigt wurde…
Unseren „ach so wertvollen zugereisten Fachkräften(in welchem Fach auch immer?!)“ werden pro „zugereister Fachkraft“ 700 € Miete – plus Strom, plus Gas, plus exorbitant erhöhtem Geld zum Lebensunterhalt, plus pro Kind 500 € „Kopfgeld“ zu dem Regelgeldsatz, eine 80 – sogar 100 qm Wohnung für eine Einzelperson mit bis zu einer Höchstmietzahlung von 1185,89 € monatlich  genehmigt !

WO leben wir? Ach ja… ich vergaß – die Mutter und ihr Kind sind Deutsche…. das erklärt so Einiges!!!!  

Armes Deutschland, WIE tief bist DU gesunken…

 

Gruß an Nathalie – ich drück die Daumen und appelliere an unsere deutschen kinderfreundlichen Vermieter, Nathalie zu helfen!

Kräutermume

 

 

Gastbeitrag – Sicherung der Patentrechte von Egon Tech

patent-egon

Aus dem Brief des Patentanwalts:

Lieber Herr Tech,

Wie geht es Ihnen? Es gibt Neuigkeiten bei Ihrem Patent. Vom europäischen Patentamt haben wir die beigefügte Mitteilung erhalten, dass kein Einspruch gegen Ihr Europäisches Patent EP 2 205 260 mit dem Titel: „Aminosäure-Mineral-Peptid-Komplex, insbesondere quantenmechanisch modifiziert, als Arzneimittel zur Behandlung von Demenzerkrankungen“ eingelegt wurde.

Dieses Patent hatten wir in 6 Ländern validiert, in denen im Mai die Jahresgebühren fällig waren. Damals hatten Sie entschieden mit der Bezahlung zu warten. Zur Erinnerung: Diese Gebühren können noch bis Oktober gezahlt werden, aber es wird monatlich teurer.

Vielleicht haben Sie jetzt eine Möglichkeit, die zur Zeit benötigten 3152,10 € bis Ende August zu besorgen.

Alles Gute für die nächste Zeit und herzliche Grüße

XXX

___________________________________________________________________________________________________________________________________

Lieber Ernie, liebe Tanja,

da Egon aus bekannten Gründen im Moment die Hände gebunden sind, möchte ich euch bitten einen Aufruf in euren Blogs zu machen, zur Sicherung von Egons Erfindung.

Wie Ihr seht, wurde gegen Egons Patent vom Patentamt kein Einspruch eingelegt, daraus ist ersichtlich, daß es sich um ein Arzeneimittel zur Behandlung von Demenz im “anerkannten” Rahmen handelt.

Um dieses Wissen nicht in falschen Hände gelangen zulassen möchte ich hiermit die Leser um einen Spendenaufruf bitten, da ab Oktober die fällige Begleichung der Jahresgebühr an diesem Patent für Egon abläuft.

Bis Ende August 2014 beläuft sich der fällig Betrag noch auf 3152,10 €- dieser Betrag erhöht sich Monat um Monat- im Oktober ist die letzte Möglichkeit zur Begleichung der Jahresgebühr.

Danke im Namen von Egon.

Wilfried

Größere Beiträge werden nach der Entlassung und Erfolg auch zurückgezahlt….!!!

.
Spendenkonto:
Wilfried Schoenke
Kontonummer: 100400521 BLZ: 15061618 Raiffa Seenplatte
Verwendungszweck: Spende für Egon/Anwalt
Iban DE03150616180100400521
BIC GENODEF1WRN

…danke an Wilfried

___________________________________________________________________________________________________________________________________
Anmerkung:

Egon hat sehr vielen Familien und Einzelpersonen kostenlos seine Erfindungen zur Verfügung gestellt, wenn offensichtlich ist, daß Diese dringend benötigt werden und die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind!!!
Wie in dem Brief oben steht:

” …da Egon aus bekannten Gründen im Moment die Hände gebunden sind, möchte ich euch bitten einen Aufruf in euren Blogs zu machen, zur Sicherung von Egons Erfindung.”

Möchten wir mithier unterstreichen, daß Egon kein Mensch ist der sich bereichern will – ebensowenig partizipieren wir an Egons Patenten und Erfindungen.

Uns allen geht es in aller erster Linie darum, daß dieses Wissen und diese Form der Hilfe weiterhin sichergestellt ist.

.

Gruß an alle Spender, an Egon und Wilfried

um es mit Egons Worten zu sagen: ” Der Schöpfung verpflichtet”

TA KI

Der Honigmann

gefunden bei : http://daserwachendervalkyrjar.wordpress.com/2014/08/22/gastbeitrag-sicherung-der-patentrechte-von-egon-tech/

Telefon darf auf „laut“ gestellt werden – Mithörender kann als Zeuge vor Gericht aussagen

 

Telefon darf auf „laut“ gestellt werden – Mithörender kann als Zeuge vor Gericht aussagen

ralfkeser

Quelle: Gegen-Hartz.de 19.06.2014
Telefon darf auf „laut“ gestellt werden
Mithörender kann als Zeuge vor Gericht aussagen

Wenn der Gesprächspartner in einem Telefonat darauf hinweist, dass er das Telefon laut stellt, kann dies weitreichende Folgen im juristischen Sinn haben. So ist es zulässig, einen Mithörenden als Zeugen vor Gericht zu benennen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 5 U 849/13). Über das Urteil berichten wir an dieser Stelle, da es insbesondere bei Telefonaten mit dem Jobcenter sinnvoll sein kann, einen Mithörer als Zeugen zu haben, da es immer wieder vorkommt, dass telefonische Aussagen des Servicecenters oder der Sachbearbeiter im Nachhinein abgestritten werden.

Mithörender Dritte muss nicht namentlich genannt werden
Im konkreten Fall wurde in einem Telefonat zwar der Hinweis gegeben, dass das Telefon zu einem bestimmten Zeitpunkt auf laut gestellt wird, jedoch war dem Gesprächspartner nicht bekannt, dass auch eine andere Person bei dem Telefon mithört. Das Landgericht Koblenz entschied deshalb, dass die Befragung des Mithörenden als Zeugen vor Gericht nicht zulässig ist. Das Gericht erklärte, dass der Kläger durch seinen Hinweis lediglich auf eine schlechtere Gesprächsqualität durch hörbare Hintergrundgeräusche hingewiesen habe.

Das Oberlandesgericht Koblenz beurteilte den Fall jedoch anders. Der Hinweis des Klägers habe einen „unverkennbaren Aussagegehalt“. Wenn die andere Partei keine Einwände gegen das Lautstellen des Telefons vorbringt, willigt sie damit auch ein, dass Dritte mithören können. Es sei nicht notwendig, den Mithörenden namentlich zu benennen, um diesen als Zeuge vor Gericht anzuhören. Für die Praxis bedeutet dies; wenn das Jobcenter anruft, öfter mal „auf laut“ stellen. (ag)

Nun mal ein bischen Geschichte – Hinfälligkeit des Österreichischen Staatsvertrages von 1955 ab sofort durch Verletzung der kodifizierten Neutralität

Interessantes YouTube von Heute. Panzertransporte durch Österreich.
 

http://www.youtube.com/watch?v=FC0_rT-Euns
 

Damit ist die im Staatsvertrag von 1955 kodifizierte Neutralität
Österreichs verletzt und der Staatsvertrag hinfällig !

http://www.geschichte-oesterreich.com/ereignisse/1955/staatsvertrag.html

Da Österreich genauso wie Deutschland über keinen ausgewiesenen
Friedensvertrag verfügt, ist Russland als Nachfolgestaat der
Sowjetunion theoretisch zur unangekündigten, sofortigen Wiederaufnahme
der Kampfhandlungen nach Haager Landkriegsordnung berechtigt

Die Erregung des Herrn Ewald Stadler war – auf
diesem Hintergrund – wohl noch stark kontrolliert !

Klare, unmißverständliche Botschaft : Die USA zündeln mit dem Weltkrieg !!!

<<<<<

Beschreibung: Danke Studio Nürnberg. Wir danken jenem Kla.tv-Zuschauer, der diese aktuelle Meldung einreichte: Der Redaktion des WDR und NDR-Info unterlief im „Mittagsecho“ am Dienstag, den 29. April gegen 13:10 h eine auffällige Panne: Der moderate Nachrichtenbeitrag über Gerhard Schröders Geburtstagsfeier mit Russlands Präsident Putin wird nach gerade mal einer Minute mitten im Lauftext plötzlich von einem weiteren Moderator unterbrochen. Brisant die Stelle, an der dieser Unterbruch vorgenommen wurde, denn bis hierhin hatte der Bericht ein für die derzeitige Medienstimmung ungewöhnlich positives, geradezu freundschaftliches Licht auf Putin und seinen in Deutschland als Altkanzler immer noch geschätzten „Männerfreund“ Schröder geworfen. Hier in etwa der verlesene Wortlaut: „… bei der Einladung ins russische St. Petersburg handelte es sich um einen Empfang des Energie-Unternehmens Nord Stream AG. […] Nachdem Putins Wagenkolonne vorgefahren war, gingen die beiden Männer aufeinander zu und umarmten sich herzlich […] Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Sellering war als Gast mit dabei, der betonte, man dürfe den Gesprächsfaden nach Russland in schwierigen Zeiten nicht abreißen lassen. Schröder kritisierte bei dem Treffen die massiven Fehler im Vorgehen der EU angesichts der Ukraine-Krise…“ — an dieser Stelle folgt plötzlich der „Schnitt“ durch eine auffällige Unterbrechung des Redaktionsmitarbeiters — Papiergeraschel — Dann kam ein Verweis — an die sicherlich allseits erstaunten Hörer — am Ende der Sendung werde das Thema nochmals aufgegriffen. Es folgen ausführlichere Berichte, unter anderem über den Türkeibesuch von Bundespräsident Gauck – mit einem kurzen Seitenhieb des Moderators auf Putin, der sich mit Erdogan ja immer blendend verstehe… Am Ende der Sendung kurz vor 14:00 Uhr dann tatsächlich nochmals ein kurzes Streiflicht zur Geburtstagsfeier in St. Petersburg, diesmal allerdings wieder typisch negativ gefärbt: Eine Moderatorin, die eigentlich über die Koalitionsgespräche in Bonn berichtet, greift empörte Kommentare der dortigen Regierungspolitiker auf, die Schröders Verhalten als völlig unangemessen verurteilen. Inhaltlich folgt kein Satz mehr über Schröders Äußerungen zum Fehlverhalten der EU — wen wundert`s, schließlich hatten die EU und die USA erst am Tag zuvor die Sanktionen gegen Russland verschärft. Da passt es natürlich gar nicht ins strategische Konzept, wenn auf solch fahrlässige Weise positiv oder gar liebenswürdig über Putin berichtet wird. Umarmen also verboten. Und Kritik am Vorgehen der EU ist sowieso tabu . Auf WDR 5.de oder NDR-Info sucht man später jedenfalls vergeblich nach dem live unterbrochenen Positiv-Bericht. So sieht Zensur im deutschen Rundfunk mittags kurz nach 1 aus. Doch waches Zuhören oder Zuschauen lohnt sich, denn die Medienbetreiber entlarven sich selbst in ihren wahren Absichten immer öfter vor dem Studio-Mikrofon oder vor laufender Kamera — das ist die eigentliche gute Nachricht! Schön, wenn Sie morgen wieder dabei sind. Guten Abend.

 Quelle:
– „Das Mittagsecho“ auf WDR 5 und NDR-Info, 29.04.14 um 13:05 h https://www.youtube.com/watch?v=WSrikG59oH4

Textauzug und gefunden bei:

www. Volksbetrug.net/

Kriegsgefahr in Europa: EU-Schulz warnt vor Eskalation der Krim-Krise

Originalquelle: http://www.t-online.de/nachrichten/special…urueck-in-europa-.html

Gesehen bei: http://www.crash-news.com/2014/03/21/kriegsgefahr-europa-eu-schulz-warnt-vor-eskalation-der-krim-krise/

Zitat EU Schulz:

Zitat Schulz EU
 

Die westlichen Kriegstreiber scheinen vor Begeisterung über ihren Propagandaerfolg in ekstatische Höhenflüge zu verfallen, denn inzwischen können sie die Öffentlichkeit bereits mit Warnungen vor einem möglichen Krieg in Europa beglücken. Gleichzeitig stellen sie sich als die einzigen Retter vor dieser Katastrophe hin – ein Lügenschauspiel der Extraklasse.

Der mit Abstand unsympathischste Europäer, namentlich der Führer des Europaparlamentes Martin Schulz, warnt seine Untertanen jetzt ganz offen vor der Gefahr eines Krieges auf unserem Kontinent. Niemand solle sich in Sicherheit wiegen, bloß weil es so lange keinen großen Krieg mehr auf diesem Boden gab, sagte er sinngemäß.

Schuld daran sind gemäß Schulz und seinen Kollegen der westlichen Regierungen allein die bösen Russen, welche es scheinbar wagten, gegen das Völkerrecht zu verstoßen. Schließlich könne niemand einfach daherkommen und ein freies Land oder einen Teil davon ungefragt annektieren. So zumindest behaupten es diese Politikdarsteller sowie sämtliche Medien in ihrem üblichen gleichgeschalteten Einheitsmeinungs-Propagandabrei.

Angeblich soll das Referendum auf der Krim gegen das Völkerrecht verstoßen. Doch die Wahrheit ist, die Krim ist nicht etwa gewaltsam oder hinterrücks und heimtückisch annektiert worden, wie beispielsweise der Sturz der demokratisch gewählten Regierung in Kiew ablief, sondern per freier Volksabstimmung hat sich der einzig dazu legitimierte Souverän, das Volk der Krim nämlich, mit großer Mehrheit für diesen Schritt des Beitritts zu Russland ausgesprochen.

Was ist daran so schwer zu verstehen, liebe Frau Merkel und liebe Hofpropagandisten der gleichgeschalteten Medien? Was sagt dazu denn eigentlich die von diesen Politikern ständig bemühte UN in ihrer Charta der Vereinten Nationen? Dort finden wir in Artikel 1:

Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

[…]

2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;

 

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hier steht schwarz auf weiß, dass die Völker das Recht auf Selbstbestimmung haben. Also war der Vorgang zur Abstimmung auf der Krim zweifelsfrei legal und rechtlich legitim. Niemand anders als das jeweilige Volk selbst hat das Recht, über sein eigenes Schicksal abzustimmen. Das ist nicht nur zwingend logisch, sondern sagt eben selbst die UN Charta in aller Deutlichkeit.

Wieso sämtliche Medien diese Tatsache verschweigen, ist eigentlich unglaublich. Sitzen dort nur noch Abschreiber und Amateure? Trauen sich die Journalisten einfach nicht mehr an die Wahrheit heran, weil sie sonst mit persönlichen Konsequenzen und Nachteilen rechnen müssten? Oder glauben diese Schreiberlinge ihren eigenen, widerlichen Lügenmüll am Ende etwa auch noch selbst?

Während die politische Kaste völlig unbehelligt von der ehemals vierten Macht im Staate weitab von jeder Rechtsstaatlichkeit immer neue Sanktionen gegen Russland beschließt, treibt sie Europa und damit hunderte von Millionen Bürgern gezielt in einen Wunschkrieg, um einerseits von ihren selbstgemachten Problemen abzulenken und andererseits, um endlich ihre Neue Weltordnung aufzurichten – nachdem sie allerdings zuvor noch schnell die Welt in Schutt und Asche gelegt haben.

So dumm kann niemand sein, all diese Offenkundigkeiten zu übersehen. Laut rufen diese Politverbrecher “haltet den Dieb”, während ihnen gleichzeitig die gestohlenen Geldbündel aus sämtlichen Taschen purzeln. Mit ihren scheinheiligen Sanktionen erreichen sie nur eines: Die immer stärkere Eskalation auf beiden Seiten. Noch sind es nur ein paar Beschränkungen für Personen und den Handel, doch schon bald könnten die Grenzen komplett dicht gemacht und die gegenseitige Kommunikation vollständig auf Eis gelegt sein.

Was danach kommt, wissen wir aus der Geschichte. Diese Verbrecher in den obersten Etagen der Regierungen und die Herrschaften in den Hinterzimmern sind gerade wahrhaftig dabei, einen neuen Krieg vom Zaun zu brechen. Ihre Lügen sind dabei offensichtlich, doch die Medien schauen weg, decken und stärken diese widerwärtige Propaganda auch noch.

 

In Anbetracht der katastrophalen Lage in der Wirtschaft und im Finanzsystem liegt den westlichen Führern natürlich sehr daran, einen Schuldigen für den zwangsläufig kommenden und gezielt geplanten Zusammenbruch zu finden. Dafür kommt ein bisschen Kriegsgetrommel natürlich gerade recht. Aber es ist durchaus möglich, dass diese selbsternannten Zauberlehrlinge am Ende die Kriegsgeister nicht mehr loswerden, die sie riefen.