Schlagwort-Archive: Kommandanten der Todeslager

Deutsch geboren, aber nicht ewig schuldig

Wer als Deutscher geboren, hat zweifelsohne ein schweres Erbe zu tragen, denn zionistische Herrscher verbieten jedwede souveräne Identität, erzwingen Gehorsam, verbieten eigene, kulturelle Landeswerte. Mitnichten verwunderlich, schließlich hegen alliierte Siegermächte große Ängste hinsichtlich eines starken Deutschlands sowie dem daraus resultierenden Europa der Vaterländer. Derweilen merken Verantwortliche, daß ihre ewiglich inszenierte Schuldkultur wirkungslos wird, Generationen sich erheben.

Was lange Zeit undenkbar, scheint inzwischen Realität geworden: Immer mehr deutsche Bürger wollen mit Deutschlands Geschichte abschließen, hinterfragen offen, weshalb BRD-Vasallen judikative Gewalten verschärft einsetzen, sämtliche Äußerungen fernab geltender, alliierter Geschichtsfälschung sofort mittels § 130 StGB, Volksverhetzung, abstrafen. Infolgedessen können staatlich finanzierte Antideutsche bisweilen anständige, hinterfragende Bürger einschüchtern, da deren Gewalt ganz im Sinne Herrschender.

Sie spalten, säen Verwirrung und verhindern Deutschlands Identitätsfindung, dank § 130 StGB. Ergo sollte man § 130 StGB, Volksverhetzung, einmal genauer betrachten. Der Gesetzestext zum genannten Paragraphen lautet wie folgt:

  • (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  1. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

De facto entspricht geltendes Grundgesetz einer Farce sondergleichen, weil § 130 StGB diverse Grundrechte konspirativ aushebelt. Insbesondere Artikel 5, Meinungsfreiheit gleicht eher einer Statistenrolle.

„Artikel 5 Grundgesetz:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Gesetze voller Widersprüche. Bürger sollen lediglich staatlich gesteuerte Quellen nutzen, freie Informationsdienste erhalten kaum Unterstützung oder Entfaltungsmöglichkeiten. Menschen, welche tatsächlich unabhängige Informationsquellen nutzen, werden außerdem vehement überwacht. Grundgesetz Artikel 5 (2) legitimiert unter anderem gar den Einsatz des § 130 StGB, womit Artikel 5 (3) quasi bedeutungslos, da gemäß Strafgesetzbuch Forschung nur begrenzt stattfinden kann. Forschung sowie Lehre beinhalten beispielsweise auch, geschichtliche Darstellungen hinterfragen zu dürfen, mitunter sogar normalerweise geschützt durch Grundgesetz Artikel 2 „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“.

Allerdings greift hier erneut § 130 StGB, wonach exekutive samt judikative Gewaltorgane § 130 StGB stets willkürlich anwenden bzw. jeweiliger Situation entsprechend anpassen. Ansonsten wären Menschen keinesfalls verhaftet worden, säßen im Gefängnis, wegen schlichter Äußerungen betreffend deutscher Geschichte. Diverse Fälle haben nie den Holocaust verleumdet oder anderweitig Hass geschürt, entgegen juristischer Behauptungen einzig Fragen gestellt.

Gilt innerhalb geschaffener BRD-Konstrukte etwa die Geschichtsschreibung als unantastbar? Offensichtlich ja, schließlich beinhaltet § 130 StGB zwei weitere, entscheidende Passagen:

  • (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

  • (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Kinderschänder und wirkliche Verbrecher erhalten manches Mal Narrenfreiheit, wohingegen hinterfragende Menschen die volle Härte des Gesetzes erwartet. Wunderbare Demokratie, vor allem so dermaßen „sicher“ (Ironie aus). Es geht keineswegs um die Passagen an sich, viel eher darum, wie diese formuliert. Gesetzeshüter genießen totale Interpretationsfreiheit, wodurch Gesetze zum antidemokratischen Machtwerkzeug deklariert.

Immanuel Kant, deutscher Philosoph, formulierte einst treffend:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt.“

Deutschland hat ein Recht darauf, seine Geschichte fair abzuschließen, den Schuldkult abzuschaffen, weil etliche Folgegenerationen weltweit Einsatz zeigen, Deutschland überall Hilfe leistet, wo jene notwendig, nicht selten in übertriebenem Maße. Deutschland ist Teil der Geschichte des Zweiten Weltkriegs, jedoch niemals alleinverantwortlich. Wer finanzierte Hitlers Aufstieg? Welche Herrschaften verließen Deutschland frühzeitig? Warum wollte niemand jüdische Flüchtlinge aufnehmen?

Deutsche dürfen stolz sein wie jedes Erdvolk, Brauchtümer pflegen, kulturelle Identität besitzen, fern jeglicher indoktrinierter Reue.

Ihr

Joachim Sondern

 

 

Quelle : https://buergerstimme.com/Design2/2015/04/deutsch-geboren-aber-nicht-ewig-schuldig/

 

 

Die verschwiegene Geschichte Deutschlands nach 1945. Rheinwiesenlager
.
Bevor Julian Assange und Edward Snowden mit ihren Enthüllungen über US-Geheimdokumente die Welt in Erstaunen versetzten, veröffentlichte der Kanadier James Bacque bereits 1989 sein Buch „Other Losses“.

Das Vorwort schrieb der US-Militärhistoriker Oberst Dr. Ernest F. Fisher.
Es ist eine detaillierte Aufarbeitung, wie die US-Armee und die französische Armee schuldig wurden am Tod von etwa einer Millionen deutscher Kriegsgefangener – auf höchsten Befehl, jedoch unbemerkt von der Weltöffentlichkeit.
Gemeinsam mit dem Historiker der US-Armee wertete Bacque zahlreiche amerikanische Dokumente aus.

So konnten sie nachweisen, daß unmittelbar nach der deutschen Kapitulation General Dwight Eisenhower, später Präsident der Vereinigten Staaten, den Befehl erteilt hatte, den unter freiem Himmel eingezäunten Millionen deutscher Soldaten und Zivilgefangenen Wetterschutz und Nahrung zu verweigern.

Der Morgenthau-Plan für die „Pastoralisierung“ Deutschlands (Pastoralisierung = Umwandlung in Weideland) war 1944 von Roosevelt und Churchill auf einer Geheimkonferenz entworfen worden.
Er sah die Aushungerung von Millionen Kriegsgefangenen und Zivilisten vor – einschließlich der aus dem Osten vertriebenen Deutschen.
Unter dem Deckmantel „Reparationen“ wurden industrielle Erzeugungsstätten geplündert und alles noch Brauchbare abtransportiert.
Es fand der wohl größte Patentraub aller Zeiten statt – insbesondere durch die Entführung deutscher Spezialisten und hoch ausgebildeter Fachkräfte.
Erst 1946 hat sich durch eine außerordentliche, internationale Hilfsaktion die Lage für das geschundene Volk etwas gebessert. Sie wurde geleitet von dem Amerikaner Herbert Hoover („Hoover Food“) und dem Kanadier MacKenzie.
Unsere Dokumentation – basierend auf insgesamt drei Büchern von Bacque – zeigt erstaunliches und erschütterndes neues Bildmaterial, ergänzt durch Interviews mit amerikanischen Kommandanten der Todeslager und mit deutschen Opfern, die diese unmenschlichen Strapazen überlebt haben.

Produzent: James Bacque, Kyffhäuser-Faksimile-Verlag, Mengerskirchen, Februar 2016.

Quelle: Volksbote TV Youtube

 

 

 

 

Gruß an die „nichtschuldigen“ Deutschen
Kräutermume