Schlagwort-Archive: Amtsarzt

Neuer Gesetzentwurf – Kitas sollen Impfmuffel melden, Strafen für Impfverweigerer

Liebe Aktivisten die gegen Schutzimpfungen sind,
heute hörte ich in der Berichterstattung auf ARD, dass endgültig eine Impfpflicht in Deutschland gilt. Das Thema ist populär und polarisiert. Beratungspflicht, Bußgelder für Verweigerer – all das gibt es aber längst pro fehlenden Nachweis bis zu 2500,- Euro Busgeld. Nun gibt es einen neuen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Gröhe. Einzig neu daran: die Kontrollfunktion der Kitas.

Neuer Gesetzentwurf
Kitas sollen Impfmuffel melden
Eine Impfpflicht in Deutschland? Das Thema ist populär und polarisiert. Beratungspflicht, Bußgelder für Verweigerer – all das gibt es aber längst. Nun gibt es einen neuen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Gröhe. Einzig neu daran: die Kontrollfunktion der Kitas.

Von Gabriele Intemann, ARD-Hauptstadtstudio

Schon jetzt sind Eltern verpflichtet, sich über das Impfen vom Kinderarzt informieren zu lassen. Und die Kitas müssen das prüfen. Jetzt soll eine Meldepflicht hinzukommen. Künftig sollen Kitas den Gesundheitsämtern alle Eltern melden, die keine Impfberatung nachweisen können. So steht es in einem Gesetzentwurf, den der Bundestag in der kommenden Woche abschließend berät.

Mit Bußgeld gegen Verweigerer

Damit sollen die Gesundheitsämter in die Lage versetzt werden, die Impfgegner gezielt anzusprechen. Gegen hartnäckige Verweigerer kann die Gesundheitsbehörde dann Bußgelder verhängen. Hier können bis zu 2500 Euro fällig werden. Das ist allerdings nicht neu. Diese Strafe droht auch bisher schon, wenn Eltern sich einer Beratung über Impfungen verweigern. Im Infektionsschutzgesetz, Paragraph 34, Absatz 10a heißt es:
„Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten (…) einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen (…) ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Gesundheitsamt die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden.“
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbracht, gilt das als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro geahndet werden kann – nachzulesen in Paragraph 73 des Infektionsschutzgesetzes.

Kitas sollen Meldung machen

Das Problem bislang ist nur, dass Behörden darauf nicht zuverlässig aufmerksam gemacht werden. Deshalb soll im neuen Gesetz folgender Passus ergänzt werden: „Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, benachrichtigt die Leitung der Kindertageseinrichtung das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, und übermittelt dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben. Das Gesundheitsamt kann die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden.“

Bundesrat: dagegen

Ob die Kitas tatsächlich verpflichtet werden, die säumigen Eltern zu melden, ist noch offen. So sprach sich etwa der Bundesrat dagegen aus. Gute Kindertagesbetreuung setze ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Kita-Personal und Eltern voraus, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf. Eine Meldepflicht zu nicht nachgewiesenen Impfungen stehe dem diametral entgegen.

Ärzte: gespalten
Die Ärzte sind unterschiedlicher Ansicht. Die Bundesärztekammer plädiert dafür, eine solche Meldepflicht zumindest auszuprobieren. Der Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist dagegen skeptisch: „Nach meiner Erfahrung erreichen wir die wirklichen Impfgegner durch so etwas nicht.“ Bei den anderen habe sich meist herausgestellt, dass es ein Versehen gab und die Kinder seien bereits geimpft gewesen. „Ich habe deshalb davon abgesehen, das weiter zu verfolgen“, sagte Bernhard Bornhofen, der Leiter des Stadtgesundheitsamts Offenbach dem Gesundheitsausschuss des Bundestags.
Bisher können Kitas den Gesundheitsämtern Eltern melden, wenn sie sich mehrfach weigern, den Impfstatus ihrer Kinder mitzuteilen. Sie müssen es aber nicht. Eine gesetzliche Impfflicht gibt es in Deutschland nicht. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte will den Besuch von Kindergärten davon abhängig machen, ob Kinder geimpft sind. Der Staat dürfe Impflücken wie etwa bei den Masern nicht länger hinnehmen, sagten deren Präsident Thomas Fischbach.

Hier kann man die Audiodatei dafür zur Sendung runterladen
——————————————————————————–
 Bild könnte enthalten: 1 Person
Quelle : Anna Loose
—————————————————————————-

These 14: Impfstoffe enthalten gefährliche Chemikalien

 In einigen Impfstoffen sind Formaldehyd, Aluminium, Phenol oder Quecksilber enthalten – allerdings in äußerst geringen Konzentrationen (unterhalb der toxikologischen Grenzwerte). Die Substanzen dienen beispielsweise dazu, um Impfviren abzutöten (Formaldehyd), die Immunantwort zu verstärken (Aluminiumhydroxid) oder den Impfstoff haltbar zu machen (Phenol). Vor einigen Jahren hatten zwei amerikanische Mediziner die These aufgestellt, der in den USA registrierte Anstieg von Autismusfällen hänge mit dem quecksilberhaltigen Konservierungsmittel Thiomersal in manchen Impfstoffen zusammen.

Artikelübersicht

Alles zum Thema
Impfungen
  • Aids und HIV – Impfungen
  • Immunsystem – was beim Impfen passiert
  • Impfabstände – wann impfen, wann nicht?
  • Impfen kontrovers
  • Impfstoff-Herstellung – Qualitätskontrolle
  • Impfstoff-Herstellung – Vom Virus zur Apotheke
  • Impfstoffe – Neue Entwicklungen
  • Impftiter – wie immun sind Sie?
  • Impfungen – Was zahlt die Kasse?
  • Impfungen – aktiv und passiv
  • Impfungen in der Schwangerschaft
  • Kinderimpfungen – Die große Angst vorm kleinen Piks
  • Lebend- und Totimpfung
  • These 01: Die Wirksamkeit von Impfungen wurde niemals belegt
  • These 02: Die Existenz der Krankheitserreger ist nicht bewiesen
  • These 03: Impfungen schützen nicht langfristig und müssen ständig wiederholt werden
  • These 04: Man kann trotz Impfung erkranken
  • These 05: Nicht geimpfte Kinder haben ein trainierteres Immunsystem und entwickeln sich besser
  • These 06: Wir Eltern haben diese Infektionskrankheiten auch gut überstanden
  • These 07: Ein Baby bekommt mit der Muttermilch genügend Abwehrstoffe
  • These 08: Der natürliche Schutz, den Mütter ihren Babys geben, ist bei geimpften Frauen schwächer
  • These 09: Frühe Impfungen setzen Kinder vermeidbaren Risiken aus
  • These 10: Viele Impfungen überlasten das kindliche Immunsystem
  • These 11: Impfungen verursachen Krankheiten, gegen die sie schützen sollen
  • These 12: Impfungen fördern Allergien
  • These 13: Die Risiken von Impfungen sind unkalkulierbar
  • These 14: Impfstoffe enthalten gefährliche Chemikalien
  • These 15: Impfstoffe können mit HIV- und BSE-Erregern verunreinigt sein
  • These 16: Es gibt Ärzte, die vom Impfen abraten
  • These 17: Die meisten Krankheiten, gegen die geimpft wird, sind in Deutschland ausgerottet
  • These 18: Impfen ist überflüssig, weil man Antibiotika hat
  • These 19: Es gibt weniger Kranke, weil die Menschen gesünder leben, nicht weil sie geimpft sind
  • These 20: Mit Impfungen will die Pharmaindustrie nur Geschäfte machen
  • Was machen die Impf-Behörden?
Die Weltgesundheitsorganisation WHO, das US-amerikanische „Institute of Medicine“ sowie die europäische Arzneimittelbehörde EMEA sind inzwischen allerdings unabhängig voneinander zu dem Schluss gelangt, dass die verfügbaren Studien gegen einen solchen Zusammenhang sprechen. Gleichwohl haben die Pharmahersteller auf die heftige Debatte reagiert: Für alle generell empfohlenen Schutzimpfungen sind inzwischen quecksilberfreie Impfstoffe verfügbar.
———————————————————————————-
 Hier die Impferklärung, welche Ihr dem Arzt vorlegt, welcher die Risikofreiheit der Impfstoffe mit seiner Unterschrift bezeugt, zum Download als PDF.
 für die Schweiz:
 für Österreich:
Impfbescheinigung-2
für Deutschland: