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83jährige Rentnerin klaut aus Hunger- 9 Monate Knast!

„Uns geht es so gut wie noch nie“ verkündet unsere ewige Kanzlerin Angela Merkel. Eine 83jährige Münchnerin gehört eindeutig nicht dazu: sie klaute aus Hunger mehrere Male Lebensmittel in Höhe von insgesamt 96 Euro und soll nun in den Knast!

Die Rentnerin Ingrid M. hat ihr Leben lang gearbeitet und für ihr Alter vorgesorgt. Beim Börsencrash verliert sie alle Ersparnisse. Nun bleiben ihr beim Abzug aller Fixkosten nur noch 65,80 Euro pro Monat. An alltägliche Dinge wie Busfahrkarten oder Kosmetikartikel ist damit nicht zu denken. Sie isst eine Scheibe Schwarzbrot mit einer Scheibe Aufschnitt am Tag und hungert. Ihr Arzt rät ihr, sich besser zu ernähren. Als die gelernte Schneiderin im Supermarkt andere alte Menschen beim Klauen beobachtet, denkt sie sich in ihrer Verzweiflung „warum nicht ich auch?“. Sie stiehlt fünfmal Kleinigkeiten wie Schokolade oder Schinken und wird erwischt. Dreimal wird sie wegen Diebstahls verurteilt. Nach einer Geldstrafe, die sie nicht zahlen kann, kennt der Richter keine Gnade mehr: 9 Monaten Haft ohne Bewährung! Nun sitzt die alte Dame auf gepackten Koffern und wartet auf ihren Gefängnistermin. Sie hat nur noch eine Hoffnung, dass ihr Arzt sie mit einem Attest vor diesem Aufenthalt bewahren kann.

Ein typisches „deutsches“ Urteil. Bei diejenigen, die hier schon etwas länger leben und ihr Leben lang gearbeitet haben und sozusagen „Mundraub“ begeht, kennen die Richter eben keine Gnade. Für Vergewaltiger, Räuber und Tottreter, die hier noch nicht so lange leben, scheint es dagegen kein Gesetz zu geben.

 

Von Marilla Slominski

Quelle : http://www.journalistenwatch.com/2017/07/08/83jaehrige-rentnerin-klaut-aus-hunger-9-monate-knast/


Eigener Kommentar:

Wenn man soetwas liest, kann einem wirklich die Hutschnur platzen…

Chewbakkers, die hier reingeschleust werden, dürfen vergewaltigen, prügeln, morden, zusammenschlagen, hinscheißen wo sie wollen, rauben, klauen und den Rest und bekommen dafür noch einen Händedruck und Straffreiheit.

Diese Frau klaut, weil sie Kohldampf hat und niemand mit 65,80 € im Monat leben kann und muß neun Monate im Knast, weil sie die “ Geldstrafe“ nicht zahlen kann…

Dieser „Richter“ gehört mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsstelle beurlaubt, zur Rechenschaft gezogen und bestraft – ebenso der „Staats-Anwalt“ (und damit dem Genderwahn Genüge getan ist – die „Staats-Anwältin“), denn Recht(s)beugung und Willkür im Dienst ist strafbar !

Mal schauen, wo die Frau herkommt, und fragen, wieviel Tacken sie berappen soll… da kann man doch echt nicht zusehen bei…

Wenn ich so die Kommentare auf dieser Quellen- Seite lese, denken ganz viele so wie ich…das gibt Hoffnung, daß die Menschen hier doch nicht alle verroht sind… Schön so etwas zu lesen!

Kräutermume

 

Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant

Seit mehr als zwei Jahren dokterte die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ an den „Rechtsvereinfachungen SGB II“ herum. Neben der Teilnahme von Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Städtetag und Deutscher Verein, konnten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Vorschläge einreichen. Von den ursprünglich 120 Vorschlägen ist nun ein Teil übrig geblieben, der sich im Referentenentwurf vom Oktober 2015 niederschlägt. Neben den Änderungen im Sozialgesetzbuch II enthält er ebenfalls Änderungen nach dem Sozialgesetzbuch III. Im Gesamtpaket lag der Fokus auf die Vereinfachung innerhalb der Handhabung des SGB II für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter. Der Bund spart rund 125 Millionen Euro jährlich ein. Die Bundesagentur für Arbeit hat durch die Regelungen insgesamt Mehrausgaben von rund 210 Millionen Euro jährlich. Kommunen sollen nicht belastet werden.

Dazu Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann: „Nachdem nun die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Koalition im Geheimen die Änderungen im SGB II diskutiert und beschlossen haben, ist die Katze aus dem Sack. Wie erwartet und im Internet veröffentlicht, seit dem Bekanntwerden der Arbeitsgruppe, stellen die sogenannten Rechtsvereinfachungen keine dar. Vielmehr handelt es sich für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten um weitere Verschärfungen und Entrechtungen nach dem SGB II und somit einem weiterem Abbau unseres Sozialstaates.“

So sind Einschnitte bei der Übernahme von Wohnungsmieten zu erwarten, da in Zukunft eine Grenze der Gesamtmiete durch die Jobcenter festgelegt werden kann. Mögliche höhere Betriebskosten durch veraltete Bauweisen werden damit ignoriert und sind vom Leistungsberechtigten selbst zu tragen. Das führt zu zwangsläufig einer Minderung des Regelsatzes und somit zu einer weiteren Kürzung des Existenzminimums. Getrennt lebende Elternteile müssen in Zukunft nachweisen, dass sich ihr Kind bei beiden Elternteilen gleichmäßig aufhält. Dieses ist kaum möglich, da sich das Kind zumeist durch einen Kindergarten – oder Schulbesuch zwangsläufig mehrheitlich bei einem Elternteil aufhält. Somit wird einem Elternteil der Anspruch für das Kind gestrichen und die Aufwendungen sind aus dem Regelsatz einer Person zu bestreiten.

Die ursprünglich angedachten Entschärfungen bei den Sanktionen sind komplett herausgenommen wurden. Die Linke fordert eine Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis, die Grünen ein Sanktionsmoratorium bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zur Verfassungsmäßigkeit dieser, die SPD plädierte für eine Entschärfung der unter 25-jährigen und die CDU / CSU, unter Seehofer, wollten keine Änderungen.

„Das die Sanktionen nicht entschärft werden, zeigt auf, dass gerade die Große Koalition am Bestrafungssystem festhält und auch in Kauf nehmen, dass Betroffene über Monate hinweg keine Existenzgrundlage haben. Die scharfe Kritik und Forderung zur Abschaffung der Geldkürzungen durch Sozialverbände, Politik und Wissenschaftlern werden außer Acht gelassen. Benannte Gruppen sollten sich nun erneut zu den Änderungen deutlich positionieren und die Betroffenen in Hartz IV sollten in Massen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, sofern sie sich in ihren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten verletzt sehen“. Diese Gesetzesänderungen sind ein Armutszeugnis unserer Regierung“, so Hannemann abschließend.

 

Quelle: DIE LINKE. Inge Hannemann: Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant

Gruß an die Widerstreiter und Betroffnen! Danke an Inge Hannemann !
Kräutermume
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EIGENER KOMMENTAR  (e,K,) :
Na, da sind ja die fehlenden Beträge, die man zur Belustigung unserer „ach so traumatisierten Asylanten und Flüchtlinge“ braucht…der „Alesso-Bau“ kann beginnen !
Einfach nur krank diese „Vollstrecker und Befehlsempfänger“….
Kräutermume

Waterboarding ist Steinzeit – update vom 22. April 2014

Hier soll an einem Menschen, der stets für uns alle da war, ein Exempel statuiert werden – laßt uns zusammenstehen – einer für alle, alle für einen – nur so erreichen wir was!