Alternativtitel: Wenn eine 90-jährige für ihre Meinung ins Gefängnis wandert und schwerkriminelle Migranten auf freien Fuss bleiben
Das im Rechtsstaat Deutschland seit Amtsantritt Angela Merkels im Lande vieles verquer läuft, schreckt seit geraumer Zeit die Menschen auf. Googles automatische Wort – Vervollständigung fördert für die Bundesregierung unbequemerweise eine Wahrheit ans Licht, denen sich in Internet-Zeiten selbst Regime und Diktaturen kaum entziehen können. „Rechtsbrüche Merkel“ und „Rechtsbrüche Bundesregierung“ werden von Googles Suchmaschine entsprechend der Häufigkeit an Suchanfragen, automatisiert an vorderster Stelle gestellt. – Und in der Tat gibt es über den Rechtsstaat Deutschland seit einigen Jahren nicht viel positives zu vermelden. Nur wenige Jahre nach Amtsantritt Angela Merkels, machte die Bundeskanzlerin deutlich, was sie von Gesetzen und Rechtsstaatlichkeit hält. Mit dem sog. Rettungsschirm (ESM) für EU- Großbanken in der EU, bricht die Bundesregierung z.B. ganz ungeniertdas deutsche Grundgesetz, aber auch EU-Verträge. Das Bundesverfassungsgericht musste her, um den Schaden zu begrenzen.
Wenn die parlamentarische Demokratie für Machenschaften wie in einer Diktatur missbraucht wird – ESM und Fiskalpakt gehen weit über die Grenzen des Grundgesetzes hinaus:
Der Artikel 23 weist darauf hin, dass die Bundesrepublik nur in einer Europäischen Union mitwirken darf, die sich demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen und Prinzipen verpflichtet fühlt und einem dem Grundgesetz im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz aufweist. Das Grundgesetz schützt die Bundesrepublik insbesondere vor der Aufgabe seiner eigenen Staatlichkeit. Die von der Bundesregierung angestrebte Aufgabe der Staatlichkeit, ist aber nur im Rahmen einer neuen Verfassung nach Artikel 146 möglich, die von der verfassungsgebenden Gewalt, also dem Volk, beschlossen werden kann.
Mit diverses Grundsatzentscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht diese Vorgaben des Grundgesetzes konkretisiert, zum Beispiel in den Urteilen zum Vertrag von Maastricht, zum Vertrag von Lissabon und natürlich auch zum europäischen Rettungsschirm. Bisher hat es alle Verträge im Wesentlichen passieren lassen, jedes Mal aber die Grenzen des Grundgesetzes konkreter definiert und dabei die Beteiligungsrechte des Parlamentes gestärkt. Es hat auch entschieden, dass dem Deutschen Bundestag Aufgaben und Befugnisse von substanziellem Gewicht erhalten bleiben müssen. Dadurch soll nach Ansicht der Verfassungsrichter, dass Wahlrecht der Bürger vor seiner „Entkernung“ geschützt bleiben.
Doch was nützt eine demokratische Wahl, wenn das zu wählende Parlament nur noch wenig zu entscheiden hat? In der Entscheidung zum Rettungsschirm hat das Gericht diese grundsätzlichen Erwägungen nun für den Bereich der Finanzbeziehungen konkretisiert. Die Bundesrepublik darf keine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten übernehmen, das heißt, dass eine Vergemeinschaftung von Schulden mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
Wie auch in Irland sollte jede Abgabe von Souveränitätsrechten an die Europäische Union oder an internationale Organisationen nur dann möglich sein, wenn das Volk in einem Referendum zustimmt. Die Abgeordneten des Bundestages aber, klammern sich in ihrer Ängstlichkeit um den Verlust von Posten und Diäten, lieber an das Monopol der repräsentativen Demokratie und schieben ihre eigentliche Verantwortung dem Volk gegenüber, zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ab.
Merkel-Regime im humanitären Gewand – Völkerrechtsbruch der Bundesregierung in Syrien
Das Gutachten des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass völkerrechtliche Repressalien „grundsätzlich unzulässig“ seien. Dies gelte auch, wenn eine Regierung zentrale Normen des Völkerrechts verletzt habe, im Extremfall sogar bei Kriegsverbrechen. „Die Verletzung einer Völkerrechtsnorm durch einen Staat begründet keinen ‚Blankoscheck für unilaterale Zwangsmaßnahmen‘ seitens einer ‚Koalition der Willigen‘ „, ist im Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes nachzulesen. Die Luftangriffe widersprachendem völkerrechtlichen Gewaltverbot und stellen sich „im Ergebnis als unverhohlene Rückkehr zu einer Form der – völkerrechtlich überwunden geglaubten – bewaffneten Repressalie im ‚humanitären Gewand‘ dar. Eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, denn diese unterstützt ganz offenkundig den Völkerrechtsbruch und führt somit internationale Verträge ad absurdum.
Staats -und Völkerrechtsthema selbst für manch Staatsrechtler in Deutschland zu heiß
Erst vor kurzen wandte sich unsere Redakteurin Mariah Drechsler über das Anwalts-Vermittlungs-Portal „anwalt.de“ an den jungen Staatsrechtler Dr. Timo Hohmuth aus Hamburg und stellte Fragen zu Artikel 146 GG und auch der unserer Ansicht nach völkerrechtswidrigen Kriegsbeteiligung der Bundesregierung in Syrien. Auch auf Nachfrage erhielten wir leider weder Rechtsauskunft, noch eine Antwort. „Sehr geehrte Frau Drechsler, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass bei Ihnen bis heute keine Rückmeldung seitens der Kanzlei eingegangen ist. Leider haben wir keinen Einfluss darauf, ob und wann die Anwälte sich bei Ihnen melden.“ (anwalt.de) Wir wissen nicht ob der junge Staatsrechtler die Anfrage trotz Rückfrage erhalten hat, oder aber einen möglichen Knick in seiner juristischen Karriere befürchtete. Gerne hätten wir seine Stellungnahme gelesen.
Rechtsbruch Massenmigration: Rechtswidrige Öffnung der Grenzen und Schleusung von Wirtschaftsflüchtlingen, die Deutschland Terror, und Massenkriminalität bescheren.
Am 14. Februar 2017 traf das Oberlandesgericht in Koblenz eine Entscheidung im Fall eines 19 Jahre alten Gambiers, der 2016 illegal nach Deutschland eingereiste.
In der Urteilsbegründung stellte fas OLG fest:
„Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. […] Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Verfassungsbeschwerde 2015 wurde von zehntausenden Deutschen ideell und materiell unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde bereits nach nur drei Wochen zurück und weigerte sich zu verhandeln.
Anträge von Prof. Dr. Schachtschneider:
Es wird beantragt festzustellen:
I 1. Die Maßnahmen der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, Asylbewerber und Flüchtlinge so gut wie unbegrenzt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu lassen und diese nicht unverzüglich, nachdem sie das Gebiet Deutschlands betreten haben, zurückschieben zu lassen, verletzen die Souveränität im Kern der Verfassungsidentität Deutschlands und die Rechtsstaatlichkeit als Element der Verfassungsidentität Deutschlands und somit die Freiheit der Bürger der Bundesrepublik Deutschland und der Beschwerdeführer und das Recht der Bürger Deutschlands und der Beschwerdeführer auf Wahrung ihrer Souveränität aus Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 38 Abs. 1 GG und das Recht der Bürger Deutschlands und der Beschwerdeführer auf rechtliche Gesetzlichkeit der Ausübung der Staatsgewalt aus dem durch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG geschützten und durch Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 38 Abs. 1 GG als Element der Verfassungsidentität verfassungsbeschwerdefähig geschützten Rechtsstaatsprinzip.
2. Die Maßnahmen der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, Asylbewerber und Flüchtlinge so gut wie unbegrenzt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu lassen und diese nicht unverzüglich, nachdem sie das Gebiet Deutschlands betreten haben, zurückschieben zu lassen, berechtigen alle Deutschen und damit auch die Beschwerdeführer auf Grund des Art. 20 Abs. 4 GG zum Widerstand und verpflichten das Bundesverfassungsgericht, Abhilfemaßnahmen anzuordnen.
3. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wirksam gegen illegale Einreise und illegales Eindringen von Ausländern gesichert werden, notfalls durch Grenzanlagen, die ein illegales Betreten des Staatsgebiets ausschließen.
4. Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und die Bundesregierung der
Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die Ausländer, die sich illegal auf Grund der illegalen Einreise oder des illegalen Eindringens nach Deutschland illegal in Deutschland aufhalten, unverzüglich Deutschland verlassen und wenn nötig abgeschoben werden.
II
Als Maßnahme anderer Abhilfe gemäß Art. 20 Abs. 4 GG werden die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, und die Bundesregierung für den Politikbereich der Grenzsicherung und des Ausländeraufenthaltsrechts von der Amtsführung enthoben und bis zur Neuwahl des Bundestages im Jahre 2017 durch einen Sequester ersetzt.
III
Einstweilig wird angeordnet:
1. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland sowie die Bundespolizei werden verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wirksam gegen illegale Einreise und illegales Eindringen von Ausländern gesichert werden, notfalls durch Grenzanlagen, die ein illegales Betreten des Staatsgebiets ausschließen.
2. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland sowie die Regierungen der Länder und zuständigen
Polizeidienststellen werden verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die Ausländer, die sich
illegal auf Grund der illegalen Einreise oder des illegalen Eindringens nach Deutschland
illegal in Deutschland aufhalten, unverzüglich Deutschland verlassen und wenn nötig
abgeschoben werden.
3. Notfalls wird beantragt, die bereichsweise Suspendierung der Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, und der Bundesregierung von den Amtsbefugnissen im Bereich der
Grenzsicherung und des Ausländerverwaltung anzuordnen und deren Amtsbefugnisse im Bereich der Grenzsicherung und des Ausländerverwaltung auf einen Sequester zu übertragen.
Last, but not least: Ursula Haverbeck – Ladung zum Strafantritt für eine zweijährige Freiheitsstrafe für die ganz persönliche Meinung
Ursula Haverbeck bestreitet Ihrer Ansicht nach aus guten Gründen den Holocaust in der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Das ist zumindest nach den Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland eine unbestreitbare Straftat. Frau Haverbeck wird in diesem Jahr 90 Jahre alt und war weder KZ-Wärterin in der nationalsozialistischenZeit, oder hat Unrecht an Menschen begangen. Sie hat als Zeitzeuge der NS-Herrschaft ausschließlich ihre ganz persönliche Meinung. Dafür muss die betagte Dame jetzt für zwei Jahre in die Haftanstalt, während z.B. Serienvergewaltiger und Mörder aus Angela Merkels Migrantenstrom, immer öfters, auf freien Fuss bleiben. Wir wollen hier nicht kommentieren ob Frau Haverbeck in ihrer Einschätzung über die damalige Zeit richtig oder falsch liegt. Wir wollen Sie vielmehr fragen, ob es das heutige politische System ist, was Sie sich tatsächlich wünschen und in dem auch Ihre Kinder eine Zukunft finden sollen?
Kräutermume sagt danke!
EIGENER KOMMENTAR :
…tja, und wenn man bedenkt, daß die EU den § 130/ Nationalsozialistische Symbole – schon seit 2005 abgeschafft bzw. aufgehoben hat und alle „Staaten“ aufgefordert hat,sie zu löschen und sofort umzusetzten….taten sie, nur die Merkelsche Vereinigung nicht…. Norwegen hat seit 2011 wieder die Swastika…
Wie gesagt : EU-Recht bricht Staaten,-und Landesrecht….und nun gibt es seit gestern ja auch keine „Deutschen“ mehr, sondern es gibt hier in Absurdistan Merkelland nur noch „Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund“…ein Schelm, wer Böses dabei denkt….
Desweiteren STEHT es dort an der Tafel angeschlagen, daß die „Gaskammern“(bzw. die Öfen) erst nach Ende des Krieges gebaut wurden….noch Fragen….???
Die Welt lacht über Dummdeutsch…lesen kann mn es überall, doch nur „Menschen mit Migationshintergrund – die erst kurz hier Lebenden“, dürfen das sagen…