Schlagwort-Archive: lebend

Wie wir den Krieg verhindern

Bekenntnis zum Frieden

Ich, Rufname:                               aus der Familie:
lebend geboren als freier Mensch mit allen Rechten,
bekenne freiwillig und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte dies:
Ich lebe jetzt mit den Menschen meines Volkes und den Menschen
anderer Völker in Frieden und will das auch in aller Zukunft tun.
Ich behandel jeden Menschen so, wie ich selbst behandelt werden will.
Ich stehe für die Wahrheit, denn
Wahrheit ist der einzige Weg zur Gerechtigkeit.
Ich stehe für die Gerechtigkeit, denn
Gerechtigkeit ist der einzige Weg zum Frieden.
Ich stehe für den Frieden, denn
Frieden ist der einzige Weg in die Zukunft.
Ich stehe für die Freiheit jedes Einzelnen
und für die Freiheit jedes Volkes.
Da die Regierungen dazu unfähig scheinen, ordne ich hiermit an, daß Frieden herrsche
unter den Menschen und Völkern.
Das ist mein Wille als Teil des Volkes von …..

 

(Unterschrift)

Wichtig
Bitte verteilen und dann an eure Regierung senden.

hier das : Bekenntnis zum Frieden runterladen .
Bekenntnis-zum-Frieden

 

gefunden bei: http://www.fyr-freie-menschen.org

 

Eigener Kommentar:

Na das fülle ich gerne aus und unterschreibe ich stehenden Fußes …!

In ENGLISCH, RUSSISCH,ITALIENISCH(evtl. in KROATISCH+JUGOSLAWISCH) wird es schon übersetzt – bitte fühlt Euch alle frei, es in Eure jeweilige Heimatsprache zu übersetzen und schickt es auch mir bitte zu, damit ich es in dieser Sprache auch zufügen kann! DANKE EUCH!

Hier findet Ihr die jeweiligen Sprachübersetzung dann:

Een-bekentenis-voor-de-vrede

espanol-Confesión-a-la-paz-

Na noch Lust auf Fellpelzkragen-Jacken???

http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/echter-pelz-oft-guenstiger-als-imitat-35875-51ca-66-1739418.html

Der neue Katzenfellfund bei Karstadt Sport zeigt uns wieder, dass wir als Verbraucher immer wieder betrogen werden und es allen erzählen müssen, welches Grauen sie an ihren Kapuzen oder Mützen tragen. Über 50% aller Pelzartikel stammen inzwischen aus China. China hat sich in den vergangenen Jahren zum größten Pelzproduzenten entwickelt. Das liegt daran, dass China der weltweit billigste Produzent von Pelzen, auch von Hunde- und Katzenfellen ist. Auch die Felle der Hunde und Katzen, die für den Fleischhandel vorgesehen sind, landen an Kleidungsstücken, alles wird verwertet. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Bestimmungen über die Haltungs- und Tötungsmethoden der Tiere, werden diese brutalst, kostengünstig und somit profitmaximierend bei lebendigem Leib gehäutet, totgeschlagen, vergiftet oder in kochendes Wasser geworfen. Schätzungen zur Folge werden jährlich 2 Millionen Hunde und Katzen in China getötet, um aus ihren Häuten wirtschaftlichen Gewinn schlagen zu können. Diese Felle landen meist unter falscher Deklaration, trotz eines EU-weiten Einfuhrverbotes aufgrund einer noch fehlenden Kennzeichnungspflicht, auf Jackenkrägen und Accessoires in deutschen Modegeschäften.
Bitte erzählt es allen weiter- Danke für Eure Unterstützung!

70 Millionen Tiere, die auf grausamte Art und Weise für Mode getötet werden- unvorstellbare Zahlen- unvorstellbares Leid!

Viele von Euch wollen aktiv werden und etwas tun. Es müssen nicht sofort die großen Dinge sein, auch kleine Aktivitäten können große Dinge bewirken. Wir sind jetzt schon über 7000 Mitstreiter gegen Pelz auf dieser Seite, wenn jeder nur einem Menschen davon erzählt mit der Bitte, die Wahrheit über die Pelzkapuzen weiterzutragen, sind das schon enorm viele Menschen die informiert werden. Wenn das dann dazu führt, dass die Freundin die Jacke mit Pelz nicht kauft oder die Mütze mit der Bommel im Laden liegen bleibt, dann sind das schon große Siege.

Keine Nachfrage, keine Pelze, Kein Tierelend.
Danke für Eure Unterstützung und dafür, dass Ihr Euch mit uns gemeinsam einsetzt, um diesen Wahnsinn ein Ende zu bereiten!

gefunden bei Facebook: https://www.facebook.com/diana.heumann?fref=hovercard

Foto gefunden: http://www.fondationbrigittebardot.fr/

Das würdelose, brutale und lukrative Geschäft mit der Organspende

Das würdelose, brutale und lukrative Geschäft mit der Organspende

Was Ärzte, Pharmakonzerne, Politiker und Medien absichtlich verschweigen
Autor: Georg Meinecke

Wie will der Staat häufiger das Einverständnis zur Organspende durch Sterbende herbeiführen?

Da der von Schulmedizinern angegebene Bedarf an Transplantationen von Organen das Angebot der Organspender bei weitem übersteigt, wird in unserem Land ständig für Organspenden geworben.
Nach monatelangem Tauziehen haben sich Fachpolitiker aller Fraktionen des Deutschen Bundestags am 25.05.12 auf eine gesetzl. Neuregelung der Organspende geeinigt.
Künftig sollen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende (einseitig zugunsten der Organspendemafia) informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden. Erstmalig soll dies schon in diesem Jahr geschehen, ein weiteres Mal in zwei Jahren. Nach der Aufforderung im Jahr 2017 alle fünf Jahre.

Rechtliche Voraussetzungen zur Organspende

Die Organtransplantation setzt in Deutschland die Einwilligung verstorbener Patienten oder ihrer nächsten Angehörigen voraus, die dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entsprechen sollte.
Die sog. Erweiterte Zustimmungsregelung war am 1. Dezember 1997 durch das Transplantationsgesetz in Kraft getreten.
Die auf diese gesetzliche Grundlage gestützte Praxis deckte jedoch die immer größer gewordene Kluft zwischen Bedarf und Angebot nicht. Denn die fehlende Einwilligung durch die Spender gilt als mit Abstand häufigster Grund für das Unterlassen einer Organentnahme. Sind es doch nur ca. 6 % der Spender, die vor ihrem Tod in die Organentnahme eingewilligt haben, während in ca. 94 % der Fälle Angehörige einwilligen.

Was besagt die Entscheidungslösung?

Der Bundestag beschloss daher mit den Stimmen aller Parteien am 25.05.2012 die sog. Entscheidungslösung. Nun soll jeder Bürger – regelmäßig befragt – einmal in seinem Leben entscheiden, ob er nach seinem ‘Hirntod’ (d.h. nicht nach seinem wirklichen Tod, sondern noch während des Sterbevorganges!!!) Organspender sein möchte oder nicht.
Die Erklärung soll behördlicherseits registriert werden, z.B. auf der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkassen.
Man hofft auf diese Weise die Zahl der Spender wesentlich zu erhöhen, die vor ihrem Tode in die Organentnahme einwilligen. So will/kann man auch die Zahl der Angehörigen verringern, die sonst befragt werden müssten.
Für den, der noch keine Entscheidung getroffen hat – das sollen in Zukunft möglichst die wenigsten sein – entscheiden nach seinem Tode weiterhin die Angehörigen. Indessen dürften diesen mangels vorheriger Aussprache der Wille des Verstorbenen häufig gar nicht bekannt sein. So erteilen evtl. Angehörige die Erlaubnis über die Organentnahme bei einem sterbenden Menschen, dessen Willen sie evtl. nicht kennen.
Analog zu Verträgen zu Lasten Dritter müssten derartige Einwilligungen eigentlich sittenwidrig und deshalb unwirksam sein.
Derartiges gibt es, um an verwertbare Organe von Sterbenden heranzukommen, also auch nur im Transplantationsrecht.

Ohne ausdrücklichen Widerspruch können Sterbenden in vielen Ländern Organe entnommen werden!

Abgelehnt wurde vom Deutschen Bundestag die sog. Widerspruchsregelung. Nach dieser dürfen Organe nach dem Tod des Patienten entnommen werden – auch gegen den Willen der Angehörigen – wenn dieser nicht vorher zu Lebzeiten ausdrücklich der Organentnahme widersprochen hat, d.h. dass der Widerspruch in einem dafür vorgesehenen Widerspruchsregister festgehalten ist.
Die sog. Widerspruchsregelung gilt in den meisten europäischen Ländern, die sog. ‘Erweiterte Zustimmungsregelung’ dagegen nur in 6 Staaten in Europa.

So können auch deutschen Touristen, deren Widerspruch nicht in einem dafür vorgesehenen Widerspruchsregister des jeweiligen Landes festgehalten ist, nach ihrem Tode Organe jeder Art und in jedem Umfange zu Transplantationszwecken entnommen werden, wenn sie z.B. im Urlaub in folgenden Ländern sterben: in Frankreich, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Denn in allen diesen Ländern gilt die sog. Widerspruchslösung.
Welcher Tourist aber lässt seinen Widerspruch vor einer Reise in das betreffende Land in dem dort gültigen Widerspruchsregister eintragen?
Nur in Belgien, Finnland und Norwegen haben jedenfalls die Angehörigen noch ein Einspruchsrecht! In Bulgarien gibt es noch nicht einmal ein Widerspruchsrecht. Es gilt dort stets die sog. „Notstandsregelung“. Entnommen werden kann, was jeweils dringend benötigt wird! Bulgarien kann man also wohl nur als eventueller Organspender-Aspirant besuchen.

Deutsche Regelung soll Widerstände gegen Organspenden verringern

Hat der Gesetzgeber in Deutschland angenommen, dass sich die Kluft zwischen Organspendern und Empfängern durch die neue Regelung verkleinern würde, so dürfte dies ein Irrtum sein. Denn so, wie die Dinge liegen – an Organverpflanzungen wird extrem viel Geld verdient – wird mit der Zahl der Organspender auch die Transplantationsempfehlung der Ärzte als „Therapie“ der Wahl zunehmen.
Übersehen werden sollte dabei jedoch nicht: Gemäß einer Studie er Hamburger Universitätsklinik wird in Deutschland die Therapie der Herztransplantation in zwei Dritteln der Fälle vorschnell angeboten! Laut dem Deutschen Bundesrat sollte jedoch jeder, der sich für eine Organspende entscheidet, darüber informiert sein, worüber er entscheidet. Allerdings werden die wichtigsten Entscheidungsinformationen – ob Hirntod identisch mit dem tatsächlichen Tod ist, und ob Hirntote evtl. Schmerzen empfinden – vorenthalten bzw. falsch darüber informiert.

Organentnahme kann nur bei noch Lebenden vorgenommen werden!

Jeder, der sich zur Organspende bereit erklärt hat oder dessen Angehörige nach seinem Tode der Organentnahme zustimmen, jeder, der in einem Land stirbt, in dem die sog. Widerspruchsregelung gilt, ohne dass er seinen Widerspruch dort hat registrieren lassen, muss wissen: Organe sind zur Übertragung nur geeignet, wenn sie dem Körper eines noch nicht wirklich Verstorbenen, sondern als noch lebend-frische Organe von einem nur ‘Hirntoten’ entnommen werden!! Wirklich tot ist ein Mensch aber erst, wenn Atmung und Herz völlig ihre Tätigkeit eingestellt haben.. Organe von einem wirklich leblosen Körper, also einer Leiche, sind nicht mehr zur Transplantation geeignet!!
Erg.: Wer einer Organspende zustimmt, stimmt de facto seiner Tötung durch Ärzte, im Grunde seiner juristisch ‘legitimierten’ Ermordung zu! Erlaubnis erteilende Angehörige stimmen de facto der Sterbehilfe bzw. Mord durch Ärzte zu!

Jahrtausendealte, sichere Todeseintrittskennzeichen werden ignoriert – zu Profitzwecken

Nachdem der südafrikanische Chirurg Christian Barnard im Dezember 1967 die erste Herztransplantation vorgenommen hatte und 1968 in den USA Chirurgen in 70 Fällen gefolgt waren, begann der US-Staatsanwalt deswegen, wegen vorsätzlicher Tötung gegen die Transplantationschirurgen zu ermitteln.
Als Reaktion darauf definierte eine Harvard-Ad-hoc-Kommission 1968 den Tod des Menschen willkürlich – d.h. Profitzwecken dienend – neu.
Sie erklärte ein (angeblich oder wirklich) irreversibles Koma bereits als ‘Tod’.
Damit hob die Harvard-Ad-hoc-Kommission die bisher seit Jahrtausenden geltende Erkenntnis und Erfahrung auf, wonach ein Mensch erst dann tot ist, wenn sein Herz und die Atmung irreversibel zum Stillstand gekommen waren, und Seele und Geist den Körper endgültig verlassen hatten.
Zuvor hatten 1959 zwei französische Ärzte (Molaret und Goulon) den Zustand des irreversiblen Komas erstmals beschrieben, bei dem das Gehirn durch Sauerstoffmangel irreversibel zerstört war. Diesen Zustand hatten sie als „coma dépassé“ (endgültiges Koma) beschrieben, jedoch keinesfalls als Tod.

Nochmals: Bis 1968 hat durch die Jahrtausende gegolten, dass ein Mensch erst dann verstorben, erst dann tot war, wenn sein gesamter Organismus – Herzatmung und damit der gesamte Kreislauf – zum Stillstand gekommen war. Der Körper des Verstorbenen erkaltete, Totenflecken zeigten sich, die Leichenstarre stellte sich ein, der Verwesungsprozess folgte.
Im Bereich atheistischer, materialistischer, medizinischer Wissenschaft existieren Geist und Seele eines Menschen jedoch nicht.

Mit dem wirklichen Tod lösen sich Geist und Seele durch Zerreißen des silbernen Bandes irreversibel vom irdischen Körper, dem Gehäuse und Werkzeug des Menschen auf Dauer seiner irdischen Inkarnation und kehren zurück ins Jenseits, der wahren, ewigen Heimat des Menschen.

Juristische Vorverlegung des Todeszeitpunktes bezweckt Organentnahme bei noch Lebenden!

Seit die Schulmedizin die Organtransplantation in ihr Programm aufgenommen hat, und extreme Profite damit gemacht werden, ist der Todeszeitpunkt zweckdienlich zeitlich umdefiniert, d.h. vorverlegt worden. Er wird seitdem auch immer weiter vorverlegt, um dem „Hirntoten“ – in Wirklichkeit einem Sterbenden – lebendfrische Organe, wie z. B. das noch bis dahin schlagende Herz oder andere bis dahin voll durchblutete Organe, wie Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Augen etc. entnehmen zu können.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) finden sich Bewegungen der Arme und Beine „bei bis zu 75% aller Hirntoten”!!
Nach dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) dürfen lebenswichtige Organe aber nur von (wirklich) Toten entnommen werden.
Im Interesse der Organtransplantation wurde die Definition des „Hirntodes“ als angeblichen Todeszeitpunkt des Menschen nahezu weltweit durchgesetzt.
Behilflich wurde auch die Bundesärztekammer. Sie konstatierte, dass mit dem „Hirntod“ angeblich naturwissenschaftlich–medizinisch der Tod des Menschen festgestellt sei.
Wem ist schon bekannt, dass sich hinter der Bezeichnung „Bundesärztekammer“ ein nicht rechtsfähiger Verein von Landesärztekammern verbirgt, jedoch keine öffentlich-rechtliche Institution auf Bundesebene, wie dieser Name vorgibt?
An der Feststellung der Bundesärztekammer, dass mit dem „Hirntod“ naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen angeblich festgestellt sei, ändert die Tatsache nichts, dass es sich bei dem Patienten zu diesem Zeitpunkt um einen noch „lebenden Leichnam“ handelt, dessen Herz noch schlägt, das den gesamten Kreislauf aufrecht erhält, der voll durchblutete Körper seine normale warme Temperatur hat, und der Stoffwechsel noch stattfindet. Auch das funktionsunfähige Gehirn ist noch durchblutet, keineswegs wie bei einem Toten erkaltet, geschweige denn in den Verwesungsprozess übergegangen.

Hirntod ist naturwissenschaftlich nicht dem Tod gleichzusetzen

In der Beilage „Organspende und Selbstbestimmung” der Zeitschrift „Das Parlament”, Ausgabe 20/21 2011 war in dem Artikel „Wie tot sind Hirntote? – Alte Fragen – Neue Antworten!” u.a. zu lesen: „Kritiker der Gleichsetzung von Tod und Hirntod wie der Philosoph und Nobelpreisträger Hans Jonas halten am klassischen Todeskonzept (Tod nach Einstellung von Atmung und Herzfunktion) fest. Sie plädieren dafür, den Komapatienten oder den ‘Hirntoten’ im Zweifel so zu behandeln, als sei er noch auf der Seite des Lebens, da wir die exakte Grenze zwischen Leben und Tod nicht kennen und der Mensch nicht von seinem Körper zu trennen oder im Gehirn zu lokalisieren sei.”

Jonas warnt davor, das ‘Hirntod’-Kriterium in den Dienst der Organ-Beschaffung zu stellen. Der Therapieabbruch bei hirntoten Patienten sei nur dann gerechtfertigt, wenn er dem Interesse des Patienten selbst diene, aber nicht für fremdnützige Organentnahme-Zwecke.
Auch Gehirnforscher und andere Wissenschaftler stellten fest, dass die Hirntod naturwissenschaftlich nicht mit dem Tod gleichzusetzen sei, ebenso wie die Gleichsetzung hirntoter Patienten mit Leichen.

Dr. Manfred Lütz, Theologe, Arzt und Mitglied im Direktorium der Päpstlichen Akademie für das Leben äußerte sich in einem Radio-Interview u.a. wie folgt: ..… Was die Kirche sagen kann, ist: Man darf nicht jemanden töten, um an seine Organe zu kommen.”
So stellte auch das „Presidents’ Council on Bioethics” (USA) 2008 eindeutig klar: „Der Hirntod ist naturwissenschaftlich nicht dem Tod gleichzusetzen.” Ist dies richtig – und wer will daran zweifeln – so wird jeder „gehirntote” Organspender von den Transplantationschirurgen auf dem OP-Tisch durch die oder anlässlich der Entnahme seiner Organe getötet, jedenfalls alles, was nicht entnommen wird.

So wundert es nicht, dass Papst Benedikt XVI. forderte, dass Organe nur EX KADAVERE (vom Leichnam) entnommen werden dürften. Er selbst zog seine Bereitschaftserklärung zur persönlichen Organspende zurück.

Komapatienten leben über den juristisch definierten ‘Gehirntod’ hinaus weiter!

Bis zur Feststellung des „Gehirntodes“ und damit juristisch des Todes des Patienten durch Ärzte wird ein Patient noch als Komapatient in jeder Weise vom Pflegepersonal behandelt. Er wird ernährt, gewaschen und in jeder notwendigen Weise gepflegt.
Männliche „Gehirntote“ sind selbst noch einer Erektion fähig.
Weibliche schwangere Gehirntote lassen in ihrem Körper ein Embryo weiter wachsen und reifen bis zu seiner Geburt im Körper eines „lebenden Leichnams“.
Wunden können bei ‘Hirntoten’ noch ausgeheilt werden.
Dr. Zieger berichtete 1996 dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dass Komapatienten auf äußere Ereignisse und soziale Stimuli, wie z.B. dem Besuch von Angehörigen, eindeutig antworten.
‘Gehirntote’ können noch Tage, Wochen, auch noch Monate oder jahrelang leben, bis sie einem würdevollen friedlichen Tod begegnen.
Der US-amerikanische Neurologe und Kinderarzt Alan Shewmon hat 1998 eine Studie durchgeführt, in der er mehr als 12 000 dokumentierte Fälle untersuchte, bei der Patienten das Abschalten der Beatmungsmaschinen länger als eine Woche überlebt hatten. Als verlässlich wertete er nur solche Fälle, bei denen der Hirntod korrekt diagnostiziert und dokumentiert worden war. Insgesamt fand er 175 Fälle, bei denen nach dem Abstellen der Beatmung nicht sofort der Tod eingetreten war. Zwischen Hirntod und Herzstillstand lag vielmehr ein Zeitraum von mehr als einer Woche bis hin zu 14 Jahren.
Deshalb hat das Pflegepersonal häufig große ethische Probleme damit, wenn ein ‘irreversibel komatöser Patient’, der noch vollumfänglich gepflegt wird, ab einem bestimmten Zeitpunkt von Ärzten als ‘hirntot’ erklärt wird, um Organe entnehmen zu können. Denn der für eine Organspende vorgesehene Patient liegt ja nach wie vor wie ein Schlafender warm und atmend im Bett.
Kein Wunder, dass z.B. Professor Franco Rest äußerte: „Den ‘Hirntod’ gibt es überhaupt nicht; er ist eine Erfindung der Transplantationsmedizin.“

Angeblich ‘Hirntote’ wurden schon gesund.

Lt. amtl. und medizinischen Definitionen sollen ‘Hirntote’ irreversibel tot oder geschädigt sein. Es sind aber nicht wenige Fälle bekannt, in denen bei Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen sog. ‘hirntote’ Patienten sogar wieder gesund wurden.
Die Autoren einer entsprechenden Studie warnten vor der Fehldiagnose des Hirntodes. So wurde bei der 56-jährigen Gloria Crux der Hirntod diagnostiziert und dass sie innerhalb 48 Stunden sterben würde. Sie überlebte, weil ihr Mann das Abschalten der Geräte verhindern konnte.  
Auch Frau Rosemarie Körner berichtet: „Hätte man ihm (ihrem damaligen Ehemann) Organe entnommen aufgrund der mehrmaligen Hirntod-Diagnose würde er heute nicht mehr leben, nicht zum 3. Mal verheiratet sein.”

Hirntote Patienten können bei der Organentnahme Schmerzen empfinden

Wie in der Ärztezeitung vom 31.08.2000 zu lesen war, hält der britische Anästhesist Dr. Peter Young es grundsätzlich für möglich, dass hirntote Patienten bei der Organentnahme Schmerzen empfinden können. Dem haben andere britische Narkose-Fachärzte zugestimmt.
Dr. Philip Keep (Norfolk und Norvich Hospital, Norvich) ließ die Hörer eines Radio-Programmes der BBC wissen, dass er für sich persönlich eine Organspende ablehne. Er erklärte dazu: „Ich habe während meiner langjährigen Arbeit im OP Dutzende hirntote Organspender gesehen, die bei der Entnahme der Organe Reaktionen zeigten. Ich möchte und kann nicht ausschließen, dass dies auf ein gewisses Schmerzempfinden des Organspenders hindeutet.”

Er vertritt daher die Auffassung, dass hirntote Organspender vor einer Organentnahme grundsätzlich anästhesiert werden sollten! Die Verabreichung einer Vollnarkose oder stärkster Schmerzmittel schließt wohl die Annahme aus, dass er in Wahrheit schon tot ist. Probleme dieser Art gibt es in der Anatomie nicht.

Gibt es ein empfindungsfähiges 2. Gehirn?

Gemäß heutiger Neurowissenschaft sind die Eingewaide von mehr als 100 Millionen Nervenzellen umhüllt. Dieses „2. Gehirn” ist quasi ein Abbild des Kopfhirns. Zelltypen, Wirkstoffe und Rezeptoren sind exakt gleich. Oft entscheidet der Mensch aus dem Bauch heraus, pp. Solange noch das Bauchhirn lebt, kann es die Todesdefinition „Hirntod” = Tod nicht geben. Das gilt auch für das Herz und seine Intelligenz. Es kann auch nach dem Hirntod weiter schlagen. So liest man z.B. in dem Buch „Die Herz-Intelligenz-Methode” VAK-Verlag, S. 56 u.a.: „Dank seiner komplexen Schaltkreise kann es unabhängig vom Gehirn im Kopf arbeiten. Es kann lernen, sich erinnern, ja selbst fühlen und empfinden……” Uns geht etwas zu Herzen, das Herz wird uns schwer, es kann uns brechen.

Hinweise, dass Ärzte noch lebenden Körper sezieren

Vor der Organentnahme auf dem Operationstisch erhalten diese „Toten” häufig muskelentspannende und schmerzstillende Medikamente, hier und da erhalten sie auch eine Vollnarkose oder werden örtlich anästhesiert.
Nicht selten schnallt man sie auf dem Operationstisch fest, um schmerzbedingte, irritierende Bewegungen zu verhindern.
Daraus ist unschwer zu entnehmen, dass die Organtransplanteure keineswegs davon ausgehen, dass der Organspender, dem auf dem OP lebendfrische warme Organe, wie z.B. das noch schlagende Herz, herausgeschnitten werden, bereits im eigentlichen Sinne tot und ohne jedes Schmerzempfinden sei.
Ganz im Gegenteil: Wie bei einem operierten sonstigen lebenden Patienten reagiert der „Hirntote” wie dieser auf unbewusste Schmerzen.
Die Pulsfrequenz schnellt hoch, der Blutdruck bewegt sich, Hormone werden ausgeschüttet.
Ein wirklicher Toter, ein Leichnam ist zu solchen Reaktionen selbstverständlich nicht mehr fähig.
Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz inzwischen eine Vollnarkose bei der Organentnahme am „Hirntoten” vorgeschrieben.

Selbst die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) empfiehlt zur „Optimierung des chirurgischen Eingriffs” 5 Fentanyl, ein synthetisches Opioid (Opiat). Es ist eines der stärksten Schmerzmittel, ca. 100 x stärker als Morphin.
Gescheut wird die Empfehlung einer Vollnarkose, da dies offensichtlich auch dem Laien offenbaren würde, dass der ‘hirntote’ Organspender in Wirklichkeit noch gar nicht tot ist.

Schmerzhafte Prozeduren vor der Diagnose ‘Hirntod’

Unfallopfer werden oft gleich nach der Einlieferung ins Krankenhaus als potentielle Organspender eingestuft und dementsprechend untersucht und die Behandlung darauf abgestellt. Die diagnostischen, administrativen und ‘therapeutischen’ Maßnahmen erfolgen dann als Vorbereitung zur Organentnahme, evtl. ohne dass die Angehörigen zunächst davon in Kenntnis gesetzt werden. Passende Organempfänger werden gesucht. Nach der erfolgreichen Suche erfolgt evtl. erst die Diagnose ‘Hirntod’

Mediziner, die die ‘Hirntod’-Diagnose stellen, vollziehen am Patienten zuvor eine schmerzhafte Prozedur. Diese diagnostischen Maßnahmen dienen in der Regel lediglich der geplanten Organentnahme, nicht dem therapeutischen Wohl des Patienten. Die klinische Untersuchung sieht u.a. vor: Eine Provokation der Augenhornhaut mit einem Gegenstand, Stechen in die Nasenwand, Reizen des Rachenraums mit einem Gegenstand, Setzen eines heftigen Schmerzes zur Reizung von Reflexen, Reizung des Bronchialraumes durch Absaugkatheter, festes Drücken der Augäpfel, Gießen von Eiswasser in die Gehörgänge.

Zur Absicherung der Diagnose wird gelegentlich eine Angiografie mit Kontrastmittelgabe durchgeführt. Dieses Testverfahren kann beim noch lebenden Spender zu einem anaphylaktischen Schock mit Todesfolge führen. Die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) empfiehlt als letzte klinische Untersuchung den Apnoe-Test (Abschalten der Herz-Lungenmaschine). Dabei kann es zu Blutdruckabfall, Herz-Rhytmusstörungen oder gar zum Herzstillstand kommen. D.h., der Patient kann dadurch getötet werden – hätte ohne diese Prozedur aber evtl. die Chance auf Weiterleben und Gesundung!

Erg.: Schmerzen empfinden Seele und Geist, nicht der Körper! Da Seele und Geist zum Zeitpunkt der Organentnahme beim noch im Sterbeprozess befindlichen ‘Hirntoten’ noch voll empfindungsfähig mit dem Körper verbunden sind, bekommen sie alles mit, was geschieht, sogar was der Operateur redet und denkt, d.h. auch seine ganzen Motive zur Handlung!

Welche Körperteile sind transplantierbar?

Als transplantierbare Organe gelten: Lunge, Herz, Nieren, Leber, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm.
In Einzelfällen wurden Körperteile wie Gesicht, Hände, Arme, Luftröhre, Kehlkopf, Zunge und Penis entnommen.
Zu den transplantierbaren Geweben gehören: Haut, Knochen und Kochenteile, Herzklappen, Herzbeutel, Augen, Blutgefäße, Knorpelgewebe, Sehnen und Bänder.

Erg.: diese vielen menschlichen ‘Ersatzteile’ verlocken aufgrund ihres hohen Preises fast zwangsläufig dazu, dass die Operateure möglichst viel aus dem Körper des Sterbenden ausschlachten und weiterverkaufen.

Die Organentnahme bewirkt erst den eigentlichen Tod = Mord!

Zu Zwecken der Organentnahme wird der auf dem OP-Tisch liegende Körper des „Hirntoten“ von der Kehle bis zum Schambein aufgeschnitten bzw. aufgesägt. Nachdem in den dadurch aufgeklappten Körper Eiswasser gegossen worden ist, werden die einzelnen Organe herausgeschnitten, wie z.B. die Nieren, die Leber, die Lungenflügel, die Augen und zuletzt das noch schlagende Herz.
Danach bzw. dadurch tritt der eigentliche wirkliche Tod der ausgewaideten körperlichen Hülle des Patienten ein, während die entnommenen Organe weiter leben.

Organentnahme ist blutiges, unwürdiges Schlachten und Auswaiden!

Dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, von Beruf Arzt, wurde die Bitte abgelehnt, als Zuschauer einer Organentnahme beizuwohnen. Begründung: “Die einem Schlachtfeld ähnelnde Szene sei keinem Zuschauer zuzumuten.” Die Chirurgen stehen wegen der Blut- und Wasserüberschwemmung des Fußbodens häufig auf Matten oder Tüchern.
In der Tat: Der Blutverlust beim Aufschneiden eines noch von der Blutzirkulation durchpulsten lebenden Körpers von der Kehle bis zum Schambein und das anschließende Ausschlachten von Organen führt fast zum totalen Blutverlust der körperlichen verbleibenden Resthülle.

Im Antlitz des ausgewaideten Leichnams kann der erlittene Horror sichtbar werden!

Die Spuren dieses Auswaidungsvorganges werden danach auch von den Angehörigen – soweit es überhaupt dazu kommt – in der Leichenhalle wahrgenommen. Das Antlitz zeigt nicht die heitere, friedliche Entspannung eines in Würde dahingeschiedenen Patienten, sondern ist entstellt und verzerrt von erlittenen grausamen Schmerzen.

Es spiegelt Furcht, Angst und fürchterliche erlittene Schmerzen wieder. In manchen Fällen sind blonde Haare junger Menschen ergraut oder weiß geworden. Die Haut des ausgebluteten Körpers zeigt sich in einem unnatürlichen grauweißen Farbton.
So äußerte sich z.B. Frau Gisela Meyer, Mutter des verunglückten Sohnes Lorenz u.a.: „Beim Anblick meines Sohnes glaubte ich zunächst an einen Irrtum. Ich erkannte ihn nicht, weil sein zuvor unverletztes Gesicht so entstellt war. Bis dahin hatte ich schon als Krankenschwester und in der eigenen Familie Sterbende begleitet und in das Gesicht von Verstorbenen geschaut. Ich hatte keine Berührungsängste und kannte den friedlichen und entspannten Gesichtsausdruck, der sich oft bei Verstorbenen einstellt. Das Gesicht meines Kindes war hingegen ganz klein geworden, die Lippen, seine schönen vollen Lippen waren zusammengepresst, der Gesichtsausdruck sah nach Schmerzen aus. Seine Haare waren nass, die Augen mit Mulllagen bedeckt und kreuzweise verklebt…

Entgegen den Behauptungen der Transplantationsmediziner bin ich überzeugt, dass mein Kind bei der Organentnahme Schmerzen erlitten hat. In seinem Sterben war ihm noch Schlimmes widerfahren. Nach der Krankenakte, die wir später lasen, bekam er eine Lokalanästhesie – warum? Hatte er sich bei der Operation bewegt? Hatte der Arzt gemerkt, dass er mit Schmerzen reagierte?”

Was macht der Bestatter mit dem ausgewaideten Leichnam?

Meist werden nicht nur Organe, sondern auch Gewebe entnommen. Das kann praktisch den gesamten Körper betreffen, z.B. die Oberschenkelknochen, usw.
Für den Bestatter muss der ausgewaidete Leichnam danach durch das Pflegepersonal erst wieder ausgestopft und – z.B. mit Besenstielen – stabilisiert und zugenäht werden. Herausgenommene Augen werden zugeklebt oder durch Glasaugen ersetzt.
Warum sollen Angehörige die ausgeschlachtete leblose körperliche Hülle nicht mehr sehen?

Angesichts solcher Auswaiderei-Folgen wird stets versucht, zu verhindern, dass Angehörige die ausgeschlachtete leblose körperliche Hülle des „Organspenders” nach der Entnahme sehen. Denen es gelingt, sind entsetzt. Der sich ihnen bietende Anblick verfolgt sie zumeist ihr ganzes Leben lang.

Keine Aufklärung über Quälerei, Gefahren und Fehldiagnosen

Über belastende, schmerzhafte Untersuchungen am Sterbenden, mögliche Gefahren und Fehldiagnosen hinsichtlich des ‘Hirntodes’ wird der spendenwillige Bürger (bzw. Angehörige eines Sterbenden) jedoch derzeit nicht aufgeklärt. Unbekannt bleibt, wie häufig Fehldiagnosen eines ‘Gehirntodes’ gestellt werden (oder er gar von verantwortungslosen Ärzten bewußt vorgetäuscht oder aus Profitgründen gezielt herbeigeführt wird). Derartiges wird selbstverständlich in Fachzeitschriften nicht publiziert.

Wie Eltern von Transplantationsärzten fehlinformiert und belogen werden

Elternbericht: “Ich gab den Kampf um meinen Sohn auf, weil der Arzt sagte, Christian sei tot. Eine ungeheuerliche Situation: Weil der Arzt sagt, mein Kind sei tot, wendete ich mich von meinem Kind ab, das noch warm ist, lebendig aussieht und behandelt wird wie ein Lebender. Ich musste gegen mein eigenes Empfinden glauben…Ich habe meinen Sohn vor seiner Beerdigung noch einmal gesehen. Er erinnerte mich an ein ausgeschlachtetes Auto, dessen unbrauchbare Teile lieblos auf den Müll geworfen wurden…

Wir waren bereit gewesen, ein Organ zu spenden, jetzt erfuhr ich, dass die Mediziner meinem Sohn Herz, Leber, Nieren und Augen entnommen hatten, man hatte ihm sogar die Beckenkammknochen aus dem Körper gesägt. Zerlegt in Einzelteile war er dann über Europa verteilt worden. Er war zum Recyclinggut geworden……..

Ich war gar kein Einzelfall, wie mir eingeredet werden sollte. Alle diese Angehörigen waren – wie ich – unaufgeklärt oder falsch informiert in die Organentnahme manipuliert worden…”

Eltern-Schuldgefühle, ihr noch lebendes Kind dem Organtransplanteur ausgeliefert zu haben

Frau Renate Focke, Mutter des 1997 verunglückten Sohnes Arnd, äußerte in der Schrift der „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.” (KAO) „Organspende – Die verschwiegene Seite“ u.a., dass im Falle ihres Sohnes eindeutig gravierende Verstöße gegen das Transplantationsgesetz begangen worden seien. Ihr Ehemann, Gebhard Focke, äußerte sich dort u.a. wie folgt: „Ich werfe mir vor, dass ich ihn habe sterben lassen, während er aufgesägt und aufgeschnitten wurde, während er mit kalter Perfusionslösung durchspült wurde – und das alles ohne Narkose. Keiner weiß aber genau, was ein sog. „Hirntoter“ noch empfinden kann. Ich werfe mir vor, dass ich tatsächlich meinen Sohn für tot hielt, als die Ärzte mir das verkündeten, obwohl er sich nach der ‘Hirntod’-Diagnose in keiner Weise verändert hatte…….

So aber fühle ich mich über den Tisch gezogen, meine Unwissenheit wurde ausgenutzt. Ich habe mir oft überlegt, was ich denn hätte wissen müssen, um eine begründete Entscheidung treffen zu können. Vielleicht hätte schon folgende Frage ausgereicht: „Ihr Sohn liegt im Sterben. Sind Sie damit einverstanden, dass er auf dem OP-Tisch zu Ende stirbt, während ihm die Organe entnommen werden? Ich hoffe, dass ich dann die Ärzte vom Hof gejagt hätte. Wer möchte sein Kind schon auf solch schreckliche Weise sterben lassen?..
Wenn ich gewusst hätte, dass es begründete Zweifel am ‘Hirntod’-Konzept gibt, hätte ich meine Zustimmung zur Organentnahme nie gegeben – wer möchte seinen hilflosen Angehörigen solch einem ungewissen und grausamen Sterben ausliefern?”

Getötete Kinder können durch Träume ihre Empfindungen bei der Organentnahme mitteilen!

Alle Angehörigen der Organspender sind davon ausgegangen, dass ihre Kinder so tot waren, wie man sich TOT-SEIN vorstellt. Alle erinnerten sich daran, dass ihre Kinder aber gerade nicht kalt, starr, leblos und ohne Atem waren. Im Gegenteil: Sie waren warm, einige schwitzten, sie wurden wie Patienten versorgt und behandelt…
Die Mütter erzählen von nächtlichen Alpträumen, in denen ihre Kinder schreien und ihnen vorwerfen, sie verlassen zu haben. Und das genau haben wir getan… es ist nicht zum Aushalten! Wir finden keinen Weg aus der Schuld…(Erfahrungsberichte Angehöriger)

Erg.: Da Seele und Geist des Verstorbenen weiterexistieren, können sie z.B. durch Träume oder auch durch hellsichtige und hellhörige Menschen mitteilen, was sie bei der Auswaidung ihres Körpers vor ihrem definitiven Tod erlebt haben! Beispiel hierfür, mehr zur Kommunikationsmöglichkeit mit Verstorbenen

Mit welchen Lügen Zustimmung zur Organentnahme erschlichen wird

Statt von der 100%igen Zuverlässigkeit der ‘Hirntod’-Diagnostik zu fabulieren, sollte man die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Studien das Gegenteil belegen. Statt den schwammigen Begriff der ‘Nächstenliebe’ zur Organentnahme-Einwilligung zu verwenden, sollten gerade die Kirchen ein Interesse daran haben, ihre sterbenden Mitglieder nicht schutzlos der Medizin auszuliefen, sondern ihnen einen Übergang in Würde und Ruhe zu ermöglichen.
Und die DSO sollte nicht dauernd von ‘Solidarität in der Gesellschaft reden und damit die Ausbeutung des einen zu Gunsten eines anderen meinen.

Viele Profiteure im Transplantations(un)wesen

Zusammen mit der Pharma-Industrie, die an den Transplantierten, die ja lebenslange Dauerpatienten sind, extrem viel Geld verdient, ist hier ein Kartell (aus Organisatoren, Organbeschaffern, Operateuren, Verteilern, Transportwesen, Fluggesellschaften, bezahlenden Krankenkassen etc.) entstanden, das Informationen nur dann fördert, wenn sie Werbung für Organspende darstellen. Sonst tut man alles, um die Öffentlichkeit nur in eine Richtung zu beeinflussen.”

Vor allem die Pharma-Industrie verdient enorm an Organempfängern. Die monatlichen Medikamentenkosten betragen tausend, wenn nicht tausende Euro. Hier und da müssen versagende eingesetzte Organe durch wiederum neu beschaffte Organe ersetzt werden!
Kassierer, Gewinner ist der Transplantationsmediziner, der seinen Traum, den Tod zu besiegen, einen wesentlichen Schritt näher gekommen ist…

Heilen übertragene Organe oder bringen sie lebenslang neue Probleme?

Darüber, wie viele Organtransplantationen (beim Organempfänger) „daneben“ gehen, wird nicht, zumindest nicht in der Öffentlichkeit gesprochen. Man hört: Gehen sie „daneben“ – dann gründlich!

Der Organempfänger erhofft und ergiert sich die Verlängerung seines Lebens mit einem fremden (gespendeten oder gar kriminell geraubten) Organ. Am eigenen Körper muss er nach der Organeinpflanzung erfahren, was es bedeutet, für den Rest seines Lebens in die Abhängigkeit von dem Transplanteur und ihn später ständig behandelnden Ärzten zu kommen. Mit hohen Cortisongaben müssen ständig die Abstoßungsreaktionen des fremden Organs bekämpft werden. Das setzt die eigene Immunkraft herab und hebt sie letztlich auf. Als Folge davon haben Bakterien, Viren und Pilze freien Eingang in den ungeschützten Körper des Empfängers und können sich dort ungehindert vermehren und viele – evtl. tödliche – Folgekrankheiten herbeiführen.
Vielfach plagen den Organempfänger Schuldgefühle.

Nicht wenige Organempfänger sterben qualvoll an Infektionen, gegen die sich ihr Körper nicht mehr wehren kann.
Der Preis, den der Organempfänger für die gewonnene Verlängerung des Lebens seines irdischen Körpers zahlt, ist hoch. Das fremde Organ wird nie ein eigenes.

Wie kann es zur Wesensübertragung zwischen Organspender und Empfänger kommen?

Häufig sind (beim Organ/Gewebeempfänger) auch Wesensveränderungen zu beobachten, z.B.:

Vegetarier, denen das Organ eines Fleischessers eingepflanzt wurde, verspüren z.B. plötzlich einen wilden Hunger auf Fleisch.
Eine 35jährige Frau, die das Herz eines Callgirls erhalten hatte, konnte danach von Sex nicht mehr genug bekommen.
Ein Arbeiter ohne kulturelle Neigungen, dem man die Leber eines jungen Geigers übertragen hatte, interessierte sich plötzlich für klassische Musik.
Ein 10jähriges Mädchen wurde seit der Transplantation von schweren Albträumen geplagt. Es hatte das Herz einer 8 Jährigen erhalten, die Opfer eines Tötungsversuches geworden war. Die Empfängerin des Herzens konnte das Verbrechen an der Organspenderin so genau beschreiben, dass die Polizei den Täter ermitteln und festnehmen konnte.
Direkt nach einer Transplantation treten auch Euphorie, Verwirrtheitszustände, wahnhafte und halluzinative Erlebnisse auf.
Typisch sind (Wahn?)ideen von Raub und Tötung.
Die Ärzte, mit den wahren – eigentlichen – Problemen überhaupt nicht vertraut, führen dies zumeist auf Folgen der verordneten Medikamente zurück.
Dies alles ist noch ein großes, dunkles, unübersehbares Feld!

Todesurteil und Vollstreckung durch OP-Chirurg

Zieht man aus all dem die Bilanz, lässt sich unschwer erkennen: Die Diagnose „Gehirntod“ bedeutet für die von verwertbaren Organen auszuwaidende körperliche Hülle eines – wenn auch komatös im Sterbevorgang  lebenden – Patienten das endgültige Todesurteil. Vollstreckt wird es von Chirurgen auf dem Operationstisch durch oder anlässlich der Organentnahme.
Anm. d. Hrsg.: Gab der Sterbende zuvor seine Zustimmung zur Organentnahme, stimmt er (meist aus Unwissenheit) de facto seinem vorzeitigen Tod – im Grunde einem Suizid zu. Der ausführende Arzt ist derSterbehelfer bzw. Selbstmordgehilfe oder gar Mörder.
Gaben Angehörige die Erlaubnis zur Organentnahme, sind sie (meist aus Unwissenheit) ebenso wie der Arzt Erfüllungsgehilfen zum vorzeitigen Tod bzw. bei entsprechenden Motiven des Arztes sogar zu Mord – mit entsprechenden karmischen Folgen im Diesseits und Jenseits für alle Beteiligten.

Was bedeutet diese Tötungspraktik für die Einheit aus Geist, Seele und Körper?

Da der Mensch entgegen den atheistischen, materiellen medizinischen Ansichten nicht nur aus einem organischen Körper besteht, sondern eine Einheit bildet aus Körper, Geist und Seele, die sich wechselseitig völlig durchdringen, bleibt es der Phantasie des Einzelnen überlassen, was die „Organ-Geist-Seele-Transplantation“ für Spender und Empfänger in Wahrheit bedeuten muss und welche Folgen dies hat, nicht nur im körperlichen sondern auch im geistig-seelischen Bereich.

So fragt auch der Verein „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.“ (KAO) in seiner Schrift „HIRNTOD – Der neue Tod bei lebendigem Leib“ u.a.: „Sollen wir das christliche Menschenbild von der Ganzheit des Menschen aus LEIB, SEELE, GEIST aufgeben und das Maschinenmodell der Transplantationsmedizin übernehmen?“

Warum gestatten wir brutale Auswaidungspraktiken statt Sterben zu akzeptieren?

Die Gesellschaft wird mit ihrer Angst vor dem Sterben so manipuliert, dass wir uns alle nur in der Rolle der Organempfänger sehen, aber nicht als Organlieferant. Die Akzeptanz der Organhergabe beruht darauf, weil niemand mehr sterben will. Jeder hofft, auf Kosten eines anderen zu überleben………

Über Organverteilerstellen werden sie als sehr profitable Ware angeboten und weltweit verteilt. Entnommen und in Kühlboxen verpackt werden sie per Hubschrauber oder Jet in Transplantationszentren geflogen und verwertet.
Der Mensch verkommt zum Sonderangebot, tiefgefroren bis zur Verwertung. Dass angesichts riesiger Profite mafiöse, korrupte Strukturen im Transplantationswesen zu erkennen sind, wundert daher nicht.
Wollen wir das wirklich oder sollten wir nicht endlich Einhalt gebieten? Es war ein langwieriger Prozess, zu begreifen, dass Sterben etwas Alltägliches ist, dass der Tod die Krönung des Lebens ist…..
Die einzige Alternative zur Transplantationsmedizin für Spender und Empfänger von Organen, für jeden von uns, ist die Akzeptanz des Sterbens.”.

Warum haben Eltern ausgewaideter Kinder die Initiative ‘Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.’ (KAO) gegründet?

Wegen der öffentlich durch Politik und Medien wie Ärzte völlig unzulänglichen Aufklärung über alles, was Organspender und deren Angehörige wissen sollen, erwarten auch die Mitglieder der Initiative „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.” (KAO)., dass seitens der dafür Verantwortlichen entgegen dem, was der unter der Bezeichnung ‘Bundesärztekammer’ agierende nicht rechtsfähige Verein propagiert, endlich eingestanden wird, dass der „Hirntod” keine wissenschaftliche, sondern eine juristische Definition ist, um von einem sterbenden, lebenden Menschen straffrei lebendfrische Organe entnehmen zu können.
Diese Initiative wurde von Eltern gegründet, die ihre verunglückten Kinder zur Organentnahme freigegeben hatten, ohne zuvor über den allumfassenden Sachverhalt ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Sie hatten erst nach der Entnahme begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die tatsächlich tot sind, wie sie dies angenommen hatten.
Zahlreiche dieser Eltern haben sich öffentlich geäußert. Darunter auch Frau Renate Greinert, deren umfangreicher Äußerung folgende Passagen zu entnehmen sind: „Wir befinden uns durch die Transplantationsmedizin im modernen Kannibalismus. Der Mensch reißt seinem Gegenüber nicht mehr sein Herz aus der Brust und verspeist es zur eigenen Kraftgewinnung, nein, in der heutigen Zeit legt sich der Mensch auf einen Operationstisch, schließt die Augen und lässt einverleiben..”

Kommen Spender und Empfänger lebenslang in ein Abhängigkeitsverhältis zueinander?

“Wenn Ich euch heute sage – wenn jetzt dieser Mensch (Organempfänger), der zum „Gesunden“ befördert wird dadurch, dass er einen Teil des anderen in sich aufnimmt: Dieser Mensch ist von dieser Stunde an nicht mehr frei! Er kann nicht mehr frei sein, weil das Wesen, das sich von seinen Körperteilen getrennt hat und nicht der Verwesung übergeben hat – sondern diese Niere und diese Lunge arbeiten weiter – dieser Geist kann sich von seiner Lunge, die da noch im Gange ist, und seinen Nieren nicht distanzieren: d.h. dass dieser Mensch bis zum Ende des Lebens des anderen Menschen, der ja gesundet ist, in seiner Niere bleiben muss und mit ihr leben muss. Es geht nicht anders.

Was das für eine grauenhafte Geschichte ist, könnt ihr euch ja vielleicht vorstellen – dass dieser Geist jetzt vielleicht 10, 20, 30 Jahre mitgezogen wird, da sein muss auf diesem Lebenslevel – wie ihr sagt – desjenigen, der da auf diesem irdischen Planeten noch weiterleben muss. Er muss diese lange Zeit in seiner Nähe bleiben und muss all das miterleben, was dieser Mensch jetzt erlebt. Er lebt also ein zweites Leben, obwohl er sein eigenes abgeschlossen hat, sein irdisches Leben alles gelernt hat, was er in dieser irdischen Phase hat lernen können und nun kann er nicht tun, was er tun wollte, d.h. in anderen Bereichen des Geistes noch etwas dazulernen. Ihr müsst euch vorstellen, dass ihr ein Leben einfach mit einem anderen Menschen teilen müsst, mit dem ihr überhaupt nichts gemein habt. Denn er hat eine andere Phantasie, einen anderen Kopf, andere Vorlieben, andere Freunde – Freuden natürlich auch. Er hat ein Umfeld um sich, mit dem ihr euch überhaupt nicht identisch wisst.

Könnt ihr euch vorstellen, wie schrecklich es ist für den, der immer „mitmarschieren“ muss, obwohl er sich längst hätte davonmachen können….. Wenn ihr das alles hört, dann wisst ihr, dass solches von Mir nicht gewollt ist, und dass es schrecklich ist, dass solches geschieht. Es ist wahrhaftig der Weg des Widersachers, der mit seinem Verstand, d.h. mit den Verstandeskräften, die er in den Menschen, die Mich nicht kennen und Mich nicht lieben, in Gang bringt. Darum besteht solches Geschehen.

Und wer diesen Weg (als Organempfänger) geht, ist in sich bestraft und hat die wahre „Hölle“ zu ertragen……..“ (Deutschland, 21.08.1994)
Erg.: Je nach dem Charakter des Organspenders können solche ‘Fremdeinflüsse’ auf den Organempfänger und seine Umgebung durch Umsessenheit oder Besessenheit sehr harte Konsequenzen haben!

Warum desinformieren Ärzte über die Organentnahme aus noch Lebenden?

Darüber klären Mediziner Organspender oder deren Angehörige und Organempfänger selbstverständlich nicht auf. Sie können (oder wollen) es nicht, weil ihre atheistische, materielle Medizin-Wissenschaft nur den irdischen menschlichen Körper, nicht aber dessen Geist und Seele berücksichtigt.
Im Interesse der Einwilligung zur Organspende und dem Wunsch nach der Einverleibung von Organen anderer Menschen wird aber auch viel von dem verschwiegen, was sie im Bereich dieser materiellen Welt zu erkennen vermögen. (Beispiel hierfür)
Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. zitiert den Transplantations-Medizin-Professor Rudolf Pichlmayr in seiner Schrift „Organspende – Die verschwiegene Seite“ wie folgt: „Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende (wahrheitsgemäß) aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.“
‘Aufklärung’ erfolgt daher hauptsächlich einseitig und irreführend „pro Organspende“.

Nicht verwunderlich ist in diesem Zusammenhang die Meinung des Vorsitzenden der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Prof. Hans Lilie: „…….es bleibt dem Einzelnen überlassen, sich selber die notwendigen Informationen zu besorgen, sodaß eine Organspende auch dann zulässig ist, wenn der Betreffende sich für die Spende ausgesprochen hat, ohne über die Einzelheiten zuvor aufgeklärt worden zu sein.“ (Aus seinem Vortrag beim 110. Deutschen Ärztetag in Münster am 16.05.2007).
Mein früherer Mandant, Dr. med. M.-O. Bruker, dessen Gesundheitsbücher in über 3 Millionen Exemplaren vertrieben wurden, äußerte sich u.a.: „Ich schäme mich für den Ärztestand, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen aufstehen und laut NEIN sagen zu der Art der Aufklärung über die Organtransplantation. Sie befürworten damit stillschweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch und unmoralisch betrieben wird. Essetzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf.
Von dieser Art der Geschäftemacherei distanziere ich mich auf das Schärfste und mit ihr sicher der größte Teil der Ärzte.“ Er schrieb auch: „Heute gilt – wie absurd – der „Hirntod“ als Gesamttod, obwohl keine ausreichenden Beweise dafür vorliegen. Auf diese Weise wurde durch die Gesetzgebung ein Freispruch für alle „Handlanger“ dieses „Mordsgeschäfts“ erreicht.“ (Aus „Sterben auf Bestellung – Fakten zur Organentnahme“, Hrsg. Ilse Gutjahr, Dr. phil. Mathias Jung).

Deshalb sind die hier gegebenen Informationen insgesamt zur Entscheidungsfindung des Einzelfalles unentbehrlich. Denn wie eingangs bereits gesagt: Die Quelle vieler Leiden ist die Unwissenheit. Wissen jedoch hilft, viele Leiden zu vermeiden. Dass die Medizin der Zukunft – nach Überwindung des materiellen Zeitalters – Organtransplantationen nicht mehr kennen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Zusammenfassung von Dr. jur. Georg Meinecke

Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse das Formular zur Organentnahme-Zustimmung in Kürze bekommen bzw. bereits erhalten haben, werden Sie wohl kaum im Begleittext darüber informiert, daß z.B.

Organe und die meisten Gewebe nur von noch lebenden Körpern für eine Transplantation verwendet werden können. Organe werden daher immer von einem lebenden, allenfalls im Sterbeprozess befindlichen Menschen entnommen, bei dem lediglich das Gehirn als ‘tot’ erklärt wird.
Der sog. ‘Hirntod’ keinesfalls den wirklichen Todeszeitpunkt darstellt, sondern lediglich aufgrund fragwürdiger diagnostischer ‘Beweise’ unterstellt wird, wenn das Gehirn tot sei, sei zugleich der ganze Mensch ‘tot’ – obgleich ein ‘hirntoter’ Mensch noch Wochen, Monate oder Jahre weiterleben oder gar wieder völlig gesund werden kann! Beispiele belegen das!
Ein Körper erst wirklich dann tot ist, wenn Herz und Lunge ihre Funktion restlos eingestellt haben. Danach wird der Körper blass, kalt, starr und fleckig.
Die sterbende ‘hirntote’ Person während der blutigen Organentnahme Schmerzen, Entsetzen, Horror und Panik empfinden kann, weil die sich währenddessen noch vom Körper lösende Seele die ganze entwürdigende Prozedur bewußt miterleben kann. Diese Horror-Marter-Eindrücke spiegeln sich oft im Antlitz des Sterbenden bzw. nach dessen eigentlichen Tod durch die OP – und entsetzen die Angehörigen, falls sie überhaupt die ausgewaidete Person nochmals sehen dürfen.
Die fortexistierenden Wesensteile Seele und Geist müssen diese Organauswaidungs-Schockerlebnisse nach dem dadurch eingetretenen Leibestod als schwere Hypothek verkraften und mühsam verarbeiten.
Gar nicht selten mehr Organe entfernt werden, als der ‘Spender’ oder dessen Angehörige erlaubt haben. Die extrem hohen finanziellen Profite des Organhandels können zur selbstherrlichen Entnahmeausweitungspraxis führen.
Kliniken mit Intensivstation finanziell dazu angereizt werden, vor allem verunglückte und jüngere ‘Hirntodkandidaten’ weniger zwecks Regeneration, sondern bevorzugt in Hinblick auf die baldige Organentnahme zu diagnostizieren und zu behandeln. Infos mit vertrauliche Daten über den todesnahen Zustand werden meist rascher an Organtransplantationszentren weitergeleitet, als Angehörige darüber informiert werden! Durch zeitlichen und hohen moralischen Druck werden dann Angehörige zu einer Organentnahme beim Sterbenden überredet / überrumpelt!
je mehr Unwissende ihren noch lebenden Körper auswaiden lassen, desto häufiger kann dies Ärzte verlocken, bei immer mehr Kranken eine Organübertragung auszuführen – ob nötig oder nicht… Dieses äußerst lukrative Geschäft verführt geradezu zu Mißbrauch, zunehmenden ‘Hirntod’-(Fehl)diagnosen, Lügen, Betrug und kriminellen Raffgier-Praktiken.
Die Organempfänger kein ‘neues Leben geschenkt’ bekommen (immer zum Preis des vorzeitigen Todes des ‘Spenders’), sondern das übertragene Organ oft nur kurz überlebt. Die nach einer Übertragung ständig erforderlichen immunschwächenden, nebenwirkungsreichen Medikamente gegen die Abstoßungsbemühungen des implantierten Organs können viele andere schwere organische, psychische und geistige (psychotische) Krankheiten herbeiführen. Wie lebenswert ein solches Restleben ist, ist eine andere Frage.
Alle Kassenmitglieder letztlich durch höhere Beitragssätze die Wucherprofite des Organtransplantations(un)wesens und lebenslange Medikamentenabhängigkeit der Organempfänger bezahlen und unterstützen müssen.
Fazit:

Durch die Unterschrift unter den Organspendeausweis bzw. das Einverständnis von Angehörigen erhalten alle an diesem ‘Mordsgeschäft’ beteiligten Ärzte und Einrichtungen de facto eine Lizenz zur straffreien Tötung und zugleich eine Garantie für maximalen Profit im Rahmen fragwürdiger Strukturen!
Es ist daher dringend zu empfehlen, in Deutschland (und mehr noch im Ausland) ständig eine Patientenverfügung bei sich zu tragen, in der angeordnet wird, was an lebenserhaltenden Maßnahmen und hinsichtlich einer Organentnahme gestattet ist und was nicht. In vielen Staaten dürfen sterbende ‘Hirntote’ vollständig ausgewaidet werden, wenn sie dort nicht ausdrücklich gegen eine Organentnahme behördlich registriert sind!! Angehörige haben oft kein Widerspruchsrecht dagegen!!

Informieren Sie sich bitte frühzeitig und gründlich, ehe Sie entscheiden, ob Sie bei sich oder Angehörigen ein oder mehrere Organe zur Entnahme preisgeben wollen!

Weiterverbreitung und Übersetzung in fremde Sprachen ist erwünscht!
Danke an den Verfasser Dr. Matthias Weisser / und Oskar

Weitere Links:
http://www.organspende-widerspruch.de/organspende-hintergrund.html

Original und gefunden bei :
http://keltisch-druidisch.de/de/blog/das-w%C3%BCrdelose-brutale-und-lukrative-gesch%C3%A4ft-mit-der-organspende

 

Eigener Kommentar noch dazu:
An die “Spendenden”:
Im energetischen Bereich kann der “Spender” erst dann in das Licht gehen, wenn er jedes seiner Organe wiedererhält…sprich – ein jeder, der eins davon hat, muß erst sterben, damit die Seele ins Licht gehen kann! Der “Geber” ist mit dem Bekommenden auf der energetischen Basis verbunden – das heißt: der Empfänger bekommt die Vorlieben/Eigenschaften,Interessen etc. des Gebers – da können mitunter Tragödien entstehen und der Empfänger weiß nicht einmal warum das jetzt plötzlich so ist, auch da klären die Ärzte nicht auf, würden sie doch ihr “Schlachtvieh”, das seine eigene Tötung unterschreibt, damit sehr abschrecken…und womit sollen sie dann Geld(Immense Summen!) machen? Also überlegt bitte, ob Ihr, Eure Angehörigen oder Freunde der Ausschlachtung Eures Körpers lebend beiwohnen wollt

An die Ärzte :
Warum tut Ihr das? Jeder Einzelne von Euch weiß doch ganz genau, daß es gar nicht der Organspende bedarf, um ein krankes Organ zu heilen – ist Eure Geldgier so gravierend hoch, daß Ihr jegliche Moral und Menschlichkeit sowie Ethik außer Acht laßt?! Wie arm seid Ihr Menschen,-und Lebenverachtenden Möchtegern – Halbgötter  in Weiß und Schweiß eigentlich im Herzen und Gehirn? Ich wünsche Euch nur, das auch Ihr diese Abschlachtung dann später einmal am eigenen Leib zu spüren bekommt, die Ihr anderen Menschen angedeihen laßt!

Gruß von der sehr nachdenklichen Kräutermume

Ein „lebender“ Mann wird auf der psychiatrischen Station zu Tode gefoltert

Nun ist er da, der Film zum Thema der lebende Mann wird auf der psychiatrischen Station zu Tode gefoltert
21. Februar 2014 um 20:34
/p><http://youtu.be/-gTk1lyltIU

 

Aufwachen, mitmachen, nehmt bitte Kontaktauf – dieser lebende(nicht juristische Sache/Personal der Firma BRiD) Mann wird auf der psychiatrischen Station zu Tode gefoltert

21. Februar 2014 um 20:34

Aufwachen!!!!!!!!!!!!!

Mitmachen – nehmt bitte Kontakt auf –

Niemand sollte davon wissen, doch nun kommt es ans Tageslicht

Hier stirbt ein noch lebender Mann, auf einer [psychiatrischen] Station in Einzelhaft gefangen gehalten, wenn wir nicht sofort helfen und eingreifen!

Hilferuf für Frank Andreas Köhler geb.Bäumler

Er befindet sich in einer gesundheitlich,lebensbedrohlichen Situation nach der Operation an der Halswirbelsäule !!!!!!!

Er wird auf einer psychiatrischen Station Nr. 7 in einer Einzelzelle in der Firma[Justizvollzugsanstalt] mit [Krankenhaus] in Leipzig gefangen gehalten und unmenschlich gequält.

[Leiter] der Firma[Justizvollzugsanstalt ] mit [Krankenhaus] ist Rolf Jakob.
Leinestraße 111, in 04279 Leipzig.
Telefon 0341 863 90, Telefax 0341 863 9105 oder 101
E Mail poststelle@jval.justiz.sachsen.de

Wir wissen nicht ob der noch lebende Mann Frank  Andreas Köhler geb. Bäumler

dieTortouren übersteht.

Seit Monaten andauernde Lähmungserscheinungen, Bewusstseinsausfälle, stärkste Schmerzen,starke Atemnot, körperlicher Totalabbau welcher derzeit rapidezunimmt…..

Er ist seit Monaten ohne fachärztliche Hilfe!!!!!!!!!

Lesen sie sich im Anhang die Zusammenfassung des
Krankheitsverlaufes von Frank Andreas Köhler geb. Bäumlerdurch

Die Adressen der Täter findet ihr ebenfalls im Anhang

Geschäftszeichen, Aktenzeichen R 020 VRs 202 Js44664/02
zu Frank Andreas Köhler geb. Bäumler

Ihr lebenden Frauen und Männer,

diesen Aufwach Aufruf sendet euch

Andreas, Fax 030 36991230, Telefon 0176 527 50235

Der Menschenraub zu Frank  Andreas Köhler geb. Bäumler Hotherstraße 37 – 38 aus 02826 Görlitz, geschah am 12. August 2013 durch Uniformierte der Firma[POLIZEI]

Er wird seit Monaten misshandelt, gefangengehalten in der Firma [Justizvollzugsanstallt] Leipzig mit [Krankenhaus] in einer Einzelhaftzelle auf der[psychiatrischen Station Nr. 7 ] Leinestraße 111 in 04279 Leipzig.

[Leiter] der Firma [Justizvollzugsanstalt ] mit [Krankenhaus]ist Rolf Jakob.

Telefon 0341 863 90 Telefax0341 863 9105 oder 101
E Mail poststelle@jval.justiz.sachsen.de

Frank : Andreas Köhler geb. Bäumler wurde im August 2013 erneut gefangen genommen, durch Uniformierte der Firma POLIZEI, welche gewaltsam in seine Wohnung gedrungen sind und ihn gewaltsam in die „Justizvollzugsanstalt Görlitz“ verschleppt haben,

Adressen der Täter, welche das Verbrechen zu verantworten haben, welches an Frank  Andreas Köhler geb. Bäumler verübt wird, siehe Anhang „101 Adressen zu Andreas Köhler doc.“

Bis dato wurde Frank : Andreas Köhler geb. Bäumler durch Firmenmitarbeiter kein einziges rechtskräftiges Schriftstück ausgehändigt, das irgendjemanden dieser Firmenmitarbeiter zu dieser Freiheitsberaubung hätte berechtigt sein können, kein rechtskräftiger [Haftbefehl],kein rechtskräftiges [Urteil], nichts. Seine Frage, wie lange er gefangen gehalten wird, wurden ignoriert, auf seine Frage nach dem warum bekam er diffuse Antworten wie, das es sich um eine alte Steuerangelegenheit handeln würde.

Frank : AndreasKöhler geb. Bäumler war vor seiner Gefangennahme durch verschiedene Ärzte nicht operationsfähig und [haftuntauglich] geschrieben worden.

Kurz nach seiner Verhaftung bekam er akute gesundheitliche Probleme mit einer Bandscheibe im Halswirbelbereich.Frank : Andreas Köhler musste einer Operation im Görlitzer Firmen – Krankenhaus zustimmen, da er keine weiteren ärztlichen Behandlung bekam, wie er sie vor seiner Gefangennahme durch seine Ärzte in Anspruch nehmen konnte. Schon zwei Tage nach dieser lebensgefährlichen Operation im Görlitzer Firmen [Krankenhaus]wurde er wieder in die Firma [JVA Görlitz] zurück gebracht, obwohl er mindestens acht Tage im Firmen [Krankenhaus] hätte verbleiben müssen und anschließend dringendst in eine fachspezifische Rehabilitationsklinik hätte überstellt werden müssen, hat sich ein nicht berechtigter [chirogischer Arzt] des Leipziger Firmen [Kranhauses] dafür ausgesprochen das Frank  Andreas Köhler dringenst [psychiatrisch] untersucht, etc. werden müsse.

Zum weiteren Krankheitsverlauf von Frank : Andreas Köhler geb. Bäumler siehe der siebenseitige Bericht „ Zusammenfassung des Krankheitsverlaufs“ im Anhang Dokument 133

Die Adressen zu den Tätern, welche die Gefangennahme und die unmenschliche bis zum Tod führende Misshandlung von Frank  Andreas Köhler geb. Bäumler zu verantworten haben sind im Anhang angefügt.Dokument 101

Im Hintergrund hierzu ist die Firma [Staatsanwaltschaft] Leipzig besonders aktiv, da Frank : Andreas Köhler geb. Bäumler zur Heilung der Person Anne Pilack Firma[Staatsanwaltschaft] Leipzig ein Pfandrecht ausgesprochen hat. Die Firma [Staatsanwaltschaft] Leipzig hat im Auftrag des [Richters]Winderlich von Firma [Amtsgericht] Leipzig der POLIZEI den Auftrag gegeben, Frank  Andreas Köhler geb. Bäumler gefangen zunehmen, obwohl die Firma [Staatsanwaltschaft] dazu Leipzig keine rechtsgültigen Urteile etc. besitzt und keinerlei Berechtigung dazu hatte. Jedoch besitzen sie die von mehreren Ärzten von Frank Andreas Köhler ausgestellten Arzturkunden, das Frank Andreas Köhler nicht operationsfähig ist, etc.

Welche Täter oder welcher Täter an der Führungsspitze der Firmenkonstrukte mit Unterfirmen sind, welche die unmenschliche, grausame lebensbedrohliche Situtation von Frank Andreas Köhler zuverantworten haben, ist in Ermittlung.

UnrechtmäßigeInhaftierung von Andreas Köhler in der FirmaJustizvollzugsanstalt aufgrund von fehlenden Gesetzen, einem dazu nicht vorhandenen Urteil vom Richter Mathias Winderlich Firma Amtsgericht Leipzig und einem Fehlurteil ohne Unterschrift von einer Richterin auf Probe.

Geschehnisse zu Frank Andreas Köhler geb. Bäumler

1. Frank  Andreas Köhler geb. Köhler wohnt im Jahr 2002 – 2009 in Spanien

2. Obwohl die Adresse von Andreas Köhler geb. Bäumler bekannt war, wurde er am 11.07.2007 in Abwesenheit durch Firmenmitarbeiter [Richter] Winderlich, Firma [ Amtsgericht Leipzig] verurteilt wegen[Abgabenordnung ] zu geforderten Steuern von Frank  Andreas Köhler aus dem Jahr 1994 – 1997. Das Urteil wurde zur Bewährung und einer Geldstraße ausgesetzt

Sollte die Bewährung widerrufen werden, so müsste Frank  Andreas Köhler derzeit bis Juli 2015 gefangen gehalten werden.

Ein[Rechtsanwalt] von Andreas Köhler, [Dr.] Heise aus Leipzig, hat durch die Verurteilung in Abwesenheit 8 Monate nach der Verurteilung von dem Ganzen erfahren, so das man nicht in Berufung gehen konnte.

Selbst [Dr.] Heise hat bis heute auch kein rechtskräftiges [Urteil] zu dem Fall Andreas Köhler.

3. Im Jahr 2009 wird Frank Andreas Köhler geb. Bäumler in Rosenheim im Straßenverkehr angehalten und weist seinen spanischen Führerschein vor.

Der spanische Führerschein gilt seit 2004 in ganz Europa.

Eine Firmenmitarbeiterin [Richterin] auf Probe verurteilt Frank Andreas Köhler geb. Bäumler in der Firma Amtsgericht Rosenheim zu vier Monaten, wegen Fahrens ohne Führerschein. Diese Firmenmitarbeiterin [Richterin] auf Probe behauptet, der spanische Führerschein gelte nicht in der [BRD].

Das [Urteil] der Firmenmitarbeiterin [Richterin] auf Probe ist zusätzlich nicht unterschrieben!

4. Im Jahr 2011 wird die Bewährung von Frank  Andreas Köhler geb. Bäumler widerrufen durch Firmenmitarbeiter [Richter] Winderlich Firma Amtsgericht Leipzig, er wird in Brandenburg verhaftet und sitzt 4 Monate ab.

5. Im Juli 2012 nimmt der [Rechtsanwalt] Herr Ulbricht aus Leipzig mit der Firmenmitarbeiterin [Staatsanwältin] Pilack und Firmenmitarbeiterin [Staatsanwältin] Seifert und Firmenmitarbeiter [Richter] Winderlich Amtsgericht Leipzig Kontakt auf und erklärt genau, daß das Urteil fahren ohne Führerschein ein Fehlurteil ist.

Herr [Rechtsanwalt]Seifert aus Leipzig arbeitet mit Herrn Ulbricht an dem Falls von Andreas Köhler.

Beide stellen einen Antrag den Fall zurück zunehmen und gehen bis an die Firma [Landgericht.]

Herr[Rechtsanwalt] Ulbricht hat ein [Wiederaufnahmeverfahren] beantragt.Dieses wurde von
Leipzig nach Kemnitz gegeben.

6. Im Jahr 2012 wird über die Firmenmitarbeiterin [Staatsanwältin] Pilack aus Leipzig angeordnet, Frank Andreas Köhler geb. Bäumler erneut gefangen zu nehmen.

7. Im Jahr 2012 wird Frank  Andreas Köhler im Geschäft in Leipzig erneut gefangengenommen durch Firmenmitarbeiter der Firma POLIZEI und Frank Andreas Köhler sitzt dann sieben Monate im Gefängnis.

8. Im Dezember 2012 wird Herr Andreas Köhler wegen [Haftuntauglichkeit] entlassen. Herr Andreas Köhler muss sich einer dringenden Bandscheibenoperation unterziehen.

Die dringenden Bandscheibenoperation wird durch die Ärzte wegen der starken Herzprobleme, Atemstillstand, etc. von Andreas Köhler abgelehnt.

9. Die Firmenmitarbeiterin [Staatsanwältin] Anne Pilack behauptet das Frank Andreas Köhler die Ärzte nicht ausführlich konsultiert hat, obwohl alle ärztlichen Behandlungen, welchen Andreas Köhler sich unterzogen hat und den Behandlungsunterlagen dazu Firmenmitarbeiterin Anne Pilack mit Einschreiben vorliegen.

10. Andreas Köhler schaut im Jahr 2013 mit zwei Zeugen und Richter Grosse in der Firma [Landgericht] in die Akten vom [Richter] Winderlich zu seiner Sache [Urteil] [Abgabenordnung] und man stellt fest das kein [Urteil] in der [Akte] ist.

 11. Im März 2013 erfolgt ein zweiter Operationstermin für Andreas Köhler. Auch dieser zweite Operationsversuch an der Bandscheibe, wird wegen zusätzlichen , massiven Gesundheitsproblemen von Frank  Andreas Köhler geb. Bäumler durch die Ärzte von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler abgelehnt.

Firmenmitarbeiterin,[Staatsanwältin] Anne Pilack erhält alle Unterlagen dazu.

Ein zusätzliches Gutachten von Frau Dr. Witschel wird an[Firmenmitarbeiterin, Staatsanwältin] Pilack gesendet.

FrauDr. Witschel spricht auch mit der Firmenmitarbeiterin[Staatsanwältin] Frau Fiebig dazu und übersendet dieser das Gutachten

 12. Auf Nachfrage von der Frau von Frank  Andreas Köhler geb. Bäumler an die Staatsanwaltschaft, schreibt die Firmenmitarbeiterin [Staatsanwältin] Anne Pilack das die Reststrafe sich erledigt hat ??????????

13. Am 12. August 2013 dringen Personen der Firma [Polizei]gewaltsam in die Wohnung von Andreas Köhler und bringen ihn in gewaltsam in die Firma[Justizvollzugsanstalt], Görlitz

Firmenmitarbeiterin der[Staatsanwaltschaft] Leipzig Anne Pillack behauptet das keine ärztlichen Unterlagen an sie gegangen sind.

14. Seit Ende Oktober 2013 ist Andreas Kersting in
schriftlichen Kontakt mit dem Firmenmitarbeitern der Firma [Staatsanwaltschaft] Leipzig, dem Firmenmitarbeiter [Richter]Winderlich des [Amtsgerichts] Leipzig, dem [Leiter] Rolf Jakob der Firma [Justizvollzugsanstalt mit Krankenhaus] in Leipzig, den Firmenmitarbeitern der Firma [Landgericht und Verwaltungsgericht] in Leipzig, den Firmenmitarbeitern der Firma [SächsischesJustizministerium], den Firmenmitarbeitern der Firma[Justizvollzugsanstalt] Görlitz, den Firmenmitarbeitern der Unterfirma Bundestag der Firma [BRD in wirtschaftlicherZusammenarbeit …], weiteren Firmenmitarbeitern der Firma Sächsischer Datenschutzbeauftragter, usw.

Ein Aktenzeichen in Den Haag liegt dazu vor.

Die Militärstaatsanwaltschaft in Moskau ist involviert.

14 . Das Amt für Menschenrechte, hat sich eingeschaltet und die Staatsanwaltschaft angeschrieben am 19.12.2013. etc.

15. Weitere lebende Frauen und Männer sind in Kontakt mit von mir benannten Tätern.

16. Zum Krankheitsverlauf von Frank  Andreas Köhler geb. Bäumler siehe der siebenseitige Bericht „Zusammenfassung des Krankheitsverlaufs“ im Anhang Dokument 133

Aus diesem Bericht ergibt sich auch ein ungefähres Bild, was in der Firma [Justizvollzugsanstalt] Görlitz mit Frank Andreas Köhler geb. Bäumler geschehen ist.

17. Nehmt doch bitte gerne mit mir Kontakt auf , wenn ihr euch aktiv  beteiligen möchtet !

Gruss

Andy an euch

———————————–

22. Januar 2014

Zusammenfassung des Krankheitsverlaufes von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler

Behandelnde Ärzte, welche die ärztlichen Behandlungen und Operationsuntauglichkeit von Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler gegenüber der Staatsanwaltschaft, etc. urkundlich ärztlich bestätigt haben.

Dieses sind Der Amtsarzt aus Leipzig

Der Neurochirurg aus der Uni Leipzig

Die Heliusklinik in Berlin

Die behandelnde Hausärztin von Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler

Eine Neurologin des Klinikums Görlitz stellt am 19.09.2013 eine Hemiparese, welche eine unvollständige Lähmung einer Körperseite beschreibt. Einseitenlähmung oder Halbseitenlähmung. Bestätigt durch Dr. U. Waegner Voigt

Die Ärzte beschreiben die Herzinfarkt Gefahr, die Atemstillstandsgefahr, die Bandscheibenvorfälle, die Lähmungen und weiteren gravierenden Krankheiten, die Operationsunfähigkeit, etc. des Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler.

Eine Patientenverfügungvon Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler liegt vor.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig ist in vielfachen Schriftsätzen darauf hingewiesen worden, daß ihr die ärztlichen urkundlichen Arztberichte dazu in den Akten vorliegen.

Die Staatsanwaltschaft behauptet jedoch, daß Herr Frank Andreas Köhler in keiner ärztlichen Behandlung gewesen ist, obwohl die behandelnden Ärzte von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler sich schriftlich und telefonisch bei der Staatsanwaltschaft dazu geäußert haben.

Am 12.08.2013 wird Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler gewaltsam durch Polizisten, welche in seine Wohnung einbrechen und keinen Haftbefehlvorzeigen können, in die Justizvollzugsanstalt Görlitz verschleppt.

Am 16. Oktober 2013 wird Frank Andreas Köhler geb. Bäumler an der Bandscheibe an der Halswirbelsäule im Klinikum Görlitz zwangsoperiert, nachdem er einige Tage zuvor gewaltsam durch Polizisten, welche in seine Wohnung eingebrochen sind,in die Justizvollzugsanstalt Görlitz gebracht wird. Die Polizisten können Herrn Frank Andreas Köhler keinen Haftbefehl vorzeigen.

Nach zwei Tagen wird Frank Andreas Köhler geb. Bäumler von den Ärzten aus dem Klinikum Görlitz entlassen, mit der Maßgabe für ihn, das er eine Rehabilitationsbehandlung im Haftkrankenhaus inLeipzig kommt.

Frank Andreas Köhler hat die Haft imHaftkrankenhaus Leipzig abgelehnt, da die Mitarbeiterin des Haftkrankenhauses Leipzig Frau Steffenhagen und ein Physiotherapeut nach telefonischer Rückfrage bestätigt haben, das im Haftkrankenhaus Leipzig keine Behandlungen für Bandscheibenoperation am Halswirbel und Rehabilitationsbehandlung auch Rehabilitationsbehandlung für Bandscheibenoperationen am Halswirbel möglich sind. Und das Haftkrankenhaus lediglich eine Grundversorgung für Krankheiten bieten kann und in keinster Weise medizinische Versorgung bieten kann für Bandscheibenoperationen an der Halswirbelsäule.

Frank Andreas Köhler ist nach zwei Tagen der Bandscheibenoperation am Halswirbel aus dem Görlitzer Krankenhaus heraus in die Haftzelle in die Justizvollzugsanstalt Görlitz gebracht worden. Frank Andras Köhler geb. Bäumler hat zu diesem Zeitpunkt noch einen Drainageschlauch an seinem Hals befestigt, hat sehr starke Schmerzen, Lähmungserscheinungen rechte Körperseite, etc.

Tage darauf fährt man Frank Andreas Köhler geb. Bäumler wieder in dasKrankenhaus nach Görlitz wegen der starken Schmerzen, Lähmungserscheinungen, rechte Körperseite etc.

Man macht eine Magnetresonaztomographie. Wegen der starken Schmerzen und der Luftnot, welche Andreas Köhler geb. Bäumler hat, gelingen die Aufnahmen im MRT nicht.

Man fährt ihn wieder zurück in die Haftzelle in die JVA Görlitz.

Der Anstaltsarzt Mieske, über70 Jahre alt, entfernt den Drainageschlauch vom Hals des Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler.

Die Schmerzen werden im laufe der Tage immer stärker und der der Rettungsarzt muss mehrmals geholt werden.

Die Schmerzen nehmen immer stärker zu und zwei Ärzte kommen in die Haftanstalt in Görlitz. Ein Herr Dokter Kupka ??, ca. 45 –50 Jahre, welche Herrn Frank Andreas Köhler geb.Bäumler Schmerzmittel spritzt und in die Krankenakten schreibt, daß Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler unverzüglich in ein fachspezifisches Krankenhaus für Bandscheibenoperationen an der Halswirbelsäule verlegt werden muß und anschließend eine fachspezifische Rehabilitation bekommen muß.

Die Schmerzen verstärken sich weiter im Laufe der Tage und mehrere Notärzte mußten gerufen werden.

Da Herr Frank Andreas Köhler geb.Bäumler die dringendst benötigte fachspezifische medizinische Behandlung nicht bekommt und die Familie von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler uns bittet, zu helfen, da man befürchtet, das Frank Andreas Köhler geb. Bäumler bleibende Gesundheitsschäden bis hin zum Tod erleiden kann,
sind von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler und unter anderem von Freunden, Strafanzeigen und Strafanordnungen an das Landesjustizministerium Sachsen, die Staatsanwaltschaft Sachsen, das Amtsgericht Sachsen, die Justizvollzugsanstalt Görlitz, dem Landgericht Sachsen und dem Verwaltungsgericht Sachsen gestellt worden.

Aufgrund der Strafanzeige auch bezüglich der Strafanzeige an den Justizvollzugsanstaltsarzt aus Görlitz, Herr Mieske, durch Bevollmächtigte von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler lehnt Herr Mieske die weitere Behandlung von Herrn Frank Andreas Köhler geb.Bäumler ab.
Herr Mieske ist durch die Strafanzeige und Strafanordnung, welche zu ihm gestellt wurden, befangen.
Wie in der Krankenakte dokumentiert ist, schreibt bereits am 22.10.2013 Dr. Martin Mazanek, Facharzt für Neurochirurgie vom Klinikum Görlitz, daß sich die Schmerzen, Lähmungserscheinungen, Atemnot, Bewusstlosigkeit, etc. von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler durch die MRT nicht bestätigen läßt. Hier liegt der Arzt Dr. Martin Mazanek richtig, da die MRT Aufnahmen bezüglich der Komplikationen gar nicht gemacht werden konnten und somit auch nicht zu einer Bewertung hinzugezogen werden konnten, aber fälschlicher Weise durch Dr. Martin Mazanek gemacht werden. Er benutzt Aussagen von MRT Aufnahmen, obwohl es diese beschriebenen MRT Aufnahmen nicht gibt. Dieses ist in Bezug auf Dr. Martin Mazanek zu klären. Weiter beschreibt Dr. Martin Mazanek, daß Herr Frank Andreas Köhler geb.Bäumler durch Aggravation die Haftuntauglichkeit herbeiführen will und empfiehlt die Hinzuziehung eines Psychiaters.

Der Justizvollzugsanstaltsarzt aus Görlitz, Herr Mieske, schreibt am 03.12.2013, nachdem er die Strafanzeigen und Strafanordnungen  etc. erhalten hat und die weitere Begegnung mit Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler ablehnt, ein stationäres Aufnahmeersuchen bezüglich einer von ihm bei Frank Andreas Köhler geb. Bäumler diagnostizierten psychiatrisch neurologischen Erkrankung. Herr Rüdiger Mieske ist jedoch nur Arzt für Allgemeinmedizin und darf keine Befunde bezüglich einer psychiatrischen Erkrankung erheben. Dieses gilt es zu klären. Befunde eines Psychiaters, Neurologen,Psychologen sind in der Patientenakte nicht zu finden, lediglich die schriftliche Aussage des Rüdiger Mieske „zahlreiche Befunde“ und das es eine fernmündliche Absprache gegeben hätte. Mit wem ist zu klären.

Auch ist zu klären warum von der Staatsanwaltschaft bis heute die Strafanzeigen und Strafanordnungen bezüglich des Herrn Rüdiger Mieske welche gestellt worden sind, nicht bearbeitet werden.

Am 4. Dezember wird Frank Andreas Köhler geb. Bäumler gegen 13.34 durch den Anstaltsleiter der JVA, Herr Hiekel, vorsätzlich stark misshandelt. Hierzu ist ausführlich beschriebene Strafanzeige und Strafanordnung unter anderem an die Staatsanwaltschaft Leipzig und weitere gestellt worden. Zudem Vorfall gibt es Zeugen!

Am 5. Dezember 2013 wird Frank Andreas Köhler geb. Bäumler morgens durch 5 Bedienstete und dem Anstaltsleiter der JVA Görlitz, Herr Hiegel, brutalst aus seiner JVA Görlitz Gefängniszelle herausgeholt und dabei schwerst körperlich misshandelt. Im Gefängnisauto, welches Herrn Frank Andreas Köhler fortbringen sollte, wurde Frank Andreas Köhler geb. Bäumler vom Gefängnisbediensteten Herrn Starke so brutal der Kopf umgedreht, daß Herrn Frank Andreas Köhler das Bewusstsein stellenweise verliert.

Hierzu sind ausführliche Strafanzeigen und Strafanordnungen an das Landesjustizministerium Sachsen, die Staatsanwaltschaft Sachsen, das Amtsgericht Sachsen, die Justizvollzugsanstalt Görlitz, dem Landgericht Sachsen und dem Verwaltungsgericht Sachsen gestellt worden. Zeugen der ganzen Vorfälle sind benannt worden.

Auf der Fahrt im Gefängnisauto verliert Herr Frank Andreas Köhler das Bewusstsein, so das die Fahrt im Gefängnisauto unterbrochen werden mußte. Das Gefängnisauto fuhr von der Autobahn runter und hat auf einer Brücke gehalten. Es mußte ein Notarztwagen gerufen werden, dieser Notarztwagen des ArbeiterSameriterbundes, erschien dann nach mehr als einer dreiviertel Stunde und hat Herrn Frank Andreas Köhler in das Krankenhaus nach Görlitz zurückgebracht.  Auf der Fahrt wird Herr Frank Andreas Köhler mit einem Beatmungsgerät und den verschiedensten medizinischen Maßnahmen behandelt. Im Rettungswagen wird festgestellt, daß rechtsseitig am Körper von Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler alles gelähmt ist

Im Krankenhaus in Görlitz wird Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler geröngt und
medizinisch untersucht, unter anderem von einem polnischen Arzt, welcher mitentscheidet das Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler dringendst in ein fachspezifisches Krankenhaus aufgenommen werden muß und fachspezifisch weiter behandelt wird, das sonst gravierende gesundheitliche Schäden und Folgeschäden etc. bestehen.

Die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Görlitz haben diese fachspezifische Weiterbehandlung im Krankenhaus Görlitz verbotenerweise abgelehnt und haben Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler auf die psychiatrische Station Nr. 7 in das Haftkrankenhaus Leipzig gefahren, welches noch nicht einmal eine medizinische Grundversorgung darstellt und in keinster Weise für Bandscheibenoperationen an der Halswirbelsäule und deren Behandlung zuständig ist oder ausgebildet ist und auch keine körperlich neurologische Behandlung hierfür bietet, geschweige denn Rehabilitationsmöglichkeiten bietet für Bandscheibenoperationen an der Halswirbelsäule.

Herr Andreas Köhler wird, obwohl die umfangreichen Berichte der Ärzte vorliegen, auf einer Station Nr. 7 für psychisch erkrankte Menschen in der JustizvollzugsanstaltLeipzig in eine Zelle gebracht, in welcher er in einer Art Einzelhaft eingesperrt wird.

Ein Augenarzt hat Herrn Frank Andreas Köhler in die Zelle eingewiesen. Dieser war zwischen 70 und 80 Jahre alt.

Am nächsten Tag ist eine (auch über 70 Jahre alte) Frau mit Namen Steffenhagen in die Zelle zu Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler gekommen und hat ebenfalls festgestellt das Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler rechtsseitig Lähmungen hat etc.

In den Krankenunterlagen ist nichts vermerkt von den Vorfällen bezüglich der Misshandlungen der Bediensteten der JVA Görlitz gegenüber Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler und den daraus resultierenden zusätzlichen Gesundheitsschädigungen von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler.

Frank Andreas Köhler geb.Bäumler erzählt Frau Dr. Steffenhagen genau was vorgefallen ist auf der Fahrt zur Justizvollzugsanstalt Leipzig, jedoch vermerkt dieses Frau Dr. Steffenhagen nicht in den Krankenunterlagen, auch sind in den Krankenunterlagen keine Berichte des Krankenhauses Görlitz des Rettungswagens, etc. dazu zu finden. Frau Dr. Steffenhagen beschreibt lediglich, daß Herrn Frank Andreas Köhler, als man ihn hochgehoben hat, einen Schmerz verspürt hat und er deshalb so starke Schmerzen hat. Hier hat sich Frau Dr. Steffenhagen und alle Bediensteten und der Leiter der JVA Leipzig, welche zumindest durch die Erzählung von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler und den Berichten des Görlitzer Krankenhauses sehr genau Bescheid wußten, der mittelbaren Falschbeurkundung nach dem Strafgesetzbuch haftbar gemacht und da die gesamten Unterlagen in den Krankenunterlagen fehlen und nicht zugestellt werden, obwohl die Beantragung der Akten der JVA Leipzig, etc. durch Bevollmächtigte des Herrn Frank Andreas Köhler seit Monaten beantragt sind, werden die Akten der JVA Görlitz in Bezug auf Frank Andreas Köhler geb. Bäumler nicht zugestellt. Erst durch Einschalten von Datenschutzbeauftragten wird dann ein kleiner, sehr unvollständiger Teil der Akten, zugestellt mit dem Hinweis des Leiters der Justizvollzugsanstalt Leipzig, daß man die Akten nicht hätte zustellen können, da Personal krank geworden sei.

Im Laufe der weiteren Tage müssen vermehrt Notärzte von außerhalb in die Einzelzelle von Herrn Frank Andras Köhler werden geholt werden, da Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler sehr starke Schmerzen, Lähmungserscheinungen, etc. hat und auch in der Zelle mehrmals das Bewußtsein verloren hat.

Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler bekommt starke Schmerzmittel gespritzt.

Ein dunkelhäutiger Arzt bescheinigt unter anderem, daß Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler zusätzlich weitere Bandscheibenvorfälle im Brustwirbelbereich hat. Unter anderem bescheinigt dieser dunkelhäutige Arzt in der Krankenakte, daß Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler unverzüglich in ein fachspezifisches Krankenhaus für körperlich, neurologische Behandlungen bei Bandscheibenoperationen an der Halswirbelsäule überstellt wird, sollte er nicht bleibende gesundheitliche Schäden und starke Folgeschäden bis zum Tod erleiden.

Da Herr Frank Andreas Köhler keine weitere wie von Fachärzten angeordnete, fachspezifische Behandlung erhält und weiter auf der Einzelzelle der Station für psychisch Erkrankte gefangen gehalten wird und er unter starken Schmerzen, Lähmungserscheinungen, Bewußtlosigkeit, etc. leidet, mußten weitere Ärzte geholt werden, unter anderem eine Orthopädin, welche Herrn Frank Andreas Köhler geb.Bäumler untersucht und mit starken Schmerzmittel spritzt und weitere Bandscheibenvorfälle im Brustbereich diagnostiziert und bescheinigt, auch in der Patientenakte, daß Herr Frank Andreas Köhler sofort im fachspezifischen Krankenhaus operiert werden muss.

Auch diese Behandlung wird verweigert.

Dann kam ein Termin zur Magnetresonanztomographie in einem Krankenhaus. Die Untersuchung im MRT musste abgebrochen werden, da Herr Frank Andreas Köhler die einstündige Behandlung im MRT nicht standhalten konnte. Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler wurde wieder zurückauf die Station für psychisch Erkrankte in seine Einzelhaftzelle in der Justizvollzugsanstalt Leipzig gesperrt.
Herr Köhler leidet weiter an den Lähmungserscheinungen, starken Schmerzen und Bewußtlosigkeit, etc.
Eine Woche später kommt eine neue Magnetresonanztomographie – Untersuchung für Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler, in welcher er ein Narkosemittel von einer Anästhesistin gespritzt bekommt. Während der MRT Untersuchung erleidet Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler Atemstillstände und verliert das Bewußtsein. Wie Herrn Frank Andreas Köhler später berichtet wird, mußte er aus der MRT Untersuchungsmaschine gezogen und wiederbelebt werden. Man teilte Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler mit, nachdem er fragte, warum er einen Schlauch im Hals, er so wahnsinnige Kopfschmerzen und im rechten Auge das Gefühl hat, als wenn ein Stein darin sitzt, daß es einen starken Zwischenfall in der Magnetresonanztomographie – Maschine gegeben hat.

Herr Frank Andras Köhler geb. Bäumler ist auf der Intensivstation im Elisabetkrankenhaus aufgewacht. Er sollte dort zur Beobachtung bleiben. Die Ärzte ordnen an, daß Herr Frank Andreas Köhler geb.Bäumler umgehend in ein fachspezifisches Krankenhaus eingewiesen werden muß. Dieses wurde durch das Personal der Justizvollzugsanstalt Leipzig nicht erlaubt und er wurde sofort wieder in der Einzelzelle der Station 7 für psychisch Erkrankte in die Justizvollzugsanstalt Leipzig gebracht und gefangen gehalten.

In den Krankenunterlagen, welche Herr Andreas Kersting über den Datenschutz erhalten hat, ist auch von diesen Vorfällen nichts zu finden.

Auf dringendes Bitten von Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler, daß er mit seiner Frau telefonieren darf, um so der Außenwelt mitteilen zu können, in welcher enormen Gefahr er steckt, läßt man Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler alle zwei Wochen mit seiner Frau telefonieren, welche sich hilfesuchend an uns wendet, so das wir hier im Groben die Geschehnisse zusammentragen können.

Bezüglich der gesamten Vorfälle hat man mit dem deutschen Bundestag in Berlin, der Partei der Linken, Kontakt aufgenommen und umfangreiches Informationsmaterial zugesendet. Eine Mitarbeiterin des deutschen Bundestages hat mit dem Amtsgericht, der Justizvollzugsanstalt Görlitz etc. telefoniert und diese Personen befragt. Die Befragten haben jedoch alles negiert und die Vorgänge gegenüber der Mitarbeiterin des Bundestages abgewiesen und als nichtig dargestellt, obwohl die befragten Personen in Strafanzeigen und Strafanordnungen über die hier beschriebenen Vorfälle genau aufgeklärt waren, so das die Mitarbeiterin des Bundestages vorerst weitere Untersuchungen zu dem gesamten Fall nicht tätigt. Das Ganze muß aufgearbeitet werden, wieso die Befragten gegenüber der Mitarbeiterin des Bundestages die gesamten Vorgänge so herabspielen und die Mitarbeiterin des Bundestages so täuschen.

Das Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler nicht operationsfähig ist, auch bezüglich der Gefahr des Herzinfarktes und der Atemstillstände,etc. ist der Staatsanwaltschaft in Leipzig bekannt, dadurch, das die verschiedensten Ärzte, welche Herrn Frank Andreas Köhler geb.Bäumler vor seiner Inhaftierung behandelt haben, diese urkundlichen Arztberichte an die Staatsanwaltschaft Leipzig gesendet haben, welche dort vorliegen. Auch bezüglich der Haftuntauglichkeit.

Dieses ist der Staatsanwaltschaft und weiteren bekannt, auch durch die Strafanzeigen, welche unter anderem an die Staatsanwaltschaft gesendet wurden und ausführlichst darauf hingewiesen wurde, das die Arzturkunden zur Operationsuntauglichkeit etc. des Herrn Frank Andreas Köhler der Staatsanwaltschaft schon vor Haftantritt vorlagen und vorliegen.

Obwohl diese Unterlagen der Staatsanwaltschaft vorliegen, wurde über die Staatsanwaltschaft veranlaßt, das diese Polizisten, ohne Frank Andreas Köhler geb. Bäumler einen Haftbefehlvorlegen zu können, in die Wohnung von Herrn Frank Andreas Köhler geb. Bäumler einzudringen und ihn inhaftieren zu lassen.

Im Vorfeld wurde durch Frank Andreas Köhler geb. Bäumler dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft schriftlich klar dargelegt, daß die Inhaftierung von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler rechtswidrig ist.

Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler war und ist sich der lebensbedrohlichen Situation durch die bewußte medizinische Nichtbehandlung, welcher er ausgesetzt ist in derJustizvollzugsanstalt Görlitz und der Justizvolltzugsanstalt Leipzig auf der psychiatrischen Station Nr. 7, voll bewußt und ist sich auch bewußt seiner lebensbedrohlichen Situation bei weiteren Operationen und Magnetresonanztomographie – Untersuchungen ,etc. und hat dieses weiterhin den ihm zuständigen Personen mitgeteilt.

Auf Druck dieser Personen, daß er ohne eine Magnetresonanztomographie – Untersuchung keine weiteren fachspezifischen Behandlungen bekommen kann, hat er sich in die Gefahr begeben, eine Magnetresonanztomographie mit Narkosemittel zu machen.

Der gesundheitliche Zustand von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler verschlechtert sich so, daß er erneut in das Elisabetkrankenhaus in Leipzig gebracht werden muß. Auch hier wird darauf verwiesen, das Herr Frank Andreas Köhler dringendst in ein fachspezifisches Krankenhaus gebracht werden muß.

Die Einweisung in ein fachspezifisches Krankenhaus wird durch die Justizanstalt Leipzig abgelehnt, so das Herr Frank Andreas Köhlergeb. Bäumler weiter auf der Station Nr. 7 für psychisch Erkrankte in der Einzelhaftzelle gefangen gehalten wird.

In die Gefängniszelle auf der Station Nr. 7 für psychisch Erkrankte in derJustizvollzugsanstalt Leipzig soll Herr Frank Andreas Köhler von einem Therapeuten behandelt werden, welcher die Behandlung mehrfach ablehnt, da dieser sich strafrechtlich nicht verantworten will und kann.

Die gesundheitliche Situation von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler verschlechtert sich im Laufe der Tage. Die Lähmungserscheinungen, Schmerzen, etc. nehmen zu und der Hals von Frank Andreas Köhler wird immer dicker und es befindet sich Blut im Mund und Hals von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler.

Ein Notarzt muß hinzugezogen werden. Frank Andreas Köhler geb. Bäumler wird in die Universitätsklinik gebracht, wo ihm ein sorfortiger Schlauch am Hals als Drainage angebracht wird, so das das Blut ablaufen kann und der Hals wieder dünner wird. Die Ärzte bestätigen, daß die Operationswunde von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler zusätzlich blutet und auch die starken Schmerzen verursacht und das er umgehend fachspezifisch behandelt werden muß.

Herr Frank Andreas Köhler geb. Bäumler wird jedoch in seiner Gefängniszelle auf der Station Nr. 7 für psychisch Erkrankte weiter gefangengenommen.

Die lebensgefährliche gesundheitliche Situation von Frank Andreas Köhler geb. Bäumler spitzt sich zu und ein weiterer Notarzt wird hinzugezogen, welcher die gesundheitliche Gefahr, welcher Herr Frank Andreas Köhler ausgesetzt ist, erkennt und begreift.

Am 23. Januar 2013 wird Frank Andreas Köhler mit einem Rettungsdienst in die Haftklinik Leipzig gebracht, bezüglich seiner starken gesundheitlichen Probleme mit dem Herzen. Der Augenarzt Schlegel hat den Rettungsdient geholt. Die Untersuchungen in der Haftklinik Leipzig dauern von mittags bis inden späten Abend. Es werden umfangreiche Untersuchungen gemacht.

Am 24. Januar 2014 werden in der Universitätsklinikum Leipzig eine kurze Untersuchung, absolut ungenügende Untersuchung gemacht durch eine Assistenzärztin aus Leipzig, welche dem Patienten Frank Andreas Köhler ihren Namen nicht nennt.

Diese gesamten Vorgänge sind durch vorangegangene Strafanzeigen und Strafanordnungen dem Amtsgericht Leipzig, der Staatsanwaltschaft Leipzig, den weiteren Gerichten, dem Justizministerium, der Justizvollzugsanstalt Görlizt,so wie der Justizvollzugsanstalt Leipzig, durch Andreas Kersting zugestellt worden und werden den weiteren Zuständigen überreicht.

Herr Frank Andreas Köhler hat bis zum heutigen Tage durch die bewußte ärztliche Nichtbehandlung bleibende Folgeschäden wie Lähmungen, Bewußtseinsausfälle, Bandscheibenvorfälle. Sein körperlicher Gesundheitszustand nimmt derzeit rapide ab.

———————————-

Adressen zum Fall Frank Andreas Köhler geb.Bäumler aus der Hotherstraße 37 –38 aus 02826 Görlitz

von Andreas Kersting, Heerstraße 213, in 13595 Berlin, Handy017652750235 (zum Fall Andreas Köhler)

Diese Adressen haben meine Strafanzeigen, Strafanordnungen, .. alle haben jeweils ein über 70 Seiten Schriftenkovolut und alles, sowie urkundlichen Schriftsätze, Vertragsangebote, Aufforderungen, Verzugserklärungen, Beschlüssen usw., welche ich ihnen zugestellt habe.

Rechtsanwalt, welcher das Eigentum, die Akten von Frank Andreas Köhler, nicht
an mich gibt :
Frank Ulrich Kühn( obwohl Frank Andreas Köhler ihn mehrfach aufgefordert hat)

Alfriedrichsfelde 85 Telefon : 03026308893, Handy 01727802359
10315 Berlin – Lichtenberg, Friedrichsfelde, E Mail : 1955frank-ulrich-kuehn@web.de

Bild von UlrichKühn
https://mail.google.com/mail/?shva=1#inbox/143e49279746f8d0?projector=1 Rechts !!!!!!!!!!

Sächsisches Staatsministerium Jürgen Martens, Staatsminister der Justiz
Hospitalstraße 7

BildJürgen Martens https://mail.google.com/mail/?shva=1#inbox/143e49279746f8d0?projector=1

01097Dresden
Telefon 0351 564 1935, Telefax 0351 564 16 69, oder 1599 ( Katrin Soddu ) Referentin, oder 1899 Guido Hahn Ministerialrat

E Mail : presse@smj.justiz.sachsen.de und p@smj.justiz.sachsen.de

Amtsgericht Leipzig, Richter Mathias Winderlich, Telefon: 0341 494 07 05, Telefax : 0341 494 0600, welcher das angebliche Urteil geschrieben hat.

Richter Stefan Blaschke

E Mailverwaltung-P@agl.justiz.sachsen.de

04174Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwältin Frau Anne Pilack, Staatsanwältin Frau Ursula Fiebig, Staatsanwältin Frau Pfeiffer, Oberstaatsanwältin Frau Laube, Oberstaatsanwalt Herr Ricardo Schulz

Straße des 17.Juni 2, Telefon: (+49) (0)341-2 1360
Telefax: (+49) (0)341-2 13 69 9
04107Leipzig E Mail verwaltung-p@stal.justiz.sachsen.de

Richter Kaden (Mister Superfrech)
Landgericht Leipzig Fax : 03412141 444 oder 577
Harkortstraße9, Tel: 124 oder 214 oder 244 oder 260

04107 Leipzig

Bild Kaden

https://mail.google.com/mail/?shva=1#inbox/143e4bbad4085dfa?projector=1

Richterin Frau Braun, Justizbeschäftigte Kaminski, Justizbeschäftigte Paepke
Verwaltungsgericht Leipzig
Rathenaustraße 40, Fax : 0341- 4 46 0114
Tel: 0341 -446 010
04179Leipzig

Staatsanwalt (GL = Gruppenleiter ) Helmert
Generalstaatsanwaltschaft Dresden Telefon: 0351-44 6 2916, Telefax: 0351-44 62970
Lothringer Str. 1, 01069 Dresden

Justizvollzugsanstalt Görlitz

Frank Hiekel, Anstaltsleiter, hat mit seinem Bediensten Andreas
Köhler Herrn Frank Andreas Köhler, geb. Bäumler,,den Kopf umgedreht und mehr

Bild Frank Hiekel https://mail.google.com/mail/?shva=1#inbox/143e4bbad4085dfa?projector=1

Frau Wollmann, Sozialarbeiterin in der JVA Görlitz

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Rüdiger Mieske, JVA Görlitz, Arzt –  über 70 Jahre, Allgemeinmediziner, hat mit Kreuzchen auf einen Zettel Andreas Köhler in die Psychiatrische Abteilung eingewiesen. Er kreuzt an: neurologisch psychiatrische Erkrankung

Postplatz18, Telefon: 03581 462 441 oder 440 oder 300, Telefax: 03581 46 2417
E Mail poststelle@jvagr.justiz.sachsen.de
02807Görlitz

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Dr. Martin Mazanek, Facharzt für Neurochirurgie Stadt. Klinikum Görlitzg GmbH, Klinik für Neurochirurgie,
Girbigsdorfer Straße1-3, 02828 Görlitz
03581 371556 oder 37 18 40

dieser Arzt schreibt am 04.11.2013 die Krankheiten von Frank Andreas Köhler sind nicht durch Magnetresonanztomographie zu erkennen, es bestehe dringender Verdacht auf „Aggravation“ wegen Herbeiführen von Haftunfähigkeit, daraufhin empfehlen wir die Hinzuziehung des Psychiaters wegen ggf. weiterer diagnostischer Abklärung im Haftkrankenhaus Leipzig.
Rolf Jacob, Leiter derJustizvollzugsanstalt mit Krankenhaus Leipzig

Frau Dr. Steffenhagen ( über 70, macht mittelbare Falschbeurkundung zu Frank Andreas Köhler, Leinestraße 111 )
Neuestraße 111, 04279 Leipzig, Telefon 0341 863 90, Telefax 0341 863 9105 oder 101
E Mail poststelle@jval.justiz.sachsen.de

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Andreas Schurig / Chef
Mauersberger Referent beantragt nicht die Akten in der JVA Görlitz, wie von mir
gefordert, sondern nur Patientenunterlagen

Bernhard von Lindenauplatz 1, Telefon 0351 4935401, 01067Dresden, Fax 0351 493 5490

Ulla Jelpke hat alle Unterlagen von mir, hat mit Hiekel und Winderlich telefoniert,
sagt danach zu mir, daß sie den Fall nicht weiter bearbeiten will!
Hiekel und Winderlich haben bei ihr am Telefon gelogen –

Bundestagsbüro die Linken !!! Telefon 030 227 71252, Telefax 030 227 76751,
Platz der Republik 1

Behandelnde Fachärzte von Herrn Frank Andreas Köhler, welche ihn vor der Inhaftierung zu seinen Bandscheibenschmerzen an der Halswirbelsäule weiteren Bandscheibenvorfällen etc. behandelt haben.

Diese Ärzte haben Herrn Andreas Köhler haftuntauglich geschrieben. Die Unterlagen liegen derStaatsanwaltschaft Leipzig vor.

Diese Ärzte haben betont, wie wichtig und notwendig eine fachspezifische Weiterbehandlung der Halswirbelsäulenoperation und des dazu eingesetzten Implantates vonHerrn Andreas Köhler ist.

Ein Amtsarzt aus Görlitz, Frau Dr. Witschel – Straße ,

Der Neurochirrurg Pr. Dr. Reinhold

Die Charite Heliusklinik

Orginal als Kommentar bei:  „Der Honigmann sagt“ unter dem Titel

„Werner Peters am frühen Morgen des 05.03.2014 verhaftet ohne gültigen Haftbefehl!“>

EIGENER KOMMENTAR VON DER KRÄUTERMUME :
DAS IST VORSÄTZLICHER MORD , MITTÄTERSCHAFT, SOWIE WEITERE SCHWERWIEGENDE DELIKTE – DAZU KOMMEN NOCH STRAFVERSCHLEIERUNG IM AMT IN MEHRFACHEN FÄLLEN IN BESONDERS SCHWERWIEGENDEM STRAFUMFANG, STRAFVEREITELUNG IM AMT IN MEHRFACHEM FALL IN BESONDERS SCHWERWIEGENDEM UMFANG, UNTERLASSUNG DER NOTWENDIGEN MEDIZINISCHEN MAßNAHMEN IN BESONDERS SCHWERWIEGENDEM UMFANG IN MEHRFACHEM FALL …..

ALS SOLCHES SOLLTE ES AUCH GESEHEN, GELESEN UND BEHANDELT WERDEN, DIE BETEILIGTEN PERSONEN SIND SOFORT IHRES „AMTES“ ZU ENTHEBEN UND DEM HAFTRICHTER UNVERZÜGLICH VORZUSTELLEN, ZU ÜBERGEBEN UND ZU INHAFTIEREN – DA GEFAHR UND FLUCHTGEFAHR IM VERZUG SIND !!!

DIESES DOKUMENT/ DIESES SCHREIBEN HIER WIRD ÖFFENTLICH BEKANNT GEMACHT ÜBER FACEBOOK, TWITTER UND – WENN NÖTIG, AUCH ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRESSE IN DER VERWALTUNG DER ALLIIERTEN/ HIER UST(UNITED STATES TRUST, bis 1918 USA – UNITED STATES OF AMERICA…JA, UST – EURE „UMSATZSTEUER“ FÜR DEN UST….!) , BRiD, JETZT
BR d.v.D in DEUTSCHLAND UND DIVERSEN ANDEREN WELTPRESSEN…. MIT NAMEN, ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN, FAXNUMMERN , SOWIE TITELN, WENN VORHANDEN !!!!

 

Schickt Faxe, stellt Anfragen, fordert die sofortige Freilassung von Frank Andreas Köhler,geb.Bäumler – stellt Strafanzeige wegen der im Kommentar von mir geschriebenen Tatbestände….Leute, so geht das nicht – wir alle sind dafür mitverantwortlich – es sei denn, wir tun was dagegen, denn morgen kann es vielleicht einen von uns treffen und dann sind wir froh, Leute wie uns an unserer Seite zu wissen, die für uns genauso kämpfen wie wir heute gemeinsam für diesen Mann!

Also – auf und für die GERECHTIGKEIT was tun…er ist, wie jeder von uns hier lesen kann, völlig unschuldig und wird als Opfer und Präzedenzfall der völligen Willkür der Justiz ausgesetzt ! Sorgen wir gemeinsam für Gerechtigkeit in DEUTSCHLAND, denn WIR SIND DAS VOLK UND VON UNS GEHT ALLE STAATSGEWALT aus, WEIL WIR DIE STAATSGEWALT SIND ! UND TEILT ES MIT EUREN FREUNDEN, BEKANNTEN,SPRECHT DARÜBER …MACHT ES PUBLIK – DANN KÖNNEN DIE SICH NICHT MEHR VERSTECKEN…

 

JEDER DER BEHANDELDEN ÄRZTE, DIE DAS WISSEN UND BESCHEINIGT HABEN, MÜSSEN UNVERZÜGLICH STRAFANZEIGE STELLEN, DA SIE SONST WEGEN MITTÄTERSCHAFT IN BESONDERS SCHWEREM FALL/ UMFANG UND WEGEN BEIHILFE ZUM MORD AUS NIEDEREM BEWEGGRUND IN BESONDERS SCHWEREM FALLE/ UMFANG ZUR RECHENSCHAFT GEZOGEN WERDEN !!! NATÜRLICH ALLE ALS PRIVATPERSON MIT PRIVATHAFTUNG – „STAATSHAFTUNG IST AUFGEHOBEN“…ES GIBT KEINEN STAAT DEUTSCHLAND, SONDERN NUR „DIE BUNDES-REPUBLIK (in, jetzt:) des vereinten (d.v.i.)(WIRTSCHAFTSGEBIETES) IN DEUTSCHLAND, SIE HAFTEN ALSO MIT IHREM PRIVATVERMÖGEN….
das könnte ihnen teuer zu stehen kommen….desweiteres muß sofort eine korrekt geschriebene (so wie es „amtlich“ korrekt geschrieben wird!) STRAFANZEIGE IN BRÜSSEL GESTELLT WERDEN – UND SIE BEARBEITEN ES….!
Bin gerne dabei behilflich, diese zu schreiben – wäre nicht das erste Mal