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+++ Aus aktuellem dringlichen Anlass – Wichtige Meldung zur Lage und Situation um Nordkorea – Lage droht zu eskalieren !+++

– Ein von unseren Informanten aufgegriffener codierter , in einer geheimen Frequenz gesendeter Funkspruch vor 3 Tagen konnte zum größten Teil decodiert werden. Von ihm inhaltlich ausgehend muss demnach noch an diesem Wochenende mit einem erneuten 6. Atomtest Nordkoreas gerechnet werden! Trump hatte von Anfang an sehr deutlich gemacht, dass wenn es zu einem weiteren Atomtest kommen sollte dieser auch zu militärischen Mitteln greife.

Zudem zeigen Beobachtungen und Auswertungen von Satellitenbildern ungewöhnlich erhöhte Aktivitäten auf dem Testgelände in Nordkorea. Genaue Auswertungen haben ergeben:“ Das Raketensilo des unterirdischen Schachtes , der mit einem nuklearen Sprengkopf bestückt wurde ist wie von uns berichtet vor 8 Wochen mit Wasser geflutet worden und der gegossene Betondeckel der ca. eine Stärke von 15 Metern aufweist ist Rückmeldungen zur Folge absolut durchgehärtet. Somit steht dem Test nichts mehr im Wege.

Nicht weniger beunruhigend ist die Tatsache, dass die von einem unserer Aufklärer aufgefangenen Funksprüche, die zu unserer Meldung am 09.07.2017 führten, in der es vermuten lies, das es zu Raketenstarts von einem Nordkoreanischem U-Boot kommen könnte als heute bestätigt erwies. Die Meldungen sind von uns bereits an die alternativen internationalen Medien weiter gegeben worden. Auch die Meldung dass sich dieses U-Boot tief in das Chinesische Meer vorwagte, um zu testen wie lange es unbemerkt bliebe hat, sich bestätigt.

Somit hat es sich als deutlich herausgestellt, dass wir hier von einer verifizierten Quelle sprechen können, die wir in unserem Informantenpool als Mitglied haben gewinnen können. Eben genau dieser Informant gab uns auch die Meldung des bevorstehenden Atomtests weiter. Auch wenn wir hoffen, dass sich zum ersten Mal eine Meldung von uns als Unbestätigt erweist, ist dennoch von einer nahezu 99 % igen Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass es zu dem 6. Atomtest Nordkoreas kommen wird in wenigen Tagen. Der genaue Tag kann nur vermutet werden, die Decodierung, sofern sie richtig entschlüsselt wurde lässt auf das kommende Wochenende hin deuten, also zwischen dem 04 und 06. August 2017.

Desweiteren möchten wir euch darüber aufklären, weshalb es wie von uns bereits am 09.07.2017, lange bevor es auch nur ein einziges Nachrichtenportal meldete zu den angekündigten Raketenteststarts von einem nordkoreanischem U-Boot aus kam. – Was wir wissen ist sehr beunruhigend. Demnach bereitet sich das Nordkoreanische Militär konkret darauf vor, mit sog. Ausstoßtests von U-Boot gestarteten Raketen die Möglichkeit zu erhalten die doch um eine Tonne schwerere Interkontinentale balistische Rakete mit einem neuen Raketenvorschubantrieb der in drei Phasen unterteilt ist voran zu bringen. Der nukleare Sprengkopf der ICBM wiegt ca. 1000 kg. Bedingt durch dieses Zusatzgewicht schaffte es derzeit der gampfgesteuerte Raketensiloaustoß des U-Bootes noch nicht die Rakete beim Start so weit von Bord abzustoßen, dass die Startflamme der Zündung des Raketenantriebes nicht das U-Boot in Gefahr bringt.

Für die Zündung und Start der nuklearbestückten Interkontinentalrakete muss das U-Boot bis knapp unterhalb der Wasseroberfläche auftauchen. Um die neuen leistungsfähigeren Raketenvorschubantriebe und Ausstoßvorrichtungen zum gewünschten Ergebnis zu bringen, wird Nordkorea in den nächsten Tagen noch einige dieser von einem U-Boot getesteten Raketenstarts vornehmen. Sie werden nur wenige Kilometer fliegen und ins Meer stürzen, da es hier nicht um Reichweite geht.

Der Raketentest vor ein paar Tagen diente dazu, das neue Hitzeschutzschild das den Raketensprengkopf beim Widereintritt in die Erdatmosphäre vor dem Verglühen zu bewahren. Dies ist jedoch gescheitert. Hätte also diese Rakete einen nuklearen Sprengkopf getragen, wäre die Rakete mit ihrer Fracht nicht ans Ziel gekommen und somit fruchtlos. Der neuerliche Atomtest dient dazu, um das waffenfähige Plutonium, dass erstmals in seiner Masse so verdichtet wurde, dass es auf eine Trägerrakete verbaut werden kann. Fazit: Nordkorea ist derzeit daran seine Flugstabilisatoren und Reichweiten zu verbessern, seine Schutzschilde zu verbessern und seine U-Boote mit erhöhter Vorausschubtechnik zu versehen. Dies geschieht zur Zeit parallel. Daher die erhöhte Aktivität. Es sieht ganz danach aus, als wäre NK kurz davor alle Tests erfolgreich abzuschließen.

Die USA und die US-Geheimdienste wissen natürlich um diese Fakten und werden ohne China, mit der Hilfe Japans und Südkorea noch bevor NK seine Raketen zu einer realen Gefahr für das US-Festland werden lassen mit einem militärischem Akt NK in die Schranken weisen wollen. Ein direkter , offensichtlicher Angriff käme einer nicht zu überblickenden, in seinen Folgen nicht abzuschätzenden Eskalation gleich.

Daher spielt Washington mit dem Gedanken in gewohnter Manier dem angeblichen Feind die Schuld in die Schuhe zu schieben und es wird , wenn diese uns vorliegenden Informationen sich bestätigen Anfang September von US-Seite eine False-Flag gestartet werden, das die Welt glauben lassen soll, dass NK seine Drohung war gemacht hat und Hawai angreift. Die Massenmedien werden hörig wie immer den Meldungen CNN`s unrecherchiert Glauben schenken und in großen Lettern der Welt verkünden, dass Nordkorea seine Drohungen ernst gemacht hat und einen Erstschlag gegen die USA führte. ( In Wahrheit wird von einem US-U-boot eine Mininuke Mittelstreckenrakete mit geringer Wirkung von Chinesischem Gewässer aus auf Hawai abgeschossen werden!, so unsere Recherchen) Der Grund warum so gehandelt wird seitens der USA ist in der Logik begründet, dass mit einer derartigen Aktion Nordkoreas Verbündeter Russland und China“NICHT“ mit einem Gegenschlag agieren können.

Eine weltweite Eskalation und Ausdehnung zu einem Globalumspannenden Konflikt soll somit ausgeschlossen werden, aber die USA offiziell grünes Licht erhalten im Sinne der Gefahrenabwehr Nordkorea militärisch mit einem Großangriff zu vernichten unter bejubeltem Applaus der nichtaufgeklärten und hinterfragenden Masse. Das Feindbild Nordkoreas wird kontinuierlich in den letzen Jahren immer stärker in den Köpfen der Menschen impliziert , obwohl in Wahrheit der Feind ein ganz Anderer ist. Und wieder einmal würde die US-Regierung als vermeindlicher Beschützer und Retter der Welt im Kampf gegen die Schurkenstaaten ihre geheimen wahren Gründe für diese Tat gegen NK umgesetzt wissen ohne auch nur ein wenig ihres Images einzubüßen. – Weit gefehtl – diesmal nicht! Denn diesmal sind wir vorbereitet – ein 2. 9/11 wird es nicht geben ohne das die Welt davon im Vorfeld erfahren wird!!!

Der Plan wird nicht aufgehen – Helft die False Flag zu verhindern indem ihr diesen Beitrag an so viele Blogger schickt und teilt , so daß er um die Welt viral geht und somit die False Flag verhindert werden kann, da sie offen gelegt und fruchtlos wurde. Viele fragen uns, wie kann man die drohende Eskalation verhindern, was können wir Einzelnen denn tun?

– Nun habt ihr eine von uns gegebene Antwort auf diese Frage bekommen:Teilt diesen Beitrag so oft es geht und fordert eure Freunde ebenfalls deutlich darauf hin zu teilen!“
Wir sind Viele , werde ich entsorgt, steht bereits ein Neuer von uns an meiner Stelle und macht weiter –

Eurer Souverän Jörg ( Sprachrohr und Sprecher der Organisation globalumspannender Aufklärergemeinschaft )

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 Quelle :

 Souverän Jörg
FB

 

 

Danke an Arshan rsvdr

Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Polizisten aufgepasst

 

Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.

Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.

Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.

Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.

Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.

Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.

Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.

Das Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muß wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.

Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.

Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?

Die Polizei? Gerichte? Richter?

Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?

Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.

Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:

 

Firma Polizei

 

Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma POLIZEI, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.

Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.

Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.

Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).

Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!

Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültigAbgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.

Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.

Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.

Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.

Nun stellen wir uns mal vor, daß alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.

Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.

Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.

Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!

Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:

Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.

Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.

Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?

Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.

Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!

Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, daß wir mal zum Spaß annehmen, daß alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.

Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.

 

Polizei aufgepasst – BVwVfG 44 - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Es ist zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!

Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!

Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!

Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!

Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)

Das ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:

 

 

Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!

Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.

Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.

Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, daß sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie mißbraucht werden.

Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig:

„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muß nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!

Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!

Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.

Das Angestellte der Firma POLIZEI sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.

Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).

„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.

Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.

Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.

Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).

Das Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.

„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:

“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)

Das Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!

BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!

Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Alles klar, Herr Kommissar?

 

 

Quelle : https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/09/04/polizei-aufgepasst-bvwvfg-%c2%a7-44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes/


EIGENER KOMMENTAR :

Unsere damaligen Polizei-BEAMTEN „SCHUTZMÄNNER/FRAUEN“ –  „Hüter des Gesetzes – der Bewahrer für RECHT und ORDNUNG“ in Deutschland gibt es so nicht mehr…Das ist sehr schade, denn damals sah man zu unserer Polizei auf, man konnte ihnen trauen, sie halfen wo Not an Mann war, sie waren MENSCHEN mit HERZ und hatten GEHIRN (welches sie uneingeschränkt selbständig nutzten!), EHRE, CHARAKTER und RÜCKGRAT! Es war DER Beruf – der Traum eines jeden Jungen (neben Feuerwehrmann), denn man sorgte für die SICHERHEIT der Menschen, dafür, daß GESETZE EINGEHALTEN wurden, dafür, daß die ORDNUNG im Land GESICHERT und BEWAHRT wurde…Was ist nur daraus geworden???

Einige der (FIRMA) POLIZEI-ANGESTELLTEN der heutigen Zeit sind noch so… einige kommen aus humanitärer Sicht wieder dahin – doch die meisten dieser heutigen ANGESTELLTEN der FIRMA POLIZEI sind extrem gewaltbereit, hochgradig aggressiv, ohne Ehre, ohne Charakter, ohne Rückgrat, ohne Herz doch dafür mit Schlagstock, Reizgas, Pfefferspray und anderen menschenunwürdigen Dingen zur UNTERGRABUNG dessen, wofür diese Menschen einmal gestanden haben!

ICH spreche hier nun von MENSCH zu MENSCH mit denen, die diesen Beruf gewählt haben:

ICH weiß, welchen ANFEINDUNGEN ihr in eurem Beruf ausgesetzt seid, iCH weiß, daß ihr untereinander GEMOBBT, GEZWUNGEN und TERRORISIERT werdet, wenn ihr für UNS – für das deutsche Volk und jedem anderen Menschen der hier lebt, GERECHTIGKEIT und ORDNUNG walten laßt…

Ich weiß, daß man euch die DAUMENSCHRAUBEN angelegt hat, iCH weiß, daß man euch einen MAULKORB umgetan hat, iCH weiß, daß ihr GEZWUNGEN werdet, die FÜßE RUHIG zu halten, wenn es um Deutsche geht… doch fragt EUCH einmal selber :

„was würde ICH tun, wenn es mein Kind, meine Frau, meine Familie ist? WAS denkt IHR, würdet IHR tun, wenn es IHNEN passiert? WIE würdet IHR reagieren, wenn man SIE MISSBRAUCHT, ANGRABSCHT, VERGEWALTIGT, ZUSAMMENSCHLÄGT, BELÄSTIGT oder ERMORDET????
Würdet IHR TATENLOS GLEICHGÜLTIG zusehen und VERSTÄNDNIS für die „ach so armen, gequälten und ach so schlimm traumatisierten (durchtrainierten, jungen, gesunden und kräftigen) Fluchtmännern“ haben??? Was, wenn man EUCH all dieses zerstört, nur weil IHR UND EURE KOLLEGEN alle WERTE, die einen MENSCHEN AUSZEICHNEN, abgelegt haben?! WÜRDET IHR DAS GUT FINDEN UND IHNEN NOCH RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG entgegenbringen?!“

Ihr steht jeden Tag, an dem IHR Euren Dienst beginnt, mit beiden Beinen im Knast, denn IHR HAFTET für all das, was IHR in dieser Zeit tut… nicht Euer Vorgesetzter, nicht der Dienststellen-Leiter, nicht der FIRMENCHEF, der POLIZEI-PRÄSIDENT – IHR UND NUR IHR ALLEINE MIT EUREM PRIVATVERMÖGEN!!! Noch nicht einmal Euer DIENSTAUTO ist versichert!

IHR SEID MENSCHEN – KEINE SKLAVEN!

Fangt endlich an, Euer Gehirn zu nutzen und zu benutzen, das hat man Euch nicht als Hohlraumfüllung des Schädels mit auf dem Lebensweg gegeben, sondern um selbständig Entscheidungen zu treffen, dafür, daß IHR BEWUßT unterscheiden könnt zwischen RICHTIG und FALSCH.
IHR habt JEDE SEKUNDE EUERES LEBENS DIE WAHL – WÄHLT GUT und wählt mit EUREM HERZEN und EUREM VERSTAND! Ihr solltet wissen, daß man EUCH an EUREN TATEN erkennt und NACH EUREN TATEN beurteilt sowie behandelt.

Wer achtsam, respektvoll und humanitär handelt, bekommt gleiches zurück – wie Ihr es in den Wald (ins Universum, ins morphogenetische Feld und den Herzen) reinruft, so schallt es wieder daraus – und dieses gleich Millionenfach zurück…

Die SKLAVENTREIBER gehen, werden ausgewechselt… zurück bleibt IHR – und IHR müßt all dieses verantworten, was IHR WILLENLOS AKZEPTIERT und AUSGEFÜHRT habt !

IST ES DAS WIRKLICH WERT???? IHR setzt jeden Tag Euer LEBEN ein! FANGT AN ZU DENKEN – UND DANN HANDELT ENDLICH WIE MENSCHEN, DENEN MAN RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG zollen kann und muß!
MENSCHEN, die EHRE, CHARAKTER, RÜCKGRAT, VERSTAND und HERZ haben…

WERDET ENDLICH WIEDER MENSCHEN statt WILLENLOSE, HERZLOSE SKLAVEN,  BEFEHLSEMPFÄNGER UND BEFEHLSAUSFÜHRER!!!

Ich will endlich wieder zu Euch aufschauen können ohne Angst vor Euch haben zu müssen!

Gruß Kräutermume

 

 

Russland verbietet NATO-Fahrzeugen das Passieren seines Territoriums

Russland verbietet NATO-Fahrzeugen das Passieren seines Territoriums

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Der Abzug der westlichen Truppen aus Afghanistan gestaltet sich als fast unlösbare Aufgabe. Seit dem angekündigten Totalabzug aller US-Truppen aus Afghanistan versuchen nun auch die restlichen NATO-Staaten ihre Soldaten und vor allem ihre militärische Logistik so schnell wie möglich aus dem instabilen Land zu bringen. Dies erweist sich nun aber als kaum zu lösendes Problem, allen voran für das US-Militär.

Denn nach den harschen Drohungen der Obama-Regierung gegen Russland und der Kritik an dessen Rolle im Ukraine-Konflikt – man sprach von einer „militärischen Invasion“ –, hat der russische Präsident Wladimir Putin allen NATO-Fahrzeugen das Passieren russischen Territoriums untersagt. Das Pentagon spricht bereits von einer logistischen Katastrophe, die auf die NATO zukomme.

Hauptroute führt durch Russland

Seit jeher verläuft nämlich die Hauptroute für das Heranschaffen oder Abtransportieren von schwerem militärischen Gerät nach Afghanistan über Russland. Die Transportrouten von Nordeuropa, wohin der Nachschub per Schiff kommt, gehen per Luftweg über weite Teile Russlands, dann Zentralasiens und schließlich in den Norden Afghanistans. Andere Möglichkeiten, die milliardenteuren militärischen Geräte aus dem Land zu schaffen, gibt es für die NATO-Staaten und allen voran die USA, praktisch nicht.

Die schnellste und einfachste Route wäre von Afghanistan über Pakistan zum indischen Ozean in die pakistanische Hafenstadt Karatschi. Doch aufgrund der politisch instabilen Lage in Pakistan und der generellen Amerika-Feindlichkeit in der Bevölkerung kommt diese Route nicht in Frage. Auch über das nächste Nachbarland und Intimfeind der USA, den Iran, können die NATO-Truppen nicht ausweichen. Außer diesen drei Routen gibt es in Afghanistan aber keine Straßen, die sonst das tonnenschwere militärische Equipment tragen könnten.

Wegschaffen des militärischen Materials auf dem Luftweg ist unbezahlbar

Die letzte Option wäre die militärische Fracht per Luft aus Afghanistan zu schaffen. Jedoch gehen die Kosten einer solchen Aktion in astronomische Höhen, und erst kürzlich stürzte ein US-Militärflugzeug kurz nach dem Start ab, weil es völlig überladen war und die Fracht nicht in die Luft bringen konnte. NATO und USA müssen nun anscheinend einen hohen Preis für ihre antirussische Rhetorik bezahlen.

Gefunden bei:
pravdatvcom.wordpress.com/2014/04/22/russland-verbietet-nato-fahrzeugen-das-passieren-seines-territoriums/

Quellen: rt.com/unzensuriert.at vom 12.04.2014

Genialer Schachzug, werter Präsident Putin…sag ich doch – Schlitzohr 😀 !