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Von der Würde der Tiere

Schweine-Transport

von Dirk C. Fleck

„Weh dem Menschen, wenn auch nur ein
einziges Tier im Weltgericht sitzt“.

– Christian Morgenstern (1871 – 1914)

Selten habe ich solche Schwierigkeiten gehabt, mich einem Thema sprachlich anzunähern, wie diesem, obwohl es in meinem Herzen tief verankert ist. Für das Leid der Tiere fehlen mir die Worte. Natürlich könnte ich von ihren unsäglichen Qualen berichten, ich könnte mit anklägerischer Attitüde auf das hinweisen, was ihnen mitten unter uns Tag für Tag millionenfach angetan wird, aber ich habe nicht mehr die Kraft dazu, es würde mich innerlich zerreißen.

Aus diesem Grund meide ich inzwischen auch jede Dokumentation, die sich dieses traurigen Themas engagiert annimmt. Insofern unterscheide ich mich keinen Deut von meinen Mitmenschen, ich bin wie sie zum Verdränger geworden.

Mit einem Unterschied: die Verdrängung macht mich nicht frei, denn ich höre sie unentwegt, die Schmerzensschreie unserer gefolterten Mitwesen, die den Planeten wie eine akustische Qualschicht umgeben. Dieses Hörvermögen, das nicht über die Ohren funktioniert, scheint unter Menschen allerdings kaum ausgeprägt zu sein.

Wie schrieb der französische Nobelpreisträger Romain Rolland bereits vor hundert Jahren?:

„Die Grausamkeit gegen die Tiere und auch schon die Teilnahmslosigkeit gegenüber ihren Leiden ist meiner Ansicht nach eine der schwersten Sünden des Menschengeschlechts, sie ist die Grundlage der menschlichen Verderbtheit“.

Und genau diese Teilnahmslosigkeit, von der Rolland sprach, ist es, die mich an vielen meiner Mitmenschen erschreckt.

Noch vor fünfzig Jahren stritten Wissenschaftler allen Ernstes um die Frage, ob Tiere Schmerz empfinden. Wir wissen von den Verbrechen, die im Namen der Wissenschaft in sogenannten Tierversuchen jährlich an dreihundert Millionen unschuldiger Kreaturen verübt werden.

  • Hat man sie gesehen, die Affen, deren Köpfe in Schraubstöcken klemmen, während ihre Schädeldecken längst im Abfall gelandet sind?
  • Kennt man sie, die Hunde, deren Augen bei lebendigem Leibe heraus geschnitten werden?
  • Fühlt man die Schreie der Katzen, die mit dosierten Hammerschlägen auf den Kopf zu zerstückelten, zuckenden Reflexgebern degradiert sind?

Die Liste ließe sich ad finitum fortschreiben, denn in nichts hat sich der Mensch bisher erfindungsreicher gezeigt, als im Ersinnen von Foltermethoden, die er entweder gegen sich selbst oder gegen seine Mitwesen anwenden kann.

Mir ist unerklärlich, mit welcher Arroganz sich diese Spezies, die im entkleideten Zustand auf dem ästhetischen Niveau von Nacktmullen anzusiedeln ist, über alle anderen Lebewesen erhebt. Das hat ganz sicher mit unserem Unverständnis gegenüber dem filigranen Netzwerk der Natur zu tun. Schließlich kann man nur etwas beherrschen wollen, von dem man sich grundsätzlich getrennt weiß.

„Tiere sind nicht nur eine andere Spezies, sie sind andere Nationen und wir ermorden sie auf eigene Gefahr,“

sagt Philip Wollen, ehemaliger Vizepräsident der Citibank, der sich nach seinem Abschied aus der Finanzindustrie zum engagierten Tierrechtler gewandelt hat.

„Der Friedensplan,“ so Wollen weiter, „wird auf der Speisekarte entworfen. Frieden ist nicht nur die Abwesenheit von Krieg, sondern das Vorhandensein von Gerechtigkeit. Gerechtigkeit muss blind sein für Rasse, Hautfarbe, Religion oder Spezies. Wenn sie nicht blind ist, wird sie zu einer Waffe des Terrors. Und jetzt, in diesem Moment, herrscht ein entsetzlicher Terror in den Guantanamos, die wir Massentierhaltung und Schlachthöfe nennen“.

Die Lakota sagen:

Wer die Achtung vor Tieren verliert, verliert auch die Achtung vor den Menschen.

So ist es ja auch gekommen. Sie behaupten, dass der Mensch an dem Tag sein Mitgefühl verlor, als er die Tiere als Ressource ansah und nicht mehr als seine Verwandtschaft. In vielen Sprachen der amerikanischen Ureinwohner wird dem möglichen Verlust des Mitgefühls noch heute auf ganz einfache Art begegnet.

Die Yuroks zum Beispiel nennen alle Lebewesen Menschen. Es gibt die Frosch-Menschen, die Wolf-Menschen, die Büffel-Menschen, die Menschen-Menschen. All diese Menschen haben ihr Mitgefühl, um all diese Menschen können sie trauern, wenn ihnen etwas Böses zustößt. Man kann um die durstigen Hirsch-Menschen trauern, um die Molch-Menschen, die im Winter nicht genug Regen abbekommen haben, um zu überleben, um die Lachs-Menschen, die es an den Staumauern vorbei nicht mehr flussaufwärts schaffen.

Das sind doch wunderschöne Gedanken, oder etwa nicht?

Ich stelle mir gerade vor, wie die Welt wohl aussehen könnte, wenn auch wir sie im Herzen bewegen würden. Aber mittlerweile ist es ein Ding der Unmöglichkeit geworden, uns aufgeklärten Zivilisationsbürgern den Weg zum Frieden schmackhaft zu machen.

Uns schmeckt die Haxe, Fleisch ist ein Stück Lebenskraft. Würstchen und Hamburger, das bringen wir unseren Kindern auch noch bei, hängen an den Bäumen rund um Wien, Frankfurt, Krakau oder Hamburg.

Dabei ist es eine unumstößliche Wahrheit, daß alles was wir tun, denken und fühlen mit allen anderen Taten, Gedanken und Gefühlen sämtlicher Mitwesen auf diesem Planeten in ständiger Verbindung steht und einander bedingt.

Aus diesem Konglomerat erwächst der augenblickliche Zustand der Welt. Je mutiger unser Handeln, je klarer und gerechter unsere Gedanken und je tiefer unsere Gefühle, desto mehr tragen wir dazu bei, dass sich die Gesamtlage zum positiven verändert. Aber bevor wir uns mit diesem esoterischen Schnickschnack die Laune verderben lassen, drücken wir uns lieber noch einen Doppelwopper rein …

Der 2005 verstorbene Schriftsteller und Umweltaktivist Carl Amery („Die ökologische Chance“) brachte es treffend auf den Punkt:

„Wenn wir zum Abschluß unserer schmerzlichen Bilanz eine neue ethische Orientierung der Menschheit, zumindest ihres aktivsten und aggressivsten Teils, fordern, dann haben wir von der Tatsache auszugehen, dass noch nie die moralischen und ethischen Werte der Zeitgenossen so weit von den objektiven Anforderungen ihrer Epoche entfernt waren wie heute.“

Eric Hobsbawm (1917 – 2012), britischer Sozialhistoriker und Philosoph, stimmte in der Analyse überein, setzte aber auf das Prinzip Hoffnung:

„Warum halten wir an einem System fest, das regelmäßig die fürchterlichsten Katastrophen produziert? Das die Umwelt ausbeutet und zerstört, den Ast also absägt, auf dem wir sitzen? Dabei hat der Mensch die Anlagen zum Guten wie zum Schlechten – und wie er sich benimmt, das kann man wohl ändern! Dass unsere Welt, immer noch oder endlich mal Heimat für alle werden kann – das ist doch ein schönes Ziel!“

Endlich mal Heimat für alle. So war es wohl gedacht…

Zum Schluss möchte ich drei Szenen wiedergeben, die ich bei den Vorbereitungen zu meinem Roman „GO! – Die Ökodiktatur“ Anfang der 90er Jahre einigen Reportagen des Fernsehens entnommen habe. Es sind willkürliche Belege einer gigantischen Horrorstory, die einfach kein Ende nehmen will. Aber Horror ist ja angesagt heutzutage, also kann es für den einen oder anderen jetzt sogar prickelnd werden

Szene 1: Die Kuh liegt mit ängstlich geweiteten Augen an Deck. Zwei Männer schlingen ein Seil um ihr gebrochenes Vorderbein und geben dem Kranführer ein Zeichen. Mit einem Ruck wird der massige Körper vom Boden gerissen und in luftiger Höhe über die Bordwand geschwenkt. Das Tier baumelt an seinem Bein wie an einem seidenen Faden, bis es am Pier klatschend zu Boden fällt. Es zittert auf dem Asphalt, zum Brüllen ist es zu schwach. Ein Mann im weißen Kittel nähert sich, stößt mit dem Gummistiefel gegen den zuckenden Leib und senkt den Daumen. Ein Schaufelbagger setzt sich in Bewegung. Er rammt seine Stahlzähne unter die Kuh und wirft das Tier zurück aufs Schiff, wo es verzweifelt mit den Hufen zuckt. – Return to Sender. Die Annahme dieser „rauhfutterverzehrenden Großvieheinheit“ (offizielle Bezeichnung für Rinder in der DDR) aus der Tierproduktion Nordfleisch wurde vom arabischen Empfänger wegen ihres schlechten Zustands verweigert.

Szene 2: Der gekachelte Kellerraum hallt von dem erbärmlichen Gewinsel eines Hundes wider. Das Tier, ein etwa vier Jahre alter Rottweiler, kauert mit eingezogenem Schwanz, aufgestellten Nackenhaaren und angelegten Ohren auf dem Steinfußboden. Aus Nase und Ohren sickert Blut. Sein Peiniger mit dem Tirolerhut bindet sich eine Gummischürze um, befestigt eine Schlinge um den kräftigen Hals seines Opfers und hängt es an einen Fleischerhaken, der in der Decke installiert ist. Anschließend prügelt er auf den zappelnden Körper ein, wobei er einmal die Runde macht, damit sich die Schläge schön gleichmäßig verteilen. Das sieht nicht nach Bestrafung aus, sondern nach eingefleischter Routine, nach Choreographie. Nachdem die Peitschen-Partitur abgearbeitet worden ist, greift der Mann zu einem Bunsenbrenner, prüft die Schraubverschlüsse und stellt die Flamme ein. Der Hund hängt wie ein Sandsack von der Decke, nur die Hinterfüße treten panisch ins Leere. Als der Feuerstoß in lang gezogenen Bahnen sein Fell versengt und sich die Haut zu schwarzen Blasen aufwirft, reicht die Kraft nicht mehr zu hektischen Reflexen. Die Augen des Tieres aber bewegen sich noch immer entlang der Decke, als suchten sie die Pforte zum Himmel. – Nicht nur in Korea, auch in Europa und besonders in der Schweiz, zahlen Gourmets horrende Preise für die verbotene Delikatesse. Weltweit werden jährlich über zwei Millionen Hunde auf diese Weise zubereitet. Die Feinschmecker sind sicher, dass erst das Stresshormon Adrenalin dem Fleisch seine besondere Würze verleiht.

Szene 3: Arbeiter in verschmierten Gummischürzen schmeißen zappelnde Rinderföten in eine Betonwanne, wo ihnen mit Kanülen bestückte Plastikschläuche in die Leiber gerammt werden. Die kleinen Wesen mit den großen Köpfen und den geschlossenen, kaum ausgeprägten Augen rotieren auf dem Boden, während ihr rasendes Herz das eigene Blut aus dem Körper durch die Schläuche in riesige Plastikbehälter pumpt. Dies ist der erste und letzte Eindruck, den sich diese Geschöpfe von unserer Welt machen dürfen. – Zwei Millionen Föten werden auf diese Weise allein in Deutschland ausgesaugt. Endverbraucher sind die Pharmakonzerne, die mt dem Blut der Föten ihre Bioreaktoren auffüllen. Das Kälberserum dient zur Herstellung von Hightech-Medikamenten sowie als Nährlösung für Spendenorgane.

Und noch eine kleine Anekdote aus dem Anfang der neunziger Jahre, die mir in Erinnerung geblieben ist. Zur selben Zeit, als die letzten Wildpferdbestände in Australien vom Hubschrauber aus mit Maschinengewehren niedergemetzelt wurden, verurteilte ein Gericht in Melbourne einen Aborigine zu zwei Jahren ohne Bewährung, weil er in einem Naturschutzgebet einen Hasen gejagd hatte, um seiner hungernden Familie etwas zu essen zu geben. Auf seine Bemerkung hin, er hätte das Tier doch zuvor um Verzeihung gebeten, brach der Richter in schallendes Gelächter aus und ließ den Hammer fallen.

Finito, ich kann nicht mehr. Eigentlich habe ich diesen Artikel nur geschrieben, um der folgenden Botschaft noch einmal Nachdruck zu verleihen:

NICHT JEDER IST IN DER POSITION TIEREN ZU HELFEN. ABER JEDER IST IN DER POSITION IHNEN NICHT ZU SCHADEN.
Dirk C. Fleck

 

Gefunden bei : http://brd-schwindel.org/von-der-wuerde-der-tiere/

Original und Kommentare unter:

Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Polizisten aufgepasst

 

Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.

Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.

Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.

Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.

Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.

Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.

Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.

Das Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muß wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.

Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.

Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?

Die Polizei? Gerichte? Richter?

Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?

Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.

Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:

 

Firma Polizei

 

Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma POLIZEI, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.

Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.

Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.

Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).

Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!

Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültigAbgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.

Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.

Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.

Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.

Nun stellen wir uns mal vor, daß alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.

Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.

Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.

Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!

Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:

Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.

Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.

Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?

Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.

Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!

Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, daß wir mal zum Spaß annehmen, daß alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.

Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.

 

Polizei aufgepasst – BVwVfG 44 - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Es ist zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!

Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!

Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!

Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!

Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)

Das ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:

 

 

Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!

Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.

Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.

Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, daß sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie mißbraucht werden.

Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig:

„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muß nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!

Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!

Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.

Das Angestellte der Firma POLIZEI sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.

Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).

„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.

Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.

Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.

Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).

Das Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.

„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:

“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)

Das Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!

BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!

Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Alles klar, Herr Kommissar?

 

 

Quelle : https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/09/04/polizei-aufgepasst-bvwvfg-%c2%a7-44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes/


EIGENER KOMMENTAR :

Unsere damaligen Polizei-BEAMTEN „SCHUTZMÄNNER/FRAUEN“ –  „Hüter des Gesetzes – der Bewahrer für RECHT und ORDNUNG“ in Deutschland gibt es so nicht mehr…Das ist sehr schade, denn damals sah man zu unserer Polizei auf, man konnte ihnen trauen, sie halfen wo Not an Mann war, sie waren MENSCHEN mit HERZ und hatten GEHIRN (welches sie uneingeschränkt selbständig nutzten!), EHRE, CHARAKTER und RÜCKGRAT! Es war DER Beruf – der Traum eines jeden Jungen (neben Feuerwehrmann), denn man sorgte für die SICHERHEIT der Menschen, dafür, daß GESETZE EINGEHALTEN wurden, dafür, daß die ORDNUNG im Land GESICHERT und BEWAHRT wurde…Was ist nur daraus geworden???

Einige der (FIRMA) POLIZEI-ANGESTELLTEN der heutigen Zeit sind noch so… einige kommen aus humanitärer Sicht wieder dahin – doch die meisten dieser heutigen ANGESTELLTEN der FIRMA POLIZEI sind extrem gewaltbereit, hochgradig aggressiv, ohne Ehre, ohne Charakter, ohne Rückgrat, ohne Herz doch dafür mit Schlagstock, Reizgas, Pfefferspray und anderen menschenunwürdigen Dingen zur UNTERGRABUNG dessen, wofür diese Menschen einmal gestanden haben!

ICH spreche hier nun von MENSCH zu MENSCH mit denen, die diesen Beruf gewählt haben:

ICH weiß, welchen ANFEINDUNGEN ihr in eurem Beruf ausgesetzt seid, iCH weiß, daß ihr untereinander GEMOBBT, GEZWUNGEN und TERRORISIERT werdet, wenn ihr für UNS – für das deutsche Volk und jedem anderen Menschen der hier lebt, GERECHTIGKEIT und ORDNUNG walten laßt…

Ich weiß, daß man euch die DAUMENSCHRAUBEN angelegt hat, iCH weiß, daß man euch einen MAULKORB umgetan hat, iCH weiß, daß ihr GEZWUNGEN werdet, die FÜßE RUHIG zu halten, wenn es um Deutsche geht… doch fragt EUCH einmal selber :

„was würde ICH tun, wenn es mein Kind, meine Frau, meine Familie ist? WAS denkt IHR, würdet IHR tun, wenn es IHNEN passiert? WIE würdet IHR reagieren, wenn man SIE MISSBRAUCHT, ANGRABSCHT, VERGEWALTIGT, ZUSAMMENSCHLÄGT, BELÄSTIGT oder ERMORDET????
Würdet IHR TATENLOS GLEICHGÜLTIG zusehen und VERSTÄNDNIS für die „ach so armen, gequälten und ach so schlimm traumatisierten (durchtrainierten, jungen, gesunden und kräftigen) Fluchtmännern“ haben??? Was, wenn man EUCH all dieses zerstört, nur weil IHR UND EURE KOLLEGEN alle WERTE, die einen MENSCHEN AUSZEICHNEN, abgelegt haben?! WÜRDET IHR DAS GUT FINDEN UND IHNEN NOCH RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG entgegenbringen?!“

Ihr steht jeden Tag, an dem IHR Euren Dienst beginnt, mit beiden Beinen im Knast, denn IHR HAFTET für all das, was IHR in dieser Zeit tut… nicht Euer Vorgesetzter, nicht der Dienststellen-Leiter, nicht der FIRMENCHEF, der POLIZEI-PRÄSIDENT – IHR UND NUR IHR ALLEINE MIT EUREM PRIVATVERMÖGEN!!! Noch nicht einmal Euer DIENSTAUTO ist versichert!

IHR SEID MENSCHEN – KEINE SKLAVEN!

Fangt endlich an, Euer Gehirn zu nutzen und zu benutzen, das hat man Euch nicht als Hohlraumfüllung des Schädels mit auf dem Lebensweg gegeben, sondern um selbständig Entscheidungen zu treffen, dafür, daß IHR BEWUßT unterscheiden könnt zwischen RICHTIG und FALSCH.
IHR habt JEDE SEKUNDE EUERES LEBENS DIE WAHL – WÄHLT GUT und wählt mit EUREM HERZEN und EUREM VERSTAND! Ihr solltet wissen, daß man EUCH an EUREN TATEN erkennt und NACH EUREN TATEN beurteilt sowie behandelt.

Wer achtsam, respektvoll und humanitär handelt, bekommt gleiches zurück – wie Ihr es in den Wald (ins Universum, ins morphogenetische Feld und den Herzen) reinruft, so schallt es wieder daraus – und dieses gleich Millionenfach zurück…

Die SKLAVENTREIBER gehen, werden ausgewechselt… zurück bleibt IHR – und IHR müßt all dieses verantworten, was IHR WILLENLOS AKZEPTIERT und AUSGEFÜHRT habt !

IST ES DAS WIRKLICH WERT???? IHR setzt jeden Tag Euer LEBEN ein! FANGT AN ZU DENKEN – UND DANN HANDELT ENDLICH WIE MENSCHEN, DENEN MAN RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG zollen kann und muß!
MENSCHEN, die EHRE, CHARAKTER, RÜCKGRAT, VERSTAND und HERZ haben…

WERDET ENDLICH WIEDER MENSCHEN statt WILLENLOSE, HERZLOSE SKLAVEN,  BEFEHLSEMPFÄNGER UND BEFEHLSAUSFÜHRER!!!

Ich will endlich wieder zu Euch aufschauen können ohne Angst vor Euch haben zu müssen!

Gruß Kräutermume

 

 

Deklaration der Menschenrechte der Freiheit

Deklaration der Menschenrechte der Freiheit

von Steve Beckow

Jedes Wesen ist eine göttliche und ewige Seele, die in einem zeitlichen Körper lebt.
Jedes Wesen lebte vor der Geburt und wird nach dem Tod leben.

Jede Seele tritt ins physische Leben ein mit dem Zweck der Erfahrung, des Lernens,
die möglicherweise in mehreren Lebenszyklen ihre wahre Identität, als ein Teil des Göttlichen erkennt.

Leben selbst ist ein Prozess der spirituellen Evolution und Entfaltung, basierend auf
freien Willen, dass sich fortsetzt, bis wir unsere wahre Natur erkennen und zum
Göttlichen zurückkehren von dem wir kamen.

Keine Seele geht in das Leben ein um einem anderen zu dienen, ausgenommen durch
eigene Wahl, sondern um dem eigenen Zweck zu dienen und dem Göttlichen aus dem
sie kam.

Alles Leben unterliegt den natürlichen und universellen Gesetzten, die den von
Menschen gemachten Gesetzen vorangestellt sind und über ihnen sind. Diese
Gesetze, wie das Gesetz des Karmas, das Anziehungsgesetz, das Gesetz des freien
Willens, sind von Gott erlassen um das Leben und jede Person beim Erreichen
ihres Lebensziels zu unterstützen.

Keine Regierung kann, oder sollte überleben, die ihre Existenz aus der
erzwungenen  Unterwerfung der Menschen,
ihre Existenz herleitet, oder die grundlegenden Menschenrechte der Freiheit
versagt.

Leben ist ein Moment von einer Existenz zu einer anderen auf verschiedenen Bühnen des Universums und Daseins-Dimensionen. Wir sind nicht alleine im Universum und wir
teilen es mit anderen Zivilisationen, meiste von ihnen friedliebend, viele von
ihnen weiter entwickelt als wir es sind, manche können wir mit unseren Augen
sehen, andere nicht.

Das Erfassen mit unseren fünf Sinnen ist nicht die letzte Instanz des Lebens.
Menschen sind sowohl spirituelle wie auch physische Wesen und die spirituelle
Seite des Lebens transzendiert das physische. Gott ist Geist und der
Schlussstein von Gottes Weisheit ist nicht physisch sondern spirituell. Die
Wahrheit muss im Inneren gefunden werden.

Gott ist eins und deswegen sind auch Seelen eins. Sie bilden eine Einheit. Sie
sollen in Frieden und Harmonie zusammenleben „gemeinsamen Gemeinschaft“ oder
Gemeinsamen. Die Anwendung von Gewalt um Angelegenheiten zu regeln widerspricht
dem Naturgesetz. Jede Person sollte das Recht haben seine, oder ihre
Angelegenheiten ohne Gewaltanwendung selbst regeln, solange seine oder ihre
Entscheidung einen anderen nicht schädigt.

Keine Person darf zu Heirat gezwungen werden gegen ihren eigenen Willen. Keine Frau darf gezwungen werden Kinder zu gebären, oder nicht zu gebären gegen ihren
Willen. Keine Person darf gezwungen werden an Gottesdienst teilzunehmen, der in
irgendeiner Weise im Widerspruch zu ihrer Wahl steht. Nichts, das für die
Existenz von entscheidender Bedeutung ist, darf von einem anderen vorenthalten
werden, wenn es innerhalb einer Gesellschaft die Macht dazu gegeben ist.

Jede Person soll die Fähigkeiten behalten zu denken, zu sprechen und nach eigenem
ermessen zu handeln, solange sie einen anderen nicht verletzt. Jede Person hat
das Recht der freien Wahl seiner Bildung und Ausübung  eines Berufs ohne fremder Einmischung, sofern sie anderen nicht schadet.

Niemand hat das Recht einen anderen zu töten. Niemand hat das Recht von einen anderen zu stehlen. Niemand hat das Recht sich in irgendeiner Weise über andere zu
stellen.

Jede Regierung, die ihren Bürgern Schaden zufügt, nimmt ihnen Güter oder ihre Rechte ohne ihre Zustimmung, oder führt einen Angriffskrieg gegen seinen Nachbarn,
egal wie falsch sie die Situation darstellt, hat ihre Legitimität verloren.
Keine Regierung kann ohne die Zustimmung ihrer Bürger regieren. Alle
Regierungen sind mit dem Wohlergehen ihrer Bürger beauftragt. Jede Regierung, die
zu ihrem eigenen Wohl handelt, ohne die Bürger zu achten, hat ihre Legitimität
verloren.

Männer und Frauen sollen ein erfülltes Leben, frei von Not leben, wo auch immer sie es
wünschen und unter Bedingungen die sie sich wünschen, vorausgesetzt sie schaden
anderen nicht und sie menschlich erreichbar sind.

Kinder sollen unter wohlwollendem Schutz aller leben, frei von Ausbeutung mit
ungehindertem Zugang zu den Notwendigkeiten des Lebens, Bildung und
Gesundheitsfürsorge.

Alle Formen der Ausbeutung, Unterdrückung und Verfolgung stehen im Widerspruch zu
dem Universellen und dem Naturgesetz. Alle Menschenstreitigkeiten sollen
einvernehmlich gelöst werden.

Jedes menschliches Gesetz, das sich gegen das Natur- und Universalgesetz wendet, ist ungültig und soll nicht überleben. Der Erlass oder die Durchsetzung der von
Menschen gemachten Gesetze, die im Widerspruch zu Natur- und Universalgesetz
stehen zieht Konsequenzen nach sich, denen man nicht entrinnen kann, in diesem
Leben oder in einem anderen. Während man der irdischen Gerechtigkeit entfliehen
kann, kann man der Gerechtigkeit Gottes nicht entrinnen.

Alle Errungenschaften sind zu Ehre Gottes und wir schauen zu Gott für die Erfüllung
unserer Bedürfnisse, der Liebe, des Friedens und der Weisheit. So sei es. Aum /
Amen.(So sei es! Sela! Danke!)

gefunden bei:
Veröffentlicht von arameus am
http://wirsindeins.org/2011/09/29/deklaration-der-menschenrechte-der-freiheit/

Erzengel Michael gechannelt durch Steve Beckow

Putin: Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit für Arktis wächst

STIMME RUSSLANDS „Nach Schätzungen von Experten machen die allgemeinen Vorräte an Treibstoff- und Energieressourcen im arktischen Teil Russlands mehr als 1,6 Trillionen Tonnen aus, und der Festlandsockel birgt etwa ein Viertel aller Schelfvorräte an Öl und Gas in der Welt in sich“, erklärte der russische Präsident Wladimir Putin am Dienstag bei einer Sitzung des Sicherheitsrates Russlands.

„Die Aufmerksamkeit der Weltgemeinschaft für die arktische Region wächst. Hier kreuzen sich immer öfter die Interessen verschiedener Länder. Die sich dynamisch verändernde außenpolitische und sozialökonomische Situation in der Welt muss berücksichtigt werden; sie droht mit neuen Risiken“, merkte Putin an.

Er betonte, Russland sei an einer stabilen Entwicklung der Region „auf Basis der Zusammenarbeit und unbedingten Achtung des internationalen Rechtes „ interessiert .

Gefunden bei:
 http://german.ruvr.ru/news/2014_04_22/Putin-Aufmerksamkeit-der-Weltoffentlichkeit-fur-Arktis-wachst-3927/