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Achtjährige aus Schule gezerrt – So erlebte der Vater das Drama um seine Tochter

 

Vater muss ansehen, wie seine Tochter in Helbra aus der Schule gezerrt wird.

Roger E. musste hilflos mitansehen, wie  ein Polizist seine achtjährige schreiende Tochter gegen ihren Willen in ein Auto verfrachtete. Foto: Klaus Winterfeld

Mittwochmittag an der Grundschule in Helbra: Eltern warten vor dem Backsteinhaus in der Schulstraße, die Hände vor Kälte in der Tasche. Plötzlich drehen sie sich um, werden unruhig, tuscheln. Roger E. (49), ein stämmiger Mann mit Dreitagebart, kommt angelaufen.

Unbegreiflich sei, was man ihm und seiner Tochter angetan habe, empört sich eine Mutter. „Ich konnte meine Tochter am Montag von hier nicht mit nach Hause nehmen“, sagt Roger E. mit leerem Blick.

Achtjährige wurde in Helbra gegen ihren Willen von der Polizei in ein Auto verfrachtet

Der Vater musste hilflos am Montag zusehen, wie seine achtjährige Nina (Name geändert) panisch nach ihm und um Hilfe schreiend gegen ihren Willen von der Polizei in ein Auto verfrachtet und zur Wohnung der Mutter gefahren wurde.

Zweieinhalb Jahre hatte Nina mit dem Vater allein gelebt, nachdem die Mutter den Haushalt verlassen hatte. Die Justiz entschied im vergangenen Jahr auf Antrag der Mutter, dass Nina bei ihr aufwachsen soll. Der Vater sagt, Nina wollte danach trotzdem nicht zur Mutter.

Als die Umsetzung des Urteils nun am Montag gegen den Willen von Vater und Tochter durchgeführt wird, kommt es zu den dramatischen Szenen auf dem Hof des Schulgeländes: Ein Gerichtsvollzieher ist mit Polizei und Jugendamt angerückt, um das Mädchen abzuholen und der Mutter zu übergeben.

Tochter von Roger E. wehrt sich mit Händen und Füßen

Die Achtjährige wehrt sich aber buchstäblich mit Händen und Füßen. „Nein“, schreit sie, ruft nach dem Papa. Die Kleine weint und hält sich an einer Strebe des Autodaches fest, damit ein Polizist sie nicht in den Wagen setzen kann. Schließlich lenkt der Beamte ein und lässt sie los.

Minuten später versucht er aber erneut, das Kind ins Auto zu setzen. Er hält Nina so, dass sie sich nun nicht festhalten kann. „Nein, nein, nein – mein Papa, bitte“, wimmert die Achtjährige. „Hilfe“, schreit sie, alleine es hilft nichts mehr. Der Polizist setzt sie diesmal auf den Rücksitz des Wagens und schließt die Tür. Das Tor der Schule geht auf, das Auto verlässt das Gelände. Darin sitzt auch die Mutter, sie ist bisher für die MZ nicht zu sprechen gewesen.

Eltern aus Helbra solidarisieren sich mit dem Vater.

Eltern aus Helbra solidarisieren sich mit dem Vater. Foto: Klaus Winterfeld

Das, was sich laut Vater Roger rund zwei Stunden auf dem Schulgelände abspielte, will er nicht hinnehmen. Er will beweisen, dass seine Tochter gar nicht zur Mutter will. Darum hielten er und ein paar Freunde die Vollstreckung in Videos fest. Seit Dienstagabend verbreiten sich diese wie ein Lauffeuer im Internet. Tausendfach wurden die Videos aufgerufen und geteilt, unzählige Male kommentiert. Viele, die das sehen, reagieren fassungslos auf die herzzerreißenden Szenen mit der kleinen Nina.

Vorfall in Helbra: Unterstützungs-Facebookgruppe gegründet

„So eine Schweinerei, das arme Kind“, schreibt eine Frau. Viele andere Nutzer reagieren ähnlich betroffen. Wiederum andere wünschen dem Vater Kraft. Und viele wollen ihm helfen, dafür kämpfen, dass er und seine Tochter wieder zusammenkommen. Noch in der Nacht wurde eine Unterstützungs-Facebookgruppe gegründet. Schon nach wenigen Stunden hat diese Gruppe rund 15.000 Mitglieder, ein enormer Zulauf.

Initiator ist Tobias Jung, ein Familienvater aus Eisleben. Am Dienstagabend hat er das erste Video gesehen. „Da ist für mich eine Welt zusammengebrochen“, sagt Jung, der Kinder im Alter von sechs und neun Jahren hat. Er habe sofort den Kontakt zum Vater gesucht. „Wir haben eine Dreiviertelstunde telefoniert, ich habe mir alles schildern lassen.“

Und dann stand für ihn fest: „Hier muss etwas unternommen werden“, so der Eisleber, der sich wie Roger E. am Mittwoch vor der Schule in Helbra Medienvertretern gegenüber äußert. Kamera-Teams sind ins Mansfeldische gekommen, das Interesse der Öffentlichkeit ist geweckt.

Ein erwachsener Polizist, der ein Mädchen in einen Wagen zwingt – war der Einsatz verhältnismäßig? Wie ein Gerichtssprecher sagt, liegt der Vollstreckungsbeschluss vor. Dieser sei umzusetzen. „Auch unter Anwendung von unmittelbarem Zwang.“ Roger E. bezweifelt die Verhältnismäßigkeit, lässt sie anhand der Videos nun von der Polizei prüfen.

Polizei äußert sich nicht zum Vorfall in Helbra

Ein Polizeisprecher will sich zu dem Fall derzeit nicht äußern, verweist auf laufende Ermittlungen. Dass es keine leichte Situation für die Beamten gewesen sei, meinte eine Polizeisprecherin in einer ersten Reaktion am Montag. „Es war emotional sehr schwierig. Das hat die Kollegen schwer getroffen.“

Das Kind hängt an seinem Vater, wie die Videos belegen. Die Trennung der Eltern liegt zweieinhalb Jahre zurück. Aber was waren die Gründe? „Es gab Differenzen“, sagt der Vater. Hätte die Mutter nicht von heute auf morgen den gemeinsamen Haushalt verlassen, „wäre es auch so zur Trennung gekommen“. Weil die Mutter nicht zu sprechen war, kennt man bisher nur E.s Sicht, der bei Nachfragen zu den Differenzen unter anderem von einem neuen Lebensgefährten der Mutter erzählt.

Roger E. will vor allem über Nina reden. Sie habe in den vergangenen Jahren Kontakt, meist mit Hilfe von Beratungsstellen, zu der Mutter gehabt. Das Gericht habe die Kleine der Mutter gegeben, weil diese angeblich besser in der Lage sei, die Bindungen der Tochter zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und zu festigen.

„Es ist der blanke Wahnsinn“, sagt Roger E., dem nun nur der Gang zu den Behörden bleibt. Einen Termin bei der Kreisverwaltung hat er an diesem Donnerstag. Und dann wird es noch einen Termin vor dem Amtsgericht in Eisleben geben. Die Unterstützer aus der Facebook-Gruppe wollen dort demonstrieren. Wann, das dürfe er noch nicht öffentlich machen, so Tobias Jung, der die Demo angemeldet hat. Es gehe darum, dass die Kleine wieder zu ihrem Papa kommt.

Das Ringen um Nina beschäftigt Helbra

Das Ringen um Nina beschäftigt seit dem harten Behördeneingriff auf dem Schulhof den ganzen Ort. Weil die Behörden sich nicht äußern, ist unklar, warum ausgerechnet in der Schulzeit der relativ große Beamtentrupp eingreifen musste. Als Roger E. seine Tochter morgens zur Schule brachte, sei er im Treppenhaus bereits von Lehrern aufgehalten worden.

„Ich sollte das Gebäude lieber verlassen, damit ich keinen Ärger bekomme, sagte man mir.“ Ihm sei klar geworden, dass man ihm die Tochter nehmen wolle. Er habe vor der Schule gewartet, dann sei ein Streifenwagen vorgefahren, zwei weitere folgten. Was mit der Tochter im Schulhaus passierte, bekam der Vater nicht mit.

Nina wurde in ein Nebengebäude gebracht. „Die anderen Schüler mussten nach dem Unterricht im Schulhaus bleiben“, habe er von anderen Eltern erfahren. Ein Zehnjähriger bestätigt das der MZ. „Wir durften nicht auf Toilette.“ Zudem, das schildert auch seine Mutter, habe es kein Mittagessen gegeben. Der Essenslieferant sei weggeschickt worden. „Es ist unbegreiflich, was hier passierte“, sagte die Frau.

Roger E. hatte mittlerweile wieder Kontakt zu seiner Tochter, es gab ein kurzes Telefonat. Wie es ihm geht, habe sie gefragt. „Ich sagte ihr, sie soll sich keine Sorgen machen und fragte, wie es ihr geht.“ Und da habe sie wieder geweint. (mz)

– Quelle: https://www.mz-web.de/29834490 ©2018
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„Nein, nein, nein – mein Papa, bitte“, hört man in einer Videoszene ein Mädchen jammern. „Hilfe“ schreit die Kleine dann laut und zappelt mit den Füßen, während ein Polizist mit ihr auf dem Arm zu dem grauen VW geht, der auf dem Schulhof der Grundschule Helbra steht.

Sie kreischt lauthals, ruft nach ihrem Papa und weint, als der Beamte sie auf den Rücksitz des Wagens setzt. Er schließt die Tür. Das Tor der Schule geht auf. Das Auto verlässt das Gelände.

Es sind dramatische Szenen, die sich am Montagmittag an der Grundschule Helbra abgespielt haben.

Ein Gerichtsvollzieher hat mit Hilfe der Polizei und Mitarbeitern des Jugendamtes die Entscheidung des Oberlandesgerichtes durchgesetzt, dass ein achtjähriges Mädchen nicht mehr bei dem Kindesvater, sondern in Zukunft bei seiner Mutter aufwachsen soll.

Als die Vollstreckung beginnt, wird der Vater des Schulgeländes verwiesen. Es gelingt ihm jedoch über eine Mauer hinweg die Vorgänge zu filmen und seiner Tochter zuzurufen.

Mit Händen und Füßen wehrt sich das Mädchen am Montag gegenüber dem Polizeibeamten in das Auto einzusteigen. Ein erster Versuch scheitert, weil sie sich an einer Strebe des Daches festhält.

„Nein“, schreit sie unentwegt, ruft nach ihrem Papa und um Hilfe. Sie weint. „Dann geh’ ich lieber zu den ganzen Kindern“, sagt sie dann und meint damit wohl ein Heim. Die Schreie der Achtjährigen waren  in der Schule und bis auf die Straße zu hören. (mz)
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„Sie haben sie mit Gewalt rausgeholt, gegen ihren Willen“, sagt Maik W. (Name geändert), der Vater des Kindes. Er ist entsetzt, wie es abgelaufen ist. Wohlwissend, dass der Gerichtsvollzieher in diesen Tagen zur Schule kommen würde, hält er sich am Montag dort auf.

Gericht spricht Mutter das Sorgerecht zu

Seit zweieinhalb Jahren lebte Maik W. mit der Tochter allein. Die Kindesmutter hatte den gemeinsamen Haushalt verlassen. In einem Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen wurde allerdings entschieden, dass das Sorgerecht auf die Mutter übergeht.

Der Vollstreckungsbeschluss kam laut Gericht zustande, weil es dem Vater innerhalb mehrerer Monate nicht gelungen sei, seine Tochter auf die neue Situation – also den Wechsel in den Haushalt der Mutter – einzustellen.

Die freiwillige Übergabe des Kindes scheiterte aus Sicht des Gerichtes an der Haltung des Vaters. Dieser wiederum meint, mehrere Versuche zur Übergabe gemacht zu haben. Ihm zufolge konnte er seine Tochter nicht davon überzeugen, auf die Mutter zuzugehen.

Mädchen will lieber ins Heim als zur Mutter

Mit Händen und Füßen wehrt sich das Mädchen am Montag gegenüber dem Polizeibeamten in das Auto einzusteigen. Ein erster Versuch scheitert, weil sie sich an einer Strebe des Daches festhält.

„Nein“, schreit sie unentwegt, ruft nach ihrem Papa und um Hilfe. Sie weint. „Dann geh’ ich lieber zu den ganzen Kindern“, sagt sie dann und meint damit wohl ein Heim.

Auf den Videoaufnahmen des Vaters, die den Polizisten und seine Tochter zeigen, ist die Mutter nicht zu sehen. Sie soll aber vor Ort gewesen sein, war aber für die MZ nicht zu sprechen. Wie Polizeisprecherin Steffi Schwan sagt, sei den Beamten, die hier Vollzugshilfe leisteten, die Situation nicht leicht gefallen. „Es war emotional sehr schwierig. Das hat die Kollegen schwer getroffen.“

Vater soll sich gut um Tochter gekümmert haben

Die Schreie der Achtjährigen sind in der Schule und bis auf die Straße zu hören. Dort warten Eltern, die ihre Kinder abholen wollen. „Schlimm“, meint eine Mutter. Der Vater habe sich gut um die Tochter gekümmert.

Maik W. ist fix und fertig, wie er sagt. Seine Tochter wurde ihm genommen und ihr das bekannte Umfeld – ihre Tiere, die Freunde, ein Teil der Familie. „Das bricht einem das Herz“, meint seine Schwester. Wann Maik W. seine Tochter wiedersieht, weiß er nicht. Da sie nun bei der Mutter lebt, wird sie eine andere Schule besuchen. (mz)
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Sprache ist verräterisch. „Ich habe nur meine Arbeit gemacht.“ Dieser Satz markiert gerne die Abwesenheit der Eigenschaften, die Menschen zu Menschen machen. Mitgefühl zum Beispiel. Oder Verantwortungsbewusstsein. Stattdessen findet man dann meist Gehorsam und Untertanengeist. Wie in Helbra.

Die kleine gute Nachricht: Beim Einsatz von Helbra, als Behördenvertreter eine sich massiv wehrende Achtjährige aus der Schule holten, waren offenbar auch Staatsdiener mit Fingerspitzengefühl im Einsatz. Polizisten, die den Einsatz nach der Eskalation abbrechen wollten. Sie hatten den richtigen Impuls, leider hat er nichts gebracht. Es soll auf Druck der anderen Behördenvertreter wie dem Gerichtsvollzieher weitergegangen sein.

Wenn es so war, entlastet das die eingesetzten Polizisten – den Skandal macht es nur noch größer: Weil nun klar ist, dass Behördenvertreter schon vor Ort an der Verhältnismäßigkeit ihres Einsatzes zweifelten. Das ist wichtig. Es geht hier für die Öffentlichkeit ja nicht darum, ob das Kind besser zum Vater oder zur Mutter sollte – das werden die Richter hoffentlich weise anhand der Gutachten entschieden haben. Es geht vielmehr darum, dass bei der Umsetzung des Richterspruchs die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde. Das Gericht wollte vielleicht das Beste für das Kind – am Ende wurde diesem Kind aber deswegen vermutlich geschadet. –

Die verantwortliche Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) reagiert schwach und bürokratisch. Vier Tage nach dem Einsatz fehlt ihr offenbar immer noch der Durchblick. Und sie zieht sich darauf zurück, dass ein Urteil eben durchgesetzt werden müsse. Als heilige der Zweck die Mittel. Bei diesem skandalösen Einsatz stinkt der Fisch vom Kopfe her. (mz)

Ministerin wirft Vater Manipulation der Öffentlichkeit vor

Landesjustizministerin Anne-Marie Keding (CDU) weist Kritik am Polizeieinsatz zum Sorgerechtsstreit von Helbra (Mansfeld-Südharz) zurück. „Das sind fürchterliche Bilder“, sagte sie der MZ mit Blick auf das Video, das den Einsatz vom Montag dokumentiert. „Man kann den Fall aber nicht allein anhand dieser Bilder beurteilen.“

Vor der Grundschule Helbra hatte die Polizei eine schreiende Achtjährige in einen Polizeiwagen gezerrt, um sie der Mutter zu übergeben. Der Vater hatte den Streit um das Aufenthaltsrecht verloren. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) hat das Vorgehen der Behörden „extrem unsensibel“ genannt. Er wünsche sich mehr Fingerspitzengefühl, ein Schulhof sei kein geeigneter Ort, um solche Konflikte auszutragen. Keding widerspricht: „Wir kennen die Umstände nicht und wissen daher auch nicht, welche Alternativen denn zur Verfügung standen.“ Die Justizministerin wirft ihrerseits dem Vater des Kindes die Manipulation der Öffentlichkeit vor: „Das Video wirkt auf mich wie eine Inszenierung.“ Offenkundig widersetze sich der Mann einem Gerichtsurteil. „Das kann man nicht hinnehmen.“

Der Einsatz soll nun im Landtag aufgearbeitet werden. Die Justizpolitikerin Eva von Angern (Linke) kündigte an, den Fall im Rechtsausschuss zu thematisieren. Sie will klären, warum das Jugendamt dem Polizeizugriff nicht Einhalt geboten hat. „Hier wurde ein Kind in einer Partnerschaftsstreitigkeit als Waffe missbraucht. Das Jugendamt muss das Kindeswohl schützen – ich verstehe nicht, warum die Behörde das mitgemacht hat.“ (mz)

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Polizei wollte Aktion in Helbra abbrechen – Gerichtsvollzieher lehnte ab

Der umstrittene Polizeieinsatz von Helbra (Mansfeld-Südharz) in einem Sorgerechtsstreit wird zum Fall für die Politik. Am Montag hatten Beamte ein schreiendes Mädchen aus einer Grundschule getragen, um es der Mutter zu übergeben. Der Vater hatte zuvor den Streit um das Aufenthaltsrecht verloren. Der Fall wird nun zusätzlich brisant, weil die Beamten den eskalierenden Einsatz nach MZ-Informationen offenbar selbst abbrechen wollten. Der Gerichtsvollzieher soll das aber abgelehnt haben.

Die Polizisten hatten zuerst im   Schulgebäude versucht, die Achtjährige zum Mitkommen zu bewegen. Als das nicht gelang, soll die Einsatzführungsstelle der Polizei dem Jugendamt und dem Gerichtsvollzieher empfohlen haben, sich zurückzuziehen. Diese hätten die Bedenken jedoch nicht geteilt.

Landesjustizministerin Anne-Marie Keding (CDU) weist Kritik am Vorgehen der Behörden zurück.  „Das sind fürchterliche Bilder“, sagte sie mit Blick auf ein Video, das den Einsatz  dokumentiert. Von Bedenken der Polizei habe sie aber keine Kenntnis, sagte sie am Freitagnachmittag. (mz)
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Auf dem Hof der Grundschule Helbra parkt das Auto, in das die Achtjährige verfrachtet wird. Hier ein Screenshot aus dem Video, das den umstrittenen Polizei-Einsatz zeigt.

Auf dem Hof der Grundschule Helbra parkt das Auto, in das die Achtjährige verfrachtet wird. Hier ein Screenshot aus dem Video, das den umstrittenen Polizei-Einsatz zeigt. Foto: MZ

Wenn eine Liebe erlischt, gar Hass an ihre Stelle tritt und zwei Getrennte noch durch ein Kind verbunden sind, kann es ausgesprochen tragisch werden – vor allem für das Kind.

Leider war das öffentlich zu besichtigen dieser Tage im Mansfelder Land, in Helbra, wo Polizisten einen Gerichtsbeschluss exekutierten: konkret eine schreiende Achtjährige gegen ihren Willen in ein Auto verfrachteten und zur Mutter schafften, vom Vater weg – und das alles auf dem Hof der Grundschule in Helbra, hörbar für Schüler und Lehrer.

Drama von Helbra: Grundlage ist psychologisches Gutachten

Die Geschichte hinter diesem öffentlichen Familien-Drama ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg. Demnach soll die kleine Nina (Name geändert) nicht mehr wie bisher beim Vater Roger E., sondern bei der Mutter leben.

Es sei beim „Wechsel des Kindes in den mütterlichen Haushalt am ehesten damit zu rechnen, dass Nina die für sie in ihrer Entwicklung bedeutsamen Bindungen zu beiden Elternteilen aufrechterhalten bzw. erneut festigen kann“.

Grundlage des Richterspruchs ist ein psychologisches Gutachten über Kind und Eltern. Darin hatte die Psychologin nach Gesprächen mit den drei Beteiligten festgestellt, dass die Kindsmutter am ehesten in der Lage sei, „die Bindung an beide Elternteile zu tolerieren und aufrecht zu erhalten“.

Um das nachvollziehen zu können, muss man die Geschichte der zerrütteten Familie nachzeichnen. Das kann man anhand des psychologischen Gutachtens: Demnach hatten sich Vater und Mutter 2015 getrennt, die Mutter zog aus dem gemeinsamen Haushalt aus, sie hatte einen neuen Lebensgefährten gefunden.

Nach der unsauberen, nicht aufgearbeiteten Trennung blieb das Kind beim verlassenen Ehemann. Das Ex-Paar blieb fortan verbunden durch das Kind – und die gegenseitige Abneigung. Die ist so heftig, dass sich beide gegenseitig mit Vorwürfen überziehen.

Sie sagt, er habe die Mutter nach der Entdeckung der Beziehung zu einem anderen Mann verprügelt. Dafür gibt es keinen Beleg, Roger E. weist das zurück – und kontert, sie wolle ihn ins Gefängnis bringen. Nüchtern-sachlich nennen Psychologen das einen Konflikt auf der „Paarebene“.

Auf einer anderen hat das getrennte Duo eigentlich einen anderen Job: gemeinsam für Nina zu sorgen – das ist die „Elternebene“.

Drama von Helbra: Zwei Gerichte berufen sich auf Psychologin

„Beide Elternteile nutzen offensichtlich verschiedene Gesprächsmöglichkeiten um negative, zum Teil diffamierende Äußerungen über den jeweils anderen Elternteil zu tätigen“, stellt die Gutachterin fest.

Während der Kindsvater dies „sowohl über die Persönlichkeit der Kindsmutter, ihr Verhalten in der Vergangenheit sowie über ihre früheren und erst recht aktuellen mütterlichen Kompetenzen“ tue, klammere die Kindsmutter die „väterlichen Kompetenzen“ des Roger E. dabei aus.

„Sie betont dabei die Bedeutung des Kindsvaters für ihre Tochter wie auch seine Fürsorge- und Versorgungsfähigkeiten“, so die Einschätzung der Psychologin.

Im Klartext: Schlecht über den jeweils anderen sprechen beide, allein die Mutter soll in der Lage sein, das nicht vor dem Kind zu tun oder Nina zumindest deswegen nicht zu beeinflussen. In der Sprache der Gutachterin: „Damit ist die Kindsmutter am ehesten in der Lage, die Paar- und Elternebene zu trennen.“

Diese Einschätzung haben sich sowohl das Amtsgericht Eisleben in erster als auch das OLG in zweiter Instanz zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht, das Kind zur Mutter zu geben.

Das wird unterfüttert in einem weiteren Gutachten, das von der selben Psychologin im Auftrag des Gerichts einige Monate später ergänzend angefertigt wurde. Darin steht: So, wie sich der Vater verhalten hat, führe das nicht dazu, dass eine Beziehung zur Mutter aufgebaut werden könne.

Er vermittle seiner Tochter „offenbar nicht positive Aspekte der Mutterfigur“. Gleichwohl wird mit hoher Wahrscheinlich davon ausgegangen, dass der Wechsel zur Mutter eine „erhebliche emotionale und damit psychische Destabilisierung“ für das Mädchen bedeuten wird. Therapeutische Unterstützung sei nötig.

Gericht sah die „Gefahr der Entfremdung“ zwischen Mutter und Tochter

Roger E. weist vehement zurück, seine Tochter massiv beeinflusst zu haben, damit diese eine enorme Abneigung gegen die Mutter entwickelt. Er berichtet von Bemühungen, die er mit Hilfe von Ämtern und Beratungsstellen unternommen habe, um den Kontakt zwischen Mutter und Tochter herzustellen. „Dass ich es versucht habe, das kann ich auch belegen“, wird er deutlich und zeigt den Bericht einer Beratungsstelle im Saalekreis. Dort war er zwischen November 2017 und Januar 2018 – also nachdem der Vollstreckungsbeschluss zur Kindesherausgabe ergangen war – mehrfach. Die Mutter war nicht dabei.

Das Gericht sah die „Gefahr der Entfremdung“ zwischen Mutter und Tochter. Nina soll unter anderem geäußert haben, dass sie ihre Mutter vermisse. Das Gericht hält es auch darum für dringend notwendig, dass die Mutter fester Bestandteil im Leben des Mädchens wird. „Das kann nur durch einen Wechsel in den mütterlichen Haushalt erfolgen.“

Versuche der MZ, mit der Mutter zu sprechen, scheiterten bislang. Wie ihre Anwältin auf MZ-Anfrage ausrichten lässt, wird derzeit kein Statement abgegeben. Der Verfahrensbeistand von Nina – eine Anwältin, die die Interessen des Kindes vertritt -, war für die MZ am Donnerstag nicht zu erreichen. Aus ihrem Büro hieß es, dass sie sich im Krankenstand befindet. Auch der Gerichtsvollzieher, der am Montag mit vor Ort war, wollte sich gegenüber der MZ nicht äußern.

Vater soll mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gedroht haben

Fakt ist: Die Herausgabe des Kindes sollte eigentlich in der Wohnung des Vaters stattfinden. Doch den in Aussicht gestellten Termin am 1. März setzte der Gerichtsvollzieher wenige Tage zuvor ab. Das teilte er Roger E. schriftlich mit. Auslöser war ein früheres Gespräch zwischen beiden, bei dem der Vater „gegen alle im Verfahren der Kindesherausgabe beteiligten Personen mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft“ gedroht habe. Das der Vater die Übergabe des Kindes an die Mutter vor Ort vorbehaltlos unterstützen würde, konnte der Gerichtsvollzieher aus dessen Aussagen und Verhalten nicht erkennen. So passierte es an der Schule, in der Schulöffentlichkeit. Warum „Drohungen mit dem Staatsanwalt“ den Einsatz mehrerer Polizeiwagen nötig machen, ist unklar.

Die Art, wie die Achtjährige aus der Grundschule geholt und in ein Auto verfrachtet wurde, wie sie um Hilfe und nach ihrem Papa rief, hat große Empörung ausgelöst. Es ist ein Drama, das vor aller Augen stattfand, vielen nahe geht. Und auch in der Schule nachwirkt – schließlich hörten Kinder die Schreie der Schulkameradin. Schulpsychologen seien in Kontakt mit der Schule, heißt es vom Bildungsministerium. Die Klassenlehrer würden zudem die Ereignisse mit den Schülern aufarbeiten. Jedoch nicht mit Nina, sie besucht jetzt eine andere Schule.(mz)
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Halle (Saale) –

Wenn man das Video vom Polizeieinsatz in Helbra gesehen hat, gibt es keine zwei Meinungen. Das war total überzogen.

Mehrere Streifenwagen, Gerichtsvollzieher und Jugendamt: Der Staat ist mit einem Aufgebot aufgelaufen, als gelte es einen bewaffneten „Reichsbürger“ abzuholen – und nicht eine unschuldige Achtjährige. Und die weinende Kleine wurde gegen ihren Willen von einem Beamten weggetragen, „unmittelbarer Zwang“ nennt sich sowas im Beamtendeutsch.

Es ist legitim, wenn Beamte zur eigenen Sicherheit Verstärkung anfordern – die Behörden bleiben aber den Nachweis schuldig, dass es eine Bedrohung gab oder hätte geben können. Unabhängig davon sind auch Ort und Zeit des Einsatzes inakzeptabel: während der Schulzeit in der Grundschule. Nicht nur die Achtjährige, auch andere Kinder dürften beeinträchtigt worden sein. Beispielhaft die Reaktion der Direktorin: „Mir bricht das Herz!“

Der Polizeieinsatz ist ein Skandal, und er muss Konsequenzen haben. Wer weiß, wie oft so etwas unbekannt bleibt. Die Richter mögen mit ihrem Urteil vor allem das Wohl des Kindes im Sinn gehabt haben. Eine Achtjährige überfallartig aus ihrem gewohnten Umfeld zu reißen, ist alles – aber bestimmt nicht gut für dieses Kind. (mz)

Den Autor erreichen Sie unter: kai.gauselmann@mz-web.de

Quelle: https://www.mz-web.de/29840470 ©2018

Kräutermume sagt danke!

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Eigener Kommentar :

Seit WANN ist EIN KIND EINE SACHE, DIE VOLLSTRECKT WIRD???? KINDESWOHL??? Wohl kaum!

 

 

Wie ein Richter ein missbrauchtes Kind gleich ein weiteres Mal traumatisiert

Mehrere Fälle von Kindesmissbrauch erschüttern derzeit die Öffentlichkeit. Ein CDU Politiker soll seine Nichte vergewaltigt haben. An einer Darmstädter Schule sind über einen längeren Zeitraum mindestens 35 Kinder sexuell missbraucht worden.

violence against woman

Und vollkommen skandalös ist das milde Urteil eines Gerichts gegen eine Mutter, die ihrer Tochter zur Beruhigung Baldrian gab, damit ihr Lebensgefährte das Kind vergewaltigen konnte. In der Urteilsbegründung sagte Richter Oliver Dopheide: „Das Ganze wühlt einen auf. Vor allem, weil eine Kindsmutter beteiligt war … Meist sind die Opfer traumatisiert. Das ist hier aber nicht der Fall,“ berichtete N24. Wie bitte? Wer hat denn hier mal wieder ein täterfreundliches Gutachten verfasst?

Ein paar persönliche Worte an diesen Richter:

„Wie kommen Sie dazu zu behaupten, das Kind sei nicht traumatisiert und habe nichts mitbekommen? Ich bekomme Brechreiz, mir dreht sich der Magen um, bei so viel gottgefälliger Überheblichkeit. Sie haben das Kind gleich ein weiteres Mal traumatisiert. Sie sind eine Gefahr für Kinder, über deren Schicksal Sie schwerwiegende Entscheidungen treffen.“

Auch schlafende, selbst komatöse Personen bekommen auf verschiedenen Ebenen mit, was mit ihnen und um sie herum geschieht. Jeder vernünftige Neurologe könnte das bestätigen, dazu bedarf es nicht mal eines renommierten Hirnforschers.

Das Trauma durch Missbrauch wird nie nur durch die eigentliche Tat verursacht, sondern das Verhalten der Umgebung und von Vertrauenspersonen ist entscheidend für die weitere Entwicklung eines Kindes. Wenn es einen sogenannten „wissenden Zeugen“ (nach der Kindheitsforscherin Alice Miller) gab, der dem Opfer das Gefühl gibt, es nicht übersehen zu haben, erhält der Traumatisierte Bestätigung für seine oft diffusen Erinnerungen und unklaren Emotionen, mit denen er oft sein Leben lang zu kämpfen hat. In diesem Fall hat die eigene Mutter durch ihre Tat das kindliche Vertrauen für immer zerstört. Bestraft wurde sie dafür nur symbolisch. Das Mädchen wird in seinem späteren Leben aber mit der Tat konfrontiert werden, so oder so – selbst, wenn der Mantel des Schweigens darüber ausgebreitet wird und das Opfer selbst die Tat vergisst, die es angeblich nicht mitbekommen haben soll. Die Erinnerung in Form von Gefühlen bleibt erhalten. Und diese kommen oft dann an die Oberfläche, wenn man sich verliebt und eine Beziehung eingehen möchte.

„Aber es war ja alles nicht so schlimm, ich habe doch nur eine Bewährungsstrafe bekommen. Selbst der Richter hat doch gesagt, dass du gar nichts mitbekommen hast“ – das könnte die Mutter später einmal zu ihrer Rechtfertigung sagen, wenn die Tochter doch noch einmal nachfragt, wie das denn damals war. Wie mag sich das nur anfühlen, wenn man später realisiert, was die eigene Mutter mit einem getan hat? Wie ein Traum oder eher wie ein Trauma? Das einzige, was ein Trauma auflösen kann, ist Aufklärung. Das Gericht bewirkt mit seinem „Urteil“ jedoch eher das Gegenteil.

Nach verschiedenen therapeutischen Schulen ist Täterkontakt kontrainduziert, d.h. schädlich für die Gesundung, auch wenn der Richter bestreitet, dass das Kind Schaden genommen hat – er lügt, bestenfalls täuscht er sich selbst mit dieser Rechtfertigung. Aber er liefert das Kind, selbst wenn es nicht in der Obhut der Mutter aufwachsen sollte, dennoch dem Einfluss der Mutter aus. Sie wird alles dafür tun, dass die Tat vergessen wird, falls sie nicht erneut an einen solchen „Partner“ gerät, der sie vielleicht zu noch schlimmeren Taten „anstiftet.“

Sie haben richtig gesehen, ich habe Anführungszeichen benutzt – ist es wirklich so schwer vorstellbar, dass Mütter ihre Kinder auch aus eigenem Antrieb missbrauchen? Deshalb vielleicht das milde Urteil, weil die labile Frau ja unter dem Einfluss ihres Lebensgefährten stand? Sie war mehr Opfer als Täterin? Sie hat doch die Tat gemeinschaftlich begangen mit ihrem Partner – auch bei der Tat war sie seine Partnerin – Komplizin, wie man sagt, wenn von kriminellen Handlungen die Rede ist.

In unserer Justiz finden Mütter, vor allem missbrauchende Mütter, selten strenge Richter. Umgangsvereitelung und Kindesentzug betrifft in Sorgerechtsstreitigkeiten meistens die Väter. Die Kinder werden instrumentalisiert und als Waffe gegen den Ex-Partner missbraucht. Auch das ist eine Form von Kindesmissbrauch, der schwere Schäden verursachen kann. Jugendämter, Gutachter und auch die sogenannten „Helfer“ aus der Jugendhilfe stehen dabei meist in Wort und Tat zur Seite. Zurück bleiben oft vernichtete Existenzen und zerstörte Kinderseelen. Selten bringt es jemand übers Herz, einer Mutter zu nahe zu treten.

Wenn es um Gewalt in der Erziehung und sexuellen Missbrauch geht, denkt kaum einer an Frauen oder Mütter. Dabei kennt jeder die Gruselgeschichten von Prügelnonnen, ich selbst habe einige Jahre mit solchen Dienerinnen Gottes in einem Kloster gearbeitet und wenigstens in einem Fall mit dafür sorgen können, dass eine ehrwürdige Schwester aus dem Dienst entfernt wurde. Möge sie inzwischen in der Hölle schmoren, vor der sie ihren Opfern immer Angst gemacht hat. Die „Dame“ war nicht nur psychisch und physisch ihren Opfern gegenüber gewalttätig, sondern auch sexuell übergriffig.

Im therapeutischen Arbeitsfeld weiß man auch vom Tabuthema der gewalttätigen Mütter, die ihre Kinder mit allerlei Küchengegenständen grün und blau geschlagen haben und auch von den oft etwas subtileren Formen des sexuellen Missbrauchs.

Hier nur ein paar Bruchstücke aus der Praxis:

Es gibt diese Mütter, die ihren Kindern noch sehr lange in der Badewanne die Haare waschen. Und nicht nur die Haare. Manchmal vielleicht noch mehr? „Und dabei hat sie mich immer so komisch angeschaut, aber mehr war da nicht …“

Manchmal war da eben doch noch mehr. Mütter, die ihre Kinder herbei zitieren wie Hausdiener und sich von ihnen den Rücken schrubben lassen: „Die hat dann auch noch so ekelhaft gestöhnt als ob, aber das kann ja nicht sein ….“

Nach zerbrochenen Partnerschaften steigt die Gefahr, dass ein Kind als Partnerersatz emotional missbraucht wird. Meistens bleiben die Kinder in solchen Fällen bei den Müttern. Es kann Jungen wie Mädchen betreffen, da der Missbrauch, auch wenn er sich auf der sexuellen Ebene abspielt, nichts mit Sexualität zu tun hat. Gerade Mütter tarnen diesen Missbrauch als Überfürsorglichkeit.

Kommt dann doch ein neuer Partner ins Spiel, droht dem Kind, das zuvor emotional oder auch körperlich als Partnerersatz missbraucht wurde, von dieser neuen Seite Gefahr. In Stieffamilien tragen Jungen aus erster Beziehung statistisch das höchste Risiko, Gewalt durch den neuen Partner zu erfahren. Hat es bei Mädchen bereits zuvor eine Form von Missbrauch durch die Mutter gegeben und der neue Partner kommt hinzu, kann hier auch der Missbrauch in ausgeprägterer Form fortgeführt werden.

Eine Mutter, die eine gesunde Beziehung zu ihren Kindern aufgebaut hat, würde sich niemals von einem neuen Partner zu Missbrauch anstiften oder zwingen lassen. Diesen Ammenmärchen mag man bei Gericht noch Glauben schenken, die Wirklichkeit sieht anders aus.

Die Täter-Opfer-Umkehr zu Gericht hat ideologische Ursachen. Mal ist es die Multikulti-Sozialromantik, die dafür sorgt, dass Tätern mehr Verständnis entgegengebracht wird als Opfern, mal ist es das Gemisch aus Feminismus und faschistoider Überhöhung der Mutterschaft aus der Nazizeit, die den Sinn für die Realität dunkelrosa eintrübt. Mit Recht und Gerechtigkeit hat das schon lange nichts mehr zu tun. Die nächste Generation Juristen, die an linksrotgrünen Unis gendergerecht herangezüchtet wird, verspricht leider nichts Gutes, sondern wahrhaft alptraumartige Zeiten für den gesunden Menschenverstand.

 

 

Quelle : http://opposition24.com/wie-ein-richter-ein-missbrauchtes-kind-gleich-ein-weiteres-mal-traumatisiert/294651

 

Jugendamt: gegen Eltern, gegen Kinder – und jetzt auch gegen Meinungsfreiheit – eine akute Warnung für Eltern

von Eifelphilosoph

Wer in einer Demokratie lebt, der hat gelernt: gebe dem Staat nicht zuviel Macht, sonst wird sich diese Macht irgendwann gegen dich wenden. Darum haben wir Gewaltenteilung, bundesweit. Auch einzelnen Menschen gibt man nicht zuviel Macht: kaum einer hat eine so gefestigte Persönlichkeit und einen so starken Charakter, dass er nicht völlig von Macht ursupiert werden kann – zu einer krankhaften, psychopathischen Seele, mit entsprechenden Folgen für seine soziale Umwelt.

achtung-jugendamt

Im Arbeitsleben – einer Bastion zunehmend feudalder Strukturen in Deutschland – kennen wir solche Gestalten nur zu oft: manchmal reicht die Beförderung zum Abteilungsleiter, um aus einem fleißigen Kollegen eine wandelnde Katastrophe zu machen. Schlimmer sind diese seelischen Deformationen allerdings dort, wo man sich um andere kümmern muss – und wo Allmachtsfantasien grenzenlos auslebbar sind.

Wir haben in Deutschland eine ganze „Behörde“, die – vollkommen ohne jede engere Kontrolle – Allmachtsphantasien ausleben kann, weil sie Allmacht hat: Das deutsche Jugendamt. Die Macht des Jugendamtes über das Kind sind noch größer als die Macht des Jobcenters über den Arbeitslosen (die an sich schon vollkommen unvereinbar ist mit dem Urbild der Demokratie – und der Erklärung der allgemeinen Menschenrechte): nahezu grundlos kann ein Kind aus dem Elternhaus gerissen werden, brutale Staatsgewalt kennt dort kein Erbarmen. Natürlich geschieht dies im Namen des reinen, edlen „Guten“ – wie alle Verbrechen in der Geschichte der Menschheit halten sich die Täter für absolut gute Menschen, die wirklich nur das Beste wollen. Vielen Menschen reicht dies, um sich grenzenlos gut zu fühlen … und sie haben die abwertende Bezeichnung „Gutmenschen“ deshalb auch zurecht verdient (auch wenn nicht jeder automatisch gut wird, wenn er diese „Gutmenschen“ selbst als äußerst gefährliche weil dümmliche Gestalten erkennt). Wirklich, sie können jeden DDR-Grenzer fragen, jeden SS-Hauptsturmführer, jeden Drohnenmörder: sie alle sind gute Menschen, die das Richtige tun. Weniger gute Menschen würden sich gelegentlich mal wagen, ihre eigenen Taten selbstkritisch zu hinterfragen – doch die, die mit der Macht über Leben und Tod ausgestattet sind, verzichten gerne auf den Kitzel der Lust, ihre Macht offen auszuleben.

Natürlich ist auch das Jugendamt bedingungslos „gut“, schützt – ganz gefangen im aus der Transaktionsanalyse bekannten „Drama-Dreieck“ – als edle Retter die armen Kinder vor den bösen Eltern. Es ist schon eine Ungeheuerlichkeit an sich, dass diese Behörde überhaupt existiert: a priori sieht der Staat in Eltern eine so große Gefahr, dass er eigens dazu eine Behörde ins Leben rufen muss, deren „Allmacht“ keiner speziellen Kotrolle unterliegt: sie können noch ungezügelter arbeiten als deutsche Geheimdienste. Seltsamerweise fehlen jene Ämter, die Alte, Arme und Kranke vor Gefährdungen ihres Wohls schützen vollkommen.

Ein paar Zahlen dazu: 36000 Mitarbeiter arbeiten in 600 Behörden das sind drei Infanteriedivisionen im Kampf ums Kind … mit entsprechenden Kosten. Diesen Mitarbeitern stehen 17000 Fälle von Kindeswohlgefährdung gegenüber (sieht t-online aus dem Jahre 2014), Fälle, in denen … angeblich … das wohl der Kinder enorm gefährdet ist, weshalb das Amt eingreifen muss. Sicher: es gibt Eltern, die überfordert sind. Es gibt auch Eltern, die gemeingefährlich sind. Aber vergleichen Sie jetzt einfach mal die reine Anzahl der Kindeswohlgefährdungen mit der Zahl der amtlichen Zugriffe, die beständig neue Rekorde erreichen (siehe t-online):

2013 haben die Jugendämter 42.123 Kinder aus ihrer Familie geholt. Das waren fünf Prozent mehr als im Vorjahr und sogar 64 Prozent mehr als 2005 zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Der Grund für den Anstieg? Der Vater der Gesetze äußert sich da präzise:

„Es wird heute eben einfach genauer hingesehen, auch von der Bevölkerung“, sagt Reinhard Wiesner, Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Erziehungswissenschaft. Er war bis vor einigen Jahren Leiter des Referats für Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe im Bundesfamilienministerium und gilt als Vater der entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch.

Die Zahl von Inobhutnahmen stieg von im Jahre 2014 nochmal drastisch an: über 48.000 Kinder wurden aus ihren Familien gerissen – nochmal 6000 mehr als im Jahr zuvor: ein Anstieg von fast 14 Prozent. Wenn die so weitermachen, gibt es in Deutschland bald keine Kinder mehr, die nicht vom Staat privaten Trägern zugeteilt werden.

Wird wirklich genauer hingesehen?

Erklären Sie mir das: warum werden 48.000 Kindern aus ihren Familien gerissen … wenn doch nur 17.000 Fälle von Kindeswohlgefährdung vorliegen. 31000 Kinder werden also … ohne Kindswohlgefährdung „geklaut“und ja: da möchte ich dann doch von „klauen“ sprechen.

Tief blicken läßt das Selbstverständnis der Behörde, das vor einigen Jahren erschien:

„Für manche Kinder kommen wir vom Jugendamt direkt vor dem lieben Gott“ (siehe Spiegel). Anhand der oben skizzierten Zahlen kann man unterstellen, dass sie allerdings für die meisten Kinder aus dem tiefsten Kreis der Hölle kommen.

Nun – nicht immer nur klauen diese Behörden Kinder: viel öfter zerschlagen sie einfach Familien. Einer dieser Fälle ist bekannter geworden, er hat sich nicht unterkriegen lassen – trotz Beschimpfungen und Hausverbot innerhalb der Behörde. Er hat es bis in Deutschlands führende Nachrichtensendung geschafft (siehe Tagesschau):

„Sein Vorwurf: Statt zu vermitteln, drängt ihn das Amt aus dem Leben der Tochter. Nicht nur der Vater sieht das so. REPORT MAINZ liegt die Stellungnahme einer unabhängigen psychologischen Gutachterin vor. Sie hat den Fall eingehend analysiert und kritisiert: „Leider ist die ‚Aufteilung des Kindes‘ einseitig bearbeitet worden.“

Nun – man sollte annehmen: damit hat sich der Fall erledigt. Öffentlicher kann dieser Skandal nicht werden, die Fachleute sind eingeschaltet – doch auch die Tagesschau muss feststellen, dass sie es hier mit einer Macht zu tun hat. der keine Grenzen gesetzt sind (und die deshalb ja auch von der „Allmacht der Jugendämter“ erzählt):

„Wir konfrontieren das Jugendamt mit diesen Vorwürfen. Doch trotz mehrfacher Nachfrage bekommen wir kein Interview. Man beruft sich auf den Datenschutz.“

Hier läuft man vor eine Wand – ähnlich wie bei Geheimdiensten. Das mag seinen Grund haben. Im undurchschaubaren Dickicht der Kindesentführungen durch das Jugendamt macht man merkwürdige Erfahrungen (siehe: das Erste):

Der Markt der stationären Einrichtungen wächst und ist lukrativ. Ein einziger Platz in einem Heim kostet die Kommunen im Jahr rund 50.000 Euro. Doch ob dieses Geld wirklich zum Wohl der Kinder und Jugendlichen verwendet wird, wird kaum überprüft: Den Jugendämtern fehlt die Zeit und ihre Eltern sind dazu nicht in der Lage.
Wenn junge Menschen über Mißstände in ihren Einrichtungen klagen, dann wird ihnen wenig Gehör geschenkt. So gerät das Heer der freien Jugendhilfeträger – darunter Privatunternehmer, Verbände, gemeinnützige Vereine – selten ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Doch nicht allen geht es allein um das Wohl der ihnen anvertrauten 140.000 Kinder und Jugendlichen. Längst ist die Jugendhilfe auch ein großes Geschäft geworden.

50.000 Euro pro Kind (10 Mal soviel wie man für das Kind eines Arbeitslosen ausgibt)- mit einem entsprechenden Heim hat man da schnell Millionen beisammen. Doch viele Kinder bleiben nicht in Deutschland: manche finden sie in Polen wieder, manche in Kirgisien – mutmaßlich betreut von „Briefkastenfirmen“ (siehe WDR). Kein Wunder, dass man mit dem Jugendamt nicht über seine Methoden reden darf, weil da „Datenschutz“ greift. Leider gibt es diese Anzeige eines Heimes nicht mehr, wo direkt Jugendamtsmitarbeiter mit Geld gelockt wurden, siehe Elternforum bei carookee:

„Ganz offen sucht hier in einer Anzeige im Hamburger Abendblatt von Samstag ein ‚familäres‘ Kinderheim ‚auf Honorarbasis‘ eine Vertrauensperson mit Kontakten zu ‚Entsendestellen des Sozial- und Jugenddienstes’“

Kinderklau – mit Prämienzahlungen.

Nun – der Vater, der sich hoffnungsvoll an die Tagesschau gewendet hatte, lies nicht locker: auch die FAZ berichtet über diesen Fall und seine unheimlichen Dimensionen (siehe FAZ):

„Ein Vater kämpft um seine Tochter. Gegen seine frühere Frau, die das Kind gegen ihn aufhetzt, gegen das Jugendamt, das falsche Behauptungen verbreitet. Eine Geschichte über die Allmacht der Ämter.“

Ein Vater, der seinen Pflichten nachkommt und sich um das Wohl seines Kindes kümmert – und der den größten Fehler seines Lebens macht:

Die Eltern entfremden sich immer mehr, und die Tochter verändert sich. Sie wird dick, blass, ihre Versetzung ist gefährdet, ihre Klassenlehrerin beschreibt sie darüber hinaus als ungepflegt und verwahrlost. Mitte 2012 vereinbart Schmitt, der wie auch die Mutter das Sorgerecht für die Tochter hat, daher für das Kind einen Termin bei einem Psychiater; außerdem wendet er sich mit der Bitte um Hilfe ans Jugendamt der Stadt Bonn – was er heute als „größten Fehler meines Lebens“ bezeichnet.

Die FAZ schont den Leser noch mit Details, der Bonner Presseblog nicht:

„Es geht in dieser skandalösen und traurigen Geschichte um zwei Mädchen (Aileen und Sarah) von unterschiedlichen Müttern, die zusammen mit dem Stiefvater von Aileen in einem Haus wohnen. Die Verhältnisse werden laut schriftlicher Stellungnahme eines Nachbarn als äußerst besorgniserregend geschildert. Um das Haus herum sei alles vermüllt und verwahrlost. Es seien sogar Ratten gesehen worden. Die Mutter von Sarah hatte einen schweren Schlaganfall, war in Bereichen unter gerichtlicher Betreuung, hat laut Attest von 2011 eine dauerhafte hirnorganische Persönlichkeitsstörung und weitere Erkrankungen. Sie hatte sich bereits 2011 selber als erziehungsunfähig geschildert. Die Mutter von Aileen sei laut Jugendamtakte ebenfalls psychisch krank. Die Schule hatte mehrfach Zweifel an der Erziehungsfähigkeit von Aileens Mutter geäußert. Weder die Mädchen, noch Sarahs Mutter seien in den letzten drei Jahren von Nachbarn gesehen worden. Die Mütter und Kinder seien in der ansonsten lebendigen Nachbarschaft vollständig isoliert.

Da braucht ein Kind wohl Hilfe – doch der Vater wendet sich dafür an die völlig falsche, „von Gott gesandte“ Behörde.

„Aileen habe laut Polizeibericht schon mehrfach versucht sich in brutaler Weise selbst zu töten. Sie leide an undifferenzierten Ängsten und schlimmen Schuldgefühlen. Aileen wurde von der Schule als verwahrlost bezeichnet. Aileen erschien in der Schule mit Brandverletzungen die es sich nach Auffassung der Lehrer nicht selbst beigefügt haben konnte. Ein Pädagoge wunderte sich, dass das von der Schule informierte Jugendamt, nie näher nachfragte. Eine der Familie nahestehende Diplom -Psychologin vermutete einen Missbrauch durch den Stiefvater.“

Ungeheuerlich, oder? Und das Jugendamt schritt auch sofort ein: der Vater wurde entmündigt, ihm wurden Teile des Sorgerechtes entzogen, er sollte seine Tochter nie wieder sehen. So kann man das Problem auch aus der Welt schaffen.

Doch damit nicht genug. Die „von Gott gesandte“ Behörde ging aggressiv gegen ihn vor (siehe Media-Kanzlei Frankfurt):

Die Stadt Bonn versuchte zu verhindern, dass unser Mandant der Presse Informationen und kritische Kommentare über das Jugendamt Bonn zukommen lässt. Das Landgericht Bonn folgte der Auffassung der Bundesstadt Bonn zunächst und erließ den begehrten Unterlassungsantrag, der unserem Mandanten unter Androhung von einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR untersagte, die Informationen und Kritik Dritten zukommen zu lassen.

25.0000 Euro … wenn er weiter versucht, die Skandale des Jugendamtes Bonns an die Öffentlichkeit zu bringen: wer von Gott gesandt wurde, braucht auch vor der Verletzung elementarer demokratischer Rechte nicht zurück zu schrecken. Mir liegt dieser Fall (samt Stellungnahmen von Ärzten, Psychologen, Lehrern, Klageschriften, Urteilen und Aussagen von Zeugen, die den Zustand der Tochter alarmierend finden) detalliert vor: deshalb weiß ich auch, wie das Landgericht Bonn urteilte. Die Klage selbst war zwar unbegründet und wies viele Fehler auf – aber 10.000 Euro sollte der Vater schon zahlen. Das hätte ihn – als Krankenpfleger – wirtschaftlich völlig ruiniert. Das da ein Kind in Not war … interessierte augenscheinlich niemanden.

Die Kanzlei, die ihn vertritt, ließ sich nicht so schnell einschüchtern – und spricht deutliche Worte:

Namens und in Vollmacht unseres Mandanten legten wir gegen die Verfügung, die wohl darauf abzielt, unseren kritischen Mandanten „mundtot“ zu machen, Widerspruch ein. In der heutigen Verhandlung gab es eine schallende Ohrfeige für die Bundesstadt Bonn, die ohne vorherige Abmahnung unseren Mandanten unmittelbar vor Gericht zerrte.

Doch nicht nur das: auch das Landesgericht, dass den „Sanktionsbescheid“ im Namen des Jugendamtes erlies, wurde in seine Schranken gewiesen (siehe media-kanzlei-Frankfurt)

Das Oberlandesgericht Köln folgte bei der Kostenentscheidung nun der Auffassung der Media Kanzlei Frankfurt und hob die Entscheidung des LG Bonn auf und verurteilte die Stadt Bonn dazu, die gesamten Kosten des Verfügungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens zu tragen. In seiner Entscheidung brachte das OLG Köln zum Ausdruck, dass es aus unterschiedlichen Gründen erhebliche Zweifel an der Kostenentscheidung des LG Bonn hatte.

Einige Funktionen des Demokratischen Rechtsstaates sind wohl noch in Ordnung – doch die Anmaßungen des Jugendamtes werden immer schlimmer.

Der Vater jedoch … kann jetzt drauf warten, dass seine Tochter sich das Leben nimmt und er sie nie wieder sehen wird. Dafür feiert sich das Jugendamt jetzt selbst, schließt flächendeckende Bündnisse mit anderen Jugendämtern (was als Kartellbildung schon wieder bedenklich ist, aber zu einem deutlichen Machtzuwachs führen kann): „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“. „Groß werden mit dem Jugendamt“ – so einer der Sprüche, die einem immer wieder begegnet … und die von einem unglaublichen Größenwahn zeugen, der sich im Amt breit macht … „Damit Entwicklung gelingt„. Als wäre es schon eine Sünde, ohne das Jugendamt groß werden zu wollen.

Für diesen Wunsch – Eltern anstelle der Eltern zu werden – gibt das Jugendamt auch viel Geld aus: eine große angelegte Pressekampagne erreicht sogar den Unterricht in den Schulen (siehe Lwl/Newsletter)

„Die sind echt nett vom Jugendamt“, so urteilte Sebastian aus der Klasse 7b des Heinrich-Böll-Gymnasiums Ludwigshafen nach einer „Tour durch die Jugendhilfe“. Die Materialien für die Sekundarstufe I, die die BAG Landesjugendämter allen Jugendämtern in Deutschland zur Verfügung gestellt hat, wurden von der 7. Klassenstufedes Heinrich-Böll-Gymnasiums in Ludwigshafen am Rhein einem ersten Praxistest unterzogen.“

Nach diesem Praxistest wird wohl bundesweit mit Selbstloboffensiven der Behörde in Schulen zu rechnen sein – und noch mehr Inobhutnahmen von Kindern, die … gut zu vermitteln sind.

Erinnert an Zeiten, als schon mal der Staat die Erziehung der Kinder an sich riss – und seine Kritiker mundtot machte.

Ach ja: Kontaktverlust zu den Eltern … macht Kinder krank, damals wie heute – auch wenn man mit noch so tollen Freizeitangeboten lockt (siehe Archeviva):

Prof. Dr. Ursula Gresser: „Kontaktverlust zu leiblichen Eltern führt unabhängig vom Lebensalter des Kindes bei Beginn und der Dauer des Kontaktverlustes zu einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von schweren Depressionen, Angststörungen, Panikstörungen, Alkoholabhängigkeit, Drogenmissbrauch, Drogenabhängigkeit und Phobien.

Man kann aber auch gut daran verdienen – und sich als Gott fühlen, als Gott … in einem Staat mitten im Staate, in dem Sozialpädagogen ihre Allmacht über Eltern feiern.

Zeit, diese Behörde ein für allemal zu schließen – und lieber das Geld den Familien selbst zu geben.

Wer sich dafür interessiert, wie die Jugendämter derzeit ihr schlechtes Bild in der Öffentlichkeit gezielt geradebiegen wollen, sei auf den Abschlussbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendämter hingewiesen – eine äußerst bedenkliche Machtballung äußerst gefährlicher Behörden (siehe bag-landesjugendämter): 86.000 Ballons, 15.000 Glückskekse, 11.400 Jojos, 1900 Kartenspiele (und noch vieles mehr) waren im Einsatz, um die Herzen der Kinder für das Jugendamt zu gewinnen. Dort merkt man auch, dass der „Jugendamtsgegner“ fest im Visier ist:

„Mit Aktionen von Jugendamtsgegnern war von Anfang an zu rechnen. Es gab sie auch – aber viel spärlicher als befürchtet. Es wurde deutlich, dass die hohe Internetpräsenz dieser Gruppen nicht mit einer entsprechend großen Zahl an Anhängerinnen und Anhängern korreliert.“

Oder einfach nicht mit genug Steuergeldern ausgestattet ist, die man aus dem Fenster werfen kann. Möglicherweise haben die auch noch Arbeit – oder müssen Kinder betreuen – anstatt in der Arbeitszeit auf Kosten des Steuerzahlers in breiter Front Eigenwerbung für die eigenen Nützlichkeit zu machen, die so – vor Ort – selbst dem geschulten Auge kaum erkennbar ist.

Darf ich nochmal in die kleine Anna erinnern? Mit zehn Jahren von Pflegeeltern nach langen Folterungen in der Badewanne ersäuft? Das Landgericht Bonn hat das Verfahren gegen die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin eingestellt: gegen die Zahlung von 2000 Euro (siehe Generalanzeiger).

Noch Fragen … wie unser Land in Zukunft aussehen wird?

Die schlechte Meinung über Jugendämter hat eine ganz deutliche Quelle: ihre miserable Arbeit. Darüber können auch noch so viele Glückskekse nicht hinwegtäuschen. Und die nun erfolgende Professionalisierung der Miserabilität und die gezielte Beeinflussung der öffentlichen Meinung (und der Kinder) läßt für die Zukunft noch einiges fürchten.

Darum eine ernst gemeinte Warnung von jemanden, der zehn Jahre lang Jugendamtsallüren vor Ort beobachten durfte und ertragen musste (bis hin zum Versuch des Kinderklaus, der illegalen Hausdurchsuchung und der Amtsanmaßung, mit einer halben Seite inhaltslosem Text von einem Sozialarbeiter ein psychologisches Gutachten eines Kölner Professors auszuhebeln): wenn Sie Kinder haben – meiden Sie dieses Amt. Empfiehlt auch mein – erfolgreicher – Anwalt. Die schlimmste Gefahr für ihre Kinder … sind die überforderten und unterqualizierten Exekutivorgane der Kinderpolizei. Merken Sie, dass Kindswohl in Gefahr ist: gehen Sie zur Polizei. Haben Sie selbst Probleme: gehen Sie zu den Erziehungsberatungen der Kirchen und sozialen Träger, aber entbinden Sie niemanden von der Schweigepflicht gegenüber dieser Verfolgungsbehörde, die beständig nach noch mehr Macht über Sie giert. Trauen Sie dem Jugendamt nicht – vorsichtshalber keinem – … auch nicht, wenn die mit Buttons und Gratis-Leinentaschen kommen. Glauben Sie mir: Sie ersparen sich – und vor allem ihren Kindern – vieles.

PS: der Ausgewogenheit halber … eine kleine Ergänzung aus dem oben zitierten Abschlussbericht:
So waren viele Jugendämter und Landesjugendämter am Anfang sehr skeptisch. „Das steht uns doch nicht zu – Werbung für die eigene Arbeit zu machen. Damit laden wir doch geradezu dazu ein, unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.”

In der Tat: ein Rest von Anstand scheint in manchen Ämtern noch gegeben. Ebenso wie der Wunsch, dass Geld, das der Steuerzahler für die Kinder gibt, zu anderne Zwecken zu verwenden … damit der Bürger ja nicht in die Versuchung kommt, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das … spricht auch für eine gewisse Arbeitsauffassung.

 

Gefunden bei :http://brd-schwindel.org/jugendamt-gegen-eltern-gegen-kinder-und-jetzt-auch-gegen-meinungsfreiheit-eine-akute-warnung-fuer-eltern/

Original : http://www.nachrichtenspiegel.de/2015/11/27/jugendamt-gegen-eltern-gegen-kinder-und-jetzt-auch-gegen-meinungsfreiheit-eine-akute-warnung-fuer-eltern/

 

Gruß an den erfolgreichen Anwalt !
Kräutermume

Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant

Seit mehr als zwei Jahren dokterte die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ an den „Rechtsvereinfachungen SGB II“ herum. Neben der Teilnahme von Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Städtetag und Deutscher Verein, konnten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Vorschläge einreichen. Von den ursprünglich 120 Vorschlägen ist nun ein Teil übrig geblieben, der sich im Referentenentwurf vom Oktober 2015 niederschlägt. Neben den Änderungen im Sozialgesetzbuch II enthält er ebenfalls Änderungen nach dem Sozialgesetzbuch III. Im Gesamtpaket lag der Fokus auf die Vereinfachung innerhalb der Handhabung des SGB II für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter. Der Bund spart rund 125 Millionen Euro jährlich ein. Die Bundesagentur für Arbeit hat durch die Regelungen insgesamt Mehrausgaben von rund 210 Millionen Euro jährlich. Kommunen sollen nicht belastet werden.

Dazu Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann: „Nachdem nun die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Koalition im Geheimen die Änderungen im SGB II diskutiert und beschlossen haben, ist die Katze aus dem Sack. Wie erwartet und im Internet veröffentlicht, seit dem Bekanntwerden der Arbeitsgruppe, stellen die sogenannten Rechtsvereinfachungen keine dar. Vielmehr handelt es sich für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten um weitere Verschärfungen und Entrechtungen nach dem SGB II und somit einem weiterem Abbau unseres Sozialstaates.“

So sind Einschnitte bei der Übernahme von Wohnungsmieten zu erwarten, da in Zukunft eine Grenze der Gesamtmiete durch die Jobcenter festgelegt werden kann. Mögliche höhere Betriebskosten durch veraltete Bauweisen werden damit ignoriert und sind vom Leistungsberechtigten selbst zu tragen. Das führt zu zwangsläufig einer Minderung des Regelsatzes und somit zu einer weiteren Kürzung des Existenzminimums. Getrennt lebende Elternteile müssen in Zukunft nachweisen, dass sich ihr Kind bei beiden Elternteilen gleichmäßig aufhält. Dieses ist kaum möglich, da sich das Kind zumeist durch einen Kindergarten – oder Schulbesuch zwangsläufig mehrheitlich bei einem Elternteil aufhält. Somit wird einem Elternteil der Anspruch für das Kind gestrichen und die Aufwendungen sind aus dem Regelsatz einer Person zu bestreiten.

Die ursprünglich angedachten Entschärfungen bei den Sanktionen sind komplett herausgenommen wurden. Die Linke fordert eine Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis, die Grünen ein Sanktionsmoratorium bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zur Verfassungsmäßigkeit dieser, die SPD plädierte für eine Entschärfung der unter 25-jährigen und die CDU / CSU, unter Seehofer, wollten keine Änderungen.

„Das die Sanktionen nicht entschärft werden, zeigt auf, dass gerade die Große Koalition am Bestrafungssystem festhält und auch in Kauf nehmen, dass Betroffene über Monate hinweg keine Existenzgrundlage haben. Die scharfe Kritik und Forderung zur Abschaffung der Geldkürzungen durch Sozialverbände, Politik und Wissenschaftlern werden außer Acht gelassen. Benannte Gruppen sollten sich nun erneut zu den Änderungen deutlich positionieren und die Betroffenen in Hartz IV sollten in Massen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, sofern sie sich in ihren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten verletzt sehen“. Diese Gesetzesänderungen sind ein Armutszeugnis unserer Regierung“, so Hannemann abschließend.

 

Quelle: DIE LINKE. Inge Hannemann: Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant

Gruß an die Widerstreiter und Betroffnen! Danke an Inge Hannemann !
Kräutermume
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EIGENER KOMMENTAR  (e,K,) :
Na, da sind ja die fehlenden Beträge, die man zur Belustigung unserer „ach so traumatisierten Asylanten und Flüchtlinge“ braucht…der „Alesso-Bau“ kann beginnen !
Einfach nur krank diese „Vollstrecker und Befehlsempfänger“….
Kräutermume