Am 15.8.2017 wurden Angela Masch und Jo Conrad im Amtsgericht Wittmund verurteilt. Das Verfahren zeigt, daß zwar rechtliches Gehör gegeben wird, aber kaum eine Rolle spielt, Anträge gestellt werden können, aber allesamt abgelehnt werden, usw. Im Gespräch zwischen Prozeßbeobachter Werner Altnickel, Angela Masch und Jo Conrad wird aufgezeigt, wie viel Angst die Amtspersonen davor hatten, daß jemand die Veranstaltung aufzeichnet. Die beiden letzten wurden 3 mal gefilzt. Ins Protokoll wurde nur aufgenommen, was dem Richter paßte.
Hier stand menschliches Handeln gegen herzlose Technokraten, die der Ansicht sind, daß nur staatliche Stellen darüber zu entscheiden haben, wie mit Kindern verfahren wird. Den Hinweisen für vielfache Mißhanldungen im Heim von Dave und seiner Schwester Pia spielte keine Rolle. Er wurde wieder dahin gebracht, wo große Gefahr für ihn bestand und besteht: In die Obhut des Jugendamts, in dessen Aufsicht Mißhandlungen dokumentiert sind, was aber keine Rolle spielte, daß der Junge Schutz suchte. Die Zeit, als Dave Möbius 3 Wochen bei Angela Masch war, ist die einzige dokumentierte Zeit, in dem es ihm gut ging. Zwei Jahre ist das her, seither gibt es keine Spur und auch vor Gericht war das Interesse am Wohl von Dave Möbius Null. In der Zeitung ein Artikel über Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker.
Im Anhang Plädoyers der Beklagten und weitere Texte zur Verhandlung
Jo Conrad hat auf bewusst.tv mehrfach kritisch über deutsche Jugendämter und die Entziehung von Kindern von deren Eltern berichtet. Offenbar soll nun ein Fall gegen ihn konstruiert werden, um ihn für seine kritischen Beiträge zu bestrafen. Man stellt ihn ohne den geringsten Tatbeweis wegen „Entziehung Minderjähriger“ vor Gericht.
Tatsächlich floh der zwölfjährige Dave Möbius am 11.6.2015 aus einem privat geführten Heim. Dave berichtete danach mehrfach vor der Videokamera über üble Zustände im Heim, über Misshandlungen durch Betreuer und andere Jugendliche. Auch darüber, dass er Angst hatte, in die Psychiatrie zu kommen, da ihm das offenbar angedroht wurde, und über sexuelle Übergriffe bei seiner Schwester im Heim. Als im Internet bekannte Person wurde Jo Conrad über den Fall informiert, und als der Junge bei Frau Angela Masch, die sich ebenso im Internet für Jugendamtsopfer stark macht, Unterschlupf fand, erkundigte sich Conrad per Skype nach dem Wohl des Jungen, der bei ihr immer wieder betonte, nicht wieder ins Heim zu wollen. Dennoch wurde der Junge mit 5 Polizisten und nachgereichtem Durchsuchungsbefehl aus der Wohnung von Angela Masch abgeführt.
Obwohl es außer der Kommunikation zwischen Conrad und Masch, die auf einem beschlagnahmten Computer von Frau Masch zu finden war, keinerlei hinreichenden Tatverdacht gibt, beschloss der Richter am Amtsgericht Wittmund Mönkediek die Eröffnung der Hauptverhandlung auf 10.8. und 15.8.2017.
Interview zwischen Hanno Vollenweider und Jo Conrad vom 25.7.2017:
Lieber Jo, es ist noch keinen Monat her, da haben wir beide bei Dir im Studio gesessen und Du hast mich zu meinem Leben und meinem Buch interviewt. Nun sitzt Du hier bei mir, weil man Dir von Seiten der Justiz unglaubliche Vorwürfe macht: Du sollst, so steht es zumindest in der Anklageschrift, in gemeinschaftlichem Handeln „Kindesentzug“ begangen haben. Wie geht es Dir jetzt?
Im Grunde durchlaufe ich mehrere Phasen. Zu Anfang nahm ich es nicht ernst, weil ich dachte, ich hab ja nichts gemacht, was soll da passieren. Dann kam eine Phase, in der ich wirklich Angst bekam, zumal ich immer wieder höre, dass man vor Gericht letztlich „verratzt“ ist, d.h. gar nicht davon ausgehen darf, dass das Gericht ein Interesse hat, fair und gerecht zu urteilen. Und es sind vielleicht gar archaische Ängste, weil ja zu anderen Zeiten auch Menschen auf den Scheiterhaufen gebracht wurden, selbst wenn sie die Wahrheit sagten. Und nun bin ich in einer Phase, in der ich mich genauer damit befasse, mit den Dingen, die wirklich dahinter stehen, mit den Paragraphen der Straftatbestände, mit verschiedenen Rechtskreisen usw. Dann kommt so eine Art Kampfmodus. Jetzt gebe ich nicht mehr klein bei, sondern bin jetzt gereizt und setze alles in Bewegung, dass das, was da vertuscht werden soll, nämlich die Missstände in Heimen und die willkürlichen Kindesentziehungen von Jugendämtern, ans Licht kommen. Und vielleicht ist diese Klage ohne jeden Tatbeweis sogar eine Steilvorlage, zumal ich ja auch eine gewisse Öffentlichkeit erreiche, was andere oft nicht haben und die Massenmedien meist ja obrigkeitshörig berichten.
Wie kommt man auf diese Vorwürfe? Ich ersehe in der Anklageschrift nur, dass Du mit der Mitangeklagten, Frau Masch, über Skype in Kontakt warst und Dich anscheinend nur über das Wohl des Kindes erkundigt hast?
Ja, das ist so, als würde ich Dich nach Deinem Gespräch mit Jan van Helsing befragen, und daraus würde man ableiten, dass ich das Gespräch in die Wege geleitet habe. Es ist wirklich absurd. Angela Masch hat den Jungen aufgenommen, weil er in einer Notlage war und sie bat darum, weder Polizei noch Jugendamt zu informieren, da er dort nicht gut behandelt wurde, und man verdächtigt einfach, dass ich organisiert habe, dass der Junge zu ihr kam. Das ist aber eine reine Vermutung, und die Staatsanwaltschaft müsste normalerweise erst prüfen, ob es Beweise dafür gibt. Die gibt es natürlich nicht, weil es nicht so war. Und sie werden versuchen, so zu täuschen und verwirren, dass nachher nicht mehr klar ist, was ursprünglich passiert war.
In der Anklageschrift heißt es, Du hättest mit der ebenfalls angeklagten Frau Masch die Unterbringung des Jungen bei ihr organisiert. Dabei gibt der Junge, Dave, immer wieder an, er sei aus freien Stücken weggelaufen. Im Protokoll der Befragung von Dave, die mir vorliegt, schildert er sein Weglaufen mehrfach. Als Gründe gibt er an, dass er von anderen Jugendlichen aus der Wohngruppe, in der er untergebracht war, unter Druck gesetzt und geschlagen wurde, man hätte ihm angedroht, er würde in die Psychiatrie eingeliefert und er würde seinen Vater und seine Schwester nie wieder sehen. Auch berichtet er, man hätte ihm zu wenig zu Essen und zu Trinken gegeben, er wäre von den Betreuern gekniffen worden und bei Fehlverhalten mit Waschentzug bestraft worden, bzw. man hätte ihm das Shampoo weggenommen. Auch hätte man ihm den telefonischen Umgang mit seinem Vater und seiner Schwester verboten, was ist da dran?
Die Akte zeigt durch den Polizeibericht der Vernehmung von Dave erstens, dass ich mit dem Organisieren nichts zu tun habe und zweitens, was der Junge und seine Schwester im Heim erlebt haben. Eigentlich müssten da Richter, Staatsanwälte und Polizei den Jungen schützen, anstatt ihn wieder ins Heim zu stecken, und vor allem selbständig ermitteln. Es ist Strafvereitelung im Amt, wenn die alle sich nicht um den Schutz von Dave kümmern und stattdessen Unschuldige verfolgen. Es wird zwar angedeutet, dass man vermutet, der Junge hätte vorbereitete Texte vorgelesen und Angela Masch ihm suggeriert, aber sie wusste ja all diese Dinge nicht, sondern er hat erzählt, was er und seine Schwester im Heim erlebt haben – und Angela Masch war teilweise selber erschüttert. Wer die Videos mit Dave gesehen hat, muss sich wundern, dass von offizieller Seite nichts passiert, um diese erschreckenden Zustände zu beheben, und stattdessen Unschuldige angeklagt werden.
Aus dem Bericht ging hervor, dass der junge Dave in allgemein guter Verfassung gewesen ist. Er war sauber, ordentlich genährt, vernünftig angezogen usw.
Das aber eher, weil sich Angela Masch darum kümmerte. Im Heim bekam er kaputte Schuhe, Essensentzug als Strafe und eben Entzug von Pflegemitteln.
Weißt Du, wie es dem Jungen jetzt geht?
Nein, seit 5 Polizisten den Jungen von Angela abgeholt haben und ihn wohl wieder ins Heim gesteckt steckten, fehlt jede Spur. Tatsächlich weiß der Vater bis heute nicht, wo sein Sohn ist und ob er überhaupt noch lebt.
Die Zeitung schreibt indessen, Du und Frau Masch hätten auch, so Zitat: „der Schwester habhaft werden wollen“, um die beiden Kinder dann ins Ausland zu verschleppen. Wie kommen die auf solche Ideen? Ja, gute Frage. Ich habe überhaupt kein Interesse, Kindern habhaft zu werden und sie zu verschleppen. Ich würde mich ja strafbar machen. Das ist mir doch klar. Ich bin vielleicht alt, aber nicht dumm. Also, es sind reine Behauptungen, letztlich Verleumdungen.
Was denkst Du, wenn Du so etwas liest?
Tja, es ist mir ja nicht neu, wenn einem in der Öffentlichkeit Sachen unterstellt werden, die gar nichts mit meinen Absichten zu tun haben, nämlich nach Wahrheit und Gerechtigkeit zu streben. Zum Glück ist ja nichts so alt, wie die Zeitung von gestern. Aber es ist schon unfassbar, wie es in diesem Land zugeht, und einem alles Mögliche unterstellt werden kann – und die Infos offenbar ja noch vom Gericht kommen.
Du hast Dich mehrfach in Deinen Sendungen gegen Behördenwillkür eingesetzt, darunter auch gegen willkürliche und schlimme Entscheidungen, die von Jugendämtern zum Nachteil von Kindern ergangen sind. Meinst Du, dass man Dich deshalb angreift?
Das ist vermutlich der Grund, dass man irgendetwas sucht, wo man mich vor Gericht zerren und bestrafen kann. Denn einen wirklichen Sachgrund gibt es dafür nicht. Ich vermute, dass da einige zusammenhängen und einfach mal versuchen, mich zu verurteilen.
In der Presse wird Dir nun vorgeworfen, Du würdest als Unterstützer der „Reichsbürgerszene“ auftreten und alle staatlichen Institutionen generell ablehnen, also auch Jugendämter, die Du als „Kinderklau“-Organisationen bezeichnen würdest. Ich kenne mich jetzt mit dem „Dasein“ eines „Reichsbürgers“ nicht so aus – wie vermutlich die meisten. Kannst du mir und den Lesern auf die Sprünge helfen, wie das gemeint ist und was da dran ist?
Der Begriff „Reichsbürger“ wird ja erst seit relativ Kurzem inflationär gebraucht. Ich kenne niemanden, der sich selbst als „Reichsbürger“ bezeichnet, obwohl ich inzwischen mehr als 700 Interviews mit www.bewusst.tv geführt habe. Die Leute, die ich kenne, lehnen nicht staatliche Institutionen ab, sondern die Willkür solcher Institutionen. Der Begriff „Reichsbürger“ wird eben auch in solchen Artikeln immer noch mal schwammig erklärt, dass das welche seien, die die Gesetze der BRD nicht anerkennen. Wenn ich mir diesen Fall angucke, anerkennen Richter und Staatsanwälte die Gesetze der BRD nicht an, denn sie verstoßen gegen die Unschuldsvermutung, betreiben Strafvereitelung, Verfolgung Unschuldiger usw. Also ich denke schon, dass das Grundgesetz nicht sooo schlecht ist, und man da eigentlich vor Willkür geschützt ist, dennoch sehen wir, dass diese Gesetze offenbar selbst von höchsten Politikern immer mehr ignoriert werden. Also beschuldigen sie sog. „Reichsbürger“ dessen, was sie selber tun. Sie beschuldigen uns, das Kind weggenommen zu haben, dabei haben die Behörden das Kind weggenommen. Weinend…
Die Staatsanwaltschaft hat ja bereits bekannt gegeben, sich gegen eventuelle Störungen durch sog. „Reichsbürger“ vorzubereiten, man wird also versuchen, jegliche Form der Unterstützung durch sofortige Kriminalisierung zu verhindern. Wie kann man Dich trotzdem unterstützen?
Nun, ich hoffe, dass einige als Prozessbeobachter am 10. und 15.8.2017 in Wittmund sein werden, denn wenn viel Öffentlichkeit da ist, müssen die schon aufpassen, keine allzu krassen Fehlentscheidungen zu treffen. Denn das geschieht, wenn man alleine vor Gericht steht, offenbar ständig. Ich bekomme massenhaft erschreckende Berichte von Betroffenen, die mich auch völlig hilflos machen, da ich denen natürlich auch nicht allen helfen kann. Und wir müssen einfach uns gegenseitig mehr unterstützen. Wenn wir in unserer Gesellschaft – wie gewollt – immer mehr vereinsamen und sich jeder nur noch um sich selber kümmert, dann kann ein System eben nach und nach jeden unliebsamen und unbequemen Menschen wegholen. Ich hoffe, dass durch unseren Fall jetzt noch mal Vielen, die vielleicht noch an ein gerechtes System und ein sinnvolles Jugendamt glauben, die Augen geöffnet werden und merken, wohin der Hase läuft und dann auch diese Phasen – Gleichgültigkeit, dann Angst und dann Aufbegehren – durchlaufen und zwar schnell. Denn es ist – nicht nur an solch einem Fall zu sehen – höchste Zeit.
Lieber Jo, ich danke für Dir für deine klaren und offenen Worte und wünsche Dir alles erdenklich Gute, Viel Kraft und Beistand!
Das Wittmunder Jugendamt – besonders Frau Adams – ist bekannt für seine „unkonventionellen Umgangsmethoden“…
… da werden unbewaffnete, friedliche Menschen von der FIRMA POLIZEI mit der Pistole bedroht, obwohl weder vorher ein Streit noch irgend ein lautes Wort gefallen ist, zwei Kinder werden weggeholt, die in Obhut der Familie gewesen sind, ohne das ein Grund vorlag, schwerkranke Frauen werden mit der Pistole bedroht, nur weil sie vorbeigehen und mit dem Partner sprechen wollen….
… da werden Kinder in Heimen und Privatpflegestellen untergebracht, obwohl nie irgendetwas in den Familien vorgefallen ist, Kinder ihren Eltern und Geschwistern entrissen, weil irgendein Lehrer etwas rausgehört hat, was nur in seinem wirrem Kopf entsprungen ist….
… doch wenn man bedenkt, daß die jenigen, welche die Kinder in diese Stellen „vermitteln“, Lehrer, die dafür sorgen, daß Kinder ins betreute Wohnen kommen usw. pro Monat eine „Vermittlungsgebühr/Obolus“ für die ganze Zeit, in der das Kind dort untergebracht ist, von 400 Euro „BaT = Bar auf Tatze“ bekommen, summiert sich das natürlich für jedes Kind, was man „vermittelt“, denn es ist „steuerfrei“… ( ist in ganz vielen Einrichtungen der Jugendämter normal)
… und immer taucht ein Name in Wittmund und allem, was zum Landkreis Wittmund gehört – auf : „Frau Adams“… zuständig für Pflegekinder, Adoptionen und für die „Befähigung, als Tagesmutter arbeiten zu dürfen nach bestandener Prüfung zur Tagesmutter“ – ohne das Jugendamt läuft nichts und darf nicht gearbeitet werden!
…oft werden Kinder in Pflegeeinrichtungen, bei Pflegeeltern oder in Heimen mißhandelt, daß sind keine Einzelfälle…
Auch das „AMT(S)-Gericht Wittmund ist mittlerweile „berühmt-berüchtigt“ wegen seiner Urteile und der Recht(s)beugung im Amt – legt sich ein jeder das Gesetz so aus, wie er es gerade braucht und wenn’s nicht ganz paßt, wird es passend gemacht – schon oft von Menschen in meiner Umgebung persönlich erzählt worden – unbescholtene Menschen, die die Welt nicht mehr begriffen haben nach ihrer Verhandlung…. und auch selbst erlebt….
… doch wenn ich da so die Namen lese, sollte Justizia die Augenbinde entfernen, damit Recht auch Recht bleibt, denn hier in Wittmund ist sie genauso taub und blind wie überall in „Deutsch“…
Ich werde für Dich etwas in die morphogenetischen Felder setzen – eventuell hilft es Dir ja…
Lieber Jo, ich wünsche Dir, daß Gerechtigkeit und Recht an und auf Deiner Seite stehen und Du frei „gesprochen“ wirst, zumal jeder hier in Wittmund weiß, das der Junge ZWEIMAL ausgebüxt ist – und stets dasselbe erzählte, WARUM er weggelaufen ist von da….
Um es mit Deinen Worten zu sagen : „Gehab Dich wohl und paß gut auf Dich auf…“ (Letzteres besonders gut…)
Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.
Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.
Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.
Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.
Das ist schnell erklärt und begründet: Seit demachten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafftwurde.
Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.
Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.
Das Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muß wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.
Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.
Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?
Die Polizei? Gerichte? Richter?
Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?
Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.
Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:
Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma POLIZEI, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.
Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.
Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.
Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).
Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!
Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültig – Abgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.
Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten„Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.
Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.
Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.
Nun stellen wir uns mal vor, daß alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.
Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:
Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.
Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handelnnämlich.
Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!
Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.
Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.
Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.
Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!
Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:
Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.
Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.
Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?
Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.
Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!
Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, daß wir mal zum Spaß annehmen, daß alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.
Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.
Es ist zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!
Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!
Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!
Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!
Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)
Das ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:
Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichenRichters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!
Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.
Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.
Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, daß sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie mißbraucht werden.
Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig:
„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muß nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.
Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!
Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!
Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.
Das Angestellte der Firma POLIZEI sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.
„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.
Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).
„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.
Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.
Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).
„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).
Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!
§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.
Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).
Das Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.
„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!
Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:
“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.
Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)
Das Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.
Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:
„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).
Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!
BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!
„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!
Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!
Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.
Unsere damaligen Polizei-BEAMTEN „SCHUTZMÄNNER/FRAUEN“ – „Hüter des Gesetzes – der Bewahrer für RECHT und ORDNUNG“ in Deutschland gibt es so nicht mehr…Das ist sehr schade, denn damals sah man zu unserer Polizei auf, man konnte ihnen trauen, sie halfen wo Not an Mann war, sie waren MENSCHEN mit HERZ und hatten GEHIRN (welches sie uneingeschränkt selbständig nutzten!), EHRE, CHARAKTER und RÜCKGRAT! Es war DER Beruf – der Traum eines jeden Jungen (neben Feuerwehrmann), denn man sorgte für die SICHERHEIT der Menschen, dafür, daß GESETZE EINGEHALTEN wurden, dafür, daß die ORDNUNG im Land GESICHERT und BEWAHRT wurde…Was ist nur daraus geworden???
Einige der (FIRMA) POLIZEI-ANGESTELLTEN der heutigen Zeit sind noch so… einige kommen aus humanitärer Sicht wieder dahin – doch die meisten dieser heutigen ANGESTELLTEN der FIRMA POLIZEI sind extrem gewaltbereit, hochgradig aggressiv, ohne Ehre, ohne Charakter, ohne Rückgrat, ohne Herz doch dafür mit Schlagstock, Reizgas, Pfefferspray und anderen menschenunwürdigen Dingen zur UNTERGRABUNG dessen, wofür diese Menschen einmal gestanden haben!
ICH spreche hier nun von MENSCH zu MENSCH mit denen, die diesen Beruf gewählt haben:
ICH weiß, welchen ANFEINDUNGEN ihr in eurem Beruf ausgesetzt seid, iCH weiß, daß ihr untereinander GEMOBBT, GEZWUNGEN und TERRORISIERT werdet, wenn ihr für UNS – für das deutsche Volk und jedem anderen Menschen der hier lebt, GERECHTIGKEIT und ORDNUNG walten laßt…
Ich weiß, daß man euch die DAUMENSCHRAUBEN angelegt hat, iCH weiß, daß man euch einen MAULKORB umgetan hat, iCH weiß, daß ihr GEZWUNGEN werdet, die FÜßE RUHIG zu halten, wenn es um Deutsche geht… doch fragt EUCH einmal selber :
„was würde ICH tun, wenn es mein Kind, meine Frau, meine Familie ist? WAS denkt IHR, würdet IHR tun, wenn es IHNEN passiert? WIE würdet IHR reagieren, wenn man SIE MISSBRAUCHT, ANGRABSCHT, VERGEWALTIGT, ZUSAMMENSCHLÄGT, BELÄSTIGT oder ERMORDET???? Würdet IHR TATENLOS GLEICHGÜLTIG zusehen und VERSTÄNDNIS für die „ach so armen, gequälten und ach so schlimm traumatisierten (durchtrainierten, jungen, gesunden und kräftigen) Fluchtmännern“ haben??? Was, wenn man EUCH all dieses zerstört, nur weil IHR UND EURE KOLLEGEN alle WERTE, die einen MENSCHEN AUSZEICHNEN, abgelegt haben?! WÜRDET IHR DAS GUT FINDEN UND IHNEN NOCH RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG entgegenbringen?!“
Ihr steht jeden Tag, an dem IHR Euren Dienst beginnt, mit beiden Beinen im Knast, denn IHR HAFTET für all das, was IHR in dieser Zeit tut… nicht Euer Vorgesetzter, nicht der Dienststellen-Leiter, nicht der FIRMENCHEF, der POLIZEI-PRÄSIDENT – IHR UND NUR IHR ALLEINE MIT EUREM PRIVATVERMÖGEN!!! Noch nicht einmal Euer DIENSTAUTO ist versichert!
IHR SEID MENSCHEN – KEINE SKLAVEN!
Fangt endlich an, Euer Gehirn zu nutzen und zu benutzen, das hat man Euch nicht als Hohlraumfüllung des Schädels mit auf dem Lebensweg gegeben, sondern um selbständig Entscheidungen zu treffen, dafür, daß IHR BEWUßT unterscheiden könnt zwischen RICHTIG und FALSCH. IHR habt JEDE SEKUNDE EUERES LEBENS DIE WAHL – WÄHLT GUT und wählt mit EUREM HERZEN und EUREM VERSTAND! Ihr solltet wissen, daß man EUCH an EUREN TATEN erkennt und NACH EUREN TATEN beurteilt sowie behandelt.
Wer achtsam, respektvoll und humanitär handelt, bekommt gleiches zurück – wie Ihr es in den Wald (ins Universum, ins morphogenetische Feld und den Herzen) reinruft, so schallt es wieder daraus – und dieses gleich Millionenfach zurück…
Die SKLAVENTREIBER gehen, werden ausgewechselt… zurück bleibt IHR – und IHR müßt all dieses verantworten, was IHR WILLENLOS AKZEPTIERT und AUSGEFÜHRT habt !
IST ES DAS WIRKLICH WERT???? IHR setzt jeden Tag Euer LEBEN ein! FANGT AN ZU DENKEN – UND DANN HANDELT ENDLICH WIE MENSCHEN, DENEN MAN RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG zollen kann und muß! MENSCHEN, die EHRE, CHARAKTER, RÜCKGRAT, VERSTAND und HERZ haben…
WERDET ENDLICH WIEDER MENSCHEN statt WILLENLOSE, HERZLOSE SKLAVEN, BEFEHLSEMPFÄNGER UND BEFEHLSAUSFÜHRER!!!
Ich will endlich wieder zu Euch aufschauen können ohne Angst vor Euch haben zu müssen!
Quelle: Gegen-Hartz.de 19.06.2014 Telefon darf auf „laut“ gestellt werden Mithörender kann als Zeuge vor Gericht aussagen
Wenn der Gesprächspartner in einem Telefonat darauf hinweist, dass er das Telefon laut stellt, kann dies weitreichende Folgen im juristischen Sinn haben. So ist es zulässig, einen Mithörenden als Zeugen vor Gericht zu benennen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 5 U 849/13). Über das Urteil berichten wir an dieser Stelle, da es insbesondere bei Telefonaten mit dem Jobcenter sinnvoll sein kann, einen Mithörer als Zeugen zu haben, da es immer wieder vorkommt, dass telefonische Aussagen des Servicecenters oder der Sachbearbeiter im Nachhinein abgestritten werden.
Mithörender Dritte muss nicht namentlich genannt werden Im konkreten Fall wurde in einem Telefonat zwar der Hinweis gegeben, dass das Telefon zu einem bestimmten Zeitpunkt auf laut gestellt wird, jedoch war dem Gesprächspartner nicht bekannt, dass auch eine andere Person bei dem Telefon mithört. Das Landgericht Koblenz entschied deshalb, dass die Befragung des Mithörenden als Zeugen vor Gericht nicht zulässig ist. Das Gericht erklärte, dass der Kläger durch seinen Hinweis lediglich auf eine schlechtere Gesprächsqualität durch hörbare Hintergrundgeräusche hingewiesen habe.
Das Oberlandesgericht Koblenz beurteilte den Fall jedoch anders. Der Hinweis des Klägers habe einen „unverkennbaren Aussagegehalt“. Wenn die andere Partei keine Einwände gegen das Lautstellen des Telefons vorbringt, willigt sie damit auch ein, dass Dritte mithören können. Es sei nicht notwendig, den Mithörenden namentlich zu benennen, um diesen als Zeuge vor Gericht anzuhören. Für die Praxis bedeutet dies; wenn das Jobcenter anruft, öfter mal „auf laut“ stellen. (ag)