Die Kreissparkasse Steinfurt beteiligt sich bereitwillig an der Finanzierung des berühmten pädophilen Netzwerks des Münsterlandes
-Insolvenzgericht-
Gerichtsstr.6
48149 MÜNSTER11.09.17Unsere Gesellschaft ruht derzeit, ist jedoch durch einstimmige Beschlussfassung der Aktionäre durch den Vorstand aktiv-legitimiert. Hiermit beantragen wir die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kreissparkasse Steinfurt,
vertreten durch deren Vorstand
Langkamp, Brönstrup, BusseBachstrasse 14
49477 Ibbenbüren
Hintergrund:
Der gerichtliche Entschuldungsantrag für Meisterbäckerei GmbH – an der wir 100 % der Kapitalanteile halten” – mit Sitz in Mettingen wurde durch das Amtsgericht Münster am 01.10.12 und den “fake-Beschluss” 73 IN 68/12 gesetzeswidrig “gekapert”.
„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, wenn dafür eine rechtswidrige Tat erforderlich war oder gegen die guten Sitten verstößt (§ 44 Abs.2 VwVfG)”
Richter Brockschmidt empfahl RA Stefan Meyer, durch deren Vernetzung an der WWU.
Durch im September 2012 eingegangene Schreiben aus der Öffentlichkeit wurde das pädophile Flechtwerk des “Ra Stefan Meyer” offenkundig.
Als dann noch sechsstelliger Bargeldschwund aus dem vorläufigen Verfahren 73 IN 58/12 am 30.09.12 bewiesen war und daher am 01/10/12 der Eigenantrag der Gesellschaft zurückgezogen werden musste, hatte das SEK aus Dortmund unseren damaligen Backbetrieb in Mettingen am 01.10.12 “umstellt”.
Ziel des heldenhaften Einsatzes war 1. die betrügerische Verfahrenseröffnung 73 IN 68/12 zu ermöglichen, allerdings führte dies letztlich zum Verlust von über 300 Arbeitsplätzen!
2. ebenso wurde am 01.10.12 unter diesem Vorwand meine Aktentasche mit Verträgen entwendet, diese Vertragswerke, Schriftstücke und Beweise fehlen seither spurlos.
Die Kreissparkasse Steinfurt war in dieser illegalen Firmenvernichtung als Drahtzieher proaktiv involviert, indem sie ohne jemals eine Forderung gehabt zu haben die ungesetzlichen “Gläubigerversammlungen” bei “Kaffee und Kuchen” in ihren Geschäftsräumen devot organisierte und als Plattform des Trickbetrugs 73 IN 68/12 dubiose Handlangerdienste verrichtete.
Deren Hausjurist Assessor Scharpenberg verschwieg dabei, dass das gesamte Verfahren 73 IN 68/12 aufgrund des Urteils LG MS 2 O 467/10 sofort auszusetzen gewesen wäre, bzw. noch immer ist.
Hierzu Anlage Strafantrag vom 01.04.2016
Ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut, welches sich dieser Manöver zur Bereicherung bedienen muss kann nur wirtschaftlich grenzwertig arbeiten, respektive da das Kreditwesengesetz wissentlich verletzt wurde.
Weiters sind öffentlich Rechtliche gehalten bilanzielle Rückstellungen auch für Eventualverbindichkeiten zu machen.
Dies erscheint für unsere beiliegende Handelsrechnungen vom 02.04.16 und 31.12.16 in der Bilanzstruktur der Kreissparkasse Steinfurt nicht.
Daher beantrage ich daher die sofortige Bestellung eines “veritablen” vorläufigen Insolvenzverwalters, damit unsere Forderung gesichert wird, wir benötigen den Erlöss zur Begleichung der Schäden und Neuaufrichtung des illegal demolierten Unternehmens, wie dies vor dem 01.10.12 war, siehe Faktura.
Parallel zur Sicherstellung unserer Forderung gegen die Kreissparkasse Steinfurt beantrage ich das “Verfahren” 73 IN 68/12 wegen Sittenwidrigkeit sofort aufzuheben.
Begründung:
„Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn die Tatsachen, die ihn rechtfertigen, bei seinem Erlass gar nicht vorgelegen haben
(BVerwGE 18, 168).“
Ludwig-Eugen Vogt
Strafanträge gegen
1.Rechtsanwalt Stefan Meyer, Pluta GmbH, Ludgeristr.54, 48143 Münster,
2.Rechtsanwältin Dr.Ria Brüninghoff, Pluta GmbH, Ludgeristr.54, 48143 Münster,
3.Assessor Michael Scharpenberg – KREISSPARKASSE STEINFURT – Weberstr.14, 49477 Ibbenbüren,
Der Hergang wird kurz überrissen durch dieses Schreiben an Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Kraft !
Angefangen von der Empfehlung des Richters Brockschmidt seinen Kumpel RA STEFAN MEYER als „Sanierungsverwalter“ zu nehmen, bis hin zur auferlegten Vollmacht für Letzteren, mit der er mich dann als Gesellschaftsorgan abberief um eine Massenentlassung einzufädeln, ist alles aktenkundig.
Das Amtsgericht MÜNSTER 73 IN 68/12 hat mir anweisungsgemäss Zugang zu den Akten versperrt – die Gründe zeigten sich nun vor Kurzem, als ich einen ersten Teil der Akte 73 IN 68/12 AMTSGERICHT MÜNSTER erhielt:
die Kreissparkasse Steinfurt drängte sich in den Gläubigerausschuss und begünstigte die Zerschlagung unseres Unternehmens, obwohl sie gar kein Gläubiger war, unsere Gesellschaft hatte dort Guthaben.
Diese Beträge wurden von der „öffentlich-rechtlichen“ Sparkasse veruntreut, obwohl dem teilnehmenden Justitiar MICHAEL SCHARPENBERG bekannt war, dass das Unternehmen herauszugeben war.
Dramatischer noch als die fehlende Gläubigereigenschaft ist jedoch der veruntreuende Tatbestand, da die Kreissparkasse Steinfurt das Rückübertragungsurteil 2 O 467/10 kannte, welche per se die Umsetzung des Tatplans „RA Meyer & Amtsgericht Münster 73 IN 68/12“ richterlich untersagte.
Die Kreissparkasse Steinfurt setzte sich über dieses Urteil hinweg, um RA Meyer und seiner bandenmässigen Inszenierung die Plünderung des zweitgrössten Arbeitgebers von Mettingen zu ermöglichen.
Die Kreissparkasse wurde mit separatem Schreiben zur Erstattung dieses Schadens aufgefordert, den sie sich mit RA STEFAN MEYER und seiner Gang teilte.
Vogt
RA MEYER wusste zu diesem Zeitpunkt genau, dass seine Handlung gesetzeswidrig ist, er setzte auf Assessor Scharpenberg der Kreissparkasse Steinfurt – wie nun die Aktenlage zeigt ein bereitwilliger Informationshändler.
Der wahre Hintergrund war seine Kenntnis über dieses fundamentale Rechtshindernis, im Nachgang veranstaltete die Kreissparkasse Steinfurt gar eine „Gläubigerversammlung in ihren Geschäftsräumen,“ obwohl sie nie Gläubigerin war.
Assessor Scharpenberg verhandelte wenige Monate zuvor im November 2011 in Anwesenheit von RECHTSANWALT DR.GROLLE, Ledder Str. 49477 Ibbenbüren die Modalitäten dieser anstehenden Retournierung der Assets.
Ziel eines Gläubigerausschusses nach Ins.O. ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen, das war hier unter der „Moderation der Kreissparkasse Steinfurt“ nicht der Fall war.
Obwohl die Kreissparkasse Steinfurt sich dieser Rückgabepflicht bewusst war setzt sich deren Justitiar darüber hinweg – er ignorierte eine rechtskräftige Entscheidung zum Nachteil der Kreditnehmer hier der Familie Grüter und zum Nachteil der Bäckerei Bosse, bzw. Meisterbäckerei GmbH, welche allerdings keinerlei Kreditverhältnis mit der KSK unterhielt.
Die Instrumentalisierung dieser Gradwanderung wurde Scharpenberg durch seine Teilnahme am Gläubigerausschuss ermöglicht, der Grund für seine Teilnahme am Gläubigerausschuss ist die bewusste Schädigung der Familie Grüter.
Die Kreissparkasse Steinfurt haftet wegen dieses existenzvernichtenden Eingriffes, durch Unterdrückung des Wissensvorsprungs hat die Kreissparkasse Steinfurt die Retournierung der Unternehmung an Familie Grüter wissentlich verhindert.
Innenhaftung des Gläubigerausschussmitglieds Scharpenberg gegenüber unserer Gesellschaft ist hiermit bereits eingetreten.Als ich September 2012 Zweifel an der Rechtssicherheit meiner „Unterschrift bei Meyers Notar“ hatte zog ich am 01.10.12 meinen Insolvenz-Antrag zurück, anlässlich meiner darauf durch RA MEYER inszenierten „Festnahme“ habe ich auf dem Protokoll der Polizei in Ibbenbüren die „Vor-Dringlichkeit dieser Rückgabe“ dargelegt.
Interessanterweise hat Rechtsanwalt Stefan Meyer seine Gesellschafterversammlung am 01.10.12 bereits abgehalten, bevor ich am Amtsgericht den Antrag zurücknahm, der ihm dann den Weg in die Vernichtung öffnete.
Dies unterlegt die betrügerische Handlung der Dr. Ria Brüninghoff und des RA Meyer von Anfang an.
Beweis – Schreiben meines Anwalts vom 01.10.2012.
Im Nachgang versperrte Rechtpfleger Latsch mir tatbegünstigend 3 Jahre lang die Einsichtnahme, da er sehr wohl wusste, dass es um zivilrechtliche Fristen ging, natürlich laufen Fristen für diesen Strafantrag erst ab Kenntniserlangung, sprich Dezember 2015, auch in „Münster“.
Respektive ging es Rechtspfleger Latsch darum mir vorzuenthalten, dass 2 O 467/1O LG MS als rechtskräftig in 73 IN 68/12 registriert und ignoriert war.
Völlig richtig hatte Rechtsanwalt BOHN – Rechtsanwalt der Familie Grüter – in seinem Schreiben an Rechtspfleger Latsch dargestellt, dass Meyer sein Verfahren zu stoppen hatte, Meyer gab sogar sogar zu, dass er dies wisse aber er einfach abwickeln werde.
Dies war bei Scharpenberg nicht der Fall.
Bereits die Tatsache, dass die Kreissparkasse Steinfurt die Gläubigerversammlungen mutwillig „ausrichtet um Einfluss zu nehmen“, ob wohl sie gar keine Gläubigerin des Verfahrens war, belegt die Bereitschaft zu jeder kriminellen Beteiligung seitens der Kreissparkasse Steinfurt zum Schaden ihrer Kreditnehmer Artur und Marianne Grüter aus Mettingen.
Ich beantrage Einleitung einer fundierten Ermittlung, damit wegen dieser Firmenvernichtung Anklage erhoben wird.
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