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Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Polizisten aufgepasst

 

Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.

Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.

Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.

Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.

Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.

Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.

Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.

Das Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muß wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.

Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.

Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?

Die Polizei? Gerichte? Richter?

Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?

Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.

Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:

 

Firma Polizei

 

Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma POLIZEI, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.

Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.

Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.

Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).

Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!

Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültigAbgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.

Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.

Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.

Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.

Nun stellen wir uns mal vor, daß alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.

Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.

Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.

Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!

Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:

Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.

Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.

Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?

Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.

Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!

Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, daß wir mal zum Spaß annehmen, daß alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.

Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.

 

Polizei aufgepasst – BVwVfG 44 - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Es ist zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!

Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!

Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!

Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!

Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)

Das ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:

 

 

Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!

Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.

Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.

Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, daß sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie mißbraucht werden.

Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig:

„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muß nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!

Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!

Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.

Das Angestellte der Firma POLIZEI sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.

Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).

„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.

Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.

Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.

Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).

Das Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.

„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:

“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)

Das Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!

BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!

Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Alles klar, Herr Kommissar?

 

 

Quelle : https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/09/04/polizei-aufgepasst-bvwvfg-%c2%a7-44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes/


EIGENER KOMMENTAR :

Unsere damaligen Polizei-BEAMTEN „SCHUTZMÄNNER/FRAUEN“ –  „Hüter des Gesetzes – der Bewahrer für RECHT und ORDNUNG“ in Deutschland gibt es so nicht mehr…Das ist sehr schade, denn damals sah man zu unserer Polizei auf, man konnte ihnen trauen, sie halfen wo Not an Mann war, sie waren MENSCHEN mit HERZ und hatten GEHIRN (welches sie uneingeschränkt selbständig nutzten!), EHRE, CHARAKTER und RÜCKGRAT! Es war DER Beruf – der Traum eines jeden Jungen (neben Feuerwehrmann), denn man sorgte für die SICHERHEIT der Menschen, dafür, daß GESETZE EINGEHALTEN wurden, dafür, daß die ORDNUNG im Land GESICHERT und BEWAHRT wurde…Was ist nur daraus geworden???

Einige der (FIRMA) POLIZEI-ANGESTELLTEN der heutigen Zeit sind noch so… einige kommen aus humanitärer Sicht wieder dahin – doch die meisten dieser heutigen ANGESTELLTEN der FIRMA POLIZEI sind extrem gewaltbereit, hochgradig aggressiv, ohne Ehre, ohne Charakter, ohne Rückgrat, ohne Herz doch dafür mit Schlagstock, Reizgas, Pfefferspray und anderen menschenunwürdigen Dingen zur UNTERGRABUNG dessen, wofür diese Menschen einmal gestanden haben!

ICH spreche hier nun von MENSCH zu MENSCH mit denen, die diesen Beruf gewählt haben:

ICH weiß, welchen ANFEINDUNGEN ihr in eurem Beruf ausgesetzt seid, iCH weiß, daß ihr untereinander GEMOBBT, GEZWUNGEN und TERRORISIERT werdet, wenn ihr für UNS – für das deutsche Volk und jedem anderen Menschen der hier lebt, GERECHTIGKEIT und ORDNUNG walten laßt…

Ich weiß, daß man euch die DAUMENSCHRAUBEN angelegt hat, iCH weiß, daß man euch einen MAULKORB umgetan hat, iCH weiß, daß ihr GEZWUNGEN werdet, die FÜßE RUHIG zu halten, wenn es um Deutsche geht… doch fragt EUCH einmal selber :

„was würde ICH tun, wenn es mein Kind, meine Frau, meine Familie ist? WAS denkt IHR, würdet IHR tun, wenn es IHNEN passiert? WIE würdet IHR reagieren, wenn man SIE MISSBRAUCHT, ANGRABSCHT, VERGEWALTIGT, ZUSAMMENSCHLÄGT, BELÄSTIGT oder ERMORDET????
Würdet IHR TATENLOS GLEICHGÜLTIG zusehen und VERSTÄNDNIS für die „ach so armen, gequälten und ach so schlimm traumatisierten (durchtrainierten, jungen, gesunden und kräftigen) Fluchtmännern“ haben??? Was, wenn man EUCH all dieses zerstört, nur weil IHR UND EURE KOLLEGEN alle WERTE, die einen MENSCHEN AUSZEICHNEN, abgelegt haben?! WÜRDET IHR DAS GUT FINDEN UND IHNEN NOCH RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG entgegenbringen?!“

Ihr steht jeden Tag, an dem IHR Euren Dienst beginnt, mit beiden Beinen im Knast, denn IHR HAFTET für all das, was IHR in dieser Zeit tut… nicht Euer Vorgesetzter, nicht der Dienststellen-Leiter, nicht der FIRMENCHEF, der POLIZEI-PRÄSIDENT – IHR UND NUR IHR ALLEINE MIT EUREM PRIVATVERMÖGEN!!! Noch nicht einmal Euer DIENSTAUTO ist versichert!

IHR SEID MENSCHEN – KEINE SKLAVEN!

Fangt endlich an, Euer Gehirn zu nutzen und zu benutzen, das hat man Euch nicht als Hohlraumfüllung des Schädels mit auf dem Lebensweg gegeben, sondern um selbständig Entscheidungen zu treffen, dafür, daß IHR BEWUßT unterscheiden könnt zwischen RICHTIG und FALSCH.
IHR habt JEDE SEKUNDE EUERES LEBENS DIE WAHL – WÄHLT GUT und wählt mit EUREM HERZEN und EUREM VERSTAND! Ihr solltet wissen, daß man EUCH an EUREN TATEN erkennt und NACH EUREN TATEN beurteilt sowie behandelt.

Wer achtsam, respektvoll und humanitär handelt, bekommt gleiches zurück – wie Ihr es in den Wald (ins Universum, ins morphogenetische Feld und den Herzen) reinruft, so schallt es wieder daraus – und dieses gleich Millionenfach zurück…

Die SKLAVENTREIBER gehen, werden ausgewechselt… zurück bleibt IHR – und IHR müßt all dieses verantworten, was IHR WILLENLOS AKZEPTIERT und AUSGEFÜHRT habt !

IST ES DAS WIRKLICH WERT???? IHR setzt jeden Tag Euer LEBEN ein! FANGT AN ZU DENKEN – UND DANN HANDELT ENDLICH WIE MENSCHEN, DENEN MAN RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG zollen kann und muß!
MENSCHEN, die EHRE, CHARAKTER, RÜCKGRAT, VERSTAND und HERZ haben…

WERDET ENDLICH WIEDER MENSCHEN statt WILLENLOSE, HERZLOSE SKLAVEN,  BEFEHLSEMPFÄNGER UND BEFEHLSAUSFÜHRER!!!

Ich will endlich wieder zu Euch aufschauen können ohne Angst vor Euch haben zu müssen!

Gruß Kräutermume

 

 

„Wir verkaufen die Öffentlichkeit für dumm“: Polizei meldet nur Bruchteil der Flüchtlinge

Weil sich Ungarn abschottet, verzeichnet Kroatien als neues Transitland Flüchtlingsrekorde. Auch in Deutschland und Österreich kommen trotz der Grenzkontrollen weiter täglich zahlreiche Flüchtlinge an. Lesen Sie die aktuellen Entwicklungen der Flüchtlingskrise im News-Ticker von FOCUS Online.

  • Flüchtlingsgipfel bringt Einigung in Finanzierungsfrage
  • Deutschland will Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklären
  • EU-Innenminister einigen sich auf Verteilung von 120.000 Flüchtlingen
  • De Maizière will Asylverfahren bereits an den Landesgrenzen

Die Bundespolizei informiert die Öffentlichkeit nur über einen Bruchteil der festgestellten Flüchtlinge. Das berichtet „Spiegel Online“ unter Berufung auf interne Unterlagen des Bundesinnenministeriums. Demnach hätten Polizisten in Bayern von Montag bis Donnerstag der vergangenen Woche insgesamt etwa 32.000 Personen aufgegriffen. Diese Zahl meldete der Bundespolizei-Einsatzabschnitt München an die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit nach Potsdam. Doch der Öffentlichkeit seien für den Zeitraum lediglich rund zehntausend illegale Einreisen gemeldet worden, berichtet „Spiegel Online“.

„Wir verkaufen die Öffentlichkeit für dumm“, sagte „Spiegel Online“ zufolge ein hochrangiger Bundespolizist aus dem Freistaat. Das Präsidium der Bundespolizei wehre sich gegen den Vorwurf. Es sei nicht möglich, „alle Migranten zu registrieren“. Es würden nur die von ihr vollständig erfassten Flüchtlinge vermeldet.

Ein Vertreter der Bundespolizei habe in einer internen Telefonschalte mit anderen Sicherheitsbehörden jedoch Probleme eingeräumt, so der Bericht: Man behandele „aufgrund des zeitlichen Aufwands und rechtlicher Begrenzungen“ lediglich ein Drittel der kontrollierten Personen „erkennungsdienstlich“. Nur diese müssten Fingerabdrücke abgeben, würden fotografiert und gemessen. Der Rest werde mehr oder weniger im Schnellverfahren in die Erstaufnahmeeinrichtungen geschickt.

CDU-Innenexperte Bosbach zur Flüchtlingskrise: „Wir verlieren den Überblick“

16.34 Uhr: Die Flüchtlingskrise droht, außer Kontrolle zu geraten, warnt CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. „Bislang sprechen wir immer zu Recht von einer großen Herausforderung. Aber wir gehen mit Riesenschritten in Richtung Überforderung„, sagte er der Huffington Post. „Es besteht die Gefahr, dass wir den Überblick darüber verlieren, wer sich auf welcher Rechtsgrundlage wo in Deutschland aufhält.“ Bosbach spricht von Menschen, die sich unerkannt im Land aufhalten. „Wenn viele tausend Flüchtlinge unerkannt ins Land kommen, sich entweder überhaupt nicht registrieren lassen oder nicht in der zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung ankommen, kann von einem flächendeckend geordneten Aufnahmeverfahren keine Rede mehr sein.“

Die Situation in einigen Flüchtlingsheimen bezeichnete Bosbach als alarmierend. „Tag für Tag erreichen uns alarmierende Nachrichten aus Flüchtlingsheimen, viele sind völlig überbelegt und ich befürchte schon seit langem, dass wir ethnische oder religiöse Konflikte, die ihre Ursachen in anderen Ländern haben, nach Deutschland importieren und dass dieser Konflikt hier bei uns auch mit Gewalt ausgetragen werden könnte“, sagte Bosbach. Um die Lage in den Griff zu bekommen, forderte Bosbach deutlich mehr Personal für die Polizei. „Wenn wir der Polizei ständig neue Aufgaben übertragen, dann müssen wir ihr auch die notwendigen personellen Ressourcen geben, damit sie diese Aufgaben erfüllen kann.“

Italienische Polizei räumt Migranten-Camp an französischer Grenze

15.36 Uhr: Die italienische Polizei hat ein Camp von Migranten und Aktivisten an der Grenze zu Frankreich geräumt. Die Beamten hätten die Zelte am Grenzübergang in Ventimiglia am Mittwoch niedergerissen und fünf Menschen festgehalten, um ihre Personalien festzustellen, meldete die Nachrichtenagentur Ansa. 70 weitere Campbewohner seien auf einen nahen Felsen geflüchtet.

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APFlüchtlinge werden von der italienischen Polizei an der französisch-italienischen Grenze umzingelt.

„Wir werden weiter auf dem Felsen Widerstand leisten, die Zone wurde militarisiert, das Camp verwüstet und geplündert“, hieße es auf der Facebook-Seite der Aktivisten. Ventimiglias Bürgermeister Enrico Ioculano sagte, das Eingreifen der Polizei sei aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen „nötig“ gewesen. In dem Camp hielten sich seit Juni zahlreiche Flüchtlinge auf, da Frankreich sie nicht einreisen lassen wollte. Die Polizei räumte das Camp nicht zum ersten Mal.

Unions-Innenminister fordern Begrenzung des Flüchtlingszuzugs

14.12 Uhr: Die Innenminister der Union fordern eine sofort spürbare Eindämmung des Flüchtlingszugs. Allein im September seien fast 200.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. In den nächsten Wochen sei mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Von deutscher Seite müssten dazu kurzfristige Maßnahmen gefunden werden, schreibt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier in einem Brief an Bundesinnenminister Thomas de Maizère, den er auch im Namen seiner Kollegen aus Bayern, Berlin, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt formulierte.

Caffier spricht von „zeitnah erschöpften Ressourcen“ und fordert schnellstmöglich solidarische Lösungen zur Flüchtlingsverteilung auf europäischer Ebene. Alle EU-Länder müssten Flüchtlinge registrieren und sich an die Dublin-Verordnung halten. Sie besagt, dass Flüchtlinge in dem Land registriert werden müssen, in dem sie in die EU kommen. Ansonsten solle Deutschland Asylsuchende bereits an der Grenze abweisen und Flüchtlinge künftig konsequent rücküberstellen – auch Asylbewerber aus Syrien, heißt es in dem Schreiben. Caffier ist Sprecher der Innenminister und -senatoren der Union.

De Maizière will Asylverfahren bereits an den Landesgrenzen

13.07 Uhr: Bundesinnenminister Thomas de Maizière will künftig bereits an den Landesgrenzen das Bleiberecht von Asylsuchenden überprüfen lassen. Sein Ministerium bereite ein Gesetz für diese Verfahren vor, wie sie schon an den Flughäfen umgesetzt würden, sagte der CDU-Politiker im RBB-Inforadio. Die CSU hatte die Einrichtung solcher „Transitzonen“ an den Landesgrenzen gefordert, um die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge zu verringern, indem Asylsuchende ohne Aussicht auf einen Verbleib bereits dort abgewiesen werden.

240 neue Lehrerstellen für Flüchtlingskinder

12.21 Uhr: Brandenburg will 240 neue Lehrerstellen im Land zur Unterrichtung von Flüchtlingskindern schaffen. Hierauf hätten sich Finanz- und Bildungsministerium verständigt, wie die Sprecherin des Finanzressorts am Sonntag mitteilte. In der kommenden Woche soll die Initiative im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages diskutiert werden. Der Mehrbedarf ergebe sich aus der deutlichen Zunahme der Schüler aufgrund des Flüchtlingszustroms. Dies sei bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2015/16 so nicht abzusehen gewesen, hieß es.

„Jetzt ist entscheidend, dass wir die zusätzlichen Lehrkräfte möglichst schnell an unsere Schulen bekommen, um dort für Entlastung zu sorgen“, betonte Bildungsminister Günter Baaske (SPD). Das schnelle Erlernen der Sprache sei für eine erfolgreiche Integration entscheidend. Zum 1. September wurden in Brandenburg etwa 4280 Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien gezählt, die in den Schulbetrieb einzugliedern waren. Das sind laut Bildungsministerium 3150 mehr als zunächst geplant. 

Deutschland schiebt weniger Asylbewerber ab

11.04 Uhr: Deutschland schiebt weniger abgelehnte Asylbewerber ab. Das belegen Zahlen des „Ausländerzentralregisters“, die der „Bild“-Zeitung vorliegen. Demnach sind mit Stand vom 31. August 2015 derzeit 8.641.208 „Ausländer in Deutschland aufhältig“. Ende 2014 lag diese Zahl bei 8.152.968 Personen. Darunter befinden sich nach „Bild“-Informationen aktuell 190.641 als „vollziehbar ausreisepflichtig“ eingestufte Flüchtlinge. Ende 2014 lag diese Zahl bei 154.191 Personen. Bei dieser Gruppe sind die Asylverfahren abgeschlossen und ein Asylgrund liegt nicht vor.

Vollziehbar ausreisepflichtige Personen dürfen aber nur abgeschoben werden, wenn sie nicht im Besitz einer Duldung sind. In der Gruppe der vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerber haben nach „Bild“-Informationen derzeit 138.133 Flüchtlinge einen sogenannten „Duldungs-Status“. Ende 2014 lag diese Zahl bei 113.221 Personen.

Die Duldung wird von den Behörden dann erteilt, wenn die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Der Fall liegt unter anderem vor, wenn ein Abschiebungshindernis besteht oder der Ausländer wegen einer Krankheit reiseunfähig ist.

Zusätzlich sind derzeit 52.508 abgelehnte Asylbewerber als „unmittelbar ausreisepflichtig“ registriert. Ende 2014 lag diese Zahl bei 40.970 Personen. In diesen Fällen haben Gerichte entschieden, dass keine Chance mehr auf Asyl besteht. Dennoch hatten die für die Abschiebung zuständigen Bundesländer bis Mitte dieses Jahres insgesamt gerade mal 8178 Asylbewerber abgeschoben (Stand: Ende Juni 2015).

Erste Flüchtlinge treffen in Schloss Salzau ein  

10.31 Uhr: Das Schloss Salzau (Kreis Plön) dient nun als Flüchtlingsunterkunft. 170 Menschen seien dort am Samstagabend eingezogen, teilte das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein mit. Das seit Jahren leerstehende Schloss biete Platz für 300 Menschen. Den geplanten Verkauf der Immobilie hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) zuvor gestoppt, um das Schloss als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Auch in Wentorf bei Hamburg wurde eine neue Flüchtlingsunterkunft in Betrieb genommen. Dort bezogen am Samstag demnach mehr als 200 Menschen Quartier.

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dpa/Markus Scholz Schloss Salzau.

Maaßen: Anschläge auf Flüchtlinge verüben meist Täter aus der Region

9.00 Uhr: Die Anschläge auf Flüchtlingsheime in Deutschland werden nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden in den meisten Fällen von Tätern aus der Gegend verübt. „Was wir wissen ist, dass bei den Tätern, die bislang festgestellt worden waren von der Polizei bei den Übergriffen auf Asylbewerberheime, es sich zu über 70 Prozent um Menschen aus der Region handelt oder aus dem Ort selber“, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, dem Deutschlandfunk. In diesem Jahr habe es bislang 22 Brandanschläge auf Asylbewerberheime gegeben.

Der Verfassungsschutz prüfe weiterhin, ob es in Deutschland Strukturen gibt, die diese Übergriffe auf Asylbewerberheime organisieren. „Wir haben mit Blick eben auf die zahlreichen Übergriffe auf Asylbewerberheime (…) nicht sehen können, dass dies strategisch vorbereitet wird, dass es da einen Mastermind gibt oder dass es eine Gruppierung gibt, die Reisekader durch Deutschland schickt“, sagte Maaßen.

G7 und Golfstaaten geben 1,8 Milliarden Dollar für Flüchtlingshilfe

03.42 Uhr: Die G7-Industriestaaten und die Länder am Golf haben den Vereinten Nationen am Dienstag 1,8 Milliarden Dollar (1,6 Milliarden Euro) zusätzlicher Hilfe zur Versorgung der Flüchtlinge zugesagt. Das Geld soll nach Angaben von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) insbesondere dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und dem Welternährungsprogramm (WFP) überwiesen werden. Der zusätzliche deutsche Beitrag liege bei 100 Millionen Euro.

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dpa/EPA/AXEL SCHMIDT Frank-Walter Steinmeier (m)neben seinem amerikanischen Kollegen John Kerry (l).

 

„Es gibt kaum eine Region in der Welt, in der das Thema Flüchtlinge gegenwärtig nicht diskutiert wird“, sagte Steinmeier nach einem Außenministertreffen zur Flüchtlingskrise am Rande der UN-Vollversammlung in New York. „Wir sehen uns mit der höchsten Zahl an Flüchtlingen  und Vertriebenen seit dem Zweiten Weltkrieg konfrontiert.“ Und ausgerechnet in dieser Situation „rufen die internationalen Hilfsorganisationen selbst um Hilfe“.

Gabriel lässt Grundgesetz auf Arabisch drucken

Mittwoch, 30. September, 03.11 Uhr: Der SPD-Vorsitzende und Vize-Kanzler Sigmar Gabriel fordert von Asylsuchenden in Deutschland eine Übernahme geltender Regeln und Gesetze: „Deutschland ist kein beliebiges Land. Wer hierher kommt, muss wissen, wie die Kultur des Zusammenlebens bei uns ist“, sagte Gabriel der „Bild“-Zeitung.

Dazu müssten „die Menschen, die zu uns kommen“, nicht nur die deutsche Sprache erlernen, „sondern auch die Spielregeln unseres Zusammenlebens kennen“, forderte Gabriel. Um eine bessere Kenntnis von Deutschlands grundlegenden Gesetzen zu vermitteln, hat Gabriels SPD jetzt 10.000 Broschüren mit den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes auf Arabisch übersetzen lassen.

Diese sollen nun in Flüchtlingsunterkünften und auch an Abgeordnete verteilt werden. Gabriel zu „Bild“: „Manche nennen das Leitkultur. Ich bin überzeugt: Die ersten 20 Artikel unserer Verfassung sind diese Leitkultur. Mehr brauchen wir nicht. Bereits seit längerem  in Deutschland lebende Einwanderer oder Kinder von Einwanderern bat Gabriel um Unterstützung. „Wir brauchen jetzt ihre Hilfe. Sie sollen uns sagen, was wir früher falsch gemacht haben bei der Integration. Und sie können einen sehr großen Beitrag zur Vermittlung unserer gesellschaftlichen Prinzipien an die neu zu uns kommenden sein“.

 Quelle :http://www.focus.de/politik/fluechtlingskrise-im-news-ticker-de-maiziere-will-asylverfahren-bereits-an-den-landesgrenzen_id_4981025.html

Gruß an die Polizei – wir sind intelligenter als IHR glaubt !

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ARD-ZDF-Beitragsservice-Zurückweisung (Mustertext

 

ARD-ZDF-Beitragsservice-ZURÜCKWEISUNG (Mustertext)

by feld89

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Geldforderungen werden zurückgewiesen, wegen Fehlen der juristischen Voraussetzungen!

Begründung(en):

I.
Am 24. Oktober 2007 meldete ich mich –ordentlich – nach deutschem Recht ab von dem bisherigen Wohnsitz in D-Bad Säckingen und bewegte mich ins Ausland.
Ihre aufgelaufenen Forderungen können somit von diesem faktischen Blickwinkel her gesehen gar nicht rechtmässig sein. Bitte prüfen Sie erst mal Ihr eigenes inneres Organisationswesen!!
Für Ihre Fehler stehen Sie unter Haftung (Privathaftung), Näheres folgt!

II.
Sie handeln nicht nach staatlichem sondern nach dem UCC-Handelsrecht. Und einen Vertrag bin ich mit Ihnen, Ihre Geldforderung als Angebot wertend, nicht eingegangen! Und wenn, dann nur unter dem strafrechtlichen Tatbestand der nötigenden Vortäuschung von falschen juristischen Voraussetzungen. Strafanzeige nach nationalem Recht i. V. m. internationalem Recht (BRD-GG Art. 25, MRK, EMRK ff.) vorbehalten, i. V. m. BGB §823 und VStGB §§ 5.9! (!!) – <Näheres lesen Sie bitte selber. Meine Aufgabe besteht NICHT Sie auszubilden!
Ihre straftatbestandlichen offenkundigen detaillierten Tatbestände werden hier nicht weiter aufgezählt- Ggf. zum nächsten Schreiben, falls es prozessual dazu kommt!

III.
Ihr BGB Handlungsakt ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, formell und materiell gegen das Grundgesetz verstößt.
Die formelle Verfassungswidrigkeit (Grundgesetz) ergibt sich daraus, dass der sog. Rundfunkbeitrag nicht als Beitrag, sondern als Steuer zu qualifizieren ist. Ein Beitrag knüpft immer an einen individualisierbaren Vorteil für eine konkrete Gruppe. Da der Beitrag auch von Haushalten zu entrichten ist, die über keine Empfangsmöglichkeiten für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk verfügen und damit keinen Vorteil aus dem Beitrag ziehen können, ist eine Klassifizierung als Beitrag unzulässig.

Vielmehr handelt es sich um eine Steuer nach § 3 (1) Abgabenordnung. Die vier Voraussetzungen, Geldleistung, keine besondere Gegenleistung und einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt, sind in vollem Umfang erfüllt.
Die Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite, nicht den Ländern zufließende, Steuer liegt jedoch nach Artikel 105 ff. Grundgesetz beim Bund.
Die materielle Verfassungswidrigkeit ergibt sich unter anderem aus der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 (1) Grundgesetz. Es liegt eine nicht mehr gerechtfertigte Gleichbehandlung ungleicher Sachen vor. Vom Gesetzgeber wird unterstellt, dass jeder Inhaber einer Wohnung auch Rundfunkteilnehmer ist.

Laut statistischem Bundesamt verfügten 2011 3,8%, also ca. eine Million, der deutschen Haushalte über kein Fernsehgerät. Eine Gleichbehandlung einer so hohen Zahl an Haushalten ist nicht mehr gerechtfertigt. Die bewusste Entscheidung einiger Million Menschen in Deutschland, den Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, (wegen vorsätzlicher Volksverdummung und Desinformation gemäß der Alliierten Medienhoheit) nicht zu nutzen, ist nach Artikel 2 (1) Grundgesetz zu respektieren.

Sollten Sie über die obigen Punkte eine andere Rechtsauffassung vertreten, so sind Sie verpflichtet, den zweifelsfreien Nachweis Ihrer Rechtsgrundlagen und Ihrer Rechtsfähigkeit unter Angabe der rechtlichen Vorschriften zu benennen und zu meinen Händen weiter zu leiten. Ich bin Menschenrechtskommissar nach internationalem Recht, juristische Basis ist oben erwähnt.

Hierzu räume ich Ihnen eine angemessene Frist von 14 Tagen nach Zugang dieser Nachricht ein. Erfolgt kein gegenteiliger Beweis, gilt dies als Zustimmung.

Ihr ‘Staatvertrag’ ist verfassungswidrig, besser grundgesetzwidrig, so wie es das Nachstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvF 1/11 vom 25. März 2014 aufzeigt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html
-Anlage 1 BvF 1/11 + URL – Link.

IV.
Im Falle, dass Sie in Ihrer normativen faktischen, jedoch illegalen Praktika immer noch diese oben genannten präjudizialen Vorentscheide, in der Juristerei genannt „Präjudiz“, anwenden und ignorieren wollen, verweise ich auf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) § 31, Absatz 1:

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Und Sie müssen (dürfen) sich bewusst werden, Ihrer nationalen und internationalen Rechtslage. Unverjährbarkeit, nach VStGB, verbrieft in BRD.

V.
Aus ganzheitlicher juristischer Sicht sprechen sämtliche horizontalen und vertikalen Rechtsnormen (Lehre der Rechtswissenschaft), unter Berücksichtigung assoziativer Regeln, gegen SIE.

Fachliche Weiterungen für Ihre nicht juristisch fachgerecht ausgebildete Rechtsabteilung kann ich Ihnen gerne zu kommen lassen gegen eine Schutzgebühr von EUR 1000,– (Vorauskasse).
Mit freundlichen Grüßen

2-0-2014-06-17-BVERG-1 BvF 1 11 -zu-Staatsvertrag-GEZ-Beitragsservice

http://ralfkeser.wordpress.com/2014/06/17/ard-zdf-beitragsservice-zuruckweisung-mustertext/