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Ausweis abgelaufen, nicht gezahlt, Knast – 82-Jährigen trifft „Härte des Rechtsstaates“

…da lacht der „Amtsschimmel…!“

Symbolbild
Symbolbild / Foto: Al Bello/Miguel Villagran/Getty Images/epd

Während im Zuge der Migrationswelle Zigtausende mit falschen, ungültigen oder gar keinen Pässen ins Land kamen und zum Teil so auch noch hier unterwegs sind, tritt mancherorts der Amtsschimmel barbarisch um sich, wenn es um „Einheimische“ geht, deren Paß abgelaufen ist.

Vier Jahre lang hielt der heute 82-Jährige aus St. Georgen im Schwarzwald gegen den Amtsschimmel durch. Jetzt holte ihn die Polizei aus seiner Wohnung ab und steckten ihn ins Gefängnis in Villingen-Schwenningen – zur Erzwingungshaft.
Der Personalausweis des Rentners lief im Februar 2011 ab, worauf er im Rathaus St. Georgen einen neuen beantragte. Allerdings konnte der Pensionär auch nach mehreren Anläufen kein biometrisches Passbild erbringen. Dann ließ er es ganz bleiben. Doch die Verwaltung erwachte, weil es eines jeden Bürgers Pflicht ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, berichtet die „Südwestpresse“ über den Fall.
Die Maschine rollt

Der 82-Jährige bekam daraufhin mehrere Aufforderungen einen Ausweis zu beantragen, welche er ignorierte. Eine Anzeige folgte und das Amtsgericht Villingen-Schwenningen verurteilte den Mann zu einer Geldbuße von 50 Euro und 150 Euro Gerichtskosten. Der alte Mann blieb stur und zahlte nicht.

Nun wurde die Staatsanwaltschaft Konstanz aktiv und schickte dem Mann Post und einen Gerichtsvollzieher vorbei. Doch der Greis zahlte nicht und ließ auch den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung, um nach pfändbaren Sachen zu schauen.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Andreas Mathy, erklärte: „Wer nicht zahlt und auch die Wohnung nicht durchsuchen läßt, wird aufgefordert, eine Vermögensauskunft zu erteilen.“ Auch dies verweigerte der alte Mann und auch einen weiteren Termin mit dem Gerichtsvollzieher ließ er verstreichen.

In den Knast ohne Schulderlaß

Anfang Februar wurde der Haftbefehl erlassen und vier Wochen später vollstreckt, weil der Rentner immer noch nicht zahlte. Doch die Schuld bleibt, da eine Geldbuße nicht wie eine Geldstrafe abgesessen werden kann. Nun wird der alte Mann mit Unterbrechungen immer wieder in Haft genommen, es sei denn, er zahlt oder erteilt eine Vermögensauskunft.

Das Corpus Delicti, der Personalausweis, wurde inzwischen auch schon erneuert – mit biometrischem Passbild.

Ach ja, und wenn mancher glaubt, das sei ein Einzelfall…

Bußgelder auch an der Ostseeküste

Im Ostsee-Ort Barth prangerte jetzt ein Stadtvertreter der SPD die Verwaltung des Amtes an, weil diese Bußgeldbescheide verschickte, wenn Bürger es versäumt hatten, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Die „Täter“ sollten 100 Euro Buße tun und die Verfahrenskosten tragen. Bei Nichtzahlung droht Haft. „Da muß man sich ja wirklich wie ein Schwerverbrecher vorkommen“, empört sich Stadtvertreter Holger Friedrich, meldet die Ostsee-Zeitung„.

Juristisch gesehen richtet sich die Stadtverwaltung nach dem Personalausweisgesetz. Das weiß auch Stadtvertreter Peter Hermstedt von der FDP: „Ja, ein abgelaufener Personalausweis verliert seine Gültigkeit. Dann besitzt man im Sinne des Gesetzes keinen Ausweis mehr und handle ordnungswidrig.“ (e.K.: Na ja, da weiß der Herr wohl sehr wenig über seine eignen Personalausweisgesetze… – es reicht die DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT / der gelbe Schein…)

Allerdings hätte das Amt auch Ermessensspielräume und sei nicht verpflichtet, mit Geldbußen gegen derartige Versäumnisse vorzugehen. Auch ließe sich der Haushalt mit solch geringen Einnahmen nicht sanieren. Seiner Meinung nach hätte das Amt mit einer Bürgerinformation für Aufklärung sorgen können, was für Bürgerfreundlichkeit gesprochen hätte.

Verwaltungschef Stefan Kerth (SPD) reagierte verständnisvoll. Er verstehe den Ärger, stelle sich aber hinter das Einwohnermeldeamt. Einrenkend sagte er, daß auch nicht jeder Säumige eine Geldbuße bekäme. Wessen Ausweis gerade erst vor Kurzem abgelaufen sei, der werde nicht belangt. (sm)

 

Quelle : http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ausweis-abgelaufen-nicht-gezahlt-knast-82-jaehrigen-trifft-haerte-des-rechtsstaates-a1340298.html

 

 

 

Gruß an den Rentner aus St.Georgen…
Kräutermume

Wissenswertes zum Thema PERSONALAUSWEIS

BRD Personalausweis (…. wie versklave ich ein Volk)

Mit der Beantragung und der Unterschrift unter den Bundespersonalausweis unterstellt sich jeder Deutsche freiwillig mit Unterschrift besiegelt, der Wirtschafts- und Verwaltungseinheit NGO Bundesrepublik Deutschland GmbH / Bund.

Sie sind dann Personal des Bundes (BRD GmbH), und unterstehen freiwillig der Fremdherrschaft der Alliierten und deren ausführende Helfer und Organe (Verwaltungen) wie Bundesregierung, Bund, Bundestag, Landtag, Kommunen, Behörden usw. usw.. Staatsangehörigkeit lt. Bundesinnenministerium (Internetseite)

Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat. Entsprechend wird mit Staatsangehörigem jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört. In den BRD Ausweisen steht „Deutsch“ als Staatsangehörigkeit, da fragt man sich, wo denn der Staat Deutsch auf der Landkarte oder auf der UN Staatenliste zu finden ist!

Laut Ausweisen gehören wir einem Staat „Deutsch“ an, den es überhaupt nicht gibt.

Grundgesetz Artikel 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Demnach ist unsere Staatsangehörigkeit „Deutschland“ . Innenministerium Bayern ……Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…… Bayerisches Staatsministerium des Innern Das Land Bayern stellt fest, es kann dem dt. Volk in den Ausweisen die Staatsangehörigkeit nicht bestätigen. Man vermutet, das wir (dt. Volk,) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. „Deutsch“ wie in den Ausweisen unter Staatsangehörigkeit steht, ist laut Bay. Innenministerium also keine Staatsangehörigkeit. Hiermit steht fest, was Landkarten und UN Eintrag ebenfalls besagen „Deutsch“ wie unter Staatangehörigkeit in den Ausweisen aufgeführt ist, ist keine Staatsangehörigkeit auch wenn es von offizieller Seite gerne behauptet wird. Daraus folgt, alle Ausweisinhaber von BRD Pässen sind lt. Pass staatenlos. BRD / Bund / Bundesländer haben kein Staatsvolk, nur Bundes-Personal-Ausweis Volk (Peronalausweis). Kein BRD Staat = kein BRD Staatsvolk = keine BRD Staatsangehörigkeit = Personalausweise Gemäß Personalausweis haben Sie keinen Familiennamen mehr, sondern nur noch einen Namen und das hat rechtliche Folgen. Registriert ist bei den Behörden der BRD / Bund lediglich die künstlich erschaffene JURISTISCHE PERSON z.B. MUSTERMANN KLAUS. Juristische Personen haben einen Namen, keinen Familiennamen (siehe Paß u. Personalausweis = Name). Gemäß DIN 5007 Näturliche Personen (Mensch) = Familienname Vorname Juristische Personen (Vermögensmasse / Sache) = Name Definition der juristischen Person

Eine JURISTISCHE PERSON ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.

Definition natürliche Person (BGB Einführung) Natürliche Person ist der Mensch. Er ist stets rechtsfähig i.S. der allgemeinen Rechtsfähigkeit und damit Rechtssubjekt Person. Die Sklaverei ist dem deutschen Recht unbekannt; ein Mensch, der nach ausländischem recht Sklave ist, ist nach deutschem Heimatrecht rechtsfähig. Rechtsfähigkeit natürliche Person (BGB Titel 1). 1.) (…) Die Rechtsfähigkeit kann dem Menschen durch behördliche oder gerichtliche Entscheidungen nicht aberkannt werden; sie kann auch nicht durch eine Verzichtserklärung Ihres Trägers aufgehoben oder beschränkt werden.

Merksatz: Die Rechtsfähigkeit wird nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern dem Gesetz vorgegeben. JURISTISCHE PERSONEN sind demzufolge Rechtssubjekte, die keine Menschen sind. Und eine JURISTISCHE PERSON, die keine Personengesellschaft ist, ist eine „Vermögensmasse“, also eine Sache und somit ein Sach-Gebilde / Objekt (Sachen sind z.B. ein Stein, ein Stuhl, ein Tisch). Die Behörden des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Bund / BRD) dürfen also nur die Existenz von organlosen JURISTISCHEN PERSONEN (Sachen) bescheinigen und deren Verwaltungssitz führen!

Bund / BRD registrieren lediglich JURISTISCHE PERSONEN, natürliche Personen mit Familiennamen (Menschen) kennt die BRD nicht. Deshalb werden auch keine Menschenrechtsverletzungen gemäß Bundesrecht verfolgt und bestraft. Keine Menschen (natürliche Personen) in der BRD/Bund, keine Menschenrechtsverletzungen. BRD / Bund haben es nur mit handlungsunfähigen und rechtlosen Sachen (JURISTISCHE PERSON / Vermögensmasse) zu tun und nicht mit Menschen. BRD / Bund benutzen die natürliche Person (Mensch) die rechts- und geschäftsfähig ist, um die JURISTISCHE handlungsunfähige PERSON (Sache) zu vertreten.

gefunden bei:  http://rsvdr.wordpress.com/2014/07/17/wissenswertes-zum-thema-personalausweis/