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Deutschlands düstere Seite: Immer mehr Obdachlose

Immer mehr Obdachlose

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Wenn einer noch ein Beispiel braucht, welchen Stellenwert die Einheimischen bei dieser Regierung besitzen, dann wird er hier bestens bedient: 2014 hatten nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) 335.000 Menschen in der Bundesrepublik keine Wohnung. Dies sind 18 Prozent mehr als noch 2012. Bis 2018 soll diese Zahl um 61 Prozent auf fast 540.000 steigen, berichtet Mopo24.de. Die Ursachen für diese erschreckende Entwicklung ist für den Verband ganz klar: Die steigenden Mieten und die immer stärker verarmenden unteren Einkommensgruppen. Außerdem gibt es viel zu wenige günstige Sozialwohnungen.

Jedem fällt es ins Auge und das nicht erst seit gestern, dass immer mehr Obdachlose allen Altersklassen in den Städten anzutreffen sind. Es ist kaum zu verstehen, wie der Zustand der deutschen Obdachlosen seit Jahren vernachlässigt wurde, aber mit welcher Sorge sich um die „Flüchtlinge“ gekümmert wird. Um die Unterbringung von „Flüchtlingen“ werden leerstehende Wohnungen per Verordnung übernommen, auch Nobelhotels werden angemietet oder gleich Reihenhäuser gebaut. Aber der deutsche Obdachlose darf dieses Privileg nicht genießen, in einer komfortablen Unterkunft einen Schlafplatz zu erhalten.

Und keinen Gutmenschen juckt es. Oder hat man schon mal gesehen, dass einer von diesen sogenannten Promis darüber im Fernsehen labert? Die schwenken lieber alle Fähnchen für „Flüchtlinge, als sich für ihre deutschen Mitbürger zu engagieren.

Gruß an die deutschen Obdachlosen, die „Gutmenschen“ und die „Fähnchenschwinger“

Kräutermume

Quelle:  https://www.netzplanet.net/deutschlands-duestere-seite-immer-mehr-obdachlose/

ARD-ZDF-Beitragsservice-Zurückweisung (Mustertext

 

ARD-ZDF-Beitragsservice-ZURÜCKWEISUNG (Mustertext)

by feld89

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Geldforderungen werden zurückgewiesen, wegen Fehlen der juristischen Voraussetzungen!

Begründung(en):

I.
Am 24. Oktober 2007 meldete ich mich –ordentlich – nach deutschem Recht ab von dem bisherigen Wohnsitz in D-Bad Säckingen und bewegte mich ins Ausland.
Ihre aufgelaufenen Forderungen können somit von diesem faktischen Blickwinkel her gesehen gar nicht rechtmässig sein. Bitte prüfen Sie erst mal Ihr eigenes inneres Organisationswesen!!
Für Ihre Fehler stehen Sie unter Haftung (Privathaftung), Näheres folgt!

II.
Sie handeln nicht nach staatlichem sondern nach dem UCC-Handelsrecht. Und einen Vertrag bin ich mit Ihnen, Ihre Geldforderung als Angebot wertend, nicht eingegangen! Und wenn, dann nur unter dem strafrechtlichen Tatbestand der nötigenden Vortäuschung von falschen juristischen Voraussetzungen. Strafanzeige nach nationalem Recht i. V. m. internationalem Recht (BRD-GG Art. 25, MRK, EMRK ff.) vorbehalten, i. V. m. BGB §823 und VStGB §§ 5.9! (!!) – <Näheres lesen Sie bitte selber. Meine Aufgabe besteht NICHT Sie auszubilden!
Ihre straftatbestandlichen offenkundigen detaillierten Tatbestände werden hier nicht weiter aufgezählt- Ggf. zum nächsten Schreiben, falls es prozessual dazu kommt!

III.
Ihr BGB Handlungsakt ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, formell und materiell gegen das Grundgesetz verstößt.
Die formelle Verfassungswidrigkeit (Grundgesetz) ergibt sich daraus, dass der sog. Rundfunkbeitrag nicht als Beitrag, sondern als Steuer zu qualifizieren ist. Ein Beitrag knüpft immer an einen individualisierbaren Vorteil für eine konkrete Gruppe. Da der Beitrag auch von Haushalten zu entrichten ist, die über keine Empfangsmöglichkeiten für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk verfügen und damit keinen Vorteil aus dem Beitrag ziehen können, ist eine Klassifizierung als Beitrag unzulässig.

Vielmehr handelt es sich um eine Steuer nach § 3 (1) Abgabenordnung. Die vier Voraussetzungen, Geldleistung, keine besondere Gegenleistung und einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt, sind in vollem Umfang erfüllt.
Die Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite, nicht den Ländern zufließende, Steuer liegt jedoch nach Artikel 105 ff. Grundgesetz beim Bund.
Die materielle Verfassungswidrigkeit ergibt sich unter anderem aus der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 (1) Grundgesetz. Es liegt eine nicht mehr gerechtfertigte Gleichbehandlung ungleicher Sachen vor. Vom Gesetzgeber wird unterstellt, dass jeder Inhaber einer Wohnung auch Rundfunkteilnehmer ist.

Laut statistischem Bundesamt verfügten 2011 3,8%, also ca. eine Million, der deutschen Haushalte über kein Fernsehgerät. Eine Gleichbehandlung einer so hohen Zahl an Haushalten ist nicht mehr gerechtfertigt. Die bewusste Entscheidung einiger Million Menschen in Deutschland, den Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, (wegen vorsätzlicher Volksverdummung und Desinformation gemäß der Alliierten Medienhoheit) nicht zu nutzen, ist nach Artikel 2 (1) Grundgesetz zu respektieren.

Sollten Sie über die obigen Punkte eine andere Rechtsauffassung vertreten, so sind Sie verpflichtet, den zweifelsfreien Nachweis Ihrer Rechtsgrundlagen und Ihrer Rechtsfähigkeit unter Angabe der rechtlichen Vorschriften zu benennen und zu meinen Händen weiter zu leiten. Ich bin Menschenrechtskommissar nach internationalem Recht, juristische Basis ist oben erwähnt.

Hierzu räume ich Ihnen eine angemessene Frist von 14 Tagen nach Zugang dieser Nachricht ein. Erfolgt kein gegenteiliger Beweis, gilt dies als Zustimmung.

Ihr ‘Staatvertrag’ ist verfassungswidrig, besser grundgesetzwidrig, so wie es das Nachstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvF 1/11 vom 25. März 2014 aufzeigt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html
-Anlage 1 BvF 1/11 + URL – Link.

IV.
Im Falle, dass Sie in Ihrer normativen faktischen, jedoch illegalen Praktika immer noch diese oben genannten präjudizialen Vorentscheide, in der Juristerei genannt „Präjudiz“, anwenden und ignorieren wollen, verweise ich auf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) § 31, Absatz 1:

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Und Sie müssen (dürfen) sich bewusst werden, Ihrer nationalen und internationalen Rechtslage. Unverjährbarkeit, nach VStGB, verbrieft in BRD.

V.
Aus ganzheitlicher juristischer Sicht sprechen sämtliche horizontalen und vertikalen Rechtsnormen (Lehre der Rechtswissenschaft), unter Berücksichtigung assoziativer Regeln, gegen SIE.

Fachliche Weiterungen für Ihre nicht juristisch fachgerecht ausgebildete Rechtsabteilung kann ich Ihnen gerne zu kommen lassen gegen eine Schutzgebühr von EUR 1000,– (Vorauskasse).
Mit freundlichen Grüßen

2-0-2014-06-17-BVERG-1 BvF 1 11 -zu-Staatsvertrag-GEZ-Beitragsservice

http://ralfkeser.wordpress.com/2014/06/17/ard-zdf-beitragsservice-zuruckweisung-mustertext/

Feldzug der Wahnsinnigen: Ein Plädoyer für Meinungsfreiheit

Feldzug der Wahnsinnigen: Ein Plädoyer für Meinungsfreiheit

Eine stetig wachsende Gruppe von Meinungsideologen übernimmt derzeit ähnlich wie vor acht Jahrzehnten in Deutschland die Deutungshoheit über Recht und Gesetz. Unterstützt von gleichgeschalteten, willfährigen Medien nimmt sich diese Gruppe das Recht heraus, jeden Widerstand gegen die selbst formulierten Dogmen ihrer Ideologie mit der alt bewährten Nazikeule nieder zu prügeln. Betroffen sind davon aber gerade nicht die Unverbesserlichen und ewig Gestrigen, sondern in großer Zahl unbescholtene, rechtschaffene Bürger, die nichts weiter tun als eine eigene, noch nicht gleichgeschaltete Meinung zu haben.

 

Immer wieder finden sich Einzelpersonen oder Gruppen zusammen, die außer einer rechten und einer linken Schublade nichts mehr im Kopf haben. In bewährter Blockwartmentalität späht man Menschen aus und denunziert sie dann im Internet. Das klar geformte Weltbild des Schubladendenkens lässt bei diesen Menschen keine anderen Reaktionen mehr zu, wenn es gilt, die selbst definierten Gegner als Nazis zu bekämpfen. Die Auswahlkriterien sind dabei beliebig und die Hürden für eine öffentliche Zwangsverurteilung wurden der Einfachheit halber besonders niedrig gehalten. Laut gruppeneigener Definition ist man bereits ein Nazi, wenn man als Vater oder Mutter Kampagnen gegen Kindesmisshandlungen unterstützt oder wenn man sich gegen den Euro ausspricht. Mit Äußerungen zur Multi-Kulti-Gesellschaft, gegen die EU oder gegen die unmittelbar bevorstehende Klimakatastrophe so llte man ebenfalls sehr vorsichtig sein, will man nicht als »Verdachtsfall« behandelt werden. Eine dieser »menschenfeindlichen Gesinnungen« reicht bereits aus, um in das Mahlwerk der selbsternannten Gesinnungsjäger zu geraten. Was das genau für eine menschenfeindliche Gesinnung ist, entscheidet natürlich die »Jagdgesellschaft«. Nur eines scheint immer eindeutiger. Die Keule schlägt schneller zu, als Sie glauben.

 

Wer sich gegen die Meinung der »Gesinnungsjäger« stellt, muss im günstigsten Fall mit einem Shitstorm rechnen. Man kann aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Ruf im Internet schon durch eine kleine unbedachte Äußerung sehr schnell massiv gefährdet ist. Meinungsfreiheitwar gestern. Heute zählt nur noch die Einheitsmeinung der Schubladenkaste, die von oben, wo immer das auch sein mag, vorgegeben wird. Wer diese Meinung nich t teilt oder teilen will, wird eben zwangsbeglückt und niedergeknüppelt. Derzeit noch mit Worten. Aber Forderungen nach der Todesstrafe für »Klimaleugner« gab es schon und gewaltsame Übergriffe bei Demos häufen sich.

 

Familienväter, die sich beispielsweise gegen die Bildungsideologie der baden-württembergischen Landesregierung zur Wehr setzen, geraten schnell ins Fadenkreuz der linksgrünen Sturmtruppen. Und das nur, weil sie für sich den Rechtsanspruch erheben, die Erziehung ihrer Kinder selbst bestimmen zu wollen. Was eigentlich eine natürliche Angelegenheit ist, wird so zum »Verbrechen gegen die Inquisition der Staatssozialisten«.

 

Wer das Falschgeld der Euro-Zone ablehnt oder seiner Besorgnis um seine Heimat Ausdruck verleiht, muss immer öfter damit rechnen, ausgegrenzt und benachteiligt zu werden. Dem Internet sei Dank bleiben neben den eigenen Aussagen auch die Anfeindungen des neuen Ku-Klux-Klan der Sozialisten für alle Zeiten verfügbar. Allein die Opfer sind heute nicht mehr schwarz, sondern eher bürgerlich deutsch. Das Feindbild befindet sich hauptsächlich im Mittelstand, dort, wo die Bildung noch immer nicht so tief gesunken ist, dass man kranke Ideologien und gesellschaftliche Fehlentwicklungen nicht mehr erkennt. Wie lange wird es wohl dauern, bis die neuen Fanatiker jeden rechtschaffenen Menschen in unserem Land über das Internet zum »Nazi« abgestempelt haben? Es herrscht inzwischen eine bedrückende Form von inflationärer Kollektivierung in dieser Richtung.

 

Genau diese Situation hatten wir schon einmal vor etwa 80 Jahren [im linken wie rechten Sozialismus oder noch heute etwa in islamischen Fundamental-Gottesstaaten mit Tugendpolizei oder in Nordkorea; Anm. PB]. Damals zogen ebenfalls ideologisch verblendete SA-Gruppen durch die Städte und verprügelten Andersdenkende. Dabei war es ihnen völlig egal, welche Gedanken der willkürlich ausgewählte Gegner hatte. Wenn er nicht die gleichgeschalteten Gedanken der Nationalsozialisten dachte, gab es eben kein Pardon.Kommunisten, Sozialisten, Gewerkschafter und Juden waren die ersten Opfer damals. Sind jetzt die Liberalen, Libertären und Konservativen an der Reihe? Selbst völlig unpolitische Menschen geraten in die angelaufene Maschinerie. Die Auswahlkriterien erscheinen beliebig, die möglichen Opfer zahlreich. Die Methoden jedenfalls sind immer noch die gleichen.

 

Was unterscheidet die selbsternannten Gesinnungsjäger eigentlich von den damaligen SA-Truppen? Ich glaube, da gibt es keinen wirklichen Unterschied. Es geht wieder nur um die Unterdrückung einer anderen Meinung. Es geht wieder nur um das gewaltsame Niederhalten der freien Meinungsäußerung durch Gruppen, die sich einbilden, die Herrschaft über Meinung und Moral gepachtet zu haben. Es geht wieder um eine Form von sozialistischem Gedankengut, dieses Mal nur rot und grün statt braun. Es geht wie immer um die unbeschränkte Macht über andere. Die Meinung, uns mit irgendetwas Besonderem »beglücken« zu müssen, stirbt wahrscheinlich nie aus. Die Leidtragenden sind wieder einmal wir, die normalen Bürger, die eigentlich nur eines wollen. Unser Recht auf ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben. Der Sozialismus und seine Schergen kennen keine Gnade . Vor 80 Jahren genauso wenig wie heute.

 

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Menschen selbst die unsinnigsten Behauptungen als gegeben hinnehmen. Dabei lassen sich diese Behauptungen bei näherer Betrachtung leicht als Propagandalügen entlarven. Durch das ständige Wiederholen bestimmter »Fakten« in Presse, Funk und Fernsehen wird den für diese Thesen besonders empfänglichen Menschen dabei suggeriert, dass die Behauptungen der Ideologen einer begründeten Tatsache entsprechen. »Qualitätsmedien« sind sich nicht zu schade, diesen Thesen eine großzügige Plattform zu bieten. Wo bleibt da die angebliche Verantwortung? Wo bleibt die Ausgewogenheit der selbsternannten vierten Gewalt im Staat? Mit viel Brimborium werden den anfälligen, oft verzweifelten Menschen die kranken sozialistischen Ideologien unter die inhaltsleere Hirnschale geimpft. Sie glauben schließlich alles, was sie sehen und hören, ohne weiteres Hinterfragen. Und schon kann sie beginnen, die moderne Form der Hexenjagd.

 

Die selbsternannte Inquisition der Nazijäger agiert dabei noch subtiler als die früheren SA-Truppen.Versteckt hinter Pseudonymen und angeblichem »Recht« à la SPD-Maas / EU-Richtlinien wird mit erstaunlicher Brutalität vorgegangen. Zwar müssen dieGejagten derzeit noch nicht um Leib und Leben fürchten. Aber wer garantiert, dass die Situation nicht genauso aus den Fugen gerät wie vor 80 Jahren? Schließlich hat die heutige Jagdgesellschaft große Teile der Politik und der Medien hinter sich.

 

Die Schuld an dieser äußerst prekären Situation tragen überwiegend machtgeile Politiker, meist aus dem linksgrünen Spektrum, und verantwortungslose Ideologen, die sich dieser verblendeten Gruppen gerne bedienen. Völlig egal, ob man den Klimawahn, Multi-Kulti, den Gender-Irrsinn oder den perversen Pädo-Sexkult ablehnt. Man ist schnell im Fadenkreuz der »antifaschistischen« Nazi-Inquisition und wird sofort als Ketzer abgestempelt. Freie Meinung, die das Grundgesetz eigentlich garantieren sollte, war gestern. Wer Recht bei diesem Thema erwartet, wird sehr oft enttäuscht.

 

Wollen wir wieder darauf warten, dass diese Leute eine neue Kristallnacht in Deutschland veranstalten und gewaltsame Strafaktionen mit Andersdenkenden durchziehen? Wollen wir noch einmal darauf warten, dass sie wieder bestimmte Gruppen von uns abholen? Lange wird es sicher nicht mehr dauern. Nicht jeder, der wegen seines Glaubens ans Kreuz genagelt wurde, war so erfolgreich wie Jesus Christus. Die meisten Gekreuzigten kannte schon nach einer Woche keiner mehr. Ich möchte nicht mehr zulassen, dass in diesem Land die freie Meinung von irgendwelchen Gruppen mit selbst gezimmerter Scheinmoral unterdrückt wird. Niemand hat das Recht, anderen seine Meinung oder seine Ideologie durch Gewalt oder Gewaltandrohung aufzuzwingen. Schon üble Nachr ede ist heute eine Form der Gewalt, da in Zeiten des Internet Informationen überall sofort verfügbar sind. Üble Nachrede ist subtil, aber sehr wirksam im Land der obrigkeitshörigen Angsthasen.

 

Stehen wir gemeinsam auf und machen diesen verblendeten, ideologiegeschädigten Menschen heute noch klar, dass wir solche Methoden in Deutschland nicht mehr zulassen werden. Rot-grüne Sturmtruppen, die sich so menschenverachtend verhalten wie die angeblich bekämpften »Vorbilder« vor 80 Jahren, braucht dieses Land genauso wenig wie die ewig Gestrigen aus der braunen Ecke. Und Medien, die Meinung in eine bestimmte Richtung lenken wollen, braucht ebenfalls kein Mensch.

Gerhard Breunig

gefunden bei: Kosmische Tagesschau
Original bei: Kopp-Verlag

 

Eigener Kommentar:
Ich danke dem Autor dieses Schreibens, er spricht mir aus der Seele – dem ist nichts mehr hinzuzufügen!

Danke und Gruß an die freidenkenden Menschen