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Bundesregierung e n t h i e l t sich bei der UN-Resolution zu Gaza (Volltext, dt.), warum bloß? „The ghetto will fight back

Freitag, 1. August 2014
Bundesregierung e n t h i e l t sich bei der UN-Resolution zu Gaza (Volltext, dt.), warum bloß?
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„the ghetto will fight back“

Collective Punishment in Gaza, The New Yorker, July 29, 2014
By Rashid Khalidi

Schule-jabalja

Schule-jabalja

Ein Palästinenserjunge steht fassungslos in einer eingetrockneten Blutlache inmitten eines von einer israelischen Panzergranate zerstörten Klassenraums einer UNRWA-Schule in Jabalia. Hunderttausende von Palästinenserkindern sind durch die pausenlosen israelischen Bombenangriffe schwer traumatisiert und brauchen dringend Ruhe, Schutz vor den IOF-Kriegsmassakern und ein friedliches, kindgerechtes Leben in der Geborgenheit ihrer Familien.

Am 23. Juli 2014 forderte der UN-Menschenrechtsrat (UNHCR) auf der Gaza-Sondersitzung in seiner nicht bindenden UN-Resolution „A/HRC/RES/S-21/1“ doc engl. (mit 29 zu 1 Stimmen, bei 17 Stimmenthaltungen) zu dem laufenden OPE-Massaker im Gazastreifen, dass Israel seine Aggression gegen die Palästinenser „s o f o r t“ einzustellen hat. Seitdem ist nix passiert.

Wer das Papier liest (s.u.*) der wundert sich, warum die UN, die am 12. Januar 2009 in der UN-Resolution 1860 schon einmal ziemlich genau dasselbe beschlossen haben, ihrer sonst so heuchlerisch gepriesenen Schutzverantwortung** noch immer nicht nachgekommen sind. Scusi! hatte sich schon 2009 über die gegenüber Israel äußerst zurückhaltende Zuschauermentalität des Westens sehr gewundert (60 Jahre Landraub…).

Die relevante Ziffer 4 der aktuellen UN-Resolution lautet diesmal:

„4. fordert eine s o f o r t i g e Einstellung der israelischen Militärangriffe im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und ein Ende der Angriffe gegen alle Zivilisten, darunter auch israelische Zivilisten;“

Auch in den anderen Ziffern ist harte Kritik der „Internationalen Gemeinschaft“ am „Wiederholungstäter“ Israel mit eindeutigen Forderungen zur Deeskalation, zur Beachtung von Internationalen Normen und geltendem humanitärem Völkerrecht sowie der Einführung halbwegs zivilen und rechtstaatlichen Verhaltens bei den IOF-Sicherheitskräften zusammengepackt.

Das sind alles ganz vernünftige und angemessene Forderungen unter zivilisierten Staaten. „Sofort“ heißt übrigens „sofort“, d.h. stehenden Fußes. Stände in Ziff. 4 z.B. etwas vom „unverzüglichen“ Beenden der Angriffe, dann ließe das etwas mehr Zeit. Israel müsste „ohne schuldhaftes Zögern“ die Kampfhandlungen einstellen. Aber es steht nunmal der juristische Fachbegriff „sofort“ in dem UN-Text und der Text ist schon eine Woche alt.

Warum passiert nix. Weil die vielen, auf den verschiedener Führungsebenen Internationaler und Supranationaler Organisationen versteckten Izaks, es sind meist auf Kosten des unterdrückten Teils der Weltbevölkerung verbeamtete Maulwürfe Israels, in der jeweiligen UN-/US-/UK – Verwaltung, bei der NATO, der Weltbank, dem Weltwährungsfonds, der IAEO, der WHO usw. die Umsetzung diskret sabotieren.

Wieder mal wackelt der atomare Schwanz Israel mit dem nuklearen, selbsternannten Weltpolizeihund, der räuberischen Atomsupermacht USA. Oder rheinländisch gesagt: Beide sind „een Kopp unn` een Aarsch“. Sie lassen sich seit 1948 von der Internationalen „Wertegemeinschaft“ überhaupt nichts sagen. Die Atomfaschisten machen halt was sie gerade wollen. Nur die „Goim“ müssen sich an Regeln halten, und zwar an die, die Washington vorgibt.

Wie sich jeder denken kann, waren die USA wieder der einzige Staat, der gegen die UN-Resolution HRC/RES/S-21/1 zu Gaza gestimmt hat. Die USA, infolge ihrer fortwährenden verdeckten Raub- und Aggressionskriege selbst zum plutokratischen Pariastaat verkommen, sehen keine „Schutzverantwortung“ für die Palästinenser.

Folgerichtig führt der hemmungslose Aggressor Israel, der sich unter dem Schutz der Weltsuperschurkenatommacht USA bombensicher fühlt, seine völkerrechtswidrigen Militärangriffe und menschenrechtswidrigen Massaker im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet bis heute fort (SPON).

Nicht bekannt ist vielen Bürgern, dass die Bundesrepublik Deutschland zu den acht EU-Staaten im UNHCR gehört, deren Stimmen bei dieser Resolution alle unter den 17 Enthaltungen zu finden sind.

Das kapiert kaum einer. Dazu müsste man Englisch verstehen, richtig schreiben und das passende UN-Dokument im englischen Internet über die englische Suchfunktion mit der exakten englischen Bezeichnung erst mal finden können. Was nicht ganz trivial ist.

Welcher anspruchsvolle Kulturmensch spricht oder schreibt schon das vom Amerika-Haus und der ProIl-Presse heftigst gesponserte, von den hiesigen Uni-Ami-Sbirren immer wieder über den grünen Klee gelobte Englisch, in Wahrheit nur eine unpräzise Primitivsprache für fiese Piraten und berechnende Koofmichs mit geringem Wortschatz. Bei den UN, in den deutschen Medien oder auf entsprechenden Uni-Webseiten ist die o.a. UN-Resolution im deutschen Wortlaut denn auch nirgendwo zu finden.

Deutschland unterhält zwar bei den UN einen Sprachendienst, der alle „wichtigen“ UN-Dokumente für uns ins Deutsche übersetzt und auf seiner Website Online stellt. Aber die politisch entscheidenden Dokumente des UNHCR wie die „Gaza-Resolution“ tauchen dort nicht oder erst viel zu spät auf. Deshalb hat scusi! mal eben den englischen Text vom Google-Roboter übersetzen lassen und von Hand nachgeglättet. Etwas holprig ist`s geworden – aber noch verständlich.

Inhaltlich ist die aktuelle UN-Resolution übrigens so human und diplomatisch ausgewogen formuliert, dass die Bundesregierung eigentlich jeden Grund gehabt hätte, mit der größeren Hälfte der Welt f ü r die Resolution zu stimmen. Nebenbei gesagt. Die größere Hälfte, die BRICS-Staaten, wird zukünftig immer mehr Gewicht kriegen. Der „Westen“ hat ein Demographieproblem.

Man lese selbst, der Teufel steckt in den Details:

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*Rohübersetzung, Nachtarbeit, Tippfehler bitte entschuldigen!

„UN-Menschenrechtsrat
Einundzwanzigste Sondersitzung
23. Juli 2014

Resolution, angenommen durch den UN-Menschenrechtsrat
S-21/1

Wahrung des Völkerrechts in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem

Der Menschenrechtsrat,

– geleitet von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,

– unter Hinweis auf die Resolution 60/251 vom 15. März 2006 und die Menschenrechts – Resolutionen 5/1 und 5/2 vom 18. Juni 2007,

– unter Bekräftigung des Rechts auf Selbstbestimmung des palästinensischen Volkes und die Unzulässigkeit des Erwerbs von Grundstücken durch die Anwendung von Gewalt, die in der Charta verankert ist,

– unter Bekräftigung der Anwendbarkeit der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalem,

– bekräftigend, dass alle Hohen Vertragsparteien des Vierten Genfer Übereinkommens verpflichtet sind dieses zu respektieren und die Verpflichtungen aus dem genannten Übereinkommen in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete zu beachten, einschließlich Ost-Jerusalems, und in Bekräftigung ihrer Verpflichtungen aus Artikel 146, 147 und 148 in Bezug auf strafrechtliche Sanktionen, schwere Rechtsverletzungen und die Verantwortlichkeiten der Hohen Vertragsparteien,

– äußerst besorgt über die mangelnde Umsetzung der Empfehlungen in dem Bericht der Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen zum Gaza-Konflikt von 2009 und davon überzeugt, dass der Mangel an Verantwortlichkeit für Verletzungen des Völkerrechts eine Kultur der Straflosigkeit stärkt, was zu einem Wiederauftreten von Verletzungen und ernsthafter Gefährdung der Aufrechterhaltung des internationalen Friedens führt,

– feststellend, dass der 9. Juli 2014 den zehnten Jahrestag der Verabschiedung des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs über die Rechtsfolgen des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten markiert, und dass keine Fortschritte bei seiner Umsetzung gemacht worden sind, und bekräftigt die dringende Notwendigkeit das humanitäre Völkerrecht zu achten und die internationalen Menschenrechtsnormen in diesem Zusammenhang zu respektieren,

– fest davon überzeugt, dass die Gerechtigkeit und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit die unverzichtbaren Grundlagen für den Frieden sind und betonend, dass eine vorherrschende langjährige und systemische Straffreiheit für Verletzungen des Völkerrechts eine Krise der Justiz in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffen hat, die Maßnahmen verlangt, einschließlich der Verantwortlichkeit für die Verbrechen gegen das Völkerrecht,

– in Anbetracht des systematischen israelischen Versagens, echte Ermittlungen unparteiisch, unabhängig, schnell und in wirksamer Art und Weise durchzuführen wie vom internationalem Recht gefordert, in Bezug auf Gewalt und Straftaten gegen die Palästinenser, durchgeführt von den Besatzungskräften und Siedlern und wegen des Fehlens einer etablierten justiziellen Rechenschaftspflicht über ihre (Israels) militärischen Aktionen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem,

– die Verpflichtungen von Israel als Besatzungsmacht betonend, damit das Wohlergehen und die Sicherheit der palästinensischen Zivilbevölkerung unter der Besatzung in der Westbank, einschließlich Ost-Jerusalem und im Gaza-Streifen gewährleistet ist, und feststellend, dass Israel seine diesbezüglichen Verpflichtungen vorsätzlich zurückweist und ablehnt,

– feststellend, dass die gezielten Angriffe auf Zivilisten und andere geschützte Personen und die Begehung von systematischen, weit verbreiteten und eklatanten Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte in bewaffneten Konflikten schwere Verletzungen und eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit bilden,

– die massiven israelischen Militäroperationen in dem besetzten palästinensischen Gebiet bedauernd, einschließlich Ost-Jerusalem, seit dem 13. Juni 2014, die unverhältnismäßige und wahllose Angriffe beinhalteten und zu schweren Verletzungen der Menschenrechte der palästinensischen Zivilbevölkerung führten, auch durch die jüngsten israelischen Militärangriffe auf dem besetzten Gazastreifen, der letzten in einer Reihe von militärischen Aggressionen Israels und Aktionen der Massenwegschließungen, Massenverhaftungen und der Tötung von Zivilisten in der besetzten Westbank,

– ernste Besorgnis über die kritische humanitäre Situation im Gazastreifen ausdrückend, darunter insbesondere die Vertreibung von Zehntausenden von palästinensischen Zivilisten, über die Krise im Zugang zu einer angemessenen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die fast 1 Million Menschen trifft, und über die umfangreichen Schäden an der Strominfrastruktur, was bedeutet, dass 80 Prozent der Bevölkerung Strom nur vier Stunden am Tag empfangen , und was die Bedeutung der Bereitstellung humanitärer Soforthilfe für sie und andere Opfer unterstreicht,

– die Einrichtung der palästinensischen Regierung des nationalen Konsenses am 2. Juli 2014 als einen wichtigen Schritt zur Versöhnung der Palästinenser begrüßend, die von entscheidender Bedeutung für das Erreichen einer Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Grenzen von vor 1967 und dauerhaften Frieden ist, und betonend, dass die Situation des besetzten Gaza-Streifen ist nicht nachhaltig gelöst wird, solange er geographisch, politisch und wirtschaftlich von der Westbank getrennt bleibt,

1. verurteilt schärfstens das Versagen Israels als Besatzungsmacht, seine verlängerte Besetzung des besetzten palästinensischen Gebiets zu beenden, einschließlich Ost-Jerusalem, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen;

2. verurteilt auf das Schärfste die weit verbreiteten, systematischen und groben Verletzungen der internationalen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die aus den israelischen Militäroperationen im besetzten palästinensischen Gebiet seit dem 13. Juni 2014 herrühren, vor allem die neuesten israelischen Militärangriffe auf den besetzten Gazastreifen, aus der Luft, zu Land und vom Meer, die unverhältnismäßige und wahllose Angriffe sind, einschließlich der Luftangriffe auf zivile Gebiete, die Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte in kollektiver Bestrafung sind, sie verstoßen gegen das Völkerrecht;

und verurteilt andere Aktionen, einschließlich derjenigen, die auf das medizinische und humanitäre Personals zielen, was ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden kann, direkt resultierend in der Tötung von mehr als 650 Palästinensern, die meisten von ihnen Zivilisten und mehr als 170 davon sind Kinder, die Verletzung von mehr als 4.000 Menschen und die mutwillige Zerstörung von Häusern, der lebenswichtigen Infrastruktur und öffentlicher Einrichtungen;

3. verurteilt jegliche Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, wo immer sie auftritt, einschließlich der Tötung von zwei israelischen Zivilisten als Folge des Raketenbeschusses, und fordert alle Beteiligten nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachzukommen und die internationalen Menschenrechte zu respektieren;

4. fordert eine sofortige Einstellung der israelischen Militärangriffe im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, und ein Ende der Angriffe gegen alle Zivilisten, darunter auch israelische Zivilisten;

5. begrüßt die Initiative von Ägypten, die von der Liga der arabischen Staaten unterstützt wird, und fordert alle regionalen und internationalen Akteure auf, diese Initiative im Hinblick auf die Sicherung einer umfassenden Waffenstillstand zu unterstützen;

6. fordert, dass Israel, die Besatzungsmacht, unverzüglich und umfassend ihre illegale Schließung des besetzten Gaza-Streifen beendet, die aus sich heraus zur kollektiven Bestrafung der palästinensischen Zivilbevölkerung führt, unter anderem durch die sofortige, dauerhafte und bedingungslose Öffnung der Grenzübergänge für die humanitäre Hilfe, kommerzielle Güter und Personen, von und aus dem Gazastreifen, in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht ;

7. fordert die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, der internationalen Finanzinstitutionen und die zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie regionalen und interregionalen Organisationen, die dringend benötigte humanitäre Hilfe und Dienstleistungen für das palästinensische Volk in den Gazastreifen zu liefern, auch durch Unterstützung des Notfall-Appells vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten vom 17. Juli 2014;

8. äußert sich zutiefst besorgt über die steigende Zahl der Fälle von Gewalt, Zerstörung, Belästigung, Provokation und Aufstachelung gegen palästinensische Zivilisten, einschließlich der Kinder, und ihres Eigentums, durch extremistische israelische Siedler, die illegal in die besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalems eingeschleust wurden, und verurteilt auf das Schärfste die daraus resultierende Begehung von Verbrechen aus Hass;

9. äußert sich tief besorgt über den Zustand der palästinensischen Gefangenen und Häftlinge in israelischen Gefängnissen und Haftzentren, insbesondere nach der Verhaftung von mehr als 1.000 Palästinensern seit dem 13. Juni 2014 und fordert Israel, die Besatzungsmacht auf, unverzüglich alle palästinensischen Gefangenen, deren Inhaftierung nicht inÜbereinstimmung mit dem Völkerrecht, einschließlich aller Kinder und alle Mitglieder des palästinensischen Legislativrats;

10. unterstreicht die Bedeutung des Schutzes aller Zivilisten, betont das fortgesetzte Versagen Israels, die palästinensische Zivilbevölkerung im Rahmen ihrer Tätigkeit zu schützen, wie es das internationale Recht verlangt, und fordert in diesem Zusammenhang den sofortigen internationalen Schutz für die Palästinenser in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, dem humanitären Völkerrecht und dem internationalen Menschenrecht;

11. empfiehlt, dass die Regierung der Schweiz, in ihrer Funktion als Verwahrer der Vierten Genfer Konvention, sofort wieder die Konferenz der Hohen Vertragsparteien des Übereinkommens über die Maßnahmen zusammenruft, die sie in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ost-Jerusalems durchsetzen möchte, und deren Beachtung sie in Übereinstimmung mit dem Artikel 1 der vier Genfer Abkommen, unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Konferenz der Hohen Vertragsparteien vom 15. Juli 1999 und der Erklärung der Konferenz vom 5. Dezember 2001 durchsetzen soll;

12. ersucht alle relevanten Mandatsträger der Sonderverfahren, dringend Informationen über alle Menschenrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, entsprechend ihren jeweiligen Mandate zu suchen und zu sammeln und ihre Beobachtungen in ihren Jahresberichten an den Menschenrechtsrat zu berichten;

13. beschließt, dringend eine unabhängige internationale Untersuchungskommission zu entsenden, die von dem Präsidenten des Menschenrechtsrates ernannt werden soll, um alle Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem zu untersuchen, insbesondere diejenigen im besetzten Gazastreifen, die im Rahmen der militärischen Operationen seit 13. Juni 2014 erfolgt sind, ob vor, während oder danach, um die Fakten und Umstände von entsprechenden Rechtsverletzungen und der Verbrechen niederzuschreiben und die Verantwortlichen identifizieren, insbesondere , um Empfehlungen für Maßnahmen gegen Verantwortliche zu erstellen, alles mit Blick auf die Vermeidung und Beendigung der Straflosigkeit und auf die Gewährleistung, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, und über Mittel und Wege, um Zivilisten vor weiteren Übergriffen zu schützen und dem Rat auf seiner achtundzwanzigsten Tagung Bericht zu erstatten;

14. ersucht die Zusammenarbeit, gegebenenfalls von anderen zuständigen Organe der Vereinten Nationen mit der Untersuchungskommission für die Erfüllung ihrer Mission, und erbittet die Unterstützung des Generalsekretärs und Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in dieser Hinsicht, auch in Bezug auf das zur Bereitstellung aller administrativen, technischen und zur logistischen Unterstützung Erforderliche, um es der Untersuchungskommission und den Mandatsträgern besonderer Verfahren zu ermöglichen ihre Mandate schnell und effizient zu erfüllen;

15. ersucht den Hohen Kommissar, über die Umsetzung der Resolution Bericht zu erstatten, einschließlich über Maßnahmen zur Gewährleistung der Haftbarmachung für die schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, zu den Aufgaben des Menschenrechtsrats auf seiner siebenundzwanzigsten Tagung genommen;

16. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.

2. Sitzung, 23. Juli 2014

(Angenommen bei einer aufgezeichneten Abstimmung mit 29 zu 1 Stimmen, bei 17 Stimmenthaltungen.)

Die Abstimmung war wie folgt:

Ja – Stimmen: Algerien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Kongo, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Kuba, Äthiopien, Indien, Indonesien, Kasachstan, Kenia, Kuwait, Malediven, Mexiko, Marokko, Namibia, Pakistan, Peru, Philippinen, Russische Föderation , Saudi-Arabien, Sierra Leone, Südafrika, Vereinigte Arabische Emirate, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam

g e g e n : Vereinigte Staaten von Amerika

Enthaltungen: Österreich, Benin, Botswana, Burkina Faso, Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Gabun, Deutschland, Irland, Italien, Japan, Montenegro, die Republik Korea, Rumänien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland].“
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** In dem hochtrabenden UN-Dokument zur Umsetzung der Schutzverantwortung der „Vereinten Nationen“ kommt z.B. auf 35 Seiten das Wort „Ruanda“ 35 mal vor. Alle sonstigen „Brennpunkte“ der Welt vom Kosovo bis Südsudan werden in dem Papier zigfach erwähnt.

Nur ein Konfliktherd ist wie durch ein Wunder völlig ausgespart worden und wird verschwiegen: Israel : Palästina. Wer hat das Papier wohl endredigiert? Izaks? Vermutlich. Zugespitzt formuliert:

Der Topos „Schutzverantwortung“ (engl.: „Responsibility To Protect, R2P“) wurde von „Proisraelischen Völkerrechtlern“ wie H. Münkler et alii für die UN nur erfunden, um den US-/ UK-/ IL-Raubkolonisten eine winkeladvokatorische Rechtsgrundlage zu schaffen, damit die modernen Räuber und Piraten des Industriezeitalters in ölreiche Drittweltstaaten wie Libyen, Irak oder Syrien einfallen können und sich der dortigen Rohstoffe unter dem Deckmantel der „Humanität“ praktisch umsonst bemächtigen können.

Bei ihrer R2P-Propaganda lassen die ProIl-Wissenschaftler ihre eigene Mischpoke in Israel natürlich außen vor. Das Apartheidsregime in Tel Aviv samt unterdrückten Palästinensern wird in den entsprechenden R2P-Abhandlungen nicht erwähnt.

Die Worte „Israel“, Palästina, Westbank oder „Gaza“ kommen in dem o.a. tollen UN-Opus zur Schutzverantwortung (R2P) nirgendwo vor. Was für ein Zufall. Dafür steht das obige AgitProp-Machwerk der Mischpoke als eines der wenigen ins Deutsche übersetzten UN-Dokumente online auf der UN-Website des „deutschen“ UN-Sprachdienstes:

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„Vereinte Nationen“ A/63/677
Generalversammlung

Verteilung: Allgemein; Datum: 12. Januar 2009 (das ist zufällig auch das Herausgabe-Datum der UN-Resolution 1860, scusi!);

Original: Englisch; Dreiundsechzigste Tagung (Es tagt und tagt und will nicht heller werden, scusi!!)

Tagesordnungspunkte 44 und 107:

Integrierte und koordinierte Umsetzung und Weiterverfolgung der Ergebnisse der großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich und auf damit zusammenhängenden Gebieten
Weiterverfolgung der Ergebnisse des Millenniums-Gipfels“

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Scusi meint zum UN-Projekt R2P: Wir erkennen die Melodie und wir sind verstimmt. Das ist wohl blanker Wissenschaftstourismus zum Abschirmen des israelischen Staatsterrorismus in Gaza. Das R2P – Projekt bitte sofort bei den UN einstampfen“! Scusi hat drei Vorschläge:

1. müssen die UN aus der babylonischen Gefangenschaft im US-Staat New York befreit werden und aus den USA in die neutrale Schweiz umgesiedelt werden;

2. sollte das anachronistische Regelwerk der UN (Vetorecht für WKII-Siegermächte usw. ?) umfassend demokratisiert werden.

3. Eine sozialverträgliche Verabschiedung des kompletten, proil-kontaminierten Führungspersonals in den UN-Teppichetagen muss umgehend beginnen. Die alten UN-Beamten – Ban ki Moon etc. – haben in Bezug auf Israel/Palästina erneut schwer versagt. Neue Köpfe braucht die UN-Welt.

Das zur Zeit noch von NSA-Wanzen und anderen kosmopolitischen ProIl-Bewohnern bis unters Dach versiffte UN-Gebäude am East-River in New York sollte nach dem völligen Neuaufbau der UN in der Schweiz als Symbol für den Fehlschlag der US-gelenkten, Supranationalen Diplomatie seit 1945, als drohendes Mahnmal gegen jede neokonservativ-kapitalistische Arroganz, Täuschung, Lüge, Scheinheiligkeit, Unfähigkeit, Raffgier, Mißbrauch, und Mißwirtschaft fungieren. Es ist schon jetzt für alle Völker ein Warnzeichen gegen die maßlose Korruption gekauften diplomatischen Personals.

Das alte UN-Hochhaus sollte angesichts eines in Zukunft vorurteilslos und unbestechlich zu führenden globalen Dialogs der Völker als schlimmer Fingerzeig wie demnächst das „One World Trade Center“ im zerfallenden New York der auseinanderbrechenden USA (Uneinige Staaten im Abgrund) für immer als Ruine leer stehenbleiben.


Gefunden bei: http://scusi.twoday.net/stories/948990862/#948991286