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Neuer Bußgeldkatalog für Hartz-IV-Empfänger

Wer falsche Angaben macht, wird mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat den Bußgeldkatalog für Hartz-IV-Empfänger rückwirkend ab 1. August 2016 verschärft (Foto: Facebook/Nahles)
Wer falsche Angaben macht, wird mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat den Bußgeldkatalog für Hartz-IV-Empfänger rückwirkend ab 1. August 2016 verschärft (Foto: Facebook/Nahles)

Hartz IV-Empfängern droht rückwirkend für alle Anträge ab dem 1. August 2016 ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, wenn sie dem Jobcenter wichtige Informationen verschweigen! Das berichtete die BILD-Zeitung unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur.

Die Strafe könne verhängt werden, wenn Hartz-IV-Empfänger Angaben, die für die Festsetzung der Hartz-Leistungen wichtig sind, „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ machen.

Bisher drohten die Strafen nur, wenn die Betroffenen falsche Angaben gemacht haben; keine Strafen sind bislang vorgesehen, wenn die Betroffenen gar keine Angaben machten. Die neue Weisung solle diese Regelungslücke schließen.

Betroffen könnte beispielsweise ein Hartz-IV-Empfänger sein, der eine Erbschaft verschweigt und deshalb eine höhere Leistung erhält, als ihm zusteht. Bei leichten Vergehen sollten die Jobcenter zudem künftig Verwarngelder von bis zu 55 Euro verhängen dürfen; bislang waren es 50 Euro.

Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahle, müsse im äußersten Fall mit Erzwingungshaft rechnen. Dies solle vor allem bei den Hartz-Empfängern angewandt werden, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht“ hätten, zitierte „Bild“ aus der Behördenanweisung. Zudem sollten die Jobcenter die zuständigen Ausländerbehörden informieren müssen, wenn ausländische Hartz-IV-Empfänger mit Bußgeldern von mehr als 1.000 Euro belegt werden.

Ziehen die Kinder aus, gilt ein Haus als unangemessen

Wird das Eigenheim wegen Auszugs der Kinder zu groß, muss die Familie komplett ausziehen. So die Folge eines aktuellen Urteils des Kasseler Bundessozialgerichts.

Eine Familie aus Aurich in Ostfriesland in Niedersachsen muss sich diesem Schicksal nun stellen: Wie der Berliner Kurier berichtete, wohnte das Hartz-IV-beziehende Ehepaar mit seinen vier Kindern in einem 144 Quadratmeter großen Eigenheim. Bisher! Nachdem im Laufe der Jahre drei von vier Kindern ausgezogen waren, erklärte das Jobcenter den Eheleuten, dass das Haus nun unangemessen groß sei und nicht mehr als sogenanntes Schonvermögen gelte. Die Familie muss raus aus dem Haus, so die Agentur.

Das Ehepaar hatte daraufhin Klage eingereicht. Diese wurde nun abgewiesen. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte wie folgt: Ziehen die Kinder von Hartz-IV-Familien aus, kann das Eigenheim als verwertbares Vermögen eingestuft werden. Die Folge: die Familie muss ausziehen und das Haus verkauft werden (Az: B 4 AS 4/16 R). Das Jobcenter zwingt die Familie zum Auszug. Galt das Haus der Familie mit vier Kindern noch als angemessen groß, so stehen ihr mit drei Personen laut Regularien nur noch maximal 110 Quadratmeter zur Verfügung. Zwar hatte das Gericht den Auszug der Familie nicht gerichtlich angeordnet, doch das Jobcenter zwingt sie förmlich dazu:

Die Hartz-IV-Leistungen der Eltern werden bis zum Verkauf des Hauses nicht mehr als Zuschuß, sondern nur noch als Darlehen gezahlt, das zurückgezahlt werden muss.

 

Quelle : https://www.berlinjournal.biz/neuer-bussgeldkatalog-fuer-hartz-iv-empfaenger/


Eigener Kommentar :

So kann man auch die Deutschen enteignen…

Fakt ist, bisher galt Eigentum als Altersruhesitz – nun zahlen diese Kasper von Bunzelland lieber Miete, als Menschen ihren Besitz zu lassen…der Deutsche, dieser dumme Michel, läßt alles über sich ergehen!

Zurückweisung mangels Rechtsgrundlage und dann ab vor’s Verfassungsgericht, denn das ist ein Grundgesetz-Verstoß….Sammelklage anstreben, denn es werden sich mit Sicherheit eine Menge Menschen finden, denen es genauso geht!

Steht endlich auf und bewegt den Allerwertesten vom Sofa!

Wenn Politiker die Unwahrheit sagen, ist eine Million fällig… wie wäre es damit?
Selber belügen und betrügen sie, was das Zeug hält und den Ärmsten der Armen wollen sie eins drüberziehen – doch wartet nur ein Weilchen, auch EURE Zeit, werte POlitiker, die kommt jetzt bald, dann ist Zappenduster für Euch!

Kräutermume

 

Sozialgericht: Arbeitslose können sinnlose Maßnahmen ablehnen

Das Sozialgericht Leipzig hat ein wegweisendes Urteil zu Gunsten von Arbeitslosen erlassen. Verhandelt wurde, ob Arbeitslose jede von der Arbeitsagentur angeordnete Maßnahme hinnehmen oder mit Sanktionen rechnen müssen.

Im vorliegenden Fall klagte eine 61-jährige Frau aus Schkeuditz, die von der Agentur für Arbeit Oschatz betreut wird. In den Jahren 2005 bis 2014 war Monika M, die Diplom-Wirtschaftsingenieurin ist, ununterbrochen als Buchhalterin angestellt, bis sie betriebsbedingt ihren Job verlor. Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hat die Frau noch bis zum Frühjahr 2017.

Von der Arbeitsagentur Oschatz wurde die Arbeitslose zu einer Kompakt-Maßnahme verdonnert, in der sie Einblicke in verschiedene Jobs erhalten sollte.  So sollte sie in Holztechnik, Pflegehilfe, Metall, Farbe, Lager sowie Garten- und Landschaftsbau hineinschnuppern. Wie die diplomierte Ingenierin selbst sagt, empfand sie die Maßnahmen zu einer „künftigen Vogelhäuschen-Erbauerin“ oder Pflegehilfskraft als „reine Schikane“. Daher nahm sie an den besagten Kursen nicht teil, obwohl sie von der Arbeitsagentur verpflichtet wurde. Auch wies man seitens der Behörde ihre Widersprüche gegen diese Maßnahmen zurück. Schlußendlich wurde der Fall dann vor dem Sozialgericht verhandelt.

Vor Gericht hatte sie Erfolg. „Es ist gerichtsbekannt, daß für Buchhalter – sogar für angelernte – eine gute Arbeitsmarktlage besteht“, so das Sozialgericht in seiner Urteilsbegründung. Die Richter stellten fest, daß die von der Arbeitsagentur angeordnete Kompakt-Maßnahme die Eingliederung nicht vorantreiben würden. Nach Auffassung des Gerichts sei die Zuweisung der Buchhalterin in die genannten Maßnahmen als „rechtswidrig“. Die auferlegten Maßnahmen müssen zum Profil des Erwerbslosen passen.

Erstmalig hatte damit ein Sozialgericht entschieden, daß Erwerbslose sich nicht erst gegen etwaige Leistungskürzungen bzw. -sperrungen wehren müssen sondern bereits auch primär Rechtschutz gegen Sinnlos-Maßnahmen genießen, so der Anwalt der Schkeuditzerin, Sebastian E. Obermaier.

„Hätte ich mich nicht gewehrt und vor Gericht geklagt, wäre mir das Arbeitslosengeld I gesperrt worden“, so die 61-Jährige nach der Entscheidung. Mit ihrem Vorgehen möchte die Frau auch andere ermutigen, sich keine unpassenden und sinnlosen Maßnahmen von den Arbeitsagenturen aufdrängen zu lassen.

Entwürdigende Maßnahmen

Während sich die zuständige Arbeitsagentur nicht zum Fall äußerte, begrüßte die Leipziger Kirchliche Erwerbsloseninitiative die Entscheidung des Sozialgerichts. „Wir können bestätigen, daß die Zumutbarkeitsregeln oft sehr restriktiv gehandhabt werden – vor allem vom Leipziger Jobcenter“, erklärte die Leiterin Dorothea Klein. „Gerade ältere Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, empfinden es als entwürdigend, wenn sie im Aktivierungskurs lernen sollen, daß man pünktlich zum Dienst erscheint, wie man seine Körperpflege betreibt oder richtig kocht.“

Hartz IV Leistungsempfänger besonders betroffen

Die häufigsten Probleme und unsinnigsten Maßnahmen müssen leider Empfänger von Hartz IV Leistungen über sich ergehen lassen. So sind in den letzten Jahren Meldungen aufgetauscht, wonach Betroffene mehrfach nahezu identische Kurse machen mussten, immer wieder. Gerne werden Leistungsempfänger auch zu Motivationskursen geladen, wo sie sich beispspielsweise vorstellen müssen, was sie alles auf eine einsame Insel mitnehmen würden. Ebenfalls sind Fälle ans Licht gekommen, wo Hartz IV Empfänger zu Motivationszweckenfür mehrere Stunden ins Fitneßstudio geschickt wurden oder an Theaterspielen teilgenommen haben. Auch das Ausführen von Lamas ist mittlerweile auf der Liste der unsinnigsten Eingliederungsmaßnahmen durch die Jobcenter.

Wir können daher nur jedem Betroffenen raten, sich gegen völlig sinnlose Maßnahmen zu wehren und auf das persönliche Profil abgestimmte Eingliederungsmaßnehmen fordern. Das Urteil des Sozialgerichts Leipzig kann hier bereits als Grundlage genutzt werden und sollte beim Amt auch mit dem Aktenzeichen genannt werden.

Sozialgericht Leipzig – Az.: S 1 AL 251/15

 

Quelle : http://www.hartziv.org/news/20160816-sozialgericht-arbeitslose-koennen-sinnlose-massnahmen-ablehnen.html

 

Mutter wird durch Hartz IV Behörde obdachlos? JobCenter Gnadenlos zahlte keine Miete: Mutter und Kind droht jetzt Obdachlosigkeit

JobCenter Gnadenlos zahlte keine Miete: Mutter und Kind droht jetzt Obdachlosigkeit

15.06.2016

Nathalie (Name geändert) ist heute 22 und wohnt in Neustadt am Rübenberge. Sie ist von Hartz IV ebenso abhängig wie ihre Mutter und wird vom Jugendamt betreut, denn sie wuchs mit der Gewalt eines alkoholkranken Vaters auf. 2014 zog sie von ihrer Mutter aus, weil sie schwanger war, und die gemeinsame Wohnung mit der Mutter und ihrem 17jährigen Bruder zu klein war. Sie fand eine 70 qm Wohnung in Neustadt. Zuerst sagte das JobCenter, die Wohnung sei zu teuer und zu groß. Trotzdem bekam Nathalie die Wohnung, weil keine andere in Aussicht stand.


Bild: juefraphoto – fotolia

Das JobCenter sollte die Miete direkt an den Vermieter überweisen. Es zahlte die Mietkaution und die erste Miete. Das zweite und dritte Mal überwies das JobCenter aber keine Miete mehr; Natalie bekam Ärger mit dem Vermieter, fragte mehrfach beim JobCenter nach, und das erstattete die Miete rückwirkend.

Mehrere Monate überwies das Center jetzt die Miete, dann ging es wieder los. Das JobCenter zahlte nicht. Nathalie ließ sich zwei Mal schriftlich bestätigen, daß sie Anspruch auf die Mietzahlung hatte.

Dann kam nach circa einem halben Jahr ein Brief des JobCenters, daß die Wohnung zu groß sei, und sie sich deshalb eine neue suchen müsse. Dabei hatte das JobCenter anfangs die Wohnung gerade bewilligt, weil keine kleinere Wohnung zu einem günstigeren Preis zu finden war.

Nathalie suchte, aber fand keine Wohnung. Ihr Kind war inzwischen ein halbes Jahr alt. Das JobCenter teilte ihr jetzt mit, daß es die Miete für die 70 qm Wohnung nicht zahlen würde. Nathalie war eingeschüchtert und traute sich nicht, das JobCenter zu drängen.

Der Vermieter kündigte ihr und drohte mit dem Gerichtsvollzieher. Im April 2016 zog sie schließlich mit dem nunmehr fast zwei Jahre alten Kind zurück zu ihrer Mutter und ihrem Bruder.

Der Vermieter ist der gleiche, und er möchte Nathalie und ihr Kind aus der Wohnung bekommen. Er begründete dies mit einer Überbelegung. Die vier wohnen auf 54,6 qm in einer 2, 5 Zimmer Wohnung, Mutter und Sohn teilen sich ein Zimmer, Nathalie und ihr Kind das andere. Der Vermieter droht jetzt der Mutter als Mieterin mit der fristlosen Kündigung zum 1.7.2016, falls Nathalie und ihr Kind bis dahin nicht ausgezogen sind.

Weil Nathalie unter anderem einen Termin am Telefon falsch verstanden hatte, kürzte das JobCenter bereits ihre Bezüge, Sie sagte eine Schulungsmaßnahme des JobCenters ab, weil diese sich mit der Zeit überschneiden würde, in der sie voraussichtlich ihren Sohn von dem zukünftigen Kindergarten abholen müsste. Jetzt kürzte das JobCenter noch einmal, so daß Nathalie insgesamt 40 % weniger Bezüge bekommt.

Falls die junge Mutter nicht schleunigst eine Wohnung findet, und der Vermieter vor Gericht durchkommt, bleibt ihr und ihrem Kind nur die Obdachlosenunterkunft in der Moordorfer Straße in Neustadt / Poggenhagen. (ua)

 

Quelle : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mutter-wird-durch-hartz-iv-beoerde-obdachlos.php


EIGENER KOMMENTAR :

Hier herrschen Schildbürgergesetze….

Einer Mutter mit Kind wird ständig die Mietübernahme verweigert – um hinterher alles nachzuzahlen und wieder von vorne mit den Verweigerungen anzufangen…bis die junge Frau gekündigt wurde…
Unseren „ach so wertvollen zugereisten Fachkräften(in welchem Fach auch immer?!)“ werden pro „zugereister Fachkraft“ 700 € Miete – plus Strom, plus Gas, plus exorbitant erhöhtem Geld zum Lebensunterhalt, plus pro Kind 500 € „Kopfgeld“ zu dem Regelgeldsatz, eine 80 – sogar 100 qm Wohnung für eine Einzelperson mit bis zu einer Höchstmietzahlung von 1185,89 € monatlich  genehmigt !

WO leben wir? Ach ja… ich vergaß – die Mutter und ihr Kind sind Deutsche…. das erklärt so Einiges!!!!  

Armes Deutschland, WIE tief bist DU gesunken…

 

Gruß an Nathalie – ich drück die Daumen und appelliere an unsere deutschen kinderfreundlichen Vermieter, Nathalie zu helfen!

Kräutermume

 

 

Katastrophen-Alarm im Jobcenter ausgerufen

Ein verbitterter Erwerbsloser aus Mühlheim an der Ruhr, der am letzten Werktag des vergangenen Monats keine Leistungen nach dem SGB-II auf seinem Girokonto gutgeschrieben bekam, stattdessen ein „Das juckt mich nicht!“ als persönliche Antwort von seinem zuständigen Fallmanager erhielt, hat gestern einen Schuhkarton mit schätzungsweise 250.000 hungrigen Katzenflöhen, getarnt als „Kummerkasten“ mit der Aufschrift „Lob und Tadel“ mit einem Stapel DIN-A4 weiß und Kugelschreiber auf den Informationsstand vor dem Kopierraum seines zuständigen Jobcenters gestellt.

Heute Mittag sollen dann drei Einsatzwagen der Feuerwehr, vier Einsatzwagen des Technischen Hilfswerks und drei Mannschaftswagen der Bundespolizei das Geheimnis des Kummerkastens gelöst haben, da ausnahmenslos alle, also die komplette Belegschaft des Jobcenters aus Empfangsdamen, Fallmanager/innen, Arbeitsvermittler/innen, Teamleiter/innen, Leistungssachbearbeiter, Juristen der Widerspruchsabteilung und die Geschäftsleitung unter plötzlichem unerträglichen Juckreiz litten und das Jobcenter evakuiert werden mußte.

Die gegenwärtigen Ermittlungen stützen sich auf ein geheimnisvolles Schreiben, welches im Kummerkasten gelegen haben soll. Der Inhalt des Schreibens war kurz und pregnant : „Von wegen es juckt mich nicht!“ Alle Mitarbeiter wurden für 72 Stunden beurlaubt da sich erst das Gas verflüchtigen muß, welches die kleinen Quälgeister unschädlich machen soll, so der Leiter des Ordnungsamtes.

 

Quelle: https://aufgewachter.wordpress.com/2016/06/08/katastrophen-alarm-im-jobcenter-ausgerufen/

Anmerkung:

Wer anderen eine Grube gräbt …

Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant

Seit mehr als zwei Jahren dokterte die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ an den „Rechtsvereinfachungen SGB II“ herum. Neben der Teilnahme von Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Städtetag und Deutscher Verein, konnten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Vorschläge einreichen. Von den ursprünglich 120 Vorschlägen ist nun ein Teil übrig geblieben, der sich im Referentenentwurf vom Oktober 2015 niederschlägt. Neben den Änderungen im Sozialgesetzbuch II enthält er ebenfalls Änderungen nach dem Sozialgesetzbuch III. Im Gesamtpaket lag der Fokus auf die Vereinfachung innerhalb der Handhabung des SGB II für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter. Der Bund spart rund 125 Millionen Euro jährlich ein. Die Bundesagentur für Arbeit hat durch die Regelungen insgesamt Mehrausgaben von rund 210 Millionen Euro jährlich. Kommunen sollen nicht belastet werden.

Dazu Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann: „Nachdem nun die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Koalition im Geheimen die Änderungen im SGB II diskutiert und beschlossen haben, ist die Katze aus dem Sack. Wie erwartet und im Internet veröffentlicht, seit dem Bekanntwerden der Arbeitsgruppe, stellen die sogenannten Rechtsvereinfachungen keine dar. Vielmehr handelt es sich für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten um weitere Verschärfungen und Entrechtungen nach dem SGB II und somit einem weiterem Abbau unseres Sozialstaates.“

So sind Einschnitte bei der Übernahme von Wohnungsmieten zu erwarten, da in Zukunft eine Grenze der Gesamtmiete durch die Jobcenter festgelegt werden kann. Mögliche höhere Betriebskosten durch veraltete Bauweisen werden damit ignoriert und sind vom Leistungsberechtigten selbst zu tragen. Das führt zu zwangsläufig einer Minderung des Regelsatzes und somit zu einer weiteren Kürzung des Existenzminimums. Getrennt lebende Elternteile müssen in Zukunft nachweisen, dass sich ihr Kind bei beiden Elternteilen gleichmäßig aufhält. Dieses ist kaum möglich, da sich das Kind zumeist durch einen Kindergarten – oder Schulbesuch zwangsläufig mehrheitlich bei einem Elternteil aufhält. Somit wird einem Elternteil der Anspruch für das Kind gestrichen und die Aufwendungen sind aus dem Regelsatz einer Person zu bestreiten.

Die ursprünglich angedachten Entschärfungen bei den Sanktionen sind komplett herausgenommen wurden. Die Linke fordert eine Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis, die Grünen ein Sanktionsmoratorium bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zur Verfassungsmäßigkeit dieser, die SPD plädierte für eine Entschärfung der unter 25-jährigen und die CDU / CSU, unter Seehofer, wollten keine Änderungen.

„Das die Sanktionen nicht entschärft werden, zeigt auf, dass gerade die Große Koalition am Bestrafungssystem festhält und auch in Kauf nehmen, dass Betroffene über Monate hinweg keine Existenzgrundlage haben. Die scharfe Kritik und Forderung zur Abschaffung der Geldkürzungen durch Sozialverbände, Politik und Wissenschaftlern werden außer Acht gelassen. Benannte Gruppen sollten sich nun erneut zu den Änderungen deutlich positionieren und die Betroffenen in Hartz IV sollten in Massen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, sofern sie sich in ihren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten verletzt sehen“. Diese Gesetzesänderungen sind ein Armutszeugnis unserer Regierung“, so Hannemann abschließend.

 

Quelle: DIE LINKE. Inge Hannemann: Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant

Gruß an die Widerstreiter und Betroffnen! Danke an Inge Hannemann !
Kräutermume
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EIGENER KOMMENTAR  (e,K,) :
Na, da sind ja die fehlenden Beträge, die man zur Belustigung unserer „ach so traumatisierten Asylanten und Flüchtlinge“ braucht…der „Alesso-Bau“ kann beginnen !
Einfach nur krank diese „Vollstrecker und Befehlsempfänger“….
Kräutermume

So geht man mit DEUTSCHEN um: Schwerbehinderte Frau soll selbst Pflegerin werden

Im Suhler Jobcenter wurde einer schwerbehinderten Hartz IV Bezieherin von einer Integrationskraft eine Tätigkeit vonmehr als 7 Stunden als Stationshelferin ohne angeblichen Wochenenddienst und Schichtdienst angeboten. Der Jobcenter-Mitarbeiter wusste offenbar, dass die Transferbezieherin einen Schwerbehindertengrad von 30% hat. Und auch eine Gleichstellung ist dem Jobcenter bekannt.

Die Betroffene leidet unter Asthma, erlitt einen Bandscheibenvorfall und hat eine Chemikalienallergie. Diese Tatsachen wurde nicht berücksichtigt. Als die Betroffene fragte, ob auch Schicht- und Wochenenddienste zu verrichten seien, verschwieg ihr dies dieser Mitarbeiter. Als sie sich selbst in dem Krankenhaus erkundigte, war dies keine Arbeitsstelle, sondern ein Projekt, das zwischen dem Jobcenter Suhl und dem SRH Klinikum Suhl gestartet wurde, um Stationshelfer als Arbeitskräfte zu gewinnen.

Die Mitarbeiterin sagte am Telefon folgendes: Dazu müssten die Arbeitslosen ein kostenloses 8wöchiges Praktikum absolvieren, um zu sehen, ob der Betroffene auch für diese Arbeit geeignet sei. Danach erfolgt erst eine Auswahl. Während dieses Praktikums muss der Bewerber Früh- und Mittel- und auch Spätdienst ableisten, Wochenenddienst, pflegerische Arbeiten und Reinigungstätigkeiten sind auch mit eingebunden. Das hatte der Job-Center Mitarbeiter der Leistungsberechtigten nicht mitgeteilt. Die Betroffene lehnte aufgrund ihrer Behinderung und des Verschweigens der Informationen ab. Es bleibt abzuwarten, ob nun noch eine Sanktion folgt. (Erwerbslosenberatung, Luise Müller, Suhl)

Gruß an die „Erwerbslosenberatung“
Kräutermume

 

Quelle: https://www.netzplanet.net/so-geht-man-mit-deutschen-um-schwerbehinderte-frau-soll-selbst-pflegerin-werden/

ORIGINAL : Gegen-Hartz.de