Wer im Ausland nicht zum Organspender werden will, der sollte sich mit den Bestimmungen im Ferienland auseinandersetzen. Denn in vielen Urlaubsländern sind Organspenden anders geregelt als in Deutschland. So könnten Unfallopfer zu Spendern werden – auch ohne Spendeausweis.
Zustimmungs-, Widerspruchs-, Informationsregelung – die gesetzlichen Bestimmungen über die Organspende haben je nach Land andere Namen und bedeuten auch dementsprechend etwas Anderes.
In Deutschland etwa gilt die Erweiterte Zustimmungsregelung. Das heißt, jeder Bürger kann einen Organspendeausweis ausfüllen und für sich selbst entscheiden, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte oder nicht. Wenn ein potenzieller Spender keinen Ausweis besitzt, dürfen Angehörige im Sinne des Verstorbenen entscheiden.
Ähnlich ist die Organspende in Dänemark, Griechenland*, Großbritannien*, den Niederlanden* und der Schweiz* geregelt.
[*eigene Anmerk.: in Teilen der Schweiz greift jetzt die Widerspruchsreglung, ebenfalls in Großbritannien, Griechenland und den Niederlanden!]
In Italien greift die Widerspruchsregelung
In vielen südlichen Ländern wie Spanien, Italien, Portugal, Argentinien, Slowenien und in Österreich gilt dagegen die Widerspruchsregelung: Nach dem Hirntod wird erst einmal jeder automatisch zum Organspender. Bürger, die dies nicht möchten, müssen zu Lebzeiten explizit einer Organentnahme widersprechen. Das wird in einem nationalen Register festgehalten. Meist haben hier die Angehörigen des Verstorbenen aber vor einer Organentnahme noch ein Widerspruchsrecht.
Länder, in denen die Informationsregelung gilt, etwa Frankreich und Schweden, gehen ebenfalls grundsätzlich von einer Spendebereitschaft des Verstorbenen aus, wenn dieser nicht vorher offiziell widersprochen hat. Hier müssen die Angehörigen vor einer Organentnahme unterrichtet werden, widersprechen können sie dieser aber nicht mehr, wie dies in den Ländern mit Widerspruchsregelung möglich ist.
Dennoch müsse sich kein Tourist sorgen, daß ihm nach einem tödlichen Unfall sofort seine Organe entnommen werden, beruhigt Birgit Blome von der Deutschen Stiftung Organtransplantation. „Im Fall von Touristen werden vorher grundsätzlich die Angehörigen befragt*.“ Die jeweilige gesetzliche Regelung gelte zunächst nur für Einheimische*.
[*eigene Anmerk.: das ist falsch! Und gilt für Touristen genauso wie für Einheimische !]
Organspendeausweis verhindert Mißverständnisse
Wer aber dennoch auf Nummer sicher gehen möchte, dem empfiehlt Blome, sich vor Urlaubsantritt einen Organspendeausweis zu besorgen. Dort können die Besitzer auch eintragen, daß sie einer Organentnahme widersprechen. Dazu gibt es ein Beiblatt in der jeweiligen Landessprache. „So können Urlauber sicherstellen, dass es keine Mißverständnisse gibt.“
Für [eigene Anmerk.:gewollte]Organspender ändert ein Unfall im europäischen Ausland grundsätzlich nichts. Die Organ-Vermittlungsstelle Eurotransplant sorgt für eine gerechte Organverteilung, egal aus welchem Land das Spenderorgan stammt.
Quelle : http://www.focus.de/gesundheit/arzt-klinik/organspende/hirntod-im-ausland-so-entgehen-urlauber-einer-unfreiwilligen-organspende_aid_1019875.html
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Organspendeausweis in anderen Sprachen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet den Organspendeausweis in 25 Sprachen an.
Grundsätzlich gilt immer die Regelung des jeweiligen Landes. In der Regel werden im Todesfall aber die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person befragt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Regelungen in Europa (PDF 98 kB)*
[*eigene Anmerk.: Gestzliche Regelungen bitte anklicken und runterladen, ebenso bei den Übersetzungen unten! Danke!]
Damit die persönliche Entscheidung im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, gibt es hier den Organspendeausweis in allen EU-Amtssprachen sowie in russischer Sprache zum Herunterladen und Ausdrucken.
- Organspendeausweis in Bulgarisch – PDF 258 kB
- Organspendeausweis in Dänisch – PDF 214 kB
- Organspendeausweis in Englisch – PDF 215 kB
- Organspendeausweis in Estnisch – PDF 212 kB
- Organspendeausweis in Finnisch – PDF 212 kB
- Organspendeausweis in Französisch – PDF 212 kB
- Organspendeausweis in Griechisch – PDF 292 kB
- Organspendeausweis in Irisch – PDF 212 kB
- Organspendeausweis in Italienisch – PDF 211 kB
- Organspendeausweis in Kroatisch – PDF 213 kB
- Organspendeausweis in Litauisch – PDF 218 kB
- Organspendeausweis in Lettisch PDF 218 kB
- Organspendeausweis in Maltesisch – PDF 218 kB
- Organspendeausweis in Niederländisch – PDF 216 kB
- Organspendeausweis in Polnisch – PDF 215 kB
- Organspendeausweis in Portugiesisch – PDF 214 kB
- Organspendeausweis in Rumänisch – PDF 212 kB
- Organspendeausweis in Russisch – PDF 239 kB
- Organspendeausweis in Schwedisch – PDF 216 kB
- Organspendeausweis in Slowakisch – PDF 215 kB
- Organspendeausweis in Slowenisch – PDF 212 kB
- Organspendeausweis in Spanisch – PDF 213 kB
- Organspendeausweis in Tschechisch – PDF 215 kB
- Organspendeausweis in Türkisch – PDF 216 kB
- Organspendeausweis in Ungarisch – PDF 215 kB
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Anmerkung:
Die Informationen seitens der BZgA, daß der deutsche Organspendeausweis (bzw. deren Übersetzungen) auch in anderen Ländern Gültigkeit hat, sind FALSCH! Der deutsche Organspendeausweis ist nur in Deutschland gültig. Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa mit Zustimmungsregelung – in den meisten Ländern gilt Widerspruchsregelung d.h. wenn Sie nicht zu Lebzeiten schriftlich widersprochen haben, werden Sie ungefragt automatisch zum Organspender – egal welcher Nationalität Sie angehören, denn es zählt immer das Landesrecht, wo Sie verunglücken. Um dies zu verhindern sind aber landesspezifische Rechtsdokumente in der jeweiligen Landessprache oft zwingend vorgeschrieben.
Der deutsche Ausweis mit einem angekreuzten NEIN schützt Sie außerhalb Deutschland nicht.
Genaue Infos dazu finden Sie auf unserer Homepage :
http://www.organosprotection.com/
Bestellung rechtswirksamer, länderspezifischer Widerspruchsdokumente
gegen die Organentnahme (Explantation) :
http://www.organosprotection.com/order.php
Hier der Organ-Opfer-Ausweis zum Download :
http://www.organosprotection.com/OrganOpferAusweis.pdf
Bitte versenden Sie diesen Aufklärungstext vom Download an so viele Menschen wie möglich. Danke für Ihre Mithilfe!
Quelle : http://www.organosprotection.com/organopferausweisneu.html
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Bedeutung der Wörter Zustimmungslösung und Widerspruchsreglung :
Zustimmungslösung :
Der Verstorbene muß zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
Widerspruchslösung :
Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen,z.B. in einem Widerspruchsregister, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Entscheidungslösung :
Jede Bürgerin und jeder Bürger soll die eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende auf der Grundlage fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten. In Deutschland stellen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen ihren Versicherten derzeit noch alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zur Verfügung,verbunden mit der Aufforderung seine persönliche Entscheidungin diesem Dokument schriftlich festzuhalten. Dabei kann die Entscheidung sowohl für oder gegen eine Organ-und Gewebespende getroffen werden oder ganz auf eine Entscheidung verzichtet werden.