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EU will Zwangsimplantation von Identifikationchips 2018 abschließen

Chip als Implantat

„ENDLICH“: EU-Standard-Chip EPS ersetzt Personalausweis

Microchip on a fingertip

Was für Hunde und Katzen schon seit Jahren weltweit Standard ist, wird ab 1. Januar 2016 auch für die Bürger der Europäischen Union schrittweise eingeführt. Ganz neu ist diese Idee nicht, wird aber mit dem Vorhaben in der Europäischen Union jetzt zum ersten Mal in großem Stil in einer Staatengemeinschaft eingeführt.

Vor wenigen Tagen haben sich die Mitglieder der Europäischen Union nach langen Geheimverhandlungen auf die Eckdaten für den Europäischen Personal-Standardchip (kurz: EPS) geeinigt. In den letzten Monaten hatten die Veröffentlichungen des amerikanischen Sicherheitsexperten Edward Snowden über den amerikanischen Geheimdienst NSA für Aufregung gesorgt. Aus Angst, dass durch diese Veröffentlichungen Details über die schon lange vereinbarte enge Zusammenarbeit der EU mit den USA über den EPS bekannt werden könnten, hatten die europäischen Regierungen einen Stopp der Vorbereitungen zum EPS beschlossen.

Wie durch eine Indiskretion jetzt bekannt wurde, hat die EU mit Snowden ein Schweigeabkommen schließen können, damit keine Details über die Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU im Zusammenhang mit dem EPS-Chip veröffentlicht werden. Nach unbestätigten Meldungen soll Snowden hierfür eine einmalige Zahlung von 12,35 Mio. Euro erhalten haben.

EUROPÄISCHER STANDARDCHIP HAT NUR VORTEILE

Gegenüber den bisher bekannten Hunde-Chips sind die Möglichkeiten, die in Verbindung mit dem EPS geschaffen werden, um ein Vielfaches größer. In einer bisher noch nicht veröffentlichten Pressemitteilung der EU-Chip-Kommission heißt es: >>EPS werde für alle Bürger außergewöhnliche Vorteile bieten. So könne der Personalausweis abgeschafft und bei Unfällen die Identität der Personen sofort festgestellt werden.

Ein besonderer Vorteil des EU-einheitlichen EPS-Chips sei die extrem schnelle Identifikation von Personen mit Hilfe elektronischer Mini-Detektoren (EMD), die ein Auslesen aller relevanten Daten innerhalb von nur 50 Millisekunden ermöglichen. Durch die 16-stellige europäische PIN (Personen-Identifizierung-Nummer) könne man für einen Zeitraum von mehr als 100 Jahren jedem europäischen Bürger eine eigene Nummer zuordnen, die auch über den Tod hinaus Gültigkeit haben werde.

Mittelfristig werden auch Scheckkarten und Kreditkarten überflüssig, da sich jeder EU-Bürger durch den in seinem Arm implementierten Chip in jedem Geschäft eindeutig ausweisen kann. Hierzu wird man seinen Arm nur über einen aufgerüsteten Barcodeleser führen, der dazu mit einem Mini-Detektoren-Zusatzmodul aufgerüstet wird.

Die mobilen europaweit einheitlichen Handy-Detektoren EHD verfügen zudem über Kommunikationsmöglichkeiten, die mit einem Smartphone vergleichbar sind. Dadurch ist an jedem Ort der EU der Zugriff auf die staatlichen Rechnernetzwerke aller EU-Staaten möglich.

MEDIZINER UND DATENSCHÜTZER HABEN KEINE BEDENKEN

Die EU-Chip-Kommission weist ferner darauf hin, dass Nachteile mit der sog. Chiplementierung bisher weder bekannt, noch für die Zukunft zu erwarten seien. Es gebe auch keinerlei medizinische Bedenken gegen die Einpflanzung des EPS bei Säuglingen bereits kurz nach dessen Geburt. Dafür sprechen auch die Erfahrungen, die man seit August 2011 mit der Einpflanzung eines ähnlichen Chips bei weit mehr als einer Million Katzen und Hunden gemacht habe.

Bei keiner der Katzen oder Hunde, denen ein solcher Chip in der Vergangenheit implementiert worden ist, sei eine Erkrankung festgestellt worden, die auf den Chip zurückzuführen wäre. Wenn man bedenkt, dass ein Hundejahr wie sieben Menschenjahre zählt und viele Hunde mit Chip mittlerweile 14 und 15 Jahre alt werden ziehen die Wissenschaftler daraus den Rückschluss, dass auch bei Menschen bis ins hohe Alter keinerlei medizinische Komplikationen zu erwarten sind.

Aufgrund der vorliegenden Erkenntnissen haben mehrere führende Medizin-Professoren in einem Gutachten für die europäische Kommission eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den EPS ausgestellt. Die Gesundheitsminister der führenden europäischen Staaten – darunter auch Deutschland – haben deshalb ihre Zustimmung zur Einführung des Chips gegeben.

Auch die Datenschützer, die in vielen europäischen Staaten unmittelbar dem Innenministerium unterstellt sind, haben keinerlei Bedenken gegen die Einpflanzung des EPS bei allen Bürgern. Weitere Verletzungen des Datenschutzes seien ohnehin nicht mehr zu erwarten, da die amerikanischen Sicherheitsbehörden einschließlich der NSA schon alle wesentlichen Daten der EU-Bürger bereits in den letzten Jahren gesammelt und gespeichert hätten.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Einführung des EPS schaffe einzigartige Möglichkeiten zu einem Datenabgleich zwischen den befreundeten Machtblöcken. Damit könne die Sicherheit aller Bürger gegenüber denkbaren Gefahren wesentlich erhöht werden. So ließen sich in Zukunft jederzeit und an jedem Ort Terroristen aus Nicht-EU-Staaten sofort orten, da diese keinen EPS besäßen.

AB 1. JANUAR 2016 EPS FÜR ALLE SÄUGLINGE UNMITTELBAR NACH DER GEBURT

Die ursprünglich für den 1. Januar 2015 geplante Einführung des Europäischen Personal-Standardchips wird sich allerdings um ein Jahr verzögern. Denn um den EPS-Chip flächendeckend und für alle EU-Bürger verbindlich einführen zu können, müssen zunächst noch die gesetzlichen Grundlagen in allen EU-Staaten geschaffen werden.

Die geringsten Widerstände in der Bevölkerung sind bei Säuglingen zu erwarten und bei Ausländern, die eine Einbürgerung in die Bundesrepublik wünschen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist in Deutschland von der Großen Koalition bereits erarbeitet worden und soll dem Parlament noch vor der Sommerpause zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden. Damit wird bei Säuglingen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Implementierung am 1. Januar 2016 begonnen werden. Auch für Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, wird die Implementierung zum gleichen Zeitpunkt eingeführt.

Für alle übrigen EU-Bürger ist eine fünfjährigen Übergangszeit vorgesehen. Grundsätzlich soll aber innerhalb dieses Zeitraums bei allen medizinischen Eingriffen, die eine Vollnarkose erfordern, der Chip implementiert werden. Patienten werden deshalb ab dem 1. Januar 2016 vor der Operation eine entsprechende schriftliche Zustimmung abgeben müssen. Lehnen sie diese ab, wird die Operation nur noch bei lebensgefährlichen Erkrankungen möglich sein.

Anträge auf die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden bereits am 1. Januar 2018 nicht mehr möglich sein, so dass EU-Bürger, dem EU-Chip notgedrungen werden zustimmen müssen, weil sie sich sonst nicht mehr ausweisen könnten.

Möglicherweise wird es in einigen Ländern zu Klagen von EU-Bürgern oder Interessenverbänden gegen den EPS-Chip kommen. Einer unbestätigten Meldung zufolge soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegenüber der EU-Chip-Kommission aber bereits deutlich gemacht haben, dass man die gesetzlich vorgeschriebene Implementierung des EPS-Chips keinesfalls als Verletzung der Menschenrechte ansehen werde. Entsprechende Klagen dürften deshalb keine Erfolgsaussichten haben.

Der Chip für Neugeborene im Krankenhaus ist seit dem 01.01.2016 Pflicht !

Quelle : http://wiw.adpo.org/eu-will-zwangsimplantation-von-identifikationchips-2018-abschliessen/

 

Qriginal-Quelle : http://neue-weltpresse.de/2014/04/637-endlich-eu-standard-chip-eps-ersetzt-personalausweis

 

 

Deutsch geboren, aber nicht ewig schuldig

Wer als Deutscher geboren, hat zweifelsohne ein schweres Erbe zu tragen, denn zionistische Herrscher verbieten jedwede souveräne Identität, erzwingen Gehorsam, verbieten eigene, kulturelle Landeswerte. Mitnichten verwunderlich, schließlich hegen alliierte Siegermächte große Ängste hinsichtlich eines starken Deutschlands sowie dem daraus resultierenden Europa der Vaterländer. Derweilen merken Verantwortliche, daß ihre ewiglich inszenierte Schuldkultur wirkungslos wird, Generationen sich erheben.

Was lange Zeit undenkbar, scheint inzwischen Realität geworden: Immer mehr deutsche Bürger wollen mit Deutschlands Geschichte abschließen, hinterfragen offen, weshalb BRD-Vasallen judikative Gewalten verschärft einsetzen, sämtliche Äußerungen fernab geltender, alliierter Geschichtsfälschung sofort mittels § 130 StGB, Volksverhetzung, abstrafen. Infolgedessen können staatlich finanzierte Antideutsche bisweilen anständige, hinterfragende Bürger einschüchtern, da deren Gewalt ganz im Sinne Herrschender.

Sie spalten, säen Verwirrung und verhindern Deutschlands Identitätsfindung, dank § 130 StGB. Ergo sollte man § 130 StGB, Volksverhetzung, einmal genauer betrachten. Der Gesetzestext zum genannten Paragraphen lautet wie folgt:

  • (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  1. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

De facto entspricht geltendes Grundgesetz einer Farce sondergleichen, weil § 130 StGB diverse Grundrechte konspirativ aushebelt. Insbesondere Artikel 5, Meinungsfreiheit gleicht eher einer Statistenrolle.

„Artikel 5 Grundgesetz:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Gesetze voller Widersprüche. Bürger sollen lediglich staatlich gesteuerte Quellen nutzen, freie Informationsdienste erhalten kaum Unterstützung oder Entfaltungsmöglichkeiten. Menschen, welche tatsächlich unabhängige Informationsquellen nutzen, werden außerdem vehement überwacht. Grundgesetz Artikel 5 (2) legitimiert unter anderem gar den Einsatz des § 130 StGB, womit Artikel 5 (3) quasi bedeutungslos, da gemäß Strafgesetzbuch Forschung nur begrenzt stattfinden kann. Forschung sowie Lehre beinhalten beispielsweise auch, geschichtliche Darstellungen hinterfragen zu dürfen, mitunter sogar normalerweise geschützt durch Grundgesetz Artikel 2 „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“.

Allerdings greift hier erneut § 130 StGB, wonach exekutive samt judikative Gewaltorgane § 130 StGB stets willkürlich anwenden bzw. jeweiliger Situation entsprechend anpassen. Ansonsten wären Menschen keinesfalls verhaftet worden, säßen im Gefängnis, wegen schlichter Äußerungen betreffend deutscher Geschichte. Diverse Fälle haben nie den Holocaust verleumdet oder anderweitig Hass geschürt, entgegen juristischer Behauptungen einzig Fragen gestellt.

Gilt innerhalb geschaffener BRD-Konstrukte etwa die Geschichtsschreibung als unantastbar? Offensichtlich ja, schließlich beinhaltet § 130 StGB zwei weitere, entscheidende Passagen:

  • (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

  • (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Kinderschänder und wirkliche Verbrecher erhalten manches Mal Narrenfreiheit, wohingegen hinterfragende Menschen die volle Härte des Gesetzes erwartet. Wunderbare Demokratie, vor allem so dermaßen „sicher“ (Ironie aus). Es geht keineswegs um die Passagen an sich, viel eher darum, wie diese formuliert. Gesetzeshüter genießen totale Interpretationsfreiheit, wodurch Gesetze zum antidemokratischen Machtwerkzeug deklariert.

Immanuel Kant, deutscher Philosoph, formulierte einst treffend:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt.“

Deutschland hat ein Recht darauf, seine Geschichte fair abzuschließen, den Schuldkult abzuschaffen, weil etliche Folgegenerationen weltweit Einsatz zeigen, Deutschland überall Hilfe leistet, wo jene notwendig, nicht selten in übertriebenem Maße. Deutschland ist Teil der Geschichte des Zweiten Weltkriegs, jedoch niemals alleinverantwortlich. Wer finanzierte Hitlers Aufstieg? Welche Herrschaften verließen Deutschland frühzeitig? Warum wollte niemand jüdische Flüchtlinge aufnehmen?

Deutsche dürfen stolz sein wie jedes Erdvolk, Brauchtümer pflegen, kulturelle Identität besitzen, fern jeglicher indoktrinierter Reue.

Ihr

Joachim Sondern

 

 

Quelle : https://buergerstimme.com/Design2/2015/04/deutsch-geboren-aber-nicht-ewig-schuldig/

 

 

Die verschwiegene Geschichte Deutschlands nach 1945. Rheinwiesenlager
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Bevor Julian Assange und Edward Snowden mit ihren Enthüllungen über US-Geheimdokumente die Welt in Erstaunen versetzten, veröffentlichte der Kanadier James Bacque bereits 1989 sein Buch „Other Losses“.

Das Vorwort schrieb der US-Militärhistoriker Oberst Dr. Ernest F. Fisher.
Es ist eine detaillierte Aufarbeitung, wie die US-Armee und die französische Armee schuldig wurden am Tod von etwa einer Millionen deutscher Kriegsgefangener – auf höchsten Befehl, jedoch unbemerkt von der Weltöffentlichkeit.
Gemeinsam mit dem Historiker der US-Armee wertete Bacque zahlreiche amerikanische Dokumente aus.

So konnten sie nachweisen, daß unmittelbar nach der deutschen Kapitulation General Dwight Eisenhower, später Präsident der Vereinigten Staaten, den Befehl erteilt hatte, den unter freiem Himmel eingezäunten Millionen deutscher Soldaten und Zivilgefangenen Wetterschutz und Nahrung zu verweigern.

Der Morgenthau-Plan für die „Pastoralisierung“ Deutschlands (Pastoralisierung = Umwandlung in Weideland) war 1944 von Roosevelt und Churchill auf einer Geheimkonferenz entworfen worden.
Er sah die Aushungerung von Millionen Kriegsgefangenen und Zivilisten vor – einschließlich der aus dem Osten vertriebenen Deutschen.
Unter dem Deckmantel „Reparationen“ wurden industrielle Erzeugungsstätten geplündert und alles noch Brauchbare abtransportiert.
Es fand der wohl größte Patentraub aller Zeiten statt – insbesondere durch die Entführung deutscher Spezialisten und hoch ausgebildeter Fachkräfte.
Erst 1946 hat sich durch eine außerordentliche, internationale Hilfsaktion die Lage für das geschundene Volk etwas gebessert. Sie wurde geleitet von dem Amerikaner Herbert Hoover („Hoover Food“) und dem Kanadier MacKenzie.
Unsere Dokumentation – basierend auf insgesamt drei Büchern von Bacque – zeigt erstaunliches und erschütterndes neues Bildmaterial, ergänzt durch Interviews mit amerikanischen Kommandanten der Todeslager und mit deutschen Opfern, die diese unmenschlichen Strapazen überlebt haben.

Produzent: James Bacque, Kyffhäuser-Faksimile-Verlag, Mengerskirchen, Februar 2016.

Quelle: Volksbote TV Youtube

 

 

 

 

Gruß an die „nichtschuldigen“ Deutschen
Kräutermume

Nach Grenz-Tumulten in Spielfeld: Das Ende des Staates?

Nach Grenz-Tumulten in Spielfeld: Das Ende des Staates?

Seit Ungarn seine Grenze zu Kroatien dicht gemacht hat, kommen die Flüchtlinge über Slowenien nach Österreich. Vor allem am Grenzübergang Spielfeld spitzt sich die Lage immer weiter zu und ist mehr als angespannt. 3500 Menschen drückten auf der slowenischen Seite gegen den Zaun der österreichischen Aufnahmestelle. Es kam zu Tumulten und lebensgefährlichen Situationen.

Kommentatoren aus Militär und Medien sind sich einig: Durch das Versagen der Grenze in der Steiermark hat der Staat selbst versagt und ist heute alles – nur nicht souverän.

Nach dem Asyl-Kollaps von Nickelsdorf im Burgenland ist gegenwärtig das steirische Spielfeld im Süden Österreichs an der Reihe: Die Bilder der überrannten Grenze verbreiten sich wie ein Lauffeuer und die Anwohner sind verzweifelt. Anstatt den Tourismus an der steirischen Weinstraße zu bewältigen gilt es diesen Herbst die Menschenmassen aus dem Süden zu stemmen. Doch man sieht keine „Refugees Welcome“ Schilder mehr – in den warmen Schreibstuben der Mainstreammedien und bei den bezahlten Helfern der CARITAS beklagt man, dass am ganzen vergangenen Wochenende nur ein (1!) freiwilliger Helfer da war. Die Steirer unterdessen bewaffnen sich, tätigen Hamsterkäufe und versammeln sich bereits zu ersten Bürgerprotesten direkt an der Grenze – weil der Staat versagt und weder in der Lage ist die Grenzen noch die Bevölkerung zu schützen.

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Regierung befiehlt Kapitulation

Im Internet kursiert ein Bericht eines Bundesheer-Majors, der seine Eindrücke in einem Vor-Ort-Bericht zusammengefasst hat. Info-DIREKT hielt Rücksprache: Es handelt sich um Major Mag. Dr. Rudolf Moser und er ist sich sicher:

„Es handelt sich um eine regelrechte Invasion. Österreich ist kein souveräner Staat mehr!“

Major Moser war persönlich an der Grenze vor Ort und bezeichnete dies als „schwärzesten Tag“ in seinem Leben. Vor seinen Augen marschierten tausende „junge, durchtrainierte Männer völlig ungehindert und unkontrolliert“ über die Grenze. „Der Österreichische Staat hat zur Durchsetzung seiner Souveränität und zum Schutze der Österreichischen Bevölkerung seine Polizei- und Militärkräfte vor diesem Ansturm kapitulieren lassen. Ich musste mit ansehen, wie über eine Stunde etwa 5.000 Okkupanten in bedrohlicher, arroganter und auch aggressiver Art und Weise wie selbstverständlich Österreichisches Staatsgebiet besetzten, ungeniert ihre Notdurft verrichteten, Müll in völlig unzivilisierter Manier einfach wegwarfen – all das sieht der Durchschnittsösterreicher nicht.“ Der Landeshauptmann der Steiermark, Hermann Schützenhöfer, wandte sich indessen verzweifelt an seine Regierung in Wien: „Der Staat muss seine Grenzen schützen – und das tut er nicht.“

Außerdem zitiert Major Moser aus einem Gespräch mit Brigadier Josef Paul Puntigam. Brigadier Puntigam war Chef der Infanterie des österreichischen Bundesheeres und führte 1991 eine 1.600 Mann starke gepanzerte Einsatzgruppe an der österreichisch-jugoslawischen Grenze. Niemand kennt die Grenze so gut wie Brigadier Puntigam: „Niemand schützt in dieser bedrohlichen Situation die Österreichische Bevölkerung.“ Brigadier Puntigam äußerte Major Moser gegenüber, es fehle nur der Wille, es ist möglich auch heute mit den verfügbaren Kräften unsere Souveränität zu bewahren, wie dies auch rechtlich vorgesehen ist. (…) „Es stellt sich nicht die Frage des Könnens, sondern nur die des Wollens.“ In dieser Einschätzung sind die Militär-Experten mit dem ehemaligen österreichischen Verfassungsschutz-Chef Gert R. Polli einer Meinung, der bereits im September vor einem „sicherheitspolitischen Blindflug“ warnte und darauf hinwies, dass Polizei und Sicherheitsbehörden mehr wissen würden, als sie der Bevölkerung mitteilen dürften.

„Empfinden Staat als Besatzungsregime“

Angesichts des staatlichen Versagens rät der Journalist Andreas Unterberger dem Staat auch in anderen Dingen die Gefolgschaft zu verweigern. Denn im Gegensatz zu den nicht vorhandenen Grenzkontrollen funktionieren Daten-Bespitzelungen der Bürger, Steuerbescheide und Strafzettel nach wie vor einwandfrei. Unterberger: „Wenn ein Staat so versagt, dann fällt jede moralische Pflicht weg, diesem Staat zu geben, was des Staates ist. Dann gibt es ihm gegenüber keine zivil- oder bürgergesellschaftlichen Verpflichtungen mehr, keine Motivation, ihm eine innere Loyalität entgegenzubringen.“ Tiefes Misstrauen in diesen Staat ist an die Stelle des Vertrauens getreten und jede Bevormundung durch diesen Staat wird von den Österreichern als nicht legitimer Zwang interpretiert: „Unglaublich viele Österreicher empfinden den Staat inzwischen wie ein Besatzungsregime. Das Vertrauen zur gesamten Führung ist bei allen Umfragen wie ein Stein nach unten gesunken.“

Ähnlich drastisch schließt Major Rudolf Moser seinen Bericht von der Grenze:
„Als ehemaliger Kompaniekommandant der 2.Kompanie/522 war ich fast zwei Jahrzehnte an dieser Grenze mobilbeordert und unser einst stolzes Bundesheer hatte den Auftrag die Staatsgrenze zu schützen. Diesen Auftrag hätten wir ohne wenn und aber erfüllt, wie alle Soldaten angelobt auf unser Vaterland. Es ist eine Schande zu sehen, wie unsere Kräfte auch heute noch diesen Auftrag erfüllen könnten, jedoch nicht dürfen.”

“Es ist Krieg – das darf allerdings nur Bulgarien sagen, unsere Politiker und die gleichgeschalteten Medien beruhigen – mediale Schallmaienklänge säuseln die Österreicher ein, wie einst das Orchester der Titanic – und die dankbaren so eingelullten österreichischen Naivlinge tanzen auch noch fröhlich dazu. Mein Gott – warum hast Du uns verlassen!“
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EIGENER KOMMENTAR (e.K.) :
Endlich mal einer, der die Wahrheit ausspricht ! Danke Herr Major Moser!

Gruß an die Steiermark, die Österreicher und besonders an die Menschen in Spielfeld – ich sende Euch allen ganz viel Kraft, endlich gemeinsam wieder für Recht und Ordnung zu sorgen! Gebt gut auf Euch acht und auch auf Eure wütenden, jedoch genauso ängstlichen Nachbarn !
Kräutermume

 

Quelle : http://alpenschau.com/2015/10/30/nach-grenz-tumulten-in-spielfeld-das-ende-des-staates/

Original-Quelle: Info Direkt