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Achtjährige aus Schule gezerrt – So erlebte der Vater das Drama um seine Tochter

 

Vater muss ansehen, wie seine Tochter in Helbra aus der Schule gezerrt wird.

Roger E. musste hilflos mitansehen, wie  ein Polizist seine achtjährige schreiende Tochter gegen ihren Willen in ein Auto verfrachtete. Foto: Klaus Winterfeld

Mittwochmittag an der Grundschule in Helbra: Eltern warten vor dem Backsteinhaus in der Schulstraße, die Hände vor Kälte in der Tasche. Plötzlich drehen sie sich um, werden unruhig, tuscheln. Roger E. (49), ein stämmiger Mann mit Dreitagebart, kommt angelaufen.

Unbegreiflich sei, was man ihm und seiner Tochter angetan habe, empört sich eine Mutter. „Ich konnte meine Tochter am Montag von hier nicht mit nach Hause nehmen“, sagt Roger E. mit leerem Blick.

Achtjährige wurde in Helbra gegen ihren Willen von der Polizei in ein Auto verfrachtet

Der Vater musste hilflos am Montag zusehen, wie seine achtjährige Nina (Name geändert) panisch nach ihm und um Hilfe schreiend gegen ihren Willen von der Polizei in ein Auto verfrachtet und zur Wohnung der Mutter gefahren wurde.

Zweieinhalb Jahre hatte Nina mit dem Vater allein gelebt, nachdem die Mutter den Haushalt verlassen hatte. Die Justiz entschied im vergangenen Jahr auf Antrag der Mutter, dass Nina bei ihr aufwachsen soll. Der Vater sagt, Nina wollte danach trotzdem nicht zur Mutter.

Als die Umsetzung des Urteils nun am Montag gegen den Willen von Vater und Tochter durchgeführt wird, kommt es zu den dramatischen Szenen auf dem Hof des Schulgeländes: Ein Gerichtsvollzieher ist mit Polizei und Jugendamt angerückt, um das Mädchen abzuholen und der Mutter zu übergeben.

Tochter von Roger E. wehrt sich mit Händen und Füßen

Die Achtjährige wehrt sich aber buchstäblich mit Händen und Füßen. „Nein“, schreit sie, ruft nach dem Papa. Die Kleine weint und hält sich an einer Strebe des Autodaches fest, damit ein Polizist sie nicht in den Wagen setzen kann. Schließlich lenkt der Beamte ein und lässt sie los.

Minuten später versucht er aber erneut, das Kind ins Auto zu setzen. Er hält Nina so, dass sie sich nun nicht festhalten kann. „Nein, nein, nein – mein Papa, bitte“, wimmert die Achtjährige. „Hilfe“, schreit sie, alleine es hilft nichts mehr. Der Polizist setzt sie diesmal auf den Rücksitz des Wagens und schließt die Tür. Das Tor der Schule geht auf, das Auto verlässt das Gelände. Darin sitzt auch die Mutter, sie ist bisher für die MZ nicht zu sprechen gewesen.

Eltern aus Helbra solidarisieren sich mit dem Vater.

Eltern aus Helbra solidarisieren sich mit dem Vater. Foto: Klaus Winterfeld

Das, was sich laut Vater Roger rund zwei Stunden auf dem Schulgelände abspielte, will er nicht hinnehmen. Er will beweisen, dass seine Tochter gar nicht zur Mutter will. Darum hielten er und ein paar Freunde die Vollstreckung in Videos fest. Seit Dienstagabend verbreiten sich diese wie ein Lauffeuer im Internet. Tausendfach wurden die Videos aufgerufen und geteilt, unzählige Male kommentiert. Viele, die das sehen, reagieren fassungslos auf die herzzerreißenden Szenen mit der kleinen Nina.

Vorfall in Helbra: Unterstützungs-Facebookgruppe gegründet

„So eine Schweinerei, das arme Kind“, schreibt eine Frau. Viele andere Nutzer reagieren ähnlich betroffen. Wiederum andere wünschen dem Vater Kraft. Und viele wollen ihm helfen, dafür kämpfen, dass er und seine Tochter wieder zusammenkommen. Noch in der Nacht wurde eine Unterstützungs-Facebookgruppe gegründet. Schon nach wenigen Stunden hat diese Gruppe rund 15.000 Mitglieder, ein enormer Zulauf.

Initiator ist Tobias Jung, ein Familienvater aus Eisleben. Am Dienstagabend hat er das erste Video gesehen. „Da ist für mich eine Welt zusammengebrochen“, sagt Jung, der Kinder im Alter von sechs und neun Jahren hat. Er habe sofort den Kontakt zum Vater gesucht. „Wir haben eine Dreiviertelstunde telefoniert, ich habe mir alles schildern lassen.“

Und dann stand für ihn fest: „Hier muss etwas unternommen werden“, so der Eisleber, der sich wie Roger E. am Mittwoch vor der Schule in Helbra Medienvertretern gegenüber äußert. Kamera-Teams sind ins Mansfeldische gekommen, das Interesse der Öffentlichkeit ist geweckt.

Ein erwachsener Polizist, der ein Mädchen in einen Wagen zwingt – war der Einsatz verhältnismäßig? Wie ein Gerichtssprecher sagt, liegt der Vollstreckungsbeschluss vor. Dieser sei umzusetzen. „Auch unter Anwendung von unmittelbarem Zwang.“ Roger E. bezweifelt die Verhältnismäßigkeit, lässt sie anhand der Videos nun von der Polizei prüfen.

Polizei äußert sich nicht zum Vorfall in Helbra

Ein Polizeisprecher will sich zu dem Fall derzeit nicht äußern, verweist auf laufende Ermittlungen. Dass es keine leichte Situation für die Beamten gewesen sei, meinte eine Polizeisprecherin in einer ersten Reaktion am Montag. „Es war emotional sehr schwierig. Das hat die Kollegen schwer getroffen.“

Das Kind hängt an seinem Vater, wie die Videos belegen. Die Trennung der Eltern liegt zweieinhalb Jahre zurück. Aber was waren die Gründe? „Es gab Differenzen“, sagt der Vater. Hätte die Mutter nicht von heute auf morgen den gemeinsamen Haushalt verlassen, „wäre es auch so zur Trennung gekommen“. Weil die Mutter nicht zu sprechen war, kennt man bisher nur E.s Sicht, der bei Nachfragen zu den Differenzen unter anderem von einem neuen Lebensgefährten der Mutter erzählt.

Roger E. will vor allem über Nina reden. Sie habe in den vergangenen Jahren Kontakt, meist mit Hilfe von Beratungsstellen, zu der Mutter gehabt. Das Gericht habe die Kleine der Mutter gegeben, weil diese angeblich besser in der Lage sei, die Bindungen der Tochter zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und zu festigen.

„Es ist der blanke Wahnsinn“, sagt Roger E., dem nun nur der Gang zu den Behörden bleibt. Einen Termin bei der Kreisverwaltung hat er an diesem Donnerstag. Und dann wird es noch einen Termin vor dem Amtsgericht in Eisleben geben. Die Unterstützer aus der Facebook-Gruppe wollen dort demonstrieren. Wann, das dürfe er noch nicht öffentlich machen, so Tobias Jung, der die Demo angemeldet hat. Es gehe darum, dass die Kleine wieder zu ihrem Papa kommt.

Das Ringen um Nina beschäftigt Helbra

Das Ringen um Nina beschäftigt seit dem harten Behördeneingriff auf dem Schulhof den ganzen Ort. Weil die Behörden sich nicht äußern, ist unklar, warum ausgerechnet in der Schulzeit der relativ große Beamtentrupp eingreifen musste. Als Roger E. seine Tochter morgens zur Schule brachte, sei er im Treppenhaus bereits von Lehrern aufgehalten worden.

„Ich sollte das Gebäude lieber verlassen, damit ich keinen Ärger bekomme, sagte man mir.“ Ihm sei klar geworden, dass man ihm die Tochter nehmen wolle. Er habe vor der Schule gewartet, dann sei ein Streifenwagen vorgefahren, zwei weitere folgten. Was mit der Tochter im Schulhaus passierte, bekam der Vater nicht mit.

Nina wurde in ein Nebengebäude gebracht. „Die anderen Schüler mussten nach dem Unterricht im Schulhaus bleiben“, habe er von anderen Eltern erfahren. Ein Zehnjähriger bestätigt das der MZ. „Wir durften nicht auf Toilette.“ Zudem, das schildert auch seine Mutter, habe es kein Mittagessen gegeben. Der Essenslieferant sei weggeschickt worden. „Es ist unbegreiflich, was hier passierte“, sagte die Frau.

Roger E. hatte mittlerweile wieder Kontakt zu seiner Tochter, es gab ein kurzes Telefonat. Wie es ihm geht, habe sie gefragt. „Ich sagte ihr, sie soll sich keine Sorgen machen und fragte, wie es ihr geht.“ Und da habe sie wieder geweint. (mz)

– Quelle: https://www.mz-web.de/29834490 ©2018
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„Nein, nein, nein – mein Papa, bitte“, hört man in einer Videoszene ein Mädchen jammern. „Hilfe“ schreit die Kleine dann laut und zappelt mit den Füßen, während ein Polizist mit ihr auf dem Arm zu dem grauen VW geht, der auf dem Schulhof der Grundschule Helbra steht.

Sie kreischt lauthals, ruft nach ihrem Papa und weint, als der Beamte sie auf den Rücksitz des Wagens setzt. Er schließt die Tür. Das Tor der Schule geht auf. Das Auto verlässt das Gelände.

Es sind dramatische Szenen, die sich am Montagmittag an der Grundschule Helbra abgespielt haben.

Ein Gerichtsvollzieher hat mit Hilfe der Polizei und Mitarbeitern des Jugendamtes die Entscheidung des Oberlandesgerichtes durchgesetzt, dass ein achtjähriges Mädchen nicht mehr bei dem Kindesvater, sondern in Zukunft bei seiner Mutter aufwachsen soll.

Als die Vollstreckung beginnt, wird der Vater des Schulgeländes verwiesen. Es gelingt ihm jedoch über eine Mauer hinweg die Vorgänge zu filmen und seiner Tochter zuzurufen.

Mit Händen und Füßen wehrt sich das Mädchen am Montag gegenüber dem Polizeibeamten in das Auto einzusteigen. Ein erster Versuch scheitert, weil sie sich an einer Strebe des Daches festhält.

„Nein“, schreit sie unentwegt, ruft nach ihrem Papa und um Hilfe. Sie weint. „Dann geh’ ich lieber zu den ganzen Kindern“, sagt sie dann und meint damit wohl ein Heim. Die Schreie der Achtjährigen waren  in der Schule und bis auf die Straße zu hören. (mz)
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„Sie haben sie mit Gewalt rausgeholt, gegen ihren Willen“, sagt Maik W. (Name geändert), der Vater des Kindes. Er ist entsetzt, wie es abgelaufen ist. Wohlwissend, dass der Gerichtsvollzieher in diesen Tagen zur Schule kommen würde, hält er sich am Montag dort auf.

Gericht spricht Mutter das Sorgerecht zu

Seit zweieinhalb Jahren lebte Maik W. mit der Tochter allein. Die Kindesmutter hatte den gemeinsamen Haushalt verlassen. In einem Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen wurde allerdings entschieden, dass das Sorgerecht auf die Mutter übergeht.

Der Vollstreckungsbeschluss kam laut Gericht zustande, weil es dem Vater innerhalb mehrerer Monate nicht gelungen sei, seine Tochter auf die neue Situation – also den Wechsel in den Haushalt der Mutter – einzustellen.

Die freiwillige Übergabe des Kindes scheiterte aus Sicht des Gerichtes an der Haltung des Vaters. Dieser wiederum meint, mehrere Versuche zur Übergabe gemacht zu haben. Ihm zufolge konnte er seine Tochter nicht davon überzeugen, auf die Mutter zuzugehen.

Mädchen will lieber ins Heim als zur Mutter

Mit Händen und Füßen wehrt sich das Mädchen am Montag gegenüber dem Polizeibeamten in das Auto einzusteigen. Ein erster Versuch scheitert, weil sie sich an einer Strebe des Daches festhält.

„Nein“, schreit sie unentwegt, ruft nach ihrem Papa und um Hilfe. Sie weint. „Dann geh’ ich lieber zu den ganzen Kindern“, sagt sie dann und meint damit wohl ein Heim.

Auf den Videoaufnahmen des Vaters, die den Polizisten und seine Tochter zeigen, ist die Mutter nicht zu sehen. Sie soll aber vor Ort gewesen sein, war aber für die MZ nicht zu sprechen. Wie Polizeisprecherin Steffi Schwan sagt, sei den Beamten, die hier Vollzugshilfe leisteten, die Situation nicht leicht gefallen. „Es war emotional sehr schwierig. Das hat die Kollegen schwer getroffen.“

Vater soll sich gut um Tochter gekümmert haben

Die Schreie der Achtjährigen sind in der Schule und bis auf die Straße zu hören. Dort warten Eltern, die ihre Kinder abholen wollen. „Schlimm“, meint eine Mutter. Der Vater habe sich gut um die Tochter gekümmert.

Maik W. ist fix und fertig, wie er sagt. Seine Tochter wurde ihm genommen und ihr das bekannte Umfeld – ihre Tiere, die Freunde, ein Teil der Familie. „Das bricht einem das Herz“, meint seine Schwester. Wann Maik W. seine Tochter wiedersieht, weiß er nicht. Da sie nun bei der Mutter lebt, wird sie eine andere Schule besuchen. (mz)
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Sprache ist verräterisch. „Ich habe nur meine Arbeit gemacht.“ Dieser Satz markiert gerne die Abwesenheit der Eigenschaften, die Menschen zu Menschen machen. Mitgefühl zum Beispiel. Oder Verantwortungsbewusstsein. Stattdessen findet man dann meist Gehorsam und Untertanengeist. Wie in Helbra.

Die kleine gute Nachricht: Beim Einsatz von Helbra, als Behördenvertreter eine sich massiv wehrende Achtjährige aus der Schule holten, waren offenbar auch Staatsdiener mit Fingerspitzengefühl im Einsatz. Polizisten, die den Einsatz nach der Eskalation abbrechen wollten. Sie hatten den richtigen Impuls, leider hat er nichts gebracht. Es soll auf Druck der anderen Behördenvertreter wie dem Gerichtsvollzieher weitergegangen sein.

Wenn es so war, entlastet das die eingesetzten Polizisten – den Skandal macht es nur noch größer: Weil nun klar ist, dass Behördenvertreter schon vor Ort an der Verhältnismäßigkeit ihres Einsatzes zweifelten. Das ist wichtig. Es geht hier für die Öffentlichkeit ja nicht darum, ob das Kind besser zum Vater oder zur Mutter sollte – das werden die Richter hoffentlich weise anhand der Gutachten entschieden haben. Es geht vielmehr darum, dass bei der Umsetzung des Richterspruchs die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde. Das Gericht wollte vielleicht das Beste für das Kind – am Ende wurde diesem Kind aber deswegen vermutlich geschadet. –

Die verantwortliche Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) reagiert schwach und bürokratisch. Vier Tage nach dem Einsatz fehlt ihr offenbar immer noch der Durchblick. Und sie zieht sich darauf zurück, dass ein Urteil eben durchgesetzt werden müsse. Als heilige der Zweck die Mittel. Bei diesem skandalösen Einsatz stinkt der Fisch vom Kopfe her. (mz)

Ministerin wirft Vater Manipulation der Öffentlichkeit vor

Landesjustizministerin Anne-Marie Keding (CDU) weist Kritik am Polizeieinsatz zum Sorgerechtsstreit von Helbra (Mansfeld-Südharz) zurück. „Das sind fürchterliche Bilder“, sagte sie der MZ mit Blick auf das Video, das den Einsatz vom Montag dokumentiert. „Man kann den Fall aber nicht allein anhand dieser Bilder beurteilen.“

Vor der Grundschule Helbra hatte die Polizei eine schreiende Achtjährige in einen Polizeiwagen gezerrt, um sie der Mutter zu übergeben. Der Vater hatte den Streit um das Aufenthaltsrecht verloren. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) hat das Vorgehen der Behörden „extrem unsensibel“ genannt. Er wünsche sich mehr Fingerspitzengefühl, ein Schulhof sei kein geeigneter Ort, um solche Konflikte auszutragen. Keding widerspricht: „Wir kennen die Umstände nicht und wissen daher auch nicht, welche Alternativen denn zur Verfügung standen.“ Die Justizministerin wirft ihrerseits dem Vater des Kindes die Manipulation der Öffentlichkeit vor: „Das Video wirkt auf mich wie eine Inszenierung.“ Offenkundig widersetze sich der Mann einem Gerichtsurteil. „Das kann man nicht hinnehmen.“

Der Einsatz soll nun im Landtag aufgearbeitet werden. Die Justizpolitikerin Eva von Angern (Linke) kündigte an, den Fall im Rechtsausschuss zu thematisieren. Sie will klären, warum das Jugendamt dem Polizeizugriff nicht Einhalt geboten hat. „Hier wurde ein Kind in einer Partnerschaftsstreitigkeit als Waffe missbraucht. Das Jugendamt muss das Kindeswohl schützen – ich verstehe nicht, warum die Behörde das mitgemacht hat.“ (mz)

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Polizei wollte Aktion in Helbra abbrechen – Gerichtsvollzieher lehnte ab

Der umstrittene Polizeieinsatz von Helbra (Mansfeld-Südharz) in einem Sorgerechtsstreit wird zum Fall für die Politik. Am Montag hatten Beamte ein schreiendes Mädchen aus einer Grundschule getragen, um es der Mutter zu übergeben. Der Vater hatte zuvor den Streit um das Aufenthaltsrecht verloren. Der Fall wird nun zusätzlich brisant, weil die Beamten den eskalierenden Einsatz nach MZ-Informationen offenbar selbst abbrechen wollten. Der Gerichtsvollzieher soll das aber abgelehnt haben.

Die Polizisten hatten zuerst im   Schulgebäude versucht, die Achtjährige zum Mitkommen zu bewegen. Als das nicht gelang, soll die Einsatzführungsstelle der Polizei dem Jugendamt und dem Gerichtsvollzieher empfohlen haben, sich zurückzuziehen. Diese hätten die Bedenken jedoch nicht geteilt.

Landesjustizministerin Anne-Marie Keding (CDU) weist Kritik am Vorgehen der Behörden zurück.  „Das sind fürchterliche Bilder“, sagte sie mit Blick auf ein Video, das den Einsatz  dokumentiert. Von Bedenken der Polizei habe sie aber keine Kenntnis, sagte sie am Freitagnachmittag. (mz)
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Auf dem Hof der Grundschule Helbra parkt das Auto, in das die Achtjährige verfrachtet wird. Hier ein Screenshot aus dem Video, das den umstrittenen Polizei-Einsatz zeigt.

Auf dem Hof der Grundschule Helbra parkt das Auto, in das die Achtjährige verfrachtet wird. Hier ein Screenshot aus dem Video, das den umstrittenen Polizei-Einsatz zeigt. Foto: MZ

Wenn eine Liebe erlischt, gar Hass an ihre Stelle tritt und zwei Getrennte noch durch ein Kind verbunden sind, kann es ausgesprochen tragisch werden – vor allem für das Kind.

Leider war das öffentlich zu besichtigen dieser Tage im Mansfelder Land, in Helbra, wo Polizisten einen Gerichtsbeschluss exekutierten: konkret eine schreiende Achtjährige gegen ihren Willen in ein Auto verfrachteten und zur Mutter schafften, vom Vater weg – und das alles auf dem Hof der Grundschule in Helbra, hörbar für Schüler und Lehrer.

Drama von Helbra: Grundlage ist psychologisches Gutachten

Die Geschichte hinter diesem öffentlichen Familien-Drama ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg. Demnach soll die kleine Nina (Name geändert) nicht mehr wie bisher beim Vater Roger E., sondern bei der Mutter leben.

Es sei beim „Wechsel des Kindes in den mütterlichen Haushalt am ehesten damit zu rechnen, dass Nina die für sie in ihrer Entwicklung bedeutsamen Bindungen zu beiden Elternteilen aufrechterhalten bzw. erneut festigen kann“.

Grundlage des Richterspruchs ist ein psychologisches Gutachten über Kind und Eltern. Darin hatte die Psychologin nach Gesprächen mit den drei Beteiligten festgestellt, dass die Kindsmutter am ehesten in der Lage sei, „die Bindung an beide Elternteile zu tolerieren und aufrecht zu erhalten“.

Um das nachvollziehen zu können, muss man die Geschichte der zerrütteten Familie nachzeichnen. Das kann man anhand des psychologischen Gutachtens: Demnach hatten sich Vater und Mutter 2015 getrennt, die Mutter zog aus dem gemeinsamen Haushalt aus, sie hatte einen neuen Lebensgefährten gefunden.

Nach der unsauberen, nicht aufgearbeiteten Trennung blieb das Kind beim verlassenen Ehemann. Das Ex-Paar blieb fortan verbunden durch das Kind – und die gegenseitige Abneigung. Die ist so heftig, dass sich beide gegenseitig mit Vorwürfen überziehen.

Sie sagt, er habe die Mutter nach der Entdeckung der Beziehung zu einem anderen Mann verprügelt. Dafür gibt es keinen Beleg, Roger E. weist das zurück – und kontert, sie wolle ihn ins Gefängnis bringen. Nüchtern-sachlich nennen Psychologen das einen Konflikt auf der „Paarebene“.

Auf einer anderen hat das getrennte Duo eigentlich einen anderen Job: gemeinsam für Nina zu sorgen – das ist die „Elternebene“.

Drama von Helbra: Zwei Gerichte berufen sich auf Psychologin

„Beide Elternteile nutzen offensichtlich verschiedene Gesprächsmöglichkeiten um negative, zum Teil diffamierende Äußerungen über den jeweils anderen Elternteil zu tätigen“, stellt die Gutachterin fest.

Während der Kindsvater dies „sowohl über die Persönlichkeit der Kindsmutter, ihr Verhalten in der Vergangenheit sowie über ihre früheren und erst recht aktuellen mütterlichen Kompetenzen“ tue, klammere die Kindsmutter die „väterlichen Kompetenzen“ des Roger E. dabei aus.

„Sie betont dabei die Bedeutung des Kindsvaters für ihre Tochter wie auch seine Fürsorge- und Versorgungsfähigkeiten“, so die Einschätzung der Psychologin.

Im Klartext: Schlecht über den jeweils anderen sprechen beide, allein die Mutter soll in der Lage sein, das nicht vor dem Kind zu tun oder Nina zumindest deswegen nicht zu beeinflussen. In der Sprache der Gutachterin: „Damit ist die Kindsmutter am ehesten in der Lage, die Paar- und Elternebene zu trennen.“

Diese Einschätzung haben sich sowohl das Amtsgericht Eisleben in erster als auch das OLG in zweiter Instanz zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht, das Kind zur Mutter zu geben.

Das wird unterfüttert in einem weiteren Gutachten, das von der selben Psychologin im Auftrag des Gerichts einige Monate später ergänzend angefertigt wurde. Darin steht: So, wie sich der Vater verhalten hat, führe das nicht dazu, dass eine Beziehung zur Mutter aufgebaut werden könne.

Er vermittle seiner Tochter „offenbar nicht positive Aspekte der Mutterfigur“. Gleichwohl wird mit hoher Wahrscheinlich davon ausgegangen, dass der Wechsel zur Mutter eine „erhebliche emotionale und damit psychische Destabilisierung“ für das Mädchen bedeuten wird. Therapeutische Unterstützung sei nötig.

Gericht sah die „Gefahr der Entfremdung“ zwischen Mutter und Tochter

Roger E. weist vehement zurück, seine Tochter massiv beeinflusst zu haben, damit diese eine enorme Abneigung gegen die Mutter entwickelt. Er berichtet von Bemühungen, die er mit Hilfe von Ämtern und Beratungsstellen unternommen habe, um den Kontakt zwischen Mutter und Tochter herzustellen. „Dass ich es versucht habe, das kann ich auch belegen“, wird er deutlich und zeigt den Bericht einer Beratungsstelle im Saalekreis. Dort war er zwischen November 2017 und Januar 2018 – also nachdem der Vollstreckungsbeschluss zur Kindesherausgabe ergangen war – mehrfach. Die Mutter war nicht dabei.

Das Gericht sah die „Gefahr der Entfremdung“ zwischen Mutter und Tochter. Nina soll unter anderem geäußert haben, dass sie ihre Mutter vermisse. Das Gericht hält es auch darum für dringend notwendig, dass die Mutter fester Bestandteil im Leben des Mädchens wird. „Das kann nur durch einen Wechsel in den mütterlichen Haushalt erfolgen.“

Versuche der MZ, mit der Mutter zu sprechen, scheiterten bislang. Wie ihre Anwältin auf MZ-Anfrage ausrichten lässt, wird derzeit kein Statement abgegeben. Der Verfahrensbeistand von Nina – eine Anwältin, die die Interessen des Kindes vertritt -, war für die MZ am Donnerstag nicht zu erreichen. Aus ihrem Büro hieß es, dass sie sich im Krankenstand befindet. Auch der Gerichtsvollzieher, der am Montag mit vor Ort war, wollte sich gegenüber der MZ nicht äußern.

Vater soll mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gedroht haben

Fakt ist: Die Herausgabe des Kindes sollte eigentlich in der Wohnung des Vaters stattfinden. Doch den in Aussicht gestellten Termin am 1. März setzte der Gerichtsvollzieher wenige Tage zuvor ab. Das teilte er Roger E. schriftlich mit. Auslöser war ein früheres Gespräch zwischen beiden, bei dem der Vater „gegen alle im Verfahren der Kindesherausgabe beteiligten Personen mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft“ gedroht habe. Das der Vater die Übergabe des Kindes an die Mutter vor Ort vorbehaltlos unterstützen würde, konnte der Gerichtsvollzieher aus dessen Aussagen und Verhalten nicht erkennen. So passierte es an der Schule, in der Schulöffentlichkeit. Warum „Drohungen mit dem Staatsanwalt“ den Einsatz mehrerer Polizeiwagen nötig machen, ist unklar.

Die Art, wie die Achtjährige aus der Grundschule geholt und in ein Auto verfrachtet wurde, wie sie um Hilfe und nach ihrem Papa rief, hat große Empörung ausgelöst. Es ist ein Drama, das vor aller Augen stattfand, vielen nahe geht. Und auch in der Schule nachwirkt – schließlich hörten Kinder die Schreie der Schulkameradin. Schulpsychologen seien in Kontakt mit der Schule, heißt es vom Bildungsministerium. Die Klassenlehrer würden zudem die Ereignisse mit den Schülern aufarbeiten. Jedoch nicht mit Nina, sie besucht jetzt eine andere Schule.(mz)
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Halle (Saale) –

Wenn man das Video vom Polizeieinsatz in Helbra gesehen hat, gibt es keine zwei Meinungen. Das war total überzogen.

Mehrere Streifenwagen, Gerichtsvollzieher und Jugendamt: Der Staat ist mit einem Aufgebot aufgelaufen, als gelte es einen bewaffneten „Reichsbürger“ abzuholen – und nicht eine unschuldige Achtjährige. Und die weinende Kleine wurde gegen ihren Willen von einem Beamten weggetragen, „unmittelbarer Zwang“ nennt sich sowas im Beamtendeutsch.

Es ist legitim, wenn Beamte zur eigenen Sicherheit Verstärkung anfordern – die Behörden bleiben aber den Nachweis schuldig, dass es eine Bedrohung gab oder hätte geben können. Unabhängig davon sind auch Ort und Zeit des Einsatzes inakzeptabel: während der Schulzeit in der Grundschule. Nicht nur die Achtjährige, auch andere Kinder dürften beeinträchtigt worden sein. Beispielhaft die Reaktion der Direktorin: „Mir bricht das Herz!“

Der Polizeieinsatz ist ein Skandal, und er muss Konsequenzen haben. Wer weiß, wie oft so etwas unbekannt bleibt. Die Richter mögen mit ihrem Urteil vor allem das Wohl des Kindes im Sinn gehabt haben. Eine Achtjährige überfallartig aus ihrem gewohnten Umfeld zu reißen, ist alles – aber bestimmt nicht gut für dieses Kind. (mz)

Den Autor erreichen Sie unter: kai.gauselmann@mz-web.de

Quelle: https://www.mz-web.de/29840470 ©2018

Kräutermume sagt danke!

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Eigener Kommentar :

Seit WANN ist EIN KIND EINE SACHE, DIE VOLLSTRECKT WIRD???? KINDESWOHL??? Wohl kaum!

 

 

Ursache…für das Erwachen der Schläfer?!

Bis vor wenigen Tagen kannte ich weder Adrian Ursache, noch seinen Staat „Ur“. Eine Tickermeldung über einen SEK Einsatz mit 200 (!!!) Polizisten zur Vollstreckung von streitigen 4.000,- (!) €uro Grundschuld ließen mich dann doch aufmerksam werden. Das offensichtliche Mißverhältnis zwischen Forderung und Einsatz musste die Frage aufwerfen: Worum geht es wirklich?!

Adrian Ursache war „Mister Germany 1998“ und seine Frau Sandra, „Miss Germany 2000“. Ein so gesehen erfolgreiches Paar. Verheiratet, zwei Kinder, Reihenhaus, Bankkredit und er als Vertriebsleiter einer Mobilfunkgesellschaft mit einem scheinbar bürgerlichen Leben in der Mitte der Gesellschaft. Was war geschehen?

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Familie Ursache

Adrian Ursache wurde sich offenbar in den letzten Jahren bewusst darüber, was im „Staat“ faul war. Die BRD, welche er früher als Person vertrat, ist ein Unrechtskonstrukt. Es wurde ihm klar, dass er von Personen verwaltet wurde, die weder das Recht noch das Gesetz als Grundlage hatten. Es wurde ihm klar, dass die aktuelle Bundesregierung aus einer faschistischen Grundlage heraus reGIERte. Die meisten Gesetze, welche diese Parteiendiktatur für sich in Anspruch nimmt, stammen aus den 1930´er Jahren und sind somit REICHSGESETZE! Diese wollte er nicht mehr anerkennen und sich weiter als Sklave unterwerfen. Er suchte den juristischen Weg aus dem System. Das folgende Video entstand einem Tag vor dem SEK Einsatz und spricht für sich:

Wer mehr über Adrian Ursache erfahren möchte, kann dies ausführlich im Internet tun und ich möchte hier nicht noch eine weitere Seite mit den gleichen Informationen eröffnen. Allerdings möchte ich meine Meinung darüber öffentlich machen, was ich von der Aktion der ausführenden Organe des „Staates“ BRD halte.

Ob es Recht ist, seinen eigenen Staat „UR“ zu gründen und sich damit dem Gemeindewesen zu entziehen, sei dahingestellt. Was aus meiner Sicht entscheidend ist, wie es zu dieser Eskalation gekommen ist. Adrian Ursache hat sich auf seinem gesamten Weg immer auf der Grundlage geltender Gesetze bewegt. Er hat sogar seine „Gegner“ immer aufgefordert, dies ebenso zu tun und diese sogar regelrecht dazu gezwungen, sich an „IHRE GESETZE“ der BRD zu halten. Er bettelte förmlich darum, ihn doch nach geltender Rechtslage (Deutsches GRUNDGESETZ und weitere) seine angebliche Schuld zu belegen. Mehrere Prozesse und etliche Aktenorder später, war bis heute niemand aus dem „Rechts“staat BRD dazu bereit oder in der Lage, aufgrund geltender deutscher Gesetze ihm einen Verstoss gegen eben diese nachzuweisen.

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Adrian Ursache diskutiert öffentlich das deutsche Recht

Adrian Ursache hat damit geschafft, was man mit friedlichen Mitteln nicht besser schaffen kann; er hat den Pseudostaat BRD in seine Schranken gewiesen und das mit den Mitteln, welche die BRD und ihre Erfüllungsgehilfen als Waffe gegen die eigene Bevölkerung einsetzen; die GESETZE! Willige Erfüllungsgehilfen, die wider besseren Wissens und aufgeklärt, dass sie gegen geltendes Recht verstossen, dennoch mit Waffengewalt Unrecht durchsetzen, müssen auch mit einer späteren Aufarbeitung der Verantwortung ihrer kriminellen Taten rechnen. Dazu gehört der im Falle Adrian Ursache hauptsächlich agierende „Gerichtsvollzieher“ Steven Jaki. Er wurde mehrfach über seine Unrechtshandlungen umfassend aufgeklärt und es läuft auch diesbezüglich ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren gegen ihn. Das hält diesen Menschen nicht davon ab, als PERSONal der BRD ReGIERung gesetzwidrig zu handeln!

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Setzt wissentlich Unrecht mit Gewalt durch: Gerichtsvollzieher Steven Jaki

Wenn der Staat eingestehen müsste, dass Adrian Ursache stellvertretend für viele tausend ebenfalls betroffener Menschen in der BRD RECHT hat, wäre das nicht nur die juristische Bankrotterklärung des Staates, sondern auch das Ende eines Staatskonstruktes, da er seiner Basis entzogen wäre! Genau davor fürchten sich die Personen aus dem Amtsstuben und Regierungsgebäuden. Damit hatte allerdings Adrian Ursache sich zum STAATSFEIND NUMMER 1 gemausert. Mit juristischen Mitteln konnte man weder der Person, noch dem Menschen Adrian Ursache beikommen. Also zog der Staat BRD seine letztlich übriggebliebene Waffe, um sein Überleben zu sichern, er benutzte sein Gewaltmonopol dazu, diesen schmerzlichen Dorn im Gebein zu entsorgen. Die BRD rückte mit einem übermächtigen Aufgebot von 200 (!) schwer bewaffneten Polizisten an, um eine 6 Köpfige Familie wegen 4.000 €uro Grundschuld zwangsfestzusetzen. Wo waren diese Spezialeinheiten in der Silvesternacht von Köln?! Wo sind diese harten Jungs an den Grenzen?! Wir kennen die Antwort. Der Feind sitzt nicht an Grenzen oder bei den Flüchtlingen, der Feind ist der aufgeklärte und intelligente Mensch, der den echten Staatsfeind erkennt und dieser sitzt in der ReGIERung des Landes BRD!

Warum führe ich diese Gedanken hier auf? Ich könnte mir vorstellen, dass Adrian Ursache, ohne es zu ahnen, vielleicht ein neuer Rudi Dutschke ist, der mit seiner Handlung die Öffentlichkeit über einen Missstand aufmerksam und eine große Lüge der deutschen Bevölkerung offenbar macht. Vielleicht ist genau das jetzt der Punkt, an dem die Menschen begreifen, was falsch in IHREM LAND läuft und auch das letzte Schlafschaf mit dem Denken beginnt. Vielleicht oder hoffentlich, war dieser Vorfall der Startschuss für eine Aufklärung und Veränderung in ganz Deutschland. Der scheinbar übermächtige ReGIERungsapparat ist zu schlagen, durch seine eigenen Waffen, die Gesetze. Auch sein GEWALTmonopol ist damit zu durchbrechen, indem wir den Polizisten und Angestellten des Staates immer wieder anhand der gültigen Gesetzen aufzeigen, dass sie mit ihrem Handeln sich nicht nur STRAFBAR machen, sondern auch UNRECHT vertreten. Wer es dann dennoch weiter begeht, muss auch mit den Konsequenzen daraus leben, die in einem anstehenden Prozess der juristischen Aufarbeitung mit Sicherheit anstehen.

Adrian Ursache.png

Dem Staat BRD bleibt jetzt nur noch die GEWALT, was anhand von Gesetzesentwürfen zur Bundeswehr im Inneren (Schäuble, von der Leyen), Zensur der Meinungsfreiheit (Heiko Maas, Facebook, Antonio Amadeo Stiftung) und der Totalüberwachung (de Maiziere) schon zum tragen kommt. Beobachten wir gemeinsam diesen Weg und unterstützen diesen durch sachliche und friedliche Aufklärung der Menschen zu ihren Rechten

…in diesem Sinne, bleibt informiert, Euer consiliarius

 

Quelle : https://consiliarius.wordpress.com/2016/08/29/ursache/

Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Polizisten aufgepasst

 

Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.

Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.

Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.

Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.

Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.

Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.

Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.

Das Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muß wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.

Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.

Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?

Die Polizei? Gerichte? Richter?

Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?

Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.

Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:

 

Firma Polizei

 

Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma POLIZEI, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.

Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.

Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.

Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).

Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!

Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültigAbgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.

Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.

Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.

Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.

Nun stellen wir uns mal vor, daß alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.

Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.

Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.

Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!

Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:

Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.

Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.

Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?

Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.

Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!

Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, daß wir mal zum Spaß annehmen, daß alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.

Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.

 

Polizei aufgepasst – BVwVfG 44 - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Es ist zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!

Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!

Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!

Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!

Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)

Das ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:

 

 

Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!

Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.

Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.

Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, daß sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie mißbraucht werden.

Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig:

„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muß nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!

Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!

Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.

Das Angestellte der Firma POLIZEI sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.

Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).

„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.

Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.

Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.

Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).

Das Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.

„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:

“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)

Das Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!

BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!

Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Alles klar, Herr Kommissar?

 

 

Quelle : https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/09/04/polizei-aufgepasst-bvwvfg-%c2%a7-44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes/


EIGENER KOMMENTAR :

Unsere damaligen Polizei-BEAMTEN „SCHUTZMÄNNER/FRAUEN“ –  „Hüter des Gesetzes – der Bewahrer für RECHT und ORDNUNG“ in Deutschland gibt es so nicht mehr…Das ist sehr schade, denn damals sah man zu unserer Polizei auf, man konnte ihnen trauen, sie halfen wo Not an Mann war, sie waren MENSCHEN mit HERZ und hatten GEHIRN (welches sie uneingeschränkt selbständig nutzten!), EHRE, CHARAKTER und RÜCKGRAT! Es war DER Beruf – der Traum eines jeden Jungen (neben Feuerwehrmann), denn man sorgte für die SICHERHEIT der Menschen, dafür, daß GESETZE EINGEHALTEN wurden, dafür, daß die ORDNUNG im Land GESICHERT und BEWAHRT wurde…Was ist nur daraus geworden???

Einige der (FIRMA) POLIZEI-ANGESTELLTEN der heutigen Zeit sind noch so… einige kommen aus humanitärer Sicht wieder dahin – doch die meisten dieser heutigen ANGESTELLTEN der FIRMA POLIZEI sind extrem gewaltbereit, hochgradig aggressiv, ohne Ehre, ohne Charakter, ohne Rückgrat, ohne Herz doch dafür mit Schlagstock, Reizgas, Pfefferspray und anderen menschenunwürdigen Dingen zur UNTERGRABUNG dessen, wofür diese Menschen einmal gestanden haben!

ICH spreche hier nun von MENSCH zu MENSCH mit denen, die diesen Beruf gewählt haben:

ICH weiß, welchen ANFEINDUNGEN ihr in eurem Beruf ausgesetzt seid, iCH weiß, daß ihr untereinander GEMOBBT, GEZWUNGEN und TERRORISIERT werdet, wenn ihr für UNS – für das deutsche Volk und jedem anderen Menschen der hier lebt, GERECHTIGKEIT und ORDNUNG walten laßt…

Ich weiß, daß man euch die DAUMENSCHRAUBEN angelegt hat, iCH weiß, daß man euch einen MAULKORB umgetan hat, iCH weiß, daß ihr GEZWUNGEN werdet, die FÜßE RUHIG zu halten, wenn es um Deutsche geht… doch fragt EUCH einmal selber :

„was würde ICH tun, wenn es mein Kind, meine Frau, meine Familie ist? WAS denkt IHR, würdet IHR tun, wenn es IHNEN passiert? WIE würdet IHR reagieren, wenn man SIE MISSBRAUCHT, ANGRABSCHT, VERGEWALTIGT, ZUSAMMENSCHLÄGT, BELÄSTIGT oder ERMORDET????
Würdet IHR TATENLOS GLEICHGÜLTIG zusehen und VERSTÄNDNIS für die „ach so armen, gequälten und ach so schlimm traumatisierten (durchtrainierten, jungen, gesunden und kräftigen) Fluchtmännern“ haben??? Was, wenn man EUCH all dieses zerstört, nur weil IHR UND EURE KOLLEGEN alle WERTE, die einen MENSCHEN AUSZEICHNEN, abgelegt haben?! WÜRDET IHR DAS GUT FINDEN UND IHNEN NOCH RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG entgegenbringen?!“

Ihr steht jeden Tag, an dem IHR Euren Dienst beginnt, mit beiden Beinen im Knast, denn IHR HAFTET für all das, was IHR in dieser Zeit tut… nicht Euer Vorgesetzter, nicht der Dienststellen-Leiter, nicht der FIRMENCHEF, der POLIZEI-PRÄSIDENT – IHR UND NUR IHR ALLEINE MIT EUREM PRIVATVERMÖGEN!!! Noch nicht einmal Euer DIENSTAUTO ist versichert!

IHR SEID MENSCHEN – KEINE SKLAVEN!

Fangt endlich an, Euer Gehirn zu nutzen und zu benutzen, das hat man Euch nicht als Hohlraumfüllung des Schädels mit auf dem Lebensweg gegeben, sondern um selbständig Entscheidungen zu treffen, dafür, daß IHR BEWUßT unterscheiden könnt zwischen RICHTIG und FALSCH.
IHR habt JEDE SEKUNDE EUERES LEBENS DIE WAHL – WÄHLT GUT und wählt mit EUREM HERZEN und EUREM VERSTAND! Ihr solltet wissen, daß man EUCH an EUREN TATEN erkennt und NACH EUREN TATEN beurteilt sowie behandelt.

Wer achtsam, respektvoll und humanitär handelt, bekommt gleiches zurück – wie Ihr es in den Wald (ins Universum, ins morphogenetische Feld und den Herzen) reinruft, so schallt es wieder daraus – und dieses gleich Millionenfach zurück…

Die SKLAVENTREIBER gehen, werden ausgewechselt… zurück bleibt IHR – und IHR müßt all dieses verantworten, was IHR WILLENLOS AKZEPTIERT und AUSGEFÜHRT habt !

IST ES DAS WIRKLICH WERT???? IHR setzt jeden Tag Euer LEBEN ein! FANGT AN ZU DENKEN – UND DANN HANDELT ENDLICH WIE MENSCHEN, DENEN MAN RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG zollen kann und muß!
MENSCHEN, die EHRE, CHARAKTER, RÜCKGRAT, VERSTAND und HERZ haben…

WERDET ENDLICH WIEDER MENSCHEN statt WILLENLOSE, HERZLOSE SKLAVEN,  BEFEHLSEMPFÄNGER UND BEFEHLSAUSFÜHRER!!!

Ich will endlich wieder zu Euch aufschauen können ohne Angst vor Euch haben zu müssen!

Gruß Kräutermume

 

 

Mutter wird durch Hartz IV Behörde obdachlos? JobCenter Gnadenlos zahlte keine Miete: Mutter und Kind droht jetzt Obdachlosigkeit

JobCenter Gnadenlos zahlte keine Miete: Mutter und Kind droht jetzt Obdachlosigkeit

15.06.2016

Nathalie (Name geändert) ist heute 22 und wohnt in Neustadt am Rübenberge. Sie ist von Hartz IV ebenso abhängig wie ihre Mutter und wird vom Jugendamt betreut, denn sie wuchs mit der Gewalt eines alkoholkranken Vaters auf. 2014 zog sie von ihrer Mutter aus, weil sie schwanger war, und die gemeinsame Wohnung mit der Mutter und ihrem 17jährigen Bruder zu klein war. Sie fand eine 70 qm Wohnung in Neustadt. Zuerst sagte das JobCenter, die Wohnung sei zu teuer und zu groß. Trotzdem bekam Nathalie die Wohnung, weil keine andere in Aussicht stand.


Bild: juefraphoto – fotolia

Das JobCenter sollte die Miete direkt an den Vermieter überweisen. Es zahlte die Mietkaution und die erste Miete. Das zweite und dritte Mal überwies das JobCenter aber keine Miete mehr; Natalie bekam Ärger mit dem Vermieter, fragte mehrfach beim JobCenter nach, und das erstattete die Miete rückwirkend.

Mehrere Monate überwies das Center jetzt die Miete, dann ging es wieder los. Das JobCenter zahlte nicht. Nathalie ließ sich zwei Mal schriftlich bestätigen, daß sie Anspruch auf die Mietzahlung hatte.

Dann kam nach circa einem halben Jahr ein Brief des JobCenters, daß die Wohnung zu groß sei, und sie sich deshalb eine neue suchen müsse. Dabei hatte das JobCenter anfangs die Wohnung gerade bewilligt, weil keine kleinere Wohnung zu einem günstigeren Preis zu finden war.

Nathalie suchte, aber fand keine Wohnung. Ihr Kind war inzwischen ein halbes Jahr alt. Das JobCenter teilte ihr jetzt mit, daß es die Miete für die 70 qm Wohnung nicht zahlen würde. Nathalie war eingeschüchtert und traute sich nicht, das JobCenter zu drängen.

Der Vermieter kündigte ihr und drohte mit dem Gerichtsvollzieher. Im April 2016 zog sie schließlich mit dem nunmehr fast zwei Jahre alten Kind zurück zu ihrer Mutter und ihrem Bruder.

Der Vermieter ist der gleiche, und er möchte Nathalie und ihr Kind aus der Wohnung bekommen. Er begründete dies mit einer Überbelegung. Die vier wohnen auf 54,6 qm in einer 2, 5 Zimmer Wohnung, Mutter und Sohn teilen sich ein Zimmer, Nathalie und ihr Kind das andere. Der Vermieter droht jetzt der Mutter als Mieterin mit der fristlosen Kündigung zum 1.7.2016, falls Nathalie und ihr Kind bis dahin nicht ausgezogen sind.

Weil Nathalie unter anderem einen Termin am Telefon falsch verstanden hatte, kürzte das JobCenter bereits ihre Bezüge, Sie sagte eine Schulungsmaßnahme des JobCenters ab, weil diese sich mit der Zeit überschneiden würde, in der sie voraussichtlich ihren Sohn von dem zukünftigen Kindergarten abholen müsste. Jetzt kürzte das JobCenter noch einmal, so daß Nathalie insgesamt 40 % weniger Bezüge bekommt.

Falls die junge Mutter nicht schleunigst eine Wohnung findet, und der Vermieter vor Gericht durchkommt, bleibt ihr und ihrem Kind nur die Obdachlosenunterkunft in der Moordorfer Straße in Neustadt / Poggenhagen. (ua)

 

Quelle : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mutter-wird-durch-hartz-iv-beoerde-obdachlos.php


EIGENER KOMMENTAR :

Hier herrschen Schildbürgergesetze….

Einer Mutter mit Kind wird ständig die Mietübernahme verweigert – um hinterher alles nachzuzahlen und wieder von vorne mit den Verweigerungen anzufangen…bis die junge Frau gekündigt wurde…
Unseren „ach so wertvollen zugereisten Fachkräften(in welchem Fach auch immer?!)“ werden pro „zugereister Fachkraft“ 700 € Miete – plus Strom, plus Gas, plus exorbitant erhöhtem Geld zum Lebensunterhalt, plus pro Kind 500 € „Kopfgeld“ zu dem Regelgeldsatz, eine 80 – sogar 100 qm Wohnung für eine Einzelperson mit bis zu einer Höchstmietzahlung von 1185,89 € monatlich  genehmigt !

WO leben wir? Ach ja… ich vergaß – die Mutter und ihr Kind sind Deutsche…. das erklärt so Einiges!!!!  

Armes Deutschland, WIE tief bist DU gesunken…

 

Gruß an Nathalie – ich drück die Daumen und appelliere an unsere deutschen kinderfreundlichen Vermieter, Nathalie zu helfen!

Kräutermume

 

 

Und der heutige Hauptkampf: RECHT vs ORDNUNG!

Am liebsten kommen sie am Freitag oder Samstag mit der Post: gelbe Briefe von den „Öffentlichen Stellen“, Gerichten, Behörden und so weiter. In aller Regel geht es um Geld,
und zwar um Ihr Geld: Sie sollen zahlen, um „weitere Maßnahmen abzuwenden“.
Sie kommen zum Wochenende, um Ihnen dasselbe zu vermiesen. Man lässt Sie damit an Ihren freien Tagen in Ihren eigenen Zweifeln und Ängsten kochen. Bis Montag hat die Mehrzahl der Angeschriebenen dann entschieden, daß es „besser ist, keinen Ärger zu haben.“ Ruhe statt Recht?

In der jüngeren Vergangenheit hat es sich erschreckend oft erwiesen, daß die Bediensteten der Firmen, die den Schein von Obrigkeit wahren möchten – namentlich der Polizeien und der Gerichte – recht gut unterscheiden können, wen sie unter Druck setzen – und wen nicht.
Wiederholt haben Vertreter solcher Organisationen erklärt – natürlich inoffiziell – , daß sich die Frage, wie sie vorgehen, auch daran entscheidet, ob oder ob nicht der betroffene Bürger – Mensch, würden wir sagen – informiert ist über die tatsächliche rechtliche Situation in der Bundesrepublik – und in Deutschland.

O-Ton Polizist: „Jeder bei uns weiß, daß ein Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl ohne Unterschrift des Richters nicht rechtsgültig ist. Natürlich redet keiner darüber, aber alle wissen Bescheid. Inzwischen kommen die per Fax bei uns rein, ohne Unterschrift. Wenn ich weiß: der kennt sich aus, dann bleibt das Ding eben bis zur nächsten Schicht liegen, oder wir geben es einem von den Neuen. Aber wenn mich die Leute ‚reinlassen und das nicht beanstanden, dann zieh‘ ich das auch durch. Die Kollegen suchen doch nur etwas, das sie einem ans Zeug flicken können. Ich habe auch eine Familie.“

O-Ton Gerichtsvollzieher: „Natürlich macht spätestens die GVO 2012 mich dienstlich zu einem Handelsvertreter nach § 81(HGB) ohne hoheitliche Rechte. Aber das wissen ja die Schuldner nicht. Und wenn einer Bescheid weiß, dann geh‘ ich eben wieder – der nächste Ahnungslose ist ja nicht weit weg. Am Ende muß nur die Kasse stimmen.“

O-Ton Richter: „Das (die Legitimation zum Richteramt) interessiert keinen Menschen. Da müssen Sie in die USA und diejenigen liquidieren ( ! ), die das damals so gemacht haben.“

O-Ton Rechtsanwalt: „Wissen Sie, über so grundlegende Fragen habe ich mir noch nie Gedanken gemacht. Dazu sehe ich auch keine Veranlassung. Wenn einer mit so einem Reichsausweis kommt, den vertrete ich erst gar nicht.(Obwohl sie GÜLTIG sind!“

Die Herrschaften wissen also nur zu genau, daß sie illegal handeln. Hier stellt sich dem Betrachter die Frage: warum tun sie es trotzdem?

Drei Antwortmöglichkeiten erkenne ich hier, wenn ich auch ausdrücklich darauf hinweisen möchte, daß durchaus nicht alle Uni(n)formierten einverstanden sind mit diesen Arbeits- Voraussetzungen. In jeder Dienststelle gibt und gab es Menschen, die versuchen, das Gleichgewicht von RECHT und ORDNUNG wieder herzustellen oder zumindest anzumahnen. Aber genauso gibt es in jeder Dienststelle Menschen, die die eben genannten im Auge behalten und nicht zögern, die miesesten Tricks anzuwenden, wenn jemand zu neugierig wird. Dazu zählen u.a. Versetzungen, Suspendierungen, Einweisungen in die Psychiatrie, Pensionskürzungen oder -streichungen, erfundene Anschuldigungen nebst Gerichtsverfahren etc.

DAS RECHT STÖRT NÄMLICH DIE ÖFFENTLICHE RUHE UND ORDNUNG.

Warum tun sie es trotzdem? Hier meine Vorschläge:

1.: Weil sie eine Anstellung haben, die sie und ihre Familie ernährt. Die erheblichen Vorteile dieser Anstellung müssten in der freien Wirtschaft mühsam gesucht oder erkämpft werden. Wir alle wissen, wie aufwändig das ist. (Huren-Faktor)

2.: Weil sie glauben – und hoffen – , sie würden nicht erwischt. Dienstliche Vorgänge werden nicht unterschrieben, weil man hofft, aus der persönlichen Haftung (nach 823 / 839 BGB) zu entrinnen. Belastende Unterlagen verschwinden zufällig. Verfahren werden bis zum St. Nimmerleins-Tag verschleppt oder unter fadenscheinigster Argumentation abgewiesen. Wann immer eine Stelle klein beigeben muß, tut sie das ohne jeden rechtsverbindlichen Kommentar („nur nichts zugeben!“). Der Versuch, eine
„Amtshandlung“ auf Video zu bannen, endete schon häufig mit der Einziehung der Kamera, wenn nicht mit Schlimmerem. (Ganoven-Faktor)

3.: Weil sie das Gewaltmonopol zu haben glauben. Falls jemand gar zu bockig auf „seinen Rechten“ beharrt, gibt es immer noch die Option der „Amtsgewalt“. (Schläger-Faktor)

Wir fassen zusammen: gut bezahlt, risikolos und bequem.
Man muß nur sein Gewissen, seinen Verstand und seine Persönlichkeit hintenanstellen, dann kann man in Vollzeit, bei 13 oder 14 Gehältern mit Urlaubs- und Pensionsanspruch,
anderer Leute Rechte und eigene Vorschriften nach Herzenslust mit Füßen treten.

Wegsehen, mitmachen, dumm stellen, Mund halten, nicht darüber nachdenken, sonst ist es vorbei mit dem schönen „Beamtendasein“ oder der entspannten Anwaltstätigkeit.
Nur der eigene Vorteil zählt.
Öffentlicher Dienst steht drauf, persönliche Vorteilsnahme ist drin.

Und all das wird tagtäglich real praktiziert von Leuten, die „das Gesetz“ vertreten sollen!

Natürlich brauchen wir eine – funktionierende – Verwaltung. Das bedingt, daß alle
Beteiligten, also die Bürger und die Bediensteten, genau wissen, was Recht ist und was nicht. In jedem Dorf, jeder Kommune, jedem Landratsbezirk. In allen Polizeidienststellen, Gerichten und Behörden.

Wohlgemerkt: wir HABEN eine umfassende Rechtsvorgabe. Wir HABEN die notwendigen Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen. Das Recht ist also vorhanden. Es wird nur nicht umgesetzt.

Stattdessen setzt man in der Bundesrepublik auf die Faktoren der
„öffentlichen Ruhe und Ordnung“.
Um derentwillen wird das Recht nach Belieben gebrochen, gebeugt, verdreht, mißachtet.

„Ruhe ist die erste Bürgerpflicht“, hieß es bereits im 18. Jahrhundert, und „Ordnung ist das halbe Leben“. Daran hat sich offenbar nicht viel geändert.

Die „öffentliche Ruhe“, offenbar mit einem Nervositätsproblem, fühlt sich bereits durch schlichte Meinungsäußerungen gestört und bedroht. Besonders dann, wenn die Meinung auf bestehende Rechtsmängel hinweist. Dann wird prompt die Ordnungsmacht hinzugezogen. Und die sorgt schon dafür, daß der Mensch funktioniert: wenn nicht aus Identifikation heraus, dann aus Angst.

Diesem Vorrang der Ordnung über das Recht haben wir zu verdanken, daß wir nicht mehr gefragt werden von jenen, die behaupten, uns zu vertreten. Die Herrschaft der Ordnung über das Recht bedingt, daß die Diener des Volkes, der „öffentliche Dienst“ und die „Regierung“, sich aufführen wie der Herr im Haus. Sie nehmen für sich in Anspruch, das Volk, ja ganz Deutschland zu vertreten
„Deutschland beschließt dies“, „Deutschland erklärt das“… – hat man Sie einmal gefragt, was „Deutschland“ beschließen soll?

Gefragt nach der EU? Dem Euro? Der „alternativlosen“ Bankenrettung? Dem ESM? Den Auslandseinsätzen? Der Ukraine? Der GEZ? Der totalen Überwachung? Der Besatzung durch die Alliierten? Dem Friedensvertrag?

H A T  M A N  S I E  G E F R A G T ? ? ? ?

Aber noch wichtiger ist eine andere Frage:

WOLLTEN SIE DENN GEFRAGT WERDEN?

Interessieren Sie sich überhaupt für die Welt um sich herum?

Haben Sie auch nur EIN MAL in Ihrem Leben den A… in der Hose gehabt, für etwas gerade zu stehen, das nicht Ihrem persönlichen Vorteil gedient hätte?
Auf einen Vorteil verzichtet, weil es Unrecht gewesen wäre? Einem Menschen oder Tier geholfen, ohne an eine Gegenleistung zu denken?

Oder gehören Sie zu demjenigen Personenkreis, der ausschließlich sich selbst und seine eigenen Vorteile im Auge hat? Dem es egal ist. ob der Nachbar verhaftet wird, weil er es wagte, seine Meinung auszusprechen? Der sich einen individuellen Scheißdreck dafür interessiert, ob von seinen Steuergeldern Kriege finanziert und Kinder erschossen werden? Der an der Börse spekuliert und damit an jedem zerfetzten Zivilisten, jedem zerstörten Haus, jeder Landmine und jedem Flüchtling verdient?

Solche Personen ziehen die Ordnung jederzeit dem Recht vor.
Aber ORDNUNG OHNE RECHT IST NICHTS WERT.

Demokratie – besonders Demokratie! – ist keine Einbahnstraße, sondern sie sieht eine funktionierende Kontrolle ihrer Institutionen durch das Volk vor. Und die fehlt offensichtlich hier und jetzt.

Wenn Schluß sein soll mit Behördenwillkür, mit Selbstherrlichkeit in der Verwaltung, mit Allmachtsphantasien, Bereicherung und Vetternwirtschaft in der Politik, dann müssen wir alle daran gehen, dem Recht für alle wieder Geltung zu verschaffen.
Doch dazu müssen wir das geltende Recht, zumindest in seinen Grundzügen, kennen lernen.

 

bekommen von: B.Diegmann

ARD ZDF drohen mit Erzwingungshaft, Wohnungszwangsöffnungen

ARD ZDF Beitragsservice: Es wird ernst. Wer sich dem öffentlich-rechtlichen Staatsfunk entzieht, bekommt Ärger. Die Vollstrecker drohen nun mit Erzwingungshaft und Wohnungszwangsöffnungen, um Hab und Gut von GEZ-Verweigerern zu rauben.


Serivce: Musterschreiben an ARD ZDF Beitragsservice

 

Die Gebühren-Erpresser von ARD und ZDF drohen nun mit roher Gewalt. Wurde anfangs nur mit der Vollstreckung gedroht, so lässt der Staatsfunk jetzt Taten folgen. Wer nicht zahlt, erhält einen „Vollstreckungsauftrag“ der örtlichen Vollstreckungsbehörde. Darin wird offen mit Erzwingungshaft und polizeilichen Wohnungszwangsöffnungen gedroht.

 

Das Aufbrechen der Wohnungen dient dazu, nach verwertbaren Gegenständen zu suchen um sie zu beschlagnahmen und zu verhökern – um so die GEZwangsgebühr zu begleichen. Ist in der Wohnung nichts zu hohlen, droht die Erzwingungshaft. Wie man damit bei armen Menschen Geld erpressen will, wird zwar nicht ganz klar – aber die Drohung wirkt. Immer mehr Menschen ergeben sich.

 

Dazu trägt auch das knallrote Schreiben bei, auf dem die Einschüchterungsparolen gedruckt sind. Ob es überhaupt legitim ist, dass sich ARD und ZDF öffentlicher Vollstrecker und der Polizei bedienen können, ist allerdings noch gar nicht richtig klar. Hier dürfte es durchaus rechtliche Defizite geben.

 

Wörtlich heißt es in den Droh-Schreiben:

Sehr geehrter Herr xxxx

zur Vermeidung einer möglichen Sach- und/oder Lohnpfändung, Kontopfändung bzw. Beantragung von Erzwingungshaft und/oder die Durchführung einer polizeilichen Wohnungszwangsöffnung mit damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse um fristgerechte Vorsprache

bis Mo. 31.3.2014

….

Sollten Sie zur Zeit nicht in der Lage sein, den geforderten Geldbetrag in Höhe von insgesamt

 

xxxxx

zu leisten, legen Sie bitte Unterlagen Ihrer Einkommenssituation vor.

 

 

Knallrotes Drohschreiben vom Vollstrecker:

 
ARD/ZDF-Beitragsservice:  Wohnungszwangsöffnung
 


Serivce: Musterschreiben an ARD ZDF Beitragsservice
homment.com…   hier noch einmal ein Link,dasselbe, nur im Original

Bericht: Ruhm und Ehre der GEZ

Gefunden bei:
http://www.mmnews.de/index.php/etc/18505-ard-zdf-drohen