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So geht man mit DEUTSCHEN um: Schwerbehinderte Frau soll selbst Pflegerin werden

Im Suhler Jobcenter wurde einer schwerbehinderten Hartz IV Bezieherin von einer Integrationskraft eine Tätigkeit vonmehr als 7 Stunden als Stationshelferin ohne angeblichen Wochenenddienst und Schichtdienst angeboten. Der Jobcenter-Mitarbeiter wusste offenbar, dass die Transferbezieherin einen Schwerbehindertengrad von 30% hat. Und auch eine Gleichstellung ist dem Jobcenter bekannt.

Die Betroffene leidet unter Asthma, erlitt einen Bandscheibenvorfall und hat eine Chemikalienallergie. Diese Tatsachen wurde nicht berücksichtigt. Als die Betroffene fragte, ob auch Schicht- und Wochenenddienste zu verrichten seien, verschwieg ihr dies dieser Mitarbeiter. Als sie sich selbst in dem Krankenhaus erkundigte, war dies keine Arbeitsstelle, sondern ein Projekt, das zwischen dem Jobcenter Suhl und dem SRH Klinikum Suhl gestartet wurde, um Stationshelfer als Arbeitskräfte zu gewinnen.

Die Mitarbeiterin sagte am Telefon folgendes: Dazu müssten die Arbeitslosen ein kostenloses 8wöchiges Praktikum absolvieren, um zu sehen, ob der Betroffene auch für diese Arbeit geeignet sei. Danach erfolgt erst eine Auswahl. Während dieses Praktikums muss der Bewerber Früh- und Mittel- und auch Spätdienst ableisten, Wochenenddienst, pflegerische Arbeiten und Reinigungstätigkeiten sind auch mit eingebunden. Das hatte der Job-Center Mitarbeiter der Leistungsberechtigten nicht mitgeteilt. Die Betroffene lehnte aufgrund ihrer Behinderung und des Verschweigens der Informationen ab. Es bleibt abzuwarten, ob nun noch eine Sanktion folgt. (Erwerbslosenberatung, Luise Müller, Suhl)

Gruß an die „Erwerbslosenberatung“
Kräutermume

 

Quelle: https://www.netzplanet.net/so-geht-man-mit-deutschen-um-schwerbehinderte-frau-soll-selbst-pflegerin-werden/

ORIGINAL : Gegen-Hartz.de

Telefon darf auf „laut“ gestellt werden – Mithörender kann als Zeuge vor Gericht aussagen

 

Telefon darf auf „laut“ gestellt werden – Mithörender kann als Zeuge vor Gericht aussagen

ralfkeser

Quelle: Gegen-Hartz.de 19.06.2014
Telefon darf auf „laut“ gestellt werden
Mithörender kann als Zeuge vor Gericht aussagen

Wenn der Gesprächspartner in einem Telefonat darauf hinweist, dass er das Telefon laut stellt, kann dies weitreichende Folgen im juristischen Sinn haben. So ist es zulässig, einen Mithörenden als Zeugen vor Gericht zu benennen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 5 U 849/13). Über das Urteil berichten wir an dieser Stelle, da es insbesondere bei Telefonaten mit dem Jobcenter sinnvoll sein kann, einen Mithörer als Zeugen zu haben, da es immer wieder vorkommt, dass telefonische Aussagen des Servicecenters oder der Sachbearbeiter im Nachhinein abgestritten werden.

Mithörender Dritte muss nicht namentlich genannt werden
Im konkreten Fall wurde in einem Telefonat zwar der Hinweis gegeben, dass das Telefon zu einem bestimmten Zeitpunkt auf laut gestellt wird, jedoch war dem Gesprächspartner nicht bekannt, dass auch eine andere Person bei dem Telefon mithört. Das Landgericht Koblenz entschied deshalb, dass die Befragung des Mithörenden als Zeugen vor Gericht nicht zulässig ist. Das Gericht erklärte, dass der Kläger durch seinen Hinweis lediglich auf eine schlechtere Gesprächsqualität durch hörbare Hintergrundgeräusche hingewiesen habe.

Das Oberlandesgericht Koblenz beurteilte den Fall jedoch anders. Der Hinweis des Klägers habe einen „unverkennbaren Aussagegehalt“. Wenn die andere Partei keine Einwände gegen das Lautstellen des Telefons vorbringt, willigt sie damit auch ein, dass Dritte mithören können. Es sei nicht notwendig, den Mithörenden namentlich zu benennen, um diesen als Zeuge vor Gericht anzuhören. Für die Praxis bedeutet dies; wenn das Jobcenter anruft, öfter mal „auf laut“ stellen. (ag)