ARD ZDF drohen mit Erzwingungshaft, Wohnungszwangsöffnungen

ARD ZDF Beitragsservice: Es wird ernst. Wer sich dem öffentlich-rechtlichen Staatsfunk entzieht, bekommt Ärger. Die Vollstrecker drohen nun mit Erzwingungshaft und Wohnungszwangsöffnungen, um Hab und Gut von GEZ-Verweigerern zu rauben.


Serivce: Musterschreiben an ARD ZDF Beitragsservice

 

Die Gebühren-Erpresser von ARD und ZDF drohen nun mit roher Gewalt. Wurde anfangs nur mit der Vollstreckung gedroht, so lässt der Staatsfunk jetzt Taten folgen. Wer nicht zahlt, erhält einen „Vollstreckungsauftrag“ der örtlichen Vollstreckungsbehörde. Darin wird offen mit Erzwingungshaft und polizeilichen Wohnungszwangsöffnungen gedroht.

 

Das Aufbrechen der Wohnungen dient dazu, nach verwertbaren Gegenständen zu suchen um sie zu beschlagnahmen und zu verhökern – um so die GEZwangsgebühr zu begleichen. Ist in der Wohnung nichts zu hohlen, droht die Erzwingungshaft. Wie man damit bei armen Menschen Geld erpressen will, wird zwar nicht ganz klar – aber die Drohung wirkt. Immer mehr Menschen ergeben sich.

 

Dazu trägt auch das knallrote Schreiben bei, auf dem die Einschüchterungsparolen gedruckt sind. Ob es überhaupt legitim ist, dass sich ARD und ZDF öffentlicher Vollstrecker und der Polizei bedienen können, ist allerdings noch gar nicht richtig klar. Hier dürfte es durchaus rechtliche Defizite geben.

 

Wörtlich heißt es in den Droh-Schreiben:

Sehr geehrter Herr xxxx

zur Vermeidung einer möglichen Sach- und/oder Lohnpfändung, Kontopfändung bzw. Beantragung von Erzwingungshaft und/oder die Durchführung einer polizeilichen Wohnungszwangsöffnung mit damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse um fristgerechte Vorsprache

bis Mo. 31.3.2014

….

Sollten Sie zur Zeit nicht in der Lage sein, den geforderten Geldbetrag in Höhe von insgesamt

 

xxxxx

zu leisten, legen Sie bitte Unterlagen Ihrer Einkommenssituation vor.

 

 

Knallrotes Drohschreiben vom Vollstrecker:

 
ARD/ZDF-Beitragsservice:  Wohnungszwangsöffnung
 


Serivce: Musterschreiben an ARD ZDF Beitragsservice
homment.com…   hier noch einmal ein Link,dasselbe, nur im Original

Bericht: Ruhm und Ehre der GEZ

Gefunden bei:
http://www.mmnews.de/index.php/etc/18505-ard-zdf-drohen

 

8 Gedanken zu „ARD ZDF drohen mit Erzwingungshaft, Wohnungszwangsöffnungen

  1. Kammerspartakus

    Rechtsbruch und Willkür!

    Aufhebung des Gesetzes über Zwangsvollstreckung …
    BRD, Bundesgesetzblatt Teil I, Art. 56, (319-10):

    Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde. (BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006). Artikel 56 (310-10)

    Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung:

    Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird aufgehoben.

    1. BRD, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4741 vom 21.03.2007 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/4741 Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 26.05.1933 RGBl I 1933, 302
    1. Durchsuchungder Wohn- und Geschäftsräume und…
    Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung ist die Strafprozessordnung (StPO) § 102 bis § 110.
    Hier ist zu betonen: Strafverfolgung!

    Die Durchsuchung dient folgenden Zwecken:
    1. der Ergreifung eines Täters oder Teilnehmers einer Straftat (Ergreifungsdurchsuchung)
    2. der Auffindung von Beweismitteln (Ermittlungsdurchsuchung)
    3. der Beschlagnahme von Verfalls- oder Einziehungsgegenständen (vgl. § 111b Abs. 4 StPO)
    Durchsuchung darf nur durch den Richter, bei „Gefahr im Verzug“ durch Staatsanwalt oder Polizei angeordnet werden, und zwar nur, um beim Verdächtigen in der Wohnung oder an seiner Person Beweismittel zu suchen ( §102 StPO) oder beim Unverdächtigen erwiesenermaßen vorhandene Beweismittel sicherzustellen (§ 103 StPO). Es müssen Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich dort befindet.
    2. Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
    Die Eidesstattliche Versicherung gibt es seit dem 1.1.2013 nicht mehr. Weil die §§ 899 bis 915h der ZPO (AGB’s) weggefallen sind in der die EV geregelt wurde. Das Gesetz zur Überführung des Offenbarungseides zur EV wurde ja schon im ersten Bereinigungsgesetz von 2006 aufgehoben. Somit ist diese Aufhebung der EV mit dem zuvor schon aufgehobenen § 261 BGB des materiellen Rechtes zur Gültigkeit der EV, entgültig bestätigt.
    Die Gerichtsvollzieher sind nach der neuen GVO keine Beamten mehr § 1 (weggefallen) und die sachliche Zuständigkeit wurde ebenso aufgehoben
    Alle Voraussetzungen treffen auf Ihre Androhungen nicht zu:
    Artikel 25 ( Internationales Recht vor nationalem Recht )
    Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

    Haftandrohungen sind lediglich im Strafrecht anwendbar!

    Haftbefehle dürfen nur im Strafrecht angewandt werden – das ist international so geregelt. Haftbefehle dürfen daher nicht zur Erpressung angewandt werden.
    Das ergibt sich aus Art. 25 GG i.V.m. Art. 11 Internationaler Pakt vom 19.12.1966 für bürgerliche und politische Rechte von 1966 – BGBl. 1973 II S. 1533 – am 23. März in Kraft getreten, für die Bundesrepublik Deutschland trat der Pakt mit Ausnahme des Art. 41 am 23 März 1976 – BGBl. 1976 II S. 1068, Art. 41 sodann am 28. März 1979 – BGBl. 1979 II S. 1218 in Kraft.
    Art. 11 lautet:
    “Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen”.

    (BGBl. 1973 II 1553)
    Artikel 11
    Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine
    vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
    Nachzulesen auf den Internetseiten des Auswärtigen Amt

    Klicke, um auf IntZivilpakt.pdf zuzugreifen

    … umn nur einige Punkte aufzuzählen!

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    1. Kraeutermume Autor

      Das ist alles völlig richtig, doch die wenigsten wissen es und die Richter etc. interessiert es nicht…
      Wie sagte der Richter so schön:“ …dann müssen Sie Amerika überfallen und aus der EU austreten. EU-Recht steht über Bundesrecht und EU-Recht bricht Bundesrecht…und wir haben hier EU-Rechte und das Grundgesetz gilt nicht mehr!“

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      1. Kammerspartakus

        Stimmt:
        Live-Aufnahme auf dem Amtsgericht: BRD-GmbH bestätigt!

        So ist das halt, wenn die Lügen allmählich ans Licht kommen und man keine Argumente mehr hat – dann interessiert das halt keinen Menschen. Viele Richter, Polizisten, Politiker und “Amts” Führer wissen was hier los ist, lassen aber ihre Bediensteten ins Messer laufen.

        Frage: “Wissen Sie, dass die BRD eine GmbH ist?” Antwort des Richters 0:07: “Das interessiert „keinen Menschen. Da müssen Sie die USA überfallen und die liquidieren, und dann können wir wieder weiterreden.” Die Aussage dahinter bedeutet, dass wir 1. nachweislich besetzt und völlig unter der Knute stehen, und 2., dass die USA jegliches Völkerrecht brechen.“

        http://www.netzplanet.net/live-aufnahme-auf-dem-amtsgericht-brd-gmbh-bestaetigt/10293

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  2. Kraeutermume Autor

    da hast Du völlig Recht…379 Mio jedes Jahr für „BESATZERKOSTEN“…nachzulesen im Haushaltsplan der BRiD!
    Ja sie lassen alle über die Klinge springen, sogar ihre eigenen Leute…und wer anders ist, wird „weggelobt“ oder versetzt…
    …..und das Volk schläft immer noch…ach nee, die sitzen vor der Blödkiste bei Bier,Grill und WM…und machen sich zu Mittätern am Mord von Straßenkindern und der Zwangsräumung von Menschen dort in Brasilien die nun obdachlos sind…man man man…was ist nur in die Menschheit gefahren…kein Wert zählt mehr was außer der „Geld,-und Goldwert!…voll arm!

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