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Ein glorreicher Sieg gegen den Terror!

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von Notwende

Was für eine verquirlte Mäusescheisse!
Die Presstituierten halten uns nicht für dumm – nein, sie sind ganz offensichtlich von unserer Debilität überzeugt. Anders lässt sich die Schlagzeile oben nicht erklären.

„Erfolgreiche Fußball-EM war auch ein Sieg gegen den Terror“

Erfolgreich?
Woran misst sich das?
An den Besucherzahlen?
An den Einschaltquoten?
Daran, dass es einen Gewinner gibt?

Was hat eine Fußball-EM mit einem „Sieg gegen den Terror“ zu tun?
Ebensogut könnte Michelin behaupten: „Neuer Sommerreifen verhindert Erröten“
Oder Danone bewirbt sein neues Joghurt mit der Aussage, dass seitdem der Borkenkäfer-Befall in Oberbayern deutlich geringer ausgefallen sei.

Sieg?
Gilt es bereits als ein „Sieg“, wenn ein Terror-Angriff ausbleibt?

„Gegen den Terror…“
Was zählt als „Terror“?
Vielleicht schon eine falsche Aussage, wie vor Jahren von einem israelischen Minister unsinuiert, der tatsächlich von „verbalem Terror“ sprach. „Terror“ ist so leicht zu fassen wie eine nasse Seife, so leicht festzunageln wie ein Pudding an der Wand.

„Terror“ ist ein Vehikel der Mächtigen, ein Etikett, das man Einzelnen oder Gruppierungen aufklebt, sobald es opportun erscheint.
Der „Krieg gegen den Terror“ ist nicht zu gewinnen, weil der Feind nicht festzulegen ist und es kein Kriegsziel gibt.

Wann ist denn dieser Krieg gewonnen?
Sobald sich alle ganz fest lieb haben?
Es ist absurd.

Wie kann man gegen einen Begriff Krieg führen?
Anstatt „Krieg gegen den Terror“ könnte man ebensogut den „Kampf gegen die Höhenangst“ ausrufen, wobei letzteres eher zum Erfolg führen könnte als dieser dämliche „Krieg“, der nur ein Vorwand ist, um Menschen außerhalb eines gesetzlichen Rahmens zu töten, zu foltern, zu drangsalieren, zu diffamieren oder mundtot zu machen.

Kleines Beispiel:
Stell dir vor, du liebst deine Heimat und bist auch bereit, sie zu verteidigen.
Eines Tages tritt der Ernstfall ein:
Eine Armee überfällt dein Land, macht jeden Widerstand nieder, tötet viele Unschuldige und versucht, seine Regierungsform deinem Land aufzuzwingen.
Du entschließt dich, gemeinsam mit vielen weiteren Patrioten, zum bewaffneten Widerstand, woraufhin du von der Besatzungsmacht als Terrorist bezeichnet wirst, den es natürlich zu „neutralisieren“ gilt.

Würdest auch du dich als Terrorist bezeichnen?
Na?
Natürlich nicht.
Du wärest ein Patriot, ein Freiheits- oder ein Widerstandskämpfer – aber sicher kein Terrorist!

Und was machen die USA und ihre feinen „Verbündeten“?
Sie bekämpfen „Terroristen“ in Afghanistan, Lybien oder dem Irak.
Sie führen den „Kampf gegen den Terror“ in ihren eigenen Staaten, indem sie im Namen der „Sicherheit“ Bürgerrechte beschneiden und das Volk bespitzeln und kontrollieren, wo immer es ihnen möglich ist.

Willkommen in der Realität!
Willkommen in der Demokratie.

 

 

Original und Kommentare unter:
https://notwende.com/2016/07/13/ein-glorreicher-sieg-gegen-den-terror/

Zugriff auf die Bürger: Frankreich setzt Menschenrechts-Konvention aus

Frankreich hat nach den Anschlägen von Paris die Menschenrechts-Konvention teilweise ausgesetzt. Welche Teile ausgesetzt wurden, wurde nicht mitgeteilt. Damit haben die Behörden, die Polizei und das Militär faktisch uneingeschränkten Zugriff auf die Bürger. Rechtliche Gegenwehr ist nicht möglich.

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Alle Macht den Regierenden: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Francois Hollande am Mittwoch in Paris. (Foto: dpa)

Alle Macht den Regierenden: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Francois Hollande am Mittwoch in Paris. (Foto: dpa)

Nach den Pariser Anschlägen hat Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise ausgesetzt. Davon habe die Pariser Regierung den Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, in Kenntnis gesetzt, teilte ein Sprecher der paneuropäischen Staatenorganisation am Mittwoch in Straßburg mit. Einzelheiten über die ausgesetzten Artikel wurden zunächst nicht bekanntgegeben.

Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Pariser Linksregierung auf Artikel 15 der Konvention. Demnach können Unterzeichner der Konvention von den darin enthaltenen Verpflichtungen „abweichen“, wenn „das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht“ wird und die Lage im Land dies „unbedingt erfordert“. Ausgenommen ist davon allerdings das Folterverbot, das unter keinen Umständen ausgesetzt werden darf.

Unter Berufung auf Artikel 15 könnte Frankreich beispielsweise die Inhaftierung eines Verdächtigen ohne richterlichen Beschluss rechtfertigen. Dem Sprecher des Europaparts zufolge ist es Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu prüfen, ob die Aussetzung eines Artikels im Einzelfall berechtigt ist oder nicht.

Der Ausnahmezustand ermöglicht in Frankreich unter anderem Ausgangssperren, Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss auch in der Nacht und Hausarrest für Menschen, deren „Aktivität“ sich als „gefährlich für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung erweist. Außerdem können Versammlungsverbote verhängt und Konzertsäle und Kinos geschlossen werden.

Frankreichs Präsident Francois Hollande hatte unmittelbar nach den Pariser Anschlägen den Ausnahmezustand verhängt. Damit haben Sicherheitsbehörden und Militär faktisch freie Hand im Umgang mit den Bürgerrechten. Der Ausnahmezustand dauert bis Ende Februar.

Bereits nach Charlie Hebdo waren die Franzosen unter militärische Kuratel gestellt worden. Allerdings hat die massive Präsenz von Militär und Polizei nicht verhindert, dass es erneut zu Anschlägen gekommen ist. Die Geheimdienste, die vorgeblich zum Schutz der Bevölkerung da sind, haben nach den Anschlägen beklagt, von den Ereignissen völlig überrascht worden zu sein.

Geheimdienste haben in der Vergangenheit immer wieder mit Spezial-Aktionen erreicht, dass die Bürger verängst werden, um ihnen dann die Einschränkungen ihrer Rechte als Geschenk zu verkaufen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel besuchte Frankreichs Präsident am Mittwoch uns sicherte ihm die volle Unterstützung im Kampf gegen den IS zu. In Deutschland ist die Menschenrechts-Konvention aktuell ohne Einschränkungen in Kraft.

Dieses Vorgehen ist möglich, wenn eine Regierung erklärt, dass die Sicherheit eines Landes etwa durch einen Krieg oder andere Notstandssituationen gefährdet sei. Auch die von der EU finanzierte Regierung der Ukraine in Kiew hat einige Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt.

Quelle : http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/11/26/zugriff-auf-die-buerger-frankreich-setzt-menschenrechts-konvention-aus/

Gruß an die Franzosen
Kräutermume